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2026-0436_Vorbemerkungen.pdf

Biologische Baubegleitung für das Vorhaben Lunden–Itzstedt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 15:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Ausschreibung gem. UVGO/ Öffentliche Ausschreibung 2026-0436 Biologische Baubegleitung Lunden Itzstedt

Gegenstand der Ausschreibung: Biologische Baubegleitung Lunden Itzstedt

Vorgesehene Arbeiten/ Leistungen Biologische Baubegleitung für die Herstellung von Kleingewässern, Offenbodenstellen, Rep- tilien- und Insektenhabitaten

Begründung der Maßnahme: Naturschutzfachlich, biologische Baubegleitung von Naturschutzmaßnahmen für Amphibien (Moorfrosch, Knoblauchkröte), Insekten und potenzielle Habitate für Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter)

Lage der Baustelle: Naturschutzgebiet (NSG) Nienwohlder Moor, Lundener Weg, 23845 Itzstedt, Kreis Segeberg.

Leistungszeitraum Okt. 2026 bis Febr. 2027

Abgabe/ Submission 13.10.2026 11:00

Binde-/Zuschlagsfrist: 30.10.2026

Abrechnung der Maßnahme bis: 01.11.2027

Auftraggeber: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee

Auffordernde Stelle und den Zuschlag erteilende Stelle: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Vergabestelle, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee

Vergabe-/Projekt-Nr.: 2026-0436 Biologische Baubegleitung Lunden Itz- stedt

Kostenstelle: T56290

Abgabeort des Angebotes: DTVP

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Ausschreibung gem. UVGO/ Öffentliche Ausschreibung 2026-0436 Biologische Baubegleitung Lunden Itzstedt

VORBEMERKUNGEN ZUR AUSSCHREIBUNG

Einführung Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein setzt in dem geförderten Naturschutzprojekt „Biotop gestaltende Maßnahmen (BgM) Grünlandaufwertung Lunden Itzstedt“ verschiede- ne Maßnahmen des Naturschutzes um. Die Maßnahmen finden innerhalb des Naturschutz- und Natura-2000 Gebiet „Nienwohlder Moor“ statt und beinhalten die Herstellung von 6-7 Laichgewässern, Winterquartieren für Amphibien (Moorfrosch, Zauneidechse) und Habi- tatstrukturen, Geländekanten und Offenbodenstellen für Insekten und Reptilien (Zau- neidechse, Schlingnatter), sowie die Anlage von Knick- und Gehölzstrukturen. Die genaue Ausdehnung, Tiefe, Größe, Struktur, etc. der Gewässer, ggf. Drainagekappung wird vor Ort, z.B. aufgrund der Bodenverhältnisse und der Topografie, durch die Baubegleitung in Ab- sprache mit der Projektleitung festgelegt. Maßnahmen erfolgen nur dort, wo auch eine Eig- nung für einen artspezifischen Lebensraum gegeben ist. Es kann daher sein, dass die Maß- nahmenausführung von der Planungskarte und -konzept abweicht.

Leistungsbeschreibung Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Biologische Baubegleitung erforderlich. Die Arbeiten sollen durch qualifizierte und erfahrene Amphibien- und Reptilienexperten vor Ort fachlich entwickelt und angeleitet werden (Nachweis Referenzen). Die biologische Bau- begleitung (im Weiteren kurz als Baubegleitung bezeichnet) begleitet und steuert die Arbei- ten vor Ort und stellt sicher, dass: • Lebensräume für die genannten Amphibienarten hergestellt werden, abgestimmt auf die von Auftraggeber, UNB und LfU benannten Vorgaben und unter Beachtung der na- turschutzrechtlichen Bestimmungen (insbes. § 44 BNatschG und § 30 BNatSchG, i.V.m § 21 LNatSchG SH),. • sich die Flächen ausgerichtet auf die Zielarten entwickelt können. • Vorschläge zur Optimierung des Managements der Flächen für Amphibien, Reptilien und Insekten (ggf. auch andere Arten, z. B. Wiesenvögel, Neophyten), - ggf. nach Ab- stimmung mit der Bauleitung- direkt umgesetzt werden. • Abstimmung des Vorgehens nach Baufortschritt mit der Stiftung Naturschutz Schles- wig-Holstein( mind. 1x wöchentlich). Der biologische Baubegleiter untersteht den Weisungen der Projektleitung und deren Stellvertreter. • die Maßnahmen auf die örtlichen Gegebenheiten (Bodenarten, Wasserhaushalt, Na- turraumpotenzial) angepasst werden. Weitere Maßnahmen zur Grünlandaufwertung und zur angrenzenden Waldumwandlung zur Wiederherstellung von Trockenrasen und Heidehabitaten sind Abstimmung mit der botanischen Baubegleitung zu beachten bzw. zu unterstützen. Weitere Leistungen sind: • Die Baubegleitung steht als Ansprechpartner für Behördenvertreter, Schutzgebietsbe- treuer und Nachbarn auf den Flächen zur Verfügung. • Die Baubegleitung kontrolliert während der Einsatzzeit des Baggers den Fortschritt und stellt sicher, dass Binnendrainageleitungen zerstört werden. • Die Baubegleitung dokumentiert den Arbeitsvorschritt im Baustellprotokoll, das mit der Rechnung oder auf Anfrage vorgelegt wird. Sie ist verpflichtet, die Stundenzettel der Tiefbaufirmen auf Richtigkeit zu prüfen und gegenzuzeichnen. • Ggf. Teilnahme an Abstimmung mit Dritten und an Presseterminen.

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Ausschreibung gem. UVGO/ Öffentliche Ausschreibung 2026-0436 Biologische Baubegleitung Lunden Itzstedt

Beschreibung der zu begleitenden Tiefbauarbeiten Die Baubegleitung begleitet folgende vorgesehenen Arbeiten: • ca. 7 Kleingewässer (Amphibienteiche) neu anlegen, Aushub seitlich als flache Ver- wallung im Gewässerumfeld unter Beachtung des Bodenschutzes und Genehmigungs- vorgaben einbauen • 130 m langer Knickwall aufsetzen, Sohlenbr. = 3,5 m, Kronenbr. = 1,5 m, Höhe nach Setzung = 1,5 m ‚(3,75 m³/m) • ca. 3 Stk. vorhandene Kleingewässer erweitern, optimieren und Uferlinie abflachen • Drainagesuche und ggf. Zerstörung, ggf. vorhandene Grabenstrukturen abflachen • ca. 10 linienförmige, ca. 10-50 cm hohe offenen Geländekanten herstellen • Transport von (auf der Projektfläche vorhandenen) Fichten-Baumstubben zu den offe- nen Bodenstrukturen und als Versteckstrukturen eingraben (Bedingung, dass Stubben verfügbar sind) • Vorhandene Steinhaufen und gehölzfreie Wallkanten freilegen und Steine neu platzie- ren • ggf. ca. 10 bis 20 m² große Amphibien-Winterquartiere, bestehend aus Feldsteinen • Herstellung von 2 – 3 Weidetränkeoptionen (Schächte) D NACHSAAT NR. 5 Lage und Beschaffenheit der Baustelle: Naturschutzgebiet (NSG) Nienwohlder Moor, Lundener Weg, 23845 Itzstedt, Kreis Segeberg. Die Bodenarten bestehen aus mineralischem Boden mit lehmigem Sand und tw. aus Moor- und Torfböden.

Karten und weitere Unterlagen Maßnahmenkarte gesamt Maßnahmenkarte West Maßnahmenkarte Ost

Besondere Bedingungen vor Ort: Das Projektgebiet liegt innerhalb eines Naturschutzgebietes, so dass besondere Rücksicht- nahmen erforderlich sind, die Verbote und zulässigen Handlungen der NSG-Verordnung (NSG Nienwohlder Moor) einzuhalten sind und den Anweisungen der Naturschutzbehörden und der Bauleitung zu folgen ist.

Die Projektfläche liegt zudem in einem archäologischen Interessengebiet. Werden während der Bauarbeiten Kulturdenkmale entdeckt, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzutei- len.

Genehmigungen: Behördliche Genehmigungen sind seitens des Aufraggebers eingeholt. Eventuelle behördli- che Auflagen werden dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe zeitnah mitgeteilt.

Projektleitung: Die Projektleitung erfolgt von Seiten der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein durch Herr Michael Ott, Tel. 0431-21090-415, Michael.Ott@Stiftungsland.de

Witterungs- oder betrieblich bedingte Abweichungen sind umgehend dem Auftraggeber bzw. der Projektleitung mitzuteilen.

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Informationen zur Abgabe eines Angebotes:

  1. Auskünfte Sollten sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Fragen ergeben, so können diese rechtzeitig vor Angebotser- öffnung ausschließlich über die Vergabeplattform (DTVP) gestellt werden. Während des Vergabeverfahrens werden telefonische Fragen nicht beantwortet. Sämtliche Informationen zum Verfahren sowie Bieterfragen sowie deren Antworten grundsätzlicher Art werden allen Bietern immer zeitgleich elektronisch mitgeteilt und werden Bestand der Vergabeunterlagen. Eine Berufung der Bieter auf existierende Un- klarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, ist nach Ablauf der o.g. Frist ausge- schlossen.

  2. Losweise Vergabe: Nein

  3. Nebenangebote Nein

  4. Angebotsabgabe Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot ausgefüllt und signiert einzureichen: 4.1. Angebotsschreiben mit Leistungsverzeichnis 4.2. Eigenerklärung_Eignung 4.3. Referenzliste mit mind. 2 Referenznachweisen und Angabe zum für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeitenden mit Kurzbeschreibung zu dessen jeweiligen Qualifika- tionen und Kenntnissen (2026-0436_Referenzliste)

Die in der Referenzliste angegebene verantwortliche Person ist über die gesamte Vertrags- dauer einzusetzen. Der Wechsel einer genannten verantwortlichen Person bedarf der vorhe- rigen Zustimmung durch die Auftraggebende Stelle. Zu diesem Zweck haben die Auftragnehmenden der Auftraggebenden Stelle einen geplanten Wechsel unverzüglich und unter Benennung der neuen verantwortlichen Person sowie un- ter Vorlage betreffender aussagefähiger Eignungsnachweise anzuzeigen. Die Auftraggebende Stelle darf die Zustimmung nicht verweigern, wenn der Wechsel der verantwortlichen Person aus wichtigem und von den Auftragnehmenden nicht zu vertre- tenden Grund (z.B. längere Krankheit, wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses) er- forderlich ist. Ungeachtet der Zustimmung darf die Auftraggebende Stelle den Einsatz der benannten neuen verantwortlichen Person ablehnen, wenn diese zur Ausführung der Leistung nicht geeignet ist. In diesem Fall sind die Auftragnehmenden verpflichtet, unverzüglich eine neue verantwortliche Person unter Vorlage aussagefähiger Eignungsnachweise zu benennen.

Ihr Angebot kann nur gewertet werden, wenn Sie die Ihnen vorliegenden Unterlagen ver- wenden. Bitte nehmen Sie keinerlei Änderungen, Streichungen oder Kommentare vor, da Ihr Angebot sonst von der Vergabe ausgeschlossen werden muss. Die Ausschreibungsunterlagen sind mit Datum zu versehen und an allen dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben und über das Vergabeportal (DTVP) hochzuladen.

  1. Wettbewerbsregisterauszug

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Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000,00 € netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Feststellung des Nicht- vorliegens von Ausschlussgründen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.

  1. Nachunternehmer-Leistungen: Die Beauftragung von Nachunternehmern ist nicht möglich.

  2. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

  3. Wertung und Vergabe: Den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot. Der Auftraggeber behält es sich vor, Angebote mit unangemessen hohem oder niedrigem Preis von der Vergabe auszuschließen.

  4. Option Sollten durch mangelnde Wasserhaltefähigkeit des vorhandenen Bodens zusätzlich Liefe- rung und Einbau von Boden mit Lehmanteil erforderlich werden oder sollte es durch Witte- rungsbedingungen zu unvorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen kommen, besteht sei- tens des Auftraggebers die Möglichkeit, eine Option zur weiteren Beauftragung zu ziehen. Dazu wird der/die Anbieter*in erneut aufgefordert, ein Angebot für die zusätzlichen Leistun- gen abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dieses Angebot anzunehmen oder abzu- lehnen, wenn es als nicht wirtschaftlich angesehen wird. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß VOL/B Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Es gilt die VOL/B in aktueller Fassung. Vom Auftragnehmer eingereichte AGBs werden nicht anerkannt und führen zum Ausschluss des gesamten Angebotes von der Vergabe!

Abrechnung: Alle Leistungen müssen grundsätzlich aussagekräftig nachgewiesen werden. Alle Nachweise müssen grundsätzlich durch die vom Auftraggeber benannten Personen gegengezeichnet werden. Es sind alle Rechnungen zu diesem Auftrag (Abschlags- und Abschlussrechnungen) mit den folgenden Angaben zu versehen:

  1. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
  2. Vergabenummer: 2026-0436 Biologische Baubegleitung Lunden Itzstedt
  3. Kostenstelle T56290
  4. Datum der Auftragserteilung
  5. Bezeichnung der Leistungen nach Los-Nr., Positions-Nr. sowie Menge und Angebotspreis aufgeschlüsselt
  6. Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde
  7. Art der Rechnung (1. Abschlagsrg. 2. Abschlagsrg. usw. oder Schlussrechnung)
  8. Förderprogramm: ELER

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Pauschalrechnungen werden nicht anerkannt!

Ohne diese Angaben kann keine Zahlung erfolgen!

Alle Positionen werden nur nach den vertraglich vereinbarten Massen wie im LV dargestellt abgerechnet. Erbrachte Stundenlohnarbeiten und Fahrkilometer werden vom Auftragnehmer in Form von Rapport-bzw. Stundenlohnzetteln dem Auftraggeber vorgelegt, diese sind nur gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurden, alle Nachweise müssen dem Auftraggeber als Durchschrift oder Kopie vollständig unterschrieben spätestens mit der Schlussrechnung vorliegen.

Sollten im Verlauf der Leistungen tatsächlich erbrachte Stunden oder Massen von der ange- botenen Anzahl abweichen, ist der Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch für alle weiteren Änderungen der angebo- tenen Leistungen. Gegebenenfalls ist ein Nachtragsangebot einzureichen.

Bitte verzichten Sie in der Rechnungsstellung auf eine eigene Nummerierung der Positionen, sondern verwenden sie die Positions-Nummern des Leistungsverzeichnisses.

Ansprechpartner für die Ausschreibung ist: Sonja Heydasch; Tel.: 0431 210 90 530 Mail: sonja.heydasch@stiftungsland.de

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN nach VOL /B

Besondere Leistungen: Für Leistungen, die in der Beauftragung nicht explizit genannt wurden, den angebotenen Leistungen aber ähnlich bzw. wesensgleich sind, kann der Auftragnehmer nach Aufforde- rung durch den Auftraggeber ein Angebot abgeben, dessen Beauftragung ebenfalls Teil des vereinbarten Auftrags wird.

Im Falle eines Auftrages erklärt sich der Unternehmer zur Teilnahme an PR-Terminen be- reit, bei denen die Inhalte und Ziele der vom Rahmenvertrag betroffenen Projekte erläutert werden, sofern der betriebliche Ablauf des beauftragten Unternehmens davon keine Nach- teile hat. Dazu gehören Presse-, Radio- und TV-Termine sowie Ortstermine mit Vertretern von Behörden und anderen Organisationen.

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