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Datenschutzhinweis zum Vergabeverfahren
nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Vergabestelle Eschenbrook 4 24113 Molfsee
Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten:
DSS IT Security GmbH Am Gartenheim 6 24119 Kronshagen Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter: stiftungsland@it-security.gmbh
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO i.V.m. u.a. Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH), Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (ShVgVO), Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/ Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die sich aus rechtlichen Vorgaben (insbesondere Vergaberecht, Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht) ergebenden Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz und § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WReG) fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister und ggf. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben.
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Gegebenenfalls beauftragte externe Berater erhalten im Rahmen ihrer Leistungspflichten Einsicht in die Angebotsunterlagen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 und 21 DSGVO.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). KBK_UVgO/VgV/VOB – Hinweise Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung 27.07.2022
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Identität und Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstraße 98 24103 Kiel
Postadresse: Postfach 71 16 24171 Kiel
Tel.: 0431 988-1200 E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
https://www.datenschutzzentrum.de
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Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens, u.a. im Vergabegesetz Schleswig- Holstein (VGSH), in der Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (ShVgVO) sowie in der Unterschwellenvergabeordnung (UvgO), ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.