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Bewachung von fünf Liegenschaften mit Alarmverfolgung und Beflaggung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 15:27 (Europe/Berlin)

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt Magdeburg, den 16. Oktober 2026

Leistungsbeschreibung zur Öffentlichen Ausschreibung Nr. 01/26

„Bewachung der Liegenschaften des Landesarchivs Sachsen-An-

halt“

Auftraggeber

Landesarchiv Sachsen-Anhalt

Brückstr. 2

39114 Magdeburg

Telefon: 0391/59806-0

Fax: 0391/59806-600

Ansprechpartner bei allgemeinen Rückfragen:

Vergabe-lasa@sachsen-anhalt.de

Ansprechpartner bei Rückfragen zur Liegenschaft und für Besichtigungstermine:

Werden nach Abstimmung vergeben.

Vergabeart:

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

Leistungsumfang

  • Die Leistung umfasst die Sicherung der Dienstgebäude des Landesarchivs Sachsen-An-

halt

Los 1: Brückstraße 2, 39114 Magdeburg

Los 2: Tessenowstraße 2, 39114 Magdeburg

Los 3: Lindenallee 21, 38855 Wernigerode

Los 4: König-Heinrich-Straße 83, 06217 Merseburg

Los 5: Heidestraße 21, 06842 Dessau-Roßlau

  • Für die Standorte sind folgende Teilleistungen zu erbringen:

  • Scharf- und Unscharfschaltung der Gefahrenmeldeanlagen in den Dienstgebäuden

Los 1 und Los 3 bis 5 (nicht Los 2)

  • Aufschaltung der im Dienstgebäude befindlichen Gefahrenmeldeanlagen (Einbruch-

und Brandmeldeanlage) in eine durchgängig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle

(NSL) mit eigener Alarmempfangsstelle (AES) oder Alarmprovider (AP). Die Brandmel-

deanlage ist parallel bei der Feuerwehr aufgeschaltet.

  • Alarmverfolgung und Ursachenbehebung

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  • Beflaggung (Hissen und Einholen der Flaggen) der Dienstgebäude auf Anforderung

(ca. 18 x pro Jahr),

(nicht zu erbringen für Los 2 Tessenowstraße 2 und für Los 4 Merseburg).

Leistungspräzisierung

Scharf- und Unscharfschaltung der Gefahrenmeldeanlagen im Dienstgebäude

  • Der Auftragnehmer erhält vom Landesarchiv die erforderlichen Öffnungselemente für die

zentrale Verschlusseinheit (Schlüssel, Chip, Transponder und/oder Kodierung) sowie ei-

nen Generalschlüssel für die Liegenschaft und das Dienstgebäude. Der Auftragnehmer hat

sicherzustellen, dass eine missbräuchliche Nutzung sowohl der Öffnungselemente als

auch des Generalschlüssels ausgeschlossen ist.

  • Los 1: Die Unscharfschaltung hat von Montag bis Freitag um 05.45 Uhr zu erfolgen.

Die Scharfschaltung hat von Montag bis Donnerstag um 20.00 Uhr, Freitag um 18.00 Uhr

zu erfolgen.

  • Los 3: Die Unscharfschaltung hat von Montag bis Freitag um 05.45 Uhr zu erfolgen.

Die Scharfschaltung hat von Montag bis Donnerstag um 19.00 Uhr, Freitag um 16.30 Uhr

zu erfolgen.

  • Los 4: Die Unscharfschaltung hat von Montag bis Freitag um 05.45 Uhr zu erfolgen.

Die Scharfschaltung hat von Montag bis Donnerstag um 20.00 Uhr, Freitag um 18.00 Uhr

zu erfolgen.

  • Los 5: Die Unscharfschaltung hat von Montag bis Freitag um 05.45 Uhr zu erfolgen.

Die Scharfschaltung hat von Montag bis Freitag um 20.00 Uhr zu erfolgen.

  • Bei der „normalen“ Schließzeit sind alle Fenster auf Verschluß zu prüfen, offene Fenster

müssen geschlossen werden.

  • Bei der „normalen“ Schließzeit ist das Licht aus zu kontrollieren uggf. auszuschalten.

  • Lesesaal, WC-Bereiche und die noch Besuchern zugänglichen Räumlichkeiten sind zu

kontrollieren.

  • Zusätzlich Los 4 morgens – Die erfolgte Unscharfschaltung wird Reinigungspersonal und

Mitarbeitern/innen durch Anschalten der Flurbeleuchtung signalisiert. Die Eingangstür wird

durch den Wachdienst wieder verschlossen.

  • Zusätzlich Los 4 abends – Kontrolle des Displays im Eingangsbereich (nicht verschlossene

Fenster oder Türen, wie Eingang Packraum oder Altbau, werden hier angezeigt.

  • Zusätzlich Los 5 abends – Kontrolle Lesesaal, Tresen und ZRW.

  • Sowohl die Scharf- als auch die Unscharfschaltung hat zwingend zu den vereinbarten

Zeiten zu erfolgen. Eine Änderung der regulären Scharf- und Unscharfschaltung bei Bedarf

ist möglich z.B. bei Veranstaltungen bis nach 20.00 Uhr oder dem Landesarchivtag

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(Wochenende). Das Landesarchiv hat den Auftragnehmer diesbezüglich mindestens drei

Werktage im Voraus zu informieren.

  • Für einzelne Tage kann das Landesarchiv bei Bedarf abweichende Zeiten für die Scharf-

und Unscharfschaltung benennen. Der Auftragnehmer ist hierüber mindestens drei Werk-

tage im Voraus zu informieren.

  • Lässt eine Gefahrenmeldeanlage die Scharfschaltung nicht zu, hat der Auftragnehmer ei-

genständig die Ursachen hierfür zu ermitteln (z. B. nicht geschlossene Türen oder Riegel-

kontakte an Fenstern und Türen) und zu beheben.

  • Sollte eine Scharfschaltung aufgrund eines technischen Defekts in einer Gefahrenmelde-

anlage nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer eigenständig den für die Wartung und

Instandsetzung der Anlage zuständigen Dienstleister zu informieren. Die Benennung des

entsprechenden Dienstleisters erfolgt durch das Landesarchiv. Bis zur Instandsetzung

bzw. Beseitigung des Mangels und der Wiederinbetriebnahme der Anlage hat in Abstim-

mung mit dem AG eine extra beauftragte Bestreifung zu erfolgen. Die Protokolle und Nach-

weise sind zeitnah, mindestens am folgenden Werktag dem AG vorzulegen.

  • Ab Position 1.1.80 zusätzlich beauftragte Bestreifung sind die Leistungen Fenster und Tü-

ren von außen auf Verschluß oder Beschädigung prüfen, zusätzlich auszuführen.

Aufschaltung der im Dienstgebäude befindlichen Gefahrenmeldeanlagen in eine durchgängig

besetzte Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)

  • Die NSL muss nach VdS 3138-1 zertifiziert sein.

  • Die NSL muss entweder über eine eigene, nach VdS 3137:2021-04 (DIN EN 50518) zerti-

fizierte Alarmempfangsstelle verfügen oder mit einem nach VdS 3138-2:2014-06 zertifi-

zierten Alarmprovider zusammenarbeiten.

  • Die NSL muss über eine integrierte Interventionsstelle (IS) mit Anerkennung gemäß

VdS 2172-1 und 2172-2 :2005-12 verfügen. Ist dies nicht der Fall, muss ein Kooperations-

vertrag mit einem eigenständigen Unternehmen mit IS bzw. NSL mit integrierter IS gemäß

nachgewiesen werden.

  • Sofern der Auftragnehmer einen Kooperationsvertrag mit einem eigenständigen Unterneh-

men mit VdS-zertifizierter IS unterhält, ist dem Landesarchiv ein Wechsel des Kooperati-

onspartners unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

  • Für alle genannten Zertifizierungen bzw. Anerkennungen sind entsprechende Nachweise

mit dem Angebot vorzulegen.

Alarmverfolgung und Ursachenbehebung

  • Es ist sicherzustellen, dass im Falle einer Alarmverfolgung die Interventionskräfte

schnellstmöglich an der Liegenschaft erscheinen. Die Interventionszeit darf gemäß

VdS 2172-1 und 2172-2 :2005-12 im Regelfall zwanzig Minuten ab Empfang der

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Gefahrenmeldung nicht überschreiten. Angaben zum regulären Standort der Interventions-

kräfte und dessen Entfernung zur Liegenschaft sowie eine Erklärung des Auftragnehmers

über den Einsatz von Streifenfahrzeugen im Bereich der Liegenschaften sind dem Angebot

beizufügen.

  • Die Alarmverfolgung vor Ort erfolgt zusammen mit den Einsatzkräften der Polizei bzw. der

Feuerwehr, die durch eine separate Aufschaltung im Alarmfall ebenfalls informiert werden.

  • Im Zuge einer Alarmverfolgung sind die Ergebnisse der Meldung vor Ort zu überprüfen

und sämtliche Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu ergreifen.

  • Sofern Hinweise auf ein versuchtes oder erfolgtes Eindringen in die Liegenschaft bzw. das

Dienstgebäude vorliegen, ist umgehend ein verantwortlicher Mitarbeiter des Landesar-

chivs zu informieren. Das Gleiche gilt bei Feststellung eines Brandes. Die namentliche

Benennung der zuständigen Mitarbeiter erfolgt durch das Landesarchiv.

  • Über jeden Alarm – auch Fehlalarme - und dessen Ursache ist ein schriftlicher Kurzbericht

zu erstellen und dem Landesarchiv spätestens am darauffolgenden Werktag zukommen

zu lassen.

  • Die Rücksetzung einer Gefahrenmeldeanlage nach abgeschlossener Alarmverfolgung er-

folgt durch den AN. Eine entsprechende Einweisung in die Funktionsweise der vorhande-

nen Anlagen erfolgt durch das Landesarchiv bzw. in dessen Auftrag durch den für die War-

tung der Anlage zuständigen Fachbetrieb.

  • Liegt eine Störung einer Gefahrenmeldeanlage vor oder lässt sich diese aus anderen

Gründen nicht zurücksetzen, hat der Auftragnehmer eigenständig den für die Wartung und

Instandsetzung der Anlage zuständigen Dienstleister zu informieren. Die Benennung des

entsprechenden Dienstleisters erfolgt durch das Landesarchiv. Bis zur Instandsetzung

bzw. Beseitigung des Mangels und der Wiederinbetriebnahme der Anlage hat in Abstim-

mung mit dem AG eine extra beauftragte Bestreifung zu erfolgen. Die Protokolle und Nach-

weise sind zeitnah, mindestens am folgenden Werktag dem AG vorzulegen.

  • Sofern es aufgrund eines technischen Defektes zu einem längerfristigen, mehrtägigen

Ausfall einer Gefahrenmeldeanlage insgesamt oder einzelner Teilbereiche kommt, kann

das Landesarchiv kurzfristig zusätzliche extra Bestreifungen des Dienstgebäudes durch

den Auftragnehmer anfordern/beauftragen. Das Gleiche trifft auf Zeiträume zu, in denen

am Archivgebäude Baumaßnahmen z.B. Baugerüste installiert sind. Zeitpunkt, Anzahl und

Umfang richten sich nach den jeweiligen Erfordernissen und sind zwischen dem Landesar-

chiv und dem Auftragnehmer abzustimmen.

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Sonstige Anforderungen

  • Vor der Abgabe eines Angebots können die Liegenschaften und die Dienstgebäude be-

sichtigt werden.

  • Die Übertragung des Bewachungsauftrages oder von Teilen davon an Nachunternehmer

ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und dessen ausdrücklicher Zu-

stimmung gestattet.

  • Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach-, Schlüsselverlust- und Vermö-

gensschäden, die dem Landesarchiv durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers oder eines

Kooperationspartners in Ausübung einer mit dem Bewachungsvertrag in Zusammenhang

stehenden Tätigkeit entstehen.

  • Dem einzureichenden Angebot sind Referenzen von vergleichbaren Bewachungsaufträ-

gen innerhalb der vergangenen drei Jahre beizufügen. Aus der Auflistung müssen der Zeit-

raum des Auftrages, der Auftraggeber, Angaben zum Umfang des Bewachungsauftrages

sowie ein Ansprechpartner mit entsprechender Telefonnummer für Rückfragen hervorge-

hen.

  • Dem einzureichenden Angebot sind Nachweise über Ausbildung und Qualifikation des ein-

zusetzenden Personals beizufügen.

  • Dem einzureichenden Angebot sind der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

sowie der Nachweis über Sach-, Schlüssel-, Personen- und Vermögensversicherungen

unter Angabe der jeweiligen Deckungssummen in Höhe von 500.000€ beizufügen.

  • Es sind auch Eignungsnachweise zugelassen, die im Rahmen einer Präqualifizierung er-

worben wurden.

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht zur Grundlage

oder zum Inhalt des abzuschließenden Dienstleistungsverhältnisses. Grundlage des Ver-

hältnisses wird neben dieser Leistungsbeschreibung die Vergaben- und Vertragsordnung

für Leistungen – Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistun-

gen (VOL/B) – in der zurzeit gültigen Fassung.

Leistungsbeginn, Laufzeit und Kündigung

  • Die Dienstleistungsverhältnisse treten für alle Lose zum 1. Januar 2027 in Kraft und en-

den spätestens am 31. Dezember 2029. Eine gesonderte Kündigung zu diesem Datum

ist nicht erforderlich.

  • Das Landesarchiv Sachsen-Anhalt (alle Liegenschaften) sind über Feier- und Brückentage

z.B. Zwischen Weihnachten und Silvester geschlossen. Diese Tage werden zu Beginn des

jeweiligen Kalenderjahres festgelegt und bekanntgegeben.

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Leistungsverzeichnis

Im gesamten Leistungsverzeichnis darf nicht gestrichen oder Veränderungen vorgenommen

werden. Es muss jeweils der Einheits- und Gesamtpreis angegeben werden.

Los 1 Brückstr. 2

Position Menge Leistungsbeschreibung EP GP

1.1.10 1 psch. An-, Abfahrt und je Beflaggung

ca. 1,5 mal inkl. Fahrzeit pro

Monat. ---------------- ---------------

1.1.20 1 psch. Scharf- und Nichtscharfschal-

tung von Mo-Fr pro Monat. ---------------- ---------------

1.1.30 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.20 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.40 1 psch. Einsatz pro Alarmmeldung inkl.

An- und Abfahrt und aller

Nebenkosten. ---------------- ---------------

1.1.50 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.40 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.60 1 h Vorort Bewachung bei tech-

nichen Problemen/Störungen

der EMA/BMA inkl. aller Ne-

benkosten. ----------------- --------------

1.1.70 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.60 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

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[Seite 7]

1.1.80 1 psch. zusätzlich beauftragte Bestreif-

fung für einen Tag mit 2 x mal

(1x tags + 1x nachts) ---------------- ---------------

1.1.90 1 psch. für jeden weiteren Tag nach

Pos. 1.1.80 ---------------- ---------------

1.1.100 1psch. Zulage für Pos. 1.1.80 und

1.1.90 für Sonntag und

Feiertag ---------------- ---------------

1.1.110 1 psch. zusätzlich extra beauftragte

Bestreifung für einen Tag mit

4 x mal

(2x tags + 2x nachts) ---------------- ---------------

1.1.120 1 psch. für jeden weiteren Tag nach

Pos. 1.1.110 ---------------- ---------------

1.1.130 1psch. Zulage für Pos. 1.1.110 und

1.1.120 für Sonntag und

Feiertag ---------------- ---------------

Los 1 ---------------

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[Seite 8]

Los 2 Tessenowstr. 2

Position Menge Leistungsbeschreibung EP GP

1.1.40 1 psch. Einsatz pro Alarmmeldung inkl.

An- und Abfahrt und aller

Nebenkosten. ---------------- ---------------

1.1.50 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.40 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.60 1 h Vorort Bewachung bei tech-

nichen Problemen/Störungen

der EMA/BMA inkl. aller Ne-

benkosten. ----------------- --------------

1.1.70 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.60 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.80 1 psch. zusätzlich beauftragte Bestreif-

fung für einen Tag mit 2 x mal

(1x tags + 1x nachts) ---------------- ---------------

1.1.90 1 psch. für jeden weiteren Tag nach

Pos. 1.1.80 ---------------- ---------------

1.1.100 1psch. Zulage für Pos. 1.1.80 und

1.1.90 für Sonntag und

Feiertag ---------------- ---------------

1.1.110 1 psch. zusätzlich extra beauftragte

Bestreifung für einen Tag mit

4 x mal

(2x tags + 2x nachts) ---------------- ---------------

1.1.120 1 psch. für jeden weiteren Tag nach

Pos. 1.1.110 ---------------- ---------------

Seite 8/7

[Seite 9]

1.1.130 1psch. Zulage für Pos. 1.1.110 und

1.1.120 für Sonntag und

Feiertag ---------------- ---------------

Los 2 ---------------

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[Seite 10]

Los 3 Wernigerode

Position Menge Leistungsbeschreibung EP GP

1.1.10 1 psch. An-, Abfahrt und je Beflaggung

ca. 1,5 mal inkl. Fahrzeit pro

Monat. ---------------- ---------------

1.1.20 1 psch. Scharf- und Nichtscharfschal-

tung von Mo-Fr pro Monat. ---------------- ---------------

1.1.30 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.20 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.40 1 psch. Einsatz pro Alarmmeldung inkl.

An- und Abfahrt und aller

Nebenkosten. ---------------- ---------------

1.1.50 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.40 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.60 1 h Vorort Bewachung bei tech-

nichen Problemen/Störungen

der EMA/BMA inkl. aller Ne-

benkosten. ----------------- --------------

1.1.70 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.60 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.80 1 psch. zusätzlich beauftragte Bestreif-

fung für einen Tag mit 2 x mal

(1x tags + 1x nachts) ---------------- ---------------

1.1.90 1 psch. für jeden weiteren Tag nach

Pos. 1.1.80 ---------------- ---------------

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[Seite 11]

1.1.100 1psch. Zulage für Pos. 1.1.80 und

1.1.90 für Sonntag und

Feiertag ---------------- ---------------

1.1.110 1 psch. zusätzlich extra beauftragte

Bestreifung für einen Tag mit

4 x mal

(2x tags + 2x nachts) ---------------- ---------------

1.1.120 1 psch. für jeden weiteren Tag nach

Pos. 1.1.110 ---------------- ---------------

1.1.130 1psch. Zulage für Pos. 1.1.110 und

1.1.120 für Sonntag und

Feiertag ---------------- ---------------

Los 3 ---------------

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Los 4 Merseburg

Position Menge Leistungsbeschreibung EP GP

1.1.20 1 psch. Scharf- und Nichtscharfschal-

tung von Mo-Fr pro Monat. ---------------- ---------------

1.1.30 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.20 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.40 1 psch. Einsatz pro Alarmmeldung inkl.

An- und Abfahrt und aller

Nebenkosten. ---------------- ---------------

1.1.50 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.40 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.60 1 h Vorort Bewachung bei tech-

nichen Problemen/Störungen

der EMA/BMA inkl. aller Ne-

benkosten. ----------------- --------------

1.1.70 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.60 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.80 1 psch. zusätzlich beauftragte Bestreif-

fung für einen Tag mit 2 x mal

(1x tags + 1x nachts) ---------------- ---------------

1.1.90 1 psch. für jeden weiteren Tag nach

Pos. 1.1.80 ---------------- ---------------

1.1.100 1psch. Zulage für Pos. 1.1.80 und

1.1.90 für Sonntag und

Feiertag ---------------- ---------------

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[Seite 13]

1.1.110 1 psch. zusätzlich extra beauftragte

Bestreifung für einen Tag mit

4 x mal

(2x tags + 2x nachts) ---------------- ---------------

1.1.120 1 psch. für jeden weiteren Tag nach

Pos. 1.1.110 ---------------- ---------------

1.1.130 1psch. Zulage für Pos. 1.1.110 und

1.1.120 für Sonntag und

Feiertag ---------------- ---------------

Los 4 ---------------

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[Seite 14]

Los 5 Dessau

Position Menge Leistungsbeschreibung EP GP

1.1.10 1 psch. An-, Abfahrt und je Beflaggung

ca. 1,5 mal inkl. Fahrzeit pro

Monat. ---------------- ---------------

1.1.20 1 psch. Scharf- und Nichtscharfschal-

tung von Mo-Fr pro Monat. ---------------- ---------------

1.1.30 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.20 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.40 1 psch. Einsatz pro Alarmmeldung inkl.

An- und Abfahrt und aller

Nebenkosten. ---------------- ---------------

1.1.50 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.40 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.60 1 h Vorort Bewachung bei tech-

nichen Problemen/Störungen

der EMA/BMA inkl. aller Ne-

benkosten. ----------------- --------------

1.1.70 1 psch. Zulage für Pos. 1.1.60 für

Sonntag und Feiertag ---------------- ---------------

1.1.80 1 psch. zusätzlich beauftragte Bestreif-

fung für einen Tag mit 2 x mal

(1x tags + 1x nachts) ---------------- ---------------

1.1.90 1 psch. für jeden weiteren Tag nach

Pos. 1.1.80 ---------------- ---------------

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[Seite 15]

1.1.100 1psch. Zulage für Pos. 1.1.80 und

1.1.90 für Sonntag und

Feiertag ---------------- ---------------

1.1.110 1 psch. zusätzlich extra beauftragte

Bestreifung für einen Tag mit

4 x mal

(2x tags + 2x nachts) ---------------- ---------------

1.1.120 1 psch. für jeden weiteren Tag nach

Pos. 1.1.110 ---------------- ---------------

1.1.130 1psch. Zulage für Pos. 1.1.110 und

1.1.120 für Sonntag und

Feiertag ---------------- ---------------

Los 5 ---------------

Zusammenfassung:

Los 1 -----------------------

Los 2 -----------------------

Los 3 -----------------------

Los 4 -----------------------

Los 5 -----------------------

Nachlass für 2 Lose -----------------------

Nachlass für 3 Lose -----------------------

Nachlass für mehr als 3 Lose -----------------------

Nettosumme -----------------------

  • 19% MwSt. -----------------------

Bruttosumme ______________

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