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Zuschlagskriterien_JC_MA_10_2026.pdf

Bewachungsdienste für das Jobcenter Mannheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 11:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Z U S C H L A G S K R I T E R I E N

Bewachungsdienste Vergabe Nr. JC_MA_10_2026

I. Allgemein

Das wirtschaftlichste Angebot je Los ermittelt sich anhand

A. Angebotspreises (30 %)

B. auftragsbezogenes Qualitäts- und Sicherheitsmanagement (70 %).

Die vom Bieter mit dem Angebot gemachten Angaben zum auftragsbezogenen Quali-

täts- und Sicherheitsmanagement sind ebenso wie der Angebotspreis verbindlich und

werden im Zuschlagsfall Vertragsinhalt.

II. Einzelauflistung der Zuschlagskriterien nebst Unterkriterien und Gewichtung

Die Zuschlagskriterien nebst Unterkriterien und Gewichtung ergeben sich aus nachste-

hender Tabelle wie folgt:

InhaltWichtung %Bewertung von - bis Punkten
A. Angebotspreis300 - 300
B. Auftragsbezogenes Qualitäts- und700 - 700
Sicherheitsmanagement
Unterkriterien
1. Qualifikation und Erfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Stammteams einschließlich der vorge- sehenen Führungskräfte300 - 300
2. Erreichbarkeit, Reaktionszeiten, Perso- nalreserven200 - 200
3. Qualitätssicherungskonzept200 - 200
Summe A. bis B.1000 – 1.000

Die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl wird mit dem Prozentsatz der Gewich-

tung des Kriteriums multipliziert. Die Summe der maximalen Wertungspunkte aller Krite-

rien ergibt die maximal erreichbare Gesamtsumme von 1.000 Punkten. Den Zuschlag

erhält der Bieter, dessen Angebot die höchste Gesamtpunktzahl erreicht.

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III. Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien

A. Angebotspreis

Der Angebotspreis ermittelt sich aus der Gesamt-Angebotssumme des Preisblattes. Der

Gesamt-Angebotssumme liegt der geschätzte Stundeaufwand einschließlich des ge-

schätzten Aufwandes für die Bedarfsleistungen für 1 Jahr zugrunde. Aus der maßgeben-

den Gesamt-Angebotssumme zuzüglich eines rechnerisch angesetzten Mehrwertsteu-

ersatzes von 19 % ergibt sich der Wertungspreis.

Die dem Angebotspreis zugrundeliegenden angebotenen Stundensätze müssen eine

Entlohnung des für die Leistungserbringung eingesetzten Personals mindestens nach

dem jeweils einschlägigen tariflichen Mindestlohn (Stundengrundlohn zzgl. etwaiger

Lohn- und Zeitzuschlägen) sicherstellen. Bestehen Zweifel an der Einhaltung dieser Vor-

gabe und können die Zweifel trotz Aufklärung nicht zufriedenstellend geklärt werden,

kann der Auftraggeber den Zuschlag auf ein solches Angebot ablehnen.

Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 30 %

Prozent gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 300 Punkte

erreichbar. Die nachrangigen Angebotspreise werden im Verhältnis zum Angebotspreis

des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei er-

folgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Die Bewertungsformel lau-

tet: (2 x niedrigster Wertungspreis - Wertungspreis des Angebots) : niedrigster Wer-

tungspreis x maximale Punktzahl = Wertungspunkte des Angebots beim Zuschlagskrite-

rium Angebotspreis.

Rechenbeispiel:

BieterABC
Wertungspreis€ 400.000,00€ 600.000,00€ 800.000,00
erreichte Wertungs- punkte300 Punkte150 Punkte0 Punkte

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B. Auftragsbezogenes Qualitäts- und Sicherheitsmanagement

Beim Zuschlagskriterium auftragsbezogenes Qualitäts- und Sicherheitsmanagement

werden je Unterkriterium maximal 10 Punkte vergeben. Multipliziert mit der jeweiligen

Gewichtung des Unterkriteriums errechnen sich die Wertungspunkte je Unterkriterium.

Da der Wert insgesamt mit 70 % gewichtet wird, sind bei diesem Wertungskriterium so-

mit maximal 700 Wertungspunkte erreichbar.

UNTERKRITERIUM 1:

Vom Bieter ist mit dem Angebot eine aussagekräftige und auftragsbezogene Darstellung

des Stammteams einzureichen, das im Auftragsfall nach Maßgabe der Anforderungs-

vorgaben gemäß der Leistungsbeschreibung zum Einsatz kommen soll. Aus der Dar-

stellung muss mindestens die Größe des Stammteams sowie die Funktionen, Qualifika-

tionen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Stammteams ersichtlich werden.

Dabei sind die Anforderungsvorgaben aus der Leistungsbeschreibung zu beachten und

ggfs. zusätzliche Erfahrungen und Qualifikationen der Mitglieder des Stammteams dar-

zutun. Die entsprechenden Nachweise zu den Qualifikationen und Erfahrungen der ein-

zelnen Mitglieder des Stammteams sind in Kopie vorzulegen. Zudem fließen auch er-

gänzende Angaben, wie etwa Dauer der Betriebszugehörigkeit etc., mit in die Bewertung

ein. Zudem sind auch die Qualifikationen und Erfahrungen der vorgesehenen Führungs-

kräfte darzutun. Es obliegt dem Bieter, eine umfassende und aussagekräftige Darstel-

lung einzureichen und durch geeignete Nachweise zu belegen.

Der Auftraggeber bewertet die auftragsbezogene Darstellung qualitativ nach der perso-

nellen Zusammensetzung, Qualifikation und Erfahrung des Stammteams unter Berück-

sichtigung der Anforderungen an die zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen ge-

mäß Leistungsbeschreibung. Die Darstellung wird wie folgt bewertet:

10 Punkte = sehr gute Darstellung

8 Punkte = gute Darstellung

6 Punkte = befriedigende Darstellung

4 Punkte = ausreichende Darstellung

2 Punkte = schwache Darstellung

0 Punkte = ungenügende Darstellung

Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder

negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder

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Minuspunkt Rechnung getragen werden. Erweist sich beispielsweise die Darstellung als

gut mit Tendenzen zu einer sehr guten Darstellung, kann der Bieter nicht nur 8, sondern

9 Punkte erhalten. Da das Zuschlagskriterium auftragsbezogene Qualifikation und Er-

fahrung des Stammteams nebst Führungskräften mit 30 % gewichtet ist, liegen die ma-

ximal zu erzielenden Wertungspunkte bei 300.

UNTERKRITERIUM 2:

Vom Bieter ist mit dem Angebot eine aussagekräftige und auftragsbezogene Darstellung

zur Erreichbarkeit, den Reaktionszeiten und der Personalreserve einzureichen. Die Dar-

stellung wird qualitativ im Hinblick auf die generelle und ad hoc-bedingte Erreichbarkeit,

die Reaktionszeiten bei ad hoc-bedingter Personalverstärkung oder einem ad hoc-be-

dingten zusätzlichen Einzelauftrag sowie die Größe und Qualifikation der Personalre-

serve beurteilt. Die Darstellung wird wie folgt bewertet:

10 Punkte = sehr gute Darstellung

8 Punkte = gute Darstellung

6 Punkte = befriedigende Darstellung

4 Punkte = ausreichende Darstellung

2 Punkte = schwache Darstellung

0 Punkte = ungenügende Darstellung

Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder

negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder Minus-

punkt Rechnung getragen werden. Erweist sich beispielsweise die Darstellung als gut

mit Tendenzen zu einer sehr guten Darstellung, kann der Bieter nicht nur 8, sondern 9 Punkte erhalten. Da das Zuschlagskriterium „Erreichbarkeit, Reaktionszeiten, Perso-

nalreserven“ mit 20 % gewichtet ist, liegen die maximal zu erzielenden Wertungspunkte bei 200.

UNTERKRITERIUM 3:

Mit dem Angebot ist vom Bieter ein aussagekräftiges, ganzheitliches und auftragsbezo-

genes Qualitätssicherungskonzept mit Blick auf die konkret zu erbringenden Bewa-

chungsdienste gemäß Leistungsbeschreibung mit dem Angebot vorzulegen. Hierbei

geht es nicht um die Einhaltung des allgemeinen, prozessorientierten und unterneh-

mensbezogenen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001, sondern um ein

personenbezogenes Qualitätssicherungskonzept, dass die vertragsgerechte Leistungs-

erbringung des konkreten Bewachungsauftrages nach Maßgabe der

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Leistungsbeschreibung dauerhaft sicherstellt. Dabei sind neben dem für die Leistungs-

erbringung vorgesehenen Stammteam auch die für die Auftragsabwicklung vorgesehe-

nen Führungskräfte miteinzubeziehen. Die Darstellung wird qualitativ im Hinblick auf die

Auftragsbezogenheit, Schlüssigkeit und Geeignetheit des personenbezogenen Quali-

tätssicherungskonzeptes beurteilt. Die Darstellung wird wie folgt bewertet:

10 Punkte = sehr gute Darstellung

8 Punkte = gute Darstellung

6 Punkte = befriedigende Darstellung

4 Punkte = ausreichende Darstellung

2 Punkte = schwache Darstellung

0 Punkte = ungenügende Darstellung

Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder

negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder Minus-

punkt Rechnung getragen werden. Erweist sich beispielsweise die Darstellung als gut

mit Tendenzen zu einer sehr guten Darstellung, kann der Bieter nicht nur 8, sondern

9 Punkte erhalten. Da das Zuschlagskriterium Qualitätssicherungskonzept mit 20 % ge-

wichtet ist, liegen die maximal zu erzielenden Wertungspunkte bei 200.

IV. Hinweise

Fehlende Angaben in den Angebotsunterlagen des Bieters zu den Zuschlagskriterien

können nach § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert werden. Abweichendes gilt allein für

fehlende Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren

Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den

Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 S. 2 VgV).

Angebote, bei denen beispielsweise eine Darstellung zum auftragsbezogenen Qualitäts-

und Sicherheitsmanagement gemäß Zuschlagskriterien B, sei es zum Unterkriterium 1,

2 oder 3, komplett fehlt, sind von der Angebotswertung auszuschließen. Fehlen nur ein-

zelne Angaben innerhalb der Darstellung zum auftragsbezogenen Qualitäts- und Sicher-

heitsmanagement gemäß Zuschlagskriterien B., sei es beim Unterkriterium 1, 2 oder 3,

führt dies zwar nicht zum Angebotsausschluss, kann sich aber negativ auf die Bewertung

auswirken. Ein Nachfordern einer komplett fehlenden Darstellung zum auftragsbezoge-

nen Qualitäts- und Sicherheitsmanagement ist, wie dargetan, ebenso wenig möglich und

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zulässig wie das Nachfordern einzelner fehlender Angaben innerhalb der Darstellungen

zum Unterkriterium 1, 2 oder 3.

  • Ende der Zuschlagskriterien -

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