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Landeshauptstadt Hannover
gültig für: Neues Rathaus, Platz der Menschenrechte 1, 30159 Hannover
Anweisung für Fremdfirmen
- Anmelde- und Abmeldepflicht
Vor der ersten Arbeitsaufnahme (am ersten Arbeitstag) erfolgt die Anmeldung der Fremdfirmen zur Unterweisung beim Hausverwalter oder dessen Vertreter (Zimmer 77a) Die arbeitstägliche An- und Abmeldung der Fremdfirmen erfolgt beim Pförtner per Eintragung in das „Fremdfirmenbuch“ Den Anweisungen des Hausverwalters oder dessen Vertreters ist Folge zu leisten
- Firmenfahrzeuge auf dem Gelände des Neuen Rathauses
Der Fremdfirma werden nach Rücksprache Stellflächen für ihre Firmenfahrzeuge zur Verfügung gestellt Der Name der Firma und eine Telefonnummer des Fahrers sind sichtbar zu hinterlegen Auf dem Gelände gilt die StVO und eine besondere Rücksichtnahme auf Besucher*Innen Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr sowie die Notausgänge sind frei zu halten
- Arbeitskleidung/ Persönliche Schutzausrüstung
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe, Kleidung, Schutzbrille, Gehörschutz, etc. sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen und zu benutzen Es ist ordnungsgemäßes (u. a. geprüftes) Werkzeug zu benutzen
- Notrufnummern bei Beschädigungen z. B von Gasleitungen, Kabeln, Wasserrohren etc.
Herr Hoburg (Hausverwalter) Tel. 168 – 42665 Herr Thies (Vertretung) Tel. 168 – 46371 NOTRUFNUMMER bei Brand Tel. 112 in jedem Fall auch Pförtner be- Tel. 168 – 42292 nachrichtigen (löst Alarm aus)
- Arbeiten, die die Brandmeldeanlage (BMA) beeinflussen können
Bei Schweiß-, Schleif- und Staubarbeiten etc. ist in jedem Fall – vor Beginn der Arbeiten – der Hausverwalter hinzuzuziehen (ggf. Abschaltung der BMA durch Hausverwaltung) Kosten für ausgelöste Fehlalarme gehen zu Lasten der verursachenden Firma
- Thermische Arbeiten
Vor Arbeitsbeginn ist dem Hausverwalter der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten/Heißarbeiten vorzulegen
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- Umgang und Kontakt mit schadstoffhaltigen Materialien
Sollte der MA der Fremdfirma den Verdacht haben, mit schadstoffhaltigen Materialien (Asbest, Dioxin, Formaldehyd, Furan, KMF, Lindan, PCP, PAK, PCB, Schimmel, Styrol, etc.) in Kontakt zu kommen, so ist sofort der Hausverwalter und Auftraggeber zu informieren und die Arbeiten sind einzustellen. Der betroffene Bereich ist gegen Zutritt Unbefugter zu sichern
- Lagerung von brennbaren Stoffen
brennbare Stoffe dürfen im gesamten Rathaus nicht eingelagert werden es ist lediglich der Tagesbedarf vorzuhalten, nach dem täglichen Arbeitsende dürfen keine brennbaren Stoffe im Neuen Rathaus verbleiben
- Sachgerechte Entsorgung von anfallendem Abfall
Werden Geräte und Materialien demontiert, so ist die Hausverwaltung darüber zu informieren. Sie entscheidet über die weitere Verwendung des demontierten Materials Die Fremdfirma verpflichtet sich, durch getätigte Arbeiten angefallen Abfall zu ihren Lasten sachgerecht gemäß VOB zu entsorgen, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde Die Firma verpflichtet sich, die Baustelle sauber und ordentlich täglich nach Arbeitsende zu hinterlassen (mindestens besenrein)
- Verhalten im Gefahrenfall
Bei Ertönen des Hausalarms (langanhaltender Sirenenton) sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen Das Gebäude ist anhand der Fluchtwegbeschilderungen sofort zu verlassen Die Sammelstelle befindet sich vor dem Neuen Rathaus auf dem Trammplatz Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Mitarbeiter*innen und melden sich an der Sammelstelle bei den Personen mit den orangenen Westen
Kenntnisnahme durch Unterschrift
Die verantwortliche Person der Fremdfirma bestätigt durch Unterschrift die Kenntnisnahme dieser Anweisung und verpflichtet sich zur Weitergabe und Unterweisung seiner Mitarbeiter*innen und Subunternehmen (Eine unterschriebene Kopie ist der Hausverwaltung auszuhändigen)
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…………………………………………………….. (Firma, Anschrift, Ansprechpartner*in, Handy-Nr.)
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