1- Liefer- und Leistungsverzeichnis.pdf

Betriebsärztliche und psychologische Dienste sowie Beratungshotline

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DW-VMS 26.0904

Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Bera-

tung, Beratungshotline

Anlage 1- Liefer- und Leistungsverzeichnis

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

VgV (GWB)

• Bewerbungsbedingungen

• Besondere Vertragsbedingungen

• Leistungsbeschreibung

• Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeichnis.xlsx)

Procurement and Travel

People

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Inhaltsverzeichnis

  1. Vorbemerkungen .......................................................................................... 5

1.1. Auftrag der Deutschen Welle .................................................................................... 5

1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen ......................................... 6

1.3. Zeitraum der Leistungserbringung .......................................................................... 7

1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Besichtigungen ..................................................................................................................... 8

  1. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen ............................. 8

2.1. Verfahrensart und Vergabebestimmungen ............................................................ 8

2.2. Vertragsbestandteile .................................................................................................. 8

2.3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ................................................................ 9

2.4. Vergabeunterlagen .................................................................................................... 9

2.5. Angebot ...................................................................................................................... 11

2.6. Bietergemeinschaften ............................................................................................... 13

2.7. Hauptangebote .......................................................................................................... 13

2.8. Nebenangebote ......................................................................................................... 13

2.9. Subunternehmer ....................................................................................................... 13

2.10. Zugang zu Rechenzentren der DW ..........................................................................14

2.11. Änderungen des Angebots .......................................................................................14

2.12. Information des Bieters ............................................................................................14

2.13. Teilnahmewettbewerb .............................................................................................. 15

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2.14. Angebotswertung ......................................................................................................16

2.15. Vergabeentscheidung .............................................................................................. 18

2.16. Unwirksamkeitsregelung ..........................................................................................19

2.17. Gewährung von Vorteilen .........................................................................................19

2.18. Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuegesetz) ........... 20

  1. Besondere Vertragsbedingungen ................................................................ 22

3.1. Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................. 22

3.2. Leistungsumfang ...................................................................................................... 22

3.3. Preisvereinbarung .................................................................................................... 22

3.4. Termine ..................................................................................................................... 22

3.5. Ansprechpartner beim AG ....................................................................................... 23

3.6. Ansprechpartner beim AN ....................................................................................... 23

3.7. Ausführung ............................................................................................................... 24

3.8. Subunternehmer ...................................................................................................... 24

3.9. Zugang zu Rechenzentren des AG .......................................................................... 24

3.10. Vertragsstrafe ........................................................................................................... 25

3.11. Haftpflichtversicherung ........................................................................................... 25

3.12. Beratungs- und Hinweispflichten ........................................................................... 26

3.13. Gewährleistung ........................................................................................................ 26

3.14. Garantie ..................................................................................................................... 26

3.15. Geheimhaltungspflicht ............................................................................................ 26

3.16. Gewährung von Vorteilen ........................................................................................ 27

3.17. Zahlungsbedingungen ............................................................................................. 27

3.18. Abrechnung .............................................................................................................. 27

3.19. Verwendungsstelle ................................................................................................... 29

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3.20. Erfüllungsort ............................................................................................................. 29

3.21. Gerichtsstand ............................................................................................................ 30

3.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ....................................................... 30

3.23. Genehmigungen ....................................................................................................... 30

3.24. Schlussbestimmungen ............................................................................................. 30

  1. Ausschlusskriterien (Ausschlusselemente) .................................................. 30

  2. Leistungsbeschreibung ................................................................................ 31

  3. Preisblatt/Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeichnis.xlsx) ................. 42

  4. Bestätigung des Bieters .............................................................................. 42

  5. Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung) ............................. 43

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Begriffsbestimmungen

AN = Auftragnehmer/Bieter

AG = Auftraggeber

DW = Deutsche Welle

LV = Liefer- und Leistungsverzeichnis

1. Vorbemerkungen

1.1. Auftrag der Deutschen Welle

Die DW ist der deutsche Auslandssender. Ihr gesetzlicher Auftrag: Sie soll

Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten

demokratischen Rechtsstaat verständlich machen und den Austausch der Kultu-

ren und Völker fördern und zur Verbreitung der deutschen Sprache beitragen.

Die DW steht dabei für die Werte und Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Men-

schenrechte, Rechtsstaatlichkeit und kulturellen Vielfalt. Die DW bekennt sich zu

den Rechten nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten

Nationen, der Europäischen Menschenrechts-konvention des Europarates und

den 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, den „Sustainable Develop-

ment Goals“ (SDGs). Diese vorbeschriebenen Werte und Grundsätze finden ihre

Konkretisierung im Deutsche-Welle-Gesetz sowie in der „DW Declaration of Va-

lues“; die „DW Declaration of Values“ wird demder Vertrags-partnerin zur Ver-

fügung gestellt und dient als Orientierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit

der DW.

Menschen aus 60 Nationen produzieren in der Zentrale in Bonn und am Stand-

ort Berlin ein multimediales journalistisches Angebot in 32 Sprachen. In ihrer

Akademie schult die DW Medienfachkräfte aus Entwicklungs- und Transformati-

onsländern.

Die DW ist öffentlich-rechtlich organisiert und Mitglied der ARD. Sie wird aus

Steuermitteln des Bundes finanziert.

Der Etat 2026 beläuft sich auf rund 395,4 Millionen Euro.

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Die Deutsche Welle handelt nachhaltig, sie setzt ihre Mittel und Ressourcen effi-

zient ein, reduziert ihren ökologischen Fußabdruck kontinuierlich und engagiert

sich für soziale Belange. Bis zum Jahr 2030 will sie ihre Treibhausgasemissionen

(Kernbilanz 2019) um 30 Prozent reduzieren und spätestens bis zum Jahr 2045

Nettonullemissionen erreichen. Um auch bei den indirekten Scope-3- Emissionen

(u.a. im Bereich eingekauften Güter und Dienstleistungen) Verbesserungen zu

realisieren, erwartet die Deutsche Welle von allen ihren Geschäftspartnern eben-

falls aktives Nachhaltigkeits-management.

1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen

Gegenstand der Ausschreibung ist der Betriebsärztlichen Dienst für unser Funk-

haus in Bonn (Los 1) sowie für unser Funkhaus in Berlin (Los 2) gemäß Liefer-

und Leistungsverzeichnisses bzw. Kostenzusammenstellung. Außerdem wird

eine Psychologische Beratung für das Funkhaus Bonn (Los 3) sowie für unser

Funkhaus in Berlin (Los 4) benötigt. Als Los 5 wird eine gebietsübergreifende Be-

ratungshotline für beide Standorte ausgeschrieben. Die ausgeschriebene Leis-

tung soll zunächst für zwei Jahre vergeben werden, mit der Option des AG, den

Vertrag zwei Mal um je zwei Jahre zu verlängern. Die Leistung soll jeweils in den

Funkhäusern Bonn bzw. Berlin erbracht werden. Mehrungen und Minderungen

sind möglich. Abnahmemengen beziehen sich auf die maximal mögliche Ge-

samtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (6 Jahre inklusive Option) und sind der

folgenden Tabelle aufgeführt.

Vorgesehen ist ein Gesamtvolumen (Schätzmenge/ Höchstmenge) von Euro

1.546.699,00 inkl. 19% MwSt. Die Angaben sind nicht verbindlich und es besteht

keine Abnahmeverpflichtung über die Mindestabnahme hinaus.

Die Kosten für die von dem "Betriebsärztlichen Dienst" (Los 1 und 2) bereitge-

stellten Impfstoffe so wie ggf. Medikamente werden mit der Abrechnung geson-

dert abgerechnet, gesondert nach GoÄ vergütet und sind separat in der unten-

stehenden Tabelle aufgeführt. Die im Rahmen der Leistungserbringung erfor-

derlichen Impfstoffe sind nicht Gegenstand der Preiswertung und daher nicht im

Preisblatt zu bepreisen.

Die Abrechnung der tatsächlich benötigten und verabreichten Impfstoffe erfolgt

nach Aufwand. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm von

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Pharmaunternehmen, Großhändlern oder Apotheken tatsächlich in Rechnung

gestellten Kosten für die Impfstoffe ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiter

zu berechnen.

Der Auftragnehmer hat die entstandenen Kosten auf Verlangen durch geeignete

Nachweise (z. B. Rechnungen oder gleichwertige Belege) zu dokumentieren. Eine

Vergütung erfolgt ausschließlich für tatsächlich beschaffte und im Rahmen der

vertragsgegenständlichen Leistungen verwendete Impfstoffe.

Geschätzte Abnahmemengen (im Falle der Losaufteilung je Los):

Mindestabnah- memenge in Euro (inkl. 19%MwSt.) / Bei max. Vertragslaufzeit (inkl. optionale Zeiträume)Geschätzte Ab- nahmemenge / in Euro (inkl. 19% MwSt.) / Bei max. Vertrags- laufzeit (inkl. op- tionale Zeit- räume)Optionale
Höchstmenge /
in Euro (inkl.
19% MwSt.) /
Bei max. Ver-
tragslaufzeit
(inkl. optionale
Zeiträume)
Los 1739.000,00 €774.427,00 €851.870,00,00 €
Los 2375.000,00 €410.272 €451.300,00 €
Impfkosten Los 1 und 20,00 €103.000,00 €113.300,00 €
Los 3100.500,00 €100.500,00 €100.550,00 €
Los 4100.500,00 €100.500,00 €100.550,00 €
Los 558.000,00 €58.000,00 €63.800,00 €

1.3. Zeitraum der Leistungserbringung

Der Rahmenvertrag hat eine Vertragslaufzeit von maximal 6 Jahren inkl. Optio-

nen. Der Abrufzeitraum erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.04.2027 bis

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31.03.2029 fest und jeweils zwei Verlängerungsoptionen zu je zwei Jahren bis

maximal zum 31.03.2033.

1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Be- sichtigungen

Sollten im Rahmen des vorliegenden Verfahrens Orts-Besichtigungen vorgese-

hen sein, so behält sich die Deutsche Welle weiterhin vor, die Regelungen wie

z.B. zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie an geltende gesetzliche oder be-

hördliche Bestimmungen, zum Beispiel im Hinblick auf Zugangsregelungen oder

hinsichtlich des Tragens einer Maske, etc., anzupassen.

2. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

2.1. Verfahrensart und Vergabebestimmungen

Die Vergabe der Lieferungen und Leistungen erfolgt im Rahmen eines Verhand-

lungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach den

Vorschriften der VgV und des GWB. Für das Vergabeverfahren gelten die in Ziffer

2.2. nachstehend aufgeführten Vergabeunterlagen.

Die DW wird die Angebote gemäß dem unter Kap. Fehler! Verweisquelle

konnte nicht gefunden werden.4 dargestellten Verfahren auswerten.

2.2. Vertragsbestandteile

Abweichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB)

gelten die Vertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihenfolge:

a. dieses Liefer- und Leistungsverzeichnis mit allen Anlagen (z.B. den dazuge-

hörigen Erläuterungen, Plänen, Detailzeichnungen mit ergänzenden techni-

schen Angaben)

b. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Fragen- und Antworten-Katalog

c. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Protokoll zum Bietergespräch

d. die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Welle vom 1. Juli 2003

e. das bezuschlagte Angebot mit dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis sowie

dem ausgefüllten Kriterienkatalog

f. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: die Vereinbarung über die Auf-

tragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV), einschließlich der Angaben zu

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den Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und ggf. des IT-

Sicherheitskonzepts des Auftragnehmers

g. die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),

h. einschlägige gesetzliche Normen und technische Regelungen sowie arbeits-

schutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere: • VDE- und DIN-Vorschriften, VBG-Richtlinien und UVV sowie EMV Richtli-

nien • Technische Richtlinien und Pflichtenhefte der öffentlich-rechtlichen Rund-

funkanstalten (Ergonomie hinsichtlich Technik).

Im Falle von IT-Leistungen, bei denen ein EVB-IT-Vertrag Gegenstand des Verga-

beverfahrens ist, gelten abweichend von der vorstehenden Rangfolge sowie ab-

weichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB) die

Vertragsbestandteile in der Reihenfolge wie in Ziffer 1.2 (Vertragsbestandteile)

des entsprechenden EVB-IT-Vertrags aufgeführt.

2.3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren

an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausge-

schlossen.

2.4. Vergabeunterlagen

2.4.1. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch, über das Vergabeportal

„http://www.dtvp.de“.

Eine zusätzliche Abgabe des Angebots in Papierform entfällt. Die DW behält sich

vor, Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen oder Fragen- Antwortenka-

taloge ohne besondere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter lediglich auf

dem elektronischen Vergabeportal oder unter „ https://corpo-

rate.dw.com/de/procurement-and-travel/s-3730 “ zugänglich zu machen und die

Kommunikation mit dem Bieter über das Vergabeportal durchzuführen. Daher

wird eine registrierte Verwendung des Vergabeportals empfohlen.

2.4.2. Für das Preisangebot sind nur die von der DW gestellten Vordrucke zu verwen-

den. Selbstgefertigte Abschriften/Kopien oder Kurzfassungen des

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Leistungsverzeichnisses sind nur zulässig, wenn der Bieter das von der DW ge-

stellte Leistungsverzeichnis in einer besonderen Erklärung als allein verbindlich

anerkennt. Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses müssen mit dem von der

DW gestellten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig

übereinstimmen.

2.4.3. Enthalten die gestellten Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklar-

heiten, so hat er die DW unverzüglich vor Angebotsabgabe mindestens in Text-

form darauf hinzuweisen. Änderungen und Zusätze, sowohl manueller Natur, als

auch KI-gestützt, in den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

2.4.4. Mit der Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter insbesondere, dass das

Angebot ohne Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder automatisierten Text-

verarbeitungssystemen erstellt wurde, die dazu führen könnten, dass der Inhalt

der Vergabeunterlagen verändert wird. Dies umfasst insbesondere:

2.4.5. die automatische Anpassung oder "Optimierung" von Textpassagen durch KI-

Systeme,

2.4.6. die KI-gestützte Erstellung von Ergänzungen oder Alternativformulierungen,

2.4.7. die Verwendung von KI-Tools zur Formatänderung oder Strukturmodifikation

der Vergabeunterlagen.

2.4.8. Der Bieter bestätigt, dass das Angebot manuell erstellt und geprüft wurde und

mit den unveränderten Vergabeunterlagen übereinstimmt.

2.4.9. Stellt der Auftraggeber eine Änderung der Vergabeunterlagen in der beschrie-

benen Form fest, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

2.4.10. Der Bieter nimmt die den Vergabeunterlagen beigefügten Allgemeinen Einkaufs-

bedingungen der DW und Besonderen Vertragsbedingungen der DW zur Kennt-

nis und berücksichtigt diese bei seiner Angebotsabgabe.

2.4.11. Die Vergabeunterlagen sind vertraulich. Sie dürfen weder Dritten zugänglich ge-

macht noch außerhalb dieser Angebotsabgabe verwendet werden.

2.4.12. Bezogen auf Art und Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

durch die DW wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen, die dem Bieter mit

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den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sofern die Verarbeitung

von personenbezogenen Daten im Auftrag der DW Gegenstand des Verfahrens

ist, schließt die DW mit dem Bieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach

Art. 28 DSGVO, der Bestandteil der Vergabeunterlagen wird.

2.4.13. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind vom Bieter unter Verwendung des Bie-

terfragentemplates über das Vergabeportal an die DW zu richten. Die Fragen

müssen vor Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (einsehbar im

Bietertool im Projektraum zur Ausschreibung auf der Seite "Übersicht ") einge-

reicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, so richten Sie Ihre Fragen bitte per

Mail an ze@dw.com.

2.4.14. Die DW behält sich vor, die Antworten in anonymisierter Form und ohne beson-

dere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter lediglich auf dem elektroni-

schen Vergabeportal oder unter „https://corporate.dw.com/de/procurement-

and-travel/s-3730“ zugänglich zu machen.

2.5. Angebot

2.5.1. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

2.5.2. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausge-

schlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterla-

gen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters

an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein. Auf entspre-

chende Anlagen ist im Angebot hinzuweisen. Alle Eintragungen müssen doku-

mentenecht sein. Berichtigungen dürfen nur so vorgenommen werden, dass die

unrichtigen Eintragungen gestrichen und die richtigen darüber gesetzt werden.

Dabei müssen die ursprünglichen Eintragungen lesbar sein. Fehler beim Ange-

botsinhalt führen teils zwingend, teils fakultativ zum Ausschluss des Angebotes.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis

der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis

maßgebend.

2.5.3. Die angebotenen Preise für einzelne Teilleistungen sowie für die Gesamtleistung

sind in der dem übersandten Leistungsverzeichnis beigefügten Kostenzusam-

menstellung einzutragen. Dabei sind die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise,

Verrechnungssätze usw.) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der

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Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am

Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

2.5.4. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen (z.B. bestehende Sonderkonditionen

für ARD/ZDF) gewährt werden, sind diese im Preisblatt („Leistungsverzeich-

nis.xlssx“) an der bezeichneten Stelle durchzuführen. Preisnachlässe mit Bedin-

gungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden nicht gewertet. Weitere Informatio-

nen dazu finden sich auch in den Ausschreibungsunterlagen in der Datei "FAQ

cosinex".

2.5.5. Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abge-

geben werden, wenn dies in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterla-

gen ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Weg übermittelte

Angebote sind nicht zugelassen. Die elektronische Abgabe erfolgt über das

Vergabeportal (vergleiche Kapitel 2.4.1)!

2.5.6. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein be-

stimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden

und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte

Fabrikat als angeboten. Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des

Angebotes ein Patent- oder Musterschutz besteht, von ihm oder einem anderen

beantragt ist oder beantragt werden soll.

2.5.7. Die Leistung kann in Teillosen vergeben werden. Mengen innerhalb des Teilloses

werden aber nicht gekürzt. Preiserhöhungen dürfen daraus nicht hergeleitet

werden.

2.5.8. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Ange-

bot beigefügte Unterlagen gehen ohne Vergütungsanspruch in das Eigentum

der DW über.

2.5.9. Das Angebot ist der DW elektronisch einzureichen. Sollte eine digitale Abgabe

nicht möglich sein, so ist das Angebot der DW im verschlossenen Doppelum-

schlag der auch für die Erteilung des Zuschlags zuständigen Abteilung Procure-

ment and Travel der DW bitte zweifach (1 Original und eine Kopie als CD-ROM)

einzureichen. Die Beschriftung der Umschläge ist dem Anschreiben zu dieser

Ausschreibung zu entnehmen.

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2.6. Bietergemeinschaften

2.6.1. Angebote von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

2.6.2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern un-

terzeichnete Erklärung abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des

Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG

rechtsverbindlich vertritt und

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften

2.6.3. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur An-

gebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zu-

gelassen.

2.7. Hauptangebote

Hauptangebote sind Angebote, die alle im Leistungsverzeichnis angegebenen

Mindestanforderungen erfüllen. Ein weiteres Hauptangebot wird zugelassen.

2.8. Nebenangebote

Nebenangebote sind Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen für Haupt-

angebote erfüllen. Nebenangebote werden nicht zugelassen.

2.9. Subunternehmer

2.9.1. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern ausführen zu

lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer

auszuführenden Leistungen angeben und Einzelheiten in einer seinem Angebot

beizufügenden Anlage darlegen. Dabei hat der Bieter zu versichern, dass die

Subunternehmer keine Mitarbeiter oder Ruheständler der DW einsetzen.

2.9.2. Die Referenzen von Subunternehmern sind zu benennen. Der Bieter stellt sicher,

dass Subunternehmer die Leistungen ihrerseits nicht ohne vorherige schriftliche

Zustimmung der DW weiter vergeben.

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2.10. Zugang zu Rechenzentren der DW

Benötigen der Bieter und die eventuell eingesetzten Subunternehmer im Falle

der Erteilung des Zuschlages und im Rahmen der Leistungserbringung Zugang

zu Rechenzentren der DW, ist der Zutritt zur Wahrung der Vertraulichkeit und

zum Schutz der Daten der DW grundsätzlich nur unter folgender Voraussetzung

möglich:

Der Bieter hat mit dem Angebot für jede Person, die das Rechenzentrum betritt

(eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von Subunternehmen), eine Ver-

pflichtungserklärung gegenüber der DW abzugeben unter Verwendung des den

Vergabeunterlagen beigefügten Musters.

Ist die Abgabe der Verpflichtungserklärung mit dem Angebot notwendig, so wird

die DW dies in der Auflistung der einzureichenden Dokumente entsprechend

kenntlich machen. Ist dies nicht explizit der Fall, so dient die standardmäßig bei-

gefügte Verpflichtungserklärung lediglich als Muster für die Fälle der Ziffer 3.9

des vorliegenden Liefer- und Leistungsverzeichnisses.

2.11. Änderungen des Angebots

2.11.1. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Einreichungsfrist berichtigen,

ändern oder zurückziehen. Preisänderungen sind sowohl nach oben wie nach

unten zulässig.

2.11.2. Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind der DW in gleicher Weise

wie das Angebot zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Ange-

bot mindestens in Textform zurückgezogen werden. Zur Wirksamkeit bedarf es

stets der Unterschrift.

2.12. Information des Bieters

2.12.1. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über

nicht berücksichtige Angebote gemäß § 134 GWB, § 62 VgV. Der Bieter, dessen

Angebot nach Auffassung der DW bei der Zuschlagserteilung unberücksichtigt

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bleiben muss, wird rechtzeitig vor Erteilung des Zuschlags über seine Nichtbe-

rücksichtigung benachrichtigt.

2.12.2. Die zur Nachprüfung zuständige Stelle ist gemäß §§ 156,159 GWB die Vergabe-

kammer des Bundes im Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn.

Der Bieter wird darüber informiert, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.

2.12.3. Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte muss gemäß § 39 VgV die

Zuschlagserteilung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemein-

schaften bekannt gemacht werden. Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich

der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein

Angebot sein Name und der zu zahlende Auftragspreis nach den in den Anhän-

gen zur VOB/A beziehungsweise VgV vorgegebenen Mustern bekannt gegeben

werden. Die DW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob Gründe vorlie-

gen, die gegen eine solche Bekanntmachung sprechen.

2.13. Teilnahmewettbewerb

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren,

welches aus dem sog. Teilnahmewettbewerb (1. Phase) und der Angebotsphase

(2.Phase) besteht.

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs muss der Bieter seine Leistungsfähigkeit

hinsichtlich des Auftrages darlegen. Der AG prüft in diesem Verfahrensschritt,

welcher der späteren Angebotsphase vorausgeht, die Eignung aller Bewerber anhand der festgelegten Eignungskriterien.

Den Bewerbern werden alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung ge-

stellt, die für eine Entscheidung hinsichtlich einer Beteiligung an dem Vergabe-

verfahren erforderlich sind. Dies erfolgt zu rein informativen Zwecken im Sinne

des vergaberechtlichen Transparenzgebotes. In dieser Phase des Verfahrens

sind lediglich die zur Beurteilung der Eignung (Leistungsfähigkeit) der Unterneh-

men geforderten Unterlagen einzureichen. Hierzu sind die in der Checkliste für

den Teilnahmewettbewerb in dem Vergabeportal „Zusammenstellung einzu-

reichender Unterlagen“ (CSX 43) zu beachten.

Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs und positiver Feststellung der Eig-

nung werden für

• Los 1 alle geeigneten Bieter

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• Los 2 alle geeigneten Bieter • Los 3 maximal 5 Unternehmen • Los 4 maximal 5 Unternehmen • Los 5 maximal 5 Unternehmen

mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Die Wertungsmatrix ist im Dokument: "Fragebogen zur Eignungsprüfung im

Teilnahmewettbewerb.xlsx", dieser Vergabe hinterlegt und ausgefüllt einzu-

reichen.

Daher sind Preisangaben durch den Bieter in dieser Verfahrensphase noch nicht

notwendig, sondern erst im Zuge der Angebotsabgabe. Für ungeeignete Bewer-

ber endet das Verfahren an dieser Stelle.

Referenzen:

Dem Teilnahmeantrag sind Referenzen für die im Dokument „Kriterien zur Eig-

nungsprüfung“ genannten Kriterien einzureichen und müssen mind. folgende

Angaben enthalten:

• Name, Anschrift des Auftraggebers

• jährlicher Auftragswert/Umsatz (in €, netto)

• Leistungsumfang

• Kurzbeschreibung des Referenzauftrages

• Angabe eines/r Ansprechpartners/-in des Referenzkunden mit Telefonnummer

2.14. Angebotswertung

Eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Phase 2) im Rahmen dieser Aus-

schreibung erfolgt nach erfolgreichem Teilnahmewettbewerb. Die Wertung der

Angebot erfolgt dann wie folgt:

2.14.1. Erste Bewertungsstufe

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Es gelten folgende Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme an den weiteren

Wertungsschritten. Die Nicht-Erfüllung eines Punktes führt zum Ausschluss des

Angebotes von der weiteren Wertung.

• fristgerechte Abgabe des kompletten Angebotes

• ordnungsgemäßer Verschluss des Angebotes bei Eingang

• Vollständigkeit aller Unterschriften, benannter Anlagen, Bescheinigungen

und Nachweise

• unveränderte Vergabeunterlagen

sowie:

• ein verbindlicher Festpreis für alle geforderten Lieferungen und Leistun-

gen

• die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Angebotspreisangaben

• ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllter Ausschlusskriterienka-

talog („Kriterien zur Leistungswertung.xlsx“).

Zudem ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenzgründen

vorzulegen (siehe Eigenerklärung).

Die Eigenerklärung ist im Wertungsschema des elektronischen Leistungsver-

zeichnisses unter „http://www.dtvp.de“ verbindlich zu bestätigen.

2.14.2. Zweite Bewertungsstufe

Im Rahmen der zweiten Bewertungsstufe erfolgt die Ermittlung des wirtschaft-

lichsten Angebotes gemäß der einfachen Richtwertmethode (UfAB) wie folgt:

Werden vom Bieter alle Ausschlusskriterien („A-Kriterien“) vollumfänglich erfüllt,

wird in der zweiten Bewertungsstufe, neben dem Preis auch, gemäß beigefüg-

tem „Fragebogen zur DW- Leistungsbewertung“ die Bewertung aller qualitativen

Bewertungskriterien ("B-Kriterien") vorgenommen.

Die Berechnungsformel für die Punkteverteilung für die zweite Bewertungsstufe

lautet wie folgt:

Ein zu bewertendes Angebot setzt sich aus Preis (P) und Leistungspunkten (L) zu-

sammen.

DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People

[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]

[Seite 18]

Abschließend wird das Preisangebot in das Verhältnis zu den Leistungspunkten

gesetzt.

Die Berechnung der Gesamtpunkte (Kennzahl Z) für ein bewertendes Angebot

erfolgt nachfolgender Formel:

Z= L/P

Nach dieser Bewertung erfolgt eine Verhandlungsrunde. Die Einladungen für die

Bietergespräche werden etwa eine Woche vor Beginn des jeweiligen Gesprächs

via Vergabeplattform versandt. Die Bietergespräche sind im Zeitraum vom 27.

Januar bis 29. Januar 2027 (KW 5) vorgesehen und werden per MS-Teams statt-

finden. Wir bitten Sie diese Termine bereits vorzumerken. Die genauen Daten

und Modalitäten für die Verhandlungsrunde werden zu einem späteren Zeit-

punkt denjenigen Bietern mitgeteilt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wur-

den und ein Angebot abgegeben haben.

Nach dieser Verhandlungsrunde werden die eingeladenen Bieter zur Abgabe ei-

nes finalen Angebotes aufgefordert.

Im Rahmen von Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)

behält sich die Deutsche Welle vor, den Zuschlag gemäß §17 Abs. 11 VgV ohne

vorherige Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.

2.14.3. Finale Bewertungsstufe

In der finalen Bewertungsstufe werden die abgegebenen finalen Angebote er-

neut in Anlehnung an die „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB V bewertet.

Dies bedeutet, dass die finalen Angebote aufgrund des Verhältnisses von er-

reichten Bewertungspunkten und korrespondierendem Preis (Bewertungs-

punkte / Preis) bewertet werden.

Im Rahmen von Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)

behält sich die Deutsche Welle vor, den Zuschlag gemäß §17 Abs. 11 VgV ohne

vorherige Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.

Der Bieter wird darüber informiert, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.

2.15. Vergabeentscheidung

2.15.1. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bedarf ab einem Auftragsvolumen

von mehr als 80.000,00 Euro netto der Zustimmung des zuständigen Gremiums

DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People

[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]

[Seite 19]

der DW und steht daher unter dem Vorbehalt der entsprechenden Genehmi-

gung.

2.15.2. Der Zuschlag gemäß § 58 VgV wird mindestens in Textform durch die jeweiligen

unterschriftsberechtigten Vertreter der DW im Wege des "Vier-Augen-Prinzips"

erteilt.

2.15.3. Die Deutsche Welle behält sich vor, für den Versand von Aufträgen, Abrufen aus

Rahmenverträgen, etc. Adobe sign zu verwenden. In diesem Fall erhält die ver-

tretungsberechtigte Person Ihres Unternehmens, die bei Angebotsabgabe in

dem Dokument „Unternehmensdaten“ genannt ist, eine E-Mail von der Adresse

adobesign@adobesign.com mit der Bitte die entsprechenden vertraglichen Un-

terlagen wie z.B. Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen.

2.16. Unwirksamkeitsregelung

Sollte eine Bestimmung dieser Bewerbungsbedingungen unwirksam sein oder

werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht be-

rührt.

2.17. Gewährung von Vorteilen

Wenn ein Bieter, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Per-

son jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile

anbietet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vor-

teile für den Bieter zu erlangen, kann dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfah-

ren ausgeschlossen werden.

Hat ein Bieter den Verdacht auf wettbewerbswidriges oder sonst unzulässiges

Verhalten von an dem Ausschreibungsverfahren beteiligten Personen oder von

Dritten, durch das er sich in dem Verfahren benachteiligt sieht, kann er sich ver-

traulich an die

• interne Meldestelle der DW (https://whistleblowersoftware.com/secure/Hin-

weise_DW)

oder an die externe Korruptionsbeauftragte der DW wenden:

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[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]

[Seite 20]

Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune

Tel.: (030) 25 797 5000

https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/

E-Mail: stefanie.lejeune@goehmann.de

wenden.

Die Rechtsanwältin ist von Gesetzes wegen berechtigt und auf Wunsch des Hin-

weisgebers verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person anonym zu

halten. Nähere Informationen gibt es im Internet unter

https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/.

2.18. Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuegesetz)

Die vom Auftragnehmer mit dem Angebot/Teilnahmeantrag abgegebene Eigen-

erklärung zur Tariftreue nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) wird wesentli-

cher Bestandteil dieses Vertrags.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Eigenerklärung übernommenen

Verpflichtungen zur Einhaltung der nach dem BTTG maßgeblichen Arbeitsbedin-

gungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.

• Informationspflicht gegenüber Beschäftigten

Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer spätestens am 15.

des auf den Tag der ersten Tätigkeit folgenden Monats schriftlich oder in Text-

form über deren Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen. Der Auf-

traggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung (§ 4 Abs. 3 BTTG).

• Nachweispflicht während der Vertragslaufzeit

Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Dokumenta-

tion der Einhaltung des Tariftreueversprechens bereit und legt diese dem Auf-

traggeber auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen vor (§ 9 BTTG).

Die Unterlagen sind auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue bei der

Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vorzulegen.

• Vertragsstrafe

DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People

[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]

[Seite 21]

Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle

Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, verwirkt der Auftragnehmer

eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen

beträgt die Vertragsstrafe maximal 10% des Auftragswertes (§ 11 Abs. 1 BTTG).

Der Auftraggeber muss die verwirkte Vertragsstrafe nicht vor Ende der Auftrags-

ausführung geltend machen.

• Kündigungsrecht

Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle

Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, ist der Auftraggeber zur au-

ßerordentlichen fristlosen Kündigung des Auftragsverhältnisses berechtigt (§ 11

Abs. 2 BTTG).

• Schadensersatz

Verstöße gegen die Tariftreuepflicht berechtigen den Auftraggeber zur Geltend-

machung von Schadensersatz nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People

[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]

[Seite 22]

3. Besondere Vertragsbedingungen

3.1. Gegenstand der Ausschreibung

Die Deutsche Welle plant den Abschluss von fünf Rahmenverträgen (je Los ein

Rahmenvertrag) über

  1. Los 1: Betriebsärztlicher Dienst für das Funkhaus Bonn

  2. Los 2: Betriebsärztlicher Dienst für das Funkhaus Berlin

  3. Los 3: Psychologischer Dienst für das Funkhaus Bonn

  4. Los 4: Psychologischer Dienst für das Funkhaus Berlin

  5. Los 5: Psychologische Beratungshotline gebietsübergreifend

mit einer Laufzeit von maximal sechs Jahren (1. April 2027 bis 31. März 2033).

3.2. Leistungsumfang

3.2.1. Menge, Art und Umfang der anzubietenden Lieferungen und Leistungen müs-

sen derart sein, dass alle Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt

werden.

3.2.2. Die angebotenen Lieferungen und Leistungen werden mindestens nach dem

neuesten Stand der Technik, nach den Vorschriften des Gesetzgebers, der Auf-

sichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften und den bestehenden Vorschriften

und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitssicherheit, Brand- und Umwelt-

schutz durchgeführt.

3.3. Preisvereinbarung

Die in dem Angebot angegebenen Preise sind, wenn nichts anderes vereinbart

ist, feste Preise. Sie verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpa-

ckung und Transport sowie einschließlich Transport- und Betriebshaftpflichtver-

sicherung.

3.4. Termine

3.4.1. Die Lieferung erfolgt nach Absprache mit unserem Fachbereich, jedoch spätes-

tens innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung.

Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, sobald

DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People

[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]

[Seite 23]

Ausführungsänderungen abzusehen sind. Er hat den Grund der Verzögerung zu

nennen und Vorschläge zur Abwendung von Schäden zu machen.

3.4.2. Wenn absehbar ist, dass eine Leistung nachweislich aufgrund von technischen

Mängeln im derzeitigen System nicht zu erbringen ist, muss der AN den AG un-

verzüglich davon in Kenntnis setzen.

3.4.3. Unklarheiten oder sonstige Rückfragen berechtigen den AN nicht, die genann-

ten Termine zu überschreiten. Die Termine bzw. die Ausführungsfristen sind un-

ter allen Umständen bindend.

3.4.4. Nichteinhalten der vereinbarten Lieferfristen und Termine berechtigen den AG,

ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und von dritter Seite Ersatz zu

beschaffen. Das gilt nicht, wenn der AN nachweist, dass die Verzögerung auf hö-

herer Gewalt beruht. Die Geltendmachung von Vertragsstrafen und Schadener-

satz wegen Verzugs bleibt vorbehalten.

3.5. Ansprechpartner beim AG

[Christine Voß] Procurement and Travel

Tel.: + (49) (0) 228 429-39018

[Janina Behlen] Procurement and Travel

Tel.: + (49) (0) 228 429-2366

E-Mail: ze@dw.com

Der AG benennt nach Auftragsvergabe verantwortliche Ansprechpartner und

Vertreter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich

im Laufe der Leistungserbringung ergeben.

3.6. Ansprechpartner beim AN

Der AN benennt vorab einen verantwortlichen Ansprechpartner und dessen Ver-

treter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich im

DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People

[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]

[Seite 24]

Laufe der Leistungserbringung ergeben. Ansprechpartner und dessen Vertreter

sind in dem beigefügten Dokument „Unternehmensdaten.pdf“ zu benennen.

3.7. Ausführung

Der AN gewährleistet, dass alle Leistungen den am Erfüllungsort geltenden Re-

geln der Technik sowie den gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossen-

schaftlichen Bestimmungen entsprechen. Auf Verlangen des AG muss eine ent-

sprechende schriftliche Bescheinigung der zuständigen Stellen unverzüglich

vom AN beigebracht werden.

3.8. Subunternehmer

3.8.1. Sollten aufgrund der besonderen Vertragsabwicklung Subunternehmer einzu-

schalten sein, so ist hierzu unter Nennung der Firma und der verantwortlichen

Geschäftsführer eine schriftliche Genehmigung des AG einzuholen. Die Ausfüh-

rungen in Kap. 2.9 gelten insoweit sinngemäß.

3.8.2. Die Lieferungen und Leistungen des Subunternehmers gelten als eigene Liefe-

rungen oder Leistungen des Auftragnehmers. Die Gewährleistung und Haftung

des AN erstreckt sich somit auch auf die Lieferungen und Leistungen des Subun-

ternehmers. Die aus der Beschäftigung von Subunternehmern anfallenden Steu-

ern und Abgaben gehen zu Lasten des AN.

3.9. Zugang zu Rechenzentren des AG

Sollte sich im Rahmen der Auftragsausführung herausstellen, dass für die Leis-

tungserbringung der Zugang zu Rechenzentren der DW notwendig ist, ist der

Zugang durch den AN nur wie folgt möglich:

3.9.1. Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Der AN hat für jede Person (eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von

Subunternehmen), eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem AG vorzulegen

unter Verwendung des von dem AG zur Verfügung gestellten Musters.

Der AN verpflichtet sich insbesondere, bei Änderungen hinsichtlich der einge-

setzten Mitarbeitenden den AG unaufgefordert zu informieren und dem AG vor

Begehung der Rechenzentren die Verpflichtungserklärung der betreffenden neu

DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People

[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]

[Seite 25]

eingesetzten Mitarbeitenden des AN bzw. des evtl. eingesetzten Subunterneh-

mers vorzulegen.

3.9.2. Begleitung durch berechtigte Mitarbeitende des AG

Ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung nicht möglich, ist der Zutritt zu Re-

chenzentren des AG auch möglich, wenn der Mitarbeitende des AN bzw. des evtl.

eingesetzten Subunternehmers durch einen berechtigten Mitarbeitenden des

AG ständig begleitet wird. Der AN ist in diesem Fall verpflichtet, den AG so früh-

zeitig wie möglich, mindestens jedoch drei Arbeitstage vor einem geplanten Zu-

gang zu Rechenzentren des AG zu informieren, um eine derartige Begleitung si-

cherzustellen. Inwieweit eine ständige Begleitung seitens des AG sichergestellt

werden kann, erfolgt in Absprache zwischen dem AN und dem AG.

3.10. Vertragsstrafe

Bei verschuldetem Nichteinhalten der bestimmten Termine kann der AG für je-

den angebrochenen Werktag vom AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des

Abrufwertes (brutto) für die in Verzug befindliche Leistung verlangen. Insgesamt

ist die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen für

die in Verzug befindliche Leistung auf eine Höhe von 5% des Abrufwertes

(brutto) beschränkt. Die Vertragsstrafe setzt keinen Schadensnachweis durch

den AG voraus. Der AG kann die Vertragsstrafe neben der Erfüllung verlangen.

Schadensersatzansprüche statt und neben der Leistung sowie das Recht zum

Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt. Die Vertragsstrafen werden jedoch auf

einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung angerechnet. Abweichend

von § 341 Abs. 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zah-

lung der Vergütung für die jeweilige Leistung geltend gemacht werden. Dem AN

obliegt im Falle der Verzögerung der Beweis des Nichtverschuldens.

3.11. Haftpflichtversicherung

3.11.1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, weist der Auftragnehmer bei Ab-

schluss des Vertrages dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und

Umfang marktübliche Berufs-haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare

Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.

3.11.2. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertra-

ges aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der

DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People

[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]

[Seite 26]

Mängelansprüche. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach,

ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zum Rücktritt

vom Vertrag berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzu-

muten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Scha-

densersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Nach Gesamtabnahme tritt an

die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung des Systemservices.

3.12. Beratungs- und Hinweispflichten

3.12.1. Der AN hat die Unterlagen die er vom AG erhält, auf etwaige Unstimmigkeiten

hin zu überprüfen und unverzüglich auf entdeckte oder vermutete Mängel hin-

zuweisen. Unterlässt der AN bei Unstimmigkeiten in den Unterlagen Prüfungen

und Hinweise, so trägt er die Kosten für die Beseitigung der entstandenen Feh-

ler.

3.12.2. Vom AN angefertigte bzw. beschaffte Unterlagen sind dem AG zu Eigentum und

zur uneingeschränkten Verfügung auszuhändigen. Ein Zurückhaltungsrecht des

AN ist ausgeschlossen.

3.13. Gewährleistung

3.13.1. Die Gewährleistungsdauer beträgt mindestens 24 Monate, gerechnet vom Zeit-

punkt der Lieferung.

3.13.2. Im Gewährleistungsfalle ist der AG berechtigt, unentgeltliche Nachbesserungen

oder unentgeltliche Neuleistungen binnen einer gesetzten angemessenen Frist

zu beanspruchen. Für die Dauer einer Nachbesserung oder Instandsetzung ist

der AG auf ihr Verlangen durch Stellung von Ersatz schadlos zu halten.

3.14. Garantie

3.14.1. Die Garantie beträgt mindestens 6 Monate. Im Falle der Inanspruchnahme der

Garantie während dieses Zeitraumes übernehmen Sie neben den Kosten für die

Mängelbeseitigung (ggf. Ersatzlieferung) auch die Kosten für den Rücktransport

und die Wiedergestellung.

3.14.2. Ersatzteillieferungen im Rahmen der Garantie erfolgen frei Versandanschrift und

verstehen sich einschließlich Transport- und Versicherungskosten.

3.15. Geheimhaltungspflicht

Der AN steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und

Erfüllung des Auftrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den

DW- VMS 26.0904 Procurement and Travel/People

[Betriebsärztlicher Dienst, Psychologische Beratung, Beratungshotline]

[Seite 27]

Datenschutz beachten. Die Vertragspartner verpflichten sich, die aus der Ge-

schäftsbeziehung bekannt werdenden, nicht offenkundigen kaufmännischen

und technischen Details als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten

sind entsprechend zu verpflichten. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine

geheim zu haltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten gelangt

oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den

anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

3.16. Gewährung von Vorteilen

Wenn der AN, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Person

jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile anbie-

tet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vorteile für

den AN zu erlangen, ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder

Schadenersatz zu verlangen. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte des

AG bleiben unberührt.

3.17. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt nach Lieferung und Rechnungslegung innerhalb einer Frist

von 30 Tagen. Falls nichts anderes vereinbart ist, nimmt der AG bei Zahlung in-

nerhalb von 14 Tagen einen Skontoabzug von 2 % vor.

3.18. Abrechnung

Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten wird ergänzend um Beachtung des

Beiblattes Rechnungsstellung gebeten.

Bitte senden Sie die Rechnung ausschließlich an eine der folgenden Stellen:

  1. Elektronischer Weg

Seit dem 1. Januar 2024 werden Rechnungen über einen zentralen elektroni-

schen Eingangsrechnungsworkflow bearbeitet:

Schicken Sie Ihre Rechnungen ausschließlich an: dw-invoice@dw.com

Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:

• Zulässiges Format für die Rechnung und die Anlagen ist PDF.

• Max. Datenvolumen pro E-Mail sind 10 MB.

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[Seite 28]

• Jeweils nur eine PDF-Rechnung mit den dazugehörigen Anlagen pro E-

Mail.

Der Name der Rechnungsdatei darf nicht das Wort „Anlage“ oder „Attachment“

beinhalten. Die Rechnungsdatei kann beispielsweise auf die Rechnungsnummer

lauten (Rechnung 122345.pdf).

Die Anlagen zur Rechnung bitte als separates PDF-Dokument anfügen. Der Da-

teiname muss den Zusatz „Anlage“ oder „Attachment“ enthalten.

• Für PDF-Dokumente sind folgende technische Einschränkungen zu beachten

a. Nicht verschlüsselt

b. Nicht passwortgeschützt

c. Auflösung 300 DPI bei PDFs mit eingebettetem TIF.

Rechnungen, die an einer anderen Stelle/E-Mail-Adresse der DW eingehen, kön-

nen nicht bezahlt werden. Diese E-Mails/Rechnungen werden Ihnen zurückge-

sandt, verbunden mit der Bitte die E-Mail-Adresse dw-invoice@dw.com zu nut-

zen.

oder

  1. Postweg

Sofern Sie uns Rechnungen alternativ weiterhin in Papierform auf dem Postweg

übermitteln möchten, senden Sie Ihre Rechnung bitte ausschließlich an das fol-

gende Postfach:

Deutsche Welle

Invoice

Postfach 12 01 23

53043 Bonn

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[Seite 29]

Wir bitten darum, die Rechnung nicht in doppelter Ausführung (E-Mail und

Postweg) oder inkl. einer Rechnungskopie an unsere Rechnungsadresse zu schi-

cken.

Wir erwarten eine zügige Rechnungsausstellung möglichst bis zum 15. Tag des

Folgemonats der Lieferung oder Leistung. Zur Vermeidung von Zahlungsverzö-

gerungen überprüfen Sie ihre Rechnung bitte vor Übermittlung auf vollständige

Angaben.

3.19. Verwendungsstelle

Die Orts- und Verwendungsadressen lauten:

Bonn Deutsche Welle

Kurt-Schumacher-Straße 3

53113 Bonn

Berlin Deutsche Welle

Voltastraße 6

13355 Berlin

3.20. Erfüllungsort Erfüllungsort des AG sind Bonn und Berlin.

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sind Bonn und Berlin.

Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche sind Bonn und Berlin.

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[Seite 30]

3.21. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter

Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers

Geschäftsbedingungen, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen des AN

gelten nur dann, wenn sie vom vorher AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt

sind.

3.23. Genehmigungen

Alle erforderlichen Genehmigungen, soweit sie in unmittelbarem Zusammen-

hang mit den dem AN in Auftrag gegebenen Leistungen stehen und zur Durch-

führung und Abnahme dieser Leistungen erforderlich sind, sind vom AN im Ein-

vernehmen mit dem AG rechtzeitig einzuholen.

3.24. Schlussbestimmungen

Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen,

so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner

sind in einem solchen Falle gehalten, die sich ergebende Lücke durch eine Be-

stimmung zu ersetzen, die dem Zweck der wegfallenden Bestimmung am nächs-

ten kommt.

4. Ausschlusskriterien (Ausschlusselemente)

Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich. Sollten

die in den Vergabeunterlagen (siehe hierzu „http://www.dtvp.de“) gestellten Fra-

gen (Ausschlusskriterien, bzw. Ausschlusselemente) negativ beantwortet wer-

den, führt dies zwangsläufig zum Ausschluss des Bieters. Der AG wird die Erfül-

lung der Kriterien einer eigenen Bewertung unterziehen.

Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich.

Bitte geben Sie Ihre Antworten in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabe-

unterlagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.

Weitere Erläuterungen bitte auf ein separates Papier bzw. als elektronische An-

lage bei Abgabe eines elektronischen Angebotes.

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[Seite 31]

5. Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der „Betriebsärztlichen Dienst“ am Standort

in Bonn (Los 1) sowie der Betriebsärztliche Dienst am Standort in Berlin (Los 2)

für die DW gemäß der nachfolgenden Leistungsbeschreibung. Außerdem wird

eine Psychologische Beratung am Standort in Bonn (Los 3) sowie am Standort in

Berlin (Los 4) benötigt. Als Los 5 wird eine gebietsübergreifende Beratungshot-

line für alle Standorte ausgeschrieben.

5.1. Los 1 (Bonn) und Los 2 (Berlin):

Betriebsärztlicher Dienst

5.1.1. Arbeitsmedizinische Sprechstunde (Los 1: 2 Arbeitstage pro Woche im Funk-

haus in Bonn / Los 2: 1 Arbeitstag pro Woche im Funkhaus in Berlin)

  1. Arbeitsmedizinische Sprechstunde

1.1 Arbeitsmedizinische Betreuung gemäß § 3 Abs. 2 ASiG und ArbSchG

o Arbeitsmedizinische Betreuung, insbesondere nach § 3 ASiG und ArbSchG so- wie DGUV V2 und ArbmedVV

o Untersuchung und Beratung von Schwangeren i. S. d. MuSchG

1.2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (gem. § 11 ArbSchG)

o Untersuchungen nach ArbmedVV (Pflicht-, Angebots-, Wunsch-Vorsorge gem. § 4, 5, 5a ArbmedVV)

o Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei regelmäßigem Schicht- dienst (nach § 6 Abs. 3 ArbZG)

1.3 Berufsgenossenschaftliche DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizini- sche Untersuchungen (“G-Untersuchungen”)

o Berufsgenossenschaftliche (G-)Untersuchungen nach ArbmedVV und berufs- genossenschaftlichen Grundsätzen (z. B. Bildschirmuntersuchungen (G 37, Tropentauglichkeitsuntersuchungen G 35, Lärmbelastungen G 20 und H 1, für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten G 25)

1.4 Eignungsuntersuchungen

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o Vertrauens- und betriebsärztliche Untersuchungen unter anderem bei Ar- beitsunfähigkeit & zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit (u. a. auch bei Aus- zubildenden)

1.5 Einstellungsuntersuchungen

o Einstellungsuntersuchungen

1.6 Impfungen und reisemedizinische Beratung (ggf. Kombiniert mit G 35)

o Reisemedizinische Untersuchung und Beratung (Dienstreisen und Entsen- dungen)

o Impfungen (reisemedizinische Impfungen, (nicht abschließend genannt), wie insbesondere: Hepatitis A & B, Meningokokken, Typhus, Diphtherie, Tetanus, Polio etc.; wünschenswert Impfungen wie: Dengué, Gelbfieber)

o Die Kosten für die von dem "Betriebsärztlichen Dienst" bereitgestellten Impf- stoffe so wie ggf. Medikamente werden mit der Abrechnung gesondert abge- rechnet und gesondert nach GoÄ vergütet.

1.7 Untersuchungen und Erstellung von Beurteilungen/Begutachtungen außer- halb von § 3 Abs. 3 ASiG

o vertrauens- als auch betriebsärztliche Untersuchungen unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit und zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

o auf tariflicher Grundlage der Rundfunkanstalt (außerhalb von § 3 Abs. 3 A- SiG)

o von Arbeitnehmern/innen sowie arbeitnehmerähnlichen Personen und sons- tigen festen und freien Beschäftigtengruppen sowie Versorgungsempfän- ger*innen

o aufgrund der Anlässe s. Anlage “Regelungen für betriebs- oder vertrauens- ärztliche Untersuchungen der Eignung oder der Einsatz- oder Beschäfti- gungsfähigkeit, Begutachtung u. ä. nach tariflichen Regelungen, Dienstver- einbarungen u. a. von ANinnen und sonstigen Beschäftigtengruppen der DW sowie Versorgungsempfängerinnen”

5.1.2. Bei Bedarf: (Mitwirkung bei der) Organisation der Ersten Hilfe

  1. Beratung zur rechtskonformen Organisation der Ersten Hilfe gemäß § 3 Abs. 1 ASiG, § 10 ArbSchG und DGUV V1

  2. Beratung zur Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material, Verbandkästen, Sanitäts- räumen und sonstigen Erste-Hilfe-Einrichtungen

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[Seite 33]

  1. Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Notfall- und Erste-Hilfe-Konzepte

  2. Mitwirkung bei Unterweisungen und Informationen der Beschäftigten zu me- dizinischen Aspekten der Ersten Hilfe

5.1.3. Betriebliches Eingliederungsmanagement

  1. Beratung Arbeitgeber-Vertreter/innen (BEM-Beauftragter sowie al- ler am BEM Beteiligten und ggf. Teilnahme an BEM-Gesprächen, insbesondere bzgl. BEM-Maßnahmen, u. a. Wiedereingliederung nach sog. Hamburger Modell und entsprechenden Untersuchungen)

  2. Beratung bei Arbeitsplatzausstattung sowie Gestaltung von Arbeitsabläufen, ins- besondere bei Wiedereingliederung nach Arbeitsunfähigkeit

  3. Beratung zur Verhaltensprävention

  4. Beratung bzgl. externer Unterstützung einschließlich geeigneter Träger (Reha- Träger, Integrationsamt u.a., insbesondere beim BEM-Prozess)

  5. Angebot des Austausches mit behandelnden Ärzt*innen (z.B. bei Belastungser- probung, unter Schweigepflichtentbindung)

5.1.4 Betriebsbegehungen gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3a ASiG und Teilnahme am ASA

o Begehung nach § 3 Abs. 1 Ziff. 3a ASiG und Teilnahme am ASA nach § 11 ASiG präventive Gestaltung von Arbeitsplätzen (z. B. Ergonomie, physikalische Einwir- kungen wie z.B. Lärm, Hitze)

o Teilnahme am ASA (Arbeitssicherheitsausschuss) nach § 11 ASiG (online).

o Beurteilungen (Erst- und nachgelagerte Analyse und gutachterliche Bewertung der Ergebnisse von betrieblichen Begehungen)

5.1.5 Mitwirkung bei der GBU gem. § 5 ArbSchG

o Beratung bei Planung neuer Arbeitsplätze (räumliche Verhältnisse und Ergono- mie der Ausstattung) und der Arbeitsstätte

o Gefährdungsbeurteilung (Teilnahme an und Unterstützung bei GBUs gem. § 5 ArbSchG)

5.1.6 Betriebliches Gesundheitsmanagement

  1. Mitwirkung an Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements inkl. Gesundheitsaktionen (z. B. Aktionstage zu Themen wie Suchtprävention) und weitere spezielle Präventions- und Informationsangebote (z. B. Ergonomie-Bera- tung) sowie fachliche Beratung, z. B. für die betriebliche Kommunikation (z. B. Grippewelle u. ä.)

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  1. Beratung der Auftraggeberin in arbeitsmedizinischen Fragen (z. B. in Pandemie; gesundheitsgefährdende Faktoren im Arbeitskontext)

  2. Teilnahme am Arbeitskreis Gesundheit der DW (online)

5.1.7 Suchtprävention

  1. Die Suchtprävention (Betriebsärztliche Begleitung im Rahmen einer Interven-

tionskette (nach der Dienstvereinbarung Suchtprävention der DW)

5.1.8 Teilnahme und Vertretung

  1. Die Teilnahme und Vertretung der betriebsärztlichen Belange in Arbeitskrei-

sen der Rundfunk-Betriebsärzte für die Rundfunkanstalt (z. B. Rundfunk-

ärzte*ärztinnen-Treffen– ARD/ZDF/DLR mit VBG, regelmäßig einmal jährlich

in Präsenz außerhalb der DW und einmal jährlich Online) . Die anfallenden

Reisekosten werden in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz / Reise-

kostenordnung Deutsche Welle abgerechnet

5.1.9 Berichtspflicht

Berichtspflicht nach § 5 DGUV V2

5.2. Los 3 Bonn und Los 4 Berlin

5.2.1. Psychologische Beratung

  1. Arbeitspsychologische Beratung (Erst- und Orientierungs-Beratung) als beratende Krisenintervention und Vermittlung weiterführender Maßnahmen, Beratung von Mitarbeitenden mit besonderer psychischer Belastung, Ver- mittlung interner Ansprechstellen (Personalbereich, SBV, PR, betriebliche An- sprechstellen z. B. Konfliktmanagement) und Vermittlung von externen Hilfs- angeboten, Therapeut*innen, Sozialberatung für die Mitarbeitenden und Führungskräfte in der Präsenz-Sprechzeit, Themenfelder insbesondere: psy- chologische Erste Hilfe, zu Stress und Belastungen (inkl. Burnout-Prävention), Umgang mit belastenden Situationen im Arbeitsumfeld (inkl. Trauma), sons- tige psychosoziale Betreuung (ggf. auch bei Trauer und Suchtproblemen), Krisenmanagement und ggf. Psychoedukation

  2. Inklusive eines anonymen Zugangs (z. B. Video-Sprechstunde) für Aus- lands-Mitarbeitende

  3. Das Unternehmen kann bei Notfällen und Krisen innerhalb der deut- schen Büro-Zeiten der DW (9:00 bis 17:00 Uhr), insbesondere bei Trauma-La- gen von Mitarbeitenden im Ausland, innerhalb von 30 Min. eine Beratung zum evtl. Handlungsbedarf (adhoc Vorgehen) anbieten. Das Unternehmen

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kann bei Beratungsbedarf Vertreterinnen des Auftraggebers, ggf. Füh- rungskräften und sonstige Beteiligte (z. B. Betriebsärztinnen) unter Einhal- tung des Datenschutzes über notwendige Maßnahmen beraten

5.3. Los 5 Hotline

  1. Arbeitspsychologische Beratung (Erst- und Orientierungs-Beratung) als beratende Krisenintervention und Vermittlung weiterführender Maßnahmen, Beratung von Mitarbeitenden mit besonderer psychischer Belastung, Ver- mittlung von externen Hilfsangeboten, Therapeut*innen, Sozialberatung für die Mitarbeitenden und Führungskräfte in einer Hotline, die 24/7 erreichbar ist, wobei auf Basis der bisherigen Nutzung durchschnittlich 3 Stunden mo- natliche Hotline-Sprechzeiten für die Beschäftigten des Auftraggebers kalku- liert werden können;

Themenfelder insbesondere: psychologische Erste Hilfe, zu Stress und Belas- tungen (inkl. Burnout-Prävention), Umgang mit belastenden Situationen im Arbeitsumfeld (inkl. Trauma), sonstige psychosoziale Betreuung (ggf. auch bei Trauer und Suchtproblemen), Krisenmanagement und ggf. Psychoeduka- tion

  1. Inklusive eines anonymen Zugangs (z. B. Video-Sprechstunde) für Aus- lands-Mitarbeitende.

  2. Das Unternehmen kann bei Notfällen und Krisen, insbesondere bei Trauma-Lagen von Mitarbeitenden im Ausland, zusätzlich außerhalb der Bü- rozeiten der DW-Emergency-Fachstelle innerhalb von 30 Min. eine Beratung zum evtl. Handlungsbedarf (adhoc Vorgehen) anbieten. Das Unternehmen kann bei Beratungsbedarf Vertreterinnen des Auftraggebers, ggf. Füh- rungskräften und sonstigen Beteiligten (z. B. Betriebsärztinnen) unter Ein- haltung des Datenschutzes über notwendige Maßnahmen beraten.

Anlage zu Ziffer 5.1.1. Ziffer 7:

  1. “Regelungen für betriebs- oder vertrauensärztliche Untersuchungen der Eignung oder der Einsatz- oder Beschäftigungsfähigkeit, Begutachtung u. ä. nach tariflichen Regelungen, Dienstvereinbarungen u. a. von ANinnen und sonstigen Beschäftigtengruppen sowie Versorgungsempfängerinnen der DW:

Arbeitnehmer*innen:

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  1. TZ 311.92 MTV: Nachtarbeitnehmer/innen sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von einem Jahr arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Die Kosten der Untersuchun- gen trägt die DW, sofern diese nicht durch den/die Betriebsarzt/-ärztin durchgeführt werden kann.

  2. TZ 311.93 MTV: Die DW hat Nachtarbeitnehmer/innen auf deren Verlan- gen nicht mehr zu Nachtarbeit einzusetzen, wenn nach betriebsärztlicher oder anderer neutraler fachmedizinischer Feststellung die weitere Verrich- tung von Nachtarbeit den/die Arbeitnehmer/in in seiner/ihrer Gesundheit ge- fährdet. Fußnote 17 zu TZ 311.93 MTV: DW und Personalrat erstellen eine Liste mit Ärzten/innen in Köln und Bonn sowie Berlin, die diese Voraussetzungen erfül- len und fachlich geeignet sind.

  3. TZ 312.83 MTV: Auf Wunsch des/der Arbeitnehmers/in können bei Vor- lage eines betriebsärztlichen Attestes, das die gesundheitliche Unbedenklich- keit bescheinigt, darüber hinaus auch mehr Nachtschichten in Folge geplant werden.

  4. TZ 344 MTV: In begründeten Fällen kann die DW verlangen, dass sich der/die Arbeitnehmer/in einer amtsärztlichen, vertrauensärztlichen oder be- triebsärztlichen Untersuchung unterzieht. Die Kosten der Untersuchung trägt die DW.

  5. TZ 357.2 MTV: Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilita- tion, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversiche- rung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonsti- ger Sozialleistungsträger bewilligt hat, die in einer Einrichtung der medizini- schen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt werden und von einem Amts- oder Betriebsarzt anerkannt sind, werden auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet. Satz 1 gilt entsprechend für Arbeitnehmer/innen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung sind, wenn die Maßnahme ärztlich verordnet worden ist, in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder in einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird und von einem Amts- oder Betriebsarzt aner- kannt ist.

Fußnote 22: zu TZ 357.2: 22 Maßnahmen im Sinne von TZ 357.2 sind nur solche, die nach den Beihilfevorschriften anerkannt sind.

  1. TZ 611 MTV:Dem/der Arbeitnehmer/in wird im Falle einer durch Unfall oder Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit oder während einer durch

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einen Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder einen sonstigen Sozialleistungsträger verordneten und/oder von einem/r Amtsarzt/-Ärztin oder Betriebsarzt/-ärztin befürworteten Maßnahme der medizinischen Vor- sorge und Rehabilitation, die in einer Einrichtung der medizinischen Vor- sorge oder Rehabilitation durchgeführt wird, die Vergütung (TZ 511) für 6 Wochen weitergezahlt. Satz 1 gilt entsprechend für Arbeitnehmer/innen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung sind, wenn die Maßnahme ärztlich verordnet worden ist und in einer Einrich- tung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder in einer vergleich- baren Einrichtung durchgeführt wird.

  1. TZ 803.12 MTV: Entspricht ein/e Arbeitnehmer/in, der/die das 40. Lebens- jahr vollendet hat, nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit infolge wesentli- cher Leistungsminderung nicht mehr den betrieblichen Erfordernissen für einen längeren Zeitraum, so ist die DW verpflichtet, vor einer etwaigen Ände- rungskündigung nach TZ 803.14 dem/der Arbeitnehmer/in einen anderen zu- mutbaren Arbeitsplatz oder eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand an- zubieten, es sei denn, dass der/die Arbeitnehmer/in die Leistungsminderung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei dem Angebot eines ande- ren Arbeitsplatzes sind Vorbildung, bisherige Tätigkeit und Leistungsfähig- keit des/der Arbeitnehmers/in zu berücksichtigen. Bei der Übertragung eines anderen zumutbaren Arbeitsplatzes darf eine ggf. eintretende Vergütungs- minderung nicht mehr als 15 v.H. betragen. Das Angebot kann die Wahl zwi- schen einem Arbeitsplatzwechsel und einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand dem/der Arbeitnehmer/in überlassen.

  2. TZ 808.3 MTV: (Hinweis: zu TZ 808.1 MTV Bezug einer ges. befristeten oder unbefristeten Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbs- minderungsrente). Stellt der/die Arbeitnehmer/in den Rentenantrag nicht un- verzüglich, oder ist er/sie nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versi- chert, so wird der Bescheid des Rentenversicherungsträgers durch ein Gut- achten des/der Betriebsarztes/-ärztin der DW ersetzt. Das Arbeitsverhältnis ruht in diesem Falle mit Beginn des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der DW das Gutachten des/der Betriebsarztes/-ärztin bekannt gegeben wird.

  3. TZ 808.4 MTV: Als Rentenbescheid im Sinne der TZ 808.1 gilt nicht die Feststellung der Berufsunfähigkeit der im § 2 Abs. 2 des neunten Sozialge- setzbuches (SGB IX) genannten Personen durch Bescheid des Rentenversi- cherungsträgers. Grundlage für das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist viel- mehr eine Feststellung des/der Betriebsarztes/-ärztin der DW, dass der/die

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Arbeitnehmer/in auch für die nach dem Arbeitsvertrag auszuübende Tätig- keit im Sinne der Rentenversicherungsgesetze berufsunfähig ist.

  1. TZ 911.1 MTV: Dem/der Arbeitnehmer/in wird im Falle einer durch Unfall oder Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit oder während einer durch einen Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder einen sonstigen Sozialleistungsträger verordneten und/oder von einem/r Amtsarzt/-Ärztin oder Betriebsarzt/-ärztin befürworteten Maßnahme der medizinischen Vor- sorge und Rehabilitation, die in einer Einrichtung der medizinischen Vor- sorge oder Rehabilitation durchgeführt wird, die Vergütung (TZ 511) wie folgt weitergezahlt:

911.11 während des ersten Jahres der Betriebszugehörigkeit: bis zur Dauer von sechs Wochen,

911.12 vom Beginn des zweiten Jahres der Betriebszugehörigkeit: für die Dauer von drei Monaten,

911.13 vom Beginn des fünften Jahres der Betriebszugehörigkeit, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, die durch die bei der DW ausgeübte Tätigkeit entstanden oder ausgelöst ist: für die Dauer von sechs Monaten.

Arbeitnehmer*innen in Versorgung:

  1. § 11 VsTV (Versorgungstarifvertrag vom 30.06.1981 in der Fassung vom 11.02.1998):

Abs. 1:

Teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist, ehe er/sie Anspruch auf Altersrente hat. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhält, wer gemäß § 240 SGB VI eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung erhält.

Abs. 2:

Der/die Berechtigte hat den Nachweis der teilweisen oder vollen Erwerbs- minderung bzw. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfä- higkeit durch Vorlage des Rentenbescheides des Rentenversicherungsträ- gers zu führen. Der Nachweis kann im Einzelfall auf Veranlassung der DW auch durch amts- oder betriebsärztliches Attest erbracht werden. In diesem Fall ist der/die Berechtigte auf Aufforderung durch die DW zu allen erforderli- chen Mitwirkungshandlungen verpflichtet.

Abs. 3:

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Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit überprüft der/die Be- triebsarzt/ärztin auf Veranlassung der DW, ob der/die Berechtigte mindes- tens im Umfang der Hälfte der tariflich vereinbarten Arbeitszeit tätig werden kann. Besteht diese Arbeitsfähigkeit, dann bietet die DW der/dem Berechtig- ten eine Weiterbeschäftigung in Höhe von 50 v.H. Teilzeit unter Berücksichti- gung seiner/ihrer Vorbildung an. Kann der/die Berechtigte nicht mindestens im Umfang der Hälfte der tariflich vereinbarten Arbeitszeit tätig werden, dann erhält er/sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente wegen Erwerbsminderung erhält er/sie auch, wenn die DW keine Teilzeittätigkeit an- bieten kann.

Beitragstarifvertrag

  1. § 10 BTVA (Beitragstarifvertrag):

Abs. 1:

Teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente oder teilweise Erwerbsminde- rungsrente bei Berufsunfähigkeit erhält, wer teilweise oder voll erwerbsge- mindert wird, ehe sie/er Anspruch auf Altersrente hat (Eintritt des Versor- gungsfalles).

Abs. 2:

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat den Nachweis der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung oder der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufs- unfähigkeit durch Vorlage des Rentenbescheides des Rentenversicherungs- träger zu führen. Ist dies nicht möglich, kann der Nachweis im Einzelfall auf Veranlassung der Rundfunkanstalt auch durch amts- oder betriebsärztliches Attest erbracht werden. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ist verpflich- tet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

  • Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente oder einer teilweisen Er- werbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit hat die Arbeitnehmerin/der Ar- beitnehmer einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in Teilzeit. Die hieraus gemäß diesem Tarifvertrag erworbenen Rentenbausteine verändern nicht die bereits laufende Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder teilwei- ser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer bei Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente oder ei- ner teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit ihren/seinen Weiterbeschäftigungsanspruch in Teilzeit nicht geltend macht, erhält sie/er eine volle Erwerbsminderungsrente gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1. In

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begründeten Einzelfällen kann die Rundfunkanstalt die Arbeitsfähigkeit der/des Berechtigten, die/der die Weiterbeschäftigung abzulehnen beabsich- tigt, durch den Betriebsarzt untersuchen lassen.

  • Endet die teilweise oder volle Erwerbsminderung durch Wiederaufnahme der Beschäftigung, so bleiben diejenigen Rentenbausteine erhalten, die für Zurechnungszeiten gemäß § 7 Absatz 3 bis zum Ende der Erwerbsminderung gewährt wurden.

    1. Die Rundfunkanstalt kann jederzeit verlangen, dass sich die Arbeitneh- merin/der Arbeitnehmer zum Nachweis des Umfangs und der Dauer der teil- weisen oder vollen Erwerbsminderung oder der teilweisen Erwerbsminde- rung bei Berufsunfähigkeit einer amts- oder betriebsärztlichen Untersu- chung unterzieht. Die Kosten einer solchen Untersuchung trägt die Rund- funkanstalt.

Tarifvertrag über die Altersversorgung in der ARD

  1. § 8 VTV (Tarifvertrag über die Altersversorgung in der ARD):
  • Ziff 2:

Die Berechtigte / der Berechtigte hat den Nachweis der Berufs- oder Er- werbsunfähigkeit oder der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung durch Vorlage des Rentenbescheides des Rentenversicherungsträgers zu führen. Der Nachweis kann im Einzelfall auf Veranlassung der Rundfunkanstalt auch durch amts- oder betriebsärztliches Attest erbracht werden. Im letzteren Fall ist die / der Berechtigte verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlun- gen vorzunehmen.

  • Bei einer Berufsunfähigkeitsrente oder einer teilweisen Erwerbsminde- rungsrente hat die / der Berechtigte einen Anspruch auf Weiterbeschäfti- gung in Teilzeit. Wenn die / der Berechtigte bei Bezug einer teilweisen Er- werbsminderungsrente ihren / seinen Weiterbeschäftigungsanspruch in Teil- zeit nicht geltend macht, erhält sie/er eine volle Erwerbsminderungsrente ge- mäß § 5 Ziffer 2 Satz 1. In begründeten Einzelfällen kann die Rundfunkanstalt die Arbeitsfähigkeit der / des Berechtigten, die / der die Weiterbeschäftigung abzulehnen beabsichtigt, durch den Betriebsarzt untersuchen lassen.

  • Ziff. 3:

Die Rundfunkanstalt kann jederzeit verlangen, dass sich die / der Berechtigte zum Nachweis des Umfangs und der Dauer der Berufs- oder Erwerbsunfähig- keit oder der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung einer amts- oder

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betriebsärztlichen Untersuchung unterzieht. Die Kosten einer solchen Unter- suchung trägt die Rundfunkanstalt.

  1. Beihilferegelungen für Arbeitnehmerinnen und Versorgungsempfän- gerinnen:

Ziff. 5.1.11 Dienstvereinbarung über die Gewährung von Beihilfen an Mitar- beiter der Deutschen Welle Beihilfeordnung

  1. § 5 Beihilfefähigkeit der Anwendungen
  • (1) [...] Die Angemessenheit der Aufwendungen für ärztliche, zahnärztli- che und psychotherapeutische Leistungen beurteilt sich ausschließlich nach dem Gebührenrahmen der Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte sowie für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeuten [...] Über die Notwendigkeit und die Angemessenheit entschei- det die Deutsche Welle; sie kann hierzu Gutachten des Amts- oder Vertrau- ensarztes (-zahnarztes) einholen. [...]
  1. Regelungen für FMA*innen:

  2. Tarifvertrag über Zahlungen im Krankheitsfalle für arbeitnehmerähnliche Personen:

Ziff 3.:

Der Anspruch auf Zahlungen gemäß Ziffer 1 und 2 besteht auch im Falle ei- ner Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls und im Falle eines von einer Ver- sorgungsbehörde verordneten oder eines von dem Vertrauensarzt der Deut- schen Welle für erforderlich gehaltenen Kur- oder Heilverfahrens.

Ziff. 6:

Die Deutsche Welle kann bei Zweifeln über die Berechtigung der Ansprüche des/der Mitarbeiters/in die Zahlung oder Weiterzahlung gemäß Ziffer 1 bis 3 vom Ergebnis einer auf Kosten der Deutschen Welle durchzuführenden ver- trauensärztlichen Untersuchung abhängig machen. Der/die Mitarbeiter/in ist auf Verlangen der Deutschen Welle verpflichtet, sich vom Vertrauensarzt der Deutschen Welle ärztlich untersuchen zu lassen und den Vertrauensarzt von der beruflichen Schweigepflicht hinsichtlich der Dauer der Krankheit und der sich daraus ergebenden Arbeitsunfähigkeit zu entbinden.

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Regelungen für FMA*innen:

• Tarifvertrag über Zahlungen im Krankheitsfalle für arbeitnehmerähnliche Personen:

Ziff 3.:

Der Anspruch auf Zahlungen gemäß Ziffer 1 und 2 besteht auch im Falle ei- ner Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls und im Falle eines von einer Ver- sorgungsbehörde verordneten oder eines von dem Vertrauensarzt der Deut- schen Welle für erforderlich gehaltenen Kur- oder Heilverfahrens.

Ziff. 6:

Die Deutsche Welle kann bei Zweifeln über die Berechtigung der Ansprüche des/der Mitarbeiters/in die Zahlung oder Weiterzahlung gemäß Ziffer 1 bis 3 vom Ergebnis einer auf Kosten der Deutschen Welle durchzuführenden ver- trauensärztlichen Untersuchung abhängig machen. Der/die Mitarbeiter/in ist auf Verlangen der Deutschen Welle verpflichtet, sich vom Vertrauensarzt der Deutschen Welle ärztlich untersuchen zu lassen und den Vertrauensarzt von der beruflichen Schweigepflicht hinsichtlich der Dauer der Krankheit und der sich daraus ergebenden Arbeitsunfähigkeit zu entbinden.

6. Preisblatt/Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeich-

nis.xlsx)

In dieser Kostenübersicht sind alle Kosten vollständig, inklusive aller Dienstleis-

tungen zu nennen. Diese Übersicht dient der Zusammenfassung aller Kosten

und dem Ausweis der Gesamtsumme für einen schnellen Überblick.

Bitte geben Sie die Preise in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabeunter-

lagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.

7. Bestätigung des Bieters

Hiermit werden die Vertragsbedingungen akzeptiert und die Richtigkeit der An-

gaben in der Kostenzusammenstellung bestätigt.

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Die Bestätigung muss im Wertungsschema (Kriterienkatalog, bzw. Fragebogen

zur Leistungsbewertung) über „http://www.dtvp.de“ geleistet werden.

8. Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung)

(zur Eignung)

Die Erklärung muss im Wertungsschema über

„http://www.dtvp.de“ geleistet werden.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung