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EU 04 Bewerbungsbedingungen
Maßnahme Betrieb und strategische Weiterentwicklung des TikTok Kanals der FES @fes_online Vergabenummer 202684
Bewerbungsbedingungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Anträge (Vergabeverordnung – VgV).
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten o- der Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Angebotsfrist (§ 160 Abs. 3 GWB) darauf hinzuweisen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, können ausgeschlossen wer- den. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wett- bewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist im Falle der postalischen oder direkten Übermittlung an der dafür vorge- sehenen Stelle zu unterschreiben. Das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.3 Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärun- gen und Angaben enthalten. Angebote mit unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen werden ausgeschlossen, soweit dies in den Vergabeunterlagen oder der Auftragsbekanntmachung festgelegt wurde. Dasselbe gilt, wenn die vom Auftraggeber gesondert verlangten Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zu- satz „oder gleichwertiger Art“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollständig. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig, soweit diese nicht ausdrück- lich in den Vergabeunterlagen zugelassen wurden. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßge- bend. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Entwürfe und Ausarbeitungen sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht
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verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftrag- gebers über, soweit in der Angebotsaufforderung nichts Gegenteiliges festgelegt ist o- der der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von 24 Werktagen nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter.
3.4 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in den Vergabeunterlagen geregelt wurde. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatz- steuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe ohne Bedingungen gewertet, die als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme ge- währt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und wer- den im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3.5 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines ge- werblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
3.6 Soweit in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen gefordert, sind Angebot mit einer Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
- Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Belege für die Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leis- tungen anderer Unternehmer.
- Bietergemeinschaften
5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeich- nete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für die Durchführung des Vertra- ges geschäftsführende Mitglied bezeichnet ist,
- dass das geschäftsführende Mitglied die Mitglieder gegenüber dem Auftragge- ber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.2 Außer beim offenen Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen ge- bildet haben, nicht zugelassen.
- Nachweis für andere Unternehmen
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang des geplanten Nachunternehmer- einsatzes in seinem Angebot bezeichnen. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachun- ternehmer zu benennen und die erforderliche Eignung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) nachzuweisen. Zum Nachweis, dass ihm die
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erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, hat er zudem auf Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die geforderte wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), hat er mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflich- tungserklärung sowie die in Bezug genommenen Eignungsnachweise dieser Unterneh- men vorzulegen und nachzuweisen, dass bei diesen keine Auschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (vgl. § 47 VgV).
- Angebotsfrist, Öffnungstermin
7.1 Die Angebotsfrist läuft mit dem in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ genannten Termin ab. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in der Form ihrer Ein- reichung zurückgezogen werden.
7.2 Zu dem „Öffnungstermin“ sind keine Bieter zugelassen.
- Kosten
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere für das Bearbeiten und Einrei- chen des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
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