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Leistungsbeschreibung_JC_MA_10_2026.pdf

Bewachungsdienste für das Jobcenter Mannheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 11:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Leistungsbeschreibung

Sicherheits- und Schließdienst Jobcenter Mannheim

Bewachungsdienste Vergabe Nr. JC_MA_10_2026

  1. Inhalt, Beginn, Dauer und Grundlagen

• Durchführung von Sicherheitsdiensten in den Objekten des Jobcenters Mannheim: Ifflandstr. 2-6 und Hebelstr. 1, 68161 Mannheim, Maybachstraße 10-12/Pettenkoferstraße 68169 Mannheim. • Schließ- und Kontrolldienst im Objekt Ifflandstr. 2-6, 68161 Mannheim • Beginn 01.01.2027 für die Dauer von zwei Jahren • Dem Auftraggeber werden nach Ablauf der Vertragsdauer vier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr eingeräumt. Die Optionsausübung muss bis zum 30.09. des Jahres erfolgen, in dem die jeweils bestehende Festlaufzeit endet. • Bei den Objekten handelt es sich um Hausrechtsbereiche mit tatsächlichem Öffentlichem Verkehr (§ 34a Abs. 1a S. 2 Nr. 1 2. Alt. GewO). Für die Kontrollgänge und Bewachungsdienste müssen daher zwingend Sicherheitsfachkräfte mit mindestens erfolgreich abgelegter IHK- Sachkundeprüfung eingesetzt werden. Wegen der weiteren Anforderungen wird neben den nachfolgenden Angaben auch auf die Vorgaben aus § 34a GewO, der Bewachungsverordnung sowie der DIN 77200 Teile 1 und 2 verwiesen.

  1. Aufgabenbeschreibung

2.1 Bewachungsdienst • Gewährleistung persönlicher Präsenz in den Dienstgebäuden • Unterstützung bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauchverbot, Alkoholverbot etc.) • Durchführung von Einlasskontrollen, Abweisung von nicht zugangsberechtigten Personen • Überwachung mehrerer Eingänge in den Gebäuden (Haupt- und Personaleingang) • Abweisen von Kunden, denen ein Hausverbot erteilt wurde • Initiativ oder auf Anforderung Schutz des Personals vor verbalen und tätlichen Bedrohungen und Angriffen • Aktive deeskalierende Einflussnahme auf/in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen • Durchführung permanenter Kontrollgänge im unmittelbaren Zugangsbereich • Auf Anforderung Teilnahme an Gesprächen mit ausgewählten Kunden • Unterstützung des Jobcenters bei der Kundensteuerung, insbesondere in Drangzeiten und offenen Sprechstunden des Hauses

2.2 Schließ- und Kontrolldienst

• Ausüben der Schlüsselgewalt an den Haupteingangstüren (Aufschließen / Abschließen) – sogenannter Revierdienst vor Öffnung um 5:30 Uhr und nach Schließung um 20:00 Uhr mit Objektkontrolle vorgegebener Räume mit Erfassung der Kontrollpunkte im Wächterkontrollsystem • im Rahmen des Aufschließens: Unscharfschaltung der Einbruchmeldeanlage

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• im Rahmen des Abschließens: Kontrolle über Verschluss der Fenster/ Oberlichter in den Fluren (keine Kontrolle der einzelnen Räume) sowie Scharfschaltung der Einbruchmeldeanlage • beim Verschlussgang: Verweis des noch anwesenden Personals aus dem Dienstgebäude

2.3 Einsatzorte und Einsatzzeiten

Bewachungsdienst Ifflandstr. 2-6 Einsatzzeiten Stundenumfang Montag: 07:45 bis 18:00 Uhr x 4 Pers 10,25 x 4 = 41 Dienstag: 07:45 bis 18:00 Uhr x 4 Pers 10,25 x 4 = 41 Mittwoch: 06:45 bis 18:00 Uhr x 4 Pers 11,25 x 4 = 45 Donnerstag: 07:45 bis 18:30 Uhr x 4 Pers 10,75 x 4 = 43 12:00 bis 18:30 Uhr 6,5 = 6,5 13:30 bis 18:30 Uhr 5 = 5 Freitag: 07:45 bis 15:30 Uhr x 4 Pers 7,75 x 4 = 31 Gesamt = 212,5

Wachdienst Hebelstr.1 Einsatzzeiten Stundenumfang Montag: 07:45 bis 16:00 Uhr 8,25 = 8,25 Dienstag: 07:45 bis 16:00 Uhr 8,25 = 8,25 Mittwoch: 07:45 bis 16:00 Uhr 8,25 = 8,25 Donnerstag: 07:45 bis 16:00 Uhr 8,25 = 8,25 Freitag: 07:45 bis 12:00 Uhr 4,25 = 4,25 Gesamt = 37,25

Maybachstraße 10-12/Pettenkoferstraße Einsatzzeiten Stundenumfang Montag: 07:45 bis 16:00 Uhr x 2Pers 7,75 x 2 = 15,50 Dienstag: 07:45 bis 16:00 Uhr x 2Pers 7,75 x 2 = 15,50 Mittwoch: 07:45 bis 16:00 Uhr x 2Pers 7,75 x 2 = 15,50 Donnerstag: 07:45 bis 16:00 Uhr x 2Pers 7,75 x 2 = 15,50 Freitag: 07:45 bis 16:00 Uhr x 2Pers 7,75 x 2 = 15,50 Gesamt = 77,50

Schließdienst Ifflandstr. 2-6 Einsatzzeiten Stundenumfang Montag bis Freitag, täglich 1 Aufschließen: 05:45 Abschließen: zwischen 20:00 und 20:30 Gesamt 5

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Bei kurzfristigen Ausfällen einer eingesetzten Sicherheitskraft muss während den genannten Einsatzzeiten innerhalb von 30 Minuten ein Ersatz bereitgestellt werden.

Im Bedarfsfall müssen mindestens zwei weitere Sicherheitskräfte abrufbar innerhalb von 60 Minuten am Einsatzort Ifflandstr. zur Verfügung stehen, um Mitarbeitende des Jobcenter Mannheims auf Außendiensteinsätzen zu begleiten. Diese Sonderbestellung soll überwiegend für Termine beim Sozialgericht, aber auch bei Terminen in den Sozialräumen sowie bei Hausbesuchen der Kund*innen durch Mitarbeitende des Jobcenters, möglich sein. Weiter soll die Sonderbestellung die 13 weiteren Liegenschaften des Jobcenter Mannheim, verteilt im ganzen Stadtgebiet, im Bedarfsfall abdecken. Der Einsatz von Personal eines Subunternehmers ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

  1. Unternehmen

3.1 Anforderungen • Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO • Nachweis der Fachkunde im Unternehmen z.B. Meister/in für Schutz- und Sicherheit oder gleichwertige Qualifikation • Nachweis der Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig • Jährliche Brandschutzunterweisungen des Personals in Theorie und Praxis, mindestens ein Mitarbeitender zertifiziert nach „Brandschutzhelfer nach DGUV Informationsblatt 205-023“ • Einsatz von festem Stammpersonal, insbesondere wichtig für das Erkennen von Personal bzw. Kunden am Personaleingang und dem Wiedererkennen von verhaltensauffälligen Kunden • Erfahrung im Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen in einem Jobcenter • Bezahlung mindestens nach den einschlägigen Tariflöhnen des Sicherheitsgewerbes • Bereitstellung eines digitalen Wachbuchs • Digitale Zeiterfassung wg. minutengenauer Monatsabrechnung (5-Minuten-Taktung als Kulanz sind möglich)

  1. Personal

4.1 Anforderungen • erfolgreich abgeschlossener IHK-Sachkundeprüfung (§ 34a Abs.1 Satz 5 GewO), der Nachweis der Prüfung ist für jede eingesetzte Sicherheitskraft vorzulegen und beim Einsatz mitzuführen • eigene Bewacher-ID im Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (Registerbehörde) für jede eingesetzte Sicherheitsfachkraft • die Bewacher-ID ist von jeder eingesetzten Sicherheitsfachkraft sichtbar zu tragen • regelmäßiges (mindestens jährlich) Deeskalationstraining und aktueller Erste-Hilfe-Kurs • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis • entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis • gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift mindestens der Niveaustufe B2. Die Sprachanforderungen bestehen aufgrund der Notwendigkeit einer deeskalierenden Gesprächsführung, die schriftlichen Anforderungen insbesondere für die Dokumentation etwaiger Vorkommnisse und zur nachvollziehbaren Führung des Wachbuchs

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• Umsetzung der Jobcenter Mannheim hausinternen Geschäftsanweisung „Schutz & Sicherheit“, insbesondere im Alarmfall (Unterstützung bei der Räumung der Dienstgebäude bei Brandalarm o.ä.) • kein Einsatz von SGB II-Leistungsbeziehenden oder ehemaligen Leistungsbeziehenden, deren letzter Leistungsbezug weniger als drei Jahre zurückliegt • Kein Einsatz von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis in den letzten drei Monaten vor dem Einsatz mit Förderleistungen nach dem SGB III zustande kamen • Anwesenheit von täglich mindestens zwei weiblichen Sicherheitsfachkräften jeweils eine am Standort Ifflandstraße sowie eine am Standort Maybach-/Pettenkoferstraße zur Überprüfung weiblicher Kundinnen zur Identitätskontrolle bei Vollverschleierung • Vorstellung der für den Einsatz vorgesehenen Sicherheitskräfte spätestens zwei Wochen vor der Leistungserbringung und Vorlage der geforderten Nachweise zur Sachkundeprüfung • Der Auftraggeber hat das Recht, vorgesehene Sicherheitskräfte ohne Angabe von Gründen abzulehnen • Grundkenntnisse über den Sozialdatenschutz und eine unterschriebene Erklärung, diesen zu wahren, aufgrund der Begleitung von Kunden in Beratungsgesprächen

4.2 Ausrüstung Die Ausstattung des Wachpersonals mit Dienstkleidung, Technik und sonstiger Ausrüstung obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer stellt dem Wachpersonal die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung, Mindestanforderung Stech- und Schnittschutzkleidung.

Das Wachpersonal hat einheitliche zivile Kleidung zu tragen. Dunkle Hose/Rock, einfarbige helle Hemden/Blusen, einfarbig dunkle Jacken, Schuhe und Handschuhe. Eine Aufschrift auf der Dienstkleidung mit Zusätzen wie „Security“ oder „Sicherheitsdienst“ ist nicht gewünscht Grundsätzlich ist der Dienstausweis offen ohne Namensangaben mit der Bewacher ID aus dem Bewachungsregister zu tragen.

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