Anlage 4 Zahlungsbedingungen.pdf

Betrieb von fünf Gastronomieflächen am Hamburg Airport

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 14:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: fham-vp-prod.ai-hosting.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Zahlungsbedingungen 30.06.2005 Anlage 4 zum Mietvertrag über Räume / Flächen zur gewerblichen Nutzung

  1. Zahlungsbedingungen der Flughafen Hamburg GmbH Stand: 30.06.2005

  2. Alle Leistungen der FHG sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Soweit die Entgelte nicht veröffentlicht sind, sind diese bei den jeweils zuständigen Stellen zu erfragen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen der FHG. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der FHG. Abweichenden Bedingungen des Kunden widerspricht die FHG hiermit ausdrücklich.

  3. Entgelte sind spätestens bis zur Beendigung der Leistungserbringung, im Regelfall vorab bar in Euro zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich und schrift- lich eine andere Zahlungsweise vereinbart ist.

  4. Barzahlungen sind bei der Inkassostelle der FHG ohne jeden Abzug zu leisten.

  5. Sofern eine von der Barzahlung abweichende Zahlungsweise vereinbart ist, stellt die FHG die geleisteten Dienste dem Kunden in Rechnung. Die Rechnungen werden im Banklastschriftverfahren eingezogen.

  6. Eine Vereinbarung nach Ziffer 4 setzt grundsätzlich voraus, dass der FHG eine Sicherheitsleistung in Form einer Depotzahlung oder einer unbefristeten selbst- schuldnerischen Bürgschaft einer auch in Deutschland ansässigen Großbank in der von der FHG festgesetzten Höhe zur Verfügung gestellt wird. Sie beträgt in der Regel drei Monatsumsätze bzw. -mieten. Soweit diese sich erhöhen, ist die FHG berechtigt, eine ebenfalls höhere Sicherheit zu verlangen.

  7. Die der FHG von Dritten in Rechnung gestellten Kosten aus dem Zahlungs- verkehr hat der Schuldner zu tragen.

  8. Erfolgt die Zahlung unbar, kommt es für deren Rechtzeitigkeit auf den Tag der vorbehaltlosen Gutschrift an.

  9. Etwaige Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden kann nur erfolgen, wenn diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

  10. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Der am 1. eines Monats geltende Basiszinssatz ist für jeden Zinstag dieses Monats zugrunde zu legen. Außerdem ist die FHG berechtigt, für das Mahnverfahren EURO 30,00 pauschalierte Mahnkosten zu berechnen. Der genannte Zinssatz gilt für alle Forderungen der FHG. Der FHG ist auch der sonstige nachweisbare Verzugsschaden zu ersetzen.

  11. Kommt ein Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die FHG berechtigt, die Entgeltzahlungen sofort auf Barzahlung oder künftige Vorauszahlungen umzustellen.

Zahlungsbedingungen_SJ Flughafen Hamburg GmbH 30.06.2005 Seite 1

[Seite 2]

Zahlungsbedingungen 30.06.2005 Anlage 4 zum Mietvertrag über Räume / Flächen zur gewerblichen Nutzung

  1. Zahlungen sind, sofern der Kunde es nicht anders bestimmt, zunächst auf etwaige Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld, und zwar zunächst auf die ältere Schuld anzurechnen.

Bei Zahlungsverzug ist die FHG berechtigt, ohne Berücksichtigung einer etwaigen Zweckbestimmung des Kunden zu bestimmen, wie eingehende Zahlungen verrechnet werden.

  1. Alle Entgelte sind solche im Sinne des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes. Diese sind vom Schuldner zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern die Leistungen umsatzsteuerbar und -pflichtig sind, zu entrichten.

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Zahlungsbedingungen_SJ Flughafen Hamburg GmbH 30.06.2005 Seite 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung