Anlage 6 Verkehrsregeln Zulassungsbestimmungen Betriebsgelaende Stand Juli 2022.pdf

Betrieb von fünf Gastronomieflächen am Hamburg Airport

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Verkehrsregeln und Zulassungs-

bestimmungen für das Betriebsgelände

Stand: Juli 2022

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A. Allgemeine Vorbemerkungen

A. Allgemeine Vorbemerkungen

Flughafen Hamburg GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, Flughafenstraße 1 – 3 22335 Hamburg ein hoher Sicherheitsstandard auf unserem Betriebsgelände ist genauso wie eine gesunde Umwelt unser aller Anliegen. Bitte leisten Sie dazu Ihren Beitrag, indem Postfach 630100 Sie als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer die nachfolgenden Regeln 22331 Hamburg und Bestimmungen bewusst einhalten.

Tel. Sammel-Nr.: +49(0)40/5075-0 Tel. Durchwahl: +49(0)40/5075- und Michael Eggenschwiler Christian Kunsch Nebenstellennummer Vorsitzender der Geschäftsführer Geschäftsführung Telefax: +49(0)40/5075-1234

Internet: http//www.ham.airport.de

E-Mail: fhg@ham.airport.de

AFTN: EDDHYDYX

SITA: HAM HH 7X

kursiv geschriebene Texte sind fest zugeordnete Definitionen oder Begrifflichkeiten. Diese finden Sie im Anhang 1. (Definitionen u. Begriffe)

2 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 33

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B. Inhaltsverzeichnis B. Inhaltsverzeichnis

B. Inhaltsverzeichnis

A Allgemeine Vorbemerkungen 3 I Anhang 25 – 50

I. Definitionen und Begriffe 25 B Inhaltsverzeichnis 4 – 5 II. Buchstabieralphabet 33 C Allgemeine Verkehrsregeln 6 –13 III. Winkzeichen 34 I. Grundregeln 6 IV. Maßnahmen bei Verstößen gegen Verkehrsregeln

  1. Sicherheitsempfindlicher Bereich 7 und -bestimmungen 36

II. Verhalten auf Flugbetriebsflächen 9 V. Maßnahmenkatalog bei Verstößen im sicherheitsempfindlichen Bereich des Flughafenbetriebsgeländes 37 III. Verhalten auf dem Rollfeld 11

  1. Ziel und Zweck 37 IV. Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahrzeugen 11
  2. Rechtsgrundlage des Maßnahmenkatalogs 38
  3. Stehende Luftfahrzeuge 11 3. Geltungsbereich 38
  4. Überwachung der Vorschriften 38
  5. Bewegte Luftfahrzeuge 12
  6. Maßnahmen bei Verstößen 38
  7. Punktekatalog 39 D Verhalten bei der Flugzeugabfertigung 14
  8. Einspruchsrecht 42 E Verkehrsüberwachung 15 8. Sammlung der Daten 43
  9. Saldoreduktion 43 F Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen 16 – 17 VI. Be- / Enttanken von Luftfahrzeugen 43 G Safety Management System (SMS) 18 1. Grundregeln 43
  10. Tanklagerbereich 44 H Zulassungsbestimmungen 19 VII. Zuständigkeiten, Verkehrsflächen und Fahrbereiche 44 I. Gesamtes FHG Betriebsgelände 19 Fahrbereiche 45 Übersichtsplan des Hamburg Airport 46 II. Sicherheitsempfindlicher Bereich 20 VIII. Markierungen, Verkehrszeichen, Beschilderung 48 III. Fahrzeuganforderungen für den sicherheitsempfindlichen Bereich 21 IX. Ansprechpartner / wichtige Telefonummern 50 IV. Technische Fahrzeuganforderungen 21

4 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 5

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C. Allgemeine Verkehrsregeln I. Grundregeln I. Grundregeln; Sicherheitsempfindlicher Bereich C. Allgemeine Verkehrsregeln

C. Allgemeine Verkehrsregeln 8. Personen dürfen nur mit gesetzlich dafür zugelassenen Fahrzeugen befördert werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der FHG.

I. Grundregeln

  1. Gegenstände sind während des Transports sachgemäß zu verstauen und hin-
  2. Auf dem Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) gilt die Straßen- reichend nach allgemeinen Grundsätzen der Ladungssicherung zu sichern. verkehrsordnung (StVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit nicht in diesen Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen etwas anderes bestimmt ist. 10. Sicherheitsgurte müssen, sofern vorhanden, bei jeder Fahrt angelegt werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen für das Begehen und das Befahren durch Per- 11. Verkehrsbehinderungen sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen sonen und Fahrzeuge finden sich im Kapitel H (Zulassungsbestimmungen). bzw. beseitigen zu lassen. Ist dies nicht möglich, so hat der Verursacher un- mittelbar entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen und der Ver- Diese Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen ergänzen die Flughafen- kehrsaufsicht zu melden. Bei Unfällen gelten besondere Regelungen (Kapitel benutzungsordnung (FBO) und die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften so- F) Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen). wie die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungen. Sie sind für alle Personen im sicherheitsempfindlichen Bereich sowie in öffentlichen Betriebs- 12. Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf entsprechend gekennzeichneten Flä- bereichen des Flughafens verbindlich. chen abgestellt werden. Bestimmten Nutzergruppen oder Personen zum Ab- stellen zugewiesene Flächen dürfen nur von diesen genutzt werden (Vgl. 2. Die Verantwortung zur Einhaltung aller Regeln obliegt den jeweiligen Perso- Anhang VIII, Gerätestellflächen). nen und Fahrzeugführern. Diese können im Falle von Fehlverhalten von der FHG zur Verantwortung gezogen werden. 13. Einsatzfahrzeuge mit eingeschalteter Sondersignalanlage haben Vorrang vor anderen Fahrzeugen. Das Vorrangsrecht von Luftfahrzeugen bleibt unberührt. 3. Bei fahrlässigen und vorsätzlichen Verstößen gegen die VZR oder Verkehrsun- fällen ist die FHG befugt, unter anderem schriftliche Verwarnungen zu erteilen 14. Vor dem Rückwärtsfahren hat sich der Fahrer davon zu überzeugen, dass und kostenpflichtige Nachschulungen aufzuerlegen sowie die Einwilligung sich hinter dem Fahrzeug keine Hindernisse befinden. Ist seine Sicht nach zum Betreten und Befahren des Betriebsgeländes der FHG befristet oder dau- rückwärts durch die Bauart, die Beladung des Fahrzeugs oder andere Um- erhaft zu widerrufen. stände versperrt oder erschwert, ist das Rückwärtsfahren nur unter Zuhilfe- nahme eines Einweisers gestattet. 4. Auf dem Betriebsgelände sind grundsätzlich die markierten Straßen und

1. Sicherheitsempfindlicher Bereich

Wege zu benutzen.

  1. Der Fahrzeuglenker hat sich vor Fahrtbeginn vom ordnungsgemäßen Zu-
  2. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände beträgt 30 km / h, sofern stand des Fahrzeugs zu überzeugen. Stellt er Mängel oder Beschädigungen Verkehrsschilder nicht ausdrücklich eine andere Regelung treffen. Eine Über- fest, so muss er seinen Vorgesetzten davon in Kenntnis setzen. schreitung bei Einsatzfahrten durch Behörden, Feuerwehr und der Verkehrsauf- sicht sind nur unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gestattet. Im sicherheitsempfindlichen Bereich gilt für alle Personen ein absolutes Rauschmittelverbot. Daher gilt bezüglich Alkohol die 0,0-Promille-Grenze.
  3. Im Sicherheitsbereich des Betriebsgeländes ist grundsätzlich das Abblendlicht einzuschalten. Tagsüber und bei guter Witterung ist Tagesfahrlicht zulässig.
  4. Rauchen (auch E-Zigaretten) und offenes Feuer sind im sicherheitsempfind- lichen Bereich grundsätzlich verboten. Dies gilt auch innerhalb sämtlicher
  5. Auf dem Betriebsgelände der FHG gilt der Grundsatz „rechts vor links“, so- Fahrzeuge. Das Rauchen ist ausschließlich in entsprechend gekennzeichne- weit Vorfahrt regelnde Zeichen oder andere Regelungen dieser VZR nichts ten Bereichen erlaubt. anderes festlegen.

6 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 7

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C. Allgemeine Verkehrsregeln Sicherheitsempfindlicher Bereich II. Verhalten auf den Flugbetriebsflächen; C. Allgemeine Verkehrsregeln

  1. Auf Flugbetriebsflächen ist Warnkleidung nach DIN EN 20471 (jeweils min- Rollfeldes ist neben den notwendigen Freigaben durch die Flugsicherung destens Klasse II) von allen sich dort aufhaltenden Personen zu tragen, mit und den technischen Anforderungen an Fahrzeug und Ausrüstung eine er- Ausnahme des in den Sicherheitsbestimmungen Ziff. 9 genannten, von der folgreich absolvierte und gültige gesonderte Schulung (EAPPRI) erfoderlich. Tragepflicht entbundenen Personenkreises.
  2. Jeder Beschäftigte im sicherheitsempfindlichen Bereich hat die Pflicht,
  3. Rollende und geschleppte Luftfahrzeuge (LFZ) haben vor jedem anderen Ver- Fremdkörper und Gegenstände, die auf den Vorfeldern und Vorfeldbetriebs- kehr Vorrang. straßen liegen, zu beseitigen und zu entsorgen und damit Schäden zu ver- meiden (FOD – Foreign Object Damage / Schaden durch Fremdkörper). Dazu
  4. Das Durchfahren von Lotseneinheiten ist untersagt. Zwischen Leitfahrzeug sind jeweils die nächstgelegenen aufgestellten gelben Tonnen mit der roten mit eingeschalteter Rundumleuchte und nachfolgenden Fahrzeugen gilt ein Aufschrift F.O.D. zu nutzen. FOD-Funde, die nicht selbst beseitigt werden absolutes Durchfahrverbot. Leuchtet die Rundumleuchte beim Kontrollwa- können, sind der Verkehrsaufsicht zu melden. Kritische FOD-Funde (z. B. Me- gen, gilt ein absolutes Verkehrsverbot zwischen Flugzeug / Fahrzeug und tall- / Flugzeugteile) sind umgehend sicherzustellen und der Verkehrsaufsicht Kontrollwagen. Dies gilt gleichermaßen während der Einweisung des Flug- zu melden. zeugs durch Handzeichen. Absolutes Verkehrsverbot meint alle Verkehrsteil- nehmer, inklusive Fußgänger. 24. Während des Be- und Enttankens von Luftfahrzeugen gelten gesonderte Re- gelungen (Anhang VI, Be- / Enttanken von Luftfahrzeugen).
  5. Der Einsatz von Fahrzeugen im sicherheitsempfindlichen Bereich ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Motoren sind beim Halten oder

II. Verhalten auf Flugbetriebsflächen

Parken, soweit keine betriebliche Notwendigkeit besteht, abzustellen.

  1. Einrollgassen dienen dem Luftfahrzeugverkehr, sie dürfen niemals ohne Zu-
  2. Kraft- und Fahrräder dürfen aus dienstlichen Gründen, insbesondere zum Errei- stimmung der Zentralen Vorfeldkontrolle befahren oder betreten werden. chen des Arbeitsplatzes auf dem kürzesten Weg, im Sicherheitsbereich unter Ausgenommen sind die Kontrollwagen. folgender Maßgabe betrieben werden:
  3. Einrollgassen dürfen nur mit Fahrzeugen und nur auf Betriebsstraßen über- – Einfahrt nur über Nordtor-Wache, quert werden. Die Überquerung hat in einem Zug stattzufinden. Innerhalb – Bei Ein- und Ausfahrt über die Nordtorwache ist das Fahren nur auf der der Einrollgassen besteht absolutes Halteverbot. Vorfeldrandstraße / Umlaufstraße ausschließlich in oder von Richtung der Ausnahme: Feuerwache und des Wetterdienstes bis zum Gebäude 335 (DFS) möglich; Einrollgasse U darf bei geschlossenem Rolltor (Luftsicherheitsgrenze gem. ein Befahren in Richtung der Pier ist untersagt, L§ 8 LuftSiG) zu Fuß überquert werden, um das Gebäude 335 (DFS) zu erreichen. – Das Befahren der Vorfelder 1, 2 und 4 sowie die Nutzung der Vorfeldrand- straße zwischen Nordtor und Gebäude 335 (DFS) ist untersagt. Einrollgasse T darf bei geschlossenem Rolltor (Luftsicherheitsgrenze gem. § 8 Luft- SiG) mit Zweirädern überquert werden, um das Gebäude 335 (DFS) zu erreichen. Ausnahme: Fußgänger dürfen sich nur gebäudeseitig entlang der Vorfeldrandstraße be- 3. Grundsätzlich dürfen Flugzeugabstellpositionen von allen Fahrzeugen, die wegen oder wenn es dienstlich erforderlich ist, die Vorfeldrandstraße über- nicht Luftfahrzeuge sind, ausschließlich über die Betriebsstraßen unter queren, um die angrenzende Flugzeugposition zu erreichen. Beachtung der Vorfahrt nach allen Seiten erreicht bzw. verlassen werden. Ein Abkürzen der Fahrstrecke über Flugzeugabstellpositionen ist nicht
  4. Fahrer von Fahrzeugen, die den sicherheitsempfindlichen Bereich befahren gestattet. wollen, jedoch nicht an der Vorfeldsicherheitsschulung / Safety (siehe H) Zu- Ausnahme: lassungsbestimmungen) teilgenommen haben, sind verpflichtet, sich durch Kontrollwagen dürfen die Position unter Beachtung der Vorfahrt nach allen ein Leit- / Sicherungsfahrzeug führen zu lassen. Für das eigene Befahren des Seiten auch in eine andere Richtung verlassen.

8 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 9

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C. Allgemeine Verkehrsregeln II. Verhalten auf den Flugbetriebsflächen; III. Verhalten auf dem Vorfeld; IV. Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahrzeugen C. Allgemeine Verkehrsregeln

  1. Die Positionen auf Vorfeld 2 dürfen nur von den Betriebsstraßen auf Vorfeld 2

III. Verhalten auf dem Rollfeld

aus angefahren werden. Die vorgeschriebenen Qualifikationsvoraussetzungen für Personen, die 5. Bei allen Fahrten mit Fahrzeugen, die nicht Luftfahrzeuge sind, sind die Be- eigenständig Fahrzeuge im Rollfeld führen, sind zu beachten. triebsstraßen zu benutzen. Die markierten Betriebsstraßen auf den Vorfeldern dürfen nur dann verlassen werden, wenn dies zum Erreichen des Fahrziels 1. Zum Befahren des Rollfeldes ist die Freigabe der Deutschen Flugsicherung unumgänglich und aufgrund der Verkehrssituation und im Interesse der Be- (DFS) erforderlich. Eine von der DFS erteilte Freigabe gilt ausschließlich für den triebssicherheit möglich ist. Ein Abkürzen der Fahrstrecke über Flugzeugab- Einzelfall. Jedes Verlassen des Rollfeldes ist dem Kontrollturm zu melden. stellpositionen ist nicht gestattet. 2. Das Rollfeld darf nur von Fahrzeugen befahren werden, die in ständiger Funk- Ausnahmen: verbindung mit dem Kontrollturm stehen, über einen Transponder für das Auf der Vorfeldrandstraße entlang der Pier dürfen die festen Teile der Flug- Bodenradar verfügen und das Rundumlicht eingeschaltet haben. Kolonnen, gastbrücken von Pos. 01A bis Pos. 08 nur von Fahrzeugen mit einer Gesamt- beispielsweise des Winterdienstes, werden von einem verantwortlichen höhe von weniger als 3,90 m unterfahren werden. Fahrzeug geführt. Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 3,90 m müssen im Bereich der Flug- zeugabstellpositionen 01A bis 08 die Betriebsstraße Vorfeld 1 benutzen. 3. Fahrzeuge ohne Funkverbindung zum Kontrollturm und / oder ohne Rundum- blinklicht haben sich von einem Leit- / Sicherungsfahrzeug führen und beglei- Zur Erhöhung der Betriebssicherheit sind auf den die Betriebsstraßen kreu- ten zu lassen. Die Absicht der Durchführung dieses Verfahrens muss der DFS zenden Einrolllinien zusätzliche Haltelinien und Stopzeichen („kreuzende im Voraus explizit mitgeteilt werden. Luftfahrzeuge“) markiert. Die Haltelinien dürfen bei ein- und ausrollenden (Pushback) Luftfahrzeugen an den entsprechenden Positionen nicht überfah- 4. Insbesondere sind die CAT II / III Sperrzonen unbedingt zu beachten. ren werden.

Zur Querung von Rollgasse G fährt der Fahrer bis an den rot beleuchteten Sperrbalken und bringt das Fahrzeug zum Stehen. Nach ca. 3 Sekunden er- IV. Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahrzeugen löschen die roten Lampen und gelbe Lampen blinken auf. Soweit auf Rollgas- se G kein Luftfahrzeug kreuzt, darf die Rollgasse überquert werden. Das Auf- 1. Stehende Luftfahrzeuge leuchten der gelben Lampen tritt unabhängig von Rollbewegungen ein. Die 1. Um Luftfahrzeuge herum gibt es Sicherheitszonen. In diesen Sicherheitszo- Feststellung „Kein kreuzendes Luftfahrzeug“ wird ausschließlich durch die nen ist größte Vorsicht geboten und die Sicherheitsabstände zu bewegten Beobachtung des Fahrers getroffen. Luftfahrzeugen sind strikt einzuhalten, um Gefahr von sich selbst und Dritten abzuwenden.

  1. Leerfahrten von Flugzeugschleppern vom oder zum Einsatzort haben immer
  2. Eine Sicherheitszone umfasst das ganze Luftfahrzeug mit einer gedachten auf den Betriebsstraßen zu erfolgen. Insbesondere bei Fahrten vom und zum verbundenen Linie von jeweils ca. 5 m Abstand zu Bug und Heck sowie zu DLH-Werftgelände ist das Kreuzen der Piste 15 / 33 verboten und die Vorfeld- den Tragflächen- und Höhenflossenenden / Leitwerk. randstraße zum Vorfeld 4 zu benutzen.

Innerhalb des Sicherheitsbereichsbereichs um ein abgestelltes Luftfahrzeug 7. Im Bereich von Flugzeughallen ist mit besonderer Vorsicht zu fahren, ggf. im ist nur Schritttempo (max. 7 km / h) erlaubt, ausgenommen hiervon sind die Schritttempo, da hier mit dem Ein- und Ausschleppen von Luftfahrzeugen markierten Betriebsstraßen. gerechnet werden muss. Dieser Vorgang wird durch ein rotes Blinklicht an der Halle signalisiert. Schleppverkehre haben Vorrang. 3. Personen, die in ein Luftfahrzeug ein- oder aussteigen haben immer Vorrang. Steht ein Bus neben einem Luftfahrzeug zum Ein- oder Aussteigen

10 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 11

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C. Allgemeine Verkehrsregeln IV. Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahrzeugen IV. Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahrzeugen C. Allgemeine Verkehrsregeln

von Personen bereit, darf der Bereich zwischen Bus und Luftfahrzeug nicht durchfahren werden. Die besonderen Gefahrenzonen sind einzuhalten, sobald am betreffenden Luftfahrzeug die oben und unten am Rumpf befindlichen roten Antikollisions- Sicherheitszone bei einem stehenden Luftfahrzeug warnlichter eingeschaltet sind. Bei eingeschaltetem Antikollisionswarnlicht muss mit dem Rollen eines Luftfahrzeugs gerechnet werden. Die markierten 5m Standflächen für Bodenabfertigungspersonal sind beim einrollenden Luft- fahrzeug zu beachten.

Auf Vorfeld 4 darf die Vorfeldrandstraße auch bei gleichzeitigem Aufleuchten eines Antikollisionswarnlichts befahren werden, wenn der Verkehr durch einen Kontrollwagen geregelt wird.

5m 5m Die nachfolgend dargestellten besonderen Gefahrenbereiche dürfen zu keiner Zeit bei laufenden Propeller- oder Strahltriebwerken betreten oder durchfahren werden. 5m

Vor und hinter laufenden Triebwerken ist ein Sicherheitsabstand gemäß nach- 2. Bewegte Luftfahrzeuge folgender Tabelle einzuhalten. 4. Besondere Gefahrenzonen (Ansaug-/Abgaszonen) und Abstände gelten bei Sicherheitszone bei Luftfahrzeugen mit Propeller- und Strahlentriebwerken laufenden Triebwerken (siehe folgende Abbildungen). Insbesondere ist der Luftfahrzeugtyp Ansaugzonen * Abgaszonen * Größter Abstand vor und hinter laufenden Triebwerken einzuhalten. mit: Leer- Abroll- Leer- Abroll- Gefahren- lauf schub lauf schub bereich a. Sicherheitszone bei b. Sicherheitszone bei Propellertriebwerken Strahlentriebwerken a. Propellertriebwerken Vor und hinter laufenden Triebwerken Vor und hinter laufenden Triebwerken Dash8-400, Saab 2000, AT72 5 5 20 30 ist ein Sicherheitsabstand gemäß ist ein Sicherheitsabstand gemäß nachfolgender Tabelle einzuhalten. nachfolgender Tabelle einzuhalten. b. Strahlentriebwerken A300, A310, A330, A340, A350 7,5 7,5 90 135 Ansaugkrit. LFZ A330-600 A380, B747, B757, B777, B787, Ansaug- DC10, MD11, L1011 u.ä. Abgaskrit. zone A380 (GP7200)

Ansaug- A318, A319, A320, A321 4,5 4,5 55 75 A321 5m zone

CRJ900, CRJ1000, CS300, 4 8 30 90 Abgaskrit. CRJ1000 CS100, EMB145, EMB 170, Abgaszone Abgaszone Leerlauf EMB 175, EMB 190, EMB 195 Leerlauf

AVRO RJ, BAE 146

Abgaszone Abgaszone Abrollschub Abrollschub B737 (alle) 2,7 4 30 100 Abgaskrit. B737-7

  • alle Angaben in Metern

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D. Verhalten bei der Flugzeugabfertigung E. Verkehrsüberwachung

D. Verhalten bei der Flugzeugabfertigung E. Verkehrsüberwachung

  1. Das Befahren der Flugzeugabstellpositionen ist nur zu Abfertigungszwecken 1. Die FHG überwacht die Einhaltung der VZR und den Personen- und Fahrver- oder aus anderen zwingenden betrieblichen Gründen gestattet. Ein Abstellen kehr auf dem gesamten Betriebsgelände. Den Anweisungen der Handlungs- von Fahrzeugen ist auch auf Flugzeugabstellpositionen nur auf den gekenn- bevollmächtigten der FHG ist stets Folge zu leisten. zeichneten Flächen erlaubt. Diese Aufgabe wird innerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereichs insbe- Für Schäden an den Fahrzeugen, die entgegen dieser Regelung abgestellt wer- sondere durch die Mitarbeiter der Verkehrsleitung, Verkehrsaufsicht sowie den, hat der Fahrer / Halter selbst aufzukommen. Das gleiche gilt soweit dadurch der Security wahrgenommen. Dritten Schäden entstehen (z. B. am Luftfahrzeug oder an Fluggastbrücken).

Außerhalb der Betriebsstraßen insbesondere beim Einfahren und Verlassen Die Fahrzeuge der entsprechend handlungsbevollmächtigten Mitarbeiter der der Flugzeugabstellpositionen ist Schritttempo zu fahren und die Vorfahrt an- FHG sind mit der Aufschrift Verkehrsaufsicht oder Security gekennzeichnet. derer nach allen Seiten zu beachten.

Der Betriebsweg WiWo darf nur zum Zwecke der Abfertigung auf den Positio- 2. Die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter sind befugt, im Namen der FHG nen 09 -12 und nur in nördliche Richtung befahren werden. Betankungsdienste Identitäts-, Ausweis- und Führerscheinkontrollen durchzuführen. dürfen soweit notwendig und unter entsprechender Vorsicht, auch in entgegen- gesetzter Richtung fahren. Fußgänger haben auf dem Betriebsweg WiWo im- Sie sind befugt, Fahrzeuge hinsichtlich ihrer technischen Anforderungen zu mer Vorrang. Das Befahren ist nur in Schrittgeschwindigkeit gestattet. kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Des Weiteren obliegt ihnen die Nach Beendigung der Abfertigung ist die Flugzeugabstellposition unverzüg- Überwachung der Einhaltung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit. lich von Fahrzeugen und Gegenständen freizuräumen. Sie sind befugt, Fahrern, deren Verkehrsverhalten zu einer Gefährdung ge- 2. Im Bereich der Flugzeugabstellpositionen sind die Ein- und Ausfahrten sowie führt hat oder führen könnte, die Weiterfahrt zu untersagen. Gleiches gilt, die markierten Sperrflächen freizuhalten. wenn der Zustand der Fahrzeuge zu einer Gefährdung geführt hat oder füh- ren könnte. 3. Das Unterfahren des beweglichen Teiles der Fluggastbrücken ist untersagt.

Die Upperdeckbrücke von Position 06 in Nullposition: Darf von Betankungs- Sie sind befugt, Sanktionen bei Verstößen gemäß Anhang 5 auszusprechen. fahrzeugen unterfahren werden.

  1. Auf den Rollfeldern obliegt die Verkehrsüberwachung der Deutschen Flug-
  2. Rangierbereiche für Fahrzeuge sind freizuhalten. sicherung (DFS). Rückwärtsfahren und Zurücksetzen von Fahrzeugen ist nur dann gestattet, wenn ein Vorwärtsfahren nicht möglich ist. Im Rahmen des Dienstbetriebs darf die DFS bzw. der Kontrollturm die Ver- kehrsaufsicht anfordern und Personen- oder Fahrzeugkontrollen auf den Roll-
  3. Auf dem Boden liegende Kabel und Schläuche dürfen nicht ohne entspre- feldern durchführen lassen. chende Überbrückung überfahren werden.

Diese Zuständigkeitsbereiche sind unter Ziffer VII des Anhangs I. (Zuständig- 6. Die gepflasterten Flächen an den Rotunden der Fluggastbrücken sind für das keiten, Verkehrsflächen und Fahrbereiche) dargestellt. Abstellen der nicht benötigten Luftfahrzeug-Schleppstangen zu nutzen. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Schleppstangen nicht aus diesem Bereich der Rotunde in das Vorfeld oder seitlich herausragen. An der Seite zur Vorfeld- randstraße hin dürfen Schleppstangen nicht abgestellt werden.

14 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 15

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F. Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen F. Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen

F. Verhalten bei Unfällen und 8. Fotografieren ist grundsätzlich im 0 verboten, soweit es nicht zur Schadens- dokumentation durch den Geschädigten oder den Schädiger notwendig ist Schadensereignissen oder es sich um von der FHG genehmigte, insbesondere gewerbliche, Foto- und Filmaufnahmen handelt.

  1. Bei Unfällen und Schadensereignissen ist unverzüglich die Security unter der Telefon-Nr. 040 – 5075-6110 zu benachrichtigen. Die Security leitet bei Erfor- 9. Der Aufenthalt Unbeteiligter an einer Unfallstelle ist nicht erlaubt, soweit derlichkeit die Information unverzüglich an die Verkehrsaufsicht weiter. nicht zur Schadenaufnahme und -beseitigung erforderlich.

  2. Bei Unfällen mit Personenschaden ist zusätzlich sofort die Flughafen-Werk- feuerwehr unter der Telefon-Nr. 040 – 5075-112 zu benachrichtigen.

  3. Bei Unfällen oder Zwischenfällen, bei denen umweltgefährdende Stoffe aus- getreten sind oder auszutreten drohen, sowie bei Feuer oder Brandgefahr ist gleichfalls sofort die Flughafen-Werkfeuerwehr unter der Telefon-Nr. 040 – 5075-112 zu benachrichtigen.

  4. Bei Unfällen auf den Flugbetriebsflächen oder den Straßen im sicherheits- empfindlichen Breich ist zusätzlich unverzüglich die Zentrale Vorfeldkontrolle unter der Telefon-Nr. 5075-2571 zu verständigen.

  5. Der Unfallort ist so präzise wie möglich zu beschreiben.

Nutzen Sie die 5 W‘s:

Was ist passiert? Wer meldet?

Wie viele Verletzte? Warten auf Rückfragen!

Wo ist es passiert?

  1. Die Unfallstelle ist von Unfallbeteiligten bzw. von Helfern zu sichern. Die Ein- satzfahrzeuge sind einzuweisen.

  2. Die Unfallstelle ist grundsätzlich in unverändertem Zustand zu belassen, den Anweisungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten, es gilt eine Mitwirkungs- pflicht der unfallbeteiligten Zeugen. Alle am Unfall beteiligten Fahrzeuge und Personen müssen bis zur Entscheidung des Verantwortlichen für die Unfall- aufnahme an der Unfallstelle verbleiben.

Die im Zuge der Schadensaufnahme festgestellten und wesentlich zum Ereig- nis beitragenden Verstöße gegen diese VZR, können entsprechend Anhang I) Ziffer IV (Maßnahmen bei Verstößen gegen Verkehrsregeln und -bestimmun- gen) sanktioniert werden.

16 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 17

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G. Safety Management System (SMS) H. Zulassungsbestimmungen

G. Safety Management System (SMS) H. Zulassungsbestimmungen

I. Gesamtes FHG Betriebsgelände

  1. Der Flughafenunternehmer hat den Flughafen in betriebssicherem Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Daher betreibt der Flughafen- 1. Zum Befahren des Betriebsgeländes der FHG benötigt jeder Fahrer grundsätz- unternehmer gem. ICAO Annex 14, ADR.OR.D.005 und LuftVZO ein Safety lich die amtliche Fahrerlaubnis der für das von ihm gefahrene Fahrzeug, ggf. in Management System (SMS). Im Rahmen dessen sind die am Flughafen Verbindung mit mitgeführten Anhängern, erforderlichen Klasse. In den öffent- Hamburg tätigen Personen, Unternehmen und Behörden verpflichtet, für die lich zugänglichen Bereichen des Betriebsgeländes gelten die Bestimmungen von ihnen verantworteten und durchgeführten Arbeiten und Prozesse die des öffentlichen Verkehrsrechts (zusätzlich zur StVO insbesondere die StVZO entsprechenden Vorgaben, Anweisungen und Richtlinien des Flughafens sowie die Fahrerlaubnisverordnung – FeV). Sofern für den Betrieb von Fahrzeu- Hamburg zu beachten. gen, Anhängern oder deren Kombinationen im öffentlichen Verkehrsbereich besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen oder sonstige Zulassungsvoraus-

  2. Die unter Ziffer 1 genannten Beschäftigten sind ausdrücklich auf die Mög- setzungen aufgrund einer Sondergenehmigung vorgegeben sind, sind diese lichkeit hinzuweisen, Sicherheitshinweise an das Safety Management der zu beachten. Spezielle zugelassene Fahrgeschwindigkeiten müssen durch FHG (SMS) zu melden. Ein sachbezogener und – wenn gewünscht – auch Markierung am Fahrzeug bzw. Anhänger sichtbar sein. anonymer Umgang mit den Informationen wird durch das Safety Manage- ment sichergestellt. Wird die amtliche Fahrerlaubnis vorläufig oder endgültig entzogen, so ist dies dem Vorgesetzten bzw. bei Fremdfirmen der Security umgehend zu melden.

  3. Die Abgabe von Sicherheitshinweisen kann per E-Mail / Intranetsafety@ham. Ausnahme: airport.de, mittels Meldefomular an den speziell dazu bereitgestellten Brief- In einem Notfall dürfen Passagierbusse und Geräte durch die Mitarbeiter der kästen (SafetyPort) z. B. im Kantinengebäude 214 sowie an den Zugängen Feuerwehr im sicherheitsempfindlichen Bereich des Betriebsgeländes be- zum sicherheitsempfindlichen Bereich oder per Hauspost an den Beauftrag- wegt werden, auch ohne dass diese über die jeweils zuordbare amtliche Fahr- ten für das SMS der FHG erfolgen. erlaubnis bzw. Personenbeförderungserlaubnis verfügen, wenn sie auf den Fahrzeugen oder Geräten eingewiesen sind.

  4. Der Beauftragte für das Sicherheitsmanagementsystem der FHG kann im Rah- men seiner Tätigkeit jederzeit Auskünfte über sicherheitsrelevante Vorkomm- Zum Führen von Luftfahrtbodengeräten oder sonstigem Spezialgerät, für die nisse und Maßnahmen (z. B. durchgeführte Mitarbeiterschulungen zum The- es keine eigene Führerscheinklasse gibt, ist außerhalb des sicherheits- ma Safety) von den Verantwortlichen der ansässigen Unternehmen abfordern. empfindlichen Bereichs mindestens die amtliche Fahrerlaubnis Klasse III bzw. Klasse B erforderlich.

  5. Außerdem ist es dem Safety Management uneingeschränkt vorbehalten, nach Ankündigung Einsicht in Unterlagen zu nehmen, welche die Einhaltung 2. Der jeweilige Fahrzeugführer muss auf das entsprechende Fahrzeug oder der Sicherheitsanforderungen, Vorgaben, Anweisungen und Richtlinien des Spezialgerät eingewiesen sein. Verantwortlich für die Einweisung ist der je- Flughafens Hamburg belegen. weilige Fahrzeughalter bzw. Betreiber; bei gemieteten oder geleasten Fahr- zeugen der Mieter bzw. Leasingnehmer.

  6. Die alleinige Verantwortlichkeit des Halters, Mieters, Leasingnehmers und Fahrers für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wird durch die Erteilung der Fahrzeuggenehmigung der FHG nicht berührt.

  7. Fahrzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Sie müssen sich in betriebssicherem Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwen-

18 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 19

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H. Zulassungsbestimmungen H. Zulassungsbestimmungen

dungszweck geeignet sein. Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Fahrt die heitsschulung / Safety incl. Fahrpraxis auf dem Vorfeld / Einweisung und Qua- Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und lifikationsnachweis für das jeweilige Spezialgerät). Diese Schulung ist während der Fahrt den Zustand des Fahrzeugs auf augenfällige Mängel hin kostenpflichtig. Der Vorfeldführerschein hat eine beschränkte Gültigkeit und zu beobachten. wird auch ohne Aufdruck eines Ablaufdatums ungültig, wenn die erforder- lichen Auffrischungsschulungen nicht nachweislich absolviert werden. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer den Betrieb einzustellen.

III. Fahrzeuganforderungen für den

sicherheitsempfindlichen Bereich

II. Sicherheitsempfindlicher Bereich

  1. Das Betreiben eines Fahrzeugs innerhalb des sicherheitsempfindlichen Berei- Voraussetzungen zum Betreten des sicherheitsempfindlichen Bereiches ches bedarf einer Genehmigung durch die FHG (siehe Ausweisordnung).

  2. Für das Betreten des sicherheitsempfindlichen Bereiches bedarf es einer aus- Die FHG gibt für Fahrzeuge definierte Fahrgenehmigungen aus. Diese geben drücklichen Zustimmung der FHG. an, welche Betriebsbereiche betreten bzw. befahren werden dürfen (siehe Anhang I) Ziffer VII Verkehrsflächen und Fahrbereiche).

  3. Die FHG gibt nach Erfüllen der Voraussetzungen an Personen Berechtigungs- ausweise aus. Diese geben an, welche Betriebsbereiche betreten werden Die Genehmigung ist fahrzeuggebunden. Bei Fahrzeugwechsel ist eine neue dürfen. Fahrgenehmigung zu beantragen. Die durch die FHG erteilten Fahrgenehmi- gungen (Fahrzeugplakette und Tagesfahrgenehmigungen) sind uneinge-

  4. Gemäß § 10 Luftsicherheitsgesetz ist der Berechtigungsausweis im sicher- schränkt sichtbar unten links in der Windschutzscheibe der Fahrzeuge / Geräte heitsempfindlichen Bereich vom Ausweisinhaber offen sichtbar zu tragen anzubringen. (siehe auch Ausweisordnung der FHG).

  5. Fahrzeuge, die im sicherheitsempfindlichen Bereich fahren, müssen mit der

  6. Zum Erlangen eines Berechtigungsausweises müssen alle Personen an einer am Markt üblichen höchsten Deckungssumme (Stand 2022: € 100 Mio) ver- „Vorfeldsicherheitsschulung / Safety“ sowie an einer „Luftsicherheitsschu- sichert sein, die sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie lung / Security“ teilgenommen haben. Alle Schulungen sind Bestandteil des das Bewegen des Kraftfahrzeuges auf einem Flughafen abdeckt. kostenpflichtigen Dienstausweises und müssen in gesetzlich vorgegebenen Rhythmen wiederholt werden. Die Schulungen werden von der FHG, teilwei-

  7. Grundsätzlich sind Fahrzeuge im sicherheitsempfindlichen Bereich von se von zugelassenen externen Anbietern oder im Falle von Behörden auf- außen mit einer Firmenbeschriftung zu versehen oder an den Scheiben innen grund gesondert geregelter Vereinbarung, durch von der FHG-ausgebildete durch gut sichtbare angebrachte Firmentafeln kenntlich zu machen. Multiplikatoren durchgeführt.

  8. Auch der ständige Betrieb von nicht motorgetriebenen Fahrzeugen im Bereich

  9. Der Zugang zum sicherheitsempfindlichen Bereich darf nur über die von der des sicherheitsempfindlichen Bereiches bedarf der Zustimmung der FHG. FHG hierfür freigegebenen Zuwegungen erfolgen.

Zusätzliche Voraussetzungen für das Führen von Fahrzeugen im IV. Technische Fahrzeuganforderungen sicherheitsempfindlichen Bereich

  1. Luftfahrtbodengeräte, Flurförderzeuge und andere Arbeitsmittel müssen ent-
  2. Um ein Fahrzeug innerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereiches führen zu sprechend dem Produktsicherheitsgesetz in Verkehr gebracht werden. Sie dürfen, bedarf es zusätzlich zu den Schulungen für das Betreten des Vorfel- müssen regelmäßig entsprechend der geltenden Vorschriften geprüft wer- des einer Schulung zum Erlangen eines Vorfeldführerscheins (Vorfeldsicher- den; die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und eine Prüfplakette ist am Gerät anzubringen.

20 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 21

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H. Zulassungsbestimmungen H. Zulassungsbestimmungen

  1. Das Schleppen von Paletten-, Container- und Gepäckwagenanhängern usw.

  2. Fahrzeuge müssen nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungs- mit Gabelstaplern ist untersagt. ordnung – StVZO – gebaut und behördlich abgenommen sein. Die Wiederho- lungs- und ggf. Sonderprüfung hat nach StVZO zu erfolgen. Dies gilt auch für 13. Fahrzeuge oder andere mobile Ausrüstungen (z. B. Anhänger), die ohne ein nicht zugelassene Fahrzeuge und Geräte. Für den Nachweis ist eine autori- Leitfahrzeug im Rollfeld bewegt oder abgestellt werden gelten gemäß der sierte Prüfplakette an Fahrzeugen und Geräten anzubringen. EU-Verordnung 139 / 2014 ADR.OPS.B.080 als kennzeichnungspflichtige Hindernisse. Für einen Verband aus Fahrzeug und z. B. Anhänger ist die

  3. Prüfungsnachweise sind der FHG auf Verlangen vorzulegen (siehe auch Ka- Kennzeichnung für das Fahrzeug ausreichend, sofern sich dieser Verband pitel E) Verkehrsüberwachung). ausschließlich als solcher bewegt. Wird ein Anhänger abgestellt, so hat die- ser ebenfalls die nachfolgenden Pflichten zur Kennzeichnung zu erfüllen.

  4. Auf dem Betriebsgelände eingesetzte Fahrzeuge dürfen grundsätzlich eine Durch ein Leitfahrzeug geführte Fahrzeuge sind nicht gesondert zu kenn- max. Breite von 3,40 m und eine max. (Zug-) Länge von 21,50 m nicht über- zeichnen, sofern das Leitfahrzeug die Kennzeichnungspflicht erfüllt und schreiten (Ausnahme: Fahrzeuge des Winterdienstes der FHG). dieser Verband ausschließlich als solcher im Rollfeld unterwegs ist.

  5. Zum Transport von Lasten sind ausschließlich Fahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung bei Tageslicht: Ladekapazität zu verwenden. Diese Fahrzeuge müssen der Ladung entsprech- Fahrzeuge sind entweder durch auffällige Farben (insb. rot, orange, gelb) ende Zug- und Bremseigenschaften aufweisen. großflächig gekennzeichnet oder an geeigneten Stellen (mind. beidseitig oder auf dem Dach) durch Flaggen (mind. 0,9 m x 0,9 m als Schachbrettmus-

  6. Die Zündanlagen von Ottomotoren müssen funkentstört sein. ter, kontrastierenden Farben (orange-weiß oder rot-weiß), jedes Quadrat mit einer Mindestgröße von 0,3 m x 0,3 m) gekennzeichnet.

  7. Die Abgasanlagen haben dem jeweiligen Stand der Technik zu entsprechen, so dass Verunreinigungen der Luft das unvermeidliche Maß nicht überschreiten. Kennzeichnung bei Dunkelheit oder

  8. Die Abgasanlagen der Fahrzeuge, die auf dem Vorfeld bei der Flugzeugabfer- schlechter Sicht: tigung eingesetzt werden, sollen so angeordnet sein, dass austretende Abga- Es sind eingeschaltete Niederleistungshin- se nicht in den Arbeitsbereich der Mitarbeiter gerichtet sind. dernisfeuer gemäß EASA AMC1 ADR. OPS.B.080 (a) zu nutzen. mind.

  9. Die Fahrzeugkonstruktion muss die uneingeschränkte Betriebssicherheit des 0,3 m Fahrzeugs auch bei abgestelltem Motor gewährleisten. Die Flughafen Hamburg GmbH behält sich vor dem ersten Einsatz von Fahrzeugen

  10. Spezialfahrzeuge, die dem Transport besonderer Güter dienen (z. B. Tankfahr- und / oder Ausrüstung im Rollfeld vor, die zeuge), müssen den jeweils für sie geltenden Vorschriften entsprechen. Vorgaben zur Kenntlichmachung zu prü- fen. mmiinndd.. 00,,99 mm

  11. Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Lasten und Anhängerzahlen dürfen nicht überschritten werden. Beim Betrieb von Fahrzeugen, für die eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 STVZO besteht, sind die für diese Fahrzeuge nach der STVZO zulässigen Anhängelasten zu beachten. Ergibt sich die Zulässigkeit einer Fahrzeug-Anhänger-Kombination nicht aus der Ta- belle, so bedarf diese einer Einzelzulassung durch die Verkehrsleitung auf Grundlage eines Zulässigkeitsnachweises des Herstellers.

22 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 23

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H. Zulassungsbestimmungen I. Anhang

I. Anhang

1. Definitionen und Begriffe

Betriebsgelände Company premises (öffentlicher u. sicherheitsempfindlicher Bereich) Zum Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) zählen die Termi- nals, die Vorfahrten, Parkhäuser und -flächen, Verwaltungs- und Betriebsge- bäude auf FHG-eigenem Gelände. Das Betriebsgelände ist in den öffentlichen und sicherheitsempfindlichen Bereich unterteilt.

(1) Betriebsstraßen (a) Betriebsstraßen dienen der Benutzung durch den Verkehr und sind durch durchgehende weiße Begrenzungslinien und eine unterbrochene weiße Mittellinie markiert. (b) Sie sind grundsätzlich zu benutzen. (c) Liegt ein Fahrziel abseits von Betriebsstraßen (Positionen, Geräteab- stellflächen etc.), ist solange wie möglich die markierte Fahrstraße zu benutzen. Die durchgehende weiße Begrenzungslinie (im Gegensatz zur durchgehenden Mittellinie) darf dann bei entsprechender Vorsicht überquert werden. Bei der Rückkehr zur Betriebsstraße ist der kürzeste Weg zu wählen. Es ist grundsätzlich verboten, Betriebsstraßen in Rich- tung Rollfeld zu verlassen.

(2) Betriebsstraßen im Rollbereich (a) Betriebsstraßen im Rollbereich sind Fahrstraßen im Rollbereich eines Luftfahrzeuges, die Rollbahnen oder Leitlinien für Rollverkehr kreuzen. Sie sind durch eine versetzt unterbrochene weiße Fahrbahnbegrenzung gekennzeichnet. Zusätzlich können sie durch das Vorschriftszeichen „Stop bei Rollverkehr“ gekennzeichnet sein. (b) Sie dürfen nur befahren werden, wenn dabei der Luftfahrzeugrollver- kehr nicht behindert oder gefährdet wird. Sie sind mit erhöhter Auf- merksamkeit zu befahren.

(3) Betriebsstraßen im Rollbereich (gelb) B etriebswege stehen nur bestimmten Nutzern zur Verfügung. Allgemeiner Ver- kehr ist auf Betriebswegen nicht gestattet. Bestimmte Nutzer dürfen mit be- rechtigtem Anliegen den jeweiligen Betriebsweg befahren. Im Sicherheitsbe- reich der Flughafen Hamburg Airport GmbH gilt als berechtigtes Anliegen insbesondere das Erreichen einer Position zur Abfertigung.

Zulässige Anhängelasten; Zahl der Anhänger
Züge Zugmaschine (Eigengewicht in t) Max. zul. Anhängelast (in t)2 5,73 8,64 11,56 17,2Klein- LKW mit zul. Ges.- Gew. von 2 – 3,5Klein- Schlepper (0,6 t bei 4 km / h) 3.8
Anhängerart – ungebremst (Bezeichnung)
Gepäck-Containeranhänger (LD 3 – Dolly) Leer Voll4 24 34 44 42 14 1
Gepäckwagenanhänger (Trolley) Leer Voll4 24 44 44 42 14 2
Palettenanhänger (LD 7 – Dolly) Leer Voll4 1 *4 1 – 2 *4 1 – 3 *4 2 – 4 *0 02 1 *
Tiefladeanhänger (Plattenwagen) Leer Voll2 12 22 22 21 02 1 *
Stromaggregat1111––
Fluggasttreppe1111––
Heizgerät Anhänger 800 kg1111
20-ft-Palettencontainer- Anhänger Max. Geschw. 6 km / h Leer Voll1 max. 1 *1 max. 1 *1 max. 1 *1 1– ––
* Die Zahl der Anhänger ist abhängig vom Ladegewicht

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I. Anhang I. Anhang

(4) Vorfeldrandstraße (rot) Die Vorfeldrandstraße ist eine Betriebsstraße, deren Abschnitte unter (1) und (2) fallen. Unter (1) fällt der Bereich vom Sandsilo bis zum Gebäude 335 (DFS Tower Hamburg), mit Ausnahme entlang der Positionen 09 bis 12. Dort fällt die Vorfeldrandstraße unter die Regelung (2).

(5) Umlaufstraße (grün) Die Umlaufstraße beginnt am Sandsilo und führt entlang des Flughafenzauns an den Pisten 15 / 33 und 05 / 23 entlang bis zum Gebäude 335 (DFS Tower Hamburg). Die Umlaufstraße fällt grundsätzlich unter (1). Ausnahmen unter (2) sind die Verengung auf Höhe Rollbahn E3, die Querung von Rollbahn U.

(6) Betriebsweg WiWo D er Betriebsweg WiWo führt von Süden kommend direkt vor dem Gebäude entlang der Positionen 12 – 09.

Deutsche Flugsicherung (DFS) ATC air traffic control ist für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig. Am Hamburg Airport werden durch sie alle an- und abfliegenden, sowie die auf den Pisten und Rollbahnen befindlichen, Luftfahrzeuge kontrolliert und deren Rollbewegungen angewiesen. Die DFS ist im Kontrollturm (Hamburg Tower) untergebracht.

Einrollgasse Apron Stand Taxilane Einrollgassen sind die Rollbereiche für Luftfahrzeuge, welche die Verbindung zwischen den Rollbahnen und den Vorfeldbereichen mit Luftfahrzeugabstell- positionen herstellen. Am Flughafen Hamburg gibt es sieben Einrollgassen auf dem Vorfeld 1, sechs Einrollgassen auf dem Vorfeld 2 sowie die Einroll- gassen-G, -U , -V und -W.

Einsatzfahrzeuge emergency cars sind Fahrzeuge mit speziellen, hoheitlichen Aufgaben und / oder Sonderfunktio- nen, welche ggf. auch besondere Wegerechte für sich beanspruchen können. Diese Wegerechte werden zumeist durch blaues (gelbes) Rundumlicht angezeigt. Beispiele: – Kontrollwagen – Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge – Polizeifahrzeuge Betriebsstraßen im Rollbereich (gelb), Umlaufstraße (grün) und Vorfeldrandstraße (rot) – Leit-, Sicherungsfahrzeuge – Zoll- Bundespolizei- oder andere Behördenfahrzeuge – Zivileinsatzfahrzeuge

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I. Anhang I. Anhang

Enteisungsfahrzeug deicing vehicle FOD foreign object damage / debris Fahrzeug zur Luftfahrzeugenteisung Beschädigung durch Fremdkörper, die im Sicherheitsbereich (insbesondere im Bereich der Flugbetriebsflächen liegen und damit eine Gefahr für (Luft-) Fahrzeug vehicle fahrzeuge darstellen. Beispielsweise sind Asphalt- und Betonstücke, Schrau- Der Begriff „Fahrzeug“ meint alle bodengebundenen PKW / LKW / Maschi- ben, Koffergurte und Folien zur Frachtsicherung zu nennen. nen / Geräte wie sie nach StVO oder Maschinenrichtlinien (z. B. Luftfahrtbo- dengeräte) geregelt sind. Luftfahrzeuge (Flugzeuge) gehören nicht zu dieser Gerätestellflächen Definition und werden falls notwendig extra benannt. sind Flächen, auf denen Abfertigungsfahrzeuge und Geräte abgestellt wer- den können. Diese teilen sich auf in: – Geräteabstellflächen (langfristige Abstellung möglich) Flugbetriebsfläche movement area – Gerätebereitstellflächen (Abstellung nur zur aktuellen Abfertigung erlaubt) Die Flugbetriebsflächen sind alle Flächen auf einem Flughafen, auf denen – Kurzzeitparkplätze (Abstellung maximal 30 Minuten) sich Luftfahrzeuge am Boden nach Landung und vor einem Start bewegen. – Dienstparkplätze (fest vermietet) Die Flugbetriebsflächen teilen sich u. a. auf in: – Geräteflächen (fest vermietet) – Rollfeld – Vorfelder Kontrollturm Tower ist für die Flugverkehrskontrolle am Hamburg Airport zuständig. Von ihm Fluggast- / Passagiertreppe passenger stairs / steps werden alle an- und abfliegenden, sowie die auf den Pisten und Rollbahnen verbindet das Vorfeld mit den Kabinentüren eines geparkten Luftfahrzeuges, befindlichen, Luftfahrzeuge kontrolliert und deren Rollbewegungen angewie- damit Passagiere und Personal ein- und aussteigen können. sen. (s. a. Deutsche Flugsicherung (DFS))

Fluggastbrücke jetway Kontrollwagen Follow Me Car verbindet das Terminal mit den Kabinentüren eines geparkten Luftfahrzeu- sind Fahrzeuge der Verkehrsaufsicht. Sie sind unter anderem auch zuständig für ges, damit Passagiere und Personal ein- und aussteigen können. Kontrollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen. Ausserdem gehören Tätigkeiten wie das „Leiten von Luftfahr- / Fahrzeugen“ Flugzeugabstellpositionen Aircraft Stands zu den Hauptaufgaben der Kontrollwagen. auf den Flugzeugabstellpositionen werden die Luftfahrzeuge geparkt. Kontrollwagen sind durch gelb / schwarze “Schachbrettlackierung“, gelbe / Es wird unterschieden in blaue Rundumleuchten und die Aufschrift „Verkehrsaufsicht“ besonders ge- – Positionen gebäudenah (Nose-In, Push-Back erforderlich) kennzeichnet. – Remote Positionen (Aussenpositionen, Nose-In, teilweise Push-Back Anweisungen / Aufforderungen der Kontrollwagenfahrer ist Folge zu leisten! erforderlich) Leit- / Sicherungsfahrzeug Flugzeughalle Hangar Kontrollwagen bzw. Fahrzeuge mit Sondergenehmigung der FHG zur Leitung Hallen, in denen Luftfahrzeuge untergestellt, instandgesetzt oder gewartet und Einweisung von Fahrzeugen. werden. Auf dem Betriebsgelände der FHG befinden sich Flugzeughallen (Flugzeughalle F, H; K; L). Leitstelle Sicherheit Weitere Flugzeughallen befinden sich auf dem Gelände der Lufthansa Tech- (LES) Airport Security Office (24h) nik AG. Einsatzzentrale der Security: Telefon 040 – 5075-6110

Flugzeugschlepper / Luftfahrzeugschlepper aircraft tow tug Lotseneinheit spezielles Fahrzeug zum Schleppen von Luftfahrzeugen Luftfahrzeug oder Verband von Fahrzeug(en), welche von einem Leit- / Siche- rungsfahrzeug, meistens Kontrollwagen, geführt bzw. geleitet wird.

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I. Anhang I. Anhang

Luftfahrzeuge (LFZ) Sicherheitsempfindlicher Bereich Airside Insbesondere: Der umzäunte Bereich des Betriebsgeländes, welcher nur von einem speziell Aircraft berechtigten Personenkreis nach Passieren einer Sicherheitskontrolle gem. Flugzeug Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) betreten werden darf. Helicopter Innerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereiches liegen z. B.: die Flugbe- Hubschrauber triebsflächen und die luftseitigen Betriebsbereiche.

Luftseitige Betriebsbereiche Airside operation areas Sperrflächen Keep out area sind alle Bereiche innerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereiches, die sind Flächen, die durch besondere Markierungen (siehe Anhang I) auf nicht unter den allgemeinen Definitionen aufgeführt sind. spezielle Bewegungsbereiche hinweisen (z. B. Schwenkbereich der Fluggast- Dazu gehören z. B. der Bereich der Werkfeuerwehr, der Betriebshof Nord, die brücken, Aufstellbereiche für Luftfahrzeugschlepper, Feuerlöschcontainer, Flächen am Towergebäude sowie sonstige Abstell- und Lagerflächen. Sperrflächen vor Flucht- u. Rettungswegen u.s.w.). Hier gilt immer absolutes Halteverbot! Öffentliche Betriebsbereiche Umfasst alle öffentlich erreichbaren Bereiche (z. B. Terminals; Kantine; Werk- Tankfahrzeug Flugfeldtankkraftwagen (FTKW) Fueling truck stätten etc.) Spezialfahrzeuge zum Transport von Flugzeugkraftstoffen.

Passagierabfertigungsgebäude Terminal Umlaufstraße (grün) Perimeter road Gebäude zur Passagier- und Gepäckabfertigung. Die Umlaufstraße beginnt am Sandsilo und führt entlang des Flughafenzauns Am Hamburg Airport gibt es vier Terminals (Terminal 1 / Terminal 2 / Geschäfts- an den Pisten 15 / 33 und 05 / 23 entlang bis zum Gebäude 335 (DFS Tower fliegerzentrum (GAT) und Airport Plaza). Ein weiteres Terminalgebäude befin- Hamburg). Die Umlaufstraße fällt grundsätzlich unter (1). Ausnahmen unter det sich im Bau (Stand 06/2022). (2) sind die Verengung auf Höhe Rollbahn E3, die Querung von Rollbahn U.

Piste(n) (Start- und Landebahn) Runway Verkehrsaufsicht Airfield Supervision Piste wird die Fläche genannt, auf der die Luftfahrzeuge starten und landen. ist u. a. zuständig für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch Der Flughafen Hamburg hat 2 Pisten: die FHG sowie für die Durchführung zuständig. – Piste 05 / 23 (050 ° / 230 °) Länge: 3.250 m Breite: 45,80 m Verkehrsflächen – Piste 15 / 33 Zu den Verkehrsflächen im sicherheitsempfindlichen Bereich des Betriebsge- (150 ° / 330 °) Länge: 3.666 m Breite: 45,80 m ländes zählen die: – Flugbetriebsflächen – Sperrflächen Zuständigkeit: Deutsche Flugsicherung (DFS) – Fahrstraßen – Funktionsflächen Rollbahnen Taxiway – Vorfelder – luftseitigen Betriebsbereiche Die Rollbahnen sind die Verbindung zwischen Pisten und Vorfeldern. – Gerätestellflächen

Zuständigkeit: Deutsche Flugsicherung (DFS) Vorfeld Apron Rollfeld Aerodrome movement area Das Vorfeld ist der Bereich eines Flughafens, welcher dem Abstellen der Luft- Das Rollfeld ist der Bereich der Flugbetriebsflächen, der sämtliche Pisten so- fahrzeuge dient und auf dem verschiedene Betriebsprozesse, wie z. B. die Be- wie Rollbahnen (außer Einrollgassen) einschließt. und Entladung, die Ver- und Entsorgung (Müll, Fäkalien, Wasser), das Ein- und Aussteigen der Passagiere, die Betankung sowie die Versorgung mit sonstigen Zuständigkeit: Deutsche Flugsicherung (DFS) Betriebsstoffen, Wartungsarbeiten und das Catering durchgeführt werden.

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I. Anhang I. Anhang

II. Buchstabieralphabet

Die Vorfelder am Flughafen Hamburg bestehen u. a. aus: – Einrollgassen I n der Luftfahrt werden Rufzeichen, Wörter und Abkürzungen mit dem – Flugzeugabstellpositionen ICAO-Buchstabieralphabet buchstabiert, um Missverständnisse zu vermei- – Betriebsstraßen auf den Vorfeldern den. Auf dem Flughafen sind unter anderem auch die Rollwege mit Buchsta- – Gerätestellflächen ben benannt. – Sperrflächen

Buchstabe Schlüsselwort Buchstabe Schlüsselwort Der Flughafen Hamburg hat fünf Vorfelder: – Die Vorfelder 1, 2 und 4 A Alfa N November g ehören zu den Vorfeldern der Flughafen Hamburg GmbH (FHG). B Bravo O Oskar Zuständigkeiten: zentrale Vorfeldkontrolle C Charlie P Papa – Die Vorfelder 5 und 6 D Delta Q Quebec gehören zum Bereich der Lufthansa Technik AG und liegen außerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereiches des Flughafens E Echo R Romeo Zuständigkeiten: F Foxtrott S Sierra Lufthansa Technik AG Flugbetriebliche Fachaufsicht durch FHG G Golf T Tango

H Hotel U Uniform Vorfeldrandstraße (rot) Apron border road Die Vorfeldrandstraße ist eine Betriebsstraße, deren Abschnitte unter (1) und I India V Viktor (2) fallen. Unter (1) fällt der Bereich vom Sandsilo bis zum Gebäude 335 (DFS J Juliett W Whiskey Tower Hamburg), mit Ausnahme entlang der Positionen 09 bis 12. Dort fällt die Vorfeldrandstraße unter die Regelung (2). K Kilo X X-ray

L Lima Y Yankee Wach- u. Sicherheitsdienst Security ist zuständig für die Umsetzung aller in der EU-Verordnung und dem Luftsi- M Mike Z Zulu cherheitsgesetz (LuftSiG) vorgeschriebenen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr soweit es den Part des Flughafenbetreibers be- trifft. Darüber hinaus werden eine Reihe von Maßnahmen des Betriebsschut- zes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, der Verkehrsüberwachung und der innerbetrieblichen Sicherheit durchgeführt.

Zentrale Vorfeldkontrolle Apron Control ist für die Bodenverkehrskontrolle am Hamburg Airport zuständig. Die Zent- rale Vorfeldkontrolle ist im Terminal 2 / Haus E untergebracht.

Aufgaben: – Steuerung des Luftverkehrs auf den Vorfeldern – Steuerung der Roll-, Pushback und Schleppvorgänge

32 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Juli 2022 Juli 2022 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 33

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I. Anhang 3. Winkzeichen 3. Winkzeichen I. Anhang

III. Winkzeichen

Rückwärtsfahren und Einweisen

Das Einweisen kann nur funktionieren, wenn Fahrer und Einweiser unter den Zeichen das Gleiche verstehen. Ihr Alphabet – die wichtigsten Zeichen:

Hierhin fahren Dorthin fahren Der Arm wird abwechselnd Der Arm wird abwechselnd gestreckt und angewinkelt gestreckt und angewinkelt

Achtung Abstandsanzeige Gestreckter Arm mit Die Handflächen zeigen Handfläche nach vorn zueinander

Herankommen Entfernen Sie sehen die Sie sehen die Handrücken Handflächen

Halt Halt – Gefahr Die Bilder zeigen, was Sie im Rückspiegel sehen – sind also Arme seitwärts Beide Arme abwechselnd spiegelverkehrt dargestellt. Aber ob rechts oder links: ausstrecken anwinkeln und strecken Fahren Sie, wohin der Einweiser zeigt.

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I. Anhang I. Anhang

IV. M aßnahmen bei Verstößen gegen Verkehrsregeln V. Maßnahmenkatalog

und -bestimmungen

Maßnahmenkatalog bei Verstößen im sicherheitsempfindlichen Bereich des Flughafenbetriebsgeländes

  1. B ei Verstößen gegen die Verkehrsregeln ist die FHG befugt, Mitarbeitern und Nichtbetriebsangehörigen schriftliche Verwarnungen zu erteilen so- Gemäß § 45 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) hat der Flughafen- wie Sanktionen auszusprechen und gemäß der FBO die Einwilligung zum unternehmer den Flughafen in betriebssicherem Zustand zu erhalten und Betreten und Befahren des Flughafengeländes zu widerrufen. ordnungsgemäß zu betreiben und für Verkehrssicherheit Sorge zu tragen. Die FHG als Betreiber des Flughafens Hamburg ist somit für die Sicherheit

  2. B ei dringendem Verdacht eines Verstoßes gegen das Rauschmittel- oder und Ordnung verantwortlich und hat alles Notwendige zu veranlassen, dass Alkoholverbot im Sicherheitsbereich behält sich die FHG vor, den betroffe- Vorkommnisse, die den ordnungsgemäßen sicheren Betrieb des Flughafens nen Verkehrsteilnehmer einer neutralen Überprüfung zuzuführen. Der be- beeinträchtigen, unterbunden werden. Hierzu sind geeignete Maßnahmen troffene Verkehrsteilnehmer hat jedoch das Recht, mittels einer umgehend zu ergreifen. Der folgende Maßnahmenkatalog unterstützt – den sicherheits- durchzuführenden Atemluftkontrolle oder einer anderen wissenschaftlich empfindlichen Bereich betreffend – die Einhaltung der Flughafenbenutzungs- anerkannten Prüfmethode nachzuweisen, dass der Verdacht unbegründet ordnung (FBO) sowie der Verkehrs- und Zulassungsregeln des Flughafenbe- ist. triebsgeländes.

  3. V erstöße werden bei der FHG aufgenommen, gespeichert und den Bear- 1. Z iel und Zweck beitern bei der Verkehrsleitung uneingeschränkt zugänglich gemacht. Bei Die Verkehrsleitung sowie Verkehrsaufsicht und Security-Mitarbeiter sind wiederholten und / oder grob fahrlässigen Verstößen behält sich die FHG für die Überwachung und Sicherheit auf den Betriebsflächen im sicher- den Entzug der Fahrgenehmigung vor. heitsempfindlichen Bereich des Flughafens Hamburg zuständig. Zur Ein- Auch ohne Entzug der Fahrgenehmigung kann die FHG verlangen, dass haltung der Verkehrsregeln ist es erforderlich, den Personen- und Fahrver- der Halter den Fahrer nicht mehr auf den Betriebsflächen der FHG zu Fahr- kehr zu überwachen. Dieser Sanktionskatalog dient dazu, der Verkehrs- diensten einsetzt und ablöst. leitung / Verkehrsaufsicht / Security differenzierte, verhältnismäßige Sank- tionen zu ermöglichen.

  4. W erden an Fahrzeugen technische Mängel festgestellt, die die Verkehrs- Der Maßnahmenkatalog soll eine standardisierte Verfahrensweise bei Ver- sicherheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, kann die FHG stößen gegen die FBO und die Verkehrssicherheit im sicherheitsempfindli- den Betrieb dieser Fahrzeuge auf dem FHG-Gelände untersagen. chen Bereich des Flughafen0 unterstützen. Er ist nicht abschließend und kann jederzeit angepasst werden.

  5. D er bei Verstößen und / oder Fahrzeugmängeln von der FHG ggf. ange- wandte Maßnahmenkatalog ist als Ziffer V des Anhangs I beigefügt, er Der Maßnahmenkatalog gibt Auskunft über Verstoßtatbestände, deren kann darüber hinaus bei der Security sowie bei der Verkehrsaufsicht und Punktebewertung und Dokumentation sowie über den Handlungsrahmen der Verkehrsleitung eingesehen werden und ist als AGB im Internet unter des beteiligten Personenkreises. www.hamburg-airport.de veröffentlicht.

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I. Anhang I. Anhang

  1. Rechtsgrundlage des Maßnahmenkatalogs – das Beschäftigungsunternehmen des Betroffenen (unabhängig ob fremd – Straßenverkehrsordnung (StVO) oder der Unternehmensgruppe zugehörig) wird schriftlich in Kenntnis – Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gesetzt – Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) – es folgt eine schriftliche Verwarnung des Verkehrsteilnehmers nachste- – Flughafenbenutzungsordnung (FBO) hende Sanktionen nach dem Punktekatalog werden verhängt: – Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen auf dem Betriebsgelände der FHG 6. Punktekatalog – Brandschutzordnung Verstoß gegen die Grundregeln – Flugplatzhandbuch – Vorschriften der Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaften) Herbeiführen unangemessen starker Umweltbelastungen 1 Punkt insbesondere durch Laufenlassen des Motors
  2. Geltungsbereich Missachtung der Pflicht, den Ausweis sichtbar zu tragen 1 Punkt Dieser Maßnahmenkatalog findet Anwendung auf alle Personen, die sich Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 2 Punkte im Sicherheitsbereich aufhalten, sich dort bewegen und / oder Fahrzeuge bis zu 10 km / h führen (ausgenommen Passagiere). Unzulässige Beförderung von Personen und unsachge- 2 Punkte mäßer Transport von Ladung
  3. Überwachung der Vorschriften Missachtung der Gurtpflicht 2 Punkte Im Sinne der Sicherheit ist jede Person angehalten, insbesondere Verstöße Abstellen und Parken von Fahrzeugen auf nicht aus- 2 Punkte gegen die FBO sowie gegen die Verkehrs- und Zulassungsbestimmungen drücklich hierfür vorgesehen Flächen (soweit nicht an der Verkehrsleitung anzuzeigen. Den Anweisungen der Verkehrsleitung, anderer Stelle gesondert genannt) der Verkehrsaufsicht und der Security ist unbedingt Folge zu leisten. Die Missachtung der Pflicht zum Tragen von Warnkleidung 2 Punkte Verkehrsleitung, Verkehrsaufsicht und Security sind befugt, Kontrollen von auf Flugbetriebsflächen Personen und Verkehrskontrollen durchzuführen sowie die erforderlichen Missachtung der markierten Betriebsstraßen (soweit 3 Punkte Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften und Regeln zu treffen. Sie nicht an anderer Stelle gesondert benannt) üben das Hausrecht aus. Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 3 Punkte bis zu 20 km / h
  4. Maßnahmen bei Verstößen Missachtung der Vorfahrtsregelung 3 Punkte Die Verkehrsleitung, Verkehrsaufsicht bzw. Security der FHG sind autori- Unzulässiges Befahren oder Betreten des sicherheits- 3 Punkte siert, den Vorfeldführerschein zu entziehen, wenn der Verkehrsteilnehmer empfindlichen Bereichs durch Fußgänger und Fahrradfahrer sich pflichtwidrig verhalten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Rauchen oder Herbeiführen offenen Feuers außerhalb 3 Punkte Verkehrsteilnehmer sich über gesetzliche Vorschriften und / oder innerbe- der hierzu ausdrücklich ausgewiesenen Zonen triebliche Vorschriften bzw. Anordnungen in besonders gefährlicher Weise Pflichtwidriges Fahren eines Fahrzeugs ohne Führung 3 Punkte hinweggesetzt hat. Bei schwerwiegenden Verstößen kann auch das Betre- durch ein Leit- / Sicherheitsfahrzeug ten des Vorfeldbereichs untersagt werden. Die möglichen Maßnahmen Verunreinigung von Flugbetriebsflächen, Flughafen an- 3 Punkte nach der FBO bleiben hiervon unberührt. Alle Verstöße ziehen zeitnah eine lagen, Verursachung von F.O.D. und deren Nicht beseitigung mündliche Belehrung durch die Verkehrsleitung nach sich. Der Verkehrs- Einfahren in den Betriebsweg WIWO entgegen der Fahrt- 4 Punkte teilnehmer wird über sein Fehlverhalten aufgeklärt und über weitere Maß- richtung ohne Passagiergefährdung (Ausnahme Tankfahrzeuge) nahmen informiert: Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 4 Punkte – die Personalien werden durch die Verkehrsleitung, Verkehrsaufsicht bzw. bis zu 30 km / h Security der FHG festgestellt Führen eines Fahrzeugs / Geräts ohne gültige Fahrerlaubnis 4 Punkte

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I. Anhang I. Anhang

Fortsetzung: Verstoß gegen die Grundregeln Verstoß gegen die Regeln zum Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahzeugen und bei der Flugzeugabfertigung Missachtung des Vorrangs von erkennbar durch Leit- und 5 Punkte Sicherungsfahrzeuge geführten Fahrzeuge Missachtung der Schrittgeschwindigkeit innerhalb der 1 Punkt Durchfahren einer Lotseneinheit 6 Punkte Sicherheitszone eines abgestellten Luftfahrzeugs Missachtung der CAT II / III Sperrzone 8 Punkte Missachtung der Sicherheitsabstände in Sicherheitszonen 2 Punkte von Luftfahrzeugen Missachtung bestehender Sonderrechte für Fahrzeuge 8 Punkte im Einsatz Unterfahren des beweglichen Teils von Fluggastbrücken 2 Punkte Einfahren in den Betriebsweg WIWO entgegen der Vorübergehender Missachtung des Schritttempos beim Einfahren und / oder 2 Punkte Fahrtrichtung mit Passagiergefährdung Entzug des Verlassen von Flugzeugabstellpositionen (Ausnahme Tankfahrzeuge) Vorfeldführerscheins Unzulässiges Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen an 3 Punkte Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Vorübergehender Flugzeugabstellpositionen um mehr als 30 km / h Entzug des Missachtung der Freihaltepflicht von Ein- und Ausfahrten 3 Punkte Vorfeldführerscheins sowie der markierten Sperrflächen Missachtung des Zeichens „Stopp bei Rollverkehr“ Vorübergehender Missachtung der Regeln zum Rangieren und Parken im 3 Punkte bei anrollendem Luftfahrzeug Entzug des Rangierbereich von Fahrzeugen Vorfeldführerscheins Missachtung des Vorrangs rollender und Vorübergehender geschleppter Luftfahrzeuge Entzug des Verstoß gegen die Regeln zum Verhalten bei Unfall- und Vorfeldführerscheins Schadensereignissen Führen von Fahrzeugen unter Alkohol- oder Vorübergehender Missachtung der Regeln zum Verhalten bei Unfällen und 3 Punkte sonstigem Rauschmitteleinfluss Entzug des Schadensereignissen trotz möglicher Beteiligung am Unfall Vorfeldführerscheins

Verstoß gegen die Regeln zum Verhalten auf den Betriebsflächen Verstoß gegen die Zulassungsbestimmungen

Unzulässiges Verlassen der Vorfeldbetriebsstraßen 2 Punkte Führen eines Fahrzeugs in nicht betriebssicherem Zustand 2 Punkte und / oder unter Missachtung der technischen Unzulässiges Befahren / Betreten, Überqueren oder 3 Punkte Fahrzeuganforderungen Blockieren von Einrollgassen Verwendungs- und bestimmungszweckwidriger 2 Punkte Missachtung vorgeschriebener Schrittgeschwindigkeiten 3 Punkte Gebrauch von Fahrzeugen Nichtbeachtung (beleuchteter) Sperrbalken 4 Punkte Führen eines Fahrzeugs ohne die hierfür erforderliche 4 Punkte Pflichtwidriges oder unzulässiges Befahren Vorübergehender Schulung und die ggf. erforderlichen Genehmigung oder Begehen des Rollfeldes Entzug des durch die FHG Vorfeldführerscheins

Verstoß gegen die Regeln zum Be- und Enttanken von Luftfahrzeugen

Missachtung der Regelungen bzgl. des Verhaltens beim 4 Punkte Be- und / oder Enttanken von Luftfahrzeugen

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I. Anhang I. Anhang

Dieser Punktekatalog kann jederzeit geändert und insbesondere auch er- 8. Sammlung der Daten weitert werden. Es kommt immer der zum Zeitpunkt des Verstoßes gelten- Die Daten sind zweckbestimmt und werden zur Überwachung der Be- de Punktekatalog zur Anwendung. triebs- und Verkehrssicherheit verwendet. Eine statistische Betrachtung der Daten / Vorgänge wird durchgeführt. Die Datenverarbeitung und -spei- Wird ein Punktestand von 10 Punkten erreicht, so ist eine erneute Teil- cherung erfolgt gemäß den Vorschriften des europäischen und nationalen nahme an der Vorfeldsicherheitsschulung / Safety innerhalb von 14 Tagen Datenschutzrechts. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe der Daten an abzulegen. Wird diese Frist versäumt, wird der Vorfeldführerschein einge- Dritte. Drei Jahre nach dem letzten Eintrag werden alle Daten gelöscht. zogen und muss neu beantragt werden. In diesem Falle ist eine erneute Jede betroffene Person hat das Recht zur Einsicht in ihr Datenblatt. Eine Fahrprüfung für den Vorfeldbereich abzulegen. Wird ein Punktestand von solche Anfrage ist schriftlich an die Verkehrsleitung zu richten. Diese ver- 15 Punkten erreicht, so wird der Vorfeldführerschein sofort eingezogen anlasst die Möglichkeit, die erfassten Daten der betroffenen Person einzu- und kann nur nach absolvierter Vorfeldsicherheitsschulung / Safety wie- sehen. dererlangt werden. Diese Schulungen sind entgeltpflichtig. 9. Saldoreduktion In Einzelfällen kann zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit auch eine gerin- Wenn eine erfasste Person im Zeitraum von 18 Monaten und nach dem gere Punktezahl als im Katalog vorgesehen verteilt werden. Diese Abwei- letzten Eintrag keine weiteren Übertretungen aufweist, werden 4 Punkte chung ist gesondert durch die Mitarbeiter der Verkehrsleitung, -aufsicht abgezogen. Jedoch kann die Null-Punkte-Marke nicht unterschritten wer- sowie der Security zu begründen. den. Werden im Zeitraum von 3 Jahren keine weiteren Übertretungen fest- gehalten, reduziert sich der Punktesaldo auf Null. Bei den oben genannten Verstößen wird der Vorfeldführerschein mit so- fortiger Wirkung entzogen, wenn diese auf besonders schwer wiegende Weise ausgeführt wurden und aus ihnen eine konkrete Gefährdung wich- tiger Rechtsgüter, insbesondere des Flugverkehrs resultierte (Sofortmaß-

VI. Be- / Enttanken von Luftfahrzeugen

nahmen).

  1. Einspruchsrecht Weitere Vorgaben insbesondere zum Be- und Enttanken mit Passagieren an Gegen Sanktionen kann der Betroffene Einspruch einlegen. Der Einspruch Bord sind den „Sicherheitsbestimmungen zur FBO“, in ihrer jeweils gelten- muss schriftlich erfolgen und innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Ver- den Fassung zu entnehmen! hängung der Sanktion bei der Verkehrsleitung eingehen.
  2. Grundregeln Die Verkehrsleitung legt den Einspruch dem Verkehrssicherheitsrat (VSR)
  3. Rauchen und offenes Feuer ist im sicherheitsempfindlichen Bereich zur Beratung und Entscheidung vor. Diesbezüglich wird auf die hier mit- grundsätzlich verboten. Dies gilt auch im Fahrzeug. (s. a. Kapitel C. I. 15 geltende, selbstgegebene Geschäftsordnung des VSR verwiesen. Bei der Grundregeln). Verhängung einer Sofortmaßnahme entscheidet der VSR grundsätzlich im Rahmen einer Sondersitzung über den Einspruch. Gegebenenfalls wird 2. Während des Be- und Enttankens von Luftfahrzeugen dürfen sich keine der jeweilige Vorgesetzte zur Sitzung geladen. Fahrzeuge oder sonstigen Zündquellen, außer den Tankfahrzeugen selbst innerhalb des Tankentlüftungsbereichs (s.a. dieses Kapitel – Ex- Grundsätzlich hat der Einspruch bis zur endgültigen Entscheidung im VSR plosionsschutzzonen) befinden. zunächst aufschiebende Wirkung. Bei eingeleiteten Sofortmaßnahmen
  4. Während der Be- / Enttankung von Luftahrzeugen gelten besondere Schutz- entfaltet der Einspruch keine aufschiebende Wirkung. maßnahmen für das jeweilige Tankfahrzeug:

– Der Fluchtweg vor dem Tankfahrzeug ist grundsätzlich freizuhalten.

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I. Anhang 6. Be / Enttankung von Luftfahrzeugen 7. Zuständigkeiten, Verkehrsflächen und Fahrbereiche I. Anhang

– Um die äußere Kontur des Tankfahrzeugs ist ein Mindestabstand von Fahrbereich: Grün 1 m einzuhalten. Die Fahrzeuge, Geräte und Arbeitsmittel, die wäh- rend des Be- / Enttankens in die explosionsgefährdeten Bereiche (Ex- plosionsschutzzonen) eingebracht werden, müssen dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik aus dem geltenden Norm- und Regel- werk entsprechen. Die Einsatzbedingungen müssen den Mindestan- forderungen aus Anhang 4 der Betriebssicherheitsverordnung ent- sprechen.

  1. Tanklagerbereich

Im Bereich des Tanklagers bei Geb. 121 ist das Befahren bzw. Unterfahren der Tankwagenbefüllanlage für benzin- und elektrogetriebene Fahrzeuge untersagt.

Ausschließlich dieselgetriebene Fahrzeuge dürfen diesen Bereich befahren.

VII. Zuständigkeiten, Verkehrsflächen und Fahrbereiche

  1. Fahrbereiche Fahrbereich: Gelb Im sicherheitsempfindlichen Be- triebsbereich gibt es unterschiedli- che Verkehrsflächen und Fahrbe- reiche. Fahrzeuge dürfen sich nur in den ihnen zugewiesenen Fahrbe- reichen aufhalten. Nähere Informa- tionen hierzu können Sie der Aus- weisordnung entnehmen.

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I. Anhang I. Anhang

VIII. Markierungen, Verkehrszeichen, Beschilderung

Markierungen auf den Vorfeldern: Flugzeugabstellposition:

Einrollgasse Luftfahrzeuge 1 Fahrbahnbegrenzung / -rand: durchgezogene breite weiße Linie

F tion 2 Fahrbahnmittellinie: unterbrochene weiße Linie 4 2a Fahrbahnmittellinie in Kurven: durchgezogene weiße Linie

3 Überquerung Einrollgasse: versetzt weiß gestrichelte Linie am Rand 5

lugzeugabstellbereich / -posi
2 5 5

4 „STOP bei LFZ-Rollverkehr!“ Bei Annäherung eines LFZ ist 6 7 6 7 hier in jedem Fall anzuhalten. 7 8 7 11 8 7 8 7 8 7 11 3

5 Begrenzung zur Einrollgasse: 1 Doppellinie, weiß (ggfs. mit schwarzer Einfassung) 10 6 Rollleitlinie / Liner für LFZ: durchgezogene dicke gelbe Linie (mit schwarzer Einfassung) 1 Vorfeldrandstr. 2 Flugzeugabstellposition mit Einrolllinie 3 Luftfahrzeug- (an diversen Positionen vorhanden) Sicherheitsbereich 4 Alpha-Flugzeug- zur Einrollgasse hin dürfe sich bei Ankunft 5 3 6 abstellposition oder bei Push-back keine Personen und und keine Fahrzeuge und Geräte befinden 4 1 2a 6 3 (ausgenommen Einweiser und Abfertiger) 5 Sperrfläche hier darf nicht gefahren, gehalten und geparkt werden 2 6 Sperrfläche Nullposition für Fahrwerk der Fluggastbrücke 1 7 Geräteflächen durchgezogene einfache weiße Linie 8 Sperrfläche Bereitstellfläche für Flugzeugschlepper – Pushback 9 Einrollgasse Begrenzungslinie Einrollgasse doppelt weiß, ggf schwarz eingefasst 10 Parkplatz Markierte und vermietete Parkplätze 11 Abstellbereich für Flächen an der Rotunde Flugzeugschlepp- stangen

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I. Anhang 7. Zuständigkeiten, Verkehrsflächen und Fahrbereiche

Impressum

9. Ansprechpartner / wichtige Telefonummern

Notruf 112 Herausgeber Flughafen Hamburg GmbH Flughafenstraße 1 – 3 22335 Hamburg Hamburg Airport Direktanschluss: 040 5075 -Durchwahl Ausgabe Juli 2022

Durchwahl: Verantwortlich für den Inhalt: Flughafen Hamburg GmbH Arbeitssicherheit / Safety Management -14 18 Geschäftsbereich Aviation Abt. Flugbetrieb Betriebsärztlicher Dienst -37 00

Bundespolizei -20 40 Karten: Flughafen Hamburg GmbH Geschäftsbereich Deutsches Rotes Kreuz -33 53 Real Estate Management Feuerwehr -25 54 Abt. Daten und Dienste

Vorfeld- / Luftsicherheitsschulungen -29 35 Layout und Grafik: Flughafen Hamburg GmbH Security -61 10 Zentralbereich Kommunikation, Politik und Umwelt, CE-KD, Sabine Barmbold, Verkehrsaufsicht -21 94 Claus Michael Semmler, WfKD Verkehrsleiter vom Dienst (VVD) -11 10 Piktogramme / Lagepläne: Berufsgenossenschaft Verkehrsleitung -25 66 Verkehrswirtschaft Post-Logistik Zentrale Vorfeldkontrolle -25 71 Telekommunikation (BG Verkehr) ARGE SHW

Bildnachweis: Oliver Sorg, Flughafen Hamburg GmbH

Copyright: Juli 20222 by Flughafen Hamburg GmbH Alle Rechte vorbehalten Im Zweifelsfall gilt immer die deutsche Version

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C. Allgemeine Verkehrsregeln

Herausgeber:

Flughafen Hamburg GmbH Postfach 22331 Hamburg

Stand: Juli 2022

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