2026-0473 Vorbemerkungen.pdf

Biologische Baubegleitung für die Nördliche Seeniederung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)

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Öffentliche Ausschreibung gem. UVGO 2026-0473 Biol. Baubegleitung BgM Nördl. Seeniederung

Gegenstand der Ausschreibung: Biologische Baubegleitung von Tiefbauarbeiten zur Umsetzung von Biotopgestaltenden Maß- nahmen (BgM)

Vorgesehene Arbeiten/ Leistungen: Biologische Baubegleitung für die Herstellung und Sanierung von Kleingewässern. Naturschutzfachliche biologische Baubegleitung der biotopgestaltenden Maßnahmen zur Sicherung und Optimierung von Lebensräumen insbesondere für Rotbauchunke und Kreuz- kröte. Folgende Bauleistungen sind zu begleiten:

  • Sanierung von Gewässern
  • Neuanlage eines Kreuzkrötengewässers
  • Stubbenrodung (Fichte und Kiefer)
  • Rodung von Weißdorngebüschen
  • Bau von Winterquartiern mit Stubbenmaterial

Lage der Baustelle: Insel Fehmarn, 5 Teilflächen: Bojendorf, Westermakelsdorf, Altenteil, Wenkendorf-West und -Ost, Puttgarden

Zulässiger Ausführungszeitraum: 23.11.2026 bis 25.10.2028

Geplanter Baubeginn: 23.11.2026 oder nach Absprache

Abgabe des Angebotes bis: 18.11.2026, 12:00 Uhr

Auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee

Binde-/Zuschlagsfrist: 30.11.2026

Bauherr: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee

Vergabe-/Projekt-Nr.: 2026-0473

Kostenstelle: T56307

Begründung der Maßnahme:

  • Umsetzung von BgM Maßnahme zur Umsetzung des N2000 MP

1 Stand: 04.03.2026

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Öffentliche Ausschreibung gem. UVGO 2026-0473 Biol. Baubegleitung BgM Nördl. Seeniederung

VORBEMERKUNGEN

Einführung: Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein setzt im Naturschutzgebiet „Nördliche See- niederung Fehmarn“ biotopgestaltende Maßnahmen um. Teile der Projektflächen liegen zudem im FFH-Gebiet DE 1532-391 „Küstenstreifen West- und Nordfehmarn“ sowie im EU-Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“. Betrachtet wird der Teilbe- reich „Nordwestfehmarn – Nördliche Seeniederung und Grüner Brink“. Die Maßnahmen dienen insbesondere der langfristigen Sicherung und Optimierung der Lebensräume von Rotbauchunke, Wechselkröte und Kammmolch sowie weiterer Arten des Offenlandes. Die genaue Ausführung wird vor Ort anhand der Bodenverhältnisse, des Wasserhaus- halts und der naturschutzfachlichen Erfordernisse durch die biologische Baubegleitung in Abstimmung mit der Projektleitung festgelegt und kann daher von den Maßnahmenkar- ten abweichen.

Leistungsbeschreibung Für die fachgerechte Umsetzung der biotopgestaltenden Maßnahmen in der Nördlichen Seeniederung Fehmarn ist eine biologische Baubegleitung während der gesamten Ein- satzzeit des Baggers erforderlich. Dabei wird von ganztägiger Anwesenheit der biologi- sche Baubegleitung auf der Baustelle ausgegangen. Fahrtzeiten und Fahrtkosten sowie ggf. Übernachtungskosten sind im Leistungsverzeich- nis (2026-0473 Angebotsschreiben mit LV) entsprechend in die Nebenkosten einzukalku- lieren.

Die Arbeiten sollen durch qualifizierte und erfahrene Fachleute mit Kenntnissen zu Am- phibien, Reptilien, Offenlandlebensräumen und Gewässersanierung vor Ort fachlich ent- wickelt und angeleitet werden. Die biologische Baubegleitung begleitet und steuert die Arbeiten vor Ort und stellt sicher, dass: • Lebensräume insbesondere für Rotbauchunke, Wechselkröte und Kammmolch er- halten und optimiert werden, abgestimmt auf die Vorgaben von Auftraggeber, UNB und LfU sowie unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen. • Vorschläge zur Optimierung des Flächenmanagements für Amphibien, Reptilien, Insekten und Wiesenvögel nach Abstimmung mit der Projektleitung unmittelbar umgesetzt werden. • Abstimmung des Vorgehens nach Baufortschritt mit der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (mind. 1x wöchentlich). Der biologische Baubegleiter untersteht den Weisungen der Projektleitung und deren Stellvertreter. • die Maßnahmen an die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Bodenarten, Was- serhaushalt, Beweidung und Naturraumpotenzial, angepasst und mit angrenzen- den Maßnahmen zur Wiederherstellung von Heide, Trockenrasen und artenrei- chem Grünland abgestimmt werden.

Weitere Leistungen sind: • Die Baubegleitung steht als Ansprechpartner für Behördenvertreter, Schutzgebiets- betreuer und Nachbarn auf den Flächen zur Verfügung.

2 Stand: 04.03.2026

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Öffentliche Ausschreibung gem. UVGO 2026-0473 Biol. Baubegleitung BgM Nördl. Seeniederung

• Die Baubegleitung kontrolliert während der Einsatzzeit des Baggers den Fortschritt und stellt sicher, dass Binnendrainageleitungen zerstört werden. • Die Baubegleitung dokumentiert den Arbeitsfortschritt im Baustellprotokoll, das mit der Rechnung oder auf Anfrage vorgelegt wird. Sie ist verpflichtet, die Stundenzettel der Tiefbaufirmen auf Richtigkeit zu prüfen und gegenzuzeichnen. • Ggf. Teilnahme an Abstimmung mit Dritten und an Presseterminen. • Beschreibung der zu begleitenden Tiefbauarbeiten Die Baubegleitung begleitet insbesondere folgende vorgesehene Arbeiten: • Sanierung bestehender Kleingewässer durch Abpumpen, Entschlammen und Ent- nahme der Wurzeln des Schmalblättrigen Rohrkolbens; dünnschichtige Verteilung des Materials im angrenzenden Grünland sowie gegebenenfalls Entnahme vorhan- dener Fische • Rodung vorhandener Fichtenstubben und Entfernung von Holunder- und Brom- beeraufwuchs auf der Fläche Wenkendorf Ost; anschließende naturnahe Profilie- rung als Graudünenfläche • Anlage eines Kreuskrötengewässers angenzend an den geplanten Heidestreifen in Wenkendorf Ost

Lage und Beschaffenheit der Baustelle: Die Baustellen liegen in verschiedenen Gemarkungen an der Nordseite der Insel Fehmarn, Kreis OH. Die Bodenart wird mit Lehm angegeben. Naturschutzgebiet (NSG) „Nördliche Seeniederung Fehmarn“, Insel Fehmarn, Kreis Ost- holstein. Teile der Projektflächen liegen im FFH-Gebiet DE 1532-391 „Küstenstreifen West- und Nordfehmarn“ sowie im EU-Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“.

Besondere Bedingungen vor Ort: Das Projektgebiet liegt innerhalb des Naturschutzgebietes „Nördliche Seeniederung Fehmarn“. Besondere Rücksichtnahmen sind erforderlich; die Verbote und zulässigen Handlungen der Schutzgebietsverordnung sowie die Vorgaben für die Natura-2000-Ge- biete sind einzuhalten. Den Anweisungen der Naturschutzbehörden und der Bauleitung ist zu folgen. Die Maßnahmenflächen liegen teilweise in europäischen Schutzgebieten. Abweichungen von den Karten, insbesondere bei Gehölzrodungen und der Lage von Aufwertungsflä- chen, sind nur nach Abstimmung mit der Projektleitung und den zuständigen Fachbe- hörden zulässig.

Witterungs- oder betrieblich bedingte Abweichungen sind umgehend dem Auftraggeber bzw. der Projektleitung mitzuteilen.

Genehmigungen: Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen werden seitens des Auftraggebers ein- geholt. Behördliche Auflagen werden dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe recht- zeitig mitgeteilt und sind bei der Ausführung zu beachten. 3 Stand: 04.03.2026

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Öffentliche Ausschreibung gem. UVGO 2026-0473 Biol. Baubegleitung BgM Nördl. Seeniederung

Bauzeiten, Zwischenfristen, Ausführungsdauer: Zulässiger Ausführungszeitraum (Bauzeitfenster): Ende November 2026 bis 25.10.2028 Ausführungsdauer: 60 Tage

Projektleitung/ Bauüberwachung: Hauke Drews Name; Tel.: 0431 210 90 402 E-Mail: hauke.drews@stiftungsland.de

Eignungsnachweis: Die in der auszufüllenden Referenzliste (2026-0473_Referenzliste) angegebene verant- wortliche Person ist über die gesamte Vertragsdauer einzusetzen. Der Wechsel einer ge- nannten verantwortlichen Person bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Auftrag- gebende Stelle. Zu diesem Zweck haben die Auftragnehmenden der Auftraggebenden Stelle einen ge- planten Wechsel unverzüglich und unter Benennung der neuen verantwortlichen Person sowie unter Vorlage betreffender aussagefähiger Eignungsnachweise anzuzeigen. Die Auftraggebende Stelle darf die Zustimmung nicht verweigern, wenn der Wechsel der verantwortlichen Person aus wichtigem und von den Auftragnehmenden nicht zu vertre- tenden Grund (z.B. längere Krankheit, wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses) erforderlich ist. Ungeachtet der Zustimmung darf die Auftraggebende Stelle den Einsatz der benannten neuen verantwortlichen Person ablehnen, wenn diese zur Ausführung der Leistung nicht geeignet ist. In diesem Fall sind die Auftragnehmenden verpflichtet, unverzüglich eine neue verantwortliche Person unter Vorlage aussagefähiger Eignungsnachweise zu be- nennen

4 Stand: 04.03.2026

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Öffentliche Ausschreibung gem. UVGO 2026-0473 Biol. Baubegleitung BgM Nördl. Seeniederung

Informationen zur Abgabe eines Angebotes:

  1. Auskünfte Sollten sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Ergeben sich aus den Vergabeunterlagen oder bei der Erarbeitung des Angebotes Fra- gen, sind diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Verga- beplattform DTVP zu stellen. Während des Vergabeverfahrens werden telefonische Fragen nicht beantwortet. Sämtliche Informationen zum Verfahren sowie Bieterfragen sowie deren Antworten grundsätzlicher Art werden allen Bietern immer zeitgleich elektronisch mitgeteilt und werden Bestand der Vergabeunterlagen. Eine Berufung der Bieter auf existierende Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, ist nach Ablauf der o.g. Frist aus-geschlossen.

  2. Losweise Vergabe nein

  3. Nebenangebote nein

  4. Angebotsabgabe

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot ausgefüllt und signiert einzureichen:
4.1. Angebotsschreiben
4.2. Leistungsverzeichnis
4.3. Eigenerklärung_Eignung
4.4.Referenzliste mit mind. 2 Referenzen für biologische Baubegleitung bei der Sanie-
rung und Gestaltung von Rotbauchunkengewässern UND 2 Referenzen für die
Neuanlage von Kreuzkrötengewässern, mit Angabe zum für den Auftrag vorgese-
henen Mitarbeitenden mit Kurzbeschreibung zu dessen jeweiligen Qualifikatio-
nen und Kenntnissen (2026-0473_Referenzliste),
siehe auch oben Eignungsnachweis

siehe auch oben Eignungsnachweis

Ihr Angebot kann nur gewertet werden, wenn Sie die Ihnen vorliegenden Unterlagen ver- wenden. Bitte nehmen Sie keinerlei Änderungen, Streichungen oder Kommentare vor, da Ihr Angebot sonst von der Vergabe ausgeschlossen werden muss. Die Ausschreibungsunterlagen sind mit Datum zu versehen und an allen dafür vorgesehe- nen Stellen zu unterschreiben und über das Vergabeportal (DTVP) hochzuladen.

  1. Wettbewerbsregisterauszug Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000,00 € netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.

  2. Nachunternehmer-Leistungen: Die Beauftragung von Nachunternehmern ist nicht möglich.

  3. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

5 Stand: 04.03.2026

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Öffentliche Ausschreibung gem. UVGO 2026-0473 Biol. Baubegleitung BgM Nördl. Seeniederung

  1. Wertung und Vergabe: Den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot. Der Auftraggeber behält es sich vor, Angebote mit unangemessen hohem oder niedrigem Preis von der Vergabe auszu- schließen.

  2. Option Sollte es durch die Beschaffenheit des Geländes oder durch Witterungsbedingungen zu unvorhersehbaren und unvermeidlichen zeitlichen Verzögerungen kommen, be- steht seitens des Auftraggebers die Möglichkeit, eine Option zur weiteren Beauftra- gung zu ziehen. Dazu wird der/die Anbieter*in erneut aufgefordert, ein Angebot für die zusätzlichen Leistungen abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dieses An- gebot anzunehmen oder abzulehnen, wenn es als nicht wirtschaftlich angesehen wird. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

  3. Nachprüfbehörde Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, z. H. Frau Tanja Ra- don, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Tel. 0431/988-7123, Fax. 0431/988615-7123, E-Mail: Tanja.Radon@mekun.landsh.de

Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß VOL/B

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Es gilt die VOL/B in aktueller Fassung. Vom Auftragnehmer eingereichte AGB werden nicht anerkannt.

Abrechnung:

Alle Leistungen müssen grundsätzlich aussagekräftig nachgewiesen werden. Alle Nach- weise müssen grundsätzlich durch die vom Auftraggeber benannten Personen gegenge- zeichnet werden.

Es sind alle Rechnungen zu diesem Auftrag (Abschlags- und Abschlussrechnungen) mit den folgenden Angaben zu versehen:

  1. Projektbezeichnung: Biol. Baubegleitung BgM Nördliche Seeniederung
  2. Vergabenummer: 2026-0473
  3. Kostenstelle: T56307
  4. Datum der Auftragserteilung
  5. Bezeichnung der Leistungen nach Positions-Nr. sowie Zeitansätzen und Angebotspreis aufgeschlüsselt
  6. Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde
  7. Art der Rechnung (1. Abschlagsrg. 2. Abschlagsrg. usw. oder Schlussrechnung)
  8. Förderprogramm: ELER 6 Stand: 04.03.2026

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Öffentliche Ausschreibung gem. UVGO 2026-0473 Biol. Baubegleitung BgM Nördl. Seeniederung

Pauschalrechnungen werden nicht anerkannt!

Ohne diese Angaben kann keine Zahlung erfolgen!

Alle Positionen werden nur nach den vertraglich vereinbarten Mengen wie im LV darge- stellt abgerechnet. Erbrachte Stundensatzarbeiten werden vom Auftragnehmer in Form von Rapport- bzw. Stundenlohnzetteln dem Auftraggeber vorgelegt, diese sind nur gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurden, alle Nachweise müssen dem Auftraggeber als Durchschrift oder Kopie vollständig unterschrieben spätestens mit der Schlussrechnung vorliegen. Sollten im Verlauf der Leistungen tatsächlich erbrachte Stunden oder Massen von der an- gebotenen Anzahl abweichen, ist der Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis zu set- zen. Dies gilt auch für alle weiteren Änderungen der angebotenen Leistungen. Gegebenen- falls ist ein Nachtragsangebot einzureichen.

Bitte verzichten Sie in der Rechnungsstellung auf eine eigene Nummerierung der Positionen, sondern verwenden sie die Positions-Nummer des Leistungsverzeichnisses.

Ansprechpartner für die Ausschreibung ist: Sonja Heydasch; Tel.: 0431 210 90 530 Mail: sonja.heydasch@stiftungsland.de

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN nach VOL /B

Besondere Leistungen: Für Leistungen, die in der Beauftragung nicht explizit genannt wurden, den angebotenen Leistungen aber ähnlich bzw. wesensgleich sind, kann der Auftragnehmer nach Auffor- derung durch den Auftraggeber ein Angebot abgeben, dessen Beauftragung ebenfalls Teil des vereinbarten Auftrags wird.

Im Falle eines Auftrages erklärt sich der Unternehmer zur Teilnahme an PR-Terminen bereit, bei denen die Inhalte und Ziele der vom Rahmenvertrag betroffenen Projekte er- läutert werden, sofern der betriebliche Ablauf des beauftragten Unternehmens davon keine Nachteile hat. Dazu gehören Presse-, Radio- und TV-Termine sowie Ortstermine mit Vertretern von Behörden und anderen Organisationen.

7 Stand: 04.03.2026

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