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Bewerbung und Bekanntmachung einer Schulplattform sowie Steigerung ihrer Nutzung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 10:09 (Europe/Berlin)

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Vergabe eines Auftrags Bewerbung, Bekanntmachung und Nutzungssteigerung der Plattform „Jugendliche stärken – Gemeinsam stark in der Schule“ Niedersächsisches Kultusministerium

Zwischen

dem Land Niedersachsen

vertreten durch das Niedersächsische Kultusministerium

vertreten durch [Name]

Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover

  • Auftraggeber -

und

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(Firma/Institution von Bieter/in einzutragen) vertreten

durch Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

(Vertreter/in von Bieter/in einzutragen)

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(Anschrift von Bieter/in einzutragen) -

Auftragnehmer -

wird folgender Vertrag geschlossen:

[…]

§ 1 Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption, Umsetzung und Evaluation einer Kommunikations- und Aktivierungskampagne zur Bewerbung, Bekanntmachung und Nutzungssteigerung der Plattform „Jugendliche stärken – Gemeinsam stark in der Schule“.

(2) Die Plattform dient der Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie der Bereitstellung von Informations-, Präventions- und Unterstützungsangeboten für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie schulische Fachkräfte.

(3) Gegenstand des Vertrages ist ausdrücklich nicht die technische oder fachliche Weiterentwicklung der Plattform selbst. Die technische und inhaltliche Weiterentwicklung der Plattform erfolgt unabhängig von

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diesem Vertrag. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber ausschließlich bei der Kommunikation, Bekanntmachung und Aktivierung bereits bestehender oder künftig durch den Plattformbetreiber bereitgestellter Inhalte und Angebote.

(4) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie,

  • Durchführung von Social-Media-Kommunikationsmaßnahmen,

  • Umsetzung von Influencer- und Botschafterkooperationen,

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

  • Erstellung von Materialien für Schulen,

  • fachliche Begleitung der Kommunikationsmaßnahmen,

  • Evaluation und Erfolgskontrolle,

  • regelmäßige Abstimmung mit dem Auftraggeber,

  • Erbringung sämtlicher Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.

(5) Sämtliche für die Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen erforderlichen Leistungen einschließlich Nebenleistungen sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Dies gilt insbesondere auch für Aufwendungen im Zusammenhang mit Influencer- und Botschafterkooperationen, soweit diese Bestandteil des Angebots sind.

(6) Die Materialien sind grundsätzlich in digitaler Form bereitzustellen. Die Erstellung druckfähiger Vorlagen ist Bestandteil des Auftrags. Druck, Versand und Verteilung von Printprodukten sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

(7) Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet.

§ 2 Vertragsbestandteile

(1) Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge:

  1. dieser Vertrag,

  2. die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers (Anlage 1),

  3. das Angebot des Auftragnehmers einschließlich Konzept und Anlagen (Anlage 2),

  4. gegebenenfalls die Regelungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 3).

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(2) Bei Widersprüchen gilt die vorgenannte Rangfolge.

(3) Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.

§ 3 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.

(2) Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2027.

(3) Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit bedarf einer schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien.

§ 4 Rechnungsadresse

Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:

Niedersächsisches Kultusministerium

Referat 22

Hans-Böckler-Allee 5

30173 Hannover

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen beträgt

________________ Euro netto

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung umfasst sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag einschließlich aller Nebenleistungen.

(3) Nachforderungen aufgrund einer fehlerhaften Kalkulation sind ausgeschlossen.

§ 6 Teilabnahmen und Zahlungsplan

Die Leistung wird in folgenden Leistungsabschnitten erbracht:

Meilenstein 1 – Kommunikationsstrategie

Vorlage und Abnahme der Kommunikationsstrategie einschließlich Zeit-, Maßnahmen- und Kommunikationsplanung.

Vergütung: 30 % der Auftragssumme

Meilenstein 2 – Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen

Umsetzung der vereinbarten Kommunikationsmaßnahmen einschließlich Social-Media-Kommunikation, Influencer- und Botschafterkooperationen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bereitstellung der vereinbarten Materialien.

Vergütung: 40 % der Auftragssumme

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Meilenstein 3 – Abschlussbericht und Evaluation

Vorlage des Abschlussberichts einschließlich Evaluation, Auswertung der Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.

Vergütung: 30 % der Auftragssumme

(4) Die Zahlung erfolgt jeweils nach schriftlicher Abnahme des jeweiligen Meilensteins und Eingang einer prüffähigen Rechnung.

(5) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.

§ 7 Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Referat, Telefon, E-Mail):

Herr Dr. Johannes Wunder, Hans-Böckler-Allee 5, Referat 22, 0511-120-7126, E-Mail: johannes.wunder@mk.niedersachsen.de

Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, E-Mail):

Wird nach Zuschlagerteilung ergänzt.

§ 8 Abnahme

(1) Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung der jeweiligen Leistung schriftlich an.

(2) Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb angemessener Frist.

(3) Entspricht die Leistung den vertraglichen Anforderungen, erfolgt die schriftliche Abnahme.

(4) Werden Mängel festgestellt, erhält der Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

(5) Die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Überarbeitungsschleifen bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen dieses Vertrages erstellten Konzepte, Texte, Grafiken, Präsentationen, Videos, Audioformate, Social-Media-Inhalte, Kommunikationsmaterialien sowie alle sonstigen Arbeitsergebnisse gehen mit ihrer Erstellung auf den Auftraggeber über.

(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an sämtlichen Arbeitsergebnissen ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht ein.

(3) Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt,

  • die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen,

  • zu bearbeiten,

  • zu veröffentlichen,

  • digital und analog zu verbreiten,

  • auf Webseiten, Plattformen und Social-Media-Kanälen zu nutzen,

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  • die Materialien durch Dritte weiterentwickeln oder bearbeiten zu lassen.

(4) Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Nutzungsrechte abgegolten.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang verarbeitet werden.

(3) Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der Datenverarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO ab.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen.

(5) Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

§ 11 Nachhaltigkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen möglichst ressourcenschonend zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:

  • die bevorzugte Nutzung digitaler Kommunikationswege,

  • die digitale Bereitstellung von Materialien,

  • die Vermeidung unnötiger Druckerzeugnisse,

  • die Wiederverwendbarkeit der entwickelten Kommunikationsmaterialien,

  • die ressourcenschonende Durchführung von Abstimmungs- und Kommunikationsprozessen.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen.

(2) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Sonstige Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstandvereinbarung:

Gerichtsstand ist Hannover.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Ort , den Datum Ort , den Datum

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(Auftraggeber) (Auftragnehmer)

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