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Erklärung gemäß Paragraf 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung.docx

Bodenlegerarbeiten für Sanitärbereiche und Gemeinschaftsküchen in einem Studierendenwohnheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung Hiermit erkläre(n) ich/ wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen – A. Anwendbarkeit von § 13 Absatz 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja [ ] Nein [ ] (→ keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl1) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:------♦ über 500 Beschäftigte (⭢ gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6)[ ]♦ über 250 bis 500 Beschäftigte (⭢ gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)[ ]♦ über 20 bis 250 Beschäftigte (⭢ gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)[ ]♦ über 10 bis 20 Beschäftigte (⭢ gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)[ ]1) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Absatz 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:---------1.Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans[ ]2.Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen[ ]3.Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen[ ]4.Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen[ ]5.Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil[ ]6.Einsetzung einer Frauenbeauftragten[ ]7.Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente[ ]8.Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind[ ]9.Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männliche dominierte Berufe interessieren sollen[ ]10.Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen[ ]11.Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten[ ]
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