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VERGABEVERFAHREN
NAME DES ANBIETERS / FIRMA
Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
vom 01.01.2023*
- Das Lieferkettengesetz findet für unser Unternehmen Anwendung
( ) ja (weiter mit Punkt 2)
( ) nein
Kurze Begründung:
- Wurden von ihrem Unternehmen folgende Maßnahmen getroffen und umgesetzt?**
Wurde ein Risikomanagement eingerichtet? (…) ja (…) nein
Wurden die betrieblichen Zuständigkeiten festgelegt? (…) ja (…) nein
Sind regelmäßige Risikoanalysen vorgesehen? (…) ja (…) nein
Wurde eine Grundsatzerklärung verabschiedet? (…) ja (…) nein
Wurden Präventionsmaßnahmen festgelegt? (…) ja (…) nein
Wurden Abhilfemaßnahmen festgelegt? (…) ja (…) nein
Wurde ein Beschwerdeverfahren eingerichtet? (…) ja (…) nein
Wurden Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten umgesetzt? (…) ja (…) nein
Wurde eine durchgehende Dokumentation und Berichterstattung eingerichtet? (…) ja (…) nein
Wurden andere oder weiterführende Maßnahmen ergriffen? (bitte in einer Anlage erläutern) (…) ja (…) nein
- Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/lieferketten_node.html ** Die Universität Münster behält sich vor, ggf. weitere Informationen zum dem nachfolgenden Fragenkatalog anzufordern