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Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Bera-
tung, Beratungshotline
Anlage 1- Liefer- und Leistungsverzeichnis
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
VgV (GWB)
• Bewerbungsbedingungen
• Besondere Vertragsbedingungen
• Leistungsbeschreibung
• Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeichnis.xlsx)
Procurement and Travel
People
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Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen .......................................................................................... 5
1.1. Auftrag der Deutschen Welle .................................................................................... 5
1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen ......................................... 6
1.3. Zeitraum der Leistungserbringung .......................................................................... 7
1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Besichtigungen ..................................................................................................................... 8
- Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen ............................. 8
2.1. Verfahrensart und Vergabebestimmungen ............................................................ 8
2.2. Vertragsbestandteile .................................................................................................. 8
2.3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ................................................................ 9
2.4. Vergabeunterlagen .................................................................................................... 9
2.5. Angebot ...................................................................................................................... 11
2.6. Bietergemeinschaften ............................................................................................... 13
2.7. Hauptangebote .......................................................................................................... 13
2.8. Nebenangebote ......................................................................................................... 13
2.9. Subunternehmer ....................................................................................................... 13
2.10. Zugang zu Rechenzentren der DW ..........................................................................14
2.11. Änderungen des Angebots .......................................................................................14
2.12. Information des Bieters ............................................................................................14
2.13. Teilnahmewettbewerb .............................................................................................. 15
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2.14. Angebotswertung ......................................................................................................16
2.15. Vergabeentscheidung .............................................................................................. 18
2.16. Unwirksamkeitsregelung ..........................................................................................19
2.17. Gewährung von Vorteilen .........................................................................................19
2.18. Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuegesetz) ........... 20
- Besondere Vertragsbedingungen ................................................................ 22
3.1. Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................. 22
3.2. Leistungsumfang ...................................................................................................... 22
3.3. Preisvereinbarung .................................................................................................... 22
3.4. Termine ..................................................................................................................... 22
3.5. Ansprechpartner beim AG ....................................................................................... 23
3.6. Ansprechpartner beim AN ....................................................................................... 23
3.7. Ausführung ............................................................................................................... 24
3.8. Subunternehmer ...................................................................................................... 24
3.9. Zugang zu Rechenzentren des AG .......................................................................... 24
3.10. Vertragsstrafe ........................................................................................................... 25
3.11. Haftpflichtversicherung ........................................................................................... 25
3.12. Beratungs- und Hinweispflichten ........................................................................... 26
3.13. Gewährleistung ........................................................................................................ 26
3.14. Garantie ..................................................................................................................... 26
3.15. Geheimhaltungspflicht ............................................................................................ 26
3.16. Gewährung von Vorteilen ........................................................................................ 27
3.17. Zahlungsbedingungen ............................................................................................. 27
3.18. Abrechnung .............................................................................................................. 27
3.19. Verwendungsstelle ................................................................................................... 29
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3.20. Erfüllungsort ............................................................................................................. 29
3.21. Gerichtsstand ............................................................................................................ 30
3.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ....................................................... 30
3.23. Genehmigungen ....................................................................................................... 30
3.24. Schlussbestimmungen ............................................................................................. 30
-
Ausschlusskriterien (Ausschlusselemente) .................................................. 30
-
Leistungsbeschreibung ................................................................................ 31
-
Preisblatt/Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeichnis.xlsx) ................. 42
-
Bestätigung des Bieters .............................................................................. 42
-
Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung) ............................. 43
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Begriffsbestimmungen
AN = Auftragnehmer/Bieter
AG = Auftraggeber
DW = Deutsche Welle
LV = Liefer- und Leistungsverzeichnis
1. Vorbemerkungen
1.1. Auftrag der Deutschen Welle
Die DW ist der deutsche Auslandssender. Ihr gesetzlicher Auftrag: Sie soll
Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten
demokratischen Rechtsstaat verständlich machen und den Austausch der Kultu-
ren und Völker fördern und zur Verbreitung der deutschen Sprache beitragen.
Die DW steht dabei für die Werte und Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Men-
schenrechte, Rechtsstaatlichkeit und kulturellen Vielfalt. Die DW bekennt sich zu
den Rechten nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen, der Europäischen Menschenrechts-konvention des Europarates und
den 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, den „Sustainable Develop-
ment Goals“ (SDGs). Diese vorbeschriebenen Werte und Grundsätze finden ihre
Konkretisierung im Deutsche-Welle-Gesetz sowie in der „DW Declaration of Va-
lues“; die „DW Declaration of Values“ wird demder Vertrags-partnerin zur Ver-
fügung gestellt und dient als Orientierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit
der DW.
Menschen aus 60 Nationen produzieren in der Zentrale in Bonn und am Stand-
ort Berlin ein multimediales journalistisches Angebot in 32 Sprachen. In ihrer
Akademie schult die DW Medienfachkräfte aus Entwicklungs- und Transformati-
onsländern.
Die DW ist öffentlich-rechtlich organisiert und Mitglied der ARD. Sie wird aus
Steuermitteln des Bundes finanziert.
Der Etat 2026 beläuft sich auf rund 395,4 Millionen Euro.
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Die Deutsche Welle handelt nachhaltig, sie setzt ihre Mittel und Ressourcen effi-
zient ein, reduziert ihren ökologischen Fußabdruck kontinuierlich und engagiert
sich für soziale Belange. Bis zum Jahr 2030 will sie ihre Treibhausgasemissionen
(Kernbilanz 2019) um 30 Prozent reduzieren und spätestens bis zum Jahr 2045
Nettonullemissionen erreichen. Um auch bei den indirekten Scope-3- Emissionen
(u.a. im Bereich eingekauften Güter und Dienstleistungen) Verbesserungen zu
realisieren, erwartet die Deutsche Welle von allen ihren Geschäftspartnern eben-
falls aktives Nachhaltigkeits-management.
1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betriebsärztlichen Dienst für unser Funk-
haus in Bonn (Los 1) sowie für unser Funkhaus in Berlin (Los 2) gemäß Liefer-
und Leistungsverzeichnisses bzw. Kostenzusammenstellung. Außerdem wird
eine Psychologische Beratung für das Funkhaus Bonn (Los 3) sowie für unser
Funkhaus in Berlin (Los 4) benötigt. Als Los 5 wird eine gebietsübergreifende Be-
ratungshotline für beide Standorte ausgeschrieben. Die ausgeschriebene Leis-
tung soll zunächst für zwei Jahre vergeben werden, mit der Option des AG, den
Vertrag zwei Mal um je zwei Jahre zu verlängern. Die Leistung soll jeweils in den
Funkhäusern Bonn bzw. Berlin erbracht werden. Mehrungen und Minderungen
sind möglich. Abnahmemengen beziehen sich auf die maximal mögliche Ge-
samtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (6 Jahre inklusive Option) und sind der
folgenden Tabelle aufgeführt.
Vorgesehen ist ein Gesamtvolumen (Schätzmenge/ Höchstmenge) von Euro
1.546.699,00 inkl. 19% MwSt. Die Angaben sind nicht verbindlich und es besteht
keine Abnahmeverpflichtung über die Mindestabnahme hinaus.
Die Kosten für die von dem "Betriebsärztlichen Dienst" (Los 1 und 2) bereitge-
stellten Impfstoffe so wie ggf. Medikamente werden mit der Abrechnung geson-
dert abgerechnet, gesondert nach GoÄ vergütet und sind separat in der unten-
stehenden Tabelle aufgeführt. Die im Rahmen der Leistungserbringung erfor-
derlichen Impfstoffe sind nicht Gegenstand der Preiswertung und daher nicht im
Preisblatt zu bepreisen.
Die Abrechnung der tatsächlich benötigten und verabreichten Impfstoffe erfolgt
nach Aufwand. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm von
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Pharmaunternehmen, Großhändlern oder Apotheken tatsächlich in Rechnung
gestellten Kosten für die Impfstoffe ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiter
zu berechnen.
Der Auftragnehmer hat die entstandenen Kosten auf Verlangen durch geeignete
Nachweise (z. B. Rechnungen oder gleichwertige Belege) zu dokumentieren. Eine
Vergütung erfolgt ausschließlich für tatsächlich beschaffte und im Rahmen der
vertragsgegenständlichen Leistungen verwendete Impfstoffe.
Geschätzte Abnahmemengen (im Falle der Losaufteilung je Los):
| Mindestabnah- memenge in Euro (inkl. 19%MwSt.) / Bei max. Vertragslaufzeit (inkl. optionale Zeiträume) | Geschätzte Ab- nahmemenge / in Euro (inkl. 19% MwSt.) / Bei max. Vertrags- laufzeit (inkl. op- tionale Zeit- räume) | Optionale | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Höchstmenge / | |||||
| in Euro (inkl. | |||||
| 19% MwSt.) / | |||||
| Bei max. Ver- | |||||
| tragslaufzeit | |||||
| (inkl. optionale | |||||
| Zeiträume) | |||||
| Los 1 | 739.000,00 € | 774.427,00 € | 851.870,00,00 € | ||
| Los 2 | 375.000,00 € | 410.272 € | 451.300,00 € | ||
| Impfkosten Los 1 und 2 | 0,00 € | 103.000,00 € | 113.300,00 € | ||
| Los 3 | 100.500,00 € | 100.500,00 € | 100.550,00 € | ||
| Los 4 | 100.500,00 € | 100.500,00 € | 100.550,00 € | ||
| Los 5 | 58.000,00 € | 58.000,00 € | 63.800,00 € |
1.3. Zeitraum der Leistungserbringung
Der Rahmenvertrag hat eine Vertragslaufzeit von maximal 6 Jahren inkl. Optio-
nen. Der Abrufzeitraum erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.04.2027 bis
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31.03.2029 fest und jeweils zwei Verlängerungsoptionen zu je zwei Jahren bis
maximal zum 31.03.2033.
1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Be- sichtigungen
Sollten im Rahmen des vorliegenden Verfahrens Orts-Besichtigungen vorgese-
hen sein, so behält sich die Deutsche Welle weiterhin vor, die Regelungen wie
z.B. zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie an geltende gesetzliche oder be-
hördliche Bestimmungen, zum Beispiel im Hinblick auf Zugangsregelungen oder
hinsichtlich des Tragens einer Maske, etc., anzupassen.
2. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
2.1. Verfahrensart und Vergabebestimmungen
Die Vergabe der Lieferungen und Leistungen erfolgt im Rahmen eines Verhand-
lungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach den
Vorschriften der VgV und des GWB. Für das Vergabeverfahren gelten die in Ziffer
2.2. nachstehend aufgeführten Vergabeunterlagen.
Die DW wird die Angebote gemäß dem unter Kap. Fehler! Verweisquelle
konnte nicht gefunden werden.4 dargestellten Verfahren auswerten.
2.2. Vertragsbestandteile
Abweichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB)
gelten die Vertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihenfolge:
a. dieses Liefer- und Leistungsverzeichnis mit allen Anlagen (z.B. den dazuge-
hörigen Erläuterungen, Plänen, Detailzeichnungen mit ergänzenden techni-
schen Angaben)
b. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Fragen- und Antworten-Katalog
c. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Protokoll zum Bietergespräch
d. die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Welle vom 1. Juli 2003
e. das bezuschlagte Angebot mit dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis sowie
dem ausgefüllten Kriterienkatalog
f. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: die Vereinbarung über die Auf-
tragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV), einschließlich der Angaben zu
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den Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und ggf. des IT-
Sicherheitskonzepts des Auftragnehmers
g. die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
h. einschlägige gesetzliche Normen und technische Regelungen sowie arbeits-
schutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere: • VDE- und DIN-Vorschriften, VBG-Richtlinien und UVV sowie EMV Richtli-
nien • Technische Richtlinien und Pflichtenhefte der öffentlich-rechtlichen Rund-
funkanstalten (Ergonomie hinsichtlich Technik).
Im Falle von IT-Leistungen, bei denen ein EVB-IT-Vertrag Gegenstand des Verga-
beverfahrens ist, gelten abweichend von der vorstehenden Rangfolge sowie ab-
weichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB) die
Vertragsbestandteile in der Reihenfolge wie in Ziffer 1.2 (Vertragsbestandteile)
des entsprechenden EVB-IT-Vertrags aufgeführt.
2.3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausge-
schlossen.
2.4. Vergabeunterlagen
2.4.1. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch, über das Vergabeportal
Eine zusätzliche Abgabe des Angebots in Papierform entfällt. Die DW behält sich
vor, Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen oder Fragen- Antwortenka-
taloge ohne besondere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter lediglich auf
dem elektronischen Vergabeportal oder unter „ https://corpo-
rate.dw.com/de/procurement-and-travel/s-3730 “ zugänglich zu machen und die
Kommunikation mit dem Bieter über das Vergabeportal durchzuführen. Daher
wird eine registrierte Verwendung des Vergabeportals empfohlen.
2.4.2. Für das Preisangebot sind nur die von der DW gestellten Vordrucke zu verwen-
den. Selbstgefertigte Abschriften/Kopien oder Kurzfassungen des
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Leistungsverzeichnisses sind nur zulässig, wenn der Bieter das von der DW ge-
stellte Leistungsverzeichnis in einer besonderen Erklärung als allein verbindlich
anerkennt. Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses müssen mit dem von der
DW gestellten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig
übereinstimmen.
2.4.3. Enthalten die gestellten Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklar-
heiten, so hat er die DW unverzüglich vor Angebotsabgabe mindestens in Text-
form darauf hinzuweisen. Änderungen und Zusätze, sowohl manueller Natur, als
auch KI-gestützt, in den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
2.4.4. Mit der Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter insbesondere, dass das
Angebot ohne Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder automatisierten Text-
verarbeitungssystemen erstellt wurde, die dazu führen könnten, dass der Inhalt
der Vergabeunterlagen verändert wird. Dies umfasst insbesondere:
2.4.5. die automatische Anpassung oder "Optimierung" von Textpassagen durch KI-
Systeme,
2.4.6. die KI-gestützte Erstellung von Ergänzungen oder Alternativformulierungen,
2.4.7. die Verwendung von KI-Tools zur Formatänderung oder Strukturmodifikation
der Vergabeunterlagen.
2.4.8. Der Bieter bestätigt, dass das Angebot manuell erstellt und geprüft wurde und
mit den unveränderten Vergabeunterlagen übereinstimmt.
2.4.9. Stellt der Auftraggeber eine Änderung der Vergabeunterlagen in der beschrie-
benen Form fest, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
2.4.10. Der Bieter nimmt die den Vergabeunterlagen beigefügten Allgemeinen Einkaufs-
bedingungen der DW und Besonderen Vertragsbedingungen der DW zur Kennt-
nis und berücksichtigt diese bei seiner Angebotsabgabe.
2.4.11. Die Vergabeunterlagen sind vertraulich. Sie dürfen weder Dritten zugänglich ge-
macht noch außerhalb dieser Angebotsabgabe verwendet werden.
2.4.12. Bezogen auf Art und Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
durch die DW wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen, die dem Bieter mit
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den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sofern die Verarbeitung
von personenbezogenen Daten im Auftrag der DW Gegenstand des Verfahrens
ist, schließt die DW mit dem Bieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach
Art. 28 DSGVO, der Bestandteil der Vergabeunterlagen wird.
2.4.13. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind vom Bieter unter Verwendung des Bie-
terfragentemplates über das Vergabeportal an die DW zu richten. Die Fragen
müssen vor Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (einsehbar im
Bietertool im Projektraum zur Ausschreibung auf der Seite "Übersicht ") einge-
reicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, so richten Sie Ihre Fragen bitte per
Mail an ze@dw.com.
2.4.14. Die DW behält sich vor, die Antworten in anonymisierter Form und ohne beson-
dere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter lediglich auf dem elektroni-
schen Vergabeportal oder unter „https://corporate.dw.com/de/procurement-
and-travel/s-3730“ zugänglich zu machen.
2.5. Angebot
2.5.1. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
2.5.2. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausge-
schlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterla-
gen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters
an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein. Auf entspre-
chende Anlagen ist im Angebot hinzuweisen. Alle Eintragungen müssen doku-
mentenecht sein. Berichtigungen dürfen nur so vorgenommen werden, dass die
unrichtigen Eintragungen gestrichen und die richtigen darüber gesetzt werden.
Dabei müssen die ursprünglichen Eintragungen lesbar sein. Fehler beim Ange-
botsinhalt führen teils zwingend, teils fakultativ zum Ausschluss des Angebotes.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis
der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis
maßgebend.
2.5.3. Die angebotenen Preise für einzelne Teilleistungen sowie für die Gesamtleistung
sind in der dem übersandten Leistungsverzeichnis beigefügten Kostenzusam-
menstellung einzutragen. Dabei sind die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise,
Verrechnungssätze usw.) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der
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Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
2.5.4. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen (z.B. bestehende Sonderkonditionen
für ARD/ZDF) gewährt werden, sind diese im Preisblatt („Leistungsverzeich-
nis.xlssx“) an der bezeichneten Stelle durchzuführen. Preisnachlässe mit Bedin-
gungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden nicht gewertet. Weitere Informatio-
nen dazu finden sich auch in den Ausschreibungsunterlagen in der Datei "FAQ
cosinex".
2.5.5. Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abge-
geben werden, wenn dies in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterla-
gen ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Weg übermittelte
Angebote sind nicht zugelassen. Die elektronische Abgabe erfolgt über das
Vergabeportal (vergleiche Kapitel 2.4.1)!
2.5.6. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein be-
stimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden
und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte
Fabrikat als angeboten. Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des
Angebotes ein Patent- oder Musterschutz besteht, von ihm oder einem anderen
beantragt ist oder beantragt werden soll.
2.5.7. Die Leistung kann in Teillosen vergeben werden. Mengen innerhalb des Teilloses
werden aber nicht gekürzt. Preiserhöhungen dürfen daraus nicht hergeleitet
werden.
2.5.8. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Ange-
bot beigefügte Unterlagen gehen ohne Vergütungsanspruch in das Eigentum
der DW über.
2.5.9. Das Angebot ist der DW elektronisch einzureichen. Sollte eine digitale Abgabe
nicht möglich sein, so ist das Angebot der DW im verschlossenen Doppelum-
schlag der auch für die Erteilung des Zuschlags zuständigen Abteilung Procure-
ment and Travel der DW bitte zweifach (1 Original und eine Kopie als CD-ROM)
einzureichen. Die Beschriftung der Umschläge ist dem Anschreiben zu dieser
Ausschreibung zu entnehmen.
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2.6. Bietergemeinschaften
2.6.1. Angebote von Bietergemeinschaften sind zugelassen.
2.6.2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern un-
terzeichnete Erklärung abzugeben,
-
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG
rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
2.6.3. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur An-
gebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zu-
gelassen.
2.7. Hauptangebote
Hauptangebote sind Angebote, die alle im Leistungsverzeichnis angegebenen
Mindestanforderungen erfüllen. Ein weiteres Hauptangebot wird zugelassen.
2.8. Nebenangebote
Nebenangebote sind Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen für Haupt-
angebote erfüllen. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
2.9. Subunternehmer
2.9.1. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern ausführen zu
lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer
auszuführenden Leistungen angeben und Einzelheiten in einer seinem Angebot
beizufügenden Anlage darlegen. Dabei hat der Bieter zu versichern, dass die
Subunternehmer keine Mitarbeiter oder Ruheständler der DW einsetzen.
2.9.2. Die Referenzen von Subunternehmern sind zu benennen. Der Bieter stellt sicher,
dass Subunternehmer die Leistungen ihrerseits nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der DW weiter vergeben.
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2.10. Zugang zu Rechenzentren der DW
Benötigen der Bieter und die eventuell eingesetzten Subunternehmer im Falle
der Erteilung des Zuschlages und im Rahmen der Leistungserbringung Zugang
zu Rechenzentren der DW, ist der Zutritt zur Wahrung der Vertraulichkeit und
zum Schutz der Daten der DW grundsätzlich nur unter folgender Voraussetzung
möglich:
Der Bieter hat mit dem Angebot für jede Person, die das Rechenzentrum betritt
(eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von Subunternehmen), eine Ver-
pflichtungserklärung gegenüber der DW abzugeben unter Verwendung des den
Vergabeunterlagen beigefügten Musters.
Ist die Abgabe der Verpflichtungserklärung mit dem Angebot notwendig, so wird
die DW dies in der Auflistung der einzureichenden Dokumente entsprechend
kenntlich machen. Ist dies nicht explizit der Fall, so dient die standardmäßig bei-
gefügte Verpflichtungserklärung lediglich als Muster für die Fälle der Ziffer 3.9
des vorliegenden Liefer- und Leistungsverzeichnisses.
2.11. Änderungen des Angebots
2.11.1. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Einreichungsfrist berichtigen,
ändern oder zurückziehen. Preisänderungen sind sowohl nach oben wie nach
unten zulässig.
2.11.2. Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind der DW in gleicher Weise
wie das Angebot zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Ange-
bot mindestens in Textform zurückgezogen werden. Zur Wirksamkeit bedarf es
stets der Unterschrift.
2.12. Information des Bieters
2.12.1. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nicht berücksichtige Angebote gemäß § 134 GWB, § 62 VgV. Der Bieter, dessen
Angebot nach Auffassung der DW bei der Zuschlagserteilung unberücksichtigt
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bleiben muss, wird rechtzeitig vor Erteilung des Zuschlags über seine Nichtbe-
rücksichtigung benachrichtigt.
2.12.2. Die zur Nachprüfung zuständige Stelle ist gemäß §§ 156,159 GWB die Vergabe-
kammer des Bundes im Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn.
Der Bieter wird darüber informiert, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.
2.12.3. Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte muss gemäß § 39 VgV die
Zuschlagserteilung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemein-
schaften bekannt gemacht werden. Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich
der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein
Angebot sein Name und der zu zahlende Auftragspreis nach den in den Anhän-
gen zur VOB/A beziehungsweise VgV vorgegebenen Mustern bekannt gegeben
werden. Die DW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob Gründe vorlie-
gen, die gegen eine solche Bekanntmachung sprechen.
2.13. Teilnahmewettbewerb
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren,
welches aus dem sog. Teilnahmewettbewerb (1. Phase) und der Angebotsphase
(2.Phase) besteht.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs muss der Bieter seine Leistungsfähigkeit
hinsichtlich des Auftrages darlegen. Der AG prüft in diesem Verfahrensschritt,
welcher der späteren Angebotsphase vorausgeht, die Eignung aller Bewerber anhand der festgelegten Eignungskriterien.
Den Bewerbern werden alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung ge-
stellt, die für eine Entscheidung hinsichtlich einer Beteiligung an dem Vergabe-
verfahren erforderlich sind. Dies erfolgt zu rein informativen Zwecken im Sinne
des vergaberechtlichen Transparenzgebotes. In dieser Phase des Verfahrens
sind lediglich die zur Beurteilung der Eignung (Leistungsfähigkeit) der Unterneh-
men geforderten Unterlagen einzureichen. Hierzu sind die in der Checkliste für
den Teilnahmewettbewerb in dem Vergabeportal „Zusammenstellung einzu-
reichender Unterlagen“ (CSX 43) zu beachten.
Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs und positiver Feststellung der Eig-
nung werden für
• Los 1 alle geeigneten Bieter
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• Los 2 alle geeigneten Bieter • Los 3 maximal 5 Unternehmen • Los 4 maximal 5 Unternehmen • Los 5 maximal 5 Unternehmen
mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Wertungsmatrix ist im Dokument: "Fragebogen zur Eignungsprüfung im
Teilnahmewettbewerb.xlsx", dieser Vergabe hinterlegt und ausgefüllt einzu-
reichen.
Daher sind Preisangaben durch den Bieter in dieser Verfahrensphase noch nicht
notwendig, sondern erst im Zuge der Angebotsabgabe. Für ungeeignete Bewer-
ber endet das Verfahren an dieser Stelle.
Referenzen:
Dem Teilnahmeantrag sind Referenzen für die im Dokument „Kriterien zur Eig-
nungsprüfung“ genannten Kriterien einzureichen und müssen mind. folgende
Angaben enthalten:
• Name, Anschrift des Auftraggebers
• jährlicher Auftragswert/Umsatz (in €, netto)
• Leistungsumfang
• Kurzbeschreibung des Referenzauftrages
• Angabe eines/r Ansprechpartners/-in des Referenzkunden mit Telefonnummer
2.14. Angebotswertung
Eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Phase 2) im Rahmen dieser Aus-
schreibung erfolgt nach erfolgreichem Teilnahmewettbewerb. Die Wertung der
Angebot erfolgt dann wie folgt:
2.14.1. Erste Bewertungsstufe
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Es gelten folgende Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme an den weiteren
Wertungsschritten. Die Nicht-Erfüllung eines Punktes führt zum Ausschluss des
Angebotes von der weiteren Wertung.
• fristgerechte Abgabe des kompletten Angebotes
• ordnungsgemäßer Verschluss des Angebotes bei Eingang
• Vollständigkeit aller Unterschriften, benannter Anlagen, Bescheinigungen
und Nachweise
• unveränderte Vergabeunterlagen
sowie:
• ein verbindlicher Festpreis für alle geforderten Lieferungen und Leistun-
gen
• die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Angebotspreisangaben
• ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllter Ausschlusskriterienka-
talog („Kriterien zur Leistungswertung.xlsx“).
Zudem ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenzgründen
vorzulegen (siehe Eigenerklärung).
Die Eigenerklärung ist im Wertungsschema des elektronischen Leistungsver-
zeichnisses unter „http://www.dtvp.de“ verbindlich zu bestätigen.
2.14.2. Zweite Bewertungsstufe
Im Rahmen der zweiten Bewertungsstufe erfolgt die Ermittlung des wirtschaft-
lichsten Angebotes gemäß der einfachen Richtwertmethode (UfAB) wie folgt:
Werden vom Bieter alle Ausschlusskriterien („A-Kriterien“) vollumfänglich erfüllt,
wird in der zweiten Bewertungsstufe, neben dem Preis auch, gemäß beigefüg-
tem „Fragebogen zur DW- Leistungsbewertung“ die Bewertung aller qualitativen
Bewertungskriterien ("B-Kriterien") vorgenommen.
Die Berechnungsformel für die Punkteverteilung für die zweite Bewertungsstufe
lautet wie folgt:
Ein zu bewertendes Angebot setzt sich aus Preis (P) und Leistungspunkten (L) zu-
sammen.
DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People
[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
[Seite 18]
Abschließend wird das Preisangebot in das Verhältnis zu den Leistungspunkten
gesetzt.
Die Berechnung der Gesamtpunkte (Kennzahl Z) für ein bewertendes Angebot
erfolgt nachfolgender Formel:
Z= L/P
Nach dieser Bewertung erfolgt eine Verhandlungsrunde. Die Einladungen für die
Bietergespräche werden etwa eine Woche vor Beginn des jeweiligen Gesprächs
via Vergabeplattform versandt. Die Bietergespräche sind im Zeitraum vom 27.
Januar bis 29. Januar 2027 (KW 5) vorgesehen und werden per MS-Teams statt-
finden. Wir bitten Sie diese Termine bereits vorzumerken. Die genauen Daten
und Modalitäten für die Verhandlungsrunde werden zu einem späteren Zeit-
punkt denjenigen Bietern mitgeteilt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wur-
den und ein Angebot abgegeben haben.
Nach dieser Verhandlungsrunde werden die eingeladenen Bieter zur Abgabe ei-
nes finalen Angebotes aufgefordert.
Im Rahmen von Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)
behält sich die Deutsche Welle vor, den Zuschlag gemäß §17 Abs. 11 VgV ohne
vorherige Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
2.14.3. Finale Bewertungsstufe
In der finalen Bewertungsstufe werden die abgegebenen finalen Angebote er-
neut in Anlehnung an die „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB V bewertet.
Dies bedeutet, dass die finalen Angebote aufgrund des Verhältnisses von er-
reichten Bewertungspunkten und korrespondierendem Preis (Bewertungs-
punkte / Preis) bewertet werden.
Im Rahmen von Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)
behält sich die Deutsche Welle vor, den Zuschlag gemäß §17 Abs. 11 VgV ohne
vorherige Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
Der Bieter wird darüber informiert, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.
2.15. Vergabeentscheidung
2.15.1. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bedarf ab einem Auftragsvolumen
von mehr als 80.000,00 Euro netto der Zustimmung des zuständigen Gremiums
DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People
[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
[Seite 19]
der DW und steht daher unter dem Vorbehalt der entsprechenden Genehmi-
gung.
2.15.2. Der Zuschlag gemäß § 58 VgV wird mindestens in Textform durch die jeweiligen
unterschriftsberechtigten Vertreter der DW im Wege des "Vier-Augen-Prinzips"
erteilt.
2.15.3. Die Deutsche Welle behält sich vor, für den Versand von Aufträgen, Abrufen aus
Rahmenverträgen, etc. Adobe sign zu verwenden. In diesem Fall erhält die ver-
tretungsberechtigte Person Ihres Unternehmens, die bei Angebotsabgabe in
dem Dokument „Unternehmensdaten“ genannt ist, eine E-Mail von der Adresse
adobesign@adobesign.com mit der Bitte die entsprechenden vertraglichen Un-
terlagen wie z.B. Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen.
2.16. Unwirksamkeitsregelung
Sollte eine Bestimmung dieser Bewerbungsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht be-
rührt.
2.17. Gewährung von Vorteilen
Wenn ein Bieter, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Per-
son jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile
anbietet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vor-
teile für den Bieter zu erlangen, kann dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfah-
ren ausgeschlossen werden.
Hat ein Bieter den Verdacht auf wettbewerbswidriges oder sonst unzulässiges
Verhalten von an dem Ausschreibungsverfahren beteiligten Personen oder von
Dritten, durch das er sich in dem Verfahren benachteiligt sieht, kann er sich ver-
traulich an die
• interne Meldestelle der DW (https://whistleblowersoftware.com/secure/Hin-
weise_DW)
oder an die externe Korruptionsbeauftragte der DW wenden:
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[Seite 20]
Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune
Tel.: (030) 25 797 5000
https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/
E-Mail: stefanie.lejeune@goehmann.de
wenden.
Die Rechtsanwältin ist von Gesetzes wegen berechtigt und auf Wunsch des Hin-
weisgebers verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person anonym zu
halten. Nähere Informationen gibt es im Internet unter
https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/.
2.18. Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuegesetz)
Die vom Auftragnehmer mit dem Angebot/Teilnahmeantrag abgegebene Eigen-
erklärung zur Tariftreue nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) wird wesentli-
cher Bestandteil dieses Vertrags.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Eigenerklärung übernommenen
Verpflichtungen zur Einhaltung der nach dem BTTG maßgeblichen Arbeitsbedin-
gungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
• Informationspflicht gegenüber Beschäftigten
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer spätestens am 15.
des auf den Tag der ersten Tätigkeit folgenden Monats schriftlich oder in Text-
form über deren Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen. Der Auf-
traggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung (§ 4 Abs. 3 BTTG).
• Nachweispflicht während der Vertragslaufzeit
Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Dokumenta-
tion der Einhaltung des Tariftreueversprechens bereit und legt diese dem Auf-
traggeber auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen vor (§ 9 BTTG).
Die Unterlagen sind auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue bei der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vorzulegen.
• Vertragsstrafe
DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People
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[Seite 21]
Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle
Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, verwirkt der Auftragnehmer
eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen
beträgt die Vertragsstrafe maximal 10% des Auftragswertes (§ 11 Abs. 1 BTTG).
Der Auftraggeber muss die verwirkte Vertragsstrafe nicht vor Ende der Auftrags-
ausführung geltend machen.
• Kündigungsrecht
Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle
Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, ist der Auftraggeber zur au-
ßerordentlichen fristlosen Kündigung des Auftragsverhältnisses berechtigt (§ 11
Abs. 2 BTTG).
• Schadensersatz
Verstöße gegen die Tariftreuepflicht berechtigen den Auftraggeber zur Geltend-
machung von Schadensersatz nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People
[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
[Seite 22]
3. Besondere Vertragsbedingungen
3.1. Gegenstand der Ausschreibung
Die Deutsche Welle plant den Abschluss von fünf Rahmenverträgen (je Los ein
Rahmenvertrag) über
-
Los 1: Betriebsärztlicher Dienst für das Funkhaus Bonn
-
Los 2: Betriebsärztlicher Dienst für das Funkhaus Berlin
-
Los 3: Psychologischer Dienst für das Funkhaus Bonn
-
Los 4: Psychologischer Dienst für das Funkhaus Berlin
-
Los 5: Psychologische Beratungshotline gebietsübergreifend
mit einer Laufzeit von maximal sechs Jahren (1. April 2027 bis 31. März 2033).
3.2. Leistungsumfang
3.2.1. Menge, Art und Umfang der anzubietenden Lieferungen und Leistungen müs-
sen derart sein, dass alle Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt
werden.
3.2.2. Die angebotenen Lieferungen und Leistungen werden mindestens nach dem
neuesten Stand der Technik, nach den Vorschriften des Gesetzgebers, der Auf-
sichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften und den bestehenden Vorschriften
und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitssicherheit, Brand- und Umwelt-
schutz durchgeführt.
3.3. Preisvereinbarung
Die in dem Angebot angegebenen Preise sind, wenn nichts anderes vereinbart
ist, feste Preise. Sie verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpa-
ckung und Transport sowie einschließlich Transport- und Betriebshaftpflichtver-
sicherung.
3.4. Termine
3.4.1. Die Lieferung erfolgt nach Absprache mit unserem Fachbereich, jedoch spätes-
tens innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung.
Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, sobald
DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People
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[Seite 23]
Ausführungsänderungen abzusehen sind. Er hat den Grund der Verzögerung zu
nennen und Vorschläge zur Abwendung von Schäden zu machen.
3.4.2. Wenn absehbar ist, dass eine Leistung nachweislich aufgrund von technischen
Mängeln im derzeitigen System nicht zu erbringen ist, muss der AN den AG un-
verzüglich davon in Kenntnis setzen.
3.4.3. Unklarheiten oder sonstige Rückfragen berechtigen den AN nicht, die genann-
ten Termine zu überschreiten. Die Termine bzw. die Ausführungsfristen sind un-
ter allen Umständen bindend.
3.4.4. Nichteinhalten der vereinbarten Lieferfristen und Termine berechtigen den AG,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und von dritter Seite Ersatz zu
beschaffen. Das gilt nicht, wenn der AN nachweist, dass die Verzögerung auf hö-
herer Gewalt beruht. Die Geltendmachung von Vertragsstrafen und Schadener-
satz wegen Verzugs bleibt vorbehalten.
3.5. Ansprechpartner beim AG
[Christine Voß] Procurement and Travel
Tel.: + (49) (0) 228 429-39018
[Janina Behlen] Procurement and Travel
Tel.: + (49) (0) 228 429-2366
E-Mail: ze@dw.com
Der AG benennt nach Auftragsvergabe verantwortliche Ansprechpartner und
Vertreter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich
im Laufe der Leistungserbringung ergeben.
3.6. Ansprechpartner beim AN
Der AN benennt vorab einen verantwortlichen Ansprechpartner und dessen Ver-
treter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich im
DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People
[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
[Seite 24]
Laufe der Leistungserbringung ergeben. Ansprechpartner und dessen Vertreter
sind in dem beigefügten Dokument „Unternehmensdaten.pdf“ zu benennen.
3.7. Ausführung
Der AN gewährleistet, dass alle Leistungen den am Erfüllungsort geltenden Re-
geln der Technik sowie den gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossen-
schaftlichen Bestimmungen entsprechen. Auf Verlangen des AG muss eine ent-
sprechende schriftliche Bescheinigung der zuständigen Stellen unverzüglich
vom AN beigebracht werden.
3.8. Subunternehmer
3.8.1. Sollten aufgrund der besonderen Vertragsabwicklung Subunternehmer einzu-
schalten sein, so ist hierzu unter Nennung der Firma und der verantwortlichen
Geschäftsführer eine schriftliche Genehmigung des AG einzuholen. Die Ausfüh-
rungen in Kap. 2.9 gelten insoweit sinngemäß.
3.8.2. Die Lieferungen und Leistungen des Subunternehmers gelten als eigene Liefe-
rungen oder Leistungen des Auftragnehmers. Die Gewährleistung und Haftung
des AN erstreckt sich somit auch auf die Lieferungen und Leistungen des Subun-
ternehmers. Die aus der Beschäftigung von Subunternehmern anfallenden Steu-
ern und Abgaben gehen zu Lasten des AN.
3.9. Zugang zu Rechenzentren des AG
Sollte sich im Rahmen der Auftragsausführung herausstellen, dass für die Leis-
tungserbringung der Zugang zu Rechenzentren der DW notwendig ist, ist der
Zugang durch den AN nur wie folgt möglich:
3.9.1. Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Der AN hat für jede Person (eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von
Subunternehmen), eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem AG vorzulegen
unter Verwendung des von dem AG zur Verfügung gestellten Musters.
Der AN verpflichtet sich insbesondere, bei Änderungen hinsichtlich der einge-
setzten Mitarbeitenden den AG unaufgefordert zu informieren und dem AG vor
Begehung der Rechenzentren die Verpflichtungserklärung der betreffenden neu
DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People
[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
[Seite 25]
eingesetzten Mitarbeitenden des AN bzw. des evtl. eingesetzten Subunterneh-
mers vorzulegen.
3.9.2. Begleitung durch berechtigte Mitarbeitende des AG
Ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung nicht möglich, ist der Zutritt zu Re-
chenzentren des AG auch möglich, wenn der Mitarbeitende des AN bzw. des evtl.
eingesetzten Subunternehmers durch einen berechtigten Mitarbeitenden des
AG ständig begleitet wird. Der AN ist in diesem Fall verpflichtet, den AG so früh-
zeitig wie möglich, mindestens jedoch drei Arbeitstage vor einem geplanten Zu-
gang zu Rechenzentren des AG zu informieren, um eine derartige Begleitung si-
cherzustellen. Inwieweit eine ständige Begleitung seitens des AG sichergestellt
werden kann, erfolgt in Absprache zwischen dem AN und dem AG.
3.10. Vertragsstrafe
Bei verschuldetem Nichteinhalten der bestimmten Termine kann der AG für je-
den angebrochenen Werktag vom AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des
Abrufwertes (brutto) für die in Verzug befindliche Leistung verlangen. Insgesamt
ist die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen für
die in Verzug befindliche Leistung auf eine Höhe von 5% des Abrufwertes
(brutto) beschränkt. Die Vertragsstrafe setzt keinen Schadensnachweis durch
den AG voraus. Der AG kann die Vertragsstrafe neben der Erfüllung verlangen.
Schadensersatzansprüche statt und neben der Leistung sowie das Recht zum
Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt. Die Vertragsstrafen werden jedoch auf
einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung angerechnet. Abweichend
von § 341 Abs. 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zah-
lung der Vergütung für die jeweilige Leistung geltend gemacht werden. Dem AN
obliegt im Falle der Verzögerung der Beweis des Nichtverschuldens.
3.11. Haftpflichtversicherung
3.11.1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, weist der Auftragnehmer bei Ab-
schluss des Vertrages dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und
Umfang marktübliche Berufs-haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare
Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
3.11.2. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertra-
ges aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der
DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People
[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
[Seite 26]
Mängelansprüche. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach,
ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzu-
muten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Scha-
densersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Nach Gesamtabnahme tritt an
die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung des Systemservices.
3.12. Beratungs- und Hinweispflichten
3.12.1. Der AN hat die Unterlagen die er vom AG erhält, auf etwaige Unstimmigkeiten
hin zu überprüfen und unverzüglich auf entdeckte oder vermutete Mängel hin-
zuweisen. Unterlässt der AN bei Unstimmigkeiten in den Unterlagen Prüfungen
und Hinweise, so trägt er die Kosten für die Beseitigung der entstandenen Feh-
ler.
3.12.2. Vom AN angefertigte bzw. beschaffte Unterlagen sind dem AG zu Eigentum und
zur uneingeschränkten Verfügung auszuhändigen. Ein Zurückhaltungsrecht des
AN ist ausgeschlossen.
3.13. Gewährleistung
3.13.1. Die Gewährleistungsdauer beträgt mindestens 24 Monate, gerechnet vom Zeit-
punkt der Lieferung.
3.13.2. Im Gewährleistungsfalle ist der AG berechtigt, unentgeltliche Nachbesserungen
oder unentgeltliche Neuleistungen binnen einer gesetzten angemessenen Frist
zu beanspruchen. Für die Dauer einer Nachbesserung oder Instandsetzung ist
der AG auf ihr Verlangen durch Stellung von Ersatz schadlos zu halten.
3.14. Garantie
3.14.1. Die Garantie beträgt mindestens 6 Monate. Im Falle der Inanspruchnahme der
Garantie während dieses Zeitraumes übernehmen Sie neben den Kosten für die
Mängelbeseitigung (ggf. Ersatzlieferung) auch die Kosten für den Rücktransport
und die Wiedergestellung.
3.14.2. Ersatzteillieferungen im Rahmen der Garantie erfolgen frei Versandanschrift und
verstehen sich einschließlich Transport- und Versicherungskosten.
3.15. Geheimhaltungspflicht
Der AN steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und
Erfüllung des Auftrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den
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[Seite 27]
Datenschutz beachten. Die Vertragspartner verpflichten sich, die aus der Ge-
schäftsbeziehung bekannt werdenden, nicht offenkundigen kaufmännischen
und technischen Details als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten
sind entsprechend zu verpflichten. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine
geheim zu haltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten gelangt
oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den
anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
3.16. Gewährung von Vorteilen
Wenn der AN, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Person
jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile anbie-
tet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vorteile für
den AN zu erlangen, ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadenersatz zu verlangen. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte des
AG bleiben unberührt.
3.17. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Lieferung und Rechnungslegung innerhalb einer Frist
von 30 Tagen. Falls nichts anderes vereinbart ist, nimmt der AG bei Zahlung in-
nerhalb von 14 Tagen einen Skontoabzug von 2 % vor.
3.18. Abrechnung
Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten wird ergänzend um Beachtung des
Beiblattes Rechnungsstellung gebeten.
Bitte senden Sie die Rechnung ausschließlich an eine der folgenden Stellen:
- Elektronischer Weg
Seit dem 1. Januar 2024 werden Rechnungen über einen zentralen elektroni-
schen Eingangsrechnungsworkflow bearbeitet:
Schicken Sie Ihre Rechnungen ausschließlich an: dw-invoice@dw.com
Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:
• Zulässiges Format für die Rechnung und die Anlagen ist PDF.
• Max. Datenvolumen pro E-Mail sind 10 MB.
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[Seite 28]
• Jeweils nur eine PDF-Rechnung mit den dazugehörigen Anlagen pro E-
Mail.
Der Name der Rechnungsdatei darf nicht das Wort „Anlage“ oder „Attachment“
beinhalten. Die Rechnungsdatei kann beispielsweise auf die Rechnungsnummer
lauten (Rechnung 122345.pdf).
Die Anlagen zur Rechnung bitte als separates PDF-Dokument anfügen. Der Da-
teiname muss den Zusatz „Anlage“ oder „Attachment“ enthalten.
• Für PDF-Dokumente sind folgende technische Einschränkungen zu beachten
a. Nicht verschlüsselt
b. Nicht passwortgeschützt
c. Auflösung 300 DPI bei PDFs mit eingebettetem TIF.
Rechnungen, die an einer anderen Stelle/E-Mail-Adresse der DW eingehen, kön-
nen nicht bezahlt werden. Diese E-Mails/Rechnungen werden Ihnen zurückge-
sandt, verbunden mit der Bitte die E-Mail-Adresse dw-invoice@dw.com zu nut-
zen.
oder
- Postweg
Sofern Sie uns Rechnungen alternativ weiterhin in Papierform auf dem Postweg
übermitteln möchten, senden Sie Ihre Rechnung bitte ausschließlich an das fol-
gende Postfach:
Deutsche Welle
Invoice
Postfach 12 01 23
53043 Bonn
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[Seite 29]
Wir bitten darum, die Rechnung nicht in doppelter Ausführung (E-Mail und
Postweg) oder inkl. einer Rechnungskopie an unsere Rechnungsadresse zu schi-
cken.
Wir erwarten eine zügige Rechnungsausstellung möglichst bis zum 15. Tag des
Folgemonats der Lieferung oder Leistung. Zur Vermeidung von Zahlungsverzö-
gerungen überprüfen Sie ihre Rechnung bitte vor Übermittlung auf vollständige
Angaben.
3.19. Verwendungsstelle
Die Orts- und Verwendungsadressen lauten:
Bonn Deutsche Welle
Kurt-Schumacher-Straße 3
53113 Bonn
Berlin Deutsche Welle
Voltastraße 6
13355 Berlin
3.20. Erfüllungsort Erfüllungsort des AG sind Bonn und Berlin.
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sind Bonn und Berlin.
Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche sind Bonn und Berlin.
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[Seite 30]
3.21. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen des AN
gelten nur dann, wenn sie vom vorher AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt
sind.
3.23. Genehmigungen
Alle erforderlichen Genehmigungen, soweit sie in unmittelbarem Zusammen-
hang mit den dem AN in Auftrag gegebenen Leistungen stehen und zur Durch-
führung und Abnahme dieser Leistungen erforderlich sind, sind vom AN im Ein-
vernehmen mit dem AG rechtzeitig einzuholen.
3.24. Schlussbestimmungen
Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner
sind in einem solchen Falle gehalten, die sich ergebende Lücke durch eine Be-
stimmung zu ersetzen, die dem Zweck der wegfallenden Bestimmung am nächs-
ten kommt.
4. Ausschlusskriterien (Ausschlusselemente)
Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich. Sollten
die in den Vergabeunterlagen (siehe hierzu „http://www.dtvp.de“) gestellten Fra-
gen (Ausschlusskriterien, bzw. Ausschlusselemente) negativ beantwortet wer-
den, führt dies zwangsläufig zum Ausschluss des Bieters. Der AG wird die Erfül-
lung der Kriterien einer eigenen Bewertung unterziehen.
Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich.
Bitte geben Sie Ihre Antworten in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabe-
unterlagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.
Weitere Erläuterungen bitte auf ein separates Papier bzw. als elektronische An-
lage bei Abgabe eines elektronischen Angebotes.
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[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
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5. Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der „Betriebsärztlichen Dienst“ am Standort
in Bonn (Los 1) sowie der Betriebsärztliche Dienst am Standort in Berlin (Los 2)
für die DW gemäß der nachfolgenden Leistungsbeschreibung. Außerdem wird
eine Psychologische Beratung am Standort in Bonn (Los 3) sowie am Standort in
Berlin (Los 4) benötigt. Als Los 5 wird eine gebietsübergreifende Beratungshot-
line für alle Standorte ausgeschrieben.
5.1. Los 1 (Bonn) und Los 2 (Berlin):
Betriebsärztlicher Dienst
5.1.1. Arbeitsmedizinische Sprechstunde (Los 1: 2 Arbeitstage pro Woche im Funk-
haus in Bonn / Los 2: 1 Arbeitstag pro Woche im Funkhaus in Berlin)
- Arbeitsmedizinische Sprechstunde
1.1 Arbeitsmedizinische Betreuung gemäß § 3 Abs. 2 ASiG und ArbSchG
o Arbeitsmedizinische Betreuung, insbesondere nach § 3 ASiG und ArbSchG so- wie DGUV V2 und ArbmedVV
o Untersuchung und Beratung von Schwangeren i. S. d. MuSchG
1.2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (gem. § 11 ArbSchG)
o Untersuchungen nach ArbmedVV (Pflicht-, Angebots-, Wunsch-Vorsorge gem. § 4, 5, 5a ArbmedVV)
o Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei regelmäßigem Schicht- dienst (nach § 6 Abs. 3 ArbZG)
1.3 Berufsgenossenschaftliche DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizini- sche Untersuchungen (“G-Untersuchungen”)
o Berufsgenossenschaftliche (G-)Untersuchungen nach ArbmedVV und berufs- genossenschaftlichen Grundsätzen (z. B. Bildschirmuntersuchungen (G 37, Tropentauglichkeitsuntersuchungen G 35, Lärmbelastungen G 20 und H 1, für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten G 25)
1.4 Eignungsuntersuchungen
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[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
[Seite 32]
o Vertrauens- und betriebsärztliche Untersuchungen unter anderem bei Ar- beitsunfähigkeit & zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit (u. a. auch bei Aus- zubildenden)
1.5 Einstellungsuntersuchungen
o Einstellungsuntersuchungen
1.6 Impfungen und reisemedizinische Beratung (ggf. Kombiniert mit G 35)
o Reisemedizinische Untersuchung und Beratung (Dienstreisen und Entsen- dungen)
o Impfungen (reisemedizinische Impfungen, (nicht abschließend genannt), wie insbesondere: Hepatitis A & B, Meningokokken, Typhus, Diphtherie, Tetanus, Polio etc.; wünschenswert Impfungen wie: Dengué, Gelbfieber)
o Die Kosten für die von dem "Betriebsärztlichen Dienst" bereitgestellten Impf- stoffe so wie ggf. Medikamente werden mit der Abrechnung gesondert abge- rechnet und gesondert nach GoÄ vergütet.
1.7 Untersuchungen und Erstellung von Beurteilungen/Begutachtungen außer- halb von § 3 Abs. 3 ASiG
o vertrauens- als auch betriebsärztliche Untersuchungen unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit und zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit
o auf tariflicher Grundlage der Rundfunkanstalt (außerhalb von § 3 Abs. 3 A- SiG)
o von Arbeitnehmern/innen sowie arbeitnehmerähnlichen Personen und sons- tigen festen und freien Beschäftigtengruppen sowie Versorgungsempfän- ger*innen
o aufgrund der Anlässe s. Anlage “Regelungen für betriebs- oder vertrauens- ärztliche Untersuchungen der Eignung oder der Einsatz- oder Beschäfti- gungsfähigkeit, Begutachtung u. ä. nach tariflichen Regelungen, Dienstver- einbarungen u. a. von ANinnen und sonstigen Beschäftigtengruppen der DW sowie Versorgungsempfängerinnen”
5.1.2. Bei Bedarf: (Mitwirkung bei der) Organisation der Ersten Hilfe
-
Beratung zur rechtskonformen Organisation der Ersten Hilfe gemäß § 3 Abs. 1 ASiG, § 10 ArbSchG und DGUV V1
-
Beratung zur Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material, Verbandkästen, Sanitäts- räumen und sonstigen Erste-Hilfe-Einrichtungen
DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People
[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
[Seite 33]
-
Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Notfall- und Erste-Hilfe-Konzepte
-
Mitwirkung bei Unterweisungen und Informationen der Beschäftigten zu me- dizinischen Aspekten der Ersten Hilfe
5.1.3. Betriebliches Eingliederungsmanagement
-
Beratung Arbeitgeber-Vertreter/innen (BEM-Beauftragter sowie al- ler am BEM Beteiligten und ggf. Teilnahme an BEM-Gesprächen, insbesondere bzgl. BEM-Maßnahmen, u. a. Wiedereingliederung nach sog. Hamburger Modell und entsprechenden Untersuchungen)
-
Beratung bei Arbeitsplatzausstattung sowie Gestaltung von Arbeitsabläufen, ins- besondere bei Wiedereingliederung nach Arbeitsunfähigkeit
-
Beratung zur Verhaltensprävention
-
Beratung bzgl. externer Unterstützung einschließlich geeigneter Träger (Reha- Träger, Integrationsamt u.a., insbesondere beim BEM-Prozess)
-
Angebot des Austausches mit behandelnden Ärzt*innen (z.B. bei Belastungser- probung, unter Schweigepflichtentbindung)
5.1.4 Betriebsbegehungen gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3a ASiG und Teilnahme am ASA
o Begehung nach § 3 Abs. 1 Ziff. 3a ASiG und Teilnahme am ASA nach § 11 ASiG präventive Gestaltung von Arbeitsplätzen (z. B. Ergonomie, physikalische Einwir- kungen wie z.B. Lärm, Hitze)
o Teilnahme am ASA (Arbeitssicherheitsausschuss) nach § 11 ASiG (online).
o Beurteilungen (Erst- und nachgelagerte Analyse und gutachterliche Bewertung der Ergebnisse von betrieblichen Begehungen)
5.1.5 Mitwirkung bei der GBU gem. § 5 ArbSchG
o Beratung bei Planung neuer Arbeitsplätze (räumliche Verhältnisse und Ergono- mie der Ausstattung) und der Arbeitsstätte
o Gefährdungsbeurteilung (Teilnahme an und Unterstützung bei GBUs gem. § 5 ArbSchG)
5.1.6 Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Mitwirkung an Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements inkl. Gesundheitsaktionen (z. B. Aktionstage zu Themen wie Suchtprävention) und weitere spezielle Präventions- und Informationsangebote (z. B. Ergonomie-Bera- tung) sowie fachliche Beratung, z. B. für die betriebliche Kommunikation (z. B. Grippewelle u. ä.)
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[Seite 34]
-
Beratung der Auftraggeberin in arbeitsmedizinischen Fragen (z. B. in Pandemie; gesundheitsgefährdende Faktoren im Arbeitskontext)
-
Teilnahme am Arbeitskreis Gesundheit der DW (online)
5.1.7 Suchtprävention
- Die Suchtprävention (Betriebsärztliche Begleitung im Rahmen einer Interven-
tionskette (nach der Dienstvereinbarung Suchtprävention der DW)
5.1.8 Teilnahme und Vertretung
- Die Teilnahme und Vertretung der betriebsärztlichen Belange in Arbeitskrei-
sen der Rundfunk-Betriebsärzte für die Rundfunkanstalt (z. B. Rundfunk-
ärzte*ärztinnen-Treffen– ARD/ZDF/DLR mit VBG, regelmäßig einmal jährlich
in Präsenz außerhalb der DW und einmal jährlich Online) . Die anfallenden
Reisekosten werden in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz / Reise-
kostenordnung Deutsche Welle abgerechnet
5.1.9 Berichtspflicht
Berichtspflicht nach § 5 DGUV V2
5.2. Los 3 Bonn und Los 4 Berlin
5.2.1. Psychologische Beratung
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Arbeitspsychologische Beratung (Erst- und Orientierungs-Beratung) als beratende Krisenintervention und Vermittlung weiterführender Maßnahmen, Beratung von Mitarbeitenden mit besonderer psychischer Belastung, Ver- mittlung interner Ansprechstellen (Personalbereich, SBV, PR, betriebliche An- sprechstellen z. B. Konfliktmanagement) und Vermittlung von externen Hilfs- angeboten, Therapeut*innen, Sozialberatung für die Mitarbeitenden und Führungskräfte in der Präsenz-Sprechzeit, Themenfelder insbesondere: psy- chologische Erste Hilfe, zu Stress und Belastungen (inkl. Burnout-Prävention), Umgang mit belastenden Situationen im Arbeitsumfeld (inkl. Trauma), sons- tige psychosoziale Betreuung (ggf. auch bei Trauer und Suchtproblemen), Krisenmanagement und ggf. Psychoedukation
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Inklusive eines anonymen Zugangs (z. B. Video-Sprechstunde) für Aus- lands-Mitarbeitende
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Das Unternehmen kann bei Notfällen und Krisen innerhalb der deut- schen Büro-Zeiten der DW (9:00 bis 17:00 Uhr), insbesondere bei Trauma-La- gen von Mitarbeitenden im Ausland, innerhalb von 30 Min. eine Beratung zum evtl. Handlungsbedarf (adhoc Vorgehen) anbieten. Das Unternehmen
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[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
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kann bei Beratungsbedarf Vertreterinnen des Auftraggebers, ggf. Füh- rungskräften und sonstige Beteiligte (z. B. Betriebsärztinnen) unter Einhal- tung des Datenschutzes über notwendige Maßnahmen beraten
5.3. Los 5 Hotline
- Arbeitspsychologische Beratung (Erst- und Orientierungs-Beratung) als beratende Krisenintervention und Vermittlung weiterführender Maßnahmen, Beratung von Mitarbeitenden mit besonderer psychischer Belastung, Ver- mittlung von externen Hilfsangeboten, Therapeut*innen, Sozialberatung für die Mitarbeitenden und Führungskräfte in einer Hotline, die 24/7 erreichbar ist, wobei auf Basis der bisherigen Nutzung durchschnittlich 3 Stunden mo- natliche Hotline-Sprechzeiten für die Beschäftigten des Auftraggebers kalku- liert werden können;
Themenfelder insbesondere: psychologische Erste Hilfe, zu Stress und Belas- tungen (inkl. Burnout-Prävention), Umgang mit belastenden Situationen im Arbeitsumfeld (inkl. Trauma), sonstige psychosoziale Betreuung (ggf. auch bei Trauer und Suchtproblemen), Krisenmanagement und ggf. Psychoeduka- tion
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Inklusive eines anonymen Zugangs (z. B. Video-Sprechstunde) für Aus- lands-Mitarbeitende.
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Das Unternehmen kann bei Notfällen und Krisen, insbesondere bei Trauma-Lagen von Mitarbeitenden im Ausland, zusätzlich außerhalb der Bü- rozeiten der DW-Emergency-Fachstelle innerhalb von 30 Min. eine Beratung zum evtl. Handlungsbedarf (adhoc Vorgehen) anbieten. Das Unternehmen kann bei Beratungsbedarf Vertreterinnen des Auftraggebers, ggf. Füh- rungskräften und sonstigen Beteiligten (z. B. Betriebsärztinnen) unter Ein- haltung des Datenschutzes über notwendige Maßnahmen beraten.
Anlage zu Ziffer 5.1.1. Ziffer 7:
- “Regelungen für betriebs- oder vertrauensärztliche Untersuchungen der Eignung oder der Einsatz- oder Beschäftigungsfähigkeit, Begutachtung u. ä. nach tariflichen Regelungen, Dienstvereinbarungen u. a. von ANinnen und sonstigen Beschäftigtengruppen sowie Versorgungsempfängerinnen der DW:
Arbeitnehmer*innen:
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TZ 311.92 MTV: Nachtarbeitnehmer/innen sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von einem Jahr arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Die Kosten der Untersuchun- gen trägt die DW, sofern diese nicht durch den/die Betriebsarzt/-ärztin durchgeführt werden kann.
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TZ 311.93 MTV: Die DW hat Nachtarbeitnehmer/innen auf deren Verlan- gen nicht mehr zu Nachtarbeit einzusetzen, wenn nach betriebsärztlicher oder anderer neutraler fachmedizinischer Feststellung die weitere Verrich- tung von Nachtarbeit den/die Arbeitnehmer/in in seiner/ihrer Gesundheit ge- fährdet. Fußnote 17 zu TZ 311.93 MTV: DW und Personalrat erstellen eine Liste mit Ärzten/innen in Köln und Bonn sowie Berlin, die diese Voraussetzungen erfül- len und fachlich geeignet sind.
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TZ 312.83 MTV: Auf Wunsch des/der Arbeitnehmers/in können bei Vor- lage eines betriebsärztlichen Attestes, das die gesundheitliche Unbedenklich- keit bescheinigt, darüber hinaus auch mehr Nachtschichten in Folge geplant werden.
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TZ 344 MTV: In begründeten Fällen kann die DW verlangen, dass sich der/die Arbeitnehmer/in einer amtsärztlichen, vertrauensärztlichen oder be- triebsärztlichen Untersuchung unterzieht. Die Kosten der Untersuchung trägt die DW.
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TZ 357.2 MTV: Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilita- tion, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversiche- rung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonsti- ger Sozialleistungsträger bewilligt hat, die in einer Einrichtung der medizini- schen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt werden und von einem Amts- oder Betriebsarzt anerkannt sind, werden auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet. Satz 1 gilt entsprechend für Arbeitnehmer/innen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung sind, wenn die Maßnahme ärztlich verordnet worden ist, in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder in einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird und von einem Amts- oder Betriebsarzt aner- kannt ist.
Fußnote 22: zu TZ 357.2: 22 Maßnahmen im Sinne von TZ 357.2 sind nur solche, die nach den Beihilfevorschriften anerkannt sind.
- TZ 611 MTV:Dem/der Arbeitnehmer/in wird im Falle einer durch Unfall oder Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit oder während einer durch
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[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
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einen Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder einen sonstigen Sozialleistungsträger verordneten und/oder von einem/r Amtsarzt/-Ärztin oder Betriebsarzt/-ärztin befürworteten Maßnahme der medizinischen Vor- sorge und Rehabilitation, die in einer Einrichtung der medizinischen Vor- sorge oder Rehabilitation durchgeführt wird, die Vergütung (TZ 511) für 6 Wochen weitergezahlt. Satz 1 gilt entsprechend für Arbeitnehmer/innen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung sind, wenn die Maßnahme ärztlich verordnet worden ist und in einer Einrich- tung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder in einer vergleich- baren Einrichtung durchgeführt wird.
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TZ 803.12 MTV: Entspricht ein/e Arbeitnehmer/in, der/die das 40. Lebens- jahr vollendet hat, nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit infolge wesentli- cher Leistungsminderung nicht mehr den betrieblichen Erfordernissen für einen längeren Zeitraum, so ist die DW verpflichtet, vor einer etwaigen Ände- rungskündigung nach TZ 803.14 dem/der Arbeitnehmer/in einen anderen zu- mutbaren Arbeitsplatz oder eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand an- zubieten, es sei denn, dass der/die Arbeitnehmer/in die Leistungsminderung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei dem Angebot eines ande- ren Arbeitsplatzes sind Vorbildung, bisherige Tätigkeit und Leistungsfähig- keit des/der Arbeitnehmers/in zu berücksichtigen. Bei der Übertragung eines anderen zumutbaren Arbeitsplatzes darf eine ggf. eintretende Vergütungs- minderung nicht mehr als 15 v.H. betragen. Das Angebot kann die Wahl zwi- schen einem Arbeitsplatzwechsel und einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand dem/der Arbeitnehmer/in überlassen.
-
TZ 808.3 MTV: (Hinweis: zu TZ 808.1 MTV Bezug einer ges. befristeten oder unbefristeten Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbs- minderungsrente). Stellt der/die Arbeitnehmer/in den Rentenantrag nicht un- verzüglich, oder ist er/sie nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versi- chert, so wird der Bescheid des Rentenversicherungsträgers durch ein Gut- achten des/der Betriebsarztes/-ärztin der DW ersetzt. Das Arbeitsverhältnis ruht in diesem Falle mit Beginn des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der DW das Gutachten des/der Betriebsarztes/-ärztin bekannt gegeben wird.
-
TZ 808.4 MTV: Als Rentenbescheid im Sinne der TZ 808.1 gilt nicht die Feststellung der Berufsunfähigkeit der im § 2 Abs. 2 des neunten Sozialge- setzbuches (SGB IX) genannten Personen durch Bescheid des Rentenversi- cherungsträgers. Grundlage für das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist viel- mehr eine Feststellung des/der Betriebsarztes/-ärztin der DW, dass der/die
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[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
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Arbeitnehmer/in auch für die nach dem Arbeitsvertrag auszuübende Tätig- keit im Sinne der Rentenversicherungsgesetze berufsunfähig ist.
- TZ 911.1 MTV: Dem/der Arbeitnehmer/in wird im Falle einer durch Unfall oder Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit oder während einer durch einen Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder einen sonstigen Sozialleistungsträger verordneten und/oder von einem/r Amtsarzt/-Ärztin oder Betriebsarzt/-ärztin befürworteten Maßnahme der medizinischen Vor- sorge und Rehabilitation, die in einer Einrichtung der medizinischen Vor- sorge oder Rehabilitation durchgeführt wird, die Vergütung (TZ 511) wie folgt weitergezahlt:
911.11 während des ersten Jahres der Betriebszugehörigkeit: bis zur Dauer von sechs Wochen,
911.12 vom Beginn des zweiten Jahres der Betriebszugehörigkeit: für die Dauer von drei Monaten,
911.13 vom Beginn des fünften Jahres der Betriebszugehörigkeit, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, die durch die bei der DW ausgeübte Tätigkeit entstanden oder ausgelöst ist: für die Dauer von sechs Monaten.
Arbeitnehmer*innen in Versorgung:
- § 11 VsTV (Versorgungstarifvertrag vom 30.06.1981 in der Fassung vom 11.02.1998):
Abs. 1:
Teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist, ehe er/sie Anspruch auf Altersrente hat. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhält, wer gemäß § 240 SGB VI eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung erhält.
Abs. 2:
Der/die Berechtigte hat den Nachweis der teilweisen oder vollen Erwerbs- minderung bzw. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfä- higkeit durch Vorlage des Rentenbescheides des Rentenversicherungsträ- gers zu führen. Der Nachweis kann im Einzelfall auf Veranlassung der DW auch durch amts- oder betriebsärztliches Attest erbracht werden. In diesem Fall ist der/die Berechtigte auf Aufforderung durch die DW zu allen erforderli- chen Mitwirkungshandlungen verpflichtet.
Abs. 3:
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Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit überprüft der/die Be- triebsarzt/ärztin auf Veranlassung der DW, ob der/die Berechtigte mindes- tens im Umfang der Hälfte der tariflich vereinbarten Arbeitszeit tätig werden kann. Besteht diese Arbeitsfähigkeit, dann bietet die DW der/dem Berechtig- ten eine Weiterbeschäftigung in Höhe von 50 v.H. Teilzeit unter Berücksichti- gung seiner/ihrer Vorbildung an. Kann der/die Berechtigte nicht mindestens im Umfang der Hälfte der tariflich vereinbarten Arbeitszeit tätig werden, dann erhält er/sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente wegen Erwerbsminderung erhält er/sie auch, wenn die DW keine Teilzeittätigkeit an- bieten kann.
Beitragstarifvertrag
- § 10 BTVA (Beitragstarifvertrag):
Abs. 1:
Teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente oder teilweise Erwerbsminde- rungsrente bei Berufsunfähigkeit erhält, wer teilweise oder voll erwerbsge- mindert wird, ehe sie/er Anspruch auf Altersrente hat (Eintritt des Versor- gungsfalles).
Abs. 2:
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat den Nachweis der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung oder der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufs- unfähigkeit durch Vorlage des Rentenbescheides des Rentenversicherungs- träger zu führen. Ist dies nicht möglich, kann der Nachweis im Einzelfall auf Veranlassung der Rundfunkanstalt auch durch amts- oder betriebsärztliches Attest erbracht werden. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ist verpflich- tet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
- Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente oder einer teilweisen Er- werbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit hat die Arbeitnehmerin/der Ar- beitnehmer einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in Teilzeit. Die hieraus gemäß diesem Tarifvertrag erworbenen Rentenbausteine verändern nicht die bereits laufende Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder teilwei- ser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer bei Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente oder ei- ner teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit ihren/seinen Weiterbeschäftigungsanspruch in Teilzeit nicht geltend macht, erhält sie/er eine volle Erwerbsminderungsrente gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1. In
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begründeten Einzelfällen kann die Rundfunkanstalt die Arbeitsfähigkeit der/des Berechtigten, die/der die Weiterbeschäftigung abzulehnen beabsich- tigt, durch den Betriebsarzt untersuchen lassen.
-
Endet die teilweise oder volle Erwerbsminderung durch Wiederaufnahme der Beschäftigung, so bleiben diejenigen Rentenbausteine erhalten, die für Zurechnungszeiten gemäß § 7 Absatz 3 bis zum Ende der Erwerbsminderung gewährt wurden.
-
- Die Rundfunkanstalt kann jederzeit verlangen, dass sich die Arbeitneh- merin/der Arbeitnehmer zum Nachweis des Umfangs und der Dauer der teil- weisen oder vollen Erwerbsminderung oder der teilweisen Erwerbsminde- rung bei Berufsunfähigkeit einer amts- oder betriebsärztlichen Untersu- chung unterzieht. Die Kosten einer solchen Untersuchung trägt die Rund- funkanstalt.
Tarifvertrag über die Altersversorgung in der ARD
- § 8 VTV (Tarifvertrag über die Altersversorgung in der ARD):
- Ziff 2:
Die Berechtigte / der Berechtigte hat den Nachweis der Berufs- oder Er- werbsunfähigkeit oder der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung durch Vorlage des Rentenbescheides des Rentenversicherungsträgers zu führen. Der Nachweis kann im Einzelfall auf Veranlassung der Rundfunkanstalt auch durch amts- oder betriebsärztliches Attest erbracht werden. Im letzteren Fall ist die / der Berechtigte verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlun- gen vorzunehmen.
-
Bei einer Berufsunfähigkeitsrente oder einer teilweisen Erwerbsminde- rungsrente hat die / der Berechtigte einen Anspruch auf Weiterbeschäfti- gung in Teilzeit. Wenn die / der Berechtigte bei Bezug einer teilweisen Er- werbsminderungsrente ihren / seinen Weiterbeschäftigungsanspruch in Teil- zeit nicht geltend macht, erhält sie/er eine volle Erwerbsminderungsrente ge- mäß § 5 Ziffer 2 Satz 1. In begründeten Einzelfällen kann die Rundfunkanstalt die Arbeitsfähigkeit der / des Berechtigten, die / der die Weiterbeschäftigung abzulehnen beabsichtigt, durch den Betriebsarzt untersuchen lassen.
-
Ziff. 3:
Die Rundfunkanstalt kann jederzeit verlangen, dass sich die / der Berechtigte zum Nachweis des Umfangs und der Dauer der Berufs- oder Erwerbsunfähig- keit oder der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung einer amts- oder
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[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]
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betriebsärztlichen Untersuchung unterzieht. Die Kosten einer solchen Unter- suchung trägt die Rundfunkanstalt.
- Beihilferegelungen für Arbeitnehmerinnen und Versorgungsempfän- gerinnen:
Ziff. 5.1.11 Dienstvereinbarung über die Gewährung von Beihilfen an Mitar- beiter der Deutschen Welle Beihilfeordnung
- § 5 Beihilfefähigkeit der Anwendungen
- (1) [...] Die Angemessenheit der Aufwendungen für ärztliche, zahnärztli- che und psychotherapeutische Leistungen beurteilt sich ausschließlich nach dem Gebührenrahmen der Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte sowie für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeuten [...] Über die Notwendigkeit und die Angemessenheit entschei- det die Deutsche Welle; sie kann hierzu Gutachten des Amts- oder Vertrau- ensarztes (-zahnarztes) einholen. [...]
-
Regelungen für FMA*innen:
-
Tarifvertrag über Zahlungen im Krankheitsfalle für arbeitnehmerähnliche Personen:
Ziff 3.:
Der Anspruch auf Zahlungen gemäß Ziffer 1 und 2 besteht auch im Falle ei- ner Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls und im Falle eines von einer Ver- sorgungsbehörde verordneten oder eines von dem Vertrauensarzt der Deut- schen Welle für erforderlich gehaltenen Kur- oder Heilverfahrens.
Ziff. 6:
Die Deutsche Welle kann bei Zweifeln über die Berechtigung der Ansprüche des/der Mitarbeiters/in die Zahlung oder Weiterzahlung gemäß Ziffer 1 bis 3 vom Ergebnis einer auf Kosten der Deutschen Welle durchzuführenden ver- trauensärztlichen Untersuchung abhängig machen. Der/die Mitarbeiter/in ist auf Verlangen der Deutschen Welle verpflichtet, sich vom Vertrauensarzt der Deutschen Welle ärztlich untersuchen zu lassen und den Vertrauensarzt von der beruflichen Schweigepflicht hinsichtlich der Dauer der Krankheit und der sich daraus ergebenden Arbeitsunfähigkeit zu entbinden.
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Regelungen für FMA*innen:
• Tarifvertrag über Zahlungen im Krankheitsfalle für arbeitnehmerähnliche Personen:
Ziff 3.:
Der Anspruch auf Zahlungen gemäß Ziffer 1 und 2 besteht auch im Falle ei- ner Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls und im Falle eines von einer Ver- sorgungsbehörde verordneten oder eines von dem Vertrauensarzt der Deut- schen Welle für erforderlich gehaltenen Kur- oder Heilverfahrens.
Ziff. 6:
Die Deutsche Welle kann bei Zweifeln über die Berechtigung der Ansprüche des/der Mitarbeiters/in die Zahlung oder Weiterzahlung gemäß Ziffer 1 bis 3 vom Ergebnis einer auf Kosten der Deutschen Welle durchzuführenden ver- trauensärztlichen Untersuchung abhängig machen. Der/die Mitarbeiter/in ist auf Verlangen der Deutschen Welle verpflichtet, sich vom Vertrauensarzt der Deutschen Welle ärztlich untersuchen zu lassen und den Vertrauensarzt von der beruflichen Schweigepflicht hinsichtlich der Dauer der Krankheit und der sich daraus ergebenden Arbeitsunfähigkeit zu entbinden.
6. Preisblatt/Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeich-
nis.xlsx)
In dieser Kostenübersicht sind alle Kosten vollständig, inklusive aller Dienstleis-
tungen zu nennen. Diese Übersicht dient der Zusammenfassung aller Kosten
und dem Ausweis der Gesamtsumme für einen schnellen Überblick.
Bitte geben Sie die Preise in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabeunter-
lagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.
7. Bestätigung des Bieters
Hiermit werden die Vertragsbedingungen akzeptiert und die Richtigkeit der An-
gaben in der Kostenzusammenstellung bestätigt.
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Die Bestätigung muss im Wertungsschema (Kriterienkatalog, bzw. Fragebogen
zur Leistungsbewertung) über „http://www.dtvp.de“ geleistet werden.
8. Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung)
(zur Eignung)
Die Erklärung muss im Wertungsschema über
„http://www.dtvp.de“ geleistet werden.
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