WERKLIEFERUNGSVERTRAG
| Zwischen - Auftragnehmer (AN) - und Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5 D – 65760 Eschborn - Auftraggeberin (AG) - Für das Projekt Blockheizkraftwerke (BHKW) verschiedener Leistungsgrößen für die Ukraine Bestimmungsland: Ukraine Einsatzort: Region Poltava/Odesa/Kiyv wird der vorliegende Vertrag geschlossen. | Datum: xx.xx.202x (Firmenadresse etc.) |
| Kommunikationsdaten (bei Schriftverkehr und auf Rechnungen bitte angeben) Projektbearbeitungsnummer: P.xx.xxxx.x-xxx.xx Vertragsnummer: 75000xxxxx | |
| Ansprechpartner (GIZ): Name: Tel: Email: | Ansprechpartner (…): Name: Tel: Email: |
1. Gegenstand des Vertrages / Vertragsbestandteile
Der AN verpflichtet sich, die in Anlage 1 aufgeführten Leistungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen.
Vertragsbestandteile dieses Vertrages werden,
1.) der Vertragstext,
2.) die Leistungsbeschreibung in Anlage 1
3.) Das technische Angebot des AN Nr. @ vom @ inklusive technische Datenblätter und technische Beschreibungen ohne etwaig beigefügte Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des AN und ohne weitere im Angebot des AN aufgeführten kaufmännischen Konditionen, die unseren Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen widersprechen.
4.) die Auslandsmontagebedingungen für alle Leistungen am Einsatzort einschließlich Regelungen zur Haftpflichtversicherung in Anlage 3,
5.) die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) der AG (einschließlich der Anlagen zu den AEB) in Anlage 2,
6.) die Muster in Anlagen 4-5.
Bei Widersprüchen gelten die genannten Vertragsbestandteile in der in Absatz 1 genannten Rangfolge.
2. Leistungen und Personaleinsatz am Einsatzort
Der AN wird für die Leistungen am Einsatzort nach Maßgabe der Auslandsmontagebedingungen (Anlage 3) folgendes Fachpersonal einsetzen:
@
@Sofern dies zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine oder zur Sicherstellung einer termingerechten Fertigstellung der Anlagen erforderlich ist, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mehrere Installations- und/oder Inbetriebnahmeteams sowie erforderlichenfalls die zuvor aufgeführten Unterauftragnehmer parallel einzusetzen.
Die Anzahl der eingesetzten Teams ist entsprechend dem zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine erforderlichen Arbeitsfortschritt festzulegen und zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Eine Reduzierung der Anzahl der eingesetzten Teams durch den Auftragnehmer ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers ist nicht zulässig.
Bei Leistungen am Einsatzort muss der AN der AG folgende Berichte zur Inbetriebnahme und Einweisungen vorlegen.
- Standard-Dokumentation des Herstellers/AN
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Einweisungsprotokoll
- Aktualisierte Anschluss-/Verkabelungspläne gemäß tatsächlicher Ausführung bei Abnahme
3. Fertigstellungstermin
3.1 Spätester Termin zur Fertigstellung der Werklieferung am Einsatzort ist der @.
3.2 Um diesen Fertigstellungstermin einzuhalten, sind folgende Zwischentermine vereinbart:
3.2.1 Spätester Termin für die Bereitstellung der Lieferung DAP @ ist der @
3.2.2 Der Installations und Inbetriebnahmebeginn am Einsatzort (Ukraine) wird individuell für jedes BHKW-Modul in Abstimmung zwischen AN und AG festgelegt.
3.2.3 Die Installationsdauer pro BHKW-Modul beträgt zwischen X bis Y Kalender-tage.
3.2.4 Die Inbetriebnahmedauer pro BHKW-Modul beträgt zwischen 2 bis 7 Kalender-tage.
3.3 Versand der Lieferung, Ausreise des Einsatzpersonals und Leistungen am Einsatzort dürfen jeweils nicht vor der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der AG erfolgen. Der AN muss die Zustimmung der AG mindestens zwei Wochen vor den jeweiligen Terminen einholen.
3.4 §7 Nr. 4 (1) und §14 Nr. 2a VOL/B finden keine Anwendung.
4. Preis
| 4.1 | Lieferanteil | |
| Festpreis gemäß 3.1. AEB mit Ausnahme der in 4.2 genannten Leistungen | @ € |
| 4.2 | Anteil für Leistungen am Einsatzort (Installlation, Inbetriebnahme) | ||
| [x] pauschal | @ € | ||
| In dieser Pauschale sind sämtliche Kosten der Leistungen vor Ort enthalten (einschließlich Reisekosten Unterkunftskosten, Verpflegungskosten, Versicherung) | |||
| 4.3 | Gesamtpreis | ||
| Der Gesamtpreis (Summe Ziffer 4.1, 4.2 und 4.3) beträgt insgesamt bis zu ( in Worten: Euro @ ) | @ € |
Über diesen Preis hinausgehende Vergütungen und Kostenerstattungen werden nicht gezahlt.
4.4 Die Leistung unter diesem Vertrag ist eine mittelbare Leistung zu einem öffentlichen Auftrag, so dass für diesen Vertrag das öffentliche Preisrecht (Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen) zur Anwendung kommt. Damit unterliegt dieser Vertrag der Preisprüfung durch die zuständige Preisbehörde.
5. Zahlungsplan und Fälligkeit
5.1 100% Zahlung des Auftragswertes (4.2 Gesamtpreis) als Vorauszahlung nach Vertragsschluss und Vorlage einer Vorauszahlungsgarantie gemäß beigefügtem Muster (Anlage 4).
5.2 Die Rückgabe der Vorauszahlungsgarantie erfolgt gegen Vorlage der Abnahmebescheinigungen (Anlage 5) aller Aufstellungsorte und nach Beseitigung darin festgestellter Mängel. Eine entsprechende Abschlussrechnung ist zu erstellen.
5.3 Vorauszahlungsgarantien müssen von einem von der AG akzeptierten Kreditinstitut oder Kreditversicherung ausgestellt sein. Verbindliche Muster sind als Anlagen 4 diesem Vertrag beigefügt.
5.4 Zahlungen werden nach Eintritt der in 5.1 genannten Bedingungen und sofort nach Erhalt einer vertragsgemäßen Rechnung und der außerdem gemäß AEB vorzulegenden Dokumente fällig.
5.5 Gegen Vorlage von Teilrechnungen für bereits erfolgreich in Betrieb genommene Anlagen (Nachweis durch die Vorlage der jeweiligen Abnahmebescheinigung (Anlage 5)), beantragt die AG eine entsprechende Reduzierung der Vorauszahlungsgarantie (Teilhaftungsentlassung) beim Bürgen/Kreditinstitut des AN. Die Teilrechnungen müssen dabei einen Mindestbetrag von @ € ausweisen.
5.6 Rechnungsstellung
Rechnungen sind grundsätzlich im Format XRechnung bzw. CEN-konform (EN 16931-1) in der aktuellen Version oder PDF-Rechnung einzureichen.
Die Vorauszahlungsrechnung ist als solche zu bezeichnen und an fin.processing.DE@giz.de zu senden.
Die Schlussrechnung nach erfolgter Leistung ist als solche zu bezeichnen und an invoice_DE@giz.de zu senden.
XRechnungen können nur noch per E-Mail übermittelt werden.
Bitte beachten Sie bei der Übermittlung der XRechnung oder PDF-Rechnung, dass der E-Mail nur ein Anhang beigefügt werden darf.
Unabhängig von der Art der Rechnungsstellung muss die Rechnung immer zwingend die vollständige Vertragsnummer bzw. Bestellnummer der GIZ enthalten. XRechnungen sind unter Angabe der Leitweg-ID der GIZ „993-80072-52“ zu stellen.
Bitte geben Sie bei Rechnungsübersendung die GIZ-Bestellnummer im Betreff der E-Mail an und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen auf der Rechnung klar ersichtlich sind.
Der Auftragnehmer hält zudem folgende Vorgaben ein:
-
- Die Rechnung ist als E-Mail-Anhang anzufügen
- nicht verschlüsselt
- nicht passwortgeschützt
- keine rechnungsrelevante Information im E-Mail Body
- keine zusätzliche Zusendung von Kopien im Papierformat.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite Sachgüter | GIZ.
6. Güteprüfung
6.1 Eine Güteprüfung durch die AG im Werk des AN ist vorgesehen. Siehe hierzu Ziffer 2.1 der AEB.
7. Lieferklausel
Als Lieferklausel wird folgender INCOTERM der INCOTERMS 2020 vereinbart:
Lospaket 1: DAP Region Kyiv
Lospaket 2: DAP Region Poltava
Lospaket 3: DAP Region Poltava
Lospaket 4: DAP Region Poltava
Lospaket 5: DAP Region Kyiv
Lospaket 6: DAP Region Kyiv
Lospaket 7: DAP Region Odesa
Die Preis- und Leistungsgefahr für den Anteil für Leistungen am Einsatzort gehen nicht entsprechend dem Incoterm, sondern erst nach Abnahme über. Ab dem in 3.2.2. festgelegten Termin für den Leistungsbeginn am Einsatzort jedoch nicht vor Eintreffen der Lieferung am Einsatzort, haftet der AN für die Zeit bis zur Abnahme der gesamten betriebsbereiten Werklieferung auch für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung (ausgenommen hiervon sind Beschädigungen der BHKW-Module durch Kriegshandlungen), sowohl des Anteils für Leistungen am Einsatzort als auch des Lieferanteils.
8. Weitere Unterlagen
Prüf- oder amtlichen Zulassungsbescheinigungen oder Ursprungszeugnissen oder allen weiteren Dokumenten die zur Vorbereitung und Durchführung des Auftrags benötigt und, nicht in 2.5 AEB genannt werden.
9. Subunternehmer
Die Weitergabe von Leistungen am Einsatzort durch den AN ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der AG gestattet. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, wenn sich schwerwiegende Beanstandungen ergeben.
Subunternehmer sind Erfüllungsgehilfen. Durch die Zustimmung der AG wird die Haftung des AN für Subunternehmer nicht eingeschränkt.
10. Abnahme
10.1 Nach der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme am Aufstellort erfolgt eine Abnahme der Werklieferung des AN. Der Termin der abnahmebereiten Fertigstellung ist der AG mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich mitzuteilen.
10.2 Der Termin für die Abnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der AG. Wenn die Werklieferung fertiggestellt ist, kann der AN die AG mit einer Fristsetzung von 6 Wochen zur Abnahme auffordern.
10.3. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist und ist das Werk abnahmefähig, ist ein neuer Termin zu vereinbaren, wenn der AN die Verzögerung der Abnahme nicht zu vertreten hat. In diesem Fall kann der AN die AG mit einer Fristsetzung von 6 Wochen zur Abnahme auffordern. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist (6 Wochen) und ist das Werk abnahmefähig, gilt es als abgenommen, wenn der AN die Verzögerung der Abnahme nicht zu vertreten hat.
10.4. Die Abnahme der gesamten Werklieferung erfolgt durch die AG oder einen von der AG schriftlich benannten Abnahmebeauftragten am Einsatzort. Die Abnahme erfolgt ausschließlich förmlich durch schriftliche Bestätigung der AG bzw. deren Abnahmebeauftragten. Für die Bestätigung ist die diesem Vertrag beigefügte Abnahmebescheinigung (Anlage 5) zu verwenden. Die gesamte Werklieferung ist zur Abnahme in Betrieb zu setzen.
10.5 Verschiebt sich die Inbetriebnahme eines BHKW-Moduls aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat auf ein Datum nach dem 30.11.2027, gilt die entsprechende Anlage auch ohne förmliche Abnahme als abgenommen. Maßgebliche Voraussetzung hierfür ist eine rechtzeitige Anlieferung DAP @ bis zum unter 3.2.1 vereinbarten Datum. Die Pflicht zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung zur Installation und Inbetriebnahme bleibt davon unberührt.
11. Schutzrechte
11.1 Der AN ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Werklieferung keine Urheber-, gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
11.2 Der AN räumt der AG an allen in Erfüllung des Vertrages entstandenen und beschafften in‑ und ausländischen Schutzrechten, Schutzrechtanmeldungen, Erfindungen, Konstruktionsunterlagen, Verfahren, Unterlagen und Arbeitsergebnissen ein weltweites, unwiderrufliches, unentgeltliches, übertragbares und einfaches Nutzungsrecht hinsichtlich aller Nutzungsarten, auch bislang unbekannte Nutzungsarten ein.
Die AG ist insbesondere zu folgenden Nutzungen berechtigt:
(a) die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung in beliebigen Druck- und Presseerzeugnissen in beliebig vielen Auflagen und für Print-on-Demand-Dienste;
(b) die unkörperliche Wiedergabe durch Vortrag und dessen öffentliche Wiedergabe, auch im Rundfunk und Fernsehen;
(c) die Digitalisierung, elektronische Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere durch Aufzeichnung auf Bild- und Tonträger einschließlich Bildtonträgern und durch Verwendung maschinen-lesbarer Datenträger (z.B. Disketten, CDs, DVDs, Speicherchips), einschließlich Speicherung, Aufnahme in Computerprogramme, Übertragung auf weitere Datenträger und auf Datenanlagen, Aufbereitung für und Erfassung in maschinenlesbaren Datenbanken; die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung kann in körperlicher oder unkörperlicher Form erfolgen, auch im Wege der Online-Nutzung, insbesondere über Inter- oder Intranet, durch Wiedergabe auf Bildschirmen und durch Download;
(d) die Bearbeitung (einschließlich Kürzungen und Ergänzungen), Umgestaltung und Übersetzung bzw. Übertragung in andere Sprachen oder Darstellungsformen einschließlich des Rechts zur Vertonung, Bebilderung oder Betextung, Untertitelung sowie zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Veröffentlichung bzw. öffentlichen Wiedergabe derartiger Fassungen, auch im Rundfunk und im Fernsehen durch die AG oder von der Auftraggeberin beauftragte Dritte;
(e) die Adaptierung für Film, Tonrundfunk- und Fernsehrundfunkzwecke, insbesondere durch entsprechende Bearbeitung zum Zwecke der Verfilmung und Wiederverfilmung, auch durch Video, DVD, Schmalfilm sowie durch sonstige technische Verfahren, zur Sendung im Ton- und Fernseh- und Rundfunk in jeder Kommunikationsform sowie zu deren öffentlichen, auch wiederholten oder außerhalb der Veranstaltung erfolgenden Wiedergabe, auch durch Vortrag, Vorführung oder Aufführung, ferner zur Aufnahme, Überspielung und Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger sowie durch audiovisuelle Medien, jeweils in unbearbeiteter oder bearbeiteter Form, zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung in beliebiger Fassung, Anzahl, Auflage oder Ausgabe, zur öffentlichen Aufführung, zur öffentlichen Vorführung oder Wiedergabe.
Bei Computerprogrammen: Das der AG übertragene Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht zum Laden, Anzeigen, Verwenden, Übertragen, Speichern, Anpassen, Übersetzen, Bearbeiten und Vervielfältigen der Programme in unbegrenzter Anzahl. Der AN übergibt der AG zum Zwecke der Bearbeitung den jeweiligen Quellcode und die Programmdokumentation, die die Auftraggeberin auch Dritten in Form von Kopien übergeben darf.
11.3 Die AG ist uneingeschränkt berechtigt, Dritten, beispielsweise den Hauptauftraggebern und den Projektpartnern, Unterlizenzen im Rahmen der entwicklungspolitischen Zwecksetzung einzuräumen.
12. Erfüllungsorte
Der Erfüllungsort für die Lieferung der Waren ist in der Lieferklausel festgelegt.
Erfüllungsort für die Erbringung von Leistungen wie etwa die Inbetriebnahme sind die Aufstellungsorte im Einsatzland.
Erfüllungsort für die sich nach einem Rücktritt ergebende Pflicht der AG zur Rückgewähr sowie für etwaige Nacherfüllungspflichten des AN ist der Aufstellungsort. Die mit der Rückgewähr oder der Nacherfüllung verbundenen Kosten für einen Transport vom Nacherfüllungs-/Rückgewährort zum Sitz des AN oder vom Sitz des AN zum Nacherfüllungs-/Rückgewährort, trägt der AN.
13. Sonstige Bestimmungen
Eschborn, den XX.XX.202X
| Die AG | Der AN |
| DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT (GIZ) GmbH | |
Gemäß Ziffer 8.7 unserer AEB erfolgt die Vertragsunterschrift in Textform. Der Vertrag ist mit dem Textzusatz des Namens
der GIZ-Mitarbeiter*innen rechtsgültig.
Anlagen
- Leistungsbeschreibung
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB 2023)
- Auslandsmontagebedingungen
- Muster Vorauszahlungsgarantie
- Muster Abnahmebescheinigung
Anlage 1
Leistungsbeschreibung
Anlage 2
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB 2023)
Anlage 3
AUSLANDSMONTAGEBEDINGUNGEN
A - VORSCHRIFTEN FÜR SÄMTLICHE Leistungen am Einsatzort (nicht nur für Montagen)
1. Personal - / Arbeitsschutzbestimmungen
1.1. Der AN verpflichtet sich, nur geschultes und erfahrenes sowie sprachlich und gesundheitlich geeignetes, erforderlichenfalls tropentaugliches Personal zu entsenden. Der AN sorgt dafür, dass alle erforderlichen Impfungen rechtzeitig erfolgen.
1.2. Über die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft des AN hinaus hat der AN die am Einsatzort geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten.
2. Vorbereitung der Leistungen am Einsatzort
2.1. Der AN muss sich rechtzeitig vor Entsendung des Personals vergewissern, dass alle für die Leistungen am Einsatzort erforderlichen Vorbereitungen getroffen sind und die AG vor Beginn entsprechend unterrichten. Insbesondere müssen alle Montagegegenstände, weitere Gegenstände und Einrichtungen am Einsatzort vorhanden sein. Spezialwerkzeuge und -geräte werden vom AN zur Verfügung gestellt.
2.2. Unverzüglich nach Ankunft des Personals des AN am Einsatzort wird dieses noch einmal entsprechende Überprüfungen vornehmen und der AG eventuelle Hindernisse sofort in Textform (Brief, Email, Fax) mitteilen.
2.3. Alle aus der Nichtbeachtung der Ziffern 2.1 und 2.2 entstehenden Kosten und Nachteile gehen zu Lasten des AN.
3. Unterkunft des Personals
Die Beschaffung der erforderlichen Unterkünfte erfolgt grundsätzlich durch den AN. Soweit möglich ist die AG dem AN behilflich, örtlich angemessene Unterkünfte zu beschaffen. Die AG übernimmt jedoch keine Haftung für die Beschaffung oder die Qualität von beschafften Unterkünften.
4. Haftung bei Krankheit und sonstigen Arbeitsbehinderungen
Alle Kosten, die durch Krankheit, Unfälle und sonstige personenbedingte Arbeitsbehinderungen entstehen, sind vom AN zu tragen.
- Leistungsdauer
5.1 Wird die vertraglich vereinbarte Leistungsdauer überschritten und fallen deshalb zusätzlich Leistungszeiten an, so ist die AG für diese zusätzlichen Zeiten nicht zur Zahlung von Vergütung und/oder Auslösung verpflichtet. Ist die Überschreitung der Leistungsdauer von der AG zu vertreten, so trägt diese die für die zusätzliche Leistungszeit anfallende Vergütung und/oder Auslösung, vorausgesetzt der AN hat mindestens 3 Tage vor Ablauf der Leistungszeit mitgeteilt, um welchen Zeitraum sich die Leistungsdauer verlängert, und die AG hat einer Verlängerung zugestimmt. Zur Berechnung der Vergütung wird der im Vertrag vorgesehene Tagessatz bzw. die für den Vertrag verwandte Kalkulationsgrundlage zugrunde gelegt.
5.2 Der AN hat der AG jede zeitweilige oder dauernde Abwesenheit des Personals oder auch nur eines seiner Mitglieder vom Einsatzort unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Montageunterbrechungen / Leistungsunterbrechungen, ihr Grund und ihre voraussichtliche Dauer sind der AG unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Wartezeiten und Unterbrechungen, die von der AG zu vertreten sind, bzw. auf höherer Gewalt beruhen, werden bis zu einer Gesamtdauer von 14 Tagen, höchstens aber bis zur Rückkehr des Personals aus dem Bestimmungsland, vergütet. Höhere Gewalt sind nur Naturkatastrophen, Epidemien, Aufruhr und vom AN nicht verursachte behördliche Eingriffe.
6. Rückruf aus wichtigem Grund
6.1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes hat der AN auf schriftliches Verlangen der AG hin einzelnes Personal, ggf. das gesamte Personal unverzüglich aus dem Bestimmungsland zurückzurufen bzw. auszutauschen. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:
-
Wenn sich herausstellt, dass das Personal nicht die erforderliche gesundheitliche, fachliche, sprachliche oder persönliche Qualifikation besitzt;
-
wenn das Verhalten des Personals den Interessen der Bundesrepublik Deutschland abträglich ist oder von der Regierung des Bestimmungslandes bzw. der Trägerorganisation beanstandet wird;
-
wenn aus politischen Gründen die weitere Tätigkeit des Personals am Einsatzort nicht erwünscht ist.
6.2. Die Kosten für den Austausch oder Rückruf in diesen oder ähnlichen Fällen trägt der AN, sofern er oder sein Personal die Gründe für diese Maßnahme zu vertreten haben. Andernfalls erstattet die AG die im Zusammenhang mit dem Austausch unvermeidlichen Aufwendungen.
7. Haftpflicht-Versicherung
Vor Ausreise des Personals hat der AN eine sich auf das Bestimmungsland erstreckende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungssumme muss mindestens € 5.000.000,- für Personenschäden und mindestens € 1.000.000,- für Sachschäden je Einzelfall betragen. Die Prämien für die Haftpflichtversicherung werden nicht erstattet. Auf Anforderung hat der AN das Bestehen der Versicherung nachzuweisen.
Anlage 4
Vorauszahlungsgarantie
Im Auftrag der [Name und Anschrift Vertragspartner]]
– Verkäufer –
erstellen wir
[Name und Anschrift Bank]
– Garantiebank –
nachstehende
Vorauszahlungsgarantie
zugunsten der
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH,
Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5,
65760 Eschborn
– Käufer –
Verkäufer und Käufer haben unter dem [Datum] einen Vertrag mit der Bestellnummer. [●] ("Vertrag"), geschlossen. Darin verpflichtet sich der Verkäufer, [Warenbeschreibung] im Gesamtwert von [●] an den Käufer zu liefern. Es wurde vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer hierfür eine Anzahlung in Höhe von [●] Prozent des Kaufpreises leistet, und zwar gegen Erhalt einer Bankgarantie in gleicher Höhe zugunsten des Käufers.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet sich die Garantiebank hiermit unwiderruflich und ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jedwede Einwendung und Einrede daraus, an den Käufer auf sein erstes schriftliches Anfordern hin unverzüglich einen Betrag bis zur Höhe von
EUR [●]
(in Worten: [●] Euro)
zu zahlen, wenn der Käufer gleichzeitig schriftlich gegenüber der Garantiebank bestätigt, dass der Verkäufer die Ware nicht geliefert hat und seiner Verpflichtung zur Rückzahlung der Anzahlung nicht nachgekommen ist.
Diese Garantie erlischt automatisch, sobald die Garantiebank diese Urkunde zurückerhalten hat.
Die Rechte und Pflichten aus dieser Garantie bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Garantie ist Frankfurt am Main.
[Ort], den [Datum]
……………………………………………….. [Unterschrift Garantiebank]
Anlage 5
ABNAHMEBESCHEINIGUNG
| Projekt: | |
| Werklieferungsvertrag: | |
| Lieferant: |
- Die Abnahme des Auftragsgegenstandes und ggf. der Nachaufträge erfolgte am ........................... unter Teilnahme
| von Seiten des Auftragnehmers: | |
| von Seiten der Auftraggeberin: | |
| von Seiten des Projektes: |
- Folgende Mängel und Restarbeiten wurden festgestellt:
| a) Mängel: | |
| b) Restarbeiten: | |
| c) Frist zur Beseitigung der Mängel und ggf. Ausführung der Restarbeiten: |
Die Auftraggeberin behält sich die Rechte auf Gewährleistung, Schadenersatz und Vertragsstrafe ausdrücklich vor.
-
Der Lieferumfang wurde auf seine Vollständigkeit hin geprüft. Dabei wurde folgendes festgestellt:
-
Bezüglich Beginn und Dauer der Gewährleistung gelten die für diesen Auftrag getroffenen Vereinbarungen.
-
Bemerkungen
| ............................................... | den, ......................................... |
| (Ort) | (Datum) |
| für die GIZ | für den Lieferanten |
| .......................................... | ..................................................... |
| für das Projekt | |
| ........................................................ |