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Bildflug, Herstellung vierkanaliger Luftbilder und Georeferenzierung in Sachsen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.10.2026, 12:13 (Europe/Berlin)

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Öffentliche Ausschreibung

Bildflug und Georeferenzierung, Sommer 2027

Az.: 11- 0452/1038

Aufteilung in 8 Lose

Freistaat Sachsen, Westsachsen

2026

September

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) Olbrichtplatz 3  01099 Dresden  Telefon: 0 351 / 8283-0  Telefax: 0 351 / 8283-6110

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 2 Az: 11-0452/1038

Inhalt

1 Vorbemerkung ........................................................................................................................... 4

1.1 Zweck der Ausschreibung ......................................................................................................... 4 1.2 Lose........................................................................................................................................... 4 1.3 Vergabestelle, Auftraggeber, Meilensteine des Verfahrens und Sonstiges ............................. 4 1.4 Kommunikation ......................................................................................................................... 5

2 Bewerbungsbedingungen ......................................................................................................... 5

2.1 Grundlage der Ausschreibung .................................................................................................. 5 2.2 Sprache / Inhaltliche Fragen zur Ausschreibung ...................................................................... 5 2.3 Abgabe des Angebotes ............................................................................................................. 5 2.4 Verspätet eingegangene Angebote .......................................................................................... 6 2.5 Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes .................................................................................. 6 2.6 Preisangaben ............................................................................................................................ 7 2.7 Vergütung von Angeboten ........................................................................................................ 7 2.8 Unklarheiten im Angebot und Bieterfragen ............................................................................... 7 2.9 Berichtigung und Zurückziehung des Angebots durch den Bieter ............................................ 7 2.10 Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen sowie Nachforderung von Unterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist ............................................................................................................ 7 2.11 Zuschlagserteilung und Bindefrist ............................................................................................. 7 2.12 Information über nicht berücksichtigte Angebote ...................................................................... 7 2.13 Aufhebung der Ausschreibung .................................................................................................. 8 2.14 Nebenangebote ......................................................................................................................... 8 2.15 Verwendung der Vergabeunterlagen ........................................................................................ 8 2.16 Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit .......................................................... 8 2.17 Bietergemeinschaften ............................................................................................................... 8 2.18 Nachunternehmer ..................................................................................................................... 8 2.19 Rückgabe von Unterlagen ........................................................................................................ 8 2.20 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ................................................................................ 8

3 Anforderungen an Unternehmen, Eignungsprüfung ................................................................. 9

4 Wertung der Angebote / Zuschlagskriterien............................................................................10

4.1 Wertung der Angebote ............................................................................................................10 4.2 Zuschlagskriterien ...................................................................................................................10

5 Vertragsbedingungen ..............................................................................................................12

5.1 Vertragsgegenstand ................................................................................................................12 5.2 Vertragsbestandteile ...............................................................................................................12 5.3 Fristen .....................................................................................................................................12 5.4 Lieferanschrift und Erfüllungsort .............................................................................................13 5.5 Vergütung und Zahlungsbedingungen ....................................................................................13 5.6 Rechnungsadresse .................................................................................................................13 5.7 Überwachung und Prüfung der Leistungsausführung ............................................................13 5.8 Geheimhaltung und zusätzliche Datensicherung ...................................................................14 5.9 Nutzungsrechte .......................................................................................................................14 5.10 Verpflichtung hinsichtlich der Unterlagen und Daten des Auftraggebers ...............................14 5.11 Mängel.....................................................................................................................................15 5.12 Verzug .....................................................................................................................................15 5.13 Vertragsstrafe ..........................................................................................................................15 5.14 Verjährung von Mängelansprüchen (Gewährleistungsfrist) ....................................................15 5.15 Pauschalierter Schadensersatz ..............................................................................................15 5.16 Ersatzvornahme ......................................................................................................................15 5.17 Haftung ....................................................................................................................................16 5.18 Anwendbares Recht / Gerichtsstand ......................................................................................16

6 Leistungsbeschreibung ...........................................................................................................17

6.1 Allgemeine Festlegungen zur Durchführung der Leistung ......................................................17 6.1.1 Information über den Projektfortschritt ....................................................................................17 6.1.2 Bereitstellung von Unterlagen und Daten ...............................................................................17 6.1.3 Referenzsystem ......................................................................................................................17

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 3 Az: 11-0452/1038

6.1.4 Datenträger .............................................................................................................................18 6.1.5 Ordnerstruktur der Festplatten ................................................................................................18 6.2 Leistung Bildflug ......................................................................................................................19 6.2.1 Allgemeine Festlegungen .......................................................................................................19 6.2.1.1 Bildflug.....................................................................................................................................19 6.2.1.2 Kalibrierung der inertialen Messeinheit ...................................................................................19 6.2.1.3 Kalibrierung der Kamera .........................................................................................................19 6.2.1.3.1 radiometrische Kalibrierung der Kamera ................................................................................19 6.2.1.3.2 geometrische Kalibrierung der Kamera ..................................................................................20 6.2.1.3.3 Validierung der Kamera ..........................................................................................................20 6.2.1.3.4 Gültigkeit der geometrischen Kalibrierung der Kamera ..........................................................22 6.2.2 Befliegungszeitraum / Aufnahmebedingungen .......................................................................22 6.2.3 Bodenauflösung / Radiometrische Auflösung .........................................................................23 6.2.4 Flughöhe / Aufnahmeanordnung / Nachbefliegungen ............................................................23 6.2.5 Nummerierung der Aufnahmeanordnung ...............................................................................24 6.2.6 Toleranzen bei der Durchführung des Bildfluges ....................................................................24 6.2.7 Dokumentationen zum Bildflug ...............................................................................................24 6.2.7.1 Flugprotokolle ..........................................................................................................................24 6.2.7.2 Tabelle zu Aufnahmedatum, Flugrichtung und Kamera .........................................................25 6.2.7.3 Projektionszentren ..................................................................................................................25 6.3 Leistung Luftbilddaten .............................................................................................................27 6.3.1 Leistungskriterien ....................................................................................................................27 6.3.2 Ordnungskriterium der Datenablage .......................................................................................27 6.4 Leistung Georeferenzierung ...................................................................................................28 6.4.1 Leistungskriterien ....................................................................................................................28 6.4.2 Ordnungskriterium der Datenablage .......................................................................................28 6.4.3 Dokumentationen zur Georeferenzierung ...............................................................................29 6.4.3.1 terrestrisch vermessene Passpunkte ......................................................................................29 6.4.3.2 Passpunktskizze oder -fotografie ............................................................................................29 6.4.3.3 Passpunkt- / Bildmittenübersicht .............................................................................................30 6.4.3.4 Ausgabedateien der Aerotriangulation....................................................................................31 6.4.3.5 Projektfile inklusive Kamerafile ...............................................................................................31 6.5 Lieferungen zu den Leistungen ...............................................................................................32 6.5.1 Musterlieferung .......................................................................................................................32 6.5.2 Lieferung zur Leistung Bildflug, zur Leistung Luftbilddaten und zur Leistung Georeferenzierung ................................................................................................................................................32

Anlagen Anlage 1............................................................................................................................................ 37-45 Anlage 2..................................................................................................................................................47 Anlage 3..................................................................................................................................................48 Anlage 4............................................................................................................................................ 51-53 Anlage 5..................................................................................................................................................55 Anlage 6..................................................................................................................................................57

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 4 Az: 11-0452/1038

1 Vorbemerkung

1.1 Zweck der Ausschreibung

Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen stellt im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Luftbildservice regelmäßig aktuelle Luftbilddaten und Digitale Orthophotos für unterschiedliche Zwecke in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung sowie für die Nutzung durch Dritte bereit.

Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen den Bildflug mit einem Flugzeug und einer großformatigen, digitalen Kamera mit Flächensensor im Sommer 2027, die Herstellung von 4-Kanal-Luftbilddaten und die Georeferenzierung der Luftbilddaten durch eine kombinierte DGNSS/INS-Lösung und eine Aerotriangulation.

Die Luftbilddaten aller Lose sind mit einer originären Bodenauflösung von </= 20,0 cm für den panchromatischen Kanal zu erfassen. Abweichend davon soll beim Los 1 Leipzig ein Teilbereich des Loses mit einer Bodenauflösung von </=10,0 cm erfasst werden, die Verfügbarkeit von Haus- haltmitteln vorausgesetzt.

1.2 Lose

Die zu erbringende Leistung ist wie folgt in Lose aufgeteilt:

  • Los 1 Leipzig (optional Los 1 Leipzig_10)
  • Los 2 Torgau
  • Los 3 Grimma
  • Los 4 Chemnitz
  • Los 5 Plauen
  • Los 6 Zwickau
  • Los 7 Aue
  • Los 8 Marienberg Der Auftraggeber behält sich vor, Zuschläge auf Loskombinationen zu erteilen. Eine Loskombi- nation besteht aus maximal zwei Losen.

1.3 Vergabestelle, Auftraggeber, Meilensteine des Verfahrens und Sonstiges

Vergabestelle:

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) Referat 11 I Haushalt/Organisation Olbrichtplatz 3 01099 Dresden

Tel.: +49 351 8283 1109 Fax: +49 351 8283 6110 E-Mail: vergabestelle@geosn.sachsen.de Internet-Adresse (URL): www.geosn.sachsen.de

Auftraggeber:

Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) Olbrichtplatz 3 01099 Dresden

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 5 Az: 11-0452/1038

Meilensteine:

Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:

MeilensteineTermin
Ablauf der Angebotsfrist23. November 2026, 12:00 Uhr
voraussichtliche Absendung der Informationen gemäß § 8 Absatz 1 Sächsisches Vergabegesetz über die Ent- scheidung zur Zuschlagserteilung und die Nichtberück- sichtigung von Angebotenbis 12. März 2027
voraussichtliche Zuschlagserteilungbis 23. März 2027
Ablauf der Angebotsbindefrist23. März 2027
Beginn der Leistungserbringungnach Zuschlagserteilung

Sonstiges:

Soweit die Vergabeunterlage keine geschlechtsneutralen Formulierungen in Bezug auf Per- sonen verwendet, sind diese grundsätzlich geschlechtsneutral gemeint.

1.4 Kommunikation

Die Kommunikation im Rahmen der Ausschreibung (bis einschließlich Zuschlag) erfolgt grund- sätzlich über die Vergabeplattform https://www.evergabe.de.

2 Bewerbungsbedingungen

2.1 Grundlage der Ausschreibung

Die ausschreibende Stelle verfährt nach dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A), ohne dass dieser Teil Vertragsbestandteil wird. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung dieser Bestimmungen besteht nicht.

2.2 Sprache / Inhaltliche Fragen zur Ausschreibung

Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. Ausgenommen davon sind technische Datenblätter sowie Kalibrierungszertifikate der Kameras und der inertialen Messeinheit sowie ISO-Zertifizierungen und Luftverkehrs- bzw. SPO-Betreiberzeugnisse. Diese Dokumente können in englischer Sprache eingereicht werden.

Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Überset- zung beizufügen.

Die Kommunikation der ausschreibenden Stelle mit den Bietern sowie die Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.

Alle inhaltlichen Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über https://www.evergabe.de zu stellen. Dort erfolgt auch die Beantwortung.

Die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen Bietern über die Vergabeplattform https://www.evergabe.de mitgeteilt.

2.3 Abgabe des Angebotes

Zur Beteiligung am Vergabeverfahren ist die Abgabe eines Angebotes vollelektronisch bis spä- testens 23. November 2026, 12:00 Uhr

auf der Vergabeplattform https://www.evergabe.de erforderlich (Ausschlussfrist), wobei eine kostenfreie Registrierung notwendig ist.

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 6 Az: 11-0452/1038

Die maximale Dateigröße einer Datei, diese kann auch als zip-Datei eingereicht werden, ist auf 256 MB begrenzt. Ggf. müssen mehrere Dateien / zip-Dateien eingereicht werden.

Die Übermittlung eines Angebotes per Post, E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.

Das Angebot muss vor Ablauf der oben genannten Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt des vollständig eingegangenen Angebotes, nicht jedoch der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebotes gestartet wurde. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.

Das Gleiche gilt für etwaige Änderungen und Berichtigungen zu den abgegebenen Angeboten sowie bei Zurücknahme von Angeboten.

Im Anschreiben zum Angebot sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte na- türliche Person zu benennen.

2.4 Verspätet eingegangene Angebote

Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

2.5 Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes

Für die Erstellung des Angebotes gelten ausschließlich diese Vergabeunterlagen inklusive der darin bezeichneten Anlagen.

Die Nutzung der beiliegenden Anlagen ist zwingend. Alle genutzten Anlagen sind gemäß den sich aus dieser Vergabeunterlage ergebenden Anforderungen vollständig auszufüllen. Steht für die notwendigen Angaben nicht ausreichend Platz zur Verfügung, können diese um weitere An- lagen ergänzt werden.

Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen.

Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die solche enthalten, werden ausgeschlossen.

Das Angebot muss ein Anschreiben, die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.

Das Angebot ist dabei nach der folgenden Gliederung zusammenzustellen:

  • formloses Anschreiben mit Datum und vollständigem Namen des durch das Angebot Ver- pflichteten (Ansprechpartners) mit dessen vollständigen Kontaktdaten (Telefon-, Fax- nummer und E-Mail-Adresse)

  • Inhaltsverzeichnis mit Seitennummerierung

  • detailliertes Angebot gemäß Leistungsbeschreibung und alle weiteren Angaben, die in dieser Leistungsbeschreibung gefordert werden

  • ausgefüllte Anlagen 1 bis 4 inklusive der geforderten Nachweise.

Darüber hinaus sind die nachfolgenden Regeln zu beachten:

  • Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen (Ausnah- men siehe Punkt 2.2).

  • Das Angebot einschließlich aller Anlagen (außer den in Anlage 1f) geforderten Shape- Dateien) ist möglichst als eine PDF-Datei zu speichern.

  • Die Seiten des Angebotes einschließlich aller Anlagen (außer die in Anlage 1 f) geforder- ten Shape-Dateien) sind fortlaufend mit Seitenzahlen zu versehen. Der Verweis auf PDF- Seitenzahlen ist nicht ausreichend.

  • Verweise auf andere Stellen des Angebotes und auf Anlagen sollen soweit wie möglich vermieden werden.

  • Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.

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Mit der elektronischen Angebotsabgabe unter Angabe des vollständigen Namens des ver- antwortlichen Ansprechpartners wird die Einhaltung der in den jeweiligen Anlagen gefor- derten Punkte bestätigt bzw. zugesichert. Dadurch werden handschriftlich zu leistende Unterschriften und der Firmenstempel abgelöst.

2.6 Preisangaben

Das Angebot muss die gemäß Anlage 4 geforderten Preise enthalten. Verbunden damit erklärt der Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft der Vertretungsberechtigte der Bietergemein- schaft mit Abgabe dieser Anlage, dass im Falle der Zuschlagserteilung die Vorgaben der Verga- beunterlage eingehalten werden und die in der Vergabeunterlage enthaltenen Vertragsbedingun- gen gelten.

2.7 Vergütung von Angeboten

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.

2.8 Unklarheiten im Angebot und Bieterfragen

Unklarheiten im Angebot gehen im Zweifel zu Lasten des Bieters.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihm benannten Angaben zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preiser- mittlung beeinflussen könnten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle und rechtzeitig vor An- gebotsabgabe über die Vergabeplattform https://www.evergabe.de unter Bezugnahme auf das entsprechende Vergabeverfahren darauf hinzuweisen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.

Gleiches gilt für weitere Berichtigungen und Änderungen zu den abgelieferten Angeboten sowie für die Zurücknahme von Angeboten.

Fragen der Bieter werden rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern über die Verga- beplattform https://www.evergabe.de bekanntgegeben.

2.9 Berichtigung und Zurückziehung des Angebots durch den Bieter

Berichtigungen und Änderungen zu abgelieferten Angeboten sowie die Zurückziehung eines An- gebotes können bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden. Diese sind über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen https://www.evergabe.de mitzuteilen. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen sind als solche zu kennzeichnen.

2.10 Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen sowie Nachforderung von Unterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist

Das Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen nach Ablauf der Angebotsfrist wird vom Auf- traggeber nicht akzeptiert (§16 (2) VOL/A). Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise wer- den vom Auftraggeber nicht nachgefordert.

2.11 Zuschlagserteilung und Bindefrist

Die Zuschlagsfrist endet am 23. März 2027. Die Gültigkeit des Angebotes (Bindefrist) hat sich deshalb bis zu diesem Zeitpunkt zu erstrecken. Der Zuschlag wird innerhalb der Zuschlagsfrist dem betreffenden Bieter schriftlich mitgeteilt.

2.12 Information über nicht berücksichtigte Angebote

Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berück- sichtigte Angebote gemäß § 8 Abs. 1 SächsVergabeG bei einem Auftragswert von über 50.000,00 EUR und den Bestimmungen entsprechend § 19 VOL/A.

Die Information nach § 8 Abs. 1 SächsVergabeG erfolgt dabei spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss über die Vergabeplattform https://www.evergabe.de.

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 8 Az: 11-0452/1038

2.13 Aufhebung der Ausschreibung

Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern über die Vergabeplatt- form https://www.evergabe.de mitgeteilt.

2.14 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2.15 Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden.

Jede Weitergabe oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne die ausdrückliche Geneh- migung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Unternehmen, die sich im Rahmen der Ausschreibung um ein Unterauftragsverhältnis bewerben.

2.16 Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit

Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bei seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes be- schäftigten Mitarbeiter sowie von ihm eingesetzte Dritte zu verpflichten.

Der Bieter haftet sowohl für eigene Pflichtverletzungen als auch für Pflichtverletzungen der Mit- arbeiter und Dritter.

Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung der EU sind nachweislich zu beachten. Konkrete Informationen zum Datenschutz sind unter dem nachfolgenden Link zu finden: http://www.geosn.sachsen.de/download/Datenschutz/Vergabestelle.pdf.

2.17 Bietergemeinschaften

Angebote können von einzelnen Bietern oder von Bietergemeinschaften abgegeben werden.

Bietergemeinschaften müssen dabei im Angebot alle Mitglieder der Bietergemeinschaft angeben und aus dieser einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen (vgl. § 13 Abs. 6 VOL/A). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamt- schuldnerischen Haftung verpflichten (vgl. Anlage 3).

2.18 Nachunternehmer

Der Bieter hat das Recht, Unteraufträge an Nachunternehmer – hierzu zählen auch verbundene Unternehmen, die rechtlich selbstständig sind – bis zu einer Höhe von 50 % des Auftragswertes zu vergeben (vgl. § 6 Abs. 1 SächsVergabeG).

2.19 Rückgabe von Unterlagen

Sämtliche Angebotsunterlagen werden Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie werden nur zur Auswertung der Angebote, Entscheidung über den Zuschlag und zur Projektabwicklung verwen- det.

Zur Wahrung ihrer Interessen können die Bieter ihr Angebot mit dem Vermerk „vertraulich“ ver- sehen.

2.20 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung und Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

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3 Anforderungen an Unternehmen, Eignungsprüfung

Mit dem Angebot sind Nachweise, Angaben und Erklärungen zur Eignung der Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer einzureichen. Zu den Eignungskriterien zählen die

  • Fachkunde,
  • Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit.

Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter, jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jeden Nachunternehmer einzureichen bzw. zu erklären

  • der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)

oder

der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)

oder

eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur- sprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, des Teilnehmers der Bietergemeinschaft oder des Nachunternehmers (nicht älter als 3 Monate)

  • der Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

  • die Darstellung der Technologie zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung

  • die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren unter Verwendung der Anlage 1 b)

  • der Mindestjahresumsatz und Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftra- ges der zurückliegenden drei Jahre unter Verwendung der Anlage 1 b)

  • drei Referenzen unter Verwendung der Anlage 1 c)

und vom Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bieter- gemeinschaft einzureichen bzw. zu erklären

  • die an der Durchführung der zu vergebenden Leistungen beteiligten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen unter Verwendung der Anlage 1 d)

  • die Darstellung zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung unter Verwendung der Anlage 1 e) bis 1 g) und die dazugehörigen Unterlagen.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemein- schaft und für jeden Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 2 zu erklären:

  • die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversiche- rungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen

  • die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunftsland des Bie- ters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teil- nahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor

  • mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation

  • ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.

Zusätzlich vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertreter der Bietergemein- schaft einzureichen:

  • bei einer Bietergemeinschaft die Erklärung zur Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 3,

  • die Darstellung des Preisangebotes unter Verwendung der Anlage 4.

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 10 Az: 11-0452/1038

4 Wertung der Angebote / Zuschlagskriterien

4.1 Wertung der Angebote

Angebote mit Formulierungen wie „freibleibend“, „unverbindlich“ sowie die Zugrundelegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Wertungsreihenfolge: Wertungsstufe 1 - formale Angebotswertung Wertungsstufe 2 - Eignungsprüfung Wertungsstufe 3 - Prüfung der Angemessenheit der Preise Wertungsstufe 4 - Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

Wertungsstufe 1 – Formale Angebotswertung:

Ein Ausschluss erfolgt, wenn zwingende Ausschlussgründe vorliegen (z.B. Nichteinhaltung der geforderten Form des Angebotes; Nichteinhaltung von Anforderungen aus der Leistungsbe- schreibung; Fehlen von Angaben, Erklärungen und Nachweisen).

Wertungsstufe 2 – Eignungsprüfung:

Ein Ausschluss erfolgt, wenn der Bieter, die Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer nicht über die ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit verfügen.

Wertungsstufe 3 – Angemessenheit des Preises:

Ein Ausschluss erfolgt, wenn ein Preis in offenbarem Missverhältnis zu der Leistung steht.

Wertungsstufe 4 – Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes:

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Es wird aus denjenigen Angeboten ermit- telt, welche nach der Prüfung in den Stufen 1 bis 3 in die Wertungsstufe 4 gelangt sind. Für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit werden neben dem Preis weitere Zuschlagskriterien berücksich- tigt. Diese ergeben sich aus Punkt 4.2.

4.2 Zuschlagskriterien

Zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote für Einzellose oder Loskombinationen kommt neben dem Preis gemäß Anlage 4 das Zuschlagskriterium "Qualität" zur Anwendung.

Dabei wird folgende Gewichtung der Zuschlagskriterien vorgenommen:

Qualität des Angebotes 70 % Preis des Angebotes 30 %

Die Bewertung der Qualität des Angebotes erfolgt mittels der Vergabe von Leistungspunkten für die in nachfolgender Tabelle genannten Unterkriterien. Diese Punktzahl wird nachfolgend als Punktzahl (Qualität) bezeichnet.

UnterkriterienLeistungspunkte maximal
Zeitplanung der ausgeschriebenen Leistung125
ausführliche Angaben zur Bildflugplanung200
zusätzliche technische Ausrüstung zur Erfüllung der aus- geschriebenen Leistung300
Workflow von der Bildflugplanung zu den Luftbilddaten100
Workflow der Georeferenzierung75
Maßnahmen zur Qualitätssicherung1200
Inhalt und Struktur des Angebotes200
Zuschlagskriterium "Qualität" insgesamt2200

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 11 Az: 11-0452/1038

Für die Bewertung des Angebotspreises erfolgt eine Umrechnung des gebotenen Preises in eine Punktzahl (Preis). Für die Umrechnung des Preises wird folgende Formel verwendet:

Q * P max min Punktzahl (Preis) = P

Q - maximal von einem Bieter erreichte Qualitätspunktzahl max P - minimal von einem Bieter gebotener Preis min P - vom Bieter angebotener Preis

Die Gesamtpunktzahl des Bieters errechnet sich alsdann gemäß folgender Formel:

Gesamtpunktzahl = Punktzahl (Qualität) * 0,7 + Punktzahl (Preis) * 0,3

Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

Die Vergabe einer Loskombination erfolgt, wenn diese wirtschaftlicher als die Vergabe der jewei- ligen Einzellose ist. Bietet ein Bieter nur auf Einzellose und nicht auf Loskombinationen, so wird zum Vergleich die Summe der Preise für die jeweiligen Einzellose zur Ermittlung der Gesamt- summe des Preises der jeweiligen Loskombination verwendet.

Die Reihenfolge der Zuschläge erfolgt in einer ersten Stufe in Abhängigkeit von der Wirtschaft- lichkeit der Angebote (bestes Preis-Leistungsverhältnis) und der Losgröße (wirtschaftlichstes An- gebot erhält das flächenmäßig größte Los bzw. -kombination). Dabei wird höchstens eine Loskombination oder ein Los pro berücksichtigungsfähigem Bieter, Teilnehmer der Bietergemeinschaft und Nachunternehmer bezogen auf den von ihm angebote- nen Leistungsanteil vergeben. Gibt ein Bieter für mehrere Lose bzw. Loskombinationen das wirt- schaftlichste Angebot ab, so erhält er den Zuschlag für die flächenmäßig größte Loskombination oder das flächenmäßig größte Los.

Sind nach der ersten Stufe nicht alle Lose vergeben, wird in einer zweiten Stufe der Zuschlag auf weitere Lose pro berücksichtigungsfähigem Bieter, Teilnehmer der Bietergemeinschaft und Nachunternehmer erfolgen. Dabei wird analog der ersten Stufe verfahren. Es werden jedoch nicht mehr als vier Lose pro berücksichtigungsfähigen Bieter, Teilnehmer der Bietergemeinschaft und Nachunternehmer vergeben.

Stellt der Auftraggeber anhand der vorliegenden Angebote fest, dass Bieter, Teilnehmer der Bie- tergemeinschaft oder Nachunternehmer dieselbe großformatige, digitale Flächenkamera und die- selbe inertiale Messeinheit verwenden wollen, welche schon in einem berücksichtigten Angebot verwendet werden soll, so ist diese Kamera bzw. diese inertiale Messeinheit nur bei bis zu vier Losen zuschlagsfähig. Gleiches gilt für die Verwendung von Flugzeugen.

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 12 Az: 11-0452/1038

5 Vertragsbedingungen

5.1 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer verpflichtet sich entsprechend seinem Angebot und unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung zur Lieferung der Leistungen

  • Bildflug, Luftbilddaten

  • Georeferenzierung.

5.2 Vertragsbestandteile

Wird der Zuschlag erteilt, ist damit nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Vertrag geschlos- sen.

Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

(1) Vergabeunterlage

(2) Angebot des Bieters (unter Einhaltung der Punkte 5 und 6 dieser Vergabeunterlage)

(3) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.

Bei Unstimmigkeiten gelten die Vertragsbestandteile in der oben genannten Reihenfolge.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.

5.3 Fristen

Der Auftragnehmer hat

(1) das Kalibrierungszertifikat / die Dokumentation der Validierungsprüfung / die Dokumen- tation der Selbstkalibrierung der Kamera ............................................. bis 28. April 2027

(2) die Dokumentation der Kalibrierung der inertialen Messeinheit .......... bis 28. April 2027

einzureichen, wenn zum Zeitpunkt des Angebotes eine schriftliche Zusicherung eingereicht wurde oder nach Einreichung des Angebotes ein Umbau an der Kamera / an der inertialen Mes- seinheit erfolgte (Punkt 6.2.1.2 und 6.2.1.3 i.V.m. Anlage 1)

(3) den Bildflug ............................................................................................ bis 15. Juli 2027

unter Beachtung der Festlegungen gemäß Punkt 6.2.1 bis 6.2.6 durchzuführen und nachste- hende Leistungen bzw. Teilleistungen mit allen zugehörigen Unterlagen bis zu folgenden Fristen an den Auftraggeber zu übergeben:

(4) Musterlieferung (Punkt 6.5.1) ................................... spätestens 3 Wochen nach Abschluss der Befliegung des Loses

(5) Bildflugunterlagen, Luftbilddaten und Georeferenzierung (Punkt 6.5.2) .................................. spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Befliegung des Loses.

Die Einhaltung der Frist des Bildfluges (3) ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Wird der Bildflug durch den Auftragnehmer verschuldet nicht fristgerecht erbracht, nachdem der Auftraggeber eine Nachfrist gesetzt hat, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag ohne das Setzen einer wei- teren Nachfrist berechtigt.

Wenn der Auftragnehmer die Befliegung durch ihn nachgewiesen unverschuldet nicht fristgerecht zu Ende bringen kann, nimmt der Auftraggeber die Teilbefliegung ab, sofern diese mängelfrei geliefert wird. Der Auftraggeber vergütet die Teilbefliegung entsprechend dem erbrachten Leistungsumfang, wenn die Daten verwertbar sind.

[Seite 13]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 13 Az: 11-0452/1038

5.4 Lieferanschrift und Erfüllungsort

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen Ref. 21, Luftbildservice Olbrichtplatz 3 01099 Dresden

5.5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer erhält für die vertragsgerechte Erfüllung der Leistungen

  • Bildflug, Luftbilddaten

  • Georeferenzierung

eine Vergütung gemäß seinem Gebot. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten, insbesondere auch Reisekosten, Nebenkosten, Versandkosten, Mehraufwendungen und alle übrigen Ausga- ben des Auftragnehmers abgegolten.

Ist die Lieferung der Gesamtleistung mängelfrei, erfolgt eine schriftliche Abnahme durch den Auf- traggeber. Diese Abnahme ist Voraussetzung für die Vergütung der mängelfrei erbrachten Leis- tung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach schriftlicher Abnahme und nach Eingang einer prüfbaren Rechnung.

Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung erhält der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf Anforderung entsprechende Hinweise und Erläuterungen zur Beachtung. Die Leitweg-ID des GeoSN lautet 14-0321000GEOSN01-56.

Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen erfolgen nicht.

5.6 Rechnungsadresse

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen Olbrichtplatz 3 01099 Dresden

Besteht bei der Rechnungslegung die Notwendigkeit zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikati- onsnummer des GeoSN, ist die folgende Nummer zu verwenden: DE 259 852 380.

5.7 Überwachung und Prüfung der Leistungsausführung

Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgemäße Ausführung der Gesamtleistung zu überwa- chen und die betreffenden Werksunterlagen beim Auftragnehmer und ggf. Nachunternehmer ein- zusehen. Innerhalb der Geschäfts- und Betriebsstunden ist ihm nach vorheriger Anmeldung Zu- tritt zu den Arbeitsplätzen bzw. -räumen, in denen die Gegenstände der jeweiligen Leistung oder Teile von ihr hergestellt werden, zu gewähren. Gleiches gilt für Bietergemeinschaften.

Lieferungen nach Punkt 5.3 werden zeitnah auf die Einhaltung der Leistungsbeschreibung ge- mäß Punkt 6 geprüft und das Ergebnis dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt. Die Billigung der Musterlieferung nach Punkt 5.3 (4) stellt dabei keine Abnahme dar. Die Qualität der Lieferung der Daten der Leistungen nach Punkt 5.3 (5) hat der bestätigten Musterlieferung zu entsprechen.

Die Prüfung der Lieferung nach Punkt 5.3 (5) erfolgt innerhalb von maximal 10 Wochen nach Eingang. Sie unterteilt sich dabei in Eingangs- und Qualitätskontrolle.

Bei der Eingangskontrolle werden

  • die Art, Lesbarkeit und Beschriftung der Datenträger

  • die Vollständigkeit der gelieferten Daten

  • die Dateistruktur der gelieferten Daten

geprüft.

Die Qualitätskontrolle der Leistungsbestandteile entsprechend der Leistungsbeschreibung Punkt 6 erfolgt erst, wenn alle Voraussetzungen der Eingangskontrolle erfüllt sind.

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 14 Az: 11-0452/1038

Falls es zu einer Rückweisung kommt, muss der Auftragnehmer den betreffenden Leistungsbe- standteil korrigieren und eine Neulieferung erbringen (siehe auch Punkt 5.12 i.V.m. Punkt 5.11). Im Anschluss an die Neulieferung wiederholt der Auftraggeber das Prüfverfahren.

5.8 Geheimhaltung und zusätzliche Datensicherung

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die im Zusam- menhang mit der Ausführung des Auftrages bereitgestellten, aufgezeichneten oder erstellten Da- ten haben und weder Bedienstete noch Dritte diese für ihre eigenen Zwecke nutzen bzw. Dritten zugänglich machen, soweit es sich nicht um „Offene Geodaten“ des Auftraggebers handelt (vgl. https://www.geodaten.sachsen.de). Jede nicht vertragsbedingte Nutzung dieser Daten ist dem Auftragnehmer, im Falle einer Bietergemeinschaft allen Teilnehmern der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmern untersagt.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Daten und Ergebnisse der Leistungen (Punkt 6) als zu- sätzliche Datensicherung zwei Jahre nach Endabnahme des Auftrages vorzuhalten und zu einer kostenfreien Bereitstellung der Daten an den Auftraggeber bei Datenverlust seitens des Auftrag- gebers. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte nach Punkt 5.9 an diesen Daten und Ergebnissen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftragnehmer die von ihm vor- gehaltenen Daten und Ergebnisse der Leistungen (Punkt 6) zu vernichten, soweit es sich nicht um „Offene Geodaten“ des Auftraggebers handelt (vgl. https://www.geodaten.sachsen.de).

5.9 Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, örtlich und inhaltlich unbe- schränkte, übertragbare, dauerhafte, unwiderrufliche, unkündbare und abnahmeunabhängige Nutzungsrecht an den im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages aufgezeichneten, erstellten sowie bereitgestellten Daten ein.

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die o.g. Daten

  • digital oder analog, dauerhaft oder temporär zu speichern, zu laden, anzuzeigen und ab- laufen zu lassen

  • abzuändern, zu bearbeiten oder auf anderem Wege umzugestalten

  • auf einem beliebigen bekannten Medium oder in anderer Weise zu speichern, zu verviel- fältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben

  • in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Daten den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze und Online- Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom Auftraggeber gewählter Tools bzw. zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen

  • durch Dritte im oben genannten Sinne zu nutzen oder für den Auftraggeber betreiben zu lassen.

Soweit der Auftragnehmer sich eines Nachunternehmers bedient, hat er diesem gegenüber ver- traglich sicherzustellen, dass die Nutzungsrechte mit dem oben beschriebenen Umfang auf den Auftraggeber übergehen. Gleiches gilt für Bietergemeinschaften.

Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf Teilergebnisse sowie nicht abnahmefähige Leistungen und Teilleistungen.

Für abgenommene sowie für Dritte durch den Auftraggeber bereitgestellte Daten und Ergebnisse der Leistungen (Punkt 6), soweit es sich dabei um „Offene Geodaten“ des Auftraggebers handelt (vgl. https://www.geodaten.sachsen.de), gelten die Nutzungsbedingungen des GeoSN (vgl. https://www.landesvermessung.sachsen.de/allgemeine-nutzungsbedingungen-8954.html).

5.10 Verpflichtung hinsichtlich der Unterlagen und Daten des Auftraggebers

Der Auftragnehmer ist zur sorgfältigen Behandlung aller übergebenen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Die Daten, soweit es sich nicht um „Offene Geodaten“ des Auftraggebers handelt (vgl. https://www.geodaten.sachsen.de), dürfen nur für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leis- tung genutzt werden. Im Falle von missbräuchlicher Nutzung oder Verlust dieser Daten ist der Auftragnehmer zum vollen Schadensersatz verpflichtet. Diese Daten sind nach Fertigstellung des Werkes beim Auftragnehmer zu vernichten.

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 15 Az: 11-0452/1038

5.11 Mängel

Mängel liegen vor, wenn die unter Punkt 6 definierten Anforderungen sowie die im Angebot des Auftragnehmers darüber hinaus enthaltenen Merkmale der jeweiligen Leistung nicht eingehalten werden. Die Mängelansprüche richten sich nach den allgemeinen Vorschriften, soweit in diesen Vertrags- bedingungen nichts Anderes vorgesehen ist.

5.12 Verzug

Verzug liegt vor, wenn die einzelnen Leistungsbestandteile oder die Gesamtleistung nicht frist- gerecht erbracht werden, es sei denn, der Auftragnehmer hat dies nicht zu vertreten.

Solange Leistungsbestandteile bei der Eingangskontrolle (Punkt 5.7) aufgrund von Mängeln zu- rückgewiesen werden, gilt die Leistung als nicht erbracht.

Wird eine Leistung im Ergebnis der Qualitätskontrolle teilweise oder vollständig zurückgewiesen, weil sie nicht der Leistungsbeschreibung entspricht und somit für den Auftraggeber nicht nutzbar ist, erhält der Auftragnehmer die Möglichkeit, die Mängel innerhalb einer durch den Auftraggeber definierten, angemessenen Frist (i.d.R. von zwei Wochen) zu beheben. Wird der Mangel inner- halb dieser Frist nicht behoben, so gilt die gesamte Leistung als nicht erbracht. Maßgebend für die Berechnung der Vertragsstrafe nach Punkt 5.13 ist in diesem Fall der Liefertermin der Leis- tung gemäß Punkt 5.3.

5.13 Vertragsstrafe

Wird die Gesamtleistung oder werden Leistungsbestandteile zu den vereinbarten Terminen (Punkt 5.3) nicht oder nicht mängelfrei in gehöriger Weise erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer neben der Erfüllung der vereinbarten Leistung die Zahlung einer Vertragsstrafe zu fordern. Kommt es zur schriftlichen Abnahme, so hat sich der Auftraggeber die Geltendmachung der Vertragsstrafe spätestens im Zeitpunkt der Abnahme der Gesamtleistung vorzubehalten.

Im Falle der Überschreitung von Fristen beträgt die Vertragsstrafe für jeden Werktag 0,1 % der der jeweiligen Leistung oder der Gesamtleistung, die nicht genutzt werden kann, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Überschreitung der Fristen nicht zu vertreten.

Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal 5 % der Bruttoauftragssumme.

5.14 Verjährung von Mängelansprüchen (Gewährleistungsfrist)

Für Mängelansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der schriftlichen Abnahme der Gesamtleistung durch den Auftraggeber.

5.15 Pauschalierter Schadensersatz

Für den Fall, dass der Vertrag wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus anderen dem Auftragnehmer zuzurechnenden Gründen vorzeitig (z.B. durch Rücktritt) aufgelöst wird oder aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen die Vertragserfüllung durch den Auftragneh- mer nicht mehr möglich ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz in Höhe von 8 % der Vergütung (Bruttoauftragssumme) der noch nicht abge- nommenen Leistung. Soweit durch die Nichterfüllung tatsächlich ein höherer Schaden eingetre- ten ist, steht es dem Auftraggeber frei, diesen gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Genauso steht es dem Auftragnehmer frei, den Nachweis über einen tatsächlich niedrigeren Schaden zu erbringen.

5.16 Ersatzvornahme

Für den Fall der Nichteinhaltung der Leistungsbeschreibung (Punkt 6) oder Nichteinhaltung der Fristen (Punkt 5.3) behält sich der Auftraggeber ausdrücklich seine Rechte aus §§ 7, 14 VOL/B, §§ 634, 637 BGB vor. Im Falle einer mangelhaften Leistung und erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung bzw. die Teilleistung im Wege der Ersatzvornahme durch einen Dritten erbringen zu lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten hat der Auftragnehmer zu tragen. Das Gleiche gilt im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder von Teilen des Vertrages.

[Seite 16]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 16 Az: 11-0452/1038

5.17 Haftung

Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftungsansprüchen frei, die gegen diesen im Zusammenhang mit dem übernommenen Auftrag von Dritten erhoben werden. Dies schließt ebenso die Haftung gegenüber Dritten für Mangelfolgeschäden ein.

Hiervon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Le- bens, des Körpers und der Gesundheit. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinaus- gehende Haftung ist ausgeschlossen.

5.18 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Dresden.

[Seite 17]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 17 Az: 11-0452/1038

6 Leistungsbeschreibung

6.1 Allgemeine Festlegungen zur Durchführung der Leistung

6.1.1 Information über den Projektfortschritt

Der Auftraggeber ist über jeden Aufnahmetag und das beflogene Gebiet unter Angabe der beflo- genen Flugstreifen am darauffolgenden Werktag bis 9:00 Uhr per Mail zu informieren. Eine gra- fische Darstellung des beflogenen Gebietes sowie das dazugehörige, ggf. vorläufige Flugproto- koll sind spätestens am zweiten Werktag nach der Aufnahme per Mail einzureichen. Erfolgte trotz ausreichender Bedingungen keine Befliegung, so ist der Auftraggeber unter Angabe der Gründe am darauffolgenden Werktag bis 9:00 Uhr per Mail darüber zu informieren.

Im Übrigen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ab Flugfreigabe aller zwei Wochen jeweils montags per E-Mail je Los einen Statusbericht über den allgemeinen Fortschritt des Projektes und die Entstehung der Leistung zuzusenden. Dazu ist das vom Auftraggeber bereitgestellte Do- kument (Punkt 6.1.2) zu verwenden. Der jeweilige Statusbericht ist fortlaufend zu ergänzen. Da- bei sind die einzelnen Angaben zu datieren.

Über projektgefährdende Probleme ist der Auftraggeber sofort zu informieren.

6.1.2 Bereitstellung von Unterlagen und Daten

Zur Planung und Ausführung des Bildfluges werden die

  • Koordinaten der Losgebiete (ohne Saum gemäß Punkt 6.2.4) im Shape-Format im Lage- referenzsystem ETRS89_UTM33

auf der Plattform https://www.evergabe.de bereitgestellt.

Im Rahmen der Auftragsbearbeitung werden folgende Daten bereitgestellt:

  • das Dokument für die Information über den Projektfortschritt (Punkt 6.1.1)

Zum Anschluss der Messungen an das Bezugssystem ETRS89 können die

  • GNSS-Beobachtungsdaten (Aufzeichnungsintervall 1,0 Hz, RINEX-Format) der SAPOS-Stationen des Auftraggebers im Aufnahmegebiet

kostenfrei genutzt werden. Nach jedem Flug sind die Daten unter Verwendung des vom Auftrag- geber übergebenen Accounts zeitnah vom Web-Server (http://www.landesvermessung.sach- sen.de/sapos/) selbstständig abzurufen. Vor der Erstnutzung des Web-Servers ist eine Anmel- dung unter http://www.landesvermessung.sachsen.de/sapos/anmeldung.php erforderlich.

6.1.3 Referenzsystem

Alle Ergebnisse der Leistungsbeschreibung (Punkt 6) sind in folgendem Referenzsystem zu lie- fern:

  • Lagereferenzsystem

▫ ETRS89_UTM33 [UTM-Koordinaten in der Zone 33N im geodätischen Datum ETRS89] ohne führende Zonenkennung „33“ im Ostwert

  • Höhenreferenzsystem ▫ DE_DHHN2016_NH (Normalhöhen im DHHN2016).

[Seite 18]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 18 Az: 11-0452/1038

6.1.4 Datenträger

Die unter Punkt 6.5.1 aufgeführte Musterlieferung ist auf einem auf USB-Stick zu liefern. Bei mehreren Losen müssen die Musterlieferungen getrennt nach Losen abgelegt sein. Musterlieferungen bis 15 GByte können auch über das Austauschportal des Auftraggebers (SiDaS) erfolgen. Dazu sind dem Auftraggeber mindestens zwei Tage vor Übergabe die Daten- menge und die Dateianzahl (möglichst *.zip) der Musterlieferung per E-Mail mitzuteilen. Der Auf- traggeber stellt im Anschluss zeitnah einen Upload-Link bereit. Bei einem Datenvolumen von mehr als 15 GByte muss die Musterlieferung per USB-Stick erfolgen.

Die unter Punkt 6.5.2 aufgeführten Daten zu den Leistungen Bildflug, Luftbilddaten und Georefe- renzierung sind in zweifacher Ausfertigung (1x als Originalfestplatte, 1x als Sicherungsfestplatte) auf externen USB 3.0-Festplatten mit externer Stromversorgung zu liefern. Wurden mehrere Lose bzw. eine Loskombination beauftragt, sind die Lose auf separaten Festplatten zu speichern. Das Speichern mehrerer Lose auf einer Festplatte ist nicht zulässig.

Sowohl die Festplatten als auch deren Verpackung (möglichst Originalkarton) sind mit einem maschinenbeschriebenen Aufkleber zu versehen. Die Beschriftung muss mindestens die Bild- flugnummer, den Losnamen, die Firmenbezeichnung und die vorhandenen Ordnernamen enthal- ten.

Die Datenträger gehen nach Abnahme der Leistungen in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Datenträger und Dateien dürfen keine einschränkende Rechtevergabe enthalten.

6.1.5 Ordnerstruktur der Festplatten

Bei den in Punkt 6.1.4 genannten Festplatten ist die nachstehende Ordnerstruktur zu verwenden und darin folgende Lieferbestandteile zu speichern

1_ Luftbilddaten Dateien entsprechend Punkt 6.3 optional für Los 1 Leipzig_10 mit folgenden Unterordnern 1.1_Luftbilder_20n Dateien des Flugblocks 20n entsprechend Punkt 6.3 1.2_Luftbilder_10 Dateien des Flugblocks 10 entsprechend Punkt 6.3 1.3_Luftbilder_20s Dateien Flugblocks 20s entsprechend Punkt 6.3 2_Georeferenzierung 2.1_Passpunkte Dateien entsprechend Punkt 6.4.3.1 und 6.4.3.2 2.2_Ausgabedateien_AT Dateien entsprechend Punkt 6.4.3.4 optional für Los 1 Leipzig_10 mit folgenden Unterordnern 2.2.1_Ausgabedateien_AT_20n Dateien des Flugblocks 20n entsprechend Punkt 6.4.3.4 2.2.2_Ausgabedateien_AT_10 Dateien des Flugblocks 10 entsprechend Punkt 6.4.3.4 2.2.3_Ausgabedateien_AT_20s Dateien des Flugblocks 20s entsprechend Punkt 6.4.3.4 2.3_weitere_Dateien Dateien entsprechend Punkt 6.4.3.3, Punkt 6.4.3.5 3_Metadaten 3.1_Nachweise_Kalibrierung Dateien entsprechend Punkt 6.2.1.2 und Punkt 6.2.1.3 3.2_Flugprotokolle Dateien entsprechend Punkt 6.2.7.1 3.3_weitere_Dateien Dateien entsprechend Punkt 6.2.7.2 und Punkt 6.2.7.3

[Seite 19]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 19 Az: 11-0452/1038

6.2 Leistung Bildflug

6.2.1 Allgemeine Festlegungen

6.2.1.1 Bildflug

Der Bildflug ist mit einem Flugzeug durchzuführen. Der Einsatz von z.B. Helikoptern oder Droh- nen ist nicht zulässig. Die Koordinaten der Auslösepunkte der Bildaufnahmen sind durch DGNSS/INS-Positionierung zu bestimmen. Bewegungsunschärfen in Folge der Fluggeschwin- digkeit sind im Rahmen der in Punkt 6.2.3 geforderten Bodenauflösung durch Bildwanderungs- kompensation zu eliminieren. Eine durch Winkeländerungen entstehende Bewegungsunschärfe muss durch den Einsatz einer stabilisierenden Plattform kompensiert werden.

Während des Bildfluges sind durch Senkrechtaufnahmen RGBI-Luftbilddaten zu erfassen. Die Aufnahmen müssen mit einer Längsüberdeckung von 80 % und einer Querüberdeckung von 60 % erfolgen. Sie sind mit einer großformatigen, digitalen Kamera mit Flächensensor aufzuneh- men. Das Bildformat des panchromatischen Sensors der Kamera darf nicht kleiner als 15.000 Pixel x 11.000 Pixel sein. Das Verhältnis des panchromatischen Sensors zu den Farb- sensoren (PAN-Sharpening) darf nicht schlechter als 1:4 sein. Kameras mit Bayer-Pattern sind nicht zugelassen.

Bietet der Bieter mit mehr als einer Kamera und/oder einem GNSS/INS-System, so muss eine Kamera und/oder ein GNSS/INS-System alle in dieser Vergabeunterlage an diese Systeme ge- stellten Anforderungen erfüllen. Erfüllt keine Kamera und/oder kein kalibriertes GNSS/INS- System die gestellten Anforderungen, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.

Die mit dem Angebot eingereichte Bildflugplanung ist verbindlich und Vertragsbestandteil (siehe Punkt 5.2). Etwaige Änderungen der Bildflugplanung oder der geplanten bzw. verwendeten Ge- räte (Kamera, GNSS/INS-System) müssen dem Auftraggeber vor Flugdurchführung - mit allen Angaben bzw. Unterlagen wie in Anlage 1 gefordert - vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Änderungen nicht zuzustimmen.

Über Flugbeschränkungen im Losgebiet hat sich der Auftragnehmer selbst zu informieren. Die Verantwortung für eine fristgerechte Auftragsausführung liegt beim Auftragnehmer.

Während des Bildfluges dürfen nur Datenaufzeichnungen für die Erbringung der Leistung dieser Ausschreibung gemacht werden.

6.2.1.2 Kalibrierung der inertialen Messeinheit

Die inertiale Messeinheit ist durch den Hersteller zu kalibrieren und muss mit einem Kalibrie- rungszertifikat des Herstellers dokumentiert sein.

Die Kalibrierung der inertialen Messeinheit darf während des Zeitraumes des Bildfluges nicht älter als zwei Jahre sein.

Da der Bildflug gemäß Punkt 6.2.2 bei belaubter Vegetation realisiert werden muss, werden nur Kalibrierungen zugelassen, die ab dem 1. Oktober 2025 erfolgt sind (Datum des Kalibrierfluges).

Erfolgte die Kalibrierung vor dem 1. Oktober 2025, muss spätestens zum 28. April 2027 eine aktuelle Dokumentation der Kalibrierung vorgelegt werden.

6.2.1.3 Kalibrierung der Kamera

Die beim Bildflug eingesetzte großformatige, digitale Kamera muss geometrisch und radiomet- risch kalibriert sein.

6.2.1.3.1 radiometrische Kalibrierung der Kamera

Die Kamera ist durch den Hersteller radiometrisch zu kalibrieren und muss mit einem Kalibrie- rungszertifikat des Herstellers dokumentiert sein. Vorgaben der DIN 18740-4 sind dabei zu be- achten.

Nach jedem massiven Umbau an der Kamera (z.B. neuer Cone) muss zwingend eine erneute radiometrische Kalibrierung der Kamera durchgeführt werden.

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 20 Az: 11-0452/1038

6.2.1.3.2 geometrische Kalibrierung der Kamera

Die geometrische Kalibrierung der Kamera muss mittels Laborkalibrierung oder Selbstkalibrie- rung (Field Calibration) erfolgen und ist durch den Hersteller in einem Kalibrierungszertifikat zu dokumentieren. Vorgaben der DIN 18740-4 sind dabei zu beachten.

Erfolgt die geometrische Kalibrierung durch eine Selbstkalibrierung (Field Calibration) muss das Kalibrierungszertifikat den Anforderungen an eine vollständige Dokumentation der geometri- schen Kamerakalibrierung entsprechen. U.a. müssen die grafische Darstellung der Fluganord- nung, die Kontroll- und Passpunktverteilung, die Parameter der radialen Verzeichnung enthalten sein. Ebenso muss der Datensatz zur Selbstkalibrierung der Kamera dokumentiert sein.

Nach jedem massiven Umbau an der Kamera (z.B. neuer Cone) muss ebenfalls zwingend eine erneute geometrische Kalibrierung der Kamera durchgeführt werden.

Entspricht die geometrische Kalibrierung während des Zeitraumes des Bildfluges nicht den Vor- gaben gemäß Punkt 6.2.1.3.4 und erfolgten keine Umbauten an der Kamera, kann die Beibehal- tung der geometrischen Kalibrierungswerte durch eine Validierung nachgewiesen werden (Punkt 6.2.1.3.3).

6.2.1.3.3 Validierung der Kamera Erfolgt der Nachweis über die Beibehaltung der geometrischen Kalibrierungswerte in Form einer Validierungsprüfung, muss diese der DIN 18740-4 entsprechen. Der Nachweis kann auch durch den Besitzer der Kamera erbracht werden. Dabei sind die nachstehenden Sachverhalte wie folgt zu dokumentieren:

In der Dokumentation der Validierungsprüfung muss nachvollziehbar nachgewiesen sein, dass sich die Lage- und Höhengenauigkeit der Kamera gegenüber der Referenzmessung nicht um mehr als 25 % verschlechtert hat. Voraussetzung ist ein “Burn-In Flight“ unmittelbar nach der letzten Kamerakalibrierung, dessen Resultate als Referenz für die qualitative Beurteilung der Re- sultate des Validierungsfluges dienen. Eine Vergleichbarkeit ist nur gegeben, wenn der Burn-In Flight und der Validierungsflug hinsichtlich Bildmaßstab, Blockkonfiguration, Passpunktstützung und Gewichtung aller Beobachtungsgruppen ähnlich sind.

Neben der vollständigen Dokumentation der Bündelblockausgleichung, der grafischen Darstel- lung der Fluganordnung, der Kontroll- und Passpunktverteilung müssen in der Dokumentation der Validierungsprüfung mindestens enthalten sein:

(1) Allgemeine Angaben

Kameratyp
Seriennummer
Datum Burn-In Flight nach Kalibrie- rung
Datum Validierungsflug

(2) Flugparameter

ParameterBurn-In Flight nach KalibrierungValidierungBemerkungen
Flughöhe oder GSDAbweichung max. 20%
Überlappung längs [%]Abweichung max. 10%
Überlappung quer [%]Abweichung max. 5%
Anzahl BilderAbweichung max. 50%
Anzahl Flugstreifenmindestens 3
Flugstreifen
Anzahl Querstreifenmindestens 1 Querstreifen

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 21 Az: 11-0452/1038

Anzahl Passpunktehöchstens 8 Passpunkte
Anzahl Kontrollpunktemindestens 15 Kontrollpunkte *
DGNSS/INS (ja/nein)identische Konfiguration
  • Es ist zu beachten, dass Kontrollpunkte als Unbekannte eingehen müssen und nicht durch eine Gewichtung auf vorliegende (Näherungs-) Werte gezwungen werden dürfen. Kontrollpunkte müssen gleichmäßig über das Gebiet verteilt sein und sollten einen genügend großen Abstand zu den verwendeten Passpunkten aufweisen.

(3) Auswertung

Burn-In FlightValidierungBemerkungen
Gewichtung manuell gem. Bildpunkteidentisch
Gewichtung automatisch gem. Bild- punkteidentisch
Gewichtung Passpunkteidentisch
Gewichtung DGNSSidentisch
Gewichtung INSidentisch
Modellierung Restsystematiken DGNSS (ja/nein)identisch
Bore Sight Alignement (ja/nein)identisch
Selbstkalibrierung Kamera (ja/nein)identisch

(4) Statistik – interne Maße der Bündelblockausgleichung

ParameterBurn-In FlightValidierungrelative Abweichung %
Gewichtseinheitsfehler [µm](max. 25% schlechter)
Standardabweichung Projektions- zentren (X / Y / Z), [cm]
Standardabweichung Orientie-
rungswinkel [mgon]
Standardabweichung Passpunkte (X / Y / Z), [cm]
Standardabweichung Kontroll-
punkte (X / Y / Z), [cm]
RMS der Zuschläge zu den DGNSS-Beobachtungen [cm]
RMS der Zuschläge zu den INS-
Beobachtungen [mgon]

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 22 Az: 11-0452/1038

(5) Statistik – Maße aus unabhängigen Referenzmessungen

ParameterBurn-In FlightValidierungrelative Abweichung %
RMS der Abweichungen an den
Passpunkten – Lage (X / Y), [cm]
max. der Abweichungen an den Passpunkten – Lage (X / Y), [cm].
RMS der Abweichungen an den
Passpunkten – Höhe [cm]
max. der Abweichungen an den Passpunkten – Höhe [cm].
RMS der Abweichungen an den(max. 25% schlechter)
Kontrollpunkten – Lage (X / Y), [cm]
max. der Abweichungen an den Kontrollpunkten – Lage (X / Y), [cm]
RMS der Abweichungen an den(max. 25% schlechter)
Kontrollpunkten – Höhe [cm]
max. der Abweichungen an den Kontrollpunkten – Höhe [cm]

6.2.1.3.4 Gültigkeit der geometrischen Kalibrierung der Kamera Da der Bildflug gemäß Punkt 6.2.2 bei belaubter Vegetation durchgeführt werden muss, werden folgende Nachweise für die geometrische Kalibrierung zugelassen:

  • Laborkalibrierung, die ab dem 1. Oktober 2025 erfolgt ist (Datum der Laborkalibrierung)
  • Selbstkalibrierung (Field Calibration), die ab dem 1. Oktober 2025 erfolgt ist (Datum des Kalibrierfluges)

Liegt zusätzlich eine aktuelle Validierung der Kamera vor (Punkt 6.2.1.3.3), werden geometrische Kamerakalibrierungen zugelassen, die ab dem 1. Oktober 2024 erfolgt sind (Datum des Kalib- rierfluges bzw. Datum der Laborkalibrierung). Die Validierung muss jedoch ab dem

  1. Oktober 2026 erfolgt sein (Datum des Kalibrierfluges).

Entsprechen die zum Angebot eingereichten Nachweise nicht den zeitlichen Vorgaben, muss spätestens zum 28. April 2027 ein Kalibrierungszertifikat oder eine Dokumentation der Validie- rung vorgelegt werden, das/die den Vorgaben gemäß Punkt 6.2.1.3.1, Punkt 6.2.1.3.2 bzw. Punkt 6.2.1.3.3 genügt.

6.2.2 Befliegungszeitraum / Aufnahmebedingungen

Der Bildflug ist im Sommer 2027 zu realisieren. Er darf nur durchgeführt werden, wenn folgende Bedingungen im Losgebiet erfüllt sind:

  • belaubter Vegetationszustand
  • Sonnenstand von mindestens 30°
  • kein Dunst
  • keine Wolken*
  • kein großflächiger Rauch
  • kein Hochwasser (ab Warnstufe 1 der örtlichen Hochwasserwarnungen).
  • Der Bildflug kann auch unter einer hohen, geschlossenen Wolkendecke erfolgen. Im Ergebnis müssen jedoch annähernd gleiche Lichtverhältnisse in den Luftbilddaten eines Flugtages vorlie- gen. Es dürfen keine einzelnen Wolken bzw. Wolkenschatten in den Luftbilddaten erkennbar sein.

Benachbarte Flugstreifen sind möglichst unmittelbar aufeinanderfolgend zu befliegen. Eine z.B. wetterbedingte Unterbrechung der Befliegung wird akzeptiert. Jedoch sollten die Sonnenstände benachbarter Flugstreifen möglichst identisch sein. Beim Los 1 Leipzig_10 sollte insbesondere

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Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 23 Az: 11-0452/1038

der Bereich mit 10 cm Bodenauflösung an einem Flugtag oder zwei aufeinander folgenden Flug- tagen erfasst werden.

Der Beginn des Bildfluges erfolgt nach Freigabe durch den Auftraggeber, voraussichtlich ab Mitte Mai 2027 und ist bis zur im Punkt 5.3 (3) genannten Realisierungsfrist abzuschließen. Die Frist kann vom Auftraggeber verlängert werden. Verlängerungen erfolgen i. d. R. nur, wenn im vorge- gebenen Zeitraum kein geeignetes Bildflugwetter geherrscht hat und der Vegetationsstand eine Verlängerung zulässt.

6.2.3 Bodenauflösung / Radiometrische Auflösung

Beim Bildflug ist eine originäre Bodenauflösung

  • für den panchromatischen Kanal von </= 20,0 cm

für das gesamte Losgebiet zu garantieren. Dies gilt auch für die Querstreifen der Lose.

Beim Los 1 Leipzig_10 ist eine originäre Bodenauflösung für den panchromatischen Kanal von </= 10,0 cm für den Flugblock 10 (Anlage 5) und </= 20,0 cm für das restliche Losgebiet zu ga- rantieren. Dies gilt auch für die Querstreifen der Flugblöcke (Punkt 6.2.4).

Die Aufnahme muss mit einer radiometrischen Auflösung von 16 bit je Kanal erfolgen.

6.2.4 Flughöhe / Aufnahmeanordnung / Nachbefliegungen

Die Abgrenzung für das jeweilige Los ist der Anlage 5 zu entnehmen. Beim Los 1 Leipzig_10 ist die Unterteilung in drei Flugblöcke zu beachten:

  • nördlicher Flugblock mit 20 cm Bodenauflösung (Flugblock 20n)
  • mittlerer Flugblock mit 10 cm Bodenauflösung (Flugblock 10)
  • südlicher Flugblock mit 20 cm Bodenauflösung (Flugblock 20s).

Jedes Los einer Loskombination ist einzeln zu befliegen.

Der Bildflug ist in der Flugrichtung West-Ost / Ost-West durchzuführen.

Die Flughöhe ist so zu wählen, dass die Bildqualität der Luftbilddaten nicht durch atmosphärische Störungen / Einflüsse beeinträchtigt wird (vgl. auch Punkt 6.3.1).

Es ist ein Saum von mindestens 100 m um den Rand des Losgebietes zu garantieren.

Im gesamten Losgebiet einschließlich Saum ist eine Längsüberdeckung von mindestens 80 % und eine Querüberdeckung von mindestens 60 % einzuhalten. Deshalb sind auch die nördlichen und südlichen Gebietsgrenzen sowie beim Los 1 Leipzig_10 auch die Grenzen zwischen den Flugblöcken, jeweils durch zwei Flugstreifen zu erfassen, um die Querüberdeckung von 60 % im gesamten Gebiet einschließlich Saum zu gewährleisten.

Benachbarte Luftbilder zwischen zwei benachbarten Flugstreifen sollen im ebenen Gelände etwa den gleichen Ostwert besitzen. Beim Los 1 Leipzig_10 ist dies für jeden der drei Flugblöcke ein- zeln umzusetzen.

Die Ränder des Losgebietes sind durch mindestens zwei Querstreifen zu stützen. Beim Los 1 Leipzig_10 ist jeder der drei Flugblöcke am Rand durch mindestens zwei Querstreifen zu stützen. Die Querstreifen müssen dabei mit der Bodenauflösung des jeweiligen Flugblocks er- fasst werden.

Die Flugstreifen und Querstreifen dürfen nicht unterbrochen werden. Wird ein Flugstreifen oder ein Querstreifen unterbrochen oder sind Nachbefliegungen notwendig, ist der Flugstreifen bzw. der Querstreifen vollständig nachzubefliegen.

Die Nachbefliegung ist schnellstmöglich zu realisieren, damit die Vegetationsstände weitestge- hend identisch sind. Der Sonnenstand sollte ebenso möglichst identisch sein.

Die Nachbefliegungen müssen mit derselben Kamera oder einer Kamera des gleichen Typs beflogen werden. Der Einsatz eines anderen Kameratyps ist nur im Ausnahmefall zulässig und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

Nicht genutzte Luftbilddaten sind zu löschen. Die Lieferung gleicher Luftbilddaten aus verschie- denen Befliegungen ist nicht zulässig.

[Seite 24]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 24 Az: 11-0452/1038

6.2.5 Nummerierung der Aufnahmeanordnung

Die Nummerierung der Aufnahmeanordnung des gesamten Losgebietes ist wie folgt vorzuneh- men:

  • nördlichster Streifen = Streifen 01
  • Nummerierung der Luftbilddaten streifenweise von West nach Ost
  • westlichstes Luftbild = Bild 001
  • identische Nummer in allen Streifen für Bilder vergleichbaren Ostwertes, Abweichungen von der Nummerierung aufgrund des Reliefs zur Einhaltung der Bodenauflösung und der geforderten Längs- und Querüberdeckung werden toleriert.

Beim Los 1 Leipzig_10 ist davon abweichend die Nummerierung der Luftbilddaten in allen Strei- fen für Bilder vergleichbaren Ostwertes jeweils je Flugblock vorzunehmen. Die Streifen sind je Flugblock von Norden beginnend zu nummerieren und mit einer dreistelligen Streifennummer zu versehen:

  • nördlichster Streifen des Flugblocks 20n = Streifen 101
  • nördlichster Streifen des Flugblocks 10 = Streifen 201
  • nördlichster Streifen des Flugblocks 20s = Streifen 301

Die Luftbilddaten der Quertrassen sind in Flugrichtung fortlaufend zu nummerieren. Beim Los 1 Leipzig_10 ist dies je Flugblock umzusetzen.

6.2.6 Toleranzen bei der Durchführung des Bildfluges

Flugkurs: max. ± 50 m Flughöhe: ± 2 % Bildneigung in  (Rollen): max. ± 3,0° Bildneigung in  (Nicken): max. ± 3,0° Bildkantung in  (Gieren): max. ± 5,0°

6.2.7 Dokumentationen zum Bildflug

6.2.7.1 Flugprotokolle

Pro Flugtag ist ein Flugprotokoll mit mindestens folgenden Angaben zu führen:

  • Bildflugnummer, Losname
  • Aufnahmedatum
  • Flugzeugtyp und Luftfahrzeugkennung
  • Gerätetyp und Serien-Nummer des GNSS/INS-Systems
  • Gerätetyp und Serien-Nummer der Kamera
  • durchschnittliche Flughöhe über Grund in m
  • Fluggeschwindigkeit in km/h oder m/s
  • Angaben zur Wetterbedingung, Sichtweite, Bewölkung
  • Sonnenstand in Grad (je zu Beginn und Ende der Befliegung im Losgebiet)
  • Längsüberdeckung und Querüberdeckung in %
  • tabellarische Auflistung der einzelnen Flug- und Querstreifen mit Angabe der Flugrich- tung und Angabe der Flugzeit im Flugweg (Beginn und Ende, UTC) unter Verwendung der Streifennummer lt. Flugplanung
  • Erläuterung von Besonderheiten / Abweichungen (Abkürzungen sind in der Legende zu erklären) und
  • im Datenformat PDF zu speichern.
  • mit Dateinamen Flugprotokoll.pdf
  • mit im Format JJJJ-MM-TT

Bsp. Dateiname für Los 2 Torgau: 2027-06-02_Flugprotokoll_0227.pdf

[Seite 25]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 25 Az: 11-0452/1038

Beim Los 1 Leipzig_10 sind die Angaben je Flugblock in einem separaten Flugprotokoll

  • mit Dateinamen Flugprotokoll_.pdf

zu speichern:

Bsp. Flugblock 20n: 2027-06-02_Flugprotokoll_0127_20n.pdf Bsp. Flugblock 10: 2027-06-02_Flugprotokoll_0127_10.pdf Bsp. Flugblock 20s: 2027-06-02_Flugprotokoll_0127_20s.pdf

6.2.7.2 Tabelle zu Aufnahmedatum, Flugrichtung und Kamera

Pro Los sind zu den Luftbilddaten das Aufnahmedatum, die Flugrichtung und die verwendete Kamera in einer Exceltabelle

  • mit Dateinamen kali_.xlsx

und mit folgendem Inhalt zu speichern. Dabei sind die Bilder eines Flugstreifens mit gleichen Angaben zusammenzufassen. Die Flugstreifen in der Spalte „Streifen_Bild-Nr.“ sind aufsteigend nach der Streifennummer (und Bildnummer) zu sortieren.

Streifen_Bild-Nr.Aufnahme- datumFlugrichtung als Himmels- richtungKamera-Nr.
01_001 bis 01_0202027-06-02W = > OUCEagle M3 2343567899000-f100
02_001 bis 02_0212027-06-02O => WUCEagle M3 2343567899000-f100
…
…
39_001 bis 39_0352027-06-04W => OUCEagle M3 2343567899000-f100
40_001 bis 40_0602027-06-04SO => NWUCEagle M3 2343567899000-f100

Bsp. Dateiname für Los 2 Torgau: kali_0227.xlsx

Beim Los 1 Leipzig_10 sind die Angaben je Flugblock in einer separaten Tabelle

  • mit Dateinamen kali__.xlsx

zu speichern:

Flugblock 20n: kali_0127_20n.xlsx Flugblock 10: kali_0127_10.xlsx Flugblock 20s: kali_0127_20s.xlsx

Es sind nur gelieferte, bei der Georeferenzierung verwendete Luftbilddaten in die Tabelle einzu- tragen.

6.2.7.3 Projektionszentren

Pro Los sind die Koordinaten und Winkel der Projektionszentren der gelieferten Luftbilddaten aus DGNSS/INS

  • mit Bezeichnung der Projektionszentren entsprechend Punkt 6.2.5
  • aufsteigend sortiert nach Streifennummer und dann aufsteigend nach Bildnummer
  • im Datenformat ASCII
  • mit Dateinamen pz_.txt
  • mit Bezeichnung der Spalten im File wie folgt Streifen-Nr. / Bild-Nr. / Ostwert / Nordwert / Hoehe / Omega / Phi / Kappa
  • mit Angabe der Höhe in m
  • mit Angabe der Drehwinkel in Altgrad und
  • Trennung der Spalten durch einen Tabstopp oder ein Leerzeichen (nicht mehrere)

zu speichern.

[Seite 26]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 26 Az: 11-0452/1038

Bsp. Dateiname für Los 2 Torgau: pz_0227.txt

Bsp. Dateiinhalt (Trennung durch je ein Leerzeichen):

…

Beim Los 1 Leipzig_10 sind die Projektionszentren je Flugblock zu speichern:

Flugblock 20n: pz_0127_20n.txt Flugblock 10: pz_0127_10.txt Flugblock 20s: pz_0127_20s.txt

[Seite 27]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 27 Az: 11-0452/1038

6.3 Leistung Luftbilddaten

6.3.1 Leistungskriterien

Die Luftbilddaten müssen mängelfrei sein. Bildfehler wie Unschärfen, Verwischungen oder Farb- säume u.a. verursacht durch atmosphärische Einflüsse bei der Befliegung in großer Höhe sind nicht zulässig.

Die Luftbilddaten sind als Rot-Grün-Blau-Infrarot-Luftbild (4-Kanal-Luftbild / RGBI)

  • mit einer Bodenauflösung von </= 20,0 cm bzw.
  • beim Los 1 Leipzig_10 mit einer Bodenauflösung von </= 10,0 cm für den vorgegebenen Bereich (Anlage 5) und </= 20,0 cm für das restliche Losgebiet

zu speichern.

Die Luftbilddaten sind das Ergebnis der geometrischen Umbildung bzw. des Post-Prozessing und der radiometrischen Korrektur über den gesamten Wertebereich.

Es ist darauf zu achten, dass

  • im Histogramm eines jeden gelieferten Bildes nicht mehr als 0,5% der Pixel den niedrigs- ten und höchsten Grauwert aufweisen
  • keine „unbesetzten“ Grauwerte vorkommen
  • der Bildkontrast bei 10 – 20 % liegt.

Die Luftbilddaten sind

  • im Datenformat GeoTIFF mit Eintrag des Koordinatenreferenzsystems inklusive EPSG- Code 25833 und Einheit „Meter“ im internen Header
  • mit 8 bit je Kanal
  • unkomprimiert
  • gekachelt, tile-Größe: 256

und mit externen Overviews

  • Anzahl mindestens 9

zu speichern.

6.3.2 Ordnungskriterium der Datenablage

Die RGBI-Luftbilddaten sind wie folgt zu bezeichnen:

rgbi_.tif

Bsp. Luftbild aus Los 2 Torgau: rgbi_0227_03_011.tif Bsp. Luftbild aus Los Leipzig_10, Flugblock 20n: rgbi_0127_103_011.tif Bsp. Luftbild aus Los Leipzig_10, Flugblock 10: rgbi_0127_203_011.tif Bsp. Luftbild aus Los Leipzig_10, Flugblock 20s: rgbi_0127_303_011.tif

Der Dateiname für die externen Overviews ist analog zu vergeben. Es ist die Dateierweiterung *.pyr zu verwenden.

Bsp. Overview aus Los 2 Torgau: rgbi_0227_03_011.pyr Bsp. Overview aus Los Leipzig_10, Flugblock 20n: rgbi_0127_103_011.pyr Bsp. Overview aus Los Leipzig_10, Flugblock 10: rgbi_0127_203_011.pyr Bsp. Overview aus Los Leipzig_10, Flugblock 20s: rgbi_0127_303_011.pyr

[Seite 28]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 28 Az: 11-0452/1038

6.4 Leistung Georeferenzierung

6.4.1 Leistungskriterien

Die Georeferenzierung ist durch eine kombinierte DGNSS/INS-Lösung und eine Aerotriangula- tion mit Bündelblockausgleichung zu realisieren.

Durch die in der Georeferenzierung zu bestimmenden Orientierungsparameter der Luftbilddaten ist für eindeutig identifizierbare Punkte eine stereoskopische Auswertung des Bildmaterials mit 20 cm Bodenauflösung mit der Standardabweichung von

</= 20,0 cm in der Lage (X, Y) </= 40,0 cm in der Höhe (Z)

bzw.

beim Los 1 Leipzig_10 eine stereoskopische Auswertung des Bildmaterials mit 10 cm Bodenauf- lösung eine Standardabweichung von

</= 10,0 cm in der Lage (X, Y) </= 15,0 cm in der Höhe (Z)

zu gewährleisten. Die maximalen Abweichungen in Lage und Höhe dürfen das Dreifache der Standardabweichung nicht überschreiten.

Die Einhaltung der geforderten Genauigkeiten ist durch die Verwendung einer ausreichenden Anzahl fachlich plausibel verteilter, terrestrisch vermessener Passpunkte zu gewährleisten. Die Passpunkte sind möglichst an den Ecken und in der Mitte des Losgebietes zu platzieren. Die Passpunkte sind durch den Auftragnehmer festzulegen und einzumessen. Für die Passpunkte sind Skizzen oder Fotografien mitzuliefern, anhand derer die Passpunkte eindeutig zu identifizie- ren sind.

Die Einhaltung der Lage- und Höhengenauigkeit der Ergebnisse der Aerotriangulation sollte durch den Auftragnehmer anhand geeigneter, unabhängiger Kontrollpunkte und eine durchgrei- fende Analyse der Ausgabedateien der Aerotriangulation vor Lieferung kontrolliert werden. Kon- trollpunkte sind vom Auftragnehmer zu erfassen, sind jedoch nicht Lieferbestandteil der Leistung Georeferenzierung.

6.4.2 Ordnungskriterium der Datenablage

Die Orientierungsparameter der Luftbilddaten des gesamten Loses sind in einer Datei

  • aufsteigend sortiert nach Streifennummer und dann aufsteigend nach Bildnummer
  • im Datenformat ASCII
  • mit Dateinamen ori_.txt
  • mit Bezeichnung der Spalten im File wie folgt Streifen-Nr. / Bild-Nr. / Ostwert / Nordwert / Hoehe / Omega / Phi / Kappa
  • mit Angabe der Höhe in m
  • mit Angabe der Drehwinkel in Altgrad und
  • mit Trennung der Spalten durch einen Tabstopp oder ein Leerzeichen (nicht mehrere)

zu speichern.

Bsp. Dateiname für Los 2 Torgau: ori_0227.txt

Bsp. Dateiinhalt (Trennung durch je ein Leerzeichen):

...

[Seite 29]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 29 Az: 11-0452/1038

Beim Los 1 Leipzig_10 sind die Orientierungsparameter der Luftbilddaten je Flugblock

  • mit Dateinamen ori__.txt

zu speichern:

Flugblock 20n: ori_0127_20n.txt Flugblock 10: ori_0127_10.txt Flugblock 20s: ori_0127_20s.txt

6.4.3 Dokumentationen zur Georeferenzierung

6.4.3.1 terrestrisch vermessene Passpunkte

Pro Los ist eine Koordinatendatei der Passpunkte

  • im Datenformat ASCII
  • mit Dateinamen papu_.txt
  • mit Bezeichnung der Passpunkte wie folgt PP_ (Passpunktnummer dreistellig, numerisch)
  • mit Trennung der Spalten durch einen Tabstopp oder ein Leerzeichen (nicht mehrere)
  • mit Bezeichnung der Spalten im File wie folgt PP-Nr. / Ostwert / Nordwert / Hoehe

zu speichern.

Bsp. Dateiname für Los 2 Torgau: papu_0227.txt

Bsp. Dateiinhalt (Trennung durch je ein Leerzeichen):

Beim Los 1 Leipzig_10 sind die Passpunkte abweichend davon dem jeweiligen Flugblock zuzu- ordnen und je Flugblock in einer Koordinatendatei zu speichern. Wird ein Passpunkt im Überlap- pungsbereich zweier benachbarter Flugblöcke doppelt genutzt, ist dieser in beiden Flugblöcken zu speichern. Eine Unterscheidung bzw. Bezeichnung der einzelnen Passpunkte nach Flugblö- cken ist hingegen nicht notwendig.

Die Koordinatendateien der Flugblöcke sind

  • mit Dateinamen papu__.txt

zu speichern:

Flugblock 20n: papu_0127_20n.txt Flugblock 10: papu_0127_10.txt Flugblock 20s: papu_0127_20s.txt

6.4.3.2 Passpunktskizze oder -fotografie

Mittels Passpunktskizze oder -fotografie ist die Lage jedes Passpunktes zu dokumentieren und

  • mit Firmenbezeichnung
  • mit Erfassungsdatum des jeweiligen Passpunktes
  • im Datenformat PDF
  • mit Dateinamen papu .pdf

zu speichern.

Bsp. Dateiname für Los 2 Torgau: papu_PP010_0227.pdf Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig: papu_PP010_0127.pdf Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig_10: papu_PP010_0127.pdf

[Seite 30]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 30 Az: 11-0452/1038

6.4.3.3 Passpunkt- / Bildmittenübersicht

Pro Los ist eine Datei

  • mit Bildflugnummer, Losname
  • mit Firmenbezeichnung
  • mit Angabe des Typs und der Seriennummer der verwendeten Kamera
  • mit Passpunkten und Passpunktnummer wie folgt PP010_0227 oder PP010_0227
  • mit Bildmitten als Punktsignatur und mit farbiger Kennzeichnung der Punktsignatur zur Unterscheidung der einzelnen Flugtage unter Verwendung folgender Farben
FlugtagFarbeBsp.
erster Flugtagrot
(ggf.) zweiter Flugtagorange
(ggf.) dritter Flugtaghellgrün
(ggf.) vierter Flugtagblau
  • mit Beschriftung der Punktsignatur mit der Bildnummer entsprechend Punkt 6.2.5, Farbe: schwarz
  • mit Beschriftung der Flugstreifen jeweils am numerischen Anfang des Flugstreifens mit der Streifennummer entsprechend Punkt 6.2.5
  • mit der Losgrenze und
  • mit Legende mit mindestens der Angabe der Flugtage
  • im Datenformat PDF
  • mit Dateinamen bimi_.pdf

zu speichern.

Es müssen alle Inhalte vollständig und lesbar sein. Die Größe der Punktsignatur der Bildmitten und der Signatur ist ausreichend groß zu wählen, so dass der Inhalt der Bildmittenübersicht bei einem Ausdruck in A3 lesbar ist. Überdeckungen sind zu vermeiden.

Bsp. Dateiname für Los 2 Torgau: bimi_0227.pdf

Beim Los 1 Leipzig_10 ist davon abweichend je Flugblock eine Passpunkt-/ Bildmittenübersicht wie oben aufgeführt

  • mit Dateinamen bimi__.pdf

mit folgenden Dateinamen zu speichern:

Flugblock 20n: bimi_0127_20n.pdf Flugblock 10: bimi_0127_10.pdf Flugblock 20s: bimi_0127_20s.pdf

[Seite 31]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 31 Az: 11-0452/1038

6.4.3.4 Ausgabedateien der Aerotriangulation

Pro Los sind die Ausgabedateien der Aerotriangulation zu speichern. Diese müssen vollständige Angaben zur Bündelblockausgleichung inklusive

  • Residuen der Passpunkte
  • Residuen der DGNSS/INS-Daten
  • Standardabweichungen der Orientierungsparameter je Luftbild
  • Standardabweichungen der Verknüpfungspunkte, Passpunkte und Kontrollpunkte
  • Dokumentation der Gewichtung der Eingangsdaten nach Beobachtungsklassen
  • Angabe über eventuell durchgeführte Selbstkalibrierung
  • Angabe des Gewichtseinheitsfehlers Sigma 0

enthalten.

Beim Los 1 Leipzig_10 ist die Aerotriangulation je Flugblock zu realisieren. Die Ausgabedateien sind in separaten Ordnern zu speichern (siehe Punkt 6.1.5).

6.4.3.5 Projektfile inklusive Kamerafile

Pro Los ist der Projektfile inklusive Kamerafile kompatibel zur inpho-Software ApplicationsMaster (bis Version 15) der Firma Trimble Germany GmbH

  • mit Dateinamen _etrs89_dhhn2016.prj

zu speichern. Ist eine höhere Version der inpho-Software ApplicationsMaster beim Auftragneh- mer verfügbar, ist die Verwendung mit dem Auftraggeber spätestens im Rahmen der Musterlie- ferung abzustimmen.

Im Projektfile sind die Luftbilddaten entsprechend Punkt 6.3.2 zu bezeichnen (z.B. rgbi_0227_03_011.tif). Der Projektfile muss die Angaben zum Koordinatenreferenzsystems in- klusive des EPSG-Codes 25833 enthalten.

Bsp. Dateiname für Los 2 Torgau: 0227_etrs89_dhhn2016.prj

Projektfiles, die nicht mit der inpho-Software ApplicationsMaster erzeugt wurden, müssen in das Format der inpho-Software konvertiert werden.

Beim Los 1 Leipzig_10 ist der Projektfile je Flugblock

  • mit Dateinamen __etrs89_dhhn2016.prj

zu speichern:

Flugblock 20n: 0127_20n_etrs89_dhhn2016.prj Flugblock 10: 0127_10_etrs89_dhhn2016.prj Flugblock 20s: 0127_20s_etrs89_dhhn2016.prj

[Seite 32]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 32 Az: 11-0452/1038

6.5 Lieferungen zu den Leistungen

6.5.1 Musterlieferung

Die Musterlieferung zu den einzelnen Leistungen ist spätestens bis zu der unter Punkt 5.3 (4) genannten Lieferfrist beim Auftraggeber einzureichen.

Das Gebiet der Musterlieferung ist so zu wählen, dass sowohl Ortslagen als auch Wald enthalten sind.

Der Auftragnehmer hat pro Los eine Musterlieferung mit folgenden Lieferbestandteilen vorzule- gen: für die Leistung Bildflug

  • Koordinaten und Winkel der Projektionszentren der Luftbilddaten des gesamten Bildflu- ges aus DGNSS/INS entsprechend Punkt 6.2.7.3 aber mit Dateinamen ml_pz_.txt: Bsp. Dateiname für Los 2 Torgau: ml_pz_0227.txt bzw. beim Los 1 Leipzig_10 die Koordinaten und Winkel der Projektionszentren der Luftbild- daten des jeweiligen Flugblocks aus DGNSS/INS entsprechend Punkt 6.2.7.3 aber mit Dateinamen ml_pz__.txt:

Flugblock 20n: ml_pz_0127_20n.txt Flugblock 10: ml_pz_0127_10.txt Flugblock 20s: ml_pz_0127_20s.txt

  • bei mehr als einem Flugtag pro Los die Tabelle zu Aufnahmedatum, Flugrichtung und Kamera entsprechend Punkt 6.2.7.2

für die Leistung Luftbilddaten

  • je Flugtag mindestens zwei, in Flugrichtung benachbarte 4-Kanal-Luftbilddaten mit exter- nen Overviews entsprechend Punkt 6.3 bzw. beim Los 1 Leipzig_10 je Bodenauflösung und je Flugtag mindestens zwei, in Flugrich- tung benachbarte 4-Kanal-Luftbilddaten mit externen Overviews entsprechend Punkt 6.3.

für die Leistung Georeferenzierung

  • Datei der Passpunktskizze oder –fotografie eines Passpunktes entsprechend Punkt 6.4.3.2
  • bei Nutzung anderer Software als der inpho-Software der Firma Trimble Germany GmbH einen in das inpho-Format konvertierten Beispielprojektfile (siehe Punkt 6.4.3.5)

6.5.2 Lieferung zur Leistung Bildflug, zur Leistung Luftbilddaten und zur Leistung Georeferen- zierung

Je Los sind gemäß Punkt 6.2 bis Punkt 6.4 i.V.m. Punkt 5.3 (5)

für die Leistung Bildflug

  • die Dokumentation der Kalibrierung der inertialen Messeinheit (Punkt 6.2.1.2)
  • das vollständige Kalibrierungszertifikat der Kamera (Langversion) und ggf. die Dokumen- tation der Validierungsprüfung bzw. die Dokumentation der Selbstkalibrierung (Punkt 6.2.1.3.1 bis Punkt 6.2.1.3.4)
  • die Flugprotokolle (Punkt 6.2.7.1)
  • die Datei(en) zu Aufnahmedatum, Flugrichtung und Kamera (Punkt 6.2.7.2)
  • die Datei(en) der Projektionszentren (Punkt 6.2.7.3)

für die Leistung Luftbilddaten

  • die 4-Kanal-Luftbilddaten mit internem Header (Punkt 6.3)
  • die 4-Kanal-Overviews (Punk 6.3)

[Seite 33]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 33 Az: 11-0452/1038

für die Leistung Georeferenzierung

  • die Datei(en) der Orientierungsparameter der Luftbilddaten (Punkt 6.4.2)
  • die Koordinatendatei(en) der Passpunkte (Punkt 6.4.3.1)
  • die Dateien der Passpunktskizzen oder -fotografien (Punkt 6.4.3.2)
  • die Datei(en) der Passpunkt- / Bildmittenübersicht (Punkt 6.4.3.3)
  • die Ausgabedateien der Aerotriangulation (Punkt 6.4.3.4)
  • die Datei(en) des Projektfiles inklusive Kamerafile (Punkt 6.4.3.5)

zweifach auf Datenträgern gemäß Punkt 6.1.4 in der gemäß Punkt 6.1.5 vorgegebenen Ord- nerstruktur zu liefern.

[Seite 34]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 34 Az: 11-0452/1038

Anlagen

Bildflug und Georeferenzierung

[Seite 35]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 35 Az: 11-0452/1038

Auflistung der Anlagen

Anlage 1 Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer

Anlage 2 Nachweis der Zuverlässigkeit für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemein- schaft und für jeden Nachunternehmer

Anlage 3 Erklärung zur Bietergemeinschaft durch den Vertretungsberechtigten der Bietergemein- schaft

Anlage 4 Darstellung des Preisangebotes durch den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft

Anlage 5 Losübersicht

Anlage 6 Liste aller geforderten Nachweise

[Seite 36]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 36 Az: 11-0452/1038

Anlage 1

Bildflug und Georeferenzierung

Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer

[Seite 37]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 37 Az: 11-0452/1038

Anlage 1 Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit

Firmenbezeichnung und Firmensitz des Bieters, des Teilnehmers der Bietergemeinschaft oder des Nach- unternehmers: ...............................................................................................................................

...............................................................................................................................

...............................................................................................................................

E-Mail-Adresse: ...............................................................................................................................

Telefon: ...............................................................................................................................

a) Nachweise (für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Nach- unternehmer als Anlage einzureichen)1

  • der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)

oder

der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)

oder

eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, des Teilnehmers der Bietergemeinschaft oder des Nachunterneh- mers (nicht älter als 3 Monate)

  • der Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

b) Erklärungen (für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Nach- unternehmer auszufüllen und einzureichen)1

Beschäftigte:

Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in- nerhalb der letzten drei Jahre2024:
2025:
2026:

Umsatzentwicklung:

MindestjahresumsatzMindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
2024EUREUR
2025EUREUR
2026*EUREUR
  • Ggf. ist für 2026 der vorläufige Umsatz anzugeben.

1 Die Anlage 1a) und 1b) ist von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Nachunter- nehmer – hierzu zählen auch verbundene Unternehmen, die rechtlich selbstständig sind – vollständig für sich selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

[Seite 38]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 38 Az: 11-0452/1038

weiter Anlage 1

c) geeignete Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Projekte (vom Bieter oder im Falle ei- ner Bietergemeinschaft vom Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen)2

Firmenbezeichnung des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: ...............................................................................................................................

Es sind drei geeignete Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Projekte, welche in den letzten drei Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 2.3 - durchgeführt wurden, zu benennen. Die erbrachten Leistungen der Referenzen müssen mit den in Punkt 6 i.V.m. Anlage 5 geforderten Leistungen vergleichbar sein.

Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder insgesamt die geforderten drei Referenzen erbringen. Beim Einsatz von Nachunternehmern können auch Referenzen des Nachunternehmers angegeben wer- den.

Referenz 1

Name und Anschrift des öffentlichen oder privaten Empfängers der Referenzleistung:

Ansprechperson bzw. Kontaktdaten für Rückfragen beim Referenzauftraggeber:

Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang der Referenzleistung:

Auftragswert der Referenzleistung:

Zeitraum der Leistungserbringung:

kurze Bewertung der erbrachten Leistung:

2 siehe letzte Seite der Anlage 1c)

[Seite 39]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 39 Az: 11-0452/1038

weiter Anlage 1, 1c) 3

Firmenbezeichnung des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: ...............................................................................................................................

Referenz 2

Name und Anschrift des öffentlichen oder privaten Empfängers der Referenzleistung:

Ansprechperson bzw. Kontaktdaten für Rückfragen beim Referenzauftraggeber:

Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang der Referenzleistung:

Auftragswert der Referenzleistung:

Zeitraum der Leistungserbringung:

kurze Bewertung der erbrachten Leistung:

3 siehe letzte Seite der Anlage 1c)

[Seite 40]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 40 Az: 11-0452/1038

weiter Anlage 1, 1 c) 4

Firmenbezeichnung des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: ...............................................................................................................................

Referenz 3

Name und Anschrift des öffentlichen oder privaten Empfängers der Referenzleistung:

Ansprechperson bzw. Kontaktdaten für Rückfragen beim Referenzauftraggeber:

Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang der Referenzleistung:

Auftragswert der Referenzleistung:

Zeitraum der Leistungserbringung:

kurze Bewertung der erbrachten Leistung:

4 Die Anlage 1c) ist vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bieterge- meinschaft selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

[Seite 41]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 41 Az: 11-0452/1038

weiter Anlage 1

d) Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (vom Bieter oder im Falle einer Bietergemein- schaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft selbst auszufüllen und einzu- reichen)5

Firmenbezeichnung des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: ...............................................................................................................................

In der nachstehenden Tabelle sind die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusam- menhang mit der Leistungserbringung – hier bezogen auf eine Loskombination – eingesetzt werden sol- len, zu benennen, die für die Erbringung der nachstehenden Leistungen und Teilleistungen entsprechend Punkt 6 vorgesehen sind:

Leistungsanteil (technologischer Teilschritt)Angabe der technischen Fachkräfte oder techni- schen StellenFirma der technischen Fachkraft / Fachkräfte
Projektleitung
Bildflug
4-Kanal-Luftbilddaten
Passpunktmessung
Aerotriangulation

5 Die Anlage 1d) ist vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bieterge- meinschaft selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

[Seite 42]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 42 Az: 11-0452/1038

weiter Anlage 1

e) Darstellung zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung (vom Bieter oder im Falle einer Bieter- gemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft selbst auszufüllen und einzureichen)6

Firmenbezeichnung des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: ...............................................................................................................................

Darstellung zur Erfüllung der
Leistungsbeschreibung
Anzahl der verfügbaren Flugzeuge
Anzahl und Typ der für die Leistungserbringung vorgesehenen Flug- zeugeAnzahl: Typ:
Eigentümer der angegebenen, für die Leistungserbringung vorgese- henen Flugzeuge
Luftfahrzeugkennzeichen der für die Leistungserbringung vorgese- henen Flugzeuge
Luftfahrzeugkennzeichen der für die Leistungserbringung vorgese- henen Flugzeuge mit Druckkabine (vorgeschaltete optische Platte)
Anzahl der verfügbaren großformatigen, digitalen Kamera/s mit Flä- chensensor
Seriennummer/n der für die Leistungserbringung vorgesehenen großformatigen, digitalen Kamera/s mit Flächensensor (siehe Punkt 6.2.1)
Angabe der Brennweite des zum Einsatz kommenden Objektivs der Kamera/s (Angabe ist nur notwendig, wenn die Objektive auswechselbar sind)jeweils Seriennummer der Kamera / Brennweite:
Eigentümer der angegebenen, für die Leistungserbringung vorgese- henen digitalen Kamera/s
Anzahl der verfügbaren GNSS/INS-Systeme
Seriennummer/n der für die Leistungserbringung vorgesehenen GNSS/INS-Systeme (siehe Punkt 6.2.1)
Eigentümer der angegebenen, für die Leistungserbringung vorge- sehenen GNSS/INS-Systeme
Durchführung einer Aerotriangulationverwendete Software:
Standardabweichung in der Lage bei der stereoskopischen Auswer- tung eindeutig identifizierbarer Punkte in cmbei 20 cm Bodenauflösung: bei 10 cm Bodenauflösung:
Standardabweichung in der Höhe bei der stereoskopischen Auswer- tung eindeutig identifizierbarer Punkte in cmbei 20 cm Bodenauflösung: bei 10 cm Bodenauflösung:

6 Die Anlage 1e) ist vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bieterge- meinschaft selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

[Seite 43]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 43 Az: 11-0452/1038

weiter Anlage 1

f) Unterlagen zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung (vom Bieter oder im Falle einer Bieter- gemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft einzureichen)7

Folgende Unterlagen sind dem Angebot als Anlagen beizulegen:

Unterlagebeigelegt
1für die zur Leistungserbringung vorgesehene/n digitale/n Kamera/s: ▫ vollständiges Kalibrierungszertifikat als Langversion zum Nachweis der radio- metrischen und geometrischen Kalibrierung; Anforderungen und Gültigkeit siehe Punkt 6.2.1.3 oder ▫ die Dokumentation der Validierungsprüfung zum Nachweis der geometrischen Kalibrierung und zusätzlich das letzte Kalibrierungszertifikat als Langversion; Anforderungen und Gültigkeit siehe Punkt 6.2.1.3 Entspricht eine zum Angebot eingereichte Unterlage nicht den zeitlichen Vorgaben, ist zusätzlich zu den genannten Unterlagen mit dem Angebot eine Zusicherung ein- zureichen, dass ein Kalibrierungszertifikat oder eine Dokumentation der Validierungs- prüfung der digitalen Kamera bis zum 28. April 2027 vorgelegt wird, das/die den zeitli- chen und inhaltlichen Vorgaben genügt (Punkt 6.2.1.3).☐ ☐ ☐ ☐
2vollständige Dokumentation der Kalibrierung der inertialen Messeinheit/en; Anforderungen und Gültigkeit siehe Punkt 6.2.1.2 Entspricht die Dokumentation der Kalibrierung nicht den zeitlichen Vorgaben, ist zusätz- lich zu den genannten Unterlagen mit dem Angebot eine Zusicherung einzureichen, dass eine Dokumentation der Kalibrierung bis zum 28. April 2027 vorgelegt wird, die den zeitlichen Vorgaben genügt (Punkt 6.2.1.2).☐ ☐
3verbindliche Bildflugplanung entsprechend Punkt 6.2.3 bis Punkt 6.2.5 ▫ je geplanter Kamera bei unterschiedlichen Kameramodellen ▫ je geplantem Los, beim Los 1 Leipzig_10 je Flugblock ▫ bezogen auf das Referenzsystem ETRS89_UTM33 (EPSG-Code 25833) ▫ im Datenformat Shape a) als Soll-Projektionszentren mit den Attributen „Streifennummer / Bildnummer / Flughöhe über Grund in m“ StreifenNr BildNr AGL 01 001 3045 usw. mit Dateinamen Planung_LB_.* bzw. beim Los 1 Leipzig_10 mit Dateinamen Planung_LB.* und b) als Footprints der einzelnen Luftbilder mit den Attributen „Streifennummer / Bildnummer“ StreifenNr BildNr 01 001 usw. mit Dateinamen Planung_Footprints_.* bzw. beim Los 1 Leipzig_10 mit Dateinamen Planung_Footprints.* Die Attribute der Shapes müssen lesbar in der Teildatei *.dbf gespeichert sein. Bei der Vergabe der Streifen- und Bildnummern sind die Vorgaben entsprechend Punkt 6.2.5 zu beachten.☐ ☐
StreifenNrBildNrAGL
010013045
usw.
StreifenNrBildNr
01001
usw.

7 siehe letzte Seite der Anlage 1f .

[Seite 44]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 44 Az: 11-0452/1038

weiter Anlage 1, 1 f 8

Unterlagebeigelegt
4je geplanter Kamera und pro gebotenem Los, beim Los 1 Leipzig_10 je Flugblock, eine Tabelle mit folgenden Angaben zur verbindlichen Bildflugplanung: ▫ maximaler Wert der originären Bodenauflösung in cm pro Flugstreifen ▫ minimaler Wert der Längsüberdeckung in % ▫ minimaler Wert der Querüberdeckung in % ▫ Anzahl der Bilder ▫ geplante Flugzeit einzureichen als separate Datei ▫ mit Dateinamen Planung_Tabelle_.pdf bzw. beim Los 1 Leipzig_10 mit Dateinamen Planung_Tabelle.pdf☐
5geplante Passpunkte je geplantem Los ▫ bezogen auf das Referenzsystem ETRS89_UTM33 (EPSG-Code 25833) ▫ im Datenformat Shape ▫ mit Dateinamen Planung_Papu_.* Werden geplante Kontrollpunkte mit dem Angebot eingereicht, sind diese in einer se- paraten Datei analog den Passpunkten mit Dateinamen Planung_Check.shp, beim Los 1 Leipzig_10 je Flugblock mit Dateinamen Planung_Papu.shp, zu speichern.☐

8 Die in Anlage 1f) geforderten Unterlagen sind vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertre- tungsberechtigten der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

[Seite 45]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 45 Az: 11-0452/1038

weiter Anlage 1

g) Darstellung der Technologie zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung (vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft einzu- reichen) 9

Firmenbezeichnung des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: ...............................................................................................................................

Die Technologie ist in ihren Teilschritten vollständig, nachvollziehbar, widerspruchsfrei und auf den Bieter und ggf. Nachunternehmer des Bieters und die Teilnehmer der Bietergemeinschaft entsprechend den jeweiligen Leistungsanteilen aufgeschlüsselt, darzulegen. Sie muss auf die konkrete Leistung dieser Aus- schreibung abgestellt sein.

Dabei ist auf folgende Sachverhalte einzugehen:

  • Zeitplanung der einzelnen Arbeitsschritte pro Leistungsbestandteil (möglichst in Tagen oder Wo- chen)
  • Anflugzeit ins Losgebiet vom Heimatflughafen
  • garantierte Stationierung im oder in der Nähe des Befliegungsgebietes mit Angabe des geplanten Flughafens und geplanter Anflugzeit ins Losgebiet
  • Art und Weise der Berücksichtigung der für die Auftragserfüllung relevanten Besonderheiten im Losgebiet (z.B. Sperrzonen, Flughäfen, topografische Besonderheiten)
  • Angaben zum Zugriff auf die Ressourcen wie Flugzeug, GNSS/INS-System und Kamera (z.B. eigene Ressourcen oder zeitnaher Zugriff durch Back-up-Verträge)
  • Beschreibung der Technologie von der Planung des Bildfluges bis zu den Luftbilddaten inklusive Angaben zur genutzten Software
  • Beschreibung der Technologie der Georeferenzierung inklusive Angaben zur genutzten Software
  • Beschreibung der Technologie zur terrestrischen Passpunktmessung inklusive Angaben zum Messprinzip
  • Anzahl und Verteilung der Kalibrier- und Kontrolldaten im Projektgebiet
  • Nutzung eines Kalibrierfeldes im direkten zeitlichen Zusammenhang mit dem Projekt oder Flug von Kalibriertrassen zur Systemkalibrierung (Boresight Alignment) während einer Flugsession des Projektes
  • Nutzung eines Kalibrierfeldes oder Flug von Kalibriertrassen zur Systemkalibrierung (Boresight Alignment) unabhängig von der Projektabwicklung (hierzu zählen jedoch nicht die notwendigen Kalibrierungen, wie z.B. nach einem Umbau/Einbau)
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung der einzelnen Arbeitsschritte (hier insbe- sondere solche, die nicht bereits vertraglich gefordert werden ▫ Bildflugplanung ▫ Bildflug ▫ Luftbilddaten ▫ Georeferenzierung
  • Angaben zur Risikoanalyse, zum Risikomanagement (z.B. betriebsinterne Handlungsleitfäden)
  • Angaben zum Projektmanagement (z.B. Nennung der Software, Beispiel eines MS-Projekts als Screenshot, Handbuch oder Blockbild mit Projektdurchlauf)

Darüber hinaus sind, wenn vorhanden, folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein gültiges ISO-Zertifikate zum Qualitätsmanagement im geforderten Tätigkeitsbereich oder ei- nes firmeninternen Qualitätsmanagementhandbuchs, Auflistung des Qualitätsmanagements o.ä.
  • ein gültiges Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operators Certificate) für die vorgesehenen Flug- zeuge oder ein SPO-Betreiberzeugnis
  • Nachweise bzw. Erklärungen über Maßnahmen zum Umweltschutz (z.B. Zertifikate zum CO2- Ausgleich, firmeninterne Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Angabe der Umweltmaßnahmen, die während der Auftragsausführung zur Anwendung kommen)

Die Darstellung der Technologie ist als weitere Anlage einzureichen.

9 Die Darstellung der Technologie gemäß Anlage 1g) ist vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen.

[Seite 46]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 46 Az: 11-0452/1038

Anlage 2

Bildflug und Georeferenzierung

Nachweis der Zuverlässigkeit für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bie- tergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer

[Seite 47]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 47 Az: 11-0452/1038

Anlage 2 Nachweis der Zuverlässigkeit für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bieterge- meinschaft und für jeden Nachunternehmer10

Firmenbezeichnung des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: ...............................................................................................................................

Erklärungen

☐*) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen bin/sind.

☐*) Ich/Wir erkläre(n), dass die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungs- pflichten nach dem Mindestlohngesetz eingehalten werden und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.

☐*) Ich/Wir erkläre(n), dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befin- det.

☐*) Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorste- henden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.

*) Die Erklärungen sind mittels ankreuzen ( ☒ ) abzugeben.

10 Die Anlage 2 ist von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Nachunternehmer – hierzu zählen auch verbundene Unternehmen, die rechtlich selbstständig sind – vollständig für sich selbst auszu- füllen und mit dem Angebot einzureichen.

[Seite 48]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 48 Az: 11-0452/1038

Anlage 3

Bildflug und Georeferenzierung

Erklärung zur Bietergemeinschaft durch den Vertretungsberechtigten der Bie- tergemeinschaft

[Seite 49]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 49 Az: 11-0452/1038

Anlage 3 Erklärung zur Bietergemeinschaft durch den Vertretungsberechtigten der Bieterge- meinschaft11

Wir, die nachstehend aufgeführten Bieter, beabsichtigen, im Auftragsfall eine Bietergemeinschaft zu bil- den, die durch den nachfolgend genannten, bevollmächtigten Bieter vertreten wird:

bevollmächtigter Vertreter: ...........................................................................................................................

Name und Anschrift des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft
lfd.Nr.
1
2
3

Die Bietergemeinschaft erklärt, dass ☐) der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt, ☐) alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ☐*) der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nicht anders vereinbart.

*) Die Erklärungen sind mittels ankreuzen ( ☒ ) abzugeben.

11 Die Anlage 3 ist, wenn zutreffend, vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

[Seite 50]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 50 Az: 11-0452/1038

Anlage 4

Bildflug und Georeferenzierung

Darstellung des Preisangebotes durch den Bieter oder im Falle einer Bieter- gemeinschaft durch den Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft

[Seite 51]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 51 Az: 11-0452/1038

Anlage 4 Darstellung des Preisangebotes durch den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft12

Firmenbezeichnung des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: ...............................................................................................................................

Die Ausführung der Leistungen wird zu folgenden Nettopreisen angeboten:

Loskombination Los 1 Leipzig und Los 2 Torgau:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

optional

Loskombination Los 1 Leipzig_10 (Teilbereich des Loses mit 10 cm Bodenauflösung) und Los 2 Torgau:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

Loskombination Los 3 Grimma und Los 4 Chemnitz:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

Loskombination Los 5 Plauen und Los 6 Zwickau:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

Loskombination Los 7 Aue und Los 8 Marienberg:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

12 siehe letzte Seite der Anlage 4

[Seite 52]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 52 Az: 11-0452/1038

weiter Anlage 413

Firmenbezeichnung des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: ...............................................................................................................................

Die Ausführung der Leistungen wird zu folgenden Nettopreisen angeboten:

Los 1 Leipzig:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

optional

Los 1 Leipzig_10 (Teilbereich des Loses mit 10 cm Bodenauflösung):

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

Los 2 Torgau:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

Los 3 Grimma:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

Los 4 Chemnitz:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

13 siehe letzte Seite der Anlage 4

[Seite 53]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 53 Az: 11-0452/1038

weiter Anlage 414

Firmenbezeichnung des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: ...............................................................................................................................

Die Ausführung der Leistungen wird zu folgenden Nettopreisen angeboten:

Los 5 Plauen:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

Los 6 Zwickau:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

Los 7 Aue:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

Los 8 Marienberg:

Bildflug (Leistungen gemäß Punkt 6.2): ________________ EUR Luftbilddaten (Leistungen gemäß Punkt 6.3): ________________ EUR Georeferenzierung (Leistungen gemäß Punkt 6.4): ________________ EUR Gesamtsumme: ________________ EUR

Mit der Abgabe des Preisangebotes erklären wir, dass die Vorgaben der Vergabeunterlage einge- halten werden. Wir unterbreiten unser Angebot unter Anerkennung der in der Vergabeunterlage enthaltenen Vertragsbedingungen.

14 Die Anlage 4 ist vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bieterge- meinschaft selbst auszufüllen, selbst zu unterzeichnen, mit dem eigenen Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.

[Seite 54]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 54 Az: 11-0452/1038

Anlage 5

Bildflug und Georeferenzierung

Losübersicht

[Seite 55]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 55 Az: 11-0452/1038

Anlage 5 Losübersicht

LosnummerBildflugnummerLosnameFläche des Losgebietes *
10127Leipzigca. 1.465 km²
20227Torgauca. 1.208 km²
30327Grimmaca. 1.180 km²
40427Chemnitzca. 1.286 km²
50527Plauenca. 1.132 km²
60627Zwickauca. 1.082 km²
70727Aueca. 887 km²
80827Marienbergca. 1.016 km²
optional
LosnummerBildflugnummerLosnameFlugblockFläche des Flugblocks*
10127Leipzig_1020n343 km²
10691 km²
20s431 km²
  • zzgl. Saum von mindestens 100 m am Rand des Losgebietes (Punkt 6.2.4)

[Seite 56]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 56 Az: 11-0452/1038

Anlage 6

Bildflug und Georeferenzierung

Liste aller geforderten Nachweise

[Seite 57]

Ausschreibung „Bildflug und Georeferenzierung, Westsachsen“ Seite 57 Az: 11-0452/1038

Anlage 6 Liste aller geforderten Nachweise

Erklärungen und Nachweisedem Angebot
beigelegt
formloses Anschreiben gemäß Punkt 2.5☐
Inhaltsverzeichnis mit Seitennummerierung gemäß Punkt 2.5☐
vom Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Nachunterneh- mer*: Anlage 1a) - den bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL) oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur- sprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers (nicht älter als 3 Monate) weiter Anlage 1a) - der Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversi- cherung Anlage 1b) - weitere Angaben zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit Anlage 2 - Erklärungen zum Nachweis der Zuverlässigkeit☐ ☐ ☐ ☐
vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft: Anlage 1c) - Auflistung geeigneter Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Pro- jekte Anlage 1d) - Angabe der an der Durchführung der zu vergebenden Leistungen beteilig- ten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen Anlage 1e) - Darstellung zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung Anlage 1f) - Unterlagen zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung Anlage 1g) - Darstellung der Technologie zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung Anlage 3 - Erklärung zur Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Anlage 4 - Darstellung des Preisangebotes☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐
  • Hierzu zählen u. a. auch verbundene Unternehmen, die rechtlich selbstständig sind.
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