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Allgemeine_Geschäftsbedingungen_FES_TikTok_Kanal_der_FES_202684.pdf

Betrieb und Weiterentwicklung des TikTok-Kanals der Friedrich-Ebert-Stiftung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 10:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.

Vorbemerkung: Leistung an diesen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie übertragbares Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Nutzungsrecht ein, soweit vertraglich nicht anders Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. handelt es sich um vereinbart. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere zusätzliche Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 der die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung und öffentliche Zugänglichmachung in allen bekannten von Leistungen (VOL/B - Fassung 2003). Nutzungsarten einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung. Von der Einräumung des Die Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. wird nachfolgend als Nutzungsrechts sind auch unbekannte Nutzungsarten „Auftraggeber“ bezeichnet. erfasst. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an vorbestehenden Materialien, Techniken und Das beauftragte Angebot des Auftragnehmers – bestehend Arbeitsmethoden sowie am Know-How ein einfaches aus dem Auftrags-/Zuschlagsschreiben des Auftraggebers, Nutzungsrecht im vorgenannten Umfang ein, soweit deren der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Verwendung zur Nutzung der Produkte/Arbeitsergebnisse Auftraggebers inklusive der darin bezeichneten erforderlich ist. Vergabeunterlagen, insbesondere der Beschreibung der Leistung, dem Angebot des Auftragnehmers inklusive der 4.Ausführung der Leistung (zu § 4 VOL/B) Anlagen – wird nachfolgend als „Vertrag“ bezeichnet. 4.1 Für Maschinen, Geräte, Anlagen oder Anlagenteile hat 1.Geltungsbereich der Auftragnehmer eine Erklärung der Konformität mit den einschlägigen europäischen Normen vorzulegen und die 1.1 Diese AGB gelten nur, wenn der Auftragnehmer CE-Konformität nachzuweisen. Betriebs-, Bedienungs- Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische und Wartungsanleitungen in deutscher Sprache sind Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- Bestandteil der auszuführenden Leistung und von dem rechtliches Sondervermögen ist. Auftragnehmer mitzuliefern.

1.2 Die AGB finden insbesondere Anwendung auf Kauf-, 4.2 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des Dienst-, Werk- und Werklieferungsverträge. Vertrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, 1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entgegenstehende oder ergänzende allgemeine entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur eseininzeunh aAltrebne itnuehnmd ern wenigstens diejenigen dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Auftraggeber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich Mindestentgelts zu gewähren, dniea ch dem zugestimmt hat. Fehlt die schriftliche Zustimmung des Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz Auftraggebers, haben Allgemeine Geschäftsbedingungen mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für des Auftragnehmers selbst dann keine Gültigkeit, allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach wenn im Angebot oder sonstigen Schriftstücken vom § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Auftragnehmer auf sie Bezug genommen wird und oder einer nach § 3a des der Auftraggeber dem nicht widerspricht. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich 1.4 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften vorgegeben werden. Der Auftragnehmer hat durch haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine Prüfung und Abnahme entsprechender derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Verpflichtungen sicherzustellen, dass die von ihm bei der Vorschriften, soweit sie in diesen AGB und den Regelungen Ausführung der Leistung eingesetzten Unterauftragnehmer der VOL/B nicht abgeändert werden. die in Ziff. 4.2 Satz 1 genannten Pflichten ebenfalls einhalten. Für den Fall, dass der Auftraggeber von 2.Vertragsbestandteile (zu § 1 VOL/B) Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder eines eingesetzten 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: Unterauftragnehmers oder eines Personaldienstleisters auf a.etwaige ergänzende Vertragsbedingungen Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen wird, b.diese AGB des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von diesen c.die VOL/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ansprüchen frei. gültigen Fassung. 2.2 Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen 4.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der gilt die vorstehende Reihenfolge als Rangfolge. vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten.

  1. Ausführungsunterlagen, Nutzungsrechte (zu § 3 5. Art der Anlieferung und Versand (zu § 6 VOL/B) VOL/B) 5.1 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, trägt der 3.1 Der Auftraggeber wird Eigentümer der vom Auftragnehmer die Versandkosten inklusive sämtlicher Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Vertrags Nebenkosten des Versands; die Lieferung hat „frei Haus“ an übergebenen Unterlagen. Eine Rückgabe derselben kann den Erfüllungsort zu erfolgen (vgl. Ziff. 13). Die der Auftragnehmer nur bei Vorliegen der Lieferverpflichtung umfasst, soweit dies nach der Art der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen verlangen. Leistung zu erwarten ist, die betriebsfertige Aufstellung bzw. das Installieren/Montieren am Erfüllungsort. 3.2 Für den Fall, dass Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte des Auftragnehmers an den 5.2 Trägt der Auftraggeber aufgrund ausdrücklicher, vertragsgegenständlichen Produkten oder mindestens in Textform getroffener Vereinbarung Arbeitsergebnissen be- oder entstehen, räumt er dem ausnahmsweise die Versandkosten, gilt § 6 VOL/B. Auftraggeber hiermit ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Zusätzliche Gebühren für beschleunigte Beförderung werden nur erstattet, wenn eine solche Beförderung

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ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart worden 8.Abnahme (zu § 13 VOL/B) ist und die hierfür voraussichtlich anfallenden Zusatzkosten 8.1 Die Abnahme setzt neben der vertragsmäßigen vom Auftragnehmer vor der Vereinbarung angegeben Herstellung des Werks auch voraus, dass dem Auftraggeber wurden. sämtliche Betriebs-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, technische Datenblätter und Zulassungen übergeben 5.3 Der Auftragnehmer hat zum sicheren Transport worden sind. geeignete Transportverpackungen unter Berücksichtigung von Art und Gewicht der Ware sowie des eingesetzten 8.2 § 13 Nr. 2 Abs. 2 VOL/B und § 13 Nr. 2 Abs. 3 VOL/B Beförderungsmittels zu verwenden. Jegliche Verpackung finden keine Anwendung. § 640 muss den Anforderungen des Verpackungsgesetzes Abs. 3 BGB bleibt unberührt. entsprechen. Der Auftragnehmer ist zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungen gemäß den Regelungen des 9.Vergütung Verpackungsgesetzes verpflichtet. 5.4 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden durch die Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung vertraglich festgelegte Vergütung alle nach dem Vertrag (Warenkennzeichnung und Anzahl) sowie der und seinen Bestandteilen zu erbringenden Lieferungen und Auftragsnummer/Vergabenummer des Auftraggebers Leistungen und sämtliche mit diesen im Zusammenhang beizulegen. stehenden Aufwendungen des Auftragnehmers abgegolten. Von der Vergütung sind auch alle Nebenleistungen sowie 6. Pflichtverletzungen, Haftung (zu § 7 und § 14 VOL/B) alle Nebenkosten des Auftragnehmers (z. B. Transport-, Verpackungs-, Versicherungskosten) umfasst. Abgegolten 6.1 Abweichend von § 7 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B und § 14 Nr. 2 wird mit der Vergütung auch die etwaige Übertragung von b) VOL/B haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Nutzungsrechten an Produkten/Arbeitsergebnissen nach Regelungen, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ziff. 3.2 oder nach einer hiervon abweichenden vertraglichen und des Produkthaftungsgesetzes. Vereinbarung.

6.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber 10.Rechnung, Zahlung (zu § 15 und § 17 VOL/B) Ansprüche wegen der Verletzung von Urheber- /Schutzrechten durch die Nutzung der Leistungen geltend 10.1 Rechnungen sind je nach Art als Abschlags-, Teil- oder und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder Schlussrechnung zu bezeichnen und müssen den untersagt, wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl und Vorschriften des Umsatzsteuerrechts entsprechen. Trägt der auf seine Kosten die betroffenen Leistungen entweder in der Auftraggeber ausnahmsweise die Versandkosten, hat der Weise ändern oder ersetzen, dass sie nicht mehr die Auftragnehmer diese in einer Rechnung gesondert Urheber-/Schutzrechte des Dritten berühren, gleichwohl auszuweisen und zu belegen. Ein vereinbarter Nachlass ist aber allen vertraglichen Anforderungen entsprechen, oder auszuweisen und von der in Rechnung gestellten Vergütung den Auftraggeber von Ansprüchen des in Abzug zu bringen. Urhebers/Schutzrechtsinhabers freistellen. 10.2 Rechnungen müssen in elektronischer Form über die 6.3 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden sich Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter wechselseitig unverzüglich informieren, wenn Dritte https://xrechnung-bdr.de in dem Format XRechnung (EN Ansprüche wegen Urheber-/Schutzrechtsverletzungen 16931) übermittelt werden. Rechnungsformate, die nicht geltend machen. Der Auftragnehmer erstattet dem den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen, Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige werden vom Auftraggeber nicht angenommen; die Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die Rechnung gilt in diesem Fall als nicht gestellt. Die Pflicht geeigneten Abwehrmaßnahmen und zur elektronischen Rechnungsstellung gilt nicht für Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben Rechnungen, die nach Erfüllung eines Auftrags bis zu einer müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf Gesamtabrechnungssumme von Euro 1.000,00 (netto) einen Vorschuss in Höhe der geschätzten gestellt werden, es sei denn diese Rechnungen werden auf Verteidigungskosten. Grundlage eines geschlossenen Rahmenvertrages gestellt.

  1. Vertragsstrafe (zu § 11 VOL/B) 10.3 Ist nach den gesetzlichen Regelungen § 632a BGB auf einen Vertrag anwendbar, gilt für Abschlagszahlungen 7.1 Die Termine für die Lieferung und/oder Leistung des ausschließlich diese Bestimmung. Auftragnehmers sind im Vertrag festgelegt. Überschreitet der Auftragnehmer einen Termin und gerät er hierdurch in 10.4 Jegliche Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt des Verzug, so ist er verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Anspruchs auf Rückerstattung wegen fehlerhaft berechneter Werktag einer schuldhaften Überschreitung eine Lieferungen/Leistungen oder Forderungen. Bei Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 %, höchstens jedoch von 5 % Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlung kann des Anteils an der Netto-Vergütung zu zahlen, die dem bis sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der zu dem überschrittenen Termin geschuldeten Liefer- Bereicherung berufen. Im Falle der Überzahlung hat der /Leistungsstand entspricht. Insgesamt darf die Summe der Auftragnehmer den überzahlten Betrag unverzüglich zu zu zahlenden Vertragsstrafen jedoch nicht mehr als erstatten. 5 % der Netto-Gesamtvergütung des Vertrags betragen.

11.Datenschutz, Vertraulichkeit 7.2 § 340 Abs. 2 BGB findet Anwendung. Sonstige Rechte des Auftraggebers bleiben von der Geltendmachung der 11.1 Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch Vertragsstrafe unberührt. den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

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11.2 Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

11.3 Der Auftraggeber kann den Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich kündigen oder von diesem zurücktreten, wenn der Auftragnehmer seine Pflichten gem. Ziff. 11.1 und/oder Ziff. 11.2 schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, weil der Auftragnehmer Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.

11.4 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind verpflichtet, die im Rahmen der Durchführung des Vertrages erlangten Geschäftsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen, vertraulich zu behandeln. Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen dürfen nur zu den im Vertrag vorausgesetzten Zwecken genutzt und verwertet werden. Der Vertraulichkeitspflicht unterliegen nicht solche Informationen, die dem jeweils anderen Vertragspartner nachweislich bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen des Vertrages bekannt waren, von ihm nachweislich unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein bekannt sind und/oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden.

11.5 Ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, öffentliche Erklärungen zu der Vertragsbeziehung oder der Zusammenarbeit der Vertragspartner abzugeben oder hiermit gegenüber Dritten zu werben.

12.Zurückbehaltungsrechte

Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, die diesen zu Grunde liegenden Ansprüche des Auftragnehmers sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom Auftraggeber nicht bestritten.

13.Erfüllungsort

Ist der Erfüllungsort nicht explizit als solcher im Vertrag angegeben und nicht mindestens in Textform etwas anderes vereinbart, so hat die Lieferung/Leistung an dem Sitz der für die Vertragsdurchführung zuständigen Stelle des Auftraggebers zu erfolgen. Der Sitz der zuständigen Stelle ist im Vertrag benannt.

14.Anwendbares Recht, Vertragssprache

Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Vertragspartner aus dem Vertrag ergeben, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts. Die Vertragsdurchführung hat ausschließlich in deutscher Sprache zu erfolgen.

15.Streitigkeiten (zu § 19 VOL/B)

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Bonn.

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