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IIIC2 – 31108/003 ZC4 – 17104/004-26#036
Ökonomische und technische Beratung
– Bundesbeteiligung TenneT
Verfahrensbeschreibung
und Teilnahmebedingungen
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Gliederung:
Allgemeine Bestimmungen .................................................................................... 4
1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson ...................................................... 4
1.2. Losvergabe ....................................................................................................... 4
1.3. Elektronisches Verfahren ................................................................................ 4
1.4. Bieterfragen ...................................................................................................... 4
1.5. Vertraulichkeit .................................................................................................. 5
1.6. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren ................................................ 5
Ablauf des Vergabeverfahrens .............................................................................. 5
Teilnahmebedingungen .......................................................................................... 5
3.1. Form des Angebots .......................................................................................... 5
3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe ................................................... 6
3.3. Eignung ............................................................................................................. 6
3.3.1. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ......................................... 7
3.3.2. Mindestjahresumsatz ............................................................................. 7
3.3.3. Ausreichendes Personal ........................................................................ 7
3.3.4. Berufliche Leistungsfähigkeit – Unternehmensreferenzen ..................... 8
3.3.4.1.Anforderungen an Referenzaufträge: ........................................ 8
3.3.4.2.Erforderliche Angaben pro Referenz ......................................... 8
3.3.4.3.Sortierung und Prüfung.............................................................. 9
3.3.5. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen ............................................... 9
3.3.6. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe ....................................... 10
3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ...................................................... 10
3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen .................................. 10
Zuschlagskriterien ................................................................................................ 10
4.1. Qualitative Zuschlagskriterien ...................................................................... 10
4.1.1. Personal (Gewichtung 50 %) ................................................................ 10
4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20 %) .......................... 11
4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 30 %) ............................................. 11
4.1.4. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ..................................... 12
4.2. Zuschlagskriterium Preis .............................................................................. 12
Zuschlagsentscheidung ....................................................................................... 13
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5.1. Gesamtwertung .............................................................................................. 14
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Allgemeine Bestimmungen
Die Vergabe des Auftrags „Ökonomische und technische Beratung – Bundesbeteiligung TenneT“ erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV vergeben.
1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Referat ZC4 – Zentrale Vergabestelle Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Ansprechperson: Pia Hesse
E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de
1.2. Losvergabe
Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.
1.3. Elektronisches Verfahren
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
1.4. Bieterfragen
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe- Plattform zu stellen. Im allgemeinen Interesse liegende Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.
Fragen zum Vergabeverfahren müssen spätestens bis zum achten Kalendertag vor dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nur im Ausnahmefall zu beantworten.
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Anpassungen an dem veröffentlichten Vertragsentwurf – insbesondere Sonder- regelungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen –, die nicht rechtlich zwingend sind, kommen nicht in Betracht. Von entsprechenden Bieterfragen bitten wir abzusehen.
1.5. Vertraulichkeit
Der Bieter hat über die in diesem Vergabeverfahren bekanntwerdenden dienstlichen Angelegenheiten des BMWE auch nach Beendigung des Verfahrens Verschwiegenheit zu bewahren. Die Mitarbeitenden sind entsprechend zu verpflichten.
1.6. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren
Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden vom BMWE nicht erstattet.
Ablauf des Vergabeverfahrens
Der Zuschlag wird auf Basis der eingereichten Angebote auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Verhandlungen sind ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen
Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen (Eignung) vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen (siehe Ziff. 3.3 und Ziff. 3.4).
Vor einer Zuschlagserteilung führt die Vergabestelle Abfragen im Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz) durch.
Angebote, die den Anforderungen in den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bieters (AGB) sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (siehe Ausschlussgründe nach § 57 VgV).
3.1. Form des Angebots
Das Angebot ist in Deutsch zu erstellen. Nachweisen und Eigenerklärungen, die nicht in Deutsch abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bieters.
Das Angebot soll zur besseren Lesbarkeit mit Seitenzahlen und einem Inhaltsverzeichnis versehen und als eine einzige, durchsuchbare PDF-Datei übermittelt werden. Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen können auch – unter Beibehaltung des Dateinamens – als getrennte Dateien übermittelt werden.
Der Hauptteil des Angebots (inhaltliche Ausführungen/Konzepte, die sich unmittelbar an den vorgegebenen Zuschlagskriterien orientieren, exklusive Nachweise und Eigenerklärungen) sollte einen Umfang von 30-40 DIN-A4-Seiten (basierend auf
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Formatierung in Arial, ca. 12 Pt., Zeilenabstand mind. 1,15) nicht überschreiten. [Beispielaufgaben sind von dieser Vorgabe nicht umfasst und können als Anhang beigefügt werden.]
Die vorgenannten Formatvorgaben verstehen sich als Ordnungsvorschriften. Eine geringfügige Abweichung führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Die Vergabestelle behält sich vor, im Falle einer erheblichen Überschreitung des Seitenumfangs die über den Rahmen hinausgehenden Textteile unberücksichtigt zu lassen, um die Gleichbehandlung aller Bieter zu wahren.
3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungs- berechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Im Falle der beabsichtigten Einbindung eines Unterauftragnehmers kommt zwischen diesem und dem Auftraggeber keine Vertragsbeziehung zustande. Eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe ist im Angebot mit Hinweis auf den betroffenen Leistungsbestandteil sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftrag- nehmers anzuzeigen. Im Falle einer beabsichtigten Einbindung eines Unterauftrag- nehmers für wesentliche Leistungsbestandteile des Auftrags muss der Unterauftrag- nehmer spätestens mit Beginn der Auftragsausführung in Textform (bspw. E-Mail) benannt werden. Unter Umständen werden Bieter hierzu bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert.
Der Auftraggeber kann die Eignung benannter Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung anhand der unter Ziff. 3.3 genannten Eignungskriterien prüfen und Belege anfordern. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, deren Eignung (Ziff. 3.3) während der Auftragsausführung entfällt oder bei denen ein Ausschlussgrund (Ziff. 3.4) vorliegt, sind zu ersetzen.
3.3. Eignung
Bieter, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Eignung ist mithilfe der jeweils angegebenen Unterlagen zu belegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) oder ein Nachweis der Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem (mit Registernummer) können alternativ genutzt werden.
Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
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Der Austausch eines Unterauftragnehmers ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWE, mindestens in Textform, zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt.
3.3.1. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindesthaftung für Vermögensschäden von 1.000.000 Euro je Schadensereignis.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
3.3.2. Mindestjahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 1.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.6).
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
3.3.3. Ausreichendes Personal
Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.
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3.3.4. Berufliche Leistungsfähigkeit – Unternehmensreferenzen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzaufträge einzureichen.
3.3.4.1. Anforderungen an Referenzaufträge:
Es sind mindestens zwei Referenzen für jeweils folgende Referenzbereiche einzureichen:
A. Unternehmensfinanzierung und -beratung im Energiesektor
B. Sachverhalte des Stromnetzausbaus und der Stromnetzplanung, einschließlich des Regulierungsrahmens des Stromübertragungsnetzes
C. Bewertung und Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen, Financial Models, Geschäftsplänen und -zielen
Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken.
Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden.
Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein.
Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (Eignungsleihe, siehe Ziff. 3.3.6).
Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen.
3.3.4.2. Erforderliche Angaben pro Referenz
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen:
Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten,
kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
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eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
3.3.4.3. Sortierung und Prüfung
Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.
Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen.
Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
3.3.5. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
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Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
3.3.6. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.
Zuschlagskriterien
4.1. Qualitative Zuschlagskriterien
Die Qualität der Angebote wird anhand der folgenden qualitativen Zuschlagskriterien bewertet.
4.1.1. Personal (Gewichtung 50 %)
Anzugeben sind für die vorgesehene Zentrale Ansprechperson, deren Stellvertretung sowie für das vorgesehene Kernteam (ca. fünf Teammitglieder, inkl. zentraler Ansprechperson und deren Stellvertretung):
jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung,
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),
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für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren im Falle der zentralen Ansprechperson und Stellvertretung und mindestens zwei Jahren im Falle des Kernteams sowie zu Tätigkeiten/Projekten, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind.
4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20 %)
Das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe ist zu erläutern anhand der folgenden Aspekte:
eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe:
o Wie wird sichergestellt, dass die Auftragsausführung zeitnah nach Erteilung des Zuschlags in vollem Umfang aufgenommen werden kann (Onboarding- Prozess)?
o Wie werden die Anforderungen zu Erreichbarkeit und Reaktionszeiten organisatorisch sichergestellt?
o Mit welchen Maßnahmen werden Auftragsspitzen und Personalengpässe bewältigt? Wie werden Ausfallzeiten (z.B. bei Urlaub oder im Krankheitsfall) kompensiert?
o Wie wird die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Mitarbeitenden mit der benötigten Fach-/Methodenkompetenz auch über das Kernteam hinaus sichergestellt, sofern dies punktuell erforderlich ist?
Im Falle einer Bietergemeinschaft, wer welche Aufgaben übernimmt (klare Aufgabenzuordnung) und inwieweit Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zusammenarbeit mit den Partnern reibungslos funktioniert.
Ausführungen zu Arbeitsteilung und Einbindung ggf. vorgesehener Unterauftragnehmer.
4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 30 %)
Das Angebot soll eine detaillierte Beschreibung der geplanten Herangehensweise des Bieters an die inhaltliche Ausführung des Auftrags enthalten sowie Erläuterungen, wie diese Herangehensweise eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet. Darzulegen ist hier:
wie eine bedarfsgerechte Leistungserbringung der einzelnen Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung sichergestellt wird,
welche Ressourcen (u.a. Vorgehensweisen, Methoden, Anwendungen, Tools, Wissensmanagement) eine effiziente und fristgerechte Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung sicherstellen sollen,
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welche Mechanismen der Qualitätssicherung hinsichtlich der einzelnen Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung Anwendung finden.
4.1.4. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien
| Leistungs- punkte: | Bewertungsmaßstab: |
|---|---|
| 5 | Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien lassen in höchstem Maße eine Erfüllung der Anforderungen erwarten. |
| 4 | Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien lassen in hohem Maße eine Erfüllung der Anforderungen erwarten. |
| 3 | Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien lassen überwiegend eine Erfüllung der Anforderungen erwarten. |
| 2 | Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien lassen mit erheblichen Einschränkungen eine Erfüllung der Anforderungen erwarten. |
| 1 | Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien lassen mit gravierenden Einschränkungen eine Erfüllung der Anforderungen erwarten. |
| 0 | Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien lassen kaum/ nicht die Erfüllung der Anforderungen erwarten. |
4.2. Zuschlagskriterium Preis
Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen.
Die Stundensätze beinhalten alle Personal- und Sachkosten.
Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Korridore im Preisblatt vorgegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den
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Bieter muss sich zwingend innerhalb der jeweils benannten Korridore befinden. Auf diese Weise wird Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Korridore führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht.
Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)1: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Zuschlagsentscheidung
Der Zuschlag wird nach Abschluss der Angebotsphase auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird auf der Basis der qualitativen Zuschlags- kriterien und des Zuschlagskriteriums Preis ermittelt.
1 Die Steuerschuldnerschaft kehrt sich unter den Voraussetzungen des § 13b UStG gemäß dem „Reverse-charge-Verfahren“ dahingehend um, dass nicht das die Leistung erbringende Unternehmen die Umsatzsteuer zu entrichten hat, sondern der Leistungsempfänger (hier das BMWE). Somit unterliegt das BMWE auch dann einem Umsatzsteuersatz von 19 %, wenn ein Bieter formal einen Umsatzsteuersatz von 0 % angibt.
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5.1. Gesamtwertung
Angebote, die bei einem qualitativen Zuschlagskriterium weniger als zwei Punkte erzielen, sind nicht wirtschaftlich und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Diese Angebote werden im Rahmen der Gesamtwertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Für alle zu berücksichtigende Angebote werden die für die qualitativen Zuschlagskriterien vergebenen Leistungspunkte zur Gesamtleistungspunktzahl addiert und mit dem unten angegebenen “Gewichtungsfaktor Leistungsterm“ gewichtet (hier 70%). Der Preis wird in der Gesamtwertung mit 30% berücksichtigt („Gewichtungsfaktor Preisterm“).
Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt:
𝑃𝑚𝑖𝑛 Z = Gesamtpun𝑍kt=za(h𝑊l 𝐿 ×𝐿+𝑊𝑃 × ×𝐿𝑚𝑎𝑥)×100 𝑃 L = Gesamtleistungspunktzahl
L = maximal mögliche Gesamtleistungspunktzahl: 5 max
P = Bruttogesamtpreis in Euro
P = günstigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote min
W = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm; hier 70 % (= 0,70) L
W = Gewichtungsfaktor für den Preisterm; hier 30 % (= 0,30) P
„x 100“ = Skalierungsfaktor
Das Angebot mit dem höchsten Ergebnis ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.
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