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Angebotserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft für eine Ingenieurleistung Planungsleistung
Los Nr. 1: Planung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke + Vermessung Los Nr. 2: Planung Oberleitungsanlagen Los Nr. 3: Planung Leit- und Sicherungstechnik Los Nr. 4: Planung Elektrische Energieanlagen Los Nr. 5: Planung Telekommunikationsanlagen Erforderlichen Eintragungen/Ergänzungen durch die Bieter sind mit einem senkrechten Strich am Seitenrand gekennzeichnet.
Vergabevorgangsnummer 26FEI88237 Bezeichnung: BIM-Planung VA, KIB, OLA, LST, TK, 50Hz Lph 2 (3, 4, 6 und 7 opt.) Sindelfingen/Maichingen
Adresse Bieter Ansprechpartner Telefon Mail
ABSCHNITT A: Erklärungen zur Eignung
- Eigenerklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Hinweis: Wird keine der vier nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wir erklären, dass das Unternehmen / die Bietergemeinschaft den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
oder
die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unter http://www.bme.de – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes der Bahnindustrie in Deutschland e.V. unter https://bahnindustrie.info/de – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem
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Unternehmen des Deutschen Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutschen Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt und sich hiermit verpflichtet, diese Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Grundsätze und Anforderungen aus dem vereinbarten Verhaltenskodex im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und an Nachunternehmer und Zulieferer zu kommunizieren sowie deren Einhaltung zu unterstützen. Sollte der Auftragnehmer einer Risikogruppe gemäß dem Merkblatt Lieferanten Risikogruppe (siehe unter http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Merkblatt Lieferanten Risikogruppe“) oder ein konkret begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, angekündigt Überprüfungen beim Auftragnehmer durch eigene Mitarbeiter oder durch unabhängige Dritte durchzuführen. Der Auftragnehmer vereinbart mit Nachunternehmern und Zulieferern, dass der Auftraggeber diese Überprüfungen in den genannten Fällen auch bei ihnen durchführen kann. Sämtliche Überprüfungen in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, der Nachunternehmer bzw. Zulieferer erfolgen – soweit erforderlich – in Abstimmung mit diesen und im Rahmen des jeweils geltenden Rechts. So sind insbesondere deren Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen. Im Falle eines Audits zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten, es sei denn, es konnte kein Verstoß gegen die im vereinbarten Verhaltenskodex für Geschäftspartner genannten Grundsätze und Anforderungen festgestellt werden. Dem Auftragnehmer werden die Auditergebnisse übermittelt. Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vor- legen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Diese Erklärung gilt bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Miteinander verbundene Unternehmen, die in diesem Vergabeverfahren getrennte Angebote einreichen oder sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer an getrennten Angeboten beteiligen, sind verpflichtet, ihre Konzernverbindung offen zu legen. Zudem ist mitzuteilen, durch welche Maßnahmen der Geheimwettbewerb nach dem GWB sichergestellt ist.
Die vorstehenden Erklärungen / Mitteilungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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ABSCHNITT B: Angebot zur ausgeschriebenen Leistung 1.0 Allgemeine Erklärung zum Angebot 1.1 Bindefrist An dieses Angebot halten wir uns bis zum 26.02.2027 gebunden. 1.2 Anlagen zur Angebotserklärung Dieser Angebotserklärung sind die gemäß „Anlagenverzeichnis Vertragsteile“ mit Angebot einzureichenden Anlagen beigefügt. Anlagenverzeichnis Vertragsteile Arch./Ing. Vertrag Anlage 0.1 Angebotserklärung Anlage 0.2 Zuschlagsschreiben Anlage 0.3 Protokolle und vertragsrelevanter Schriftverkehr siehe Zuschlagsschreiben Anlage 0.4 Nachlass bei gemeinsamer Vergabe von Losen Anlage 1.0.0 Vorbemerkungen/Projektbeschreibung Anlage 1.0.1 Aufnahmebereich Anlage 1.0.2 BAst S60-S66 - Ausbau der Rankbachbahn Anlage 1.0.3 Projektaufträge Anlage 1.0.4 Ergänzung zu AIAs Anlage 1.1 BIM_Objektplanung_Ingenieurbauwerke_(in_Verbindung_mit_TWP)_Los 1 Anlage 1.2 BIM_Tragwerksplanung_Ingenieurbauwerk_VA_und_sonst._IBW_Los 1 Anlage 1.3 BIM_Objektplanung_Verkehrsanlagen_Maichingen_Los 1 Anlage 1.4 BIM_Objektplanung_Verkehrsanlagen_Bahnsteig_Los 1 Anlage 1.5 BIM_Objektplanung_Verkehrsanlagen_Gleis_Los 1 Anlage 1.6 BIM_Objektplanung_Verkehrsanlagen_Ersatzfläche_Los 1 Anlage 1.7 BIM_Vermessung_VA+E_Pb+Fw_Los 1 Anlage 1.8 BIM_Vermessung_VA+E_Ersatzfläche_Los 1 Anlage 1.9 BIM_Fachplanung_techn._Streckenausrüst._OLA_Los 2 Anlage 1.10 BIM_Fachplanung_techn._Streckenausrüst._LST_Los 3 Anlage 1.11 BIM_Fachplanung_techn._Streckenausrüst._Weichenheizung_Los 4 Anlage 1.12 BIM_Technische_Ausrüstung_Beleuchtung_Los 4 Anlage 1.13 BIM_Technische_Ausrüstung_Gleisfeldbeleuchtung_Los 4 Anlage 1.14 BIM_Technische_Ausrüstung_Fernmelde-_u._informationstechn._Anl._Los 5 Anlage 1.15 BIM_Fachplanung_techn._Streckenausrüst._TK_Los 5 Anlage 2.1 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 1 Anlage 2.2 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 2 Anlage 2.3 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 3 Anlage 2.4 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 4 Anlage 2.5 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 5 Anlage 2.1 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 1 Anlage 2.2 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 2 Anlage 2.3 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 3 Anlage 2.4 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 4 Anlage 2.5 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 5 Anlage 3.1.1 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektpl.Ingenieurbauwerke(in_Verbind._mit_TWP)_Los 1 Anlage 3.1.2 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Tragwerkspl._Ingenieurbauwerk_VA_und_sonst._IBW_Los 1 Anlage 3.1.3 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektpl._Verkehrsanl._Maichingen_Los 1 Anlage 3.1.4 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektpl._Verkehrsanl._Bahnsteig_Los 1 Anlage 3.1.5 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektpl._Verkehrsanl._Gleis_Los 1 Anlage 3.1.6 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektpl._Verkehrsanl._Ersatzfläche_Los 1 Anlage 3.2.9 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Fachpl._techn._Streckenausrüst._OLA_Los 2 Anlage 3.3.10 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Fachpl._techn._Streckenausrüst._LST_Los 3 Anlage 3.4.11 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Fachpl._techn._Streckenausrüst._Weichenheizung_Los 4 Anlage 3.4.12 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Technische_Ausrüstung_Beleuchtung_Los 4 Anlage 3.4.13 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Technische_Ausrüstung_Gleisfeldbeleucht._Los 4 Anlage 3.5.14 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Techn._Ausrüst._Fernmelde-_u._informationstechn._Anl._Los 5
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Anlage 3.5.15 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Fachpl._techn._Streckenausrüst._TK_Los 5 Anlage 4 Allgemeine Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB Arch./Ing.) Anlage 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen des AG durch Dritte (ZVB-EDV) Anlage 6.1 Begründung Basishonoraranpassung Los 1 Anlage 6.4 Begründung Basishonoraranpassung Los 4 Anlage 6.5 Begründung Basishonoraranpassung Los 5 Anlage 7 Merkblatt Bauleistungs-/Haftpflichtversicherung Anlage 8 Angebot für Nachtragsleistungen Arch.-/Ing. Anlage 9 zu beachtende Unterlagen Anlage 10 bleibt frei Anlage 11 Qualitätssicherung Planung DB InfraGO - GB Fahrweg Anlage 12 bleibt frei Anlage 13 Quality Gates Anlage 14 bleibt frei Anlage 15 Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 16 BIM-Projektabwicklungsplan der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 17 Ergänzende Regelungen zur Nutzung der Projektkommunikationsplattform der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 18 Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg
| Anlage 23 Ergänzende Vertragsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen | |
|---|---|
| Unternehmen zum Nachweis der Nachhaltigkeit (EVB Nachhaltigkeit) | |
| Anlage 24 Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen | |
| Unternehmen zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung | |
| öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (EVB Bundestariftreue) |
Anlage 25 Musterbetreiberkonzept der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
Rücklauf Vertragsteile mit Angebot Vertragsteile
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2 Angebot
2.1 Ergänzungen zu § 1 Gegenstand des Vertrages:
zu Ziffer 1.2 Optionen
Der AG beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme ggf. weitere Leistungen (optionale Leistungen) nach Anlage 1.x in Verbindung mit Anlage 2.x für genannte Objekte im aufgeführten Umfang einzeln oder im Ganzen zu übertragen (Stufe II – n). Die Übertragung erfolgt durch Mitteilung in Textform.
Der AN ist verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom AG spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Abnahme der jeweils zuvor beauftragten Leistungsstufe übertragen werden. Einen Anspruch auf Übertragung dieser Leistung hat er nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Planung fortgesetzt bzw. die Baumaßnahme durchgeführt wird.
Aus der stufenweisen Übertragung kann der AN keinen Anspruch auf Erhöhung seines Honorars ableiten.
zu Ziffer 1.3 Anwendung EIGV/TSI
Die Maßnahme / das Projekt unterliegt der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV).
Außerdem liegt die Maßnahme / das Projekt innerhalb der EIGV im Anwendungsbereich der TSI.
zu Ziffer 1.4 Grundlagen der Leistungserbringung
-
Bestandsunterlagen in Digitalversion
-
Baugrundgutachten
-
Ausrüstungstechnische Unterlagen Digitalversion
-
Brandschutzkonzept
-
Betriebliche Aufgabenstellung
-
Projektaufträge zu Ziffer 1.5.1 Standardisierten Planungen
-
keine Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.2 Richtzeichnungen/Rahmenplanungen
- Baustandards Personenbahnhöfe Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.3 Musterleistungsverzeichnisse (GAEB-Format)
- Allgemeine Leistungen Infrastruktur (ALI)
- Lärmschutzwände
- Baustandards Personenbahnhöfe
- Kabeltiefbau
- Elektrische Weichenheizanlagen
- Oberleitungsanlagen
- Entsorgung
zu Ziffer 1.5.4 Standardkostenpläne
- Allgemein
- Oberleitungsanlagen
- Oberbau
- ETCS
- Lärmschutzanlagen
- Kabeltiefbau
- Entsorgung
- Telekommunikation
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zu Ziffer 1.5.5 BIM-Arbeitsmittel
- gemäß AIA der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg 2.2 Ergänzungen zu Vertrag § 3 Haftpflichtversicherung:
zu Ziffer 3.2 DVA-Haftpflichtversicherung
-
DVA-Haftpflichtversicherung gem. Vertrag Ziffer 3.2, hier
-
Umsatzvertrag Nr.:
2.3 Ergänzungen zu § 4Termine und Ausführungsfristen:
Übertragene Leistungen nach § 1 Ziffer 1.1:
Beginn unverzüglich nach Auftragserteilung bzw. am: 01.03.2027
Ende der Leistungen am: 26.11.2027
Zwischentermine:
-
Zur Übertragung vorgesehene Leistungen (optionale Leistungen) nach § 1 Ziffer 1.2: Die entsprechenden Termine und Fristen werden bei Übertragung der Leistungen vereinbart.
2.4 Ergänzungen zu § 7 Vergütung:
zu Ziffer 7.2 Regelungen zur Baukostenobergrenze
- bleibt frei
zu Ziffer 7.4 Zeithonorare (Stunden- und Tagessätze)
Los 1:
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) EUR/h
-
für Vermessungsingenieur EUR/h
Los 2:
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) EUR/h
-
für Fachplaner technische Streckenausrüstung EUR/h
Los 3:
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) EUR/h
-
für Fachplaner technische Streckenausrüstung EUR/h
Los 4:
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) EUR/h
-
für Fachplaner technische Streckenausrüstung EUR/h
Los 5:
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) EUR/h
-
für Fachplaner technische Streckenausrüstung EUR/h
zu Ziffer 7.5 Mitwirkung bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen
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Die Mitwirkung bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen gilt dann als Besondere Leistung, wenn die nach den Leistungsphasen 2, 3 und 4 zur Grundleistung gehörende Mitwirkung (insgesamt 9 Termine) erbracht ist.
Für zusätzliche Termine werden einschließlich Nebenkosten vergütet: bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen bis 5 Stunden €/ Termin und Person bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen über 5 Stunden €/ Termin und Person
zu Ziffer 7.6 Vergütung Mehrfertigungen
bleibt frei
zu Ziffer 7.10 Regelungen Anpassung Pauschalhonorar Streckenausrüstung
Für Los 2-5:
- Die Honorare sind bis zum Abschluss der Lph 2 fest vereinbart. Die Honorare für Lph 3 ff. werden nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen angepasst:
Den in Anlage 2 vereinbarten Pauschalen für Leistungen der Technischen Streckenausrüstung liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden vorläufigen Baukosten zugrunde.
Das Honorar für Leistungen ab der Lph 3 ff. wird auf Verlangen eines Vertragspartners angepasst, wenn sich die jeweiligen vorläufigen Baukosten auf Grundlage der vom AG bestätigten Kostenberechnung um mehr als 15 % verändern.
Für die Fortschreibung sind in der Kostenberechnung die technischen Anlagen der Kostengruppe 4 gem. Kostengruppenkatalog KGK der DB AG (808.0210A01) getrennt nach OLA, LST, TK, Whz aufzustellen und auszuweisen. Weitere Kosten werden nicht berücksichtigt.
Die Anpassung erfolgt mithilfe eines Honoraranpassungsfaktors.
Dieser wird ermittelt, indem ein fiktives Berechnungshonorar (Basishonorar für die Lph 1 – 9) auf Grundlage der Honorierungsparameter der §§ 45 - 48 HOAI bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ermittelt und dieses ins Verhältnis zu dem Honorar gesetzt wird, welches sich aus den geänderten vorläufigen Baukosten ergeben würde. Hierfür wird fiktiv die Honorarzone III festgelegt.
Sollten die vorläufigen Baukosten oberhalb des HOAI-Tafelwertes liegen, wird der Honoraranpassungsfaktor auf der Grundlage, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden RIFT-Bund-Tabellen ermittelt.
Das Honorar ist sodann auf Grundlage des Honoraranpassungsfaktors wie in der nachfolgenden Beispielrechnung dargestellt anzupassen.
Beispielberechnung für LST – gilt analog für die übrigen Objekte der technischen Streckenausrüstung:
LST Pauschale lt. Vertrag: 200.000.- Euro
vorläufige Baukosten LST Hauptvertrag 1,0 Mio. Euro
vorläufige Baukosten LST Kostenberechnung (Lph3) 1,5 Mio. Euro
Grundlage der Erhöhung aus § 48 HOAI am Beispiel Honorarzone III (mit Berücksichtigung der 15 % bei den vorläufigen Baukosten)
vorläufige Baukosten 1,0 Mio. Euro + 15 % = 1,15 Mio. Euro Honorar: 90.529,60 Euro
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vorläufige Baukosten 1,5 Mio. Euro Honorar: 110.600,00 Euro
Honoraranpassungsfaktor: 110.600,00 / 90.529,60 = 1,22
Honoraranpassung: 200.000.- Euro (HV)* 1,22 = 244.000,00 €
2.5 Ergänzungen zu § 8 Sicherheitsleistung:
zu Ziffer 8.1 Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung
- durch Sicherheitseinbehalt, siehe Vertrag § 8.
zu Ziffer 8.2 Sicherheit für Mängelansprüche
- durch Bürgschaft, siehe Vertrag § 8
2.6 Ergänzungen zu § 9 Arbeitsgemeinschaft:
zu Ziffer 9.1 Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft
Wir geben das Angebot als Bietergemeinschaft mit folgenden Mitgliedern ab:
Das Gemeinschaftsmitglied
ist von den Gemeinschaftsmitgliedern bevollmächtigt, die Gemeinschaft gegenüber dem AG beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang zu vertreten.
2.7 Ergänzungen zu § 11 Gerichtsstand
Folgende Gerichtstand wird vereinbart: Karlsruhe
2.8 Ergänzung zu § 12 Vertretung des Auftragnehmers:
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter: Ein etwaiger Austausch des zuvor benannten Personals bestimmt sich nach § 14.9.
2.9 Ergänzungen zu § 13 Vertretung des Auftraggebers
zu Ziffer 13.2 Ansprechpartner beim Aufraggeber
Folgende Personen werden vom AG benannt:
Felix Dannhauer, Projektleiter
2.10 Ergänzungen zu § 14 Besondere Vertragsbedingungen:
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zu Ziffer 14.2 Leistungen im Zusammenwirken mit AG
Der AN hat seine Leistungen im Zusammenwirken mit dem AG sowie den
- Verbundenen Unternehmen der DB AG bzw. deren Fachabteilungen
- Fachplanern
- Sonderfachleuten und Gutachtern
- Betroffenen Kommunen und Körperschaften
- Genehmigungsbehörden/-stelle
- Betroffenen Behörden und Aufsichtsinstanzen
- Fachspezialisten und Technischen Bau Qualitätsbeauftragten (TBQ) (nur bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)
- BIM-Berater des AG/BIM-Manager des AG zu koordinieren sowie quantitativ und qualitativ so umfassend zu erbringen, dass der werkvertragliche Erfolg gewährleistet ist. Hierzu gehören auch alle Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Anlage 1 aufgeführt sind, jedoch im Sinne des Vertrages und der Leistungsbeschreibung zur Erreichung des geschuldeten Leistungserfolges erforderlich sind.
Die Leistung ist unter Verwendung der in § 1.5 gekennzeichneten Richtzeichnungen/ Rahmen- planungen zu erbringen.
zu Ziffer 14.3 Angaben zu Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen
-
Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen, BIM-Modelle/Bauwerksdatenmodelle und sonstige Ausarbeitungen sind dem AG
-
in digitaler bearbeitbarer Form, in jeweils offenen und nativen Datenformaten einfach zu liefern, Datenformate in Abstimmung mit dem AG (u.a. *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, *.rvt, *.X83, ) sowie in *.pdf bzw. *.ifc, *.e57.
Für Lieferobjekte gemäß den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe bzw. AIA der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg. gelten mindestens die darin enthalten Formatvorgaben.
Die Übergabe durch den Auftragnehmer erfolgt:
- auf der Projektkommunikationsplattform bzw. CDE
zu Ziff. 14.4 Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine
Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle: 20 Werktage
zu Ziffer 14.6 Regelung für die Kostenermittlungen, Verdingungsunterlagen (AVA) sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben
- Der AN hat die Daten für die Kostenermittlungen, Verdingungsunterlagen (AVA) sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben mit dem EDV-System iTWO nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, der ZVB-EDV sowie den Datenstrukturen des jeweils aufnehmenden EDV- Systems der DB AG online zu erbringen.
Sofern ein eigenes AVA-System für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen oder Nachrechnen von Angeboten eingesetzt werden soll, so ist dies vorab mit dem AG abzustimmen. Leistungsverzeichnisse dürfen ausschließlich mit der GAEB Struktur „11.22.PPPP.I“ ohne Auslassen von Strukturebenen aufgestellt werden. Die Daten sind als Datei im GAEB-Format -Datenaustausch Kennung 81- zu übertragen. Das Einspielen der in eigenen AVA-Systemen erstellten Leistungsverzeichnisse in das System des AG erfolgt durch den AN selbst.
Für den Datenaustausch auf Datenträger gelten die
- Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis in der 2. geänderten Auflage, Ausgabe Juni 1990,
- Erläuterungen zu den Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis in der 2. geänderten Auflage, Ausgabe Juni 1990 in der Fassung Januar 1995,
- Regelungen für den Aufbau des Leistungsverzeichnisses Ausgabe August 1991.
Die Leistungen sind, soweit vorhanden, mit standardisierten Texten aus dem StLB Bahn / StLB Bau zu beschreiben. Die korrekte Verknüpfung zwischen Leistungsbeschreibung (je LV-Position) und
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Kostenplanung ist gemäß der projektbezogenen Vorgaben des AG durch den AN herzustellen. Hiernach erfolgt aus dem System des AG die Erstellung der Datei der Kennung KE 83 und der Ausdruck des Leistungsverzeichnisses (Ausschreibungsexemplar).
zu Ziff. 14.7 Folgende Leistungen werden von Sonderfachleuten, sonstigen Dritten erbracht:
- Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
- Umweltverträglichkeitsstudie
- Landschaftspflegerische Begleitplanung
- Prüfungen nach § 34 BNatSchG: Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / - Verträglichkeitsstudie
- Fachbeitrag zum Artenschutz (inkl. Biodiversitätsschaden nach Umweltschadensgesetz)
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
- Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
- Schallgutachten
Bei Bedarf werden weitere Leistungen von Sonderfachleuten und/oder Dritten vom AG veranlasst. Soweit der AN die Einschaltung von weiteren Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für notwendig erachtet, hat er den AG hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Sind Unterlagen von Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für die Leistungserbringung des AN erforderlich, fordert der AN die Unterlagen nach Abstimmung mit dem AG bei den vom AG beauftragten Sonderfachleuten und sonstigen Dritten direkt an.
zu Ziffer 14.8 Folgende Leistungen werden vom AG erbracht:
- Liefern, Beistellen Vorhandene Bestandspläne Der AN hat die vom AG zur Verfügung gestellten Bestandspläne auf Erforderlichkeit für die Planung zu prüfen und den AG von nichtbenötigten Bestandsplänen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese Prüfung ist im Rahmen des Planungsprozesses zu wiederholen.
- Liefern, Beistellen Baugrundgutachten Der AN hat die im Zuge der Bearbeitung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG schriftlich anzufordern.
Zu Ziffer 14.11 Ergänzende Regelungen zu Urheberrechten:
- keine
2.11 Nachunternehmer
Abweichend von AVB Ziffer 1 (3) werden folgende Leistungen durch Nachunternehmer erbracht:
Leistungen Nachunternehmer
Der AN verpflichtet sich, vorgenannte Nachunternehmer nur mit vorheriger Zustimmung der vertragsabwickelnden Stelle auszutauschen.
2.12 Nachtragsplattform (NTP)
bleibt frei
ABSCHNITT C: Schlusserklärung
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Wir sind uns bewusst, dass hier und im Angebot fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärungen von uns
- den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben kann
- nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.
Mit Abgabe des Angebots bestätigen wir die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
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