Regelungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO als Anlage zum Vertrag: Bewerbung, Bekanntmachung und Nutzungssteigerung der Plattform „Jugendliche stärken – Gemeinsam stark in der Schule“
- Art und Zweck der Verarbeitung:
- Die Verarbeitung ist folgender Art: Erheben, Erfassen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten. (bitte Nichtzutreffendes streichen)
| Anmerkungen |
- Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten (entsprechend der Definitionen von Art. 4 Nr. 1, 13, 14 und 15 DSGVO):
- Kategorien betroffener Personen (entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 1 DSGVO):
- Weisungsbefugnisse sowie Weisungsberechtigte des Auftraggebers, Weisungsempfänger des Auftragnehmers
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich der Verarbeitung im Auftrag ein umfassendes Weisungsrecht vor. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.
Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind:
____________________________________________________________________
(Vorname, Name, Organisationseinheit, Telefon, E-Mail)
Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind:
____________________________________________________________________
(Vorname, Name, Organisationseinheit, Telefon, E-Mail)
- Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedsstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, hierzu verpflichtet ist.
Der Auftragnehmer verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keinen anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate der personenbezogenen Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
Der Auftragnehmer sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten die vertragsgemäße Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu. Er sichert zu, dass die für den Auftraggeber verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.
Die Datenträger, die vom Auftraggeber stammen bzw. für den Auftraggeber genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet. Eingang und Ausgang sowie die laufende Verwendung werden dokumentiert.
Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen.
Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die für die Auftragsverarbeitung einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO bekannt sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Vertraulichkeit zu wahren. Diese besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Auftragsverarbeiter überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb.
Beim Auftragnehmer ist als Beauftragte(r) für den Datenschutz Frau/Herr:
____________________________________________________________________
(Vorname, Name, Organisationseinheit, Telefon, E-Mail)
bestellt.
□ Eine Datenschutzbeauftragte/ein Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragnehmer nicht bestellt, da die gesetzliche Notwendigkeit für eine Bestellung nicht vorliegt.
- Mitteilungspflichten des Auftragnehmers bei Störungen der Verarbeitung und bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich Störungen, Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen sowie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Auftraggebers nach Art. 33 und 34 DSGVO. Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftraggeber erforderlichenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO). Meldungen nach Art. 33 oder 34 DSGVO für den Auftraggeber darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Weisung gem. Ziffer 4 dieses Vertrages durchführen.
- Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten:
- Verpflichtung des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags (gem. Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO)
Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinem Besitz sowie an Subunternehmen gelangte Daten, unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder wie folgt datenschutzgerecht zu löschen bzw. zu vernichten/vernichten zu lassen:
Die Löschung bzw. Vernichtung ist dem Auftraggeber mit Datumsangabe schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.
- Haftung
Auf Art. 82 DSGVO wird verwiesen.
Datum:
Unterschriften:
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(Auftraggeber) (Auftragnehmer)
(Stand 03/2022)