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| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) | Anlage Nr. 1 Blatt 1/16 |
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| Zum Vertrag Nr. 26FEI88237 |
Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG.
Maßnahmen-/Projektbeschreibung undVorbemerkungen
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| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) | Anlage Nr. 1 Blatt 2/16 |
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Beschreibung .......................................................................................................................... 4
1.1 Zu planende Baumaßnahme(n) ................................................................................................................... 4
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse......................................................................................................................... 4
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften ............................................................................................................. 4
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter ..................................................................................................... 4
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ............................................................................. 4
1.6 Sonstige Hinweise/Anforderungen zur Projektdurchführung ................................................................ 5
2 Vermessung .................................................................................................................................................. 5
2.1 Anlass ............................................................................................................................................................. 5
2.2 Leistungen ...................................................................................................................................................... 5 2.2.1 Festpunktfeld Lage und Höhe: ................................................................................................................. 5 2.2.2 Gleis- und Weichenaufmaß: ..................................................................................................................... 6 2.2.3 Objektvermessung: .................................................................................................................................... 6 2.2.4 Kabelführungssysteme und Schächte: .................................................................................................... 6 2.2.5 Erstellung Trassendaten in DB_REF2016: ............................................................................................. 6 2.2.6 Vermessungstechnische Bestandsdokumentation:............................................................................... 7
2.3 Hinweise und Voraussetzungen .................................................................................................................. 8
2.4 Zuständigkeiten beim Auftraggeber ........................................................................................................... 8
3 Vorbemerkungen ......................................................................................................................................... 9
3.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften ................................................................................................ 9
3.2 Projekttermin- und Arbeitsplan ................................................................................................................. 9
3.3 Zuständigkeiten beim Auftraggeber ........................................................................................................... 9
3.4 Einsatz von EDV-Systemen .......................................................................................................................... 9
3.5 Anwendung der BIM-Methodik ................................................................................................................... 9
3.6 Weitere Vorbemerkungen .......................................................................................................................... 10
3.7 Zuständigkeit des Auftragnehmers ........................................................................................................... 10
3.8 Definition „Mitwirken“ (für Planungsleistungen/Baugrund/Umwelt ...) ............................................. 11
3.9 Definition Technische Ausstattung der Verkehrsanlage ........................................................................ 11
3.10 Leistungen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb ......................................................... 11
3.11 Leistungen zum Objektschutz ................................................................................................................... 11
4 Sonstiges ..................................................................................................................................................... 12
4.1 Qualitätsprüfer (anzuwenden bei DB InfraGO AG – GB Fahrweg) ....................................................... 12
4.2 Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach CSM-Verordnung .................. 12
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| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) | Anlage Nr. 1 Blatt 3/16 |
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4.3 Anwendung der BIM-Methodik, BIM-Projektvorlage, iTWO 5D Stammprojekt, Digitale- Bauteilbibliothek (nur DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)................................ 13
4.4 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen ohne/einschl. Technische Ausstattung (§ 47 HOAI) ....................................................................................................... 13
4.4.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsverzeichnisse ............................................ 13
4.4.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung ............................................................................................ 14
4.5 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) ....................................................................................................................................................................... 14
4.5.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Muster-leistungsverzeichnisse ........................................... 14
4.5.2 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfolgendes zu beachten: .......................................................................................................................................... 14
4.5.3 Berücksichtigung bei der Honorarfindung ............................................................................................ 14
4.6 Datenanforderung Flächenmanagement ................................................................................................. 15
4.7 Hinweise zur Standardisierung bei Planung von Rahmenbauwerken im Leistungsbild Tragwerksplanung (§51 HOAI) ................................................................................................................. 15
4.7.1 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfolgendes zu beachten: .......................................................................................................................................... 15
4.8 Hinweise zum Objekt: Zum Objekt Ingenieurbauwerke gehört auch der erforderliche Verbau. ..... 16
4.9 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) .................... 16
4.9.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungs-verzeichnisse ........................................... 16
4.9.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung ............................................................................................ 16
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| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) | Anlage Nr. 1 Blatt 4/16 |
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1 Allgemeine Beschreibung 1.1 Zu planende Baumaßnahme(n) Ausbau der Rankbachbahn (Strecke 4870) zur Umsetzung der Taktverdichtung der S-Bahn- Linien S60/S66. Gegenstand der BIM-Planung sind insbesondere die Errichtung eines zu- sätzlichen Bahnsteiggleises mit Außenbahnsteig sowie eines Abstellgleises im Bahnhof Sin- delfingen, die Errichtung eines zusätzlichen Außenbahnsteigs in Maichingen, die Herstellung einer Überleitverbindung südlich von Maichingen sowie die hierfür erforderlichen Anpas- sungen der Anlagen der Fachgewerke Oberbau, Leit- und Sicherungstechnik, Telekommuni- kation, Oberleitungsanlage, 50-Hz-Anlagen und Tiefbau. Darüber hinaus ist für die durch die Maßnahme entfallende Lager- und Baustelleneinrichtungsfläche im Bahnhof Sindelfin- gen eine geeignete Ersatzfläche einschließlich erforderlicher Erschließungs- und Infrastruk- turmaßnahmen zu untersuchen und zu planen. Dazu wird derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die zu beplanende Fläche wird rechtzeitig zum Leistungsbeginn mitgeteilt. Für die Erstellung des Angebots dient die Fläche in Böblingen als Beispiel. Weitere Informationen ergeben sich aus der betrieblichen Aufgabenstellung sowie den Pro- jektaufträgen.
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse Die Maßnahme erstreckt sich entlang der Strecke 4870 (Rankbachbahn) im Bereich der Ver- kehrsstationen Sindelfingen und Maichingen im Landkreis Böblingen. Das Projektgebiet um- fasst den Bahnhof Sindelfingen, den Haltepunkt Maichingen sowie den Bereich der geplan- ten Überleitverbindung südlich von Maichingen. Das Umfeld ist überwiegend durch städti- sche Bebauung, bestehende Verkehrsanlagen und bahnbetriebliche Infrastruktur geprägt. Im Bahnhof Sindelfingen sind bestehende Güterverkehrsanlagen, Betriebsgleise sowie vor- handene Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen zu berücksichtigen. Im Bereich der Ver- kehrsstationen sind bestehende Erschließungsanlagen, Personenverkehrsanlagen, Lärm- schutzanlagen, Leitungsanlagen sowie angrenzende kommunale Flächen und Eigentums- grenzen zu beachten.
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften Betroffene Gebietskörperschaft ist die Stadt Sindelfingen (Landkreis Böblingen). Die Maß- nahme umfasst die Bereiche Bahnhof Sindelfingen, Haltepunkt Maichingen sowie die zu un- tersuchende Ersatzfläche für die entfallende Lager- und Baustelleneinrichtungsfläche. Im Rahmen der Planung sind die Belange der Stadt Sindelfingen sowie weiterer betroffener Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen.
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter Genereller Ansprechpartner ist das Projektteam der DB InfraGO AG.
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse Die Maßnahme befindet sich an der elektrifizierten Hauptbahn Strecke 4870 Böblingen– Renningen (Rankbachbahn). Die Strecke wird derzeit durch die S-Bahn-Linie S60 im Halb- stundentakt genutzt. Die Strecke ist elektrifiziert (15 kV, 16,7 Hz), mit ESTW-Technik aus- gestattet und wird zukünftig durch das Projekt DKS 3 auf DSTW/ETCS weiterentwickelt. Die zulässige Streckengeschwindigkeit beträgt bis zu 100 km/h.
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1.6 Sonstige Hinweise/Anforderungen zur Projektdurchführung
Ortsbegehungen mindestens zu Beginn der Leistungsphasen 2 und 3 sind in das Angebot mit einzurechnen.
Da das Gewerk VA inkl. KIB das größte und damit führende Gewerk darstellt, sind die Fach- beiträge bzw. Planungen der anderen Gewerke oder Gutachten wie z.B. Umwelt oder Bau- grund von diesem Gewerk aufzunehmen und in die Planungshefte zu integrieren.
2 Vermessung
2.1 Anlass
Gegenstand der nachfolgenden Beschreibungen ist die planungsbegleitende Vermessung der Strecke 4870 km 2,2 bis km 6,8, der Bauwerke und Anlagen zwecks Überführung der Infrastrukturdaten in das Koordinatensystem DB_REF2016, der Ersatzfläche, die rechtzeitig zum Leistungsbeginn mitgeteilt wird sowie der Erstellung eines BIM-Modells.
2.2 Leistungen 2.2.1 Festpunktfeld Lage und Höhe: PS0- und PS1- Punkte:
Im gesamten Projektbereich wurde das PS0- und PS1-Festpunktfeld neu in DB_REF2016 vermarkt und vermessen und bestimmt. Der AG stellt dem AN die Festpunkte des DB_REF-Referenznetzes (DB_REF-GGP und DB_REF-BP nach Ril 883.2000) im Aufnahmegebiet zur Verfügung.
Gleisvermarkung (PS4):
Im Projektgebiet sind an den Streckengleisen Gleisvermarkungspunkte vorhanden. Diese liegen bis km 3,98 im DB_REF2016, ab km 3,98 in GK/DHHN12 vor. Bestehende Vermarkung (30 mm Messbolzen) sollen erhalten bleiben. Diese sind nach der Übernahme der Neupunkte in den Bestand und der Realisierung des Bauvorhabens zu entfernen. Der Rückbau ist kein Bestandteil dieser Ausschreibung. In GK/DHHN12-Bereichen sind PS4-Punkte mit 40 mm Messbolzen neu zu vermarken und GV-Targets anzubringen. Der Auftraggeber wird im Falle des Zuschlags, den von ihm für die Lieferung der GV-Targets und des Befestigungsmaterials gebundenen Liefe- ranten benennen. Die Beschaffung der GV-Targets und des Befestigungsmaterials er- folgt durch den AN gegen Erstattung des nachgewiesenen Einkaufspreises zzgl. Verpa- ckung und Versand. Im Bereich, wo DB_REF2016 bereits vorliegt, bleiben die PS4 Punkte mit 30 mm lan- gem Messbolzen erhalten. An diese Punkte sind keine GV-Targets anzubringen. Zer- störte oder unbrauchbar gewordene PS4-Punkte sind durch Neupunkte mit 40 mm lan- gem Messbolzen zu ersetzen. Das Festpunktfeld ist mittels Netzmessung, Nivellement und Netzausgleichung neu in DB_REF2016 zu bestimmen. Die Netzskizze und die Netzausgleichung sind dem Festpunktfeldprüfer zur Prüfung vor- zulegen. Als Ergebnis ist eine Koordinatendatei (.kf und .pdf-Format) mit Vermarkungsart und Ge- nauigkeitsangaben an den AG zu übergeben.
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Die Erstellung des Festpunktfeldes in DB_REF2016 soll für folgende Bereiche erfolgen: Siehe beigefügte Datei „Aufnahmebereich“ (Rot markiert).
2.2.2 Gleis- und Weichenaufmaß:
Das Gleisgeometrische Aufmaß für Strecken- und Bahnhofsgleise kann sowohl mittels terrestrischen Aufmaßes als auch mit Multisensorsystemen (MSS) durchgeführt wer- den. Die Vorgaben aus den Produktfreigaben für MSS sind zu beachten. Der Nachweis über die relative und absolute Punktgenauigkeit ist zu erbringen und vorzulegen. Das Gleisgeometrische Aufmaß für Weichen und Kreuzungen ist mit einer klassischen, tachymetrischen Messung durchzuführen. Zur Bearbeitung der einzelnen Gleise und Weichen soll das Gleisgeometrische Aufmaß in DB_REF2016 für folgende Bereiche erfolgen: Siehe beigefügte Datei „Aufnahmebereich“ (Rot und Cyan markiert).
2.2.3 Objektvermessung: Verkehrsstationen: Hierbei sind insbesondere Bahnsteigzuwegungen, Unterführungen, Überführungen, Bahn- steigkanten, Bahnsteigdächer und Eingangsbereiche von Gebäuden in die Aufnahme mit einzubinden. Darüber hinaus wird auf die Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik vom Geschäfts- bereich Personenbahnhöfe als Anlage zu den AIAs verwiesen. Dies bezieht sich z.B. auf die Detaillierung der vermessungstechnischen Aufnahme von betroffenen Bahnsteiganla- gen (LOA).
2.2.4 Kabelführungssysteme und Schächte:
Im Projektbereich sind die oberirdisch sichtbaren Schächte, Kabelkanäle, Leitungen und Führungssysteme mit Art und Größen aus terrestrischen Messungen, den freigege- benen Punktwolken des MSS und den Befliegungsdaten (Orthofotos und Punktwolke) zu erfassen und zu dokumentieren. Bei Entwässerungs- und Kabelschächte sind außerdem Schachtdeckel, Sohle, Durch- messer und Schachtmaterial festzustellen sowie die Richtungen der Entwässerungslei- tungen zu den Anschlussschächten. Dazu sind alle Schächte vom AN zu öffnen und wieder zu verschließen. Schächte, die nicht frei zugänglich sind, oder nicht geöffnet werden können und deren vermessungstechnische Erfassung somit nicht innerhalb der beauftragten Leistung erbracht werden kann, sind dem AG anzuzeigen. Die Auswertung erfolgt in Form von Schachtprotokollen (siehe „Anlage 1_Schachtproto- koll.xls“) einschl. Fotodokumentation. Die Schächte sind in DB_REF2016 aufzumessen, zu nummerieren, auszuwerten, in einem Lageplan (1:500) darzustellen und als DWG- und PDF-Dateien zu übergeben.
2.2.5 Erstellung Trassendaten in DB_REF2016:
Die Bearbeitung der Gleise und Weichen soll generell im Lagesystem DB_REF/ Höhen- system DB_REF2016 erfolgen. Daher sind alle neu aufgemessenen Gleise und Wei- chen in DB_REF2016 auf Basis der bisherigen Trassierungsparameter neu
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einzurechnen. Strecken und Bahnhofsgleise sind bis km 3,98 im DB_REF2016, ab km 3,98 in GK/DHHN12 vorhanden. Der neue Systemwechselpunkt von DB_REF2016 nach GK/DHHN12 soll am km 6,7 festgelegt werden. Mit den Ergebnissen der neu eingerechneten Gleise und Weichen sind Trassierungsent- würfe auf IVL-Basis im Maßstab 1:500 zu erstellen. Zusätzlich sind für alle Streckengleise Trassierungsentwürfe auf IVMG-Basis im Maßstab 1:1000 anzufertigen. Die Erstellung der Trassendaten in DB_REF2016 soll für folgende Bereiche erfolgen: Siehe beigefügte Datei „Aufnahmebereich“ (Rot markiert). Für die Bereiche, in denen die Trassierung bereits im DB_REF2016 besteht, sind Gleis- verschiebepläne (SOLL-IST-Vergleiche) auf IVMG- (1:1000) und IVL-Basis (1:500) ana- log zu den Trassierungsentwürfen zu erstellen. (beigefügte Datei „Aufnahmebereich“ (Cyan markiert)) Die Trassierungsentwürfe sind zur Gleisgeometrischen Prüfung beim AG einzureichen. Hierbei sind folgende Unterlagen zu liefern:
- Die verwendeten Grundlagen (Infrastrukturdaten)
- Trassierungsentwürfe als .pdf und .dwg-Datei
- Trassendaten für die Kilometerlinie, .tra und .gra Format, sowie ein Ausdruck der Trassendaten im .pdf– Format
- Bereitstellung der Koordinaten des Festpunktfeldes als .kf-Datei
- SOLL-IST-Vergleich
- Koordinaten der Gleis- & Objektpunkte als .kf-Datei
- Umformungsliste von Zwangspunkten als .txt-Datei
- Erläuterungsbericht
2.2.6 Vermessungstechnische Bestandsdokumentation: IVL-Planberichtigung:
Dem AG werden Bestands-IVL-Pläne als PDF, DWG und GEO-TIF Format übergeben. Die IVL-Pläne im Bearbeitungsbereich sind in AVANI zu aktualisieren. Der Feldvergleich ist nach Ril 885 einzuarbeiten. Sämtliche im IVL-Plan nicht enthaltenen bahnspezifischen Anlagen (Kabelkanäle, Schächte, Signale, Gräben, Böschungen, Brücken etc.) sind zu aktualisieren. Planin- halte, die in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden sind, sind zu entfernen.
IVMG:
Für die Dokumentation der Trassierung nach Umstellung auf DB_REF2016 sind nach- folgende Gleisvermarkungspläne zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen: o IVMG_4870_1002_RL_01 o IVMG_4870_1003_RL_01 o IVMG_4870_1004_RL_01 o IVMG_4870_1005_RL_01 o IVMG_4870_1006_RL_01 In Bahnhöfen sind für die Bahnhofsgleise IVMG zu aktualisieren: o IVMG_4870_1002_G2_01 o IVMG_4870_1002_G61_01 o IVMG_4870_1002_G62_01 Bei der Aktualisierung vorhandener Pläne sind die Barcodes zu übernehmen! Barcodes für neu zu erstellende Gleisvermarkungspläne sind über IPID
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(https://ipid.dbinfrago.com/start/) anzufordern.
Trassendaten und Festpunkte:
Die Trassendaten und Festpunkte sind in geprüften GND Edit Datei im MDB-Format zu übergeben. Die Anschlusselemente der Trassierung im Altsystem sind mitzuliefern. Für die Punktnummerierung gelten die Vorgaben aus dem aktuell gültigen regionalen Merkblatt. Freie Punktnummernbereiche sind über das Datenmanagement (V.IW-SW-I 3) zu erfra- gen.
2.3 Hinweise und Voraussetzungen Der AN hat die Abstimmung mit den jeweiligen Anlagenverantwortlichen der DB (z. B. DB Personenbahnhöfe, DB Kommunikationstechnik, DB Energie, DB Fahrweg usw.), soweit erforderlich, vorzunehmen und den Abstimmungsaufwand in seinem Angebot zu kalkulie- ren. Zusätzlich zu den vom AG bereitgestellten Unterlagen hat sich der AN über weitere Daten und Pläne zu erkundigen, sie zu besorgen und sie bei seiner Bearbeitung zu nutzen. Der Aufwand für die Erkundigungen und Besorgungen weiterer Daten und Pläne, wie vor- genannt, hat der AN in seinem Angebot einzukalkulieren. Etwaige Gebühren durch Behör- den u. ä. für die Bereitstellung derartiger Unterlagen werden durch den AG auf Nachweis erstattet, sofern eine vorherige Abstimmung mit und Bestätigung durch den AG erfolgte. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Leistungen/Aufgaben unter Berück- sichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit umzusetzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen in Abstimmung mit den anderen Betei- ligten zu erbringen (Koordinations- und Kooperationsverpflichtung). Die Festlegung der Vor- gehensweise/Methoden und möglicher Untersuchungstiefen haben in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen. Vor allem sind mögliche Abstimmungen mit dem Generalplaner vorzusehen, und der Aufwand hierzu ist im Angebot mit zu berücksichtigen. Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die vom Auftragnehmer geführt werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AG. Rechtsverbindliche Erklärungen sind ausdrücklich dem AG vorbehalten.
2.4 Zuständigkeiten beim Auftraggeber Ansprechpartner für vermessungstechnische Fragestellungen (regionale Ingenieurvermes- sung und Bahngeodaten):
Organisationseinheit „Datenmanagement“ Regionalbereich Südwest, Arbeitsgebiet „Ing.- Vermessung“
Herr Martin Rehm, Presselstr. 17, 70191 Stuttgart Tel. +49 160 97459145, E-Mail: Martin.Rehm@deutschebahn.com Frau Annett Künne, Schwarzwaldstraße 86, 76137 Karlsruhe Tel. +49 1523 7522904, E-Mail: Annett.Kuenne@deutschebahn.com
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3 Vorbemerkungen 3.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften Alle erforderlichen Kosten einschließlich Nebenkosten für Besprechungen beim Auftragge- ber (AG) und bei Dritten zur vollständigen Leistungserbringung sind in den Angebotspreis einzurechnen. Beim AG sind mindestens folgende Termine wahrzunehmen: Auftaktbesprechung, mindestens 30 Zwischentermine, Abschlussbesprechung. Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Im Pro- jektverlauf werden getaktete BIM-Projektbesprechungen auf Basis der zu liefernden Zwi- schen- und Arbeitsergebnissen der Beteiligten planungsbegleitend durchgeführt.
3.2 Projekttermin- und Arbeitsplan Vom Auftragnehmer (AN) ist innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ein detail- lierter Projekttermin- und Arbeitsplan vorzulegen und in einem Termin mit dem AG zu er- läutern und abzustimmen. Der Terminplan ist dem AG monatlich vorzulegen und der Sachstand anhand von Dokumen- ten zu erläutern.
3.3 Zuständigkeiten beim Auftraggeber Projektleitung: Felix Dannhauer Projektingenieur:innen: Patricia Kulak, Florian Köhler, Eva Meinzer
3.4 Einsatz von EDV-Systemen
Ergänzend zu den im Vertrag unter Ziff. 14.3 vereinbarten EDV-Datenformaten kann für den Austausch von Arbeitsständen mit der Fachabteilung LST des AG das Dateiformat Plan- ProXML (*.ppxml) verwendet werden.
Die Planung ist mittels BIM-Methodik inkl. Einsatz eines Common Data Environment (CDE) zu erbringen.
3.5 Anwendung der BIM-Methodik
Durch die Anwendung der BIM-Methodik können Grundleistungen oder Teile von Grundleis- tungen entfallen. Etwaige Reduzierungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.
Für alle Vorbemerkungen/Pos.-texte in dieser Leistungsbeschreibung sind die Anforderun- gen gemäß den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik / Auftraggeber-Informations- anforderungen (AIA) zwingend zu beachten. Wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das BIM-Modell und die Umsetzung festgelegter BIM-Anwendungsfälle gemäß den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Alle mit dem Auftraggeber (AG) abge- stimmten Bestandteile der Planungsleistungen sind in das BIM-Modell zu integrieren und zu übergeben. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssi- cherung sicher und dokumentiert dies. Als BIM-Modell werden die gem. Beauftragung und Projektstatus zu liefernden BIM-
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Modellen gem. definierter Modellstufen sowie Koordinationsmodelle der Vorgaben zur An- wendung der BIM-Methodik / AIA betitelt.
Der BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) ist auf Basis der Vorlage des AG als Angebots-BAP zur Abwicklung des BIM-Projektes gemäß den Anforderungen des AG erstmals zu erstellen und ist Bestandteil der Angebotsunterlagen. Nach Beauftragung ist der projektspezifische BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) federführend durch den Objektplaner bzw. BIM-Ge- samtkoordinator zu finalisieren. Die Fachplanungen arbeiten dem Objektplaner die relevan- ten Informationen für den BAP zu. Der BAP ist mit dem AG und den weiteren projektbetei- ligten Fachplanungen inkl. Vermessung abzustimmen und im Projektverlauf fortzuschreiben.
3.6 Weitere Vorbemerkungen
auszuwählen bei allen Objektplanungen
Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das entsprechende BIM-Modell gemäß den detaillierten Beschreibungen in den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Metho- dik/AIA. Alle mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteile/Objekte/Planungsleistun- gen sind in das BIM-Modell zu integrieren und zu übergeben. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies.
auszuwählen bei Tragwerksplanung Ing.BW und Gebäude. Die Wahl/Festlegung des statischen Modells trifft der AN in Abstimmung mit dem Objekt- planer. Eine 3-dimensionale Modellanalyse des Tragwerks mittels FEM ist dabei nicht zwin- gend vorgeschrieben.
Die Integration aller sich aus der Tragwerksplanung ergebenden Informationen in das BIM- Modell/Bauwerksdatenmodell ist sicherzustellen. Der Tragwerksplaner unterstützt den Ob- jektplaner bei der Einarbeitung aller Zwischen- und Arbeitsergebnisse in das BIM-Mo- dell/Bauwerksdatenmodell unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Anwendung der BIM- Methodik/AIA.
3.7 Zuständigkeit des Auftragnehmers
auszuwählen bei Verkehrsanlagen, Verkehrsanlagen incl. Techn. Streckenausrüstung, Techn. Streckenausrüstung, Ing.BW, Gebäude und Technische Ausrüstung Dem Objektplaner obliegt die planerische Koordination aller Fachgewerke.
Der projektspezifische BIM-Abwicklungsplan (BAP) ist federführend durch den Objektplaner zu erstellen, mit dem AG abzustimmen und im Projektver- lauf anzupassen und fortzuschreiben.
Mitwirkungspflicht: Den Fachplanern obliegt die Mitwirkungspflicht bei der Koordination aller Fachgewerke.
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Bei der Erstellung und Fortschreibung des BAP wirken die Fachplaner im Pro- jektverlauf mit.
auszuwählen bei Tragwerksplanung Ing.BW. und Tragwerksplanung Geb, Baugrundbeur- teilung Mitwirkungspflicht: Dem AN obliegt die Mitwirkungspflicht bei der fachlichen Koordination aller Fachgewerke.
Bei der Erstellung und Fortschreibung des BAP wirkt der AN im Projektver- lauf mit.
3.8 Definition „Mitwirken“ (für Planungsleistungen/Baugrund/Umwelt ...) Verpflichtung und Befugnis des AN an einem Vorgang mitzuarbeiten, der federführend durch den Objektplaner bzw. anderen an der Planung Beteiligten bearbeitet wird. Werden die Leistungen ohne Beteiligung anderer fachlich Beteiligter erbracht, so liegt die Verant- wortlichkeit vollständig bei dem AN.
3.9 Definition Technische Ausstattung der Verkehrsanlage Unter Technische Ausstattung von Verkehrsanlagen fallen LST-Anlagen, OL-Anlagen, Wei- chenheizungen, Telekommunikationsanlagen die den Zugbetrieb beeinflussen (z.B. GSM-R) und Entwässerungsanlagen die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlage dienen (vgl. HOAI § 46(1) in Verbindung mit der Amtlichen Begründung zu §46).
3.10 Leistungen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb Notwendige Leistungen in allen Bereichen, die Gefahren für Leib und Leben darstellen oder die als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sind, müssen vor der Ausführung rechtzeitig dem AG (Projektleitung) angezeigt, mit ihm abgestimmt und durch ihn genehmigt werden, insbe- sondere:
Das Abstimmen der Sicherungsmaßnahmen über die Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen gem. Ril 132.0118 und Ril 132.0123 mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle. Nach Auftragserteilung ist vom AN umgehend die Seite 1 des Sicherungsplanes für jedes Gleis im Bahnhof und auf der freien Strecke über den SiPLa-Workflow auszufüllen und an den für die Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) zu senden. der AN hat die zeitliche Koordination mit dem zuständigen Bahnhofsmanagement, dem Bauüberwacher Bahn, der Sicherungsfirma oder der in den Sicherheitsbereichen zustän- digen Beteiligten (3S-Zentrale) zu leisten.
3.11 Leistungen zum Objektschutz
Der Objektschutz (Security) umfasst alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zum Schutz von Personenbahnhöfen, Kunden, Mitarbeitern und Sach- und Ver- mögenswerten.
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Werden im Rahmen von Bauprojekten Anlagen errichtet, die für Personenbahnhöfe be- triebs- oder sicherheitsrelevant sind, ist stets die Leiterin bzw. der Leiter des Bahnhofs- managements einzubinden. Die Leiterin bzw. der Leiter des Bahnhofsmanagements stimmt sich unter Berücksichti- gung des jeweiligen Anlagentyps und der Objektschutzklasse des Bahnhofs mit dem re- gionalen Fachkoordinator für Objektssicherheit ab und benennt gegenüber den jeweili- gen Projektleitungen die objektschutzrelevanten Anforderungen und Maßnahmen. Es ist ein Abstimmungstermin zwischen Projektleitung, Leiter Facility Management (BM) und Fachkoordinator „Objektsicherheit“ zu vereinbaren ((bis zu 3 Stunden), um die Maß- nahmen und Vorgaben aus der RRil 135.0401 Objektschutz (Security) abzustimmen.
4 Sonstiges
4.1 Qualitätsprüfer (anzuwenden bei DB InfraGO AG – GB Fahrweg) Der Qualitätsprüfer bestätigt jeweils nach Abschluss der Vorentwurfsplanung, Entwurfspla- nung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (so- weit ausgeführt), dass insbesondere Folgendes bei der Bearbeitung der Planung beachtet und berücksichtigt wurde (s. Anlage 11 zum Vertrag): die vollständige Einarbeitung der Maßgaben der vorhergehenden Planungsphasen (Text und Pläne bzw. BIM-Modell) einschließlich der Auflagen im Rahmen der Genehmigung, die vollständige Einarbeitung aller Auflagen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung (soweit zutreffend), die Beantragung von UIG und ZIE (soweit zutreffend), sowie die Vollständigkeit der Un- terlagen hierzu, die vollständige Erbringung des vertraglich geschuldeten Leistungsbildes. Dies sollte im Rahmen einer internen Qualitätsprüfung nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft werden und zwar hinsichtlich:
- des Leistungsumfanges (Vollständigkeit der Planung)
- der Qualität der Planung (Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik / Regel- werk, Passfähigkeit mit korrespondierenden Gewerken (Schnittstellen),
- korrekten und vollständigen Erstellung des BIM-Modells entsprechend den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik/AIA für die jeweilige Leistungsphase (für die Ausführungsplanung und die Fortschreibung des BIM-Modells im Rahmen der Lph 8 sind besondere Vorgaben zu beachten), die Übereinstimmung der für die Planung relevanten Bestandsdaten (auch Planunter- lagen) mit dem Ist-Zustand die Einhaltung der für die vorliegende Planung relevanten betrieblichen Randbedingun- gen, die Prüfung der vorgesehenen Planungsfristen auf Plausibilität und Auskömmlichkeit im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Gesamtmaßnahme.
4.2 Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach CSM-Verordnung Durch den AN sind grundsätzlich zu beachten:
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026
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| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) | Anlage Nr. 1 Blatt 13/16 |
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| Zum Vertrag Nr. 26FEI88237 |
Durchführungsverordnung (EU)Nr. 402/2013 der Kommission vom 30.04.2013 über die gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 352/2009" (CSM-Verordnung) DB-Richtlinie 125.0100 Betriebliches, organisatorisches und technisches Risikomanage- ment im System Bahn - Teil 1: Handbuch RM Der AG führt das Verfahren nach CSM-VO gesamthaft für das Projekt durch. Durch den AN sind, in Abstimmung mit dem AG ggf. gewerkeweise, Dokumente zu erstellen, die im CSM-Prozess erforderlich sind. Hierzu gehören: Systemdefinition Sicherheits-/Signifikanzprüfung Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) Durchführung des bzw. Beteiligung am Risikomanagementverfahren ggf. Arbeitshilfen für spezifische Gewerke (z.B. Oberbau) Der AG stellt dem AN hierfür die relevanten Arbeitsanweisungen, Vorlagen, Arbeitshilfen usw. zur Verfügung. 4.3 Anwendung der BIM-Methodik, BIM-Projektvorlage, iTWO 5D Stammprojekt, Digitale-Bau- teilbibliothek (nur DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe) Der AG räumt dem AN für die Planung von Verkehrsstationen Nutzungsrechte an der BIM- Projektvorlage, dem iTWO 5D Stammprojekt sowie der Digitalen Bauteilbibliothek ein. Dies ermöglicht dem AN die effizientere Erbringung der werkvertraglichen Leistung. Durch die Anwendung der BIM-Methodik und die Nutzung der vorgenannten Arbeitsmittel können Grundleistungen oder Teile von Grundleistungen einzelner Leistungsphasen entfallen. Ins- besondere gilt das vorgenannte für die Leistungsphasen 3, 5 und 6.
Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z10 und 208_1212Z11 Objektplanung Verkehrs- anlagen mit/ohne techn. Ausstattung 4.4 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen ohne/ein- schl. Technische Ausstattung (§ 47 HOAI) 4.4.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsverzeichnisse Die Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleistungsverzeichnisse sind grundsätz- lich zu verwenden. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Be- hörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Verga- beunterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse.
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026
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| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) | Anlage Nr. 1 Blatt 14/16 |
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| Zum Vertrag Nr. 26FEI88237 |
4.4.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.
Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z12 Objektplanung Ing.BW. 4.5 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) 4.5.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Muster-leistungsverzeichnisse Die Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleistungsverzeichnisse sind grundsätz- lich zu verwenden. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Be- hörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung in Bezug auf das Tragwerk abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Verga- beunterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse. 4.5.2 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfol- gendes zu beachten: Leistungsphase 2: Vorplanung In der Leistungsphase 2 muss überprüft werden, ob die standardisierte Planung im Pro- jekt technisch umsetzbar ist. Grundlage für diese Entscheidung sind die geometrischen Randbedingungen. In der Erarbeitung des Planungskonzepts sollen dann die standardi- sierte Planung eingearbeitet werden. Durch die Anwendung der standardisierten Planung kann der Umfang der Planungsvari- anten eingeschränkt werden. Abstimmungen mit Dritten, Behörden und weiteren Fach- planer, das Analysieren der Grundlagen und das Beschaffen von Karten verbleiben durch die standardisierte Planung unverändert. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung In der Leistungsphase müssen die Entwurfspläne auf der Grundlage der standardisier- ten Planung und den Hinweisen zu den konstruktiven Details ausgearbeitet werden. Durch die Vorgaben ergeben sich Erleichterungen in den zeichnerischen Darstellungen des Gesamtentwurfs. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung Die Leistungen der Genehmigungsplanung sind unberührt von der Anwendung der stan- dardisierten Planung. 4.5.3 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026
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| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) | Anlage Nr. 1 Blatt 15/16 |
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| Zum Vertrag Nr. 26FEI88237 |
Verbindlich bei DB InfraGO AG- GB Fahrweg anzuwenden für die Leistungsbereiche Verkehrsanlagen mit/ohne techn. Ausstattung sowie Ing.BW) 4.6 Datenanforderung Flächenmanagement
Im Rahmen der technischen Planung sind vom AN die in Anspruch zu nehmenden Flächen zu ermitteln und digital darzustellen. Hierzu sind die ALKIS Daten zu importieren und der spezifische Grunderwerb innerhalb des jeweils verwendeten Programmsystems zu realisie- ren. Dieser wird vom AN anschließend grafisch als Zeichnungsdaten ausgegeben. Hierfür sind vom AN die Umringe der Erwerbsflächen getrennt nach Erwerbsarten auf eigenen Lay- ern auszugeben. Die Namensbezeichnung der Layer orientiert sich hierbei an den Kurzbe- zeichnungen der Erwerbsarten gemäß Eisenbahn-Bundesamt.
Die Umringe der betroffenen Flurstücke der Vorzugsvariante sind vom AN digital zu erstel- len und dem AG zu übergeben.
Die Festlegungen der Datenanforderung Flächenmanagement sind der „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahr- weg zu entnehmen.
Leistungsphase 2: Vorplanung
Die vom AN zu beschaffenden amtlichen Karten (ALKIS oder Nachfolger) sind dem AG gemäß „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 mit Sachdaten zu übergeben. Die Umringe der betroffenen Flurstücke sind gemäß „Arbeitsanweisung Datenanfor- derung Flächenplanung“ UN04-08 zu erstellen und zu übergeben. Im Zuge der Erarbeitung des Planungskonzeptes sind vom AN bahneigene Flurstücke sowie Duldungsflächen zu berücksichtigen. Für Kompensationsmaßnahmen sind ge- mäß EBA-Handbuch zur Antrags- und Verwendungsprüfung vorrangig bundeseigene Grundstücke zu verwenden. Abweichungen sind zu begründen
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Die Umringe der betroffenen Flurstücke sind gemäß „Arbeitsanweisung Datenanfor- derung Flächenplanung“ UN04-08 zu übergeben. Sofern die Umringe der betroffe- nen Flurstücke bereits im Lph. 2 erstellt wurden, sind diese zu validieren. Des Weiteren ist die Reihenfolge der benötigten Flurstücke, in Abhängigkeit der we- sentlichen Bauphasen, darzustellen.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Der Grunderwerbsplan und das Grunderwerbsverzeichnis sind gemäß „Arbeitsan- weisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 anzupassen.
Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z14 Tragwerksplanung Ing.BW. 4.7 Hinweise zur Standardisierung bei Planung von Rahmenbauwerken im Leistungsbild Trag- werksplanung (§51 HOAI) 4.7.1 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfol- gendes zu beachten: Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026
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| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) | Anlage Nr. 1 Blatt 16/16 |
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| Zum Vertrag Nr. 26FEI88237 |
Beratung bei der Auswahl der typisierten Rahmen. Der Umfang bei der Mitwirkung des Planungskonzepts ist abgemindert, da die wesentlichen statisch-konstruktiven Belange durch die typisierten Rahmen erfüllt sind. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Die Leistungsmerkmale, Erarbeitung der Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf überschlägige statische Berechnungen und Bemessung Grundlegende Festlegung der konstruktiven Details und Hauptabmessungen entfallen bzw. sind auf Einzelfragen reduziert. Die Mitwirkung bei der Objektbeschreibung, Verhandlung mit Behörden und Kostenberechnung bleiben erhalten. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung Auswahl der richtigen typisierten Zeichnungen und Dokumentation der Auswahl. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Erstellen der Schalpläne auf der Basis der Ausführungspläne der Objektplanung. Für die Bewehrungspläne müssen die typisierten Pläne auf die konkreten Abmessungen ange- passt werden. Biegeformen, Durchmesser und Abstände der Bewehrung sind definiert Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.
4.8 Hinweise zum Objekt: Zum Objekt Ingenieurbauwerke gehört auch der erforderliche Verbau.
Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z18 Technische Ausrüstung 4.9 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) 4.9.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungs-verzeichnisse Die Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleistungsverzeichnisse sind grundsätz- lich zu verwenden. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Be- hörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Verga- beunterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse. 4.9.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Preisnachlässe sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragneh- merleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026