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25-41-421872600-249 - Leistungsbeschreibung.pdf

Bewachungsdienstleistungen mit Sonderaufgaben für das Rathaus E 5

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 20:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

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Leistungsverzeichnis

für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2030

Dienstleistung: Bewachungsdienstleistung mit Sonderaufgaben

Objekt: Verwaltungsgebäude, E 5, Rathaus in 68161 Mannheim

Nr. 1 Vorbemerkungen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung und Durchführung von Bewachungs- dienstleistungen mit Sonderaufgaben im Rathaus E5.

Das Rathaus E5 ist ein Verwaltungsgebäude und Sitz des Oberbürgermeisters der Stadt Mannheim. Nutzer sind politisch dominierte Gruppierungen, die Stadtspitze sowie Bürger und gegebenenfalls internationale Besucher.

Das Leistungsverzeichnis ist Grundlage des Vertrages. Zudem gelten die sich aus der Be- sondere Geschäftsanweisung zum Verhalten bei Sicherheitsvorfällen im Rathaus E5 aufge- stellten Handlungsanweisung (Anlage 1). Beides wird den örtlichen Gegebenheiten von Zeit zu Zeit angepasst. Es gilt jeweils die letzte Fassung. Auf dieser Basis ist vom Auftragnehmer gemeinsam mit dem jeweiligen Objektbevollmächtigten eine genaue Dienstanweisung für das Bewachungspersonal zu erstellen und schriftlich zu fixieren.

Nr. 2 Personelle Anforderungen

Das zum Einsatz kommende Personal muss bei den zuständigen Behörden für die Tätigkeit samt Sonderaufgaben im Bewachungsgewerbe gemeldet sein. Auf den Aufgabenkatalog unter Nr. 6 des Leistungsverzeichnisses wird verwiesen.

Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, vom Auftragnehmer einen Nachweis über die Eig- nung des eingesetzten Personals zu verlangen. Bestehen im Einzelfall begründete Zweifel an der Eignung, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich ande- res Personal einzusetzen. Der Auftraggeber hat das Recht aus seiner Sicht ungeeignetes Personal abzulehnen. Das Personal muss über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen und vorab namentlich unter Angabe der Anschrift schriftlich gemeldet werden.

Das zum Einsatz kommende Personal muss zuverlässig ausgesucht und folgende Bedin- gungen erfüllen:

• Erfolgreich abgelegte IHK-Sachkundeprüfung (§ 34a Abs.1 Satz 5 GewO), der Nach- weis ist für jede eingesetzte Sicherheitskraft vorzulegen • Regelmäßiges Deeskalationstraining und aktueller Erste-Hilfe-Kurs • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis • Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis

Die Vorstellung der für den Einsatz vorgesehenen Sicherheitskräfte muss spätestens zwei Wochen vor der Leistungserbringung erfolgen, dabei ist der Nachweise zur Sachkundeprü- fung vorzulegen.

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Krankheitsvertretung hat kurzfristig, bis spätestens 24 Stunden nach Meldung zu erfolgen. Bei mehreren Ausfällen ist die Rückmeldung, bis zu welchem Zeitpunkt die Vertretung ge- leistet wird, vorzunehmen. Urlaubsvertretungen sind rechtzeitig mit entsprechendem Perso- nal zu ersetzen.

Nr. 3 Ausrüstung

Die Ausstattung des Wachpersonals mit Dienstkleidung, Technik und sonstiger Ausrüstung obliegt dem Leistungsbringer.

Das Wachpersonal hat einheitliche zivile Kleidung zu tragen. Dunkle Hose/Rock, einfarbige helle Hemden/Blusen, einfarbig dunkle Jacken und Schuhe. Grundsätzlich ist der Dienst- ausweis offen ohne Namensangaben mit der Bewacher ID aus dem Bewachungsregister zu tragen.

Nr. 4 Aufsicht / Kontrollgänge zur Überprüfung

Bestimmt der Auftragnehmer, dass Personen vor Ort leitend tätig sind, hat er dies dem Auf- traggeber mitzuteilen.

Das Kontrollsystem ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen und zu installieren. Es sind 4 Scan-/Kontrollpunkte außen am Gebäude zu installieren (Haupteingang, Hinterein- gang, Parkplatz Kellerabgang links und rechts). Nach Vertragsende ist dies auch wieder zu deinstallieren.

Im Übrigen ist das Gebäude mit einem elektronischen Dienstausweis zugänglich und einem Interflex-System ausgestattet.

Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, jederzeit an gemeinsa- men Kontrollgängen zur Überprüfung der Leistungen teilzunehmen und hat dem Auftragge- ber auf Verlangen einen monatlichen Rapport vorzulegen.

Nr. 5 Weisungsrecht

Auswahl und Einsatz des Wachpersonals sowie das Weisungsrecht liegt beim Auftragneh- mer. Ausgenommen sind Umstände (Gefahr, Notfall), die diesbezüglich Anweisungen durch den Auftraggeber rechtfertigen.

Nr. 6 Aufgaben

Der Pforte am Haupteingang in Rathaus E 5 kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie stellt sicher, dass kein unkontrollierter Personenverkehr innerhalb des Dienstgebäudes stattfindet und steuert den Besucherverkehr.

In unklaren Situationen wirkt sie deeskalierend auf Personen ein und wird entsprechend der Vorgaben der Besondere Geschäftsanweisung zum Verhalten bei Sicherheitsvorfällen im Rathaus E5 (Anlage 1) tätig. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass von Personen

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im Gebäude Gefahren ausgehen können, hat die Pforte das Recht, die Person des Gebäu- des zu verweisen. Auch hier greift der vorgenannte Leitfaden, an den auch der Auftragneh- mer gebunden ist.

Nachfolgende allgemeine Aufgaben sind vom Auftragnehmer zu übernehmen:

• Schließdienst, d. h. Öffnen und Schließen der Haupteingangstür, die weiteren Ein- gänge in das Rathaus E5 sind nur mit einem städtischen Dienstausweis nutzbar und verschlossen zu halten.

• Inbetriebnahme / Außerbetriebnahme der Beleuchtung

• Aufsicht und Kontrolldienste über Personen und Räumlichkeiten: Führen eines Wachbuches zur Protokollierung und Meldung sämtlicher Maß- o nahmen und Vorkommnisse, insbesondere Aufnahme von Schäden und Män- geln (bspw. an techn. Einrichtungen, Graffiti, Verunreinigungen, Einbrüche, technische Störungen, mögl. Havarien, Schädigungen u.Ä.) und unverzüglich Mitteilung an den Auftraggeber

Anmeldung des Besucherverkehrs und der externen Dienstleister erfolgt über o die Pforte. Ihr obliegt die Verwaltung und Dokumentation von Besucherauswei- sen. Die Belieferung selbst erfolgt zumeist über den dafür vorgesehenen Hin- terausgang und die dort vorgesehene Anlieferzone. Anlieferungen jeglicher Art im Bereich Hinterausgang müssen vom Pfortenpersonal überwacht werden, um Unbefugten den Zugang ins Gebäude durch den hinteren Eingang nicht zu er- möglichen.

Schlüsselverwaltung, Ausgabe der Besucherkarten und deren Dokumentation o gem. Schlüsselkonzept bzw. in Besucherliste

Bedienung und Überwachung der sicherheitstechnischen Einrichtungen z. B. o PC-Kameraüberwachung wegen Klingel für Hinterausgang und Bedienung der Haussprechanlage, um ggf. Notfalldurchsagen zu machen.

Einleiten aller erforderlichen Maßnahmen gemäß Alarmierungsplan (Anlage 1) o bei: Störmeldungen, Brandmeldungen (BMA oder Notruf), Einbruchmeldungen, sonstigen Gefahrenmeldungen sowie Alarmierung interner / externer Hilfs- / Rettungskräfte

Kontrollgänge/Rundgänge vor Beendigung des Dienstes und nach Schließung o des Hauseingangs um 19:00 Uhr durch alle Etagen sowie Kontrollgang um das Gebäude herum. Während der Sicherheitsmitarbeiter im Gebäude unterwegs ist, ist die Pforte nicht aktiv besetzt. Bei der Sichtung offener Fenster sind diese umgehend zu verschließen.

• Erteilung von Auskünften an Besucher

• Außerhalb der Öffnungszeiten der Poststelle: Post- und Paketannahme sowie Infor- mation an den jeweiligen Empfänger über den Zugang, Verbringung der Pakete in den vorgesehenen Raum.

• Fundsachen sind unverzüglich vom Auftragnehmer bei der hausverwaltenden Stelle abzugeben

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Nr. 7 Zusätzliches Personal für Sonderveranstaltungen

Werden vom Auftraggeber Sonderveranstaltungen durchgeführt, ist vom Auftragnehmer das dazu benötigte Aufsichtspersonal rechtzeitig auf Anforderung zu stellen. Der Auftraggeber geht von ca. 20 Veranstaltungen betrachtet auf die Laufzeit von 4 Jahren aus.

Die genaue Anzahl der Personen sowie Veranstaltungszeiten werden 4 Wochen oder auch kurzfristig bis 48 h vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.

Die Bezahlung erfolgt nach dem gem. Nr. 9 zum Zeitpunkt der Sonderveranstaltung gültigen Stundenverrechnungssatz, zuzüglich etwaiger anfallender tariflicher Zuschläge für Wochen- end-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Auf das Preisblatt wird insoweit verwiesen.

Nr. 8 Arbeitszeiten

Die Pforte ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr ständig wie folgt zu besetzen:

6:00 Uhr bis 8:00 Uhr1 Person
8:00 Uhr bis 16:30 Uhr2 Personen
16:30 Uhr bis 20:00 Uhr1 Person

16:30 Uhr bis 20:00 Uhr 1 Person

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer den für die Unterbringung der Pforte notwendi- gen Raum mit Einrichtung, Heizung und Beleuchtung sowie die erforderlichen Sanitäreinrich- tungen unentgeltlich zur Verfügung.

Nr. 9 Preis

Die nachfolgenden Preise verstehen sich inkl. sämtlicher tariflicher Zuschläge und Neben- kosten zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Für den Fall, dass die unter Nr. 8 des Leistungsverzeichnisses festgelegte Arbeitszeit nicht geleistet wird, wird nur die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit abgerechnet; im Falle einer nicht beauftragten Überschreitung der in Nr. 8 des Leistungsverzeichnisses festgelegten Arbeits- zeit, wird eine zusätzliche Vergütung nicht gewährt (Personalmehreinsatz).

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