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Auftraggeber
Bezeichnung Vergabeverfahren Formblatt 08 – Vertragserfüllungsbürgschaft
Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Firma
[Name und Anschrift des Auftragnehmers]
als Auftragnehmer hat am _________ mit der [Datum]
[Name/Firma]
einen Vertrag für
[VN/Bezeichnung]
abgeschlossen. Der vorgenannte Vertrag lag bei Unterzeichnung der vorliegenden Bürg- schaftserklärung vor und liegt der vorliegenden Bürgschaftserklärung zugrunde.
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die Erfül- lung dieses Vertrages dem Auftraggeber eine Sicherheit in folgender Höhe zu stellen:
xx v.H. der Auftragssumme (ohne USt)
[xx.xxx,xx]€
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir
[Name und Anschrift des Bürgen]
hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur Gesamthöhe von
_________ €
in Worten: _________________________ €
an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung für die vertrags- gemäße Erfüllung, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Sie sichert bis zur Abnahme/Eintritt der Abnahmewirkungen entstandene Ansprüche.
Diese Bürgschaft sichert ausdrücklich auch Freistellungs- und Regressansprüche des Auftrag- gebers gegen den Auftragnehmer im Fall einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Drit- te aufgrund von § 14 AEntG und § 13 MiLoG sowie durch das Finanzamt oder andere amtliche Stellen wegen nicht geleisteter Zahlungen des Auftragnehmers.
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Auftraggeber
Bezeichnung Vergabeverfahren Formblatt 08 – Vertragserfüllungsbürgschaft
Auf das Recht zur Hinterlegung, die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB sowie die Einre- de der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB gilt nicht für den Fall, dass die Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Es gilt ausschließ- lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.
Die Ansprüche aus der Bürgschaft verjähren nach Ablauf von fünf Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem diese Ansprüche fällig werden.
Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bürgen
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