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ZC4 – 17104/004-26#036 IIIC2 – 31108/003
Ökonomische und technische Beratung –
Bundesbeteiligung TenneT
Leistungsbeschreibung
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Inhaltsverzeichnis:
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Ausgangslage/Hintergrund .................................................................................. 3
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Zweck und Ziel des Auftrags ............................................................................... 3
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Leistungsinhalte und Leistungsvolumen .............................................................. 3
3.1. Kernelemente des Vorhabens ...................................................................... 3
3.2. Arbeitspakete (AP) ....................................................................................... 4
3.2.1. AP 1: Identifikation von Steuerungs- und Entscheidungsbedarfen (gesamtstrategische Beteiligungsführung) .......................................................... 5
3.2.2. AP 2: Beratung zu Entscheidungen und fachlichen Anliegen der Gesellschaft (unmittelbare Beteiligungsführung) ................................................. 5
3.2.3. AP 3: Beratung zu Entscheidungen über die Beteiligung selbst (Beteiligungsstruktur und -verhältnisse) .............................................................. 7
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Leistungszeitraum ............................................................................................... 7
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Leistungsvolumen................................................................................................ 7
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Ausführungsbedingungen .................................................................................... 8
6.1. Arbeitssprache ............................................................................................. 8
6.2. Zusammenarbeit mit Dritten ......................................................................... 8
6.3. Reisekosten.................................................................................................. 8
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- Ausgangslage/Hintergrund
Der Bund hat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mittelbar einen 25,1%- Anteil an der TenneT GmbH & Co. KG, die wiederum Alleineigentümerin der TenneT TSO GmbH und der TenneT Offshore GmbH ist (im Folgenden Gesellschaft) im Rahmen eines sogenannten KfW-Zuweisungsgeschäfts erworben. Alle unternehmerischen und strategischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dieser Beteiligung werden vom Bund und für diesen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie getroffen.
- Zweck und Ziel des Auftrags
Es besteht der Bedarf nach externer Expertise sowie laufender Beratung zu Entscheidungen in komplexen ökonomischen oder technischen Fragestellungen aus der bestehenden Beteiligung, um dem Ziel der Beteiligung gerecht zu werden: Mit der Beteiligung will der Bund vor allem (a) energiepolitische Zielsetzungen des Bundes, insbesondere einen bedarfsgerechten Netzausbau, wirksam unterstützen, (b) die Wirtschaftlichkeit der Investition durch den Bund und die Investitionsfähigkeit der Gesellschaft durch eine ausreichende Kapitalausstattung sicherstellen und (c) die kritische Infrastruktur schützen.
- Leistungsinhalte und Leistungsvolumen
3.1. Kernelemente des Vorhabens
Ziel des Auftrages ist eine bedarfsgerechte ökonomische und technische Beratung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer im Hinblick auf seine unternehmerischen und strategischen Entscheidungen bei der Beteiligung an TenneT. Im Mittelpunkt stehen dabei die zuvor genannten Ziele des Bundes bei dieser konkreten Beteiligung. Daneben soll der Auftraggeber dabei unterstützt werden, allgemeine Grundsätze der Unternehmensführung, wie die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität, Nachhaltigkeit, Risikoabwägungen, verantwortungsvolle Unternehmensführung, Mitarbeiterorientierung und die Corporate Social Responsibility bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Beratung kann und soll auch auf die Ergebnisse von externen Beratungsleistungen aus der Transaktionsphase zurückgegriffen werden, um eine ganzheitliche Perspektive bei der Beratung zu ermöglichen.
Inhaltlich soll die Beratung einen interdisziplinären Ansatz verfolgen, der auf einer umfangreichen und praxiserfahrenen betriebswirtschaftlichen Expertise aufbaut und technischen Sachverstand sowie Erfahrung im Bereich der Übertragungsstromnetze mit sich bringt. Eine rechtliche Beratung ist nicht erforderlich. Gleichwohl sind energiewirtschaftliche Auswirkungen stromnetzbezogener Rahmenregulierungen bei der Beratung zu berücksichtigen. . Wichtig ist, dass ad-hoc auftretende Anfragen
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zügig und zuverlässig bearbeitet und Ergebnisse innerhalb kurzer Fristen zugeliefert werden können.
Insbesondere folgende übergreifende Leistungen sind zu erbringen:
Analyse von Fragen der Unternehmensfinanzierung, insbesondere durch die Durchführung quantitativer Analysen (z. B. zu finanziellen Risiken) und qualitativer Analysen (z. B. zur Rendite);
Technische und betriebswirtschaftliche Analyse des Netzausbaus und der Netzplanung, insbesondere im Hinblick auf die jeweilige CAPEX-Planung, den bestehenden und diskutierten Regulierungsrahmen des Stromübertragungsnetzes (insbesondere Netzentwicklungsplanung und Netzentgeltregulierung) sowie die strategische Einordnung der hieraus resultierenden Auswirkungen für den Bund als Gesellschafter;
Analyse und Bewertung von Investitionsvorhaben und -szenarien, insbesondere im Hinblick auf die bestehende Finanzplanung der Gesellschaft, deren Plausibilisierung sowie die daraus resultierenden zukünftigen Finanzierungsbedarfe;
Strategische und technische Beratung des Bundes in seiner Rolle als Gesellschafter, insbesondere zur Bewertung und Weiterentwicklung von Positionen und Handlungsoptionen sowie zur konsistenten und strategisch wirksamen Einbringung der Interessen des Bundes;
Erbringung kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Beratungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit:
o der Erstellung und Überarbeitung von Geschäfts- und Finanzmodellen sowie der Beratung hierzu,
o der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen,
o der Plausibilisierung und Validierung des Geschäftsplans sowie der Beratung zu dessen Weiterentwicklung.
3.2. Arbeitspakete (AP)
Das Vorhaben umfasst drei Arbeitspakete (AP), wobei den inhaltlichen Schwerpunkt das AP 2 bildet. Die AP sind wie folgt strukturiert: Im Rahmen des AP 1 steht die Überwachung und ganzheitliche Erfassung der Geschäftstätigkeiten im Vordergrund und es sollen noch nicht offensichtlich zu Tage getretene Entscheidungs- und Interventionsbedarfe aufgedeckt werden. Das AP 2 betrifft den Kernbereich der Beteiligungsführung und umfasst die beratende Betreuung von bereits zur Diskussion und Entscheidung gestellten unternehmerischen und strategischen Anliegen. Das AP 3 hingegen konzentriert sich auf die Beteiligung an der Gesellschaft und soll eine antizipierende und wirksame Steuerung der Beteiligung selbst ermöglichen.
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3.2.1. AP 1: Identifikation von Steuerungs- und Entscheidungsbedarfen (gesamtstrategische Beteiligungsführung)
Zunächst soll sich der Auftragnehmer einen allumfassenden strategischen Überblick zur Situation der Gesellschaft verschaffen. Dazu zählt u. a. auch die Berücksichtigung des bereits vorliegenden Due-Diligence-Berichts und die Eruierung der Positionen beteiligter Dritter (weitere Gesellschafter, KfW). Dabei sind neben allgemeingültigen betriebswirtschaftlichen Überlegungen insbesondere auch die spezifischen Anforderungen an einen Übertragungsstromnetzbetreiber und die außerhalb des Unternehmens maßgeblichen branchenspezifischen Entwicklungen (v. a. Regulierungsrahmen, Positionierung anderer Gesellschafter) einzubeziehen.
Durch die Analyse des Auftragnehmers soll es dem Auftraggeber ermöglicht werden, einen von der Geschäftsleitung losgelösten Blick für grundlegende und richtungsweisende Steuerungs- und Entscheidungsbedarfe zu erhalten und den Auftraggeber dafür zu sensibilisieren, welche Entscheidungen in den nächsten Jahren anstehen. Diese Perspektive soll vor allem auch mittel- und langfristige Steuerungsbedarfe identifizieren. Kurzfristig soll es dem Auftraggeber ermöglicht werden, durch eigene Eingaben im Gesellschafterkreis Zielerreichungen bei Bedarf nachzujustieren.
Die getroffene Gesamtanalyse des Auftragnehmers soll aktualisiert werden, wenn Veränderungen und Neuentwicklungen unter Maßgabe der vorgesehenen Überwachung und Beobachtung eintreten. Dabei trifft der Auftraggeber bedarfsgerecht die Auswahl über die der Analyse und Bewertung zugrunde zulegenden Daten und Informationen.
Es soll keine allumfassende, nicht vorselektierte Gesamtanalyse der Gesellschaft stattfinden. Neben ad-hoc-Hinweisen aus gegebenem Anlass (bspw. aufgrund von Sachverhalten, die ein dringliches Einbringen des Bundes im Gesellschafterkreis erfordert) durch den Auftragsnehmer ist auch vorgesehen, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen tabellarischen Statusbericht quartalsweise vorlegt, der über mögliche proaktive Steuerungs- und Entscheidungsbedarfe seitens des Auftraggebers Auskunft gibt und diese mit einer kurzen Bewertung nach Dringlichkeit und Gewichtigkeit (Grad der Bedeutung und Auswirkung für die Gesellschaft und den Bund als Gesellschafter) versieht. Bei Bedarf kann der Auftraggeber im Anschluss weitere Analysen und Bewertungen beim Auftragnehmer anfragen.
3.2.2. AP 2: Beratung zu Entscheidungen und fachlichen Anliegen der Gesellschaft (unmittelbare Beteiligungsführung)
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach Bedarf ad hoc mit tiefgreifenden Analysen und Bewertungen zu bestimmten Anliegen, die sich im Rahmen der Beteiligungsführung aus eigener Initiative des Auftraggebers ergeben. Neben vorbereiteten Dossiers zu Fragen, die im Rahmen der Gremiensitzungen zur Abstimmung gestellt werden, umfasst die Beratung auch die Analyse von
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vorgelegten Geschäftsunterlagen sowie sich daraus ergebene Rückfragen des Auftraggebers. Die einzunehmende Perspektive beim AP 2 umfasst daher die unternehmerischen Einfluss- und Mitwirkungsmöglichkeiten in der Gesellschaft und nicht die Beteiligungsstellung und -verhältnisse des Bundes an der Gesellschaft selbst (siehe hierzu AP 3).
Inhaltlich werden die zu erstellenden Analysen und Bewertungen schwerpunktmäßig die folgenden Bestandteile umfassen. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend.
Übergreifende Beratung zu Entscheidungen, die den leitenden Gremien der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat) vorgelegt werden;
Analyse und Bewertung des Financial Model der Gesellschaft;
Bewertung von und Unterstützung bei der Konzeptionierung von Zielvorgaben für die Gesellschaft und die Geschäftsführung unter den maßgeblichen Zielsetzungen und Interessen der Bundesbeteiligung;
Bewertung von bestehenden und im Entwurf vorgelegten Geschäftsplänen sowie Beratung von Anpassungen und Ergänzungen in den vorgelegten Geschäftsplanentwürfen. Die inhaltliche Bewertung umfasst insbesondere die Plausibilisierung und Validierung der CAPEX- Planung unter Maßgabe des gewichtigen Interesses des Auftraggebers an einem bedarfsgerechten Stromnetzausbau (u. a. soll dies durch den Abgleich mit Netzentwicklungsplänen und Abschätzungen des Investitionsbedarfs ins Stromübertragungsnetz erfolgen);
Bewertung bestehender Finanzierungskonzepte der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Einwerbung von Fremdkapital (u. a. hinsichtlich der Lage am Fremdkapitalmarkt, Aufnahme, Laufzeit, Tilgung, Zinssicherungen);
Monitoring von ratingrelevanten Kennziffern und Bewertung maßgeblicher Rating-Analysen (u. a. betreffend des Geschäftsrisikoprofil, zukünftigen Kapitalzugangs, Schuldenkapazität);
Fortlaufende, strukturierte Wirtschaftlichkeitsanalysen, auch im möglichen Falle von etwaigen, bislang nicht vorgesehenen Eigenkapitalbedarfen;
Netztechnische bzw. ingenieurtechnische Perspektive zur Überwachung der kohärenten und zielgerichteten Erreichung eines bedarfsgerechten Netzausbaus;
Betriebswirtschaftliche Bewertung und Analyse des deutschen und europäischen Regulierungsumfelds in der Energiewirtschaft, um frühestmöglich Effekte zu identifizieren;
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strategische Beratung bei Gesellschaftsentscheidung betreffend die Positionierung der Gesellschaft innerhalb der anderen deutschen Stromübertragungsnetzbetreibern und den anderweitigen Interessenslagen der weiteren beteiligten Gesellschafter.
3.2.3. AP 3: Beratung zu Entscheidungen über die Beteiligung selbst (Beteiligungsstruktur und -verhältnisse)
Neben der Beteiligungsführung im engeren Sinne (AP 2), sollen auch Beratungsleistungen zur Beteiligung des Bundes an der Gesellschaft an sich erfolgen (Beteiligungsstellung und -verhältnisse). Diese nehmen eine untergeordnete Rolle im Rahmen der Leistungserbringung ein und betreffen Initiativen und Entscheidungen, die sich auf den Inhalt und den Umfang der (mittelbaren) Gesellschafterstellung des Bundes an der Gesellschaft beziehen. Die einzunehmende Perspektive beim AP 3 betrifft daher die Beteiligungsposition des Bundes und nicht Fragen der unternehmerischen Einfluss- und Mitwirkungsstellung (siehe hierzu AP 2).
Die Beratung beinhaltet vorsorglich und lediglich für einen eventuellen tatsächlichen Bedarf die Erarbeitung strategischer Handlungsempfehlungen, die Entwicklung verschiedener Beteiligungsszenarien sowie die Begleitung bei der Vorbereitung entsprechender betriebswirtschaftlicher Entscheidungen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Bund im Hinblick auf etwaige aktuell nicht vorhersehbare Veränderungen der Gesellschafterstruktur planbar, wirtschaftlich und im Einklang mit den langfristigen Beteiligungszielen des Bundes agieren kann.
- Leistungszeitraum
Die Leistung ist ab Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (Grundlaufzeit) zu erbringen. Der Leistungszeitraum soll nach aktuellen Planungen im Q4/2026 beginnen und voraussichtlich bis zum 31.12.2028 laufen. Es ist vorgesehen, dass die Beratung um ein weiteres Jahr verlängert werden kann (Verlängerungsoption), wenn sich hierfür seitens des Auftraggebers die fachliche Notwendigkeit ergibt und eine Fortführung wirtschaftlich ist. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Fortführungsinteresse spätestens drei Monate vor Ende der Grundlaufzeit mitteilen. Der Auftragnehmer ist in diesem Falle an die Fortführung zu den von ihm angebotenen Konditionen gebunden. Die Leistungen für eine einjährige Fortführung der Beratung sollen im Angebot gesondert ausgewiesen werden.
- Leistungsvolumen
Der voraussichtlich anfallende Arbeitsaufwand ergibt sich aus den Aufwands- schätzungen des Auftraggebers im Preisblatt. Dabei wird für die beiden Jahre der Grundlaufzeit von einem gleichmäßigen Arbeitsaufwand ausgegangen.
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Der zusätzliche Arbeitsaufwand, im Falle des Rückgriffs auf die vorgesehene Verlängerungsoption um ein Jahr, beläuft sich auf die für ein Jahr der Grundlaufzeit erwarteten Aufwände.
- Ausführungsbedingungen
6.1. Arbeitssprache
Arbeitssprache ist grundsätzlich Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen, Unterlagen usw. sind grundsätzlich, soweit dies nicht anders vereinbart wird oder in der Natur des Auftrags begründet liegt, in deutscher Sprache zu erstellen. Der Auftraggeber erhält von Dritten erstellte Dokumente auch in Englisch. Diese werden auch die Grundlage von anstehenden Ausarbeitungen durch den Auftragnehmer bilden.
6.2. Zusammenarbeit mit Dritten
Der unmittelbare Austausch des Auftragnehmers erfolgt mit dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer wird nicht an den Gremiensitzungen der Gesellschaft teilnehmen. Im Rahmen der Kooperation des Auftraggebers mit der KfW wird diese ebenfalls anlassbezogen und punktuell in die Beratungsprozesse durch den Auftraggeber einbezogen. Dies umfasst auch die Bereitstellung der Analyse- und Bewertungsergebnisse des Auftragnehmers an die KfW durch den Auftraggeber.
6.3. Reisekosten
Im Rahmen der Leistungserbringung fallen keine Reisekosten an. Besprechungen finden ausschließlich digital als Videokonferenzen statt. Vor-Ort-Termine sind nicht vorgesehen.
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