Anlage 17 FBO 8-Zentrale Infrastruktureinrichtungen.pdf

Betrieb von fünf Gastronomieflächen am Hamburg Airport

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Zentrale Infrastruktureinrichtungen Datum: 01.03.2016

  1. Zentrale Infrastruktureinrichtungen der Flughafen Hamburg GmbH Stand: 01.03.2016

Im folgenden werden die unter Punkt II., 2.5.4. der Flughafen Benutzungsordnung aufgeführten Zentralen Infrastruktureinrichtungen beschrieben.

  1. Abfertigungspositionen

Die Disposition und Bereitstellung der Abfertigungspositionen erfolgt durch die Flughafen Hamburg GmbH. Abfertigungspositionen befinden sich auf Vorfeld 1 als gebäudenahe Positionen mit einer Anbindung über eine Fluggastbrücke (siehe Ziffer 4) oder auf Vorfeld 1 oder Vorfeld 2 als Remote-Positionen, die über Busse angebunden sind. Auf den gebäudenahen Positionen 39, 40 (Brücke) und 41 (Remote) kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das WiWO-Verfahren (walk- in-walk-out) durchgeführt werden. Das sogenannte Kombi-Boarding kann auf allen mit Fluggastbrücken angebundenen Positionen - mit Ausnahme der Positionen 4 und 20 – unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

  1. Entsorgungssystem für Abfall

Die Flughafen Hamburg GmbH stellt eine Annahmestelle für Abfall bereit. Sie stellt die Entsorgung des Abfalls sicher.

Eingangsschnittstelle Übernahme des Abfalls auf die Waage der Abfallannahmestelle.

Ausgangsschnittstelle Übergabe des sortierten Mülls an den Abholer.

  1. Entsorgungssystem für Fäkalien

Die Flughafen Hamburg GmbH stellt eine Fäkalienanlage bereit und versorgt die Fäkalienfahrzeuge mit der erforderlichen Spülflüssigkeit. Sie stellt die Entsorgung der Fäkalien sicher.

Eingangsschnittstelle Entleerung der Fäkalienfahrzeuge in die Fäkalienanlage.

Ausgangsschnittstelle Abgabe der Spülflüssigkeit an das Fäkalienfahrzeug des jeweiligen Abfertigers. Abgabe der Fäkalien zur Entsorgung.

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  1. Fluggastbrücken

Die Flughafen Hamburg GmbH stellt für die Pierpositionen Fluggastbrücken bereit und übernimmt das An- und Abdocken der Fluggastbrücke an das Flugzeug.

  1. Gepäckfördersystem

Die Flughafen Hamburg GmbH stellt ein Gepäckförder- und -umschlagssystem bereit. Das Gepäck ist über einen Check-In-Schalter oder eine der automatisierten Gepäckaufgabeeinrichtungen (I-Drop-Automaten) an die vom Flughafen bereitgestellten Fördereinrichtungen der Gepäckanlage zu übergeben. Eine Aufgabe des Gepäcks an anderen Stellen ist nicht zulässig. Das Gepäck wird in den Zielboxen bzw. auf dem Gepäckrundlauf für die Luftverkehrsgesellschaft bzw. deren Beauftragten bereitgestellt. Eine jederzeitige Verfügbarkeit des Systems wird nicht garantiert.

Bei ausgehendem Gepäck dürfen aufgrund der maschinellen Unterstützung des Sortiervorgangs ausschließlich maschinenlesbare Barcode-Gepäcktags entsprechend der IATA Norm verwendet werden. Die Verwendung handgeschriebener Gepäcktags ist nicht zulässig. Für die Erstellung der BAG- Tags ist das vom Flughafen gegen Entgelt zur Verfügung gestellte System CUPPS zu nutzen. Für die Erstellung von Bag Tags an automatisierten Gepäckaufgabeeinrichtungen (I-Drop-Automaten) ist ebenfalls das vom Flughafen gegen Entgelt zur Verfügung gestellte System zu nutzen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Bereitstellung der Baggage Sorting Message (BSM) an der Schnittstelle des Gepäckförder- und -umschlagssystems obliegt der Luftverkehrsgesellschaft bzw. deren Beauftragten.

Jede Durchleuchtung aufgegebenen Gepäcks und der Betrieb der Mehrstufenreisegepäckkontrollanlage erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Bundespolizei. Jegliches Handling von Dangerous Goods im aufgegebenen Gepäck obliegt ausschließlich der Luftverkehrsgesellschaft bzw. deren Beauftragten; lediglich im Fall einer von der Bundespolizei angeordneten Durchsuchung eines Gepäckstücks ist die Flughafen Hamburg GmbH nach LuftSiG verpflichtet, die Schlösser des Gepäckstücks zu öffnen.

Die Luftverkehrsgesellschaft bzw. deren Beauftragter ist verpflichtet die nachstehenden Auflagen für ein ordnungsgemäßes Check-In zu befolgen:

a. Spätestens 35 Minuten vor STD endet das Check-In für Gepäck; da es - in

Abhängigkeit vom Inhalt des Passagiergepäcks - möglich ist, dass dieses

mehrere Stufen der Reisegepäckkontrollanlage durchläuft, ist durch die

Flughafen Hamburg GmbH die späteste Gepäckannahmezeit mit 35

Minuten vor STD festgelegt. In Sonderfällen kann für einen zeitlich

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begrenzten Zeitraum die Annahmeschlusszeit für Gepäck auf bis zu 40

Minuten vor STD durch die Flughafen Hamburg GmbH festgesetzt werden.

b. Gepäckstücke (abgesehen von Sperrgepäck) mit Gurten, Ösen, Laschen

oder ähnlichem, welche sich im Gepäckfördersystem verklemmen

könnten, sind ausschließlich in den bereitgestellten Transportwannen am

Check-In aufzugeben.

c. Gepäckstücke, welche größer als 850 mm * 420 mm * 650 mm und / oder

schwerer als 40 kg sind (Sperrgepäck), sind ausschließlich als Sperrgepäck

am entsprechenden Schalter aufzugeben; Gepäckstücke welche leichter 5

kg sind, eignen sich nicht für die Beförderung in der

Mehrstufenreisegepäckkontrollanlage und sind deshalb ebenfalls am

Sperrgepäckschalter aufzugeben.

d. Für Transfergepäck, welches über die Gepäckanlage dem Weiterflug

zugeführt werden soll, ist eine Minimum Connecting Time von 45 Minuten

einzuhalten. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Sortierung ist eine

separate Verladung im ankommenden Luftfahrzeug. Dieser Punkt tritt zum

01.11.2016 in Kraft

Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Auflagen für ein

ordnungsgemäßes Check-In entstehen ist die Luftverkehrsgesellschaft bzw.

deren Beauftragter haftbar.

Der der Flughafen Hamburg GmbH entstehende erhöhte Aufwand, der seine Ursache in der Sphäre der Luftverkehrsgesellschaft hat, kann gegenüber der Luftverkehrsgesellschaft entsprechend zusätzlich abgerechnet werden.

  1. Stationäre Anlage zur Klimatisierung

Die Flughafen Hamburg GmbH stellt für jede Pierposition eine stationäre Preconditioned Air Anlage für die Klimatisierung der Flugzeuge bereit. Der Betrieb von bordeigenen oder mobilen Aggregaten ist nicht zulässig. Der An- schluss der Anlage an das Flugzeug erfolgt durch den Abfertiger.

  1. Stationäre Bodenstromversorgung

Die Flughafen Hamburg GmbH stellt für jede Pierposition eine stationäre Stromversorgung bereit. Der Betrieb von bordeigenen oder mobilen Aggregaten ist nicht zulässig. Der Anschluss der Anlage an das Flugzeug erfolgt durch den Abfertiger.

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  1. Versorgungssystem für Frischwasser

Die Flughafen Hamburg GmbH stellt ein Versorgungssystem für Frischwasser bereit.

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