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| rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 31.07.2026 LV: 170 Bodenbelagsarbeiten Seite: 1 | |||
|---|---|---|---|
| DECKBLATT (AUSSCHREIBUNG) | |||
| Allgemeines | |||
| Allgemeines | |||
| Bauvorhaben: | |||
| AOK Servicezentrum Braunschweig | |||
| Umbau und Modernisierung | |||
| Bauherr: | |||
| AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover | |||
| Bauort: | |||
| Braunschweig, Am Fallerslebener Tore 3 - 4 | |||
| Entwurfsverfasser: | |||
| rn architekten, Heikenbergstraße 1, 37431 Bad Lauterberg | |||
| Ausführung und Abgabe | |||
| Ausführung und Abgabe | |||
| Ausführungsbeginn: 18.01.2027 | |||
| Ausführungsende: 29.01.2027 | |||
| Abgabetermin: | |||
| Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung | |||
| Angebot | |||
| Angebot | |||
| Gesamtsumme netto: ____________________________________ EUR | |||
| Nachlass/Zuschlag (________): ____________________________________ EUR | |||
| Mehrwertsteuer (________): ____________________________________ EUR | |||
| Gesamtsumme brutto: ____________________________________ EUR | |||
| Skonto (________): ________________________________________________ | |||
| _________________________________________ Anbieter: Ort, Datum, Unterschrift | |||
| _________________________________________ | |||
| Anbieter: Ort, Datum, Unterschrift |
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| rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 31.07.2026 LV: 170 Bodenbelagsarbeiten Seite: 2 | |
|---|---|
| 0. Allgemeine Vorbemerkungen | |
| 0. Allgemeine Vorbemerkungen | |
| 1. Vorbemerkungen Die AOK Niedersachsen beabsichtigt das Servicezetrum in Braunschweig umzubauen und zu sanieren. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Souterraine einem Erdgeschoss, 4 Obergeschossen und einem Dachgeschoss. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wurde im Jahr ...... erbaut. Die letzte umfanreiche Sanierung fand im Jahr 2010 statt. Die Gebäudehöhe liegt bei ca. 20 m. Lage der Baustelle: Adresse des Projektes: AOK Niedersachsen, Servicezentrum Braunschweig Am Fallerslebener Tore 3 - 4 38 100 Braunschweig Leistungsumfang: Das Angebot muss die fix und fertige und funktionsgerechte Erstellung der Bodenbelagsarbeiten des Projektes gemäß der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Gewerke enthalten. Dem LV sind folgende Unterlagen beigefügt • Plan Grundriss Sockelgeschoss 2025-02-02-VP-2-01-a • Plan Grundriss Erdgeschoss 2025-02-02-VP-3-01-a • Plan Grundriss 1. Obergeschoss 2025-02-02-VP-4-01-c • Plan Grundriss 2. Obergeschoss 2025-02-02-VP-5-01-a • Plan Grundriss 3. Obergeschoss 2025-02-02-VP-6-01-a • Plan Schnitt 2025-02-02-VP-10 • Terminplan vom 01.07.2026 Für die nachfolgend ausgeschriebene Baumaßnahme werden nachstehende Punkte vereinbart. Ferner gelten die spezielle Projekt-Baustellenordnung und der aktuelle Leitfaden für Fremdfirmen des AG. Diese soll einen störungsfreien Bauablauf ermöglichen und die Sicherheit für Beschäftigte und Anlagen gewährleisten. Sie enthält Regeln zur Organisation, Koordination und Überwachung des Baustellenbetriebs und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit. Jeder AN hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung und des Leitfadens zu unterrichten. Ihre Einhaltung ist ein Teil der Vertragserfüllung. 2. Allgemeines Das Personal des ANs hat den Anweisungen des AG Folge zu leisten. Im nicht gerechtfertigten Weigerungsfall hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen zulasten des ANs zu veranlassen. Der AG wird bei offensichtlicher Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften oder bei bestehenden Unfallgefahren die sofortige Einstellung der Arbeiten veranlassen. Die Unterbrechung dauert so lange an, bis die Gefahrenquelle beseitigt ist. Die durch die Unterbrechung entstehenden Kosten und Folgen gehen zulasten des verursachenden ANs. Der vereinbarte Fertigstellungstermin bleibt von dieser Maßnahme unberührt. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeit auf dem Baustellengelände erst aufzunehmen, wenn ihm die Arbeitserlaubnis vom AG erteilt wurde. Die in Verbindung mit der Arbeitserlaubnis erteilten Auflagen bezüglich der Arbeitssicherheit usw. sind einzuhalten. |
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| rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 31.07.2026 LV: 170 Bodenbelagsarbeiten Seite: 3 | |
|---|---|
| Den Beschäftigten des ANs ist ausschließlich der Aufenthalt innerhalb der ihnen vom AG zugewiesenen Bereiche gestattet. Der Zugang zu anderen Bereichen des Gebäudes bzw. dem zum Gebäude gehörenden Gelände ist ausdrücklich untersagt. Die Bauleitung ist berechtigt, gegen die Baustellenordnung zuwiderhandelnde Personen nach einmaliger Abmahnung von der Baustelle zu weisen. Das Bauvorhaben befindet sich im Stadtbereich der Stadt Braunschweig, Am Fallerslebener Tore. Die Schallschutz- und Lärmimmisionsvorgaben der Stadt Braunschweig sind vom Bieter eigenverantwortlich einzuhalten. Im Inneren des Gebäudes werden Wand-, Boden- und Deckenbeläge erneuert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung des z. T. stark beschädigten Deckenputzes. Zum Teil werden Innenwände entfernt, sodass eine neue Raumaufteilung entsteht. Die Gebäudetechnik wird erneuert bzw. den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Wegeführung sowie die Arbeitsräumlichkeiten werden sowohl in technischer als auch in gestalterischer Hinsicht an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Lärm- und erschütterungsintensive Abbrucharbeiten sind der Bauleitung und dem Bauherren mit einem Vorlauf von mind. 3 Tage anzuzeigen. Die Baustelleneinrichtung ist Nebenleistung im Sinne der VOB. sofern in den Leistungsposition des LV's nicht anders ausgeschrieben ist. Diese ist vom AN eigenverantwortlich mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Für alle abzubrechenden Bauteile gilt: 1. Das anfallende Material geht, ungeachtet der gesetzlichen Eigentumsrechte von Abfallstoffen in das Eigentum des AN über. Der AN ist bei der Entsorgung somit Erzeuger und damit zur Abfallbilanz verpflichtet. Der Nachweis über die Entsorgung (u.a. EVN, Übernahme- bzw. Belegscheine) ist zu liefern. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (u.a. TRGS 519 u. 521) sind bei den Rückbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Der Abbruch hat selektiv zu erfolgen, entsprechend dem Minimierungsgebot des KWAG. Auf geringstmögliche Lärm- und Staubentwicklung ist zu achten. 2. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Grundlage alter Ausführungspläne erstellt. Dabei sind gleichgeartete Leistungen in Positionen zusammengefasst. 3. Die Koordination der Arbeitsabläufe obliegt dem AN in Abstimmung mit der Bauleitung. 4. Die Abrechnung von Volumenbauteilen erfolgt nach festen Massen bzw. Pauschalen. Die Ausführung der erforderlichen Aufmaße müssen baubegleitend erfolgen, da ansonsten ein Nachweis nicht möglich ist. 5. Vorhandene Leitungen (z.B. TW u. SW) sind zu sichern und zu schützen. 6. Nicht vorm Abbruch betroffene Bauteile wie z. B. angrenzende Wände, Raumbereich etc. sind vor Beschädigung zu schützen. Grundlagen für Ausführung und Abrechung aller nachfolgend beschriebenen Arbeiten ist die VOB Teil C in der neuesten gültigen Fassung mit Ausnahme der in den folgenden Vorbemerkungen und Leistungstexten ausdrücklich erwähnten Abweichungen. Für die Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten werden Planunterlagen im Originalmaßstab ausschließlich als PDF zur Verfügung gestellt. Werden zusätzlich Pläne in Papierform bzw. anderen Formaten benötigt, sind diese vom AN bei dem Büro rn architekten anzufordern. Im Bauablauf finden regelmäßige Baubesprechungstermine vor Ort statt. Die Teilnahme der Auftragnehmer ist vorbereitend und begleitend für die Bauausführung verbindlich. Der Bauleitung und dem Auftraggeber ist vor Bauaufnahme eine verbindliche Bauleiterbenennung schriftlich vorzulegen. Ein Wechsel der Bauleitung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggeber möglich. 3. Verantwortung des ANs Der AN hat das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils |
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|---|---|
| neuesten Fassung einzuhalten. Das von ihm eingesetzte Personal ist entsprechend der für seinen Arbeitsbereich gültigen Unfallverhütungsvorschrift zu unterweisen. Bei Arbeitsunfällen ist, unabhängig von der unternehmensinternen und arbeitsrechtlichen Meldepflicht, grundsätzlich der AG unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 4. Persönliche Schutzausrüstung Für alle Arbeiten hat der AN seinem Personal die notwendigen Schutzausrüstungen bereitzustellen. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die Schutzausrüstungen nutzen. Prinzipiell besteht auf der Baustelle Schutzhelm- und Sicherheitsschuhpflicht. Der AN ist dafür verantwortlich, dass der gesamte Bereich seiner Bau- und Montagestelle auch bei vorübergehender Abwesenheit des Personals so gesichert ist, dass keine Unfallgefährdungen bestehen. 5. Technische Sicherheit von Arbeitsmitteln Verwendete Arbeitsmittel, wie Gerüste, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, elektrische Anlagen und Geräte, Krane und dergleichen, haben den geltenden Regeln und Unfallverhütungsvorschriften sowie den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Vorgeschriebene Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfprotokolle müssen vom AN rechtzeitig vorgenommen werden, sie sind einschl. aller sonstigen notwendigen Nachweise auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. 6 Hebezeuge und Montagefahrzeuge Bei der Benutzung von mobilen Hebezeugen ist der AN für ordnungsgemäße Handhabung und Schutzvorkehrung verantwortlich. Das gilt auch für eingesetzte Anschlagmittel. Es dürfen nur für den beabsichtigten Transport zugelassene und sicherheitstechnisch einwandfreie Lastaufnahmemittel eingesetzt werden. 7. Absturzsicherungen Gerüste sind nach DIN 4420 zu errichten. Vom Gerüstbauer ist dies durch das Anbringen eines oder mehrerer Gerüstkennzeichnungen, aus denen die zulässige Belastbarkeit, die Gerüstgruppe sowie DIN-4420-Konformität hervorgehen, zu dokumentieren. Für die betriebssichere Herstellung und den Aufbau von Gerüsten ist die Fachfirma verantwortlich. Für die Erhaltung des Gerüsts ist der Benutzer verantwortlich. Es dürfen keine Absturzsicherungen ohne die Zustimmung der Bauleitung entfernt bzw. außer Kraft gesetzt werden. Die Benutzung von beschädigten oder nicht den Vorschriften entsprechenden Gerüsten ist nicht gestattet. Vor der Freigabe ist die Zustimmung zur Nutzung von der Bauleitung bzw. SiGeKo einzuholen. 8. Arbeiten in mehreren Ebenen Bei Montagearbeiten ist das zeitgleiche Übereinanderarbeiten mehrer Personen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, so sind alternative Maßnahmen zur Sicherung der Gefahrenbereiche wie Absperrungen vorzusehen. 9. Elektrosicherheit/Baustromversorgung Elektroarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. Es ist nur die Verwendung von zugelassenen und gem. UVV geprüften elektrischen Betriebsmitteln und Geräten gestattet. Ab der Hauptverteilung sind für die Arbeiten des ANs erforderliche Unterverteilungen Sache des ANs. 10. Baustellenbeleuchtung Der AN stellt eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung für seine Mitarbeiter in allen Arbeitsbereichen im Rahmen seiner Leistungen zur für sein Gewerk zur Verfügung. |
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|---|---|
| 11. Brand- und Explosionsschutz Arbeiten in und an genutzten oder bewohnten Gebäuden stellen neben einer erhöhten Brandgefahr auch eine besonders hohe Gefährdung für die Nutzer und Bewohner der Gebäude dar. Aus diesem Grund sind alle Gerüstlagen arbeitstäglich von Materialresten zu säubern, brennbare Materialien, insbesondere dürfen nur in solcher Menge auf Gerüsten gelagert werden, wie sie innerhalb der nächsten zwei Stunden verarbeitet werden sollen. Jeder AN hat im Rahmen seines Wirkungsbereiches dafür zu sorgen, dass jegliche Brandgefahr vermieden wird. Darüber hinaus hat der AN bei Arbeiten mit Brandgefahr ausreichend Maßnahmen für eine evtl. Brandbekämpfung zu treffen. Der AN verpflichtet sich, im Vorfeld und eigenverantwortlich entsprechende Erlaubnisscheine (z. B. bei Schweißarbeiten) bei dem entsprechenden Gebäudeverantwortlichen einzuholen. Bei vorhandener Brand- und Explosionsgefahr ist eine Schweißerlaubnis beim AG einzuholen. Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen gegen Umfallen zu sichern. Sie dürfen nicht der Sonne oder sonstigen Wärmeeinflüssen ausgesetzt werden. Die Aufstellorte für eine größere Anzahl von Gasflaschen sind mit dem AG im Vorfeld abzustimmen. Die Lagerung von Flüssiggas unter Erdlage ist grundsätzlich verboten. 12. Verkehrswege Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind vom AN permanent freizuhalten. 13. Sozialeinrichtungen Waschräume und Toiletten werden durch den AG bereitgestellt und regelmäßig gereinigt. 14. Umgang mit Gefahrstoffen Beabsichtigt der AN den Einsatz bzw. Umgang mit Gefahrenstoffen entsprechend der Gefahrenstoffverordnung bzw. den technischen Regeln für Gefahrenstoffe, so hat der AN vor Aufnahme der Arbeiten: 1. den Nachweis der Sachkunde, 2. eine Anzeige des beabsichtigten Umganges mit dem Gefahrenstoff 3. das Vorhandensein einer entsprechenden Betriebsanweisung gem. den Vorschriften der Gefahrenstoffverordnung, 4. das Vorhandensein von EU-Sicherheitsdatenblättern schriftlich zu erbringen. Andernfalls behält sich der AG vor, die Arbeiten zu unterbinden bzw. auf Kosten des ANs an einen Dritten weiterzuvergeben. 15. Abfallbeseitigung/Sauberkeit auf der Baustelle Es ist besonders zu beachten, dass der Straßenverkehr nicht durch Verschmutzung oder sonstige baustellentypische Beeinflussung gestört wird. Auf der Baustelle wird die Abfallbeseitigung nach dem Verursacherprinzip organisiert. Es wird während der gesamten Bauzeit immer eine saubere, den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Baustelle verlangt. Schutt ist Sache der AN. Verpackungsmaterialien und leere Gebinde etc. sind grundsätzlich nach Anfall durch den jeweiligen AN zu sammeln und täglich eigenverantwortlich in Eigenregie von der Baustelle zu transportieren und zu entsorgen. Schuttcontainer sind regelmäßig zu leeren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass durch Schutt, Staub und sonstige Verschmutzungen nachfolgende Gewerke in ihrer Qualität nicht dauerhaft beeinträchtigt sind. Die Bauleitung hält sich bei Nichteinhaltung dieser Forderungen, nach Setzung einer angemessenen Frist, ohne weitere Ankündigung die Ersatzvornahme vor. |
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|---|---|
| 16. Alkohol Im Bereich der Baustelle sowie im gesamten Betriebsgelände gilt absolutes Alkoholverbot. Sollten an der Baustelle Beschäftigte während der Arbeitszeit alkoholisiert angetroffen werden, behält sich der AG vor, die entsprechenden Personen ohne Abmahnung von der Baustelle zu verweisen. 17. Koordination und Überwachung der Arbeitssicherheit Auf der Grundlage der Baustellenverordnung wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt. Er überwacht die Einhaltung dieser Baustellenordnung sowie die der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den AN nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. 18. Sonstiges Vor Beginn der Arbeiten ist die vorliegende Baustellenordnung nachweislich jedem Mitarbeiter zur Kenntnis zu geben. Die Baustellenordnung tritt bei Baubeginn mit sofortiger Wirkung in Kraft. Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle ist durch jede Firma die Gefährdungsbeurteilung für die durch ihre Mitarbeiter auszuführenden Arbeiten und der Nachweis der Arbeitssicherheitsunterweisung der Mitarbeiter, auf der Basis dieser Gefährdungsbeurteilung, vorzulegen (an Bauleitung und SiGeKo) per Mail. Alle Mitarbeiter sind zum Tragen der für ihre Tätigkeit erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung verpflichtet. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören: • Sicherheitsschuhe • Warnweste • Schutzhelm • der Arbeit angepasste Arbeitskleidung und -handschuhe • arbeitsspezifisch: Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz Bei Schleif- und Trennschleifarbeiten sind geeignete Schutzbrillen sowie bei Arbeiten die Lärm >80 db erzeugen, Gehörschutz zu verwenden. Bei Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug sind geeignete Löschmittel bereit zu halten (Feuerlöscher, Brandschutzdecke, Sand, Wasser) Bei Arbeiten im Kran- oder Baggerbereich sowie auf Arbeitsgerüsten sind grundsätzlich Schutzhelme zu tragen. Baustrom Strom für jegliche Art von Bautätigkeit darf nur aus regelmäßig geprüften Speisepunkten entnommen werden. Diese sind vor Beginn mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich sind an allen Stellen, an denen eine Absturzhöhe größer 1m besteht, Absturzsicherungen zu installieren. Der Wandabstand des Arbeitsgerüstes darf an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 cm betragen (ggf. sind Innenkonsolen oder ein innerer Seitenschutz zu installieren). Veränderungen am Arbeitsgerüst dürfen nur durch den Gerüstbauer erfolgen. Eventuelle Sub-Unternehmer sind durch die Auftragnehmer für die Aufnahme in die Beteiligten zu benennen und von diesen einzuweisen. |
Beteiligten zu benennen und von diesen einzuweisen.
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| rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 31.07.2026 LV: 170 Bodenbelagsarbeiten Seite: 7 | |
|---|---|
| 1. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen ( ATV nach DIN 18 299 ) | |
| 1. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen ( ATV nach DIN 18 299 ) | |
| 1.1 Geltungsbereich Es gelten die "Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" - DIN 18 299. Abweichende Regelungen in den ATV nach DIN 18 300 ff. und in den nachfolgendem Leistungsverzeichniss inkl. der Vorbemerkungen haben Vorrang. Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inklusive der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen und der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit unserem Büro zu klären. Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Unterlagen dienen der näheren Erläuterung der zu erbringenden Leistung. Sie bilden zusammen mit dem Leistungsverzeichnis die Vertragsgrundlage. Für die Auftragsabwicklung gelten in der jeweils aktuellen Fassung: Die VOB / B Die VOB / C Die VOL Die maßgeblichen DIN - Normen Die Unfallverhütungs-Richtlinien Als zusätzliche, d.h. nicht in der VOB enthaltene Vorschriften, sind alle für die jeweiligen Leistungen gültigen DIN - Blätter, Richtlinien und Merkblätter in der bei Angebotsabgabe neuesten Fassung sowie die Verarbeitungsvorschriften des Systemherstellers zu beachten. Ergänzend haben alle bauaufsichtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften Gültigkeit. Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Leistung, Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit mit Mustern, Beschreibungen und System - Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die aufgeführten Unterlagen müssen zum Abgabetermin vorliegen. 1.2 Stoffe, Bauteile Die in den aufgeführten Positionen enthaltenen Leistungen umfassen grundsätzlich auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle. 1.3 Ausführung Die in den aufgeführten Positionen enthaltenen Leistungen umfassen grundsätzlich auch den Einbau und das Herstellen der dazugehörigen Stoffe. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung durchzuführen. Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Alle in den Zeichnungen oder Positionen des Leistungsverzeichnisses angegebenen Maße sind Rohbaumaße. Die Maßangaben der Zeichnungsunterlagen und der Leistungsbeschreibungen sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. |
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|---|---|
| 1.4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen In der Leistungsbeschreibung und dem LV sind eingeschlossen alle Nebenleistungen gem. VOB sowie alle Leistungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung gehören. Verpackungsmaterialien sind durch den Auftragnehmer wieder mitzunehmen und fachgerecht auf eigene Kosten zu entsorgen. 1.5 Abrechnung Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf schriftlich bestätigte Anweisung durchgeführt werden. Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet und sind in die Stundenlöhne einzukalkulieren. Ergeben sich auf der Baustelle nicht vereinbarte Auftragsmehrungen. so hat sich der Arbeitnehmer unverzüglich vor Ausführungsbeginn dieser Leistungen mit dem Arbeitgeber zu einigen. Das gleiche gilt für Auftragsminderungen. Materialkosten werden zu den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses verrechnet. Lohnsätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Sie enthalten den tatsächlichen Lohn mit Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialversicherungsbeiträgen, vermögenswirksame Leistungen und dergleichen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Sie gelten für die gesamte Bauzeit. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden, soweit sie von der Bauleitung genehmigt werden, richten sich nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen. Der Betrieb aller Maschinen und Geräte sowie deren Betriebs- und Hilfsstoffe sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ebenso alle Wasser- und Stromkosten, die zur Durchführung der Leistung und die Versorgung der Baustelleneinrichtung notwendig sind, wenn in den nachfolgenden Bedingungen oder in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge Herstellen, Liefern, Einbauen nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen, der ATV, VOB, Teil C als beschrieben. Mit Herstellen, Verlegen oder Einbauen beschriebene Leistungspositionen beinhalten immer die Lieferung der zu verwendenden Baustoffe, sofern im LV nicht anderes beschrieben. Die Transportkosten sämtlicher Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Stoffe, Betriebsmittel und Hilfsstoffe sind bei den Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. |
vergütet.
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| rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 31.07.2026 LV: 170 Bodenbelagsarbeiten Seite: 9 | |
|---|---|
| 2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen | |
| 2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen | |
| 2.1 Allgemeines Diesem Leistungsverzeichnis liegen für die Lieferung und Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die Bestimmungen der VOB sowie die speziellen Verarbeitungsvorschriften zugrunde. Als zusätzliche, d.h. nicht in der VOB enthaltene Vorschriften, sind alle für die jeweiligen Leistungen gültigen DIN - Blätter, Richtlinien und Merkblätter in der bei Angebotsabgabe neuesten Fassung sowie die Verarbeitungsvorschriften des Systemherstellers zu beachten. Ergänzend haben alle bauaufsichtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften Gültigkeit. 2.2 Stoffe, Bauteile Es gelten die Regelungen zu den ATV DIN 18 299 und folgende. Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden, muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus jeweils einer Produktionscharge geliefert werden. Aufgrund gesetzlicher Anforderungen und zum gesundheitlichen Schutz, ist für den Bodenbelag eine bauaufsichtliche Zulassung oder eine andere vergleichbare technische, europäische Zulassung vorzulegen. Der Belag muß die gesetzlichen Anforderungen an die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten nach dem AgBB-Schema: "sehr emissionsarm" erfüllen. Der Bodenbelag muß bauaufsichtlich vom DIBt für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein und jährlich von einem unabhängigen, akkreditierten Prüfinstitut überwacht werden. Dieses jährliche Überprüfungsaudit ist mit einem Prüfzertifikat nachzuweisen. Der Bodenbelag muss darüber hinaus zum besonderen Schutz der Gesundheit vor Raumluftemissionen mit dem "Indoor Air Comfort Gold" Siegel zertifiziert sein, das unter anderem besagt, das die Summen der VOC unterhalb des Grenzwertes von 160 µg/m3 liegen. Das jährliche Audit ist auf Verlangen vorzuweisen. Der ausgewählte Bodenbelag muss folgende Eigenschaften erfüllen: Heterogenen Design-Bodenbelag, hergestellt aus PVC nach EN 649 / EN ISO 10582 Verlegen nach VOB DIN 18365 Klassifizierung nach EN 685 / EN ISO 10 874: 32 Belagsart nach EN 649 / EN ISO 10 582: Heterogenbelag Oberflächenvergütung: PU (werkseitig) Flächengewicht nach EN 430 / EN ISO 23 997: 3.680 g / qm Gesamtdicke nach EN 428 / EN ISO 24 346: 2,0 mm Maßbeständigkeit nach EN 434 / EN ISO 23 999: < 0,1 % Nutzschichtdicke nach EN 429 / EN ISO 24340: 0,4 mm Brandverhalten nach EN 13 501-1: Bfl-s1 Rutschhemmung nach DIN 51 130 / EN 13 893: R10 / DS Elastostatisches Verhalten nach EN 1815: < 2KV Resteindruck nach EN 433 / EN ISO 24 343-1: 0,05 mm Lieferform Planken: 152,4 x 1219,2 mm 2.3 Ausführung Es gelten die Regelungen zu den ATV DIN 18 299 und folgende. |
[Seite 10]
| rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 31.07.2026 LV: 170 Bodenbelagsarbeiten Seite: 10 | |
|---|---|
| 2.4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen Folgende Leistungen sind nicht als "Besondere Leistungen" sondern auch als Nebenleistung ohne besondere Vergütung zu erbringen: Die vollständige und fachgerechte Reinigung des Fußbodens zur Vorbereitung der Abnahme mit geeignetem Reinigungsmitteln. Salzsäurehaltige Reinigungsmittel sind untersagt. Pflegeanleitungen sind zu übergeben. 2.5 Abrechnung Keine ergänzenden Regelungen zu den ATV DIN 18 299 und folgende. |
Keine ergänzenden Regelungen zu den ATV DIN 18 299 und folgende.
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|---|---|---|---|
| Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) | |||
| Position | GP (EUR) | ||
| AUSSCHREIBUNG | |||
| 1 Bodenbelagsarbeiten | |||
| 1 | |||
| 1.1 Estrich Kleinflächen | |||
| 1.1 | |||
| Hinweis (OHNE TEXT) Im Bereich der bauseits abgerissenen Wände muss der Estrich in einer Breite von ca. 15 cm neu verfüllt werden. | |||
| Im Bereich der bauseits abgerissenen Wände muss der Estrich in einer Breite von ca. 15 cm neu verfüllt werden. |
Estrich in einer Breite von ca. 15 cm neu verfüllt werden.
| 1.1.10. Untergrund bürsten und absaugen Bürsten und absaugen des Untergrundes in allen Geschossen, Untergrund waagerecht | ||
|---|---|---|
| Bürsten und absaugen des Untergrundes in allen Geschossen, Untergrund waagerecht |
Geschossen, Untergrund waagerecht
| 3,500 m2 ________ ____________ | _____ | |
|---|---|---|
| 1.1.20. Wärmedämmung Fußboden EPS, d=20mm Bedarf Wärmedämmschicht im Erdgeschossen aus Schaumkunststoff EPS DIN EN 13163 als Polystyrol- | ||
| Wärmedämmschicht im Erdgeschossen aus Schaumkunststoff EPS DIN EN 13163 als Polystyrol- |
Schaumkunststoff EPS DIN EN 13163 als Polystyrol- Hartschaum (Extruderschaum), HFCKW-frei, Typ WD, zweilagig, mit versetzten Fugen, als Unterlage für Estrich auf Dämmschicht, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Brandverhalten DIN 4102-1 Klasse B1, Platten d = 20 mm, für Verkerhslasten bis 3 KN/qm
Erzeugnis/System 'IsoBouw EPS 035 deo dm100 '
oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '...................................................' vom Bieter einzutragen.
| 20,800 m ________ NEP | NEP | |
|---|---|---|
| 1.1.30. Trittschalldämmsch. EPS 035 DES sg. d=20mm Trittschalldämmschicht in allen Geschossen als Unterlage für Estrich auf Dämmschicht, HFCKW-frei, | ||
| Trittschalldämmschicht in allen Geschossen als Unterlage für Estrich auf Dämmschicht, HFCKW-frei, |
für Estrich auf Dämmschicht, HFCKW-frei, Schaumkunststoff DIN EN 13 163 als Polystyrol-Hartschaum (Partikelschaum), Typ EPS nach EN 13163, Verkehrslast 10,0 kN/m2 DIN 1055-3, Steifigkeitsgruppe 30, Wärmeleitfähigkeits-gruppe 040, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1, Anwendungstyp nach DIN 4108 T10: DES sg, Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht c < als 3 mm, Dicke 20 mm
Erzeugnis/System 'IsoBouw, EPS 040 DES sg '
oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '...................................................' vom Bieter einzutragen.
20,800 m ________ ____________
[Seite 12]
| rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 31.07.2026 LV: 170 Bodenbelagsarbeiten Seite: 12 | ||
|---|---|---|
| Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) | ||
| Position | GP (EUR) | |
| 1.1.40. Zementestrich CT-C35-F5-d=50mm Estrich als Reparaturestrich im Bereich der bauseits abgebrochenen Wände (Kleinflächen) in allen | ||
| Estrich als Reparaturestrich im Bereich der bauseits abgebrochenen Wände (Kleinflächen) in allen |
abgebrochenen Wände (Kleinflächen) in allen Geschossen gemäß DIN 18560 und 13813 - für Verkerhslasten bis 4,0 KN/qm, Zementestrich CT-C35--F5- S50 liefern und fachgerecht einbauen, Gesamtdicke 50 mm, zur Aufnahme von keramischen sowie elastischen Belägen, Oberfläche reiben, einschl. Estrichbewehrung nach Wahl des AN
Erzeugnis: ........................................................................... vom Bieter einzutragen.
| 20,800 m ________ ____________ | ____________ | |
|---|---|---|
| 1.1.50. Zulage für Schnellzementestrich Bedarf Einsatz von Schnellzementestrich zur schnelleren, rissfreien Austrocknung des Estriches bis zur Belegreife nach 14 | ||
| Einsatz von Schnellzementestrich zur schnelleren, rissfreien Austrocknung des Estriches bis zur Belegreife nach 14 |
Austrocknung des Estriches bis zur Belegreife nach 14 Tagen bei einer Restfeuchte von unter 2% als Zulageposition
Erzeugnis: ......................................... vom Bieter einzutragen.
| 20,800 m ________ NEP | NEP | |
|---|---|---|
| 1.1.60. Zulage für EPS-Schüttung Bedarf Thermobound TB 400 power, Werktrockenmischung zur Herstellung einer gebundenen EPS Schüttung in allen | ||
| Thermobound TB 400 power, Werktrockenmischung zur Herstellung einer gebundenen EPS Schüttung in allen |
Herstellung einer gebundenen EPS Schüttung in allen Geschossen
VPE: 1 Sack / 50 Liter
Technische Daten: Füllgewicht: ca. 16 kg Füllvolumen: 50 Liter Ergiebigkeit: 50 Liter / 5m2 bei 10 mm / 1m2 bei 50 mm Einbaustärke: ab 15 mm Druckspannung: 0,5 N/mm2 / 500 kPa Wärmeleitfähigkeit: 0,104 W/mK Dampfdiffusion: = 5 Brandverhalten: nicht brennbar A2
Erzeugnis: ......................................... vom Bieter einzutragen.
3,500 m2 ________ NEP
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|---|---|---|---|
| Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) | |||
| Position | GP (EUR) | ||
| 1.1.70. Mehrdicke Zementestrich 10mm Bedarf Mehrdicke des Zementestrichs der Pos. 40, je 10 mm Dicke, Ausführung auf besondere Anordnung des AG. | |||
| Mehrdicke des Zementestrichs der Pos. 40, je 10 mm Dicke, Ausführung auf besondere Anordnung des AG. |
Dicke, Ausführung auf besondere Anordnung des AG.
| 3,500 m2 ________ NEP | NEP | ||
|---|---|---|---|
| 1.1.80. Minderdicke Zementestrich 10mm Bedarf Minderdicke des Zementestrichs der Pos. 50, je 10 mm Dicke, Ausführung auf besondere Anordnung des AG. | |||
| Minderdicke des Zementestrichs der Pos. 50, je 10 mm Dicke, Ausführung auf besondere Anordnung des AG. |
Dicke, Ausführung auf besondere Anordnung des AG.
| 3,500 m2 ________ NEP | NEP | |
|---|---|---|
| 1.1.90. Herstellen und Schließen von Schein- und Arbeitsfuge Einschneiden und kraftschlüssiges Schließen von Schein- und Arbeitsfugen, z. B. in Türbereichen in allen | ||
| Einschneiden und kraftschlüssiges Schließen von Schein- und Arbeitsfugen, z. B. in Türbereichen in allen |
und Arbeitsfugen, z. B. in Türbereichen in allen Geschossen
| 10,000 m ________ ____________ | _____ | |
|---|---|---|
| 1.1.100. Bewegungsfugen-Profil Bedarf Bewegungsfugen-Profil in allen Geschossen, geeignet für Bodenflächen mit Kunststoffbelägen oder Linoleum, | ||
| Bewegungsfugen-Profil in allen Geschossen, geeignet für Bodenflächen mit Kunststoffbelägen oder Linoleum, |
Bodenflächen mit Kunststoffbelägen oder Linoleum, Profilhöhe 105 mm, bestehend aus einem Aluminium- Trägerprofil, mit Alu-Befestigungswinkel und elastischer jederzeit auswechselbarer Einlage, Überstand 3 mm, abriebfest, witterungsbeständig, temperaturbeständig, weitgehend öl-, säure- und bitumenbeständig, Farbe grau, in Einzellängen bis 2,00 m, mit Epoxidharzlgattstrich zur waagerechten Ausrichtung des Profils
Erzeugnis/System 'Migua, FK '
oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '...................................................' vom Bieter einzutragen.
| 5,000 m ________ NEP | NEP | |
|---|---|---|
| Summe 1.1 Estrich Kleinflächen ____________ | ||
| 1.2 Textiler Bodenbelag | ||
| 1.2 | ||
| 1.2.10. Untergrund schleifen Schleifen des Untergrundes zum Entfernen von Putz- und Mörtel- oder Zementresten sowie Unebenheiten nach | ||
| Schleifen des Untergrundes zum Entfernen von Putz- und Mörtel- oder Zementresten sowie Unebenheiten nach |
Mörtel- oder Zementresten sowie Unebenheiten nach Abriss des alten Belages, Untergrund waagerecht.
350,630 m2 ________ ____________
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|---|---|---|
| Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) | ||
| Position | GP (EUR) | |
| 1.2.20. Untergrund bürsten und absaugen Bürsten und absaugen des Untergrundes, Ausführung nach besonderer Anordnung des AG, Untergrund | ||
| Bürsten und absaugen des Untergrundes, Ausführung nach besonderer Anordnung des AG, Untergrund |
nach besonderer Anordnung des AG, Untergrund waagerecht.
| 350,630 m2 ________ ____________ | ____________ | |
|---|---|---|
| 1.2.30. Voranstrich auftragen Kunstharz-Dispersion Voranstrich mit Kunstharz-Dispersions-Voranstrich, Untergrund aus Zementestrich und Beton. | ||
| Voranstrich mit Kunstharz-Dispersions-Voranstrich, Untergrund aus Zementestrich und Beton. |
Untergrund aus Zementestrich und Beton.
Erzeugnis '...........................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 350,630 m2 ________ ____________ | ____________ | |
|---|---|---|
| 1.2.40. Untergrund spachteln Untergrund spachteln nach ATV DIN 18 365, selbstverlaufend, im Rakelverfahren auftragen, | ||
| Untergrund spachteln nach ATV DIN 18 365, selbstverlaufend, im Rakelverfahren auftragen, |
selbstverlaufend, im Rakelverfahren auftragen, anschließend schleifen Erforderliche Schichtdicke im Mittel 5 mm (max. 10 mm)
Erzeugnis 'Thomsit, OS Objektspachtelmasse'
oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '............................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 350,630 m2 ________ ____________ | ____________ | |
|---|---|---|
| 1.2.50. Untergrund spachteln, Rakelverfahren Bedarf Untergrund spachteln nach ATV DIN 18 365, selbstverlaufend, Stuhlrollen geeignet, im Rakelverfahren | ||
| Untergrund spachteln nach ATV DIN 18 365, selbstverlaufend, Stuhlrollen geeignet, im Rakelverfahren |
selbstverlaufend, Stuhlrollen geeignet, im Rakelverfahren auftragen, anschließend schleifen
Erzeugnis 'Thomsit, DD Bodenausgleich' oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '............................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 350,630 m2 ________ NEP | NEP | |
|---|---|---|
| 1.2.60. Ausgleichsschicht Bedarf Ganzflächige Spachtelung des vorgenannten, grundierten Untergrundes mit selbstverlaufender, | ||
| Ganzflächige Spachtelung des vorgenannten, grundierten Untergrundes mit selbstverlaufender, |
grundierten Untergrundes mit selbstverlaufender, kunststoffvergüteter, hochfester und schnell belegreifer zementärer Ausgleichsmasse. Zur Erzielung eines optimalen Oberflächenergebnisses sind Zahnrakel und Stachelwalze einzusetzen.
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|---|---|
| Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) | |
| Position | GP (EUR) |
Mindestschichtdicke: 2 mm. Erforderliche Schichtdicke im Mittel 15 mm (max. 20 mm)
Anforderung an die Spachtelmasse:
- GEV EMICODE EC1 Plus
- „Blauer Engel“ nach DE-UZ 113
- Ultraglatte Oberfläche
- Staubarm
- Festigkeitsklasse nach DIN 13813: C40 F10
- Hoch belastbar
- Pumpfähig
- Unter Parkett geeignet
- Einsatz im Industriebereich
Erzeugnis: 'THOMSIT XXL Power Premium-Ausgleich'
Erzeugnis '............................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 50,000 m2 ________ NEP | NEP | |
|---|---|---|
| 1.2.70. Untergrund spachteln, Polyurethan-Spachtelmasse Bedarf Untergrund spachteln nach ATV DIN 18 365 mit Polyurethan-Spachtelmasse, selbstnivellierend, | ||
| Untergrund spachteln nach ATV DIN 18 365 mit Polyurethan-Spachtelmasse, selbstnivellierend, |
Polyurethan-Spachtelmasse, selbstnivellierend, spannungsfrei erhärtend, feuchtigkeitsbeständig, Fußbodenheizungen und Stuhlrollen geeignet, anschließend schleifen
Erzeugnis 'Thomsit, S 810' oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '............................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 350,630 m2 ________ NEP | NEP | |
|---|---|---|
| 1.2.80. Textiler Bodenbelg als Bahnenware Polvliesbelag mit in die Nutzschicht eingestreuten Faserkugeln DIN EN 1307 mit folgendenden Eigenschaften | ||
| Polvliesbelag mit in die Nutzschicht eingestreuten Faserkugeln DIN EN 1307 mit folgendenden Eigenschaften |
Faserkugeln DIN EN 1307 mit folgendenden Eigenschaften liefern und auf vollflächig gespachtelten Untergrund nach Angaben des Herstellers kleben,
Eigenschaften: Typ A3 (Bodenbelag mit Nutzschicht aus Faserkugeln) Material der Polnutzschicht: 75% Polyamid, 25% Polypropolen Gesamtgewicht ca. 1400g/qm Gesamtdicke 5,0 mm, Bahnenbreite 200 cm Pohlrohsichte 0,23g/cm2 Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 33 (gewerblicher
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|---|---|
| Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) | |
| Position | GP (EUR) |
Bereich, starke Beanspruchung), Komfortbereich Klasse LC 2, gut, antistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch (gemäß ISO 6356) max. 2 kV, Trittschallverbesserungsmaß (DIN EN ISO 10140-3) ca. 20 dB, Wärmedurchlasswiderstand ca. 0.070 m2 / K/W, geeignet für Stuhlrollen (DIN EN 12529) Typ H, Brandverhaltensklasse (DIN EN 13501-1) CFL-s1, Nutzschicht bindemittelfrei, ohne Fluorcarbonverbindungen punktgemustert, rapportlos und richtungsfrei, Oberseite feinfaserig, Rückseitenausrüstung mit Verfestigungsstrich,
angebotener Klebstoff ' ..................................................'
Erzeugnis: Fabromont, Kugelgarn, Typ Symphonie Farbe: panther 753 oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '........................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 350,630 m2 ________ ____________ | ______ | |
|---|---|---|
| 1.2.90. Textiler Bodenbelg als Bahnenware- Zulage Wände Polvliesbelag wie vor, jedoch anarbeiten in Teilbereichen der Wandabrisse, einschl. Zuschneiden. | ||
| Polvliesbelag wie vor, jedoch anarbeiten in Teilbereichen der Wandabrisse, einschl. Zuschneiden. |
der Wandabrisse, einschl. Zuschneiden. Breite bis 20 cm
angebotener Klebstoff ' ..................................................'
Erzeugnis: Fabromont, Kugelgarn, Typ Symphonie Farbe: panther 753 oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '........................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 27,610 m ________ ____________ | ____________ | |
|---|---|---|
| 1.2.100. Textiler Bodenbelg als Bahnenware- Zulage Türen Polvliesbelag wie vor, jedoch anarbeiten in Teilbereichen der neuen Türdurchbrüche, einschl. Zuschneiden. | ||
| Polvliesbelag wie vor, jedoch anarbeiten in Teilbereichen der neuen Türdurchbrüche, einschl. Zuschneiden. |
der neuen Türdurchbrüche, einschl. Zuschneiden. Türbreite: 0,885 m
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|---|---|
| Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) | |
| Position | GP (EUR) |
Wandstärke: bis 20 cm
angebotener Klebstoff ' ..................................................'
Erzeugnis: Fabromont, Kugelgarn, Typ Symphonie Farbe: panther 753 oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '........................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 27,610 m ________ ____________ | ____________ | |
|---|---|---|
| 1.2.110. Textiler Bodenbelg als Bahnenware Bedarf Polvliesbelag mit in die Nutzschicht eingestreuten Faserkugeln DIN EN 1307 mit folgendenden Eigenschaften | ||
| Polvliesbelag mit in die Nutzschicht eingestreuten Faserkugeln DIN EN 1307 mit folgendenden Eigenschaften |
Faserkugeln DIN EN 1307 mit folgendenden Eigenschaften liefern und auf vollflächig gespachtelten Untergrund nach Angaben des Herstellers kleben,
Eigenschaften: Typ A3 (Bodenbelag mit Nutzschicht aus Faserkugeln) Material der Polnutzschicht: 75% Polyamid, 25% Polypropolen Rückenkonstruktion: 100% Polyester Gesamtgewicht ca. 3.150g/qm Gesamtdicke 7,5 mm, Bahnenbreite 200 cm Pohlrohsichte 0,23g/cm2 Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 33 (gewerblicher Bereich, starke Beanspruchung), Komfortbereich Klasse LC 2, gut, antistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch (gemäß ISO 6356) max. 2 kV, Trittschallverbesserungsmaß (DIN EN ISO 10140-3) ca. 23 dB, Wärmedurchlasswiderstand ca. 0.125 m2 / K/W, geeignet für Stuhlrollen (DIN EN 12529) Typ H, Brandverhaltensklasse (DIN EN 13501-1) CFL-s1, Nutzschicht bindemittelfrei, ohne Fluorcarbonverbindungen punktgemustert, rapportlos und richtungsfrei, Oberseite feinfaserig, Rückseitenausrüstung mit Verfestigungsstrich,
angebotener Klebstoff ' ..................................................'
Erzeugnis: Fabromont, Kugelgarn, Typ Symphonie SL Bahnenware Akustikbelag Farbe: panther 753 oder gleichwertiger Art,
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| rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 31.07.2026 LV: 170 Bodenbelagsarbeiten Seite: 18 | |
|---|---|
| Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) | |
| Position | GP (EUR) |
Erzeugnis '........................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 350,630 m2 ________ NEP | NEP | |
|---|---|---|
| 1.2.120. Teppichsockel mit Sockelband Kleben des Teppichsockels auf den belegreif vorbereiteten Untergrund mit Sockelband nach Angaben | ||
| Kleben des Teppichsockels auf den belegreif vorbereiteten Untergrund mit Sockelband nach Angaben |
vorbereiteten Untergrund mit Sockelband nach Angaben des Herstellers.
Eigenschaften gem. Pos. 1.2.60
angebotenes Produkt: '......................................................'
Belag: Erzeugnis: Fabromont, Kugelgarn, Typ Symphonie Farbe: panther 753 oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '........................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 179,300 m ________ ____________ | _____ | |
|---|---|---|
| 1.2.130. Sockelleiste Bedarf Kernsockelleiste mit Hartfaserkern aus chlorfreiem Hochleistungskunststoff, mit flexibler Dichtlippe zum | ||
| Kernsockelleiste mit Hartfaserkern aus chlorfreiem Hochleistungskunststoff, mit flexibler Dichtlippe zum |
Hochleistungskunststoff, mit flexibler Dichtlippe zum Boden, Leiste auf Bodenbelag aufsetzen, Dachüberdeckung ca.4 mm, Sockelhöhe ca. 60 mm, mit Einlegestreifen des zuvor beschriebenen Bodenbelags ( d = 2,0 mm ), Farbton nach Wahl des Auftraggebers aus der Farbpalette des Herstellers, mit Befestigungs- und Montagematerial, Innenecken/Außenecken sind zu stanzen, Befestigungsarten mit Systemgewährleistung, eischließlich aller Ecken und Endkappen gemäß Zeichnung, Höhe = 60 cm
Erzeugnis 'Döllken-Weimar GmbH, Color Kernsockelleiste TS 60 life TOP, '
oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '..........................................................................' vom Bieter einzutragen.
179,300 m ________ NEP
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| rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 31.07.2026 LV: 170 Bodenbelagsarbeiten Seite: 19 | ||
|---|---|---|
| Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) | ||
| Position | GP (EUR) | |
| 1.2.140. Sockelleiste Bedarf Weichsockelleiste aus flexiblen PVC, auf den Bodenleag aufsetzen, Überdeckung ca. 15 mm, Sockelhöhe 60 mm, | ||
| Weichsockelleiste aus flexiblen PVC, auf den Bodenleag aufsetzen, Überdeckung ca. 15 mm, Sockelhöhe 60 mm, |
aufsetzen, Überdeckung ca. 15 mm, Sockelhöhe 60 mm, Farbton nach Wahl des Auftragebers aus der Standardprogramm des Herstellers einschl. Montage- und Befestigungsmittel, verklebbar mit Trockenkleber mit Systemgewährleistung, Verschweißen der Übergänge und Stöße einschließlich aller Ecken und Endkappen gemäß Zeichnung, Höhe = 60 cm
Erzeugnis 'Döllken-Weimar GmbH, WLK 60 life, ' oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '............................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 179,300 m ________ NEP | NEP | |
|---|---|---|
| 1.2.150. Abdecken der Bodenbelagsflächen mit PE-Folie Bedarf Die Flächen der neuen Bodenbelägen sind nach der Verlegung mit Folie abzudecken um Verunreinigungen | ||
| Die Flächen der neuen Bodenbelägen sind nach der Verlegung mit Folie abzudecken um Verunreinigungen |
Verlegung mit Folie abzudecken um Verunreinigungen durch nachfolgende Arbeiten zu vermeiden.
| 350,630 m2 ________ NEP | NEP | |
|---|---|---|
| 1.2.160. Abschlußprofil Aluminium b=15mm Abschlußprofil aus Aluminium, sichtbare Breite 15 mm, Bodenbelag PVC-Fliese oder Teppich, anschließen, | ||
| Abschlußprofil aus Aluminium, sichtbare Breite 15 mm, Bodenbelag PVC-Fliese oder Teppich, anschließen, |
Bodenbelag PVC-Fliese oder Teppich, anschließen, befestigen mit Dübeln und Schrauben, Einzellänge bis 1 m,
Erzeugnis 'Schlüter' oder gleichwertiger Art,
Erzeugnis '............................................................................' vom Bieter einzutragen.
| 10,000 m ________ ____________ | _____ | |
|---|---|---|
| Summe 1.2 Textiler Bodenbelag ____________ | ||
| 1.4 Stundenlohnarbeiten | ||
| 1.4 | ||
| 1.4.10. Stundenlohnarb. Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige | ||
| Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige |
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewin
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| rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 31.07.2026 LV: 170 Bodenbelagsarbeiten Seite: 20 | |
|---|---|
| Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR) | |
| Position | GP (EUR) |
und Erschwerniszuschläge sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Baufacharbeiter/-in.
| 5,000 h ________ ____________ | ____________ | |
|---|---|---|
| 1.4.20. Stundenlohnarb. Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige | ||
| Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige |
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewin und Erschwerniszuschläge sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Bauhelfer/-in.
| 5,000 h ________ ____________ | ____________ |
|---|---|
| Summe 1.4 Stundenlohnarbeiten ____________ Summe 1 Bodenbelagsarbeiten ____________ |
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ZUSAMMENFASSUNG
1 Bodenbelagsarbeiten
1.1 Estrich Kleinflächen ____________
1.2 Textiler Bodenbelag ____________
1.4 Stundenlohnarbeiten ____________
Summe 1 Bodenbelagsarbeiten ____________
GESAMTSUMME (EUR netto) ____________
19,00 % MEHRWERTSTEUER ____________
GESAMTSUMME (EUR brutto) ____________