Bewachung einer Baustelle
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Staatl. Hochbauamt Ulm
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
- Baustellenüberwachung (71521000)
- Bekanntmachung
- vergabe.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 54321-NetTender-1a1b04a943b-5948d542656ab002
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Staatliche Hochbauamt Ulm hat die Bewachung einer Baustelle an Airbus Defense and Space GmbH vergeben. Die Ausführung ist vom 9. November bis zum 18. Dezember 2026 vorgesehen; der Auftraggeber hat seinen Sitz in Ulm, der Standort der Baustelle ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
a) Art und Umfang der Leistung: Baustellenbewachung b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Staatl. Hochbauamt Ulm / Grüner Hof 2 / 89073 Ulm Telefonnummer: +49 731-27011-322 E-Mail: poststelle.hbaul@vbv.bwl.de Faxnummer: +49 73127011-199 Internet: https://www.bundesbau-bw.de Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb Baustellenbewachung Lieferung/Ausführung ab: 09.11.2026 Lieferung/Ausführung bis: 18.12.2026 Auftragnehmer: Airbus Defense and Space GmbH / Claude- Dornier- Straße 1 / 88090 Immenstaad
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.