Aufforderung_zur_Angebotsabgabe.pdf

Betrieb von fünf Gastronomieflächen am Hamburg Airport

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 14:24 (Europe/Berlin)

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Vergabeunterlagen:

26101122431

Gastronomieflächen 2027

Auftraggeber: Flughafen Hamburg GmbH Flughafenstraße 1-3 22335 Hamburg Deutschland

erstellt am: 19.10.2026

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Formblatt 01

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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01 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Inhaltsverzeichnis

Termine und Kontaktdaten ..........................................................................................4 Vergaberechtliche Ausgangslage des Verfahrens ......................................................5 Allgemeine Hinweise zu den Vergabeunterlagen/Leistungsinhalte .............................6 Ortsbesichtigung (nur sofern vorgesehen) ................................................................. 7 Hinweise zur Erstellung des indikativen Angebots .....................................................7 Form der Angebote ...................................................................................................12 Sicherheiten .............................................................................................................. 13 Festlegung zur Losaufteilung ....................................................................................13 Nebenangebote .........................................................................................................13 Zuschlagskriterien und weitere Wertungsvorgaben ..................................................13 Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens ................................................. 17 Sonstige Hinweise .....................................................................................................22

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1 Termine und Kontaktdaten

Für das vorliegende Verfahren sind folgende Terminvorgaben und Kontaktdaten auf Seiten des Auftraggebers zu beachten:

1.1 Schlusstermin für die Einreichung von Fragen

Schlusstermin für die Einreichung von Fragen im Teilnahmewettbewerb bis:

Datum: 04.11.2026 Uhrzeit bis: 12:00:00

Schlusstermin für die Einreichung von Fragen in der Angebotsphase:

Datum: 04.01.2027 Uhrzeit bis: 12:00:00

1.2 Kontaktdaten für die Einreichung von Fragen bzw. zur Vereinbarung einer Ortsbesichtigung (Ziffer 3.3 und 4)

Alle Fragen, auch solche zur Terminvereinbarungen, sind ausnahmslos über die Vergabeplattform zu stellen. Die folgende Kontaktemail ist nur in Notfällen zu nutzen:

E-Mail: vmaiwald@ham.airport.de

1.3 Kontaktdaten für die Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in nicht beigefügte Vergabeunterlagen

siehe Punkt 1.2

1.4 Schlusstermin für die Einreichung von indikativen Angeboten

Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge Datum: 18.11.2026 Uhrzeit bis: 12:00:00

Schlusstermin für die Einreichung der Angebote Datum: 15.01.2027 Uhrzeit bis: 12:00

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1.5 Kontaktdaten für die Einreichung von Mustern

  • entfällt -

1.6 Vorausichtliche weitere Termine

1.7 Bindefrist für die Angebote

Ab dem Schlusstermin für die Einreichung nach Ziffer 1.4 ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.

Datum: 31.07.2027

1.8 Termine für Leistungserbringung

Für die Leistungserbringung sind derzeit folgende Termine vorgesehen:

Leistungsbeginn: 15.06.2027

2 Vergaberechtliche Ausgangslage des Verfahrens

2.1 Auftraggeber

Flughafen Hamburg GmbH Flughafenstraße 1-3 22335 Hamburg Deutschland

2.2 Verfahrensart

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit TW und indikativem Angebot Der Auftraggeber führt als Auftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Sektorenverordnung (SektVO), jeweils in der geltenden Fassung, durch.

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3 Allgemeine Hinweise zu den Vergabeunterlagen/

Leistungsinhalte

3.1 Leistungsinhalt

Es ist beabsichtigt, die in den vorliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben. Einzelheiten zu Leistungsinhalten und zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3.2 Nicht beigefügte Vergabeunterlagen

Die nachfolgend aufgeführten Bestandteile der Vergabeunterlagen sind den übermittelten Vergabeunterlagen nicht beigefügt:

X Flughafenbenutzungsordnung, abrufbar unter https://www.hamburg- airport.de/de/agb-2688 EDV- und Dokumentationsrichtlinien des Auftraggebers, abrufbar unter https://www.hamburg-airport.de/de/agb-2688

3.3 Mitteilung zu Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Der Bieter hat in gleicher Weise zu verfahren, wenn sich für ihn aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis oder den sonstigen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen die Ausführung der Leistung nicht mit hinreichender Klarheit ergibt, er aber in seiner Kalkulation darauf abstellen will.

3.4 Sicherheitsbereich des Flughafens, §§ 8, 10 Luftsicherheitsgesetz

Die in den vorliegenden Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungen werden teilweise im Sicherheitsbereich (nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens) ausgeführt. Einzelheiten zu Erschwernissen und zusätzlichen Kosten bei einer Leistungserbringung im nicht allgemein zugänglichen Bereich sind den beigefügten Vertragsbedingungen zu entnehmen. Details zum hier erforderlichen Ausweiswesen entnehmen Sie bitte den Informationen unter https://www.hamburg-airport.de/de/unternehmen/b2b/airport-security-35704.

3.5 Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter

Die Kommunikation im Verfahren wird vorrangig über die Vergabeplattform des Auftraggebers erfolgen.

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4 Ortsbesichtigung (nur sofern vorgesehen)

Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten am Flughafen ist Pflicht. Die Ortsbesichtigung wird nach vorheriger Anmeldung beim Auftraggeber und Genehmigung durchgeführt (siehe Ziffer 1.2). Für die Anmeldung ist das vom Auftraggeber vorgesehene Formblatt „Anmeldung zur Ortsbesichtigung“ zu verwenden. Die Anmeldungen haben rechtzeitig gem. Einsendeschluss im Formblatt „Anmeldung zur Ortsbesichtigung“ zu erfolgen. Nur bei rechtzeitig beantragten Ortsbesichtigungen können Fragen der Bieter rechtzeitig gestellt und durch den Auftraggeber beantwortet werden. Der Auftraggeber wird mit der Genehmigung dem Bieter einen Termin für die Ortsbesichtigung vorgeben sowie ggf. weitere Hinweise (z.B. zur Dauer oder zum Treffpunkt) geben.

Die Anzahl der Teilnehmer auf Bieterseite ist begrenzt auf:

3 Personen

Sonstiges:

Die Ortsbesichtigungen finden mit den Bietern statt, die einen erfolgreichen Teilnahmeantrag eingereicht haben und zur Angebotsabgabe zugelassen wurden. Die Termine sind für die Kalenderwoche 50/2026 vorgesehen. Wir bitten Sie, sich den entsprechenden Zeitraum bereits vorsorglich freizuhalten.

Der Auftraggeber behält sich nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die Dauer der Besichtigung zu kürzen, falls der Bieter zu seinem Besichtigungstermin zu spät erscheint.

5 Hinweise zur Erstellung des indikativen Angebots

5.1 Angebotsbestandteile

Angebotsbestandteile sind das vom Bieter ausgefüllte Angebotsschreiben gemäß beigefügtem Formblatt "Angebot" sowie die dort auf S.1 einleitend als Anlagen genannten Unterlagen

5.2 Angebotserklärungen gemäß Formblätter

X Leistungsverzeichnis

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X Formblatt "Angebot":

X Formblatt "Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters"

Die Erklärung gilt sowohl für das Vergabeverfahren wie auch im Auftragsfall für die Vertragsdurchführung.

X Formblatt "Verpflichtungserklärung des Bieters"

Die Erklärung gilt sowohl für das Vergabeverfahren wie auch im Auftragsfall für die Vertragsdurchführung.

X Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung"

Nur bei Vorliegen einer Bietergemeinschaftserkklärung ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und ein Vertreter zu benennen. Liegt keine Bietergeminschaft vor, ist das vorliegende Formular nicht mit dem Angebot abzugeben.

X Formblatt "Verzeichnis der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer"

Die für die Leistungserbringung ggf. vorgesehenen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer/Subunternehmer sind namentlich mit dem Angebot gemäß Formblatt zu benennen. Soweit im Angebot keine entsprechenden Angaben gemacht werden oder das vorliegende Formblatt nicht abgegeben wird, wird die ausgeschriebene Leistung als Eigenleistung des Bieters angeboten.

X Bestätigung des Bieters über eine gemäß Ziffer 4 zwingend vorgesehene und durchgeführte Ortsbesichtigung

5.3 Weitere Angebotserklärungen

Werden die nachfolgend aufgeführten Angebotserklärungen, die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien herangezogen werden, nicht dem Angebot beigefügt, scheidet eine Nachforderung aus. Das Angebot ist dann auszuschließen. Dies ist bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind vom Bieter zusätzlich mit dem Angebot vorzulegen. Diese Unterlagen werden im Auftragsfall nur dann und soweit Vertragsgegenstand, als der Auftraggeber im weiteren Verlauf des Verfahrens hierauf ausdrücklich hinweist.

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5.3.1 Wertungsrelevante Konzepte

Die nachfolgenden Konzepte sind wertungsrelevant, siehe Ziffer 10.1.

Konzept Gestaltung, Attraktivität und Marketingauftritt

In diesem Konzept sind der Outlet-Name und die Sortimentsliste inkl. Preise (Bereitstellung als offene Excel-Datei und als PDF-Datei) darzulegen. Zu erläutern ist ebenso die Präsentation der Speisen und Getränke sowie das Angebot an Markenprodukten, insbesondere unter dem Aspekt des Themenbezugs zum gastronomischen Konzept. Es soll das geplante Ambiente (Licht-Gestaltung, Mobiliar, dekorative Elemente etc.), die Fern- und Außenwirkung des Outlets dargestellt und die Übersichtlichkeit und Geräumigkeit der Fläche mit Hilfe von Visualisierungen und Plänen verdeutlicht werden. Es wird eine Entwurfsdarstellung mit Grundrissplan/ Ansichten und Schnitten erwartet sowie farbige 3D Visualisierungen mit mindestens zwei Blickpunkten. Außerdem wird ein Gesamtprojekt-Terminplan mit Darstellung der Planungs-, Vergabe- und Ausbauphase erwartet. Auch ein möglicher digitaler Auftritt, geplante Kundenbindungsinstrumente und Kundenkommunikation samt Kommunikationstools sollen erläutert und in dieses Konzept integriert werden.

Betriebskonzept (Abläufe, Organisation, Funktionalität...)

Darzustellen ist, wie die betriebliche Organisation und die operativen Abläufe auf der gesamten Fläche je Outlet erfolgen sollen. Dies betrifft sowohl die Tresenbereiche mit Gast-Anstellverhalten, Bestellabläufen und Pick-up-Points als auch die Gast-Aufenthaltsflächen mit Abräum- und Reinigungsvorgängen sowie die rückwärtigen Bereiche und Produktionsstätten.

Ebenfalls zu benennen und zu beschreiben sind die geplanten Umbauten, die an dem Outlet / den Outlets durch den Betreiber unter Berücksichtigung der Bestandsgegebenheiten (siehe Schnittstellen-Papier) erfolgen werden.

In tabellarischer Form soll eine Geräteliste der Hauptkomponenten insbesondere Heißgeräte wie z.B. Öfen, Fritteusen und die erforderlichen technischen Anschlusswerte wie Starkstrom, Luft- und Klimatechnik o.ä. benannt werden.

Personaleinsatzkonzept

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Vorzulegen ist ein Personaleinsatzkonzept mit dem im Falle des Vertragsschlusses die Vertragsleistungen vor Ort am Standort Hamburg Airport erbracht werden sollen.

Zu benennen sind konkrete Mitarbeiteranzahlen und Qualifikationen (Personalstärke/Einsatz in den einzelnen Schichten unter Beachtung der verschiedenen Wochentage und Tageszeiten).

Außerdem ist die personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projekt- bzw. Objektleiter, Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) darzulegen. Für die Darstellung des Leitungspersonals müssen zu den entsprechenden Mitarbeitern Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung mit Darstellung von maximal drei persönlichen Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bieters sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.

Qualitätskonzept

Ein Qualitätsmanagement hat verpflichtend stattzufinden.

In diesem Konzept soll das geplante Qualitätsmanagement erläutert werden, indem das geplante Qualitätsmanagement-System beschrieben, die geplanten Kontrollinstrumente dargelegt und die geplante Umsetzung der Qualitätssicherung dargestellt wird.

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wie der Pflicht zur HACCP-Zertifizierung, werden weitere projektbezogene Maßnahmen zur Qualitätssicherung erwartet.

Die Thematik Schädlingsbekämpfung soll hier ebenfalls aufgeführt werden.

Eine Kooperation und Informationsweitergabe an den Auftraggeber zu diesen Belangen werden vorausgesetzt.

5.3.2 Nicht wertungsrelevante Konzepte

  • Entfällt -

5.4 Vertragsbedingungen

Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter sein Einverständnis in die Vertragsbedingungen, die als Anlage beigefügt sind.

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5.5 Weitere Vorgaben für die Angebote

5.5.1 Das Angebot muss in sämtlichen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein, sofern nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen, auch für einzelne Unterlagen, eine andere, benannte Sprache zugelassen ist.

5.5.2 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

5.5.3 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

5.5.4 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl/Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

5.5.5 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

5.5.6 Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, die den Vorgaben der vorliegenden Ziffer 5.5 nicht entsprechen, auszuschließen.

5.6 Honorarangebot

5.6.1 Vertragsleistung Die vorliegend ausgeschriebene Leistung ist wie folgt anzubieten.

5.6.2 Tages- und Stundensätze

Das Honorarangebot muss ein Angebot über Tages- und Stundensätze für etwaige vergütungspflichtige Zusatzarbeiten oder Änderungsleistungen enthalten, abgestuft ausschließlich nach folgender Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen:

Alle Kategorien: gemäß Leistungsverzeichnis

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5.6.3 Nebenkostenzuschlag

Eine gesonderte Erstattung der Nebenkosten findet nicht statt. Die Abgeltung der Nebenkosten ist in die angebotenen Honorare einzurechnen.

6 Form der Angebote

Für die Einreichung des Angebots sind über die Angaben nach voranstehender Ziffer 1 folgende Vorgaben zu beachten:

Angebote sind über die Vergabeplattform des Auftraggebers in Textform einzureichen. Zur Wahrung der Textform ist die Person zu benennen, die die Erklärung abgibt.

Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Über die Nachrichtenfunktion im Bietercockpit oder per Email eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht zugelassen und führen zum Ausschluss. Eine doppelte Einreichung (zusätzlich per Nachricht oder Email) führt ebenfalls zum Ausschluss. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp Folgende Angebotsbestandteile müssen eingereicht werden:

X Leistungsverzeichnis

X Formblatt "Angebot":

X Formblatt "Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters"

X Formblatt "Verpflichtungserklärung des Bieters"

X Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung"

X Formblatt "Verzeichnis der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer"

X Bestätigung des Bieters über eine gemäß Ziffer 4 zwingend vorgesehene und durchgeführte Ortsbesichtigung

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7 Sicherheiten

Es werden im Auftragsfall die in den Vertragsbedingungen vorgesehenen Sicherheiten gefordert.

  • Vertragserfüllungsbürgschaft

8 Festlegung zur Losaufteilung

Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

9 Nebenangebote

9.1 Zulassung von Nebenangeboten

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

10 Zuschlagskriterien und weitere Wertungsvorgaben

10.1 Zuschlagskriterien sind die nachfolgend benannten Kriterien

Absolute Umsatzerwartung Vertragslaufzeit, Gewichtung (in %): 10 Nettoergebnis (nach Abzug BetrVG) Vertragslaufzeit, Gewichtung (in %): 15 Betriebsergebnisgarantie Vertragslaufzeit, Gewichtung (in %): 20 Investitionssumme (Business Plan-Bewertung), Gewichtung (in %): 10 Konzept Gestaltung, Attraktivität und Marketingauftritt, Gewichtung (in %): 15 Betriebskonzept (Abläufe, Organisation, Funktionalität...), Gewichtung (in %): 10 Personaleinsatzkonzept, Gewichtung (in %): 12,5 Qualitätskonzept, Gewichtung (in %): 7,5

10.2 Weitere Wertungsvorgaben

Die Preisangebote zu Eventual-/Bedarfspositionen/Optionen/Tages- und Stundensätzen in der Leistungsbeschreibung/im Leistungsverzeichnis werden nicht mit den dort genannten Massen und Mengenangaben sowie sonstigen dort aufgeführten Leistungsanforderungen in die Wertung der Angebote mitaufgenommen; die in den beigefügten Vertragsbedingungen enthaltenen Bestimmungen zur Beauftragung von Eventualpositionen (u.ä.)/Optionen bleiben hiervon unberührt.

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10.3 Verwendung einer Wertungsmatrix

10.3.1 Bewertung des Angebotspreises (sowie etwaiger Unterkriterien)

Der Auftraggeber wird bei der Bewertung der Angebote (ggf. erforderliche Zwischenwertung/en sowie die abschließende Wertung) eine Bewertungsmatrix mit einem Punktesystem verwenden, bei dem maximal 1.000 Punkte erreicht werden können. Die maximale Punktezahl entspricht der Gesamtgewichtung der vorgenannten Zuschlagskriterien sowie Unterkriterien von 100 %.

10.3.2 Bewertung der Unterkriterien des Zuschlagskriteriums "Angebotsbezogene Qualitäts- und Leistungsmerkmale"

Die Bewertung der Unterkriterien erfolgt auf der Grundlage der in Ziffer 5.3 jeweils mitgeteilten Konzeptinhalte. Die benannte prozentuale Gewichtung der benannten Unterkriterien fließt mit einer entsprechenden maximalen Punktezahl für die Bewertung ein.

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5 Punkte Der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt.

4 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.

3 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen.

2 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Das Angebot enthält zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen.

1 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen.

0 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Das Angebot enthält zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.

Die Wertung der Konzeptdarstellungen als Unterkriterien erfolgt für jedes Konzept gesamtheitlich mir der vorliegend dargestellten Bewertungsmethode. Die jeweils aufgeführten Unterpunkte stellen keine Unterkriterien dar, die jeweils gesondert bewertet und gewichtet sind. Dasjenige Konzept erhält die maximale Punktzahl, das alle jeweils genannten Aspekte vollständig, übersichtlich und auftragsbezogen auf den Vertragsgegenstand in Textform enthält und hierdurch eine nachvollziehbare Darstellung entsteht, aus welcher der Auftraggeber erkennen kann, dass der Bieter die jeweils gestellten Anforderungen im Auftragsfall entsprechend der Anforderungen der Vergabeunterlagen umsetzen wird.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jedes Unterkriterium erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung des Unterkriteriums erzielt werden kann.

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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote auszuschließen, die bei einem der vorgenannten Unterkriterien der angebotsbezogenen Qualitäts- und Leistungsmerkmale gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab folgende Bewertung erhalten:

0-2 Punkte

10.3.3 Abweichende Bewertungsmethode

Die Gewichtung des finanziellen Angebots wird mit einer maximalen Punktzahl für die Bewertung der finanziellen Zuschlagskriterien mit 500 Punkten umgesetzt.

Für die Bewertung der Zuschlagskriterien A1, A2, A3 und A4 (ggf. Zwischenwertung/en sowie die Endwertung) wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen:

A1: Absolute Umsatzerwartung Vertragslaufzeit

Bewertet wird die aufsummierte Umsatzerwartung über die Gesamtlaufzeit (Total in €). Die prozentuale Gewichtung mit 10,0 % wird mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgesetzt. Die Punkteverteilung erfolgt ausgehend vom höchsten abgegebenen Gebot (höchster €-Wert = Höchstpunktzahl), niederrangige Gebote werden hiervon ausgehend interpoliert bepunktet. Ein Angebot ohne Umsatzerwartung erhält 0 Punkte.

Errechnete Ergebnisse werden auf ganze Zahlen kaufmännisch gerundet.

A2: Nettoergebnis (nach Abzug BetrVG) Vertragslaufzeit

Bewertet wird das aufsummierte Nettoergebnis über die Gesamtlaufzeit (Total in €) sowie die ergebnisabhängige und umsatzabhängige Betriebsführungsvergütung. Die prozentuale Gewichtung mit 15 % wird mit einer maximalen Punktzahl von 150 Punkten umgesetzt. Die Punkteverteilung erfolgt ausgehend vom höchsten abgegebenen Gebot (höchster €-Wert = Höchstpunktzahl), niederrangige Gebote werden hiervon ausgehend interpoliert bepunktet. Ein Angebot ohne Nettoergebnis erhält 0 Punkte.

Errechnete Ergebnisse werden auf ganze Zahlen kaufmännisch gerundet.

A3: Betriebsergebnisgarantie Vertragslaufzeit

Bewertet wird die Bertriebsergebnisgarantie über die Gesamtlaufzeit (Total in €). Die prozentuale Gewichtung mit 20 % wird mit einer maximalen Punktzahl von 200 Punkten umgesetzt. Die Punkteverteilung erfolgt ausgehend vom höchsten abgegebenen Gebot (höchster €-Wert = Höchstpunktzahl), niederrangige

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Gebote werden hiervon ausgehend interpoliert bepunktet. Ein Angebot ohne Bertriebsergebnisgarantie erhält 0 Punkte.

Errechnete Ergebnisse werden auf ganze Zahlen kaufmännisch gerundet.

A4: Investitionssumme (Business Plan-Bewertung)

Bewertet wird hier, inwieweit die Leistungseinschätzung plausibel ist. Die prozentuale Gewichtung mit 10 % wird mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgesetzt.

11 Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens

Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote wie folgt prüfen und werten:

11.1 Mindestbedingungen für Angebote

11.1.1 Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen

Der Auftraggeber wird Angebote zwingend ausschließen, wenn einer der genannten Ausschlussgründe vorliegt.

11.1.1.1 Das Angebot ist dem Auftraggeber nach Ablauf des benannten Schlusstermins für die Einreichtung der Angebote verspätet zugegangen.

11.1.1.2 Der Bieter ist zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.

11.1.1.3 Das Angebot entspricht nicht der nach Ziffer 6 vorgegebenen Form. Im Angebotsformular ist der Name der Person, die die Erklärung abgibt, nicht genannt.

11.1.1.4 Es liegt eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache mit Beteiligung des Bieters vor.

11.1.1.5 Der Bieter hat eine durch eine entsprechende Kennzeichnung in voranstehender Ziffer 4 als zwingend geforderte Ortsbesichtigung nicht durchgeführt.

11.1.1.6 Der Bieter erfüllt eine in den Vergabeunterlagen vom Auftraggeber ausdrücklich als Mindestbedingung gekennzeichnete Anforderung nicht.

11.1.1.7 Das Angebot ist im Hinblick auf leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen,

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unvollständig. Die betrifft neben Preisangaben auch Konzeptdarstellungen nach Ziffer 5.3.1 Die Bieter werden angehalten, die Angaben vollständig vorzulegen.

11.2 11.2 Ablauf des Vergabeverfahrens

Das Verhandlungsverfahren wird aufgrund der Komplexität des Leistungsinhalts in die nachfolgenden Verfahrensschritte aufgeteilt.

11.2.1 Einreichung indikativer Angebote und Präzisierung der Vergabeunterlagen (Phase 1)

Alle Bieter haben zunächst in einem ersten Verfahrensschritt indikative Angebote bis zu dem unter Ziff. 1 genannten Schlusstermin für die Einreichung der Angebote abzugeben.

11.2.1.1 Formale Prüfung der indikativen Angebote

Der Auftraggeber wird die indikativen Angebote zunächst prüfen und Angebote ausschließen, wenn einer der nachfolgend genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt:

  • Das Angebot ist dem Auftraggeber nicht über die Vergabeplattform bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote zugegangen.

  • Der Bieter ist zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.

  • Das Angebot entspricht nicht der vorgegebenen Form.

  • Der Bieter hat sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligt.

11.2.1.2 Aufklärung und erste Verhandlungsrunde

Der Auftraggeber wird mit allen Bietern, die ein indikatives Angebot eingereicht haben und für die kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt (siehe oben), eine Aufklärung zu den Angebotsinhalten durchführen. Die Bieter haben im Rahmen des vorliegenden Verfahrensschrittes die Möglichkeit, Anpassungsvorschläge bzw. Verhandlungsangebote im Hinblick auf die Leistungsinhalte sowie die vertraglichen Grundlagen einzureichen.

Der Auftraggeber wird die von den Bietern eingereichten Anpassungsvorschläge bzw. Verhandlungsangebote prüfen und nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Einzelfall entscheiden, ob diese aufgegriffen werden und/oder die Vergabeunterlagen entsprechend den

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Verhandlungsangeboten angepasst werden. Ein Anspruch auf Berücksichtigung von Verhandlungsangeboten besteht nicht.

Aus dem Verfahrensschritt der indikativen Angebote können sich somit Anpassungen, Ergänzungen und Präzisierungen der Leistungsbeschreibung sowie der vertraglichen Grundlagen ergeben.

Zum Abschluss dieses Verfahrensschrittes wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen präzisieren und die Bieter auf dieser Grundlage zur Einreichung verbindlicher Angebote innerhalb einer angemessenen Angebotsfrist auffordern. Die Präzisierungen können Anpassungen der Leistungsinhalte sowie der vertraglichen Grundlagen beinhalten.

11.2.2 Einreichung verbindlicher Angebote (Phase 2)

Nach Einreichung der verbindlichen Angebote stellt sich der vorgesehene Verfahrensablauf wie folgt dar:

11.2.2.1 Der Auftraggeber wird die Bieter, die ein indikatives Angebot eingereicht haben, zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auffordern und hierfür ein entsprechendes Formblatt übermitteln.

Die Angebote werden zunächst formal und inhaltlich geprüft.

Der Auftraggeber wird Angebote zwingend ausschließen, wenn einer der genannten Ausschlussgründe vorliegt:

  • Das Angebot ist dem Auftraggeber nach Ablauf des benannten Schlusstermins für die Einreichung der Angebote verspätet zugegangen.

  • Der Bieter ist zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.

  • Das Angebot entspricht nicht der nach Ziffer 6 vorgegebenen Form. Im Angebotsformular ist der Name der Person, die die Erklärung abgibt, nicht genannt.

  • Es liegt eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache mit Beteiligung des Bieters vor.

  • Der Bieter erfüllt eine in den Vergabeunterlagen vom Auftraggeber ausdrücklich als Mindestbedingung gekennzeichnete Anforderung nicht.

  • Das Angebot ist im Hinblick auf leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen,

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unvollständig. Dies betrifft neben Preisangaben auch Konzeptdarstellungen nach Ziffer 5.3.1. Die Bieter werden angehalten, die Angaben vollständig vorzulegen.

  • Der Bieter hat eine durch eine entsprechende Kennzeichnung in voranstehender Ziffer 4 als zwingend geforderte Ortsbesichtigung nicht durchgeführt.

11.2.2.2 Sofern kein zwingender Ausschluss nach Ziffer 11.1, sondern ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss des Angebots vor.

11.2.2.3 Aufklärung mit Möglichkeit der Angebotsanpassung

Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nach § 52 Abs. 2 SektVO nachzufordern, soweit eine Nachforderung nicht nach § 52 Abs. 3 SektVO ausgeschlossen ist, vgl. Ziffer 11.1.7, oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben und hierbei Angebotsanpassungen durch die Bieter zuzulassen.

11.2.2.4 Auswahl der Bieter für Verhandlungen

Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 15 Abs. 4 SektVO den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Eintritt in Verhandlungen zu vergeben.

Der Auftraggeber wird - sofern der Zuschlag nicht auf der Grundlage von § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot erteilt werden soll - mit denjenigen Bietern Vertragsverhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorliegend benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, auf der Grundlage der eingereichten Angebote sowie etwaiger hierzu ggf. für erforderlich gehaltener Angebotsaufklärungen unter Anwendung der benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung den Kreis derjenigen Bieter festzulegen, welche aufgrund der Zwischenwertung eine erfolgversprechende Rangstelle einnehmen. Die Bieter, die aufgrund der Zwischenwertung keine erfolgversprechende Rangstelle einnehmen, verbleiben nicht mehr im Verfahren und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung mit Begründung; die spätere Informationserteilung nach § 134 GWB bleibt hiervon unberührt. Es wird empfohlen, bei der Angebotsausarbeitung die vorgenannte vorbehaltene Zwischenwertung und deren Konsequenzen sorgfältig zu berücksichtigen.

Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Angebote, Bieter - auch mehrfach - zur schriftlichen oder

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mündlichen Aufklärung von Angebotsinhalten bzw. zur Überarbeitung der Angebote aufzufordern.

Der Auftraggeber wird die jeweils im Vergabeverfahren verbleibenden Bieter über die jeweils anstehenden weiteren Verfahrensabläufe zeitgleich rechtzeitig unterrichten.

11.3 Fakultativer Ausschluss von Angeboten

Sofern kein zwingender Ausschlussgrund nach Ziffer 11.1, sondern ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss des Angebots vor.

11.4 Aufklärung mit Möglichkeit der Angebotsanpassung

Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nach § 52 Abs. 2 SektVO nachzufordern, soweit eine Nachforderung nicht nach § 52 Abs. 3 SektVO ausgeschlossen ist, vgl. Ziffer 11.1.7, oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben und hierbei Angebotsanpassungen durch die Bieter zuzulassen.

11.5 Auswahl der Bieter für Verhandlungen

11.5.1 Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 15 Abs. 4 SektVO den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Eintritt in Verhandlungen zu vergeben.

11.5.2 Der Auftraggeber wird - sofern der Zuschlag nicht auf der Grundlage von § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot erteilt werden soll - mit denjenigen Bietern Vertragsverhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorliegend benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.

Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, auf der Grundlage der eingereichten Angebote sowie etwaiger hierzu ggf. für erforderlich gehaltener Angebotsaufklärungen unter Anwendung der benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung den Kreis derjenigen Bieter festzulegen, welche aufgrund der Zwischenwertung eine erfolgversprechende Rangstelle einnehmen. Die Bieter, die aufgrund der Zwischenwertung keine erfolgversprechende Rangstelle einnehmen, verbleiben nicht mehr im Verfahren und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung mit Begründung; die spätere Informationserteilung nach § 134 GWB bleibt hiervon unberührt.

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Es wird empfohlen, bei der Angebotsausarbeitung die vorgenannte vorbehaltene Zwischenwertung und deren Konsequenzen sorgfältig zu berücksichtigen.

11.5.3 Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Angebote Bieter – auch mehrfach – zur schriftlichen oder mündlichen Aufklärung von Angebotsinhalten bzw. zur Überarbeitung der Angebote aufzufordern.

11.5.4 Der Auftraggeber wird die jeweils im Vergabeverfahren verbleibenden Bieter über die jeweils anstehenden weiteren Verfahrensabläufe zeitgleich rechtzeitig unterrichten.

12 Sonstige Hinweise

12.1 Zusätze für ausländische Bieter

Falls der Bieter seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat und noch nicht Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft ist, hat er vor der Erteilung des Auftrages nachzuweisen, dass er sein Unternehmen, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, zur Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Für den Fall, dass der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit ist, hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.

Ausländische Bewerber mit Sitz außerhalb des Bereichs der Europäischen Gemeinschaft haben den Nachweis zu erbringen, dass das zuständige Arbeitsamt die erforderlichen Arbeitserlaubnisse erteilt.

Bei Auftragserteilung ist ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter zu benennen.

Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt neben den in Ziffer 1. der beiliegenden Vertragsbedingungen aufgezählten Vertragsbestandteilen ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein eventuelles gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Weiteres

Information zur Schriftform im Vertrag über "eSignature" von DocuSign

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Im Auftragsfall wird die Schriftform im Vertrag mittels der elektronischen Signatur "eSignature" von DocuSign verwendet. Ihnen entstehen durch die Nutzung von DocuSign keine Kosten und es sind keine Installationen notwendig, da diese Anwendung webbasiert ist.

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