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HbmgnureisitamotuassezorPrüftfahcslleseG
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(VgV-BewerbungsbedingungenEU)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
DasVergabeverfahrenerfolgtnachderVergabeverordnung(VgV).
1 MitteilungvonUnklarheitenindenVergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Feh- ler,sohaterunverzüglichdieVergabestellevorAngebotsabgabeinTextformdaraufhinzuweisen.
2 UnzulässigeWettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungbeteiligen,werdenausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, obundaufwelcheArterwirtschaftlichundrechtlichmitUnternehmenverbundenist.
3 Angebot
3.1 DasAngebotistindeutscherSpracheabzufassen.
3.2 FürdasAngebotsinddievonderVergabestellevorgegebenenVordruckezuverwenden.DasAngebotistbiszu demvonderVergabestelleangegebenenAblaufderAngebotsfristeinzureichen.Einnichtform-oderfristgerecht eingereichtesAngebotwirdausgeschlossen.
EineselbstgefertigteAbschriftoderKurzfassungdesLeistungsverzeichnissesistzulässig.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabe- stellebestimmtenZeitpunkteinzureichen.
3.5 AlleEintragungenmüssendokumentenechtsein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungs- positionenin„Mischkalkulationen“aufandereLeistungspositionenumlegt,vonderWertungausgeschlossen.
AllePreisesindinEuromithöchstensdreiNachkommastellenanzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
EswerdennurPreisnachlässegewertet,die
–
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Blatt1von2 BALmroF 3.7
– ohneBedingungenalsVomhundertsatzaufdieAbrechnungssummegewährtwerden und anderimAngebotsschreibenbezeichnetenStelleaufgeführtsind.
VHBBund–Ausgabe2008–StandApril2016 negnugnidebsgnubreweB-UE236kcurdroV2lieTBHV-LF-ED-940-BHV 3.3
DievonderVergabestellevorgegebeneLangfassungdesLeistungsverzeichnissesistalleinverbindlich.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nach- zuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die GliederungdesLeistungsverzeichnissesist,soweitmöglich,beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlichsind.
SoweitderBietereineLeistunganbietet,derenAusführungnichtindenVergabeunterlagengeregeltist,haterim AngebotentsprechendeAngabenüberAusführungundBeschaffenheitdieserLeistungzumachen.
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(VgV-BewerbungsbedingungenEU)
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HbmgnureisitamotuassezorPrüftfahcslleseGBALmroF© 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch beiVergütungdurchPauschalsumme).
4.4 Nebenangebote,diedenNummern5.1bis5.3nichtentsprechen,werdenvonderWertungausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 DieBietergemeinschafthatmitihremAngeboteineErklärungallerMitgliederinTextformabzugeben,
– inderdieBildungeinerArbeitsgemeinschaftimAuftragsfallerklärtist,
– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnetist,
– dassderbevollmächtigteVertreterdieMitgliedergegenüberdemAuftraggeberrechtsverbindlichvertritt,
– dassalleMitgliederalsGesamtschuldnerhaften.
5.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 KapazitätenandererUnternehmen(Unteraufträge,Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen UnternehmenzurVerfügungstehenunddieseUnternehmengeeignetsind.ErhatdenNamen,dengesetzlichen VertretersowiedieKontaktdatendieserUnternehmenanzugebenundentsprechendeVerpflichtungserklärungen dieserUnternehmenvorzulegen.
7 Eignung
VHBBund–Ausgabe2008–StandApril2016 Blatt2von2 negnugnidebsgnubreweB-UE236kcurdroV2lieTBHV-LF-ED-940-BHV
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Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziertsignierteErklärungabzugeben.
NimmtderBieterinHinblickaufdieKriterienfürdiewirtschaftlicheundfinanzielleLeistungsfähigkeitimRahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführunghaften;dieHaftungserklärungistgleichzeitigmitder„Verpflichtungserklärung“abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriteriumnichterfüllen,innerhalbeinervonderVergabestellegesetztenFristzuersetzen.
UnternehmenhabenalsNachweisderEignungfürdiezuvergebendeLeistungmitdemAngebot – Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenenUnterlagen(Eigenerklärungen,Angaben,BescheinigungenundsonstigeNachweise) – OdereineEinheitlicheEuropäischeEigenerklärung(EEE)alsvorläufigenNachweis
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEEauchfürdieseabzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen)aufgesondertesVerlangendurchVorlagedergenanntenBescheinigungenzuständigerStellenzu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscheSprachebeizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter undbenannteandereUnternehmen)bereitsimTeilnahmewettbewerbnachgewiesenist.