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260929_Vertragsentwurf_Beratung Beteiligungsführung TenneT.pdf

Betriebswirtschaftlich-technische Beratung zur Bundesbeteiligung an TenneT

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 11:33 (Europe/Berlin)

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IIIC2 – 31108/003 ZC4 – 17104/004-26#036

Vertrag

zwischen der

Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Scharnhorststraße 34–37

10115 Berlin

– im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“ genannt –,

und

[Name des AN],

[Adresse des AN]

– im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt –,

wird ein Vertrag geschlossen über die Erbringung von

„Ökonomische und technische Beratung

– Bundesbeteiligung TenneT“

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1 Inhalt 1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................ 3 2 Vertragsbestandteile ............................................................................................................ 3 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers ............................................................................... 3 4 Vergütung ............................................................................................................................ 4 5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise ..................................................................... 5 6 Unteraufträge ...................................................................................................................... 6 7 Interessenkonflikte ............................................................................................................... 7 8 Datenschutz ........................................................................................................................ 7 9 Vertraulichkeit ...................................................................................................................... 7 10 IT-Sicherheit ........................................................................................................................ 8 11 Nutzungsrechte ................................................................................................................... 8 12 Haftung ................................................................................................................................ 9 13 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung ................................................................... 9 14 Vertragslaufzeit, Kündigung ................................................................................................. 9 15 Allgemeine Vertragsbedingungen ...................................................................................... 10 16 Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 10

Vertrag „Ökonomische und technische Beratung – Bundesbeteiligung TenneT“ Seite 2 von 11

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1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................ 3 2 Vertragsbestandteile ............................................................................................................ 3 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers ............................................................................... 4 4 Vergütung ............................................................................................................................ 4 5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise ..................................................................... 5 6 Unteraufträge ...................................................................................................................... 6 7 Interessenkonflikte ............................................................................................................... 7 8 Datenschutz ........................................................................................................................ 7 9 Vertraulichkeit ...................................................................................................................... 8 10 IT-Sicherheit ........................................................................................................................ 8 11 Nutzungsrechte ................................................................................................................... 9 12 Haftung ................................................................................................................................ 9 13 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung ................................................................. 10 14 Vertragslaufzeit, Kündigung ............................................................................................... 10 15 Allgemeine Vertragsbedingungen ...................................................................................... 11 16 Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 11 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammen- hang mit der ökonomischen und technischen Beratung zur Bundesbeteiligung an Ten- neT.

(2) Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (An- lage 1) und dem Angebot des AN (Anlage 2).

(3) Ein Anspruch auf Abruf und Vergütung eines Mindestumfangs der vereinbarten Leis- tung besteht nicht.

(4) Der Leistungsumfang ist begrenzt auf die Grundlaufzeit dieses Vertrags gemäß Ziff. 14 (1).

(5) Die gemäß Ziff. 14 (2). vereinbarte Option ist separat durch den AG zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.

2 Vertragsbestandteile (1) Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus folgenden Vertrags- bestandteilen in der nachfolgend benannten Geltungsreihenfolge:

  1. den Bestimmungen dieses Vertragstextesnebst einer Vereinbarung zur Auf- tragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) so- wie der Anlage „Vorgaben für den Einsatz von KI im Rahmen der Leistungser- bringung“,

  2. der Leistungsbeschreibung,

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  1. dem Angebot des AN einschließlich der dem Angebot beigefügten Anlagen;

  2. den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwen- dung.

3 Leistungspflichten des Auftragnehmers (1) Im Rahmen des Vertrags führt der AN sämtliche Aufgaben in enger Abstimmung mit dem AG selbstständig und eigenverantwortlich nach Maßgabe der in der Leistungs- beschreibung festgelegten Ausführungsbedingungen durch.

(2) Im Leistungsumfang ist eine inhaltliche Korrekturschleife (Nachbesserung der Ausar- beitungen) nach Durchsicht der Entwurfsfassungen durch den AG inbegriffen. Der AN verpflichtet sich, die vom AG mitgeteilten Änderungs- und Anpassungswünsche in- nerhalb einer angemessenen Frist einzuarbeiten und eine finale Fassung vorzulegen.

(3) Der AN stellt durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicher, dass die Aufgabenerledigung nach Auftragserteilung unverzüglich begonnen und vereinba- rungsgemäß durchgeführt wird.

(4) Das im Angebot benannte Personal ist für die Auftragsausführung tatsächlich einzu- setzen. Der AN darf das im Angebot benannte Personal nur durch Personal mit einer in Bezug zur wahrzunehmenden Aufgabe mindestens gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung ersetzen. Der AN teilt dem AG einen geplanten Personalwechsel im Sinne von Satz 2 unverzüglich mit. Der AN ist verpflichtet, anderes Personal vorzu- schlagen, soweit der AG begründet darlegt, dass das von dem AN als Ersatz vorge- sehene Personal die Anforderungen in Satz 2 nicht erfüllt.

4 Vergütung (1) Die auf der Grundlage dieses Vertrages vom AN erbrachten Leistungen werden auf Stundensatzbasis vergütet:

Der Stundensatz beläuft sich im Falle des Tätigwerdens von Associate/ Con- sultant auf einen Betrag in Höhe von

[XXX],00 €

(in Worten: [XXXXX] EURO).

Der Stundensatz beläuft sich im Falle des Tätigwerdens von Senior Consul- tant/ Senior Associate/ Manager/ Project Leader auf einen Betrag in Höhe von

[XXX],00 €

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(in Worten: [XXXXX] EURO).

Der Stundensatz beläuft sich im Falle des Tätigwerdens von Senior Manager/ Partner/ Director auf einen Betrag in Höhe von

[XXX],00 €

(in Worten: [XXXXX] EURO).

Die abzurechnende Vergütung für die Grundlaufzeit ist auf einen Maximalbe- trag in Höhe von

[XXX],00 €

(in Worten: [XXXXX] EURO).

begrenzt.

Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption gemäß Ziff. 14 (2) erhöht sich dieser Maximalwert um weitere [XXX],00 EUR (in Worten: [XXXXX] Euro) auf insgesamt

[XXX],00 €

(in Worten: [XXXXX] EURO).

(2) Die Preise sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden ge- setzlichen Umsatzsteuer. Der AN ist für die Kontrolle der Einhaltung dieses Maximal- betrages verantwortlich. Der AN ist verpflichtet, den AG umgehend über drohende Überschreitungen des Kostenrahmens zu unterrichten.

(3) Mit der Vergütung sind sämtliche Personal- und Sachkosten im Rahmen der angebo- tenen Leistung abgegolten.

5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise (1) Abweichend von § 17 VOL/ Teil B sind die Rechnungen für die im jeweiligen Quartal erbrachten Leistungen zu stellen. Eine frühere oder spätere Abrechnung von Leistun- gen kann zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall vereinbart werden. Die Rech- nungen sind nach Maßgabe der Arbeitspakete in der Leistungsbeschreibung zu glie- dern. Der Abrechnung sind aussagekräftige und lückenlose Nachweise anhand von Stundenaufschreibungen mit jeweils inhaltlicher Beschreibung der konkreten Tätigkeit pro Mitarbeiterkategorie beizufügen.

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(2) Der AN verpflichtet sich, Rechnungen in elektronischer Form gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes auszustellen und zu übermitteln.1 Dazu sind folgende Angaben zu verwenden:

BT-10: LeitwegID: [XXX-XXXXX-XX]

BT-13: eAktenzeichen des Bedarfsträgers: [XXX – XXXXX/XXX]

(3) Zahlungen erfolgen grundsätzlich nachträglich innerhalb von 30 Tagen nach Billigung der Leistung und Vorlage einer vollständigen, inhaltlich richtigen und prüffähigen Rechnung kostenfrei auf ein inländisches Bankkonto des AN. Vorher tritt Verzug nicht ein. Vorauszahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei einer unvollständigen, inhaltlich unrichtigen oder wegen inhaltlicher Unklarheiten nicht prüffähigen Rechnung ist für den Fristbeginn der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Rechnung vervollständigt oder berichtigt wurde bzw. zu dem bestehende Unklarheiten zur Rechnung aufgeklärt worden sind.

(4) Führen die Ergebnisse des Auftrags beim AN zu finanziellen Erträgen, sind diese Er- träge in vollem Umfang an den AG abzuführen. Von Erträgen aus Veröffentlichungen steht dem AG die Hälfte der Einnahmen zu, soweit sie die Ausgaben dafür überstei- gen. Der AN verpflichtet sich, den AG hierüber zu informieren. Die Mitteilungspflicht besteht über den Zeitpunkt der Bestätigung der vertragsgemäßen Erfüllung des Auf- trags hinaus weiter.

6 Unteraufträge (1) Der AN darf einzelne Leistungsbestandteile durch Unterauftragnehmer erbringen las- sen. Unteraufträge, die nicht Gegenstand des Angebots des AN sind, sowie ein be- absichtigter Austausch von Unterauftragnehmern bedürfen der vorherigen Zustim- mung des AG.

(2) Der nachträgliche Einsatz oder Austausch von Unterauftragnehmern ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Einsatz unter Angabe der Gründe sowie unter Vor- lage der erforderlichen Nachweise zu Ausschlussgründen in Textform anzuzeigen. § 8 der Anlage „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung“ und § 4 der Anlage „Vorga- ben für den Einsatz von KI im Rahmen der Leistungserbringung“ sind zu beachten.

(3) Hat der AN die Kapazitäten des auszutauschenden Unterauftragnehmers im Verga- beverfahren im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch genommen, müssen zusätzlich die erforderlichen Nachweise der Eignung des einzusetzenden Un- terauftragnehmers vorgelegt werden. Ein Austausch nach diesem Abs. ist nur zuläs- sig, wenn der einzusetzende Unterauftragnehmer die maßgeblichen Eignungsanfor- derungen erfüllt und die erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt.

1 Hinweise zur elektronischen Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung finden Sie unter https://e- rechnung-bund.de/.

Vertrag „Ökonomische und technische Beratung – Bundesbeteiligung TenneT“ Seite 6 von 11

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Soweit die Eignungsleihe berufliche Leistungsfähigkeit oder Erfahrung betrifft, hat der einzusetzende Unterauftragnehmer die entsprechenden Leistungen selbst zu erbrin- gen.

(4) Die Zustimmung des AG zum nachträglichen Einsatz oder Austausch von Unterauf- tragnehmern setzt die vergaberechtliche Zulässigkeit nach § 132 GWB voraus.

(5) Die Beauftragung eines Unterauftragnehmers erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Er gewährleistet die Einhaltung von § 128 Abs. 1 GWB und § 97 Abs. 4 GWB und gestaltet seine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer so, dass diese mindestens den Anforderungen dieses Vertrags entsprechen.

(6) Der AN hat in seinen Verträgen mit Unterauftragnehmern vorzusehen, dass der AG im Falle einer Beendigung dieses Vertrages berechtigt ist, im erforderlichen Umfang in die Verträge des AN mit den Unterauftragnehmern einzutreten und diese zu den vereinbarten Bedingungen fortzuführen, soweit dies zur Sicherstellung der weiteren Leistungserbringung erforderlich ist.

(7) Unteraufträge an aktive oder ehemalige Beschäftigte des AG sind nur mit der vorhe- rigen Zustimmung des AG zu erteilen.

7 Interessenkonflikte (1) Interessenkonflikte sind während der Vertragslaufzeit zu vermeiden.

(2) Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, wenn während der Vertragslaufzeit Umstände eintreten oder bekannt werden, die zu einem Interessenkonflikt im Zusam- menhang mit der Durchführung des Auftrags führen können. Die Parteien stimmen in diesem Fall unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung des Interessenkonflikts ab

8 Datenschutz (3) Der AN hat die sich aus der DSGVO und dem BDSG ergebenden Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen.

(4) Zwischen AG und AN ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) nach Art. 28 DSGVO nach Maßgabe der als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlichten Mustervereinbarung abzuschließen.

(5) Der AN hat sicherzustellen, dass diese Verpflichtung auch für den AN tätige Mitarbei- tende und beauftragte Dritte gilt und die tatsächliche Einhaltung dieser Verpflichtung sichergestellt ist. Er hat weiter darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, sorgfältig ausge- wählt worden sind und die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beach- ten.

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9 Vertraulichkeit

(1) Der AN verwendet alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen, Unterlagen und Materialien sowie angefertigten Produkte ausschließlich zur Erbringung der ver- traglichen Leistungen. Sämtliche angefertigten Produkte sind vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Der AN hat insbesondere die Rechte der Gesellschaft, de- ren Beteiligungsführung Gegenstand des Beratungsauftrags ist, sowie weiterer ein- bezogener Dritter zum Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

(2) Nicht allgemein bekannte Informationen sind zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. Hiervon ausgenommen sind zwingende konzernrechtliche Berichts- und Informations- pflichten sowie gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden.

(3) Die Weitergabe an Personal und Unterauftragnehmer ist nur zulässig, soweit dies zur Auftragsdurchführung unabdingbar ist. Der AN verpflichtet alle eingesetzten Personen zur Einhaltung der Vertraulichkeit und zum Verbot der Verwertung gegenüber Dritten.

(4) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrags gewonnenen Erkenntnisse so- wie Auskünfte an die Presse bedürfen der Genehmigung des AG.

(5) Der AG ist berechtigt grundlegende Vertragsinformationen, insbesondere Name des AN, Gegenstand, Laufzeit sowie das gesamte und das zum Zeitpunkt der Informa- tionsherausgabe ausgezahlte Vertragsvolumen, im Rahmen parlamentarischer Anfra- gen, Presseanfragen oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Dritte herauszugeben. Hiervon ausgenommen sind als Geschäftsgeheimnisse einzustu- fende Informationen des AN.

(6) Im Rahmen des Auftrags kann die Kenntnisnahme und Bearbeitung von Verschluss- sachen des Einstufungsgrades "VS - Nur für den Dienstgebrauch" erforderlich wer- den. Anlage 4 des Geheimschutzhandbuchs für die Wirtschaft (VS-NfD Merkblatt) fin- det daher Anwendung und wird als Anlage 3 diesem Vertrag beigefügt; eine Verein- barung gemäß Teil 1b des Merkblatts ist zu schließen.

10 IT-Sicherheit (1) Der AN hat eine sichere und ordnungsgemäße Datenverarbeitung zu gewährleisten. Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, wenn die Anforderungen nach Satz 1 nicht oder nicht mehr erfüllt werden können.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich alle erkannten oder vermuteten sicherheitsrelevanten Ereignisse, Störungen, Schwachstellen oder sonstigen Umstände zu melden, die die Informationssicherheit oder den Schutz per- sonenbezogener Daten beeinträchtigen könnten. Die Meldung hat spätestens inner- halb von 24 Stunden nach Bekanntwerden zu erfolgen.

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11 Nutzungsrechte

(1) Der AN überträgt dem AG die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an (i) sämtlichen Arbeitsergebnissen des AN aus der Durchführung dieses Vertrages sowie an (ii) allen Daten und Aufzeichnungen des AN, die dieser zum Zwecke der Leistungserbringung erhoben und erstellt hat, insbesondere das Veröffentlichungsrecht unter namentlicher Nennung des AN. Hiervon ausgenommen sind vorbestehende Rechte und allgemeine Kenntnisse des AN; an diesen erhält der AG ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im für die Arbeitsergebnisse erforderli- chen Umfang.

(2) Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen der Arbeitsergebnisse vor- zunehmen und diese in gleicher Weise wie die Arbeitsergebnisse zu nutzen. Auf schriftliches Verlangen des AN ist auf die Umgestaltung bzw. Bearbeitung hinzuwei- sen. Der AG ist ohne gesonderte Zustimmung für jeden Einzelfall befugt, die Nut- zungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.

(3) Alle Ansprüche des AN für die Übertragung der Nutzungsrechte auf den AG sind durch die aus diesem Vertrag folgende Vergütung abgegolten.

(4) Der AN sichert zu, dass er berechtigt ist, die Nutzungsrechte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, zu übertragen. Der AN sichert außerdem zu, dass der Nutzung der Arbeitsergebnisse, Aufzeichnungen und Daten keine Marken- oder Persönlichkeits- rechte Dritter bzw. sonstige Leistungsschutzrechte entgegenstehen.

(5) Der AN stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus etwaigen eigenen Rechten an den Arbeitsergebnissen, den Aufzeichnungen oder Daten her- leiten. Hierzu gehören auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des AG gegenüber Dritten. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Jede Veröffentlichung, Auswertung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse, Auf- zeichnungen und Daten insgesamt oder von Teilen durch den AN auch nach Ver- tragsbeendigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AG.

(7) Die Absätze 1, 2, 3, 4 und 5 gelten auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet.

12 Haftung

(1) Der AN hat für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden abzuschließen. Die Deckungssumme für Vermögensschäden muss mindestens 1,0 Mio. Euro je Schadensereignis betragen. Ein Nachweis hierüber ist dem AG unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen.

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(2) Stehen dem AG wegen eines Schadens, für den der AN haftet, Ansprüche gegen einen Dritten zu, so sind sie an den AN insoweit abzutreten, als dieser Schadenersatz leistet.

13 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung

(1) Sieht sich der AN an der ordnungsgemäßen Erbringung der übernommenen Leistun- gen gehindert, so hat der AN dies dem AG unverzüglich anzuzeigen. Sobald abseh- bar ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen werden kann, ist dies dem AG mitzuteilen.

(2) Sobald die Ursache der Behinderung wegfällt, hat der AN die Leistungen ohne be- sondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen.

(3) Die Absätze (1) und (2) gelten entsprechend für die vertraglichen Leistungen des AG.

14 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt am XX.XX.2026 und endet am XX.XX.202X.

(2) Die Laufzeit des Vertrags kann vom AG einmal um längstens 12 Monate bis zum XX.XX.202X verlängert werden. Die Ausübung dieser Option muss vom AG mindes- tens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gegenüber dem AN erklärt wer- den, es sei denn, der AN verzichtet auf diese Vorfrist.

(3) Der AG ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Kündigung lässt die gesetzlichen Vergü- tungs- und Ausgleichsansprüche des AN unberührt. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB zu kündigen.

(4) Soweit der Vertrag mehrere voneinander abgrenzbare Leistungen umfasst, kann der AG ein ihm zustehendes Kündigungsrecht auch hinsichtlich eines Teils der vertrags- gegenständlichen Leistung ausüben. Die Teilkündigung darf nicht dazu führen, dass dem AN die Fortsetzung der verbleibenden vertraglichen Leistungen unzumutbar wird.

(5) Der AG kann verlangen, dass der AN bereits vor Vertragsbeendigung begonnene und in sich abgrenzbare Leistungen noch abschließt, sofern deren Fertigstellung zur ord- nungsgemäßen Erfüllung des jeweiligen Leistungsgegenstands erforderlich und dem AN unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist. Die hierfür geschuldete Vergütung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Konditionen.

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15 Allgemeine Vertragsbedingungen

(1) Abweichende Geschäftsbedingungen, branchenübliche Arbeitsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Dieser Vertrag wird in Textform geschlossen. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrags, ein- schließlich dieser Textformklausel, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Die- ses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.

(3) Es gilt deutsches Recht.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder un- durchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die ent- sprechende gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Ver- einbarung als lückenhaft erweist.

Bundesministerium für Wirtschaft und [Auftragnehmer] Energie Im Auftrag

(Ort, Datum, Name in Druckbuchst/Signatur) (Ort, Datum, Name in Druckbuchst/Signatur)

Vertrag „Ökonomische und technische Beratung – Bundesbeteiligung TenneT“ Seite 11 von 11

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