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Vergabenummer 349/26
Maßnahme
Ausbau der Hochstraße und Seitengassen inkl. Kirchstraße, Bahnhofsvorplatz inkl. Ouahigouya Platz Beweissicherung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Überwachung
2 Erfüllungsort Ort Stadt Lahnstein Gebäude ________________________________________________________ Raum ________________________________________________________
3 Ausführungsfristen 04.01.2027 bis 26.03.2027
Erster Bauabschnitt bis 01.02.27
Zweiter Bauabschnitt bis 26.03.27
4 Vertragsstrafen Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug hinsichtlich der Möblierung der Stadtbibliothek zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche ___________Prozent für jeden Werktag _______0,2____Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber __________-fach und zugleich bei _________________________________________________ __________-fach einzureichen.
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6 Sicherheitsleistung 6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von
5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Schlussrechnung.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 Vertragserfüllungsanspruch und Mängelansprüche des Auftraggebers
8.1 Vertragserfüllungs- und Mängelansprüche des Auftraggebers vor der Abnahme Vor der Abnahme der Leistung, d.h. hinsichtlich der Lieferung und Aufstellung/Errichtung der Containeranlage orientieren sich die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüche des Auftraggebers an den entsprechenden Regelungen des BGB.
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Haftung Der AN hat eine Haftpflichtversicherung mit mindestens einer Regeldeckungssummen von
- 1.000.000 EUR für Personenschäden und zusätzlich 1.000.000 EUR für Sachschäden abzuschließen. Die Kosten dieser Versicherung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
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