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Bauherr: Ochtumverband
Inhaltsverzeichnis HW-Schutz am Klosterbach/VarrelerBäke
06 LV Bodenkundliche Baubegleitung inkl. Bodenschutz und -management)
Nr. Bezeichnung Seite
Deckblatt des Leistungsverzeichnisses Aufgabenbeschreibung 2
01 Titel Planungsphase - Bodenkundliche Vorarbeiten 12
02 Titel Planungsphase - Bodenaufschlüsse 16
03 Titel Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) 18
04 Titel Honorarsätze/km-Pauschalen 19
Zusammenfassung der Gliederungspunkte / Angebotssumme 20
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Leistungsverzeichnis HW-Schutz am Klosterbach/Varreler Bäke
06 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management)
Ochtumverband
Aufgabenbeschreibung Inhaltsverzeichnis
Aufgabenbeschreibung
- Maßnahmenbeschreibung
- Angaben zur Baumaßnahme 2.1 Lage 2.2 Zugänge, Zufahrten, Einrichtungsflächen 2.3 Bodenverhältnisse, Grundwasser 2.4 Ver- und Entsorgungsleitungen 2.5 Kampfmittel 2.6 Angaben zum Bauablauf
- Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren
- Angaben zur Leistungserbringung
Leistungsverzeichnis
- Maßnahmenbeschreibung
Der Ochtumverband (nachfolgend: AG) beabsichtigt die Neuordnung des Hochwasserschutzes am Klosterbach/ Varreler Bäke für die Gemeinde Stuhr. Die Maßnahme hat eine Längenausdehnung von etwa 6,5 km.
Die bauliche Realisierung erfolgt in den folgenden vier Teilabschnitten:
Abschnitt 1: Einmündung Moordeicher Wasserzug bis Brücke "Varreler Landstraße" Abschnitt 2: Brücke "Varreler Landstraße" bis Brücke "Moordeicher Landstraße" Abschnitt 3: Brücke "Moordeicher Landstraße" bis Brücke A 1 (E 22) Abschnitt 4: Brücke A 1 (E 22) bis Kurvenbereich "Blockener Straße"
Für die Realisierung der am 23.11.2023 durch den Landkreis Diepholz planfestgestellten Maßnahme wurden Bodenerkundungen erbracht, die im Rahmen der Ausführungsplanung zu ergänzen sind.
Die Ergebnisse bisheriger Bodenuntersuchungen, die Beschreibung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen (Erläuterungsbericht und Lagepläne) sind in der Vergabeakte angefügt. Auszugsweise sind maßgebliche Texte im Fließtext enthalten
Im Wesentlichen sehen die Planungen die Ertüchtigung und die Rückverlegung von Deichen und die Errichtung von Hochwasserschutzwänden (Spundwänden) beidseitig des Gewässers vor. Geplant sind in dem Zusammenhang die Anlage von Deichverteidigungswegen, Qualmwassergräben, eines Brückenbauwerkes, zwei Abschlagsbauwerke und mehrerer kleinerer Bauwerke (Durchlässe mit Rückschlagklappe zur Qualmwasserrückführung) sowie von zwei Schöpfwerken.
Als Grundlage für die Planung wurden 2010/2011 und 2014 Baugrunduntersuchungen durchgeführt und es erfolgte eine Gründungsberatung, die Ergebnisse sind in dem Bericht Nr. 14-13744 zusammengefasst. Der Bericht basiert auf insgesamt 268 Kleinbohrungen nach DIN EN ISO 22 475 (NW 80 mm, Tiefe 2,00 bis 6,00 m), drei leichten und 15 schweren Rammsondierungen nach DIN EN ISO 22 476 sowie neun Rammkernbohrungen zur Probengewinnung. Im Zuge der weiteren Planung von zwei Schöpfwerken wurden 2026 weitere Baugrunderkundungen (8 Kleinbohrungen, 4 schwere Rammsondierungen) durchgeführt, die Ergebnisse sind im Geotechnische Bericht Nr. 26-18863 zusammengefasst. Weitere Baugrunderkundungen werden beauftragt.
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Aufgabenbeschreibung Mit der Bodenkundlichen Baubegleitung ist 2026 kurzfristig nach der Vergabe der Leistungen zu beginnen, um die Ergebnisse bei der Ausschreibung der Bauleistungen berücksichtigen zu können. Mit der Bauausführung soll Ende 2026 begonnen werden. Bis zum Herbst 2028 sind die Baumaßnahmen abzuschließen, da andernfalls die Förderung der Maßnahmen nicht gewährleistet ist.
2 Angaben zur Baumaßnahme
2.1 Lage
Die Hochwasserschutzmaßnahme am Klosterbach/Varreler Bäke liegt im Landkreis Diepholz in der Gemeinde Stuhr. Betroffen ist der von Süden nach Norden verlaufende Gewässerabschnitt zwischen Stuhr-Blocken (südlich der A 1) und der Straße "Grüne Straße" (Einmündung des Moordeicher Wasserzuges in die Varreler Bäke) an der Landesgrenze zu Bremen.
Das Gewässer verläuft überwiegend durch landwirtschaftlich genutzte Bereiche.
2.2 Zugänge, Zufahrten, Einrichtungsflächen
Die einzelnen Gewässerabschnitte sind über die kreuzenden Straßenverbindungen und landwirtschaftliche Flächen zu erreichen. Für die Zufahrt zum Gewässer dürfen die in der Anlage als Eigentumsflächen des AG´s gekennzeichneten Flächen genutzt werden. Darüber hinaus sind private Eigentumsflächen nur nach vorheriger Zustimmung des AG´s / Eigentümers zu betreten.
2.3 Bodenverhältnisse, Grundwasser
Der Planungsraum liegt in der Geest und ist der Bodengroßlandschaft "Talsandniederung und Urstromtäler" zugeordnet. Nach der Bodenkarte von Niedersachsen stehen hier Tiefer Gley, mittlerer Gley-Podsol und in geringem Umfang Mittlerer Plaggenesch sowie Mittlerer Tiefumbruchboden an. Im Rahmen der Bodenerkundungen wurden überwiegend Sande erbohrt, überlagert von Oberboden und insbesondere im Bereich der vorhandenen Deichtrasse von Auffüllungen. Im oberen Bereich sind die Sande teilweise durchzogen von Mudden, Torf (Erd-Niedermoor) und tonigen Schichten, deren Mächtigkeit eher gering ist.
Der Grundwasserstand korrespondiert mit dem Wasserstand der Gewässer.
2.4 Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Abfragen für Ver- und Entsorgungsleitungen wurden 2025 aktualisiert, die Ergebnisse sind in den Planunterlagen angegeben.
Zum Schutz von unterirdischen Anlagen und Ver- und Entsorgungsleitungen hat der Auftragnehmer sich vor Durchführung von Bodenuntersuchungen einen genauen Überblick über die Lage der unterirdischen Anlagen und einzelnen vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen zu verschaffen.
2.5 Kampfmittel
Vereinzelt sind Verdachtsflächen vorhanden. Die Ergebnisse der Kampfmittelanfrage von 2025 sind in den anliegenden Lageplänen dargestellt und in der Vergabebakte enthalten (siehe Anlage). Bei Ausführung von Bodenerkundungen im Bereich der Kampfmittelverdachtsflächen werden die Arbeiten von einem vom AG beauftragten Kampfmittelräumdienst begleitet.
2.6 Angaben zum Bauablauf
Generell ist folgender Bauablauf geplant, von dem die bauausführende Firma in begründeten Fällen
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Aufgabenbeschreibung abweichen kann.
I. Baustelleneinrichtung und Freimachen des Baufeldes
a. Anlage der Baustraßen (Zufahrten) und Baustelleneinrichtungsflächen (BE)
b. ggf. Einrichtung der Verkehrssicherung
c. Freimachen des Baufeldes (Gehölzfällung erfolgte vorab) ggf. einschließlich Kampfmittelräumung
II. Hochwasserschutz mit Erddeich:
a. Oberbodenabtrag im Bereich der Deichtrasse einschließlich Erdsporn, Deichverteidigungsweges(DVW) und Qualmwassergraben, seitliche Lagerung bzw. Abfuhr des Oberbodens
b. ggf. Abtrag der Vegetationsdecke vom vorhandenen Deich und Deichabtrag in Anbindungsbereichen/Binnenseite des vorhandenen Deiches, Abfuhr zur BE, Lagerung, Beprobung
c. Prüfung des Planums auf Tragfähigkeit
d. Herstellung des Unterbaus vom DVW als Baustraße einschließlich Dränung
e. in Abschnitten mit Bodenabtrag für die Anlage des Erdsporns und des Qualmwassergrabens, Transport/seitliche Lagerung zwecks Verwertung des Bodens im Stützkörper des Deiches
f. ggf. Auskofferung nicht tragfähigen Untergrundes, Abfuhr des Bodens zur BE, Lagerung, Beprobung, Abfuhr und ordnungsgemäße Verwertung mit Nachweis
g. Herstellung der Verrohrung für die Qualmwasserrückführung
h. Bedarfsorientierte Anlieferung des Bodens für den Stützkörper. Anlieferung des Klei- oder Lehmbodens mit Zwischenlagerung auf der BE-Fläche (für rd. 1,5 Tagesleistungen dimensioniert).
i. Aufbau des Deichkörpers mit wasserseitiger Klei- oder Lehmabdichtung/Erdsporn einschließlich lagenweiser Verdichtung und Kontrollprüfungen j Fertigstellung der Qualmwasserrückführung inkl. Ein- und Auslassbauwerk
k. Andeckung des Deichkörpers und des Qualmwassergrabens mit Oberboden und direkter Ansaat
l. Anlage temporärer Zuwegungen (Baggermatratzen) für den Rückbau des Bestandsdeiches
m. Bereichsweise Rückbau des vorhandenen Deiches (siehe Anlage: Lagepläne Planfeststellung), Abfuhr des Bodens/Bauschuttgemisches zur BE, Beprobung, Transport und Einbau als Stützkörper bzw. Abfuhr und ordnungsgemäße Verwertung mit Nachweis
n. Oberbodenandeckung auf Abtragsflächen und Ansaat
o. Rückbau der temporären Baustraße und der Baustraße DVW, Fertigstellung des DVW
Oberbodenandeckung an Deichverteidigungsweg anschließen, Ansaat der Anschlussbereiche und des DVW
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Aufgabenbeschreibung
III. Hochwasserschutz mit Spundwand (SpW)
a. Oberbodenabtrag im Bereich der SpW-Trasse ggf. einschließlich Deichverteidigungsweg (DVW) und der binnenseitigen Dränung, seitliche Lagerung bzw. Abfuhr des Oberbodens
b. ggf. Abtrag der Vegetationsdecke vom vorhandenen Deich und Deichabtrag in Bereichen mit einer Deichertüchtigung, Abfuhr zur BE, Lagerung, Beprobung
c. Prüfung des Planums auf Tragfähigkeit
d. ggf. Auskofferung nicht tragfähigen Untergrundes, Abfuhr des Bodens zur BE, Lagerung, Beprobung, Abfuhr und ordnungsgemäße Verwertung mit Nachweis
e. Herstellung des Unterbaus vom DVW als Baustraße einschließlich Dränung
f. Herstellung der Rammebene (ggf. mit Vorbohrung zur Auflockerung der Bodenschichten)
g. Herstellung der SpW einschließlich SpW- Abdeckung
h. in Abschnitten mit Dränung - Aushub des Drängrabens und Transport des Bodens zwecks Verwertung im Stützkörper des Erddeiches
i. Herstellung der Dränung und der Qualmwasserrückführung (inkl. Anschluss der Drainage an die Schächte)
j. ggf. Andeckung des ertüchtigten Deichkörpers mit Oberboden und direkter Ansaat
k. Rückbau der Baustraße im Bereich des DVW, Fertigstellung des DVW
l. Oberbodenandeckung an Deichverteidigungsweg anschließen, Ansaat der Anschlussbereiche und des DVW
IV. Rückbau und Baustellenräumung
a. Rückbau der Baustraßen (Zufahrten) und Baustelleneinrichtungsflächen (BE) und Rekultivierung der Flächen
b. ggf. Rückbau der Verkehrssicherung
In den vier Bauabschnitten sind weitere Arbeiten erforderlich, die parallel bzw. vor/nach der Herstellung der HW-Schutzeinrichtungen erfolgen, diese sind nachfolgend aufgelistet. Die Ablaufplanung kann in Abhängigkeit von der beauftragten Baufirma abweichen!
Abschnitt 1, linksseitig
· Herstellung einer dauerhaften Zufahrt zum Schöpfwerk Varreler Graft (zunächst als Baustraße)
Herstellung Schöpfwerk Varreler Graft, vor/nach Herstellung der benachbarten HW-Schutzeinrichtungen
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Aufgabenbeschreibung
· Bauwerk an der Pultern (Qualmwasserrückführung)
· Wegerhöhung Maibrook mit Rückbau der Zufahrten
· Gewässerverlegung nördlich der Varreler Landstraße nach Herstellung der rechtsseitigen Spundwand, Arbeiten unter fließender Welle (bevorzugt NW)
Abschnitt 1, rechtsseitig
· Herstellung Schöpfwerk Moordeicher Wasserzug, vor/nach Herstellung der HW-Schutzeinrichtungen
Abschnitt 2, beidseitig
· Trockenlegung des Gewässerabschnittes an der Engstelle südlich der Moordeicher Landstraße mit Abflussumleitung über die Varreler Graft (Herstellung der Spundwand) in NW-Zeitraum und nicht parallel zur Herstellung des Schöpfwerkes Varreler Graft
· Durchlässe in Bestandsdeich zur Polderentwässerung, ggf. mit temporärer Baustraße
Abschnitt 2, linksseitig
· Abschlagsbauwerk Varreler Graft, nach der Herstellung der Spundwand an der Engstelle
Abschnitt 2, rechtsseitig
· Herstellung Brückenwiderlager
· Herstellung Umgehungsgerinne
· Herstellung Brückenoberbau
Abschnitt 3
· Abschlagsbauwerk Moordeicher Wasserzug vor Deichbau herstellen
· Sonderlösung am See Freese, ggf. HW-Schutz durch Spundwand an Varreler Bäke mit Erhalt des vorhandenen Dammes als DVW.
Abschnitt 4
keine
- Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren
Aus dem Planfeststellungsbeschluss (PFB, Teil A) zu den genehmigten Hochwasserschutzmaßnahmen ergeben sich die nachstehenden Anforderungen an Bodenschutz und -management. Bei Bedarf kann der Planfeststellungsbeschluss als gesamte Unterlage zur Verfügung gestellt werden.
aus A - Entscheidung, 3 Nebenbestimmungen, 3.1 - Allgemeine Nebenbestimmungen: Die Bauausführung hat auf der Grundlage der einschlägigen DIN-Vorschriften nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der Ergebnisse der erforderlichen Material-,
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Aufgabenbeschreibung Baugrund- und Bodenprüfungen zu erfolgen. Bei der Baudurchführung ist die im Bauwesen erforderliche Sorgfalt anzuwenden.
· aus A - Entscheidung, 3 Nebenbestimmungen, 3.3 Abfall- und Bodenrechtliche Nebenbestimmungen: Die Arbeiten sind unter Beachtung der im LBP unter Kapitel 7.1 genannten Schutzmaßnahmen (S1 Einsetzen einer ökologischen Baubegleitung und S2 Schutzmaßnahmen Boden) durchzuführen. Im Rahmen der Deichverlegung werden erhebliche Mengen Boden (Ober- und Unterboden) wie auch Baggergut und u.U. mineralische Ersatzbaustoffe anfallen und bewegt. Es ist daher ein umfassendes Bodenmanagement unter Federführung eines Gutachters nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) durchzuführen. Der Gutachter hat die Beachtung und Einhaltung der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und ggf. der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) sowie der sonstigen Technischen Richtlinien etc. bezüglich Deichbau bei allen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Deichverlegung sicherzustellen. Insbesondere sind die in § 6 BBodSchV benannten „Allgemeinen Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien in und auf den Boden“ zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Sollten nach Einschätzung des Gutachters die analytischen Untersuchungen der anfallenden Materialien eingeschränkt oder teilweise ganz unterbleiben (§ 6 (6) BBodSchV), ist dieses im Rahmen von Vorerkundungen innerhalb des Gesamtkonzepts begründet zu dokumentieren. Wird Bodenmaterial in oder auf eine durchwurzelbare Bodenschicht auf- oder eingebracht, ist § 7 BBodSchV „Zusätzliche Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht“ zu berücksichtigen. Bei landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Folgenutzung einer solchen Fläche ist die 70%-Regelung bezüglich der Einhaltung der Vorsorgewerte der BBodSchV zu beachten. Das Bodenmanagement hat zudem die ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung von nicht im Rahmen der Deichverlegung benötigten mineralischen Abfälle sicherzustellen und zu dokumentieren. Ebenso ist im Fall der Anlieferung von Fremdmaterialien (Oberboden, Unterboden, Ersatzbaustoff) die Einhaltung aller chemischen wie physikalischen Eigenschaften hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Schadstoffgehalte nachzuweisen und festzuhalten. Das Bodenmanagement ist mit der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde (UAB/UBB) des Landkreises Diepholz vor Maßnahmenumsetzung grundsätzlich abzustimmen und im Verlauf der Umsetzung der Maßnahme ggf. zu erweitern oder zu aktualisieren. Die bei der Baumaßnahme anfallenden Abfälle (sonstige Abfälle), die nicht unter vorgenannte Nebenbestimmung fallen, sind nach den geltenden Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dessen unter-gesetzlicher Regelwerke (insbesondere nach den Vorgaben zur Getrennthaltung aus der Gewerbeabfallverordnung) auf der Baustelle zu trennen und zu lagern sowie in dafür zugelassenen Anlagen vorrangig wiederzuwenden und möglichst hochwertig zu verwerten. Abfälle, die nicht in umweltgerechten Verwertungsmaßnahmen wiedereingesetzt werden können, dürfen nur in dafür zugelassenen Entsorgungsanlagen beseitigt werden. Die Lagerung auf den Bereitstellungsflächen muss so erfolgen, dass ein Austrag von Abfällen oder den darin ggf. enthaltenen Schadstoffen in das Umfeld der Baustelle unterbunden wird. Sollten sich Anhaltspunkte für Verunreinigungen des Bodens (schädliche Bodenveränderung) oder für das Vorhandensein sonstiger Abfälle in der Vorbereitung oder Durchführung der Baumaßnahme ergeben, so ist dieses unverzüglich UAB/UBB (Tel. 05441-976-4279) mitzuteilen.
aus A - Entscheidung, 3 Nebenbestimmungen, 3.8 Nebenbestimmungen zum Anschluss des Vorhabens an den Landesschutzdeich in Bremen: Baugruben innerhalb des Deiches sind mit deichfähigem Boden (Klei) böschungsgleich zu verfüllen und entsprechend der Empfehlungen für Küstenschutzwerke EAK 2002/2015, DWA 507-1 bzw. DIN 19712 zu
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Aufgabenbeschreibung verdichten. Die Flächen des Landesschutzdeiches sind nur für die unmittelbar erforderlichen Erdarbeiten in Anspruch zu nehmen. Die Baustelleneinrichtung oder die Lagerung von Material / Boden hat außerhalb der Deichflächen zu erfolgen. · aus A - Entscheidung, 3 Nebenbestimmungen, 5.4 Hinweise mit Blick auf abfall- und bodenschutzrechtliche Belange: Bei der Durchführung der Arbeiten ist die DIN 18915 zu beachten. Auf die Dokumentationspflichten zur Abfalltrennung nach § 8 Abs. 3 GewAbfV und auf die Überlassungspflicht für bestimmte Abfälle zur Beseitigung wird hingewiesen. Auf die Einhaltung der Registerpflichten nach § 49 Abs. 3 des KrWG wird hingewiesen.
In der Begründung zum Planfeststellungsbeschluss (PFB, Teil B) werden zu den mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden Angaben zum Bestand und den Umweltauswirkungen sowie Angaben zu den Belangen des Abfall- und Bodenschutzes gemacht:
aus B, 3.3.5.1 Bestand Entlang der Varreler Bäke ist vorwiegend der Bodentyp Gley mit Erd-Niedermoorauflage anzutreffen. Nördlich und südlich der Moordeicher Landstraße gibt es Bereiche mit Gley-Podsol. Nördlich der BAB 1, östlich der Varreler Bäke und östlich des Sees in der Gemarkung Stuhr, Flur 5, Flurstück 10/1 gibt es Bereiche mit kulturhistorisch bedeutsamen Plaggenesch-Böden. Diese werden vom Vorhaben jedoch nicht berührt. Weitere Einzelheiten zum Bodenaufbau sind dem LBP, Abschnitt 4.5 zu entnehmen. Altlasten sind im Bereich der vorgesehenen Maßnahme nicht bekannt. Der überwiegende Teil der Böden, die von der Maßnahme betroffen sind, ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
aus B, 3.3.5.2 Beschreibung der Umweltauswirkungen Baubedingt wird ein Baustreifen von ca. 11 ha für die Durchführung der Maßnahme in Anspruch genommen werden müssen. Ferner muss für Baustelleneinrichtungsflächen Lagerflächen und Baustraßen eine Fläche von ca. 4,9 ha in Anspruch genommen werden. Es kommt hier zu einer Verdichtung des offenen Bodens. Anlagebedingt erfährt das Bodengefüge auf einer Fläche von ca. 21,6 ha für die Rückverlegung der Verwallung und die Anlage von Gewässerrandstreifen eine dauerhafte Veränderung. Betroffen hiervon ist auch ein Gewässerabschnitt der Varreler Bäke von ca. 350 m Länge für den Umfluter im Bereich des Guts Varrel und 140 m Länge für die Gewässerverlegung nördlich der Varreler Landstraße sowie jeweils ca. 30 m im Bereich der noch zu errichtenden Schöpfwerke an der Varreler Graft und am Moordeicher Wasserzug. Insgesamt werden ca. 196.014 m³ Boden für die gesamte Maßnahme antransportiert, ca. 101.914 m³ müssen abtransportiert und anderweitig fachgerecht weiterverwendet werden. Betriebsbedingt ist auf einer Fläche von ca. 12,6 ha Gewässerrandstreifen im Hochwasserfall aufgrund der Rückverlegung der Verwallung ein Einstau möglich. In Teilbereichen kommt es zur Vollversiegelung von Flächen, dies betrifft die Schöpf- und Sielbauwerke und die Hochwasserschutzwände mit insgesamt 642 m². Der Deichverteidigungsweg wird mit teildurchlässigem Schotterrasen befestigt (44 634 m²). Die neue Deichtrasse muss gegenüber dem anstehenden Boden gedichtet sein, der Deichkörper selbst kann nach der Andeckung mit Mutterboden alle wesentlichen Bodenfunktionen wieder übernehmen.
aus B, 3.3.5.3 Bewertung der Umweltauswirkungen Die baubedingten Auswirkungen sind temporär. Die beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten zurückgebaut und wiederhergerichtet. Böden von besonderer Wertigkeit werden für die Baustelleneinrichtung, Lagerplätze und Baustraßen nicht in Anspruch genommen. Maßnahmen zum Schutz des Bodens und zur baubedingten Minimierung des Eingriffs sind unter S 2 (siehe Kapitel 7.1 des LBP) und in den Nebenbestimmungen Nr. A 3.3 beschrieben. Anlagebedingt kommt es nicht zu einer Überbauung oder Versiegelung von Böden mit besonderen Werten. Zu einem Großteil sind die durch die Maßnahme betroffenen Böden aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung bereits als gestört einzustufen. Beim Deichkörper wird die Sickerfähigkeit durch die eingebaute Lehmschicht zwar eingeschränkt, der Deichkörper kann jedoch nach der Abdeckung mit
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Aufgabenbeschreibung Mutterboden und Wiedereinsaat alle wesentlichen Bodenfunktionen erfüllen. Bezogen auf das gesamte Vorhaben ist der Anteil der vollversiegelten Flächen vernachlässigbar bzw. mit Blick auf die teilversiegelten Flächen vergleichsweise gering. Die Beeinträchtigung von Böden wird über das Biotopwertverfahren berücksichtigt. Die Landschaftsschutzgebietsverordnung LSG DH 75 und LSG DH 81 enthalten besondere Bestimmungen für das Schutzgut Boden. Nach § 3 Nr. 6 VO LSG DH 75 und LSG DH 81 ist es u. a. verboten, die Erdoberfläche zu verändern, insbesondere durch Aufschüttungen, Abgrabungen, Ablagerungen oder Einbringen von Stoffen aller Art. Im Hinblick auf dieses Verbot wurde unter A 7 des Planfeststellungsbeschlusses eine Befreiung erteilt, da dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, insbesondere zur Herstellung eines wirksamen Hochwasserschutzes und dem damit einhergehenden Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung der Gemeinde Stuhr notwendig ist. Eine ähnlich lautende Passage zum Schutz des Bodens findet sich im § 4 Abs. 1 Nr. 4 der VO DEL 10. Allerdings gilt dies nur für Maßnahmen, die das Schutzgebiet beeinträchtigen und nicht dem Hochwasserschutz dienen. Da die Maßnahme dem Hochwasserschutz dient, bedarf es hier insoweit keiner Befreiung nach § 6 der LSG VO DEL 10. Nach Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen verbleiben keine nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG a. F. und keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne des BNatSchG. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie der Nebenbestimmungen ist das beantragte Vorhaben zusammenfassend hinsichtlich des Schutzgutes Boden in Bezug auf bau-, anlage und betriebsbedingte Auswirkungen als verträglich im Sinne des § 12 UVPG a. F. zu bewerten.
aus B, 3.9 Belange des Abfall und Bodenschutzes Belange des Bodenschutzes stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Belange des Bodenschutzes sind insbesondere bei der (Wieder-) Herstellung der Oberbodenschicht, dem Einbau der Lehmschicht und des Füllbodens zu beachten. Gleiches gilt für den Abtrag und den Abtransport der vorhandenen Verwallung und des Oberbodens. Gem. §§ 4 und 7 BBodSchG hat sich jeder, der auf den Boden einwirkt, so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden, und derjenige, der Verrichtungen auf einem Grundstück durchführt bzw. durchführen lässt, hat Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen. Für die Anlage des Deichkörpers wird Bodenmaterial benötigt. Es wird angestrebt, den für die 60 cm dicke Lehmschicht benötigten Boden aus örtlich umliegenden vorhandenen Lehmhalden zu verwenden. Der anfallende Oberboden wird, soweit möglich, für die Böschungsandeckung wiederverwendet. Um bei den Bodenarbeiten die natürlichen Bodenfunktionen zu erhalten bzw. wiederherzustellen, erfolgen die Arbeiten unter Beachtung der DIN 18915. Der für die Anlage des Deichkörpers eingesetzte ortsfremde Boden muss für die unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht einzubauenden Materialien den Anforderungen der ErsatzbaustoffV entsprechen. Im Übrigen sind für das Aufbringen und das Einbringen von Bodenmaterial auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht oder zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht die Anforderungen des § 7 BBodSchV unmittelbar einzuhalten. Überschüssiger Boden aus der vorhandenen Verwallung und überschüssiger Oberboden wird abgefahren und fachgerecht anderweitig weiterverwendet. Durch eine getrennte Lagerung von Oberboden vom übrigen Bodenaushub werden Beeinträchtigungen des Bodens vermieden bzw. gemindert. Zur Vermeidung dauerhafter Bodenverdichtung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Diese zum Bodenschutz erforderlichen, aber auch ausreichenden Vorgaben wurden mit den Nebenbestimmungen unter Kap. A. 3.3. verfügt. Ferner sind die Hinweise unter A. 5.4 zu beachten. Altlasten sind im Bereich des Vorhabengebiets nicht bekannt. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass dem Vorhaben hinsichtlich des Abfall- und bodenschutzes keine nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen entgegenstehen. Die entstehenden Beeinträchtigungen sind von keinem erheblichen Gewicht und daher hinnehmbar. Im Übrigen gibt es keine Alternative zu dem Vorhaben, die mit geringeren Auswirkungen auf die Belange des Bodens verbunden wäre. Als Hochwasserschutzmaßnahme ist das Vorhaben von überragender Bedeutung für das Allgemeinwohl, so dass ihm in der Abwägung der Vorrang vor den Belangen des Bodenschutzes zukommt und diese daher der Verwirklichung des Vorhabens nicht entgegenstehen.
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Aufgabenbeschreibung
- Angaben zur Leistungserbringung
Die angefragte Bodenkundliche Baubegleitung (gem. §18 oder ähnl. zertifizierte bodenkundliche Baubegleiter (BV Boden)) inkl. Bodenmanagement sollte aufbauend auf den bereits erfolgten Bodenerkundungen bereits in der Phase der Ausführungsplanung beginnen. Verwiesen wird auf folgende zu berücksichtigende Dokumente DIN 19639, Niedersächsische Geoberichte.
Zur Bodenkundlichen Baubegleitung zählen u. a. die folgenden Tätigkeiten:
Planungsphase • Sichtung und Erhebung bodenschutzrelevanter Daten
• Sichtung von Unterlagen zu potenziellen Belastungen Abstimmung und Ausführung ergänzender Bodenerkundungen, um mögliche Verwertungs- und Entsorgungswege aufzeigen zu können • Fortführung und Konkretisierung der für den Bodenschutz relevanten Schutzmaßnahmen (u.a. Einsatz von Maschinen mit geringem Flächendruck und lastverteilende Maßnahmen, Regelungen bei ungünstigen Witterungseinflüssen)
• Festlegen von bodenrelevanten Arbeitsgängen in Abhängigkeit von der Witterung (Bodenfeuchte)
• Beratung bei der Planung von Bodenlagerflächen und Bauabläufen.
• Prüfung der erforderlichen Baustelleneinrichtungs-, Lager- und Bereitstellungsflächen anhand der tatsächlichen Bodenmassen, Materialströme und Lagerkapazitäten. Abweichungen sind frühzeitig dem AG zu melden.
• Mitwirkung bei der Planung von Materialflüssen sowie möglicher Verwertungs- und Entsorgungswege
• Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Diepholz und dem Planungsbüro sowie Sicherstellen des Informationsflusses (AG, Projektsteuerung, Planer [Wasserwirtschaft/ Umweltplanung], Genehmigungsbehörde)
• Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes inkl. Bodenmanagementkonzeptes (Gesamtkonzept) nach DIN 19639, Geoberichte 28 (LBEG), Merkblatt 2 (Bundesverband Boden)
Bauphase
• Beratung und Begleitung der Bauüberwachung und Mitwirkung bei der Dokumentation des Arbeitsfortschrittes bezüglich der bodenrelevanten Bauarbeiten und der Bodenschutzmaßnahmen, bodenrelevanter Anordnungen, Ausführungs- und Qualitätskontrollen sowie Protokollierung von Verstößen gegen die Bodenschutzrichtlinien, Vorgaben BBodSchV einschlägiger DIN-Normen • Information des Baustellenpersonals (Bauleitung und Maschinenführer) über den praktischen Bodenschutz und die auf der Baustelle relevanten Maßnahmen
• Teilnahme an bodenrelevanten Baustellenbesprechungen einschließlich Benennung bodenrelevanter Bauphasen/Themen und Dokumentation
• Überwachung von Aushub, Lagerung und Entsorgung stofflich belasteter Böden einschließlich Überprüfung der Dokumentation mit den zugehörenden Entsorgungsnachweisen, die vom Bauunternehmen erstellt werden
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06 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management) 01 Planungsphase - Bodenkundliche Vorarbeiten
Aufgabenbeschreibung
· Überwachung von Aushub, Lagerung und Entsorgung unbelasteter Böden einschließlich Überprüfung der Dokumentation mit den zugehörenden Verwertungsnachweisen, die vom Bauunternehmen erstellt werden
· Überwachung von Anlieferung, Lagerung und Einbau gelieferter Böden einschließlich Überprüfung der Dokumentation mit den zugehörenden Massen- und Eignungsnachweisen, die vom Bauunternehmen einzureichen sind Überprüfung der Kontrollprüfungen des Unternehmens für die Verdichtung der für den Deichbau · lagenweise einzubauenden Bodenschichten einschließlich des Erdsporns, entsprechend den planerischen Vorgaben (Fremdüberwachung)
· Mitwirkung bei der Abnahme bodenrelevanter Arbeiten
· Begleitung der Rückbauarbeiten ggf. notwendiger Rekultivierungsmaßnahmen
· ggf. Begleitung und Dokumentation von Maßnahmen zur Behebung von bodenbezogenen Schäden
01 Titel Planungsphase - Bodenkundliche Vorarbeiten
01.1 Sichten und Auswerten von Daten aus früheren Untersuchungen Sichten und Auswerten von Daten aus früheren Untersuchungen, Ermittlung der zu betrachtenden Randbedingungen und relevanten Sachverhalte. Die vorliegenden Gutachten (s. Leistungsbeschreibung) werden vom AG in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
1 psch GP ............................
01.2 Erstellen und Abstimmen eines Probenahmeplanes Erstellen und Abstimmen eines Probenahmeplanes auf Grundlage der Annahme, dass keine oder maximal sehr geringe Belastungen anstehen, unter Berücksichtigung der ausgewerteten Daten aus früheren Untersuchungen. 1 psch GP ............................
01.3 Aufstellen eines Bodenschutz- /Bodenmanagementkonzeptes
Aufstellen eines Bodenschutzkonzeptes nach DIN 19639 mit Bodenmanagement, um einen ressourcenschonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden, gem. o.g. zu berücksichtigender Dokumente, sicherzustellen (siehe Anlage: Unterlagen Planfeststellung). Im Rahmen der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Flächengrößen der BE- und Lagerflächen sind mit den geplanten Bodenmassen und dem Bauablauf abzugleichen. Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 21.10.2026, Seite 11
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HW-Schutz am Klosterbach/VarrelerBäke
06 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management) 01 Titel Planungsphase - Bodenkundliche Vorarbeiten
NNrr.. LLeeiissttuunnggssbbeesscchhrreeiibbuunngg MMeennggee// EEiinnhh.. PPrreeiiss ((EEPP)) GGeessaammtt ((GGPP))
Der Bodenmanager führt den Nachweis, dass die ÜÜbbeerrttrraagg:: ................................................................ verhandelten Flächen für Zwischenlagerung, getrennte Materialströme und erforderliche Umschlagvorgänge ausreichen.
1 psch GP ............................
01.4 Sichten der Inhalte der Vertragsunterlagen für die Bauausführung
Sichten der Inhalte der Bauvertragsunterlagen im Hinblick auf die Belange des Bodenschutzes und des Bodenmanagements, einschließlich Verfassen von Anmerkungen und ggf. Ergänzungsvorschlägen.
Das Honorar für die angebotenen Leistungen ist auf Grundlage des geschätzten Zeitaufwandes zu kalkulieren. Abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten Stunden auf Nachweis.
20 h EP ............................ GP ............................
Summe Titel 01
Planungsphase - Bodenkundliche Vorarbeiten, Netto:...............................
-- FFoorrttsseettzzuunngg aauuff nnääcchhsstteerr SSeeiittee -- Übertrag: ................................
AAllllee EEiinnzzeellbbeettrrääggee NNeettttoo iinn EEUURR 21.10.2026, Seite 12
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0 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management) 02 Titel Planungsphase - Bodenaufschlüsse
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ 02 Titel Planungsphase - Bodenaufschlüsse
Aufschlüsse - Chemische Untersuchungen Die abzutragenden Böden in Form vom Oberboden, Torf, Mudde, etc. sind für die spätere Verwertung bzw. Entsorgung chemisch zu analysieren. Dabei sind gemäß BBodSchV zur Analyse des Oberbodens Teilflächen zu bilden, für diese an jeweils 20 Einstichen Bodenproben zu entnehmen, bereitzustellen, zu Mischproben zusammenzustellen und chemisch zu analysieren. Der Torf/Die Mudde ist anhand von Mischproben aus Sondierungen auf die Werte der Anlage 1, Tabelle 4 der BBodSchV zu analysieren. Der Unterboden ist anhand von Mischproben (getrennt nach Bodenarten) auf die Verwertbarkeit zu untersuchen.
Die Bodenkundliche Kartierung erfolgt nach Kartieranleitung (KA 6) durch eine Fachkraft für die Bodenkunddliche Baubegleitung.
Der im folgenden benannte Probenumfang ist eine erste Annäherung. Dieser kann sowohl nach ober als auch nach unten abweichen! Die Festlegung der genauen Probenanzahl erfolgt nach Erstellung des Probenahmeplanes durch den AN und in Abstimmung mit dem Landkreis Diepholz, Team 5- Abfall- und Bodenschutz.
02.1 Baustelle einrichten und räumen Baustelle für Bodenerkundungen einrichten und räumen. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Baugrunderkundungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses. Zufahrt über öffentliche/private Wege/Straßen sowie landwirtschaftliche Flächen, siehe Lagepläne.
Die Baustelleneinrichtung umfasst auch die An- und Abfahrten der Bohrkolonne zur Durchführung der Bodenerkundungen.
1 psch GP ............................
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06 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management) 02 Titel Planungsphase - Bodenaufschlüsse
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ 02.2 Auf- und Abbau beim Umsetzen
Aufbau und Abbau der Bohr- und/oder Sondiereinheit beim Umsetzen von Ansatzpunkt zu Ansatzpunkt. Abstand der Sondier-/Bohrpunkte nach Beschreibung, Lageplan und Probennahmeplan
Vergütung je Erkundungsfläche (EK) mit 20 Ansatzpunkten. Anzahl der Einzelproben je Mischprobe: 20 Stück (Ansatzpunkte)
50 EK EP.......................... GP ............................
02.3 Einmessen von Sondier-/Bohrpunkt
Einmessen einer Erkundungsfläche (EK) mit 20 Ansatzpunkten nach Lage und Höhe. Genauigkeit der Vermessung in der Lage +- 10 cm, in der Höhe +- 5 cm.
Übergabe der Daten als UTM-Koordinaten mit Höhenbezug NHN im Shp-/dwg-Format. Abstand der Sondier-/Bohrpunkte nach Beschreibung und Lageplan.
50 EK EP.......................... GP ............................
02.4 Kleinrammbohrung zur Erkundung des Bodens gem. DIN EN ISO 22475-01, T bis 5 m
Kleinrammbohrung zur Erkundung des Baugrunds gem. DIN EN ISO 22475-1, Durchmesser 80 mm durchführen.
Einschließlich der folgenden Leistungen:
- Schichtenansprache, sensorische Beurteilung
- Schichtenverzeichnis gemäß DIN EN ISO 14688-1, DIN EN ISO 14689, DIN EN ISO 22475-1 mit zeichnerischer
- Darstellung gemäß DIN 4023.
- Angabe zur Art und Anzahl der Probennahme
- Messung des Grundwasserstandes (Ruhewasserstand) mittels Kabellichtlot nach Bohrende, inkl. Angabe zum Zeitraum im Schichtenverzeichnis Verfüllen des Bohrlochs inkl. händischem Nachverdichten, nach den Regeln der Technik
Bohrrichtung vertikal, Bohrtiefe bis 5 m unter GOK, entsprechend maximal 30 Bohrlöcher 150 m EP.......................... GP ............................
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06 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management) 02 Titel Planungsphase - Bodenaufschlüsse
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ 02.5 Zulage zum Verfüllen einer Kleinrammbohrung T bis 5 m
Zulage zum Verfüllen einer Kleinrammbohrung nach DIN EN ISO 22475-1, wenn der anstehende Boden nicht für die Verfüllung zugelassen ist. Vergütet werden die Lieferung geeigneten Füllgutes und die ordnungsgemäße Verwertung des Bohrgutes auf Nachweis.
Bohrrichtung vertikal, Bohrtiefe bis 5 m unter GOK.
10 m EEPP.................................................... GGPP ........................................................
02.6 Kolonnenstunden, nicht vorhersehbare Arbeiten
Kolonnenstunden für das Vorgraben nach Leitungen, die Beseitigung von Hindernissen, nicht vorhersehbare Arbeiten und Wartezeiten, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind. Einschließlich Dokumentation von Erfordernis und Stundennachweis. 10 h EP.......................... GP ............................
02.7 Entnahme gestörter Bodenproben – Chemie
Entnahme gestörter Bodenproben aus gewonnenem Bohr-/ Baggergut, Probenahmestrategie: mindestens eine Probe bei Schichtwechseln, inkl. fachgerechter Probenkonservierung und Lagerung von Rückstellproben für mind. 6 Monate im Probenarchiv, inkl. anschließender fachgerechter Entsorgung. Geeignete Probenmenge/Behälter nach Wahl des AN.
150 St EP.......................... GP ............................
02.8 Zusammenstellen einer Bodenmischprobe aus gestörten Bodenproben – Chemie
Zusammenstellen einer Bodenmischprobe aus gestörten Bodenproben entsprechend der Probenahmestrategie aus den Vorgaben der BBodSchV/EBV, inkl. anschließender fachgerechter Entsorgung. Geeignete Probenmenge/Behälter nach Wahl des AN, im Preis enthalten. Eine Mischprobe besteht aus 20 Einzelproben. Die chemische Laboruntersuchung ist nicht Bestandteil dieser Position.
Anzahl der Einzelproben je Mischprobe: 20 Stück
40 St EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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Leistungsverzeichnis
HW-Schutz am Klosterbach/VarrelerBäke
06 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management) 02 Titel Planungsphase - Bodenaufschlüsse
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ 02.9 Durchführung der chemischen Analytik nach Bundesbodenschutzverordnung, Anl. 1, Tab. 1 und Tab. 2
Chemische Analytik nach BBodSchV Anlage 1, Tabelle 1 und Tabelle 2 -Vorsorgewerte der Mischprogen aus Pos. 02.8 durchführen, dokumentieren und anhand der Vorsorgewerte einordnen. Inkl. Bewertung der Ergebnisse für Verwendung, Verwertung des Bodens. 40 St EP.......................... GP ............................
02.10 Bestimmung Nährstoffe des Torfes
Bestimmung der Nährstoffe des Torfes/der Mudde nach VdLUFA (Verband deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten e. V.)
4 St EP.......................... GP ............................
Summe Titel 02 Planungsphase - Bodenaufschlüsse, Netto: ...............................
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06 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management) 03 Titel Bodenkundliche Baubegleitung (BBB)
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
03 Titel Bodenkundliche Baubegleitung (BBB)
Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Die bodenkundliche Baubegleitung (BBB) berät in bodenschutzfachlichen Belangen und dokumentiert die fachgerechte Umsetzung der Vorgaben des Bodenschutzkonzeptes.
Zu den Tätigkeiten der BBB gehören insbesondere:
• Mitwirken beim Einweisen in die Baumaßnahme • Begleiten aller Bauarbeiten im Hinblick auf die Berücksichtigung bodenschutzrechtlicher Aspekte • Teilnahme an Baubesprechungen sowie Beratung bei speziellen bodenschutzrelevanten Fragestellungen • Regelmäßige Kontrolle der Umsetzung der im Bodenschutzkonzept festgelegten Maßnahmen inkl. Protokollführung/Dokumentation (inkl. Fotodokumentation) • Beraten der örtlichen Bauüberwachung zu erforderlichen zusätzlichen bodenschutzrelevanten Maßnahmen, die erst während der Bauausführung erkennbar sind • Durchführen erforderlicher Abstimmungen mit der zuständigen Umweltbehörde • ggf. Mitwirken bei der Beweissicherung in Schadensfällen mit ggf. Dokumentation • Zustandserfassung der Böden • Dokumentation der Erdarbeiten: Bodenbearbeitung, Bodenlagerung, Bodenverwertung (Übergabeformat: pdf, shp/ dwg • Dokumentation des Bodeneinbaus in den Deichkörper • Kontrolle der Bodenschutzmaßnahmen • Begleitung der Rekultivierungsarbeiten (Baustellen- und Aufbringungsflächen • Mitwirken bei der Abnahme der Bauleistungen mit bodenschutzrelevanten Wirkungen • Digitale Prüf- und Freigabeprozesse für Fremdmaterial • Bodenmanagementkataster / Bodenmassenbilanz • Empfehlung des weiteren Vorgehens auf Grundlage durchgeführter chem. Analyse Boden
Derzeit wird von einer Bauzeit von ca. 1,5 bis 2 Jahren ausgegangen.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Leistungsverzeichnis HW-Schutz am Klosterbach/VarrelerBäke
06 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management) 03 Titel Bodenkundliche Baubegleitung (BBB)
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ 03.1 Bodenkundliche Baubegleitung, Ortstermin
Leistungen, die für die vertragsgemäßen Ausführung der Bodenkundlichen Baubegleitung vor Ort während der Bauausführung erforderlich sind, soweit nicht für den Personaleinsatz gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind. Inkl. Vor-/ Nachbereitung, Protokollierung und Probenahme (Pos 2.7). Ortstermine müssen durch den AG abrufbar und nachweisbar sein.
Der Einheitspreis umfasst die An- und Abfahrten der erforderlichen Personen inklusive km-Pauschale.
Vergütet wird der Einsatz vor Ort auf Nachweis.
350 Std EP.......................... GP ............................
03.2 Bodenkundliche Baubegleitung, Standort AN (Betriebsstätte des AN)
Einsatz einer Bodenkundlichen Baubegleitung für im Bereich Boden am Standort des AN.
Vergütet wird der Einsatz am Standort des AN auf Nachweis.
300 Std EP.......................... GP ............................
Summe Titel 03 Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Netto:...............................
Übertrag: ................................
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Leistungsverzeichnis HW-Schutz am Klosterbach/VarrelerBäke
06 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management) 04 Titel Honorarsätze/ Km-Pauschalen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ 04 Titel Honorarsätze/km-Pauschalen
04.1 Stundensatz Beratender Auftragnehmer
Stundensatz Beratender Auftragnehmer ..........................
Stundensatz Beratender Projektleiter
Stundensatz Beratender Projektleiter .........................
04.2 Stundensatz Beratender Projektingenieur
Stundensatz Beratender Projektingenieur ..........................
04.3 Bodenkundliche Baubegleitung
Stundensatz Bodenkundliche Baubegleitung ..........................
04.4 Fahrtkosten, PKW
Fahrtkosten für An- und Abreise im PKW.
..........................
04.5 Fahrtkosten, Probennahmefahrzeug
Fahrtkosten für An- und Abreise im Probennahmefahrzeug
Vergütet wird die An- und Abreise je Ortstermin auf Nachweis
..........................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 21.10.2026, Seite 19
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LV-Zusammenfassung
HW-Schutz am Klosterbach/VarrelerBäke
06 LV Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management)
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 Titel Planungsphase - Bodenkundliche Vorarbeiten 11 ..............................
02 Titel Planungsphase - Bodenaufschlüsse ..............................
03 Titel Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) ..............................
Auf- / Abschlag in % pauschal auf Angebotssumme …………………………
Summe LV 06 Bodenkundliche Baubegleitung (Bodenschutz und -management)
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
Angebotssumme, Brutto: EUR ..................................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR
21.10.2026, Seite 20
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Anlagenverzeichnis
- Auszug Planfeststellungsunterlagen
Blatt0_ÜD2023_Übersichtslageplan-Planung
Blatt1_ÜD2023_Lageplan_gepl-Maßnahmen_Abschnitt-1
Blatt2_ÜD2023_Lageplan_gepl-Maßnahmen_Abschnitt-2
Blatt3_ÜD2023_Lageplan_gepl-Maßnahmen_Abschnitt-3
Blatt4_ÜD2023_Lageplan_gepl-Maßnahmen_Abschnitt-4
- Geotechnische Berichte
Bericht Nr. 14-13744 Ergänzende Baugrunduntersuchung, -beurteilung und Gründungsberatung
Bericht Nr. 14-13744.2 Ergänzende geotechnische Berechnungen
Bericht Nr. 23-17779 Ergänzende Standsicherheitsberechnungen
Bericht Nr. 26-18863 Neubau von zwei Schöpfwerken
- Planung Baustelleneinrichtungs- und Bodenlagerflächen inkl. Flächenermittlung
A1-1-ÜLP_Baustelleneinrichtung_Blatt 1
A1-1-ÜLP_Baustelleneinrichtung_Blatt 2
A1-1-ÜLP_Baustelleneinrichtung_Blatt 3
A1-1-ÜLP_Baustelleneinrichtung_Blatt 4
A1-1-ÜLP_Baustelleneinrichtung_Blatt 5
- Ergebnisse Kampfmittelabfrage
A1-2_ÜLP Geplante Maßnahmen Kampfmittel_Blatt 1 bis 5
Ergebniskarte BA-2025-05243_1+2
Ergebniskarte BA-2025-05244_1+2
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