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EU 02 Angebotsaufforderung
Maßnahme Betrieb und strategische Weiterentwicklung des TikTok Kanals der FES @fes_online Vergabenummer 202684
Ansprechpartner Abteilung Stefan Jaskiewicz FuO/Zentrale Dienste E-Mail Berlin vergabestelle@fes.de Telefax +49 (30) 269 35 9235
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES
Maßnahme: Betrieb und strategische Weiterentwicklung des TikTok Kanals der FES @fes_online Vergabenummer: 202684 Vergabeform / Vergabeordnung: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, VgV Art des Auftrags: Rahmenvertrag Zuschlagsfrist (Bindefrist): 29.01.2027 (15.02.2027)
Wir bitten Sie, für die o.g. Maßnahme ein Angebot zu fertigen und dieses bei uns bis zum
18.12.2026, 10:00 Uhr über die Vergabeplattform evergabe.de
einzureichen.
Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen des Angebotes sind zu beachten. Mit Blick auf eine
effiziente Gestaltung eines fairen Verfahrens behalten wir uns vor, Angebote auszuschließen
bzw. bei der Wertung negativ zu berücksichtigen, die der vorgegebenen Struktur nicht entspre-
chen. Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, uns un-
verzüglich davon zu unterrichten.
- Anforderungen an das Angebot
Bitte beachten Sie die Vergabeunterlagen und verwenden Sie zur Angebotsabgabe das von uns
vorbereitete Angebotsschreiben. Kontrollieren Sie bitte anhand der Auflistung des Angebots-
schreibens die von Ihnen mit der Angebotsabgabe abzugebenden Anlagen.
Angebote sind in deutscher Sprache und unter Verwendung des von uns vorgeschriebenen An-
gebotsformulars mit den dort als „vom Bieter ausgefüllt mit dem Angebot zu überreichen“ ge-
kennzeichneten Unterlagen einzureichen,
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Angebote sind nur auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform eVergabe zulässig
(https://www.evergabe.de). Angebote, die postalisch, per Fax oder per E-Mail eingehen, müssen
vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Elektronische Angebote bedürfen
einer qualifizierten oder fortgeschrittenen Signatur, da erhöhte Anforderungen an die ☐ Sicherheit bestehen.
keiner Signatur. ☒
Im Übrigen beachten Sie bitte die beiliegenden Bewerbungsbedingungen.
- Auskünfte / Verpflichtung zur Aufklärung von Unklarheiten
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf bzw. Erhalt der Vergabeunterlagen über deren
Vollständigkeit zu versichern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter die oben bezeichnete Kontaktstelle
unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 11.12.2026, 10.00 Uhr darauf hinzuweisen.
- Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss
er in seinem Angebot Art und Umfang der durch diese auszuführenden Leistungen angeben.
Auf Verlangen sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die Eignung sowie
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
- Nebenangebote
Nebenangebote sind
nicht zugelassen.
zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot.
in technischer Hinsicht zugelassen.
zugelassen.
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- Inhaltliche Anforderungen an die Angebote
5.1 Kostenplan
Der Kostenplan muss alle im Rahmen des Leistungsbildes geforderten Preisangaben enthalten
sowie einen einheitlichen Stundenverrechnungssatz und Tagesverrechnungssatz (acht Stun-
den) netto und brutto.
Evtl. anfallende Fahrtkosten werden nach Aufwand und nur mit Originalbeleg erstattet und
sind gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) abzurechnen. Dabei ist ausschließlich die preis-
günstigste Variante abzurechnen.
5.2 Leistungskonzept
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Leistungskonzept entsprechend des Leistungsbildes
einzureichen. Aus diesem muss hervorgehen, wie die einzelnen Leistungen erbracht werden
können. Innerhalb des Konzeptes werden insbesondere die Kreativität, die Innovation, die Au-
thentizität sowie die Trendaktualität der Ausführungen bewertet.
5.3 Personalkonzept
Innerhalb des Personalkonzeptes ist eine Beschreibung derjenigen Personen einzureichen, die
im Falle des Zuschlages das Projekt umsetzen (z. B. im Rahmen von Kurzlebensläufen) sowie
deren Vertretungsregelungen. Hier soll insbesondere auf den Bereich Erfahrungen von Bil-
dungscontent im Bereich Social Media mit dem Schwerpunkt auf TikTok und Erfahrungen mit
einer jungen Zielgruppe eingegangen werden. Es soll ferner dargelegt werden, in welchen Zei-
ten die vorgestellten Projektteammitglieder erreichbar sind, auf welchen Wegen die Kommuni-
kation zwischen ihnen und der FES erfolgen soll und wie schnell die Reaktionszeiten sind.
- Prüfung und Wertung der Angebote
Die FES wird die Prüfung und Wertung der Angebote gemäß §§ 56 ff. VgV vornehmen. Das
wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt:
Anhand der in der Bekanntmachung veröffentlichten Kriterien und deren Rangfolge /
Gewichtung.
Anhand folgender Kriterien:
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| 1. Preis | 50 % |
| 2. Leistungskonzept | 30 % |
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- Personalkonzept 20 %
6.1 Wertung des Preises
Die Preiswertung erfolgt anhand der Preisangaben der Bieter im einzureichenden Kostenplan. Gewertet
werden die Preisangaben (PA):
- Tagesverrechnungssatz,
- Stundenverrechnungssatz,
- Kosten der Studionutzung beim Bieter pro Tag inkl. Redaktion und Scripting, Factchecking, Dreh,
Postproduktion und einer Korrektur- und Freigabeschleife, Auswahl von Schnittbildern und
Sounds (Prüfung der Rechte und Lizenzen),
netto im Bietervergleich unter Berücksichtigung des oben angegebenen Gewichtungskoeffi-
zienten.
Hierbei gilt:
Maximale Punktzahl pro Preisangabe: 10 Punkte
Relative Berechnung der Punkte:
Der Bieter mit der jeweils niedrigsten PA erhält 10 Punkte. Die Punktevergabe der ande-
ren Bieter wird relativ hierzu nach folgender Formel berechnet:
(PA Stundenverrechnungssatz Bieter – PA niedrigstes Angebot) Punkte = 10 – 10 x ( ----------------------------------------------------- )
PA niedrigstes Angebot
(PA Tagesverrechnungssatz Bieter – PA niedrigstes Angebot) Punkte = 10 – 10 x ( ----------------------------------------------------- )
PA niedrigstes Angebot
(PA Studionutzung pro Tag Bieter – PA niedrigstes Angebot) Punkte = 10 – 10 x ( ----------------------------------------------------- )
PA niedrigstes Angebot
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Wird hiernach in Relation zur PA des niedrigsten Angebotes eine negative Punktzahl errechnet,
wird dies einer Bewertung mit 0 Punkten gleichgesetzt.
Die errechnete Punktzahl wird mit dem oben angegebenen Gewichtungskoeffizienten multipliziert. Die errechnete Punktzahl wird ggf. auf zwei Nachkommastellen mathematisch gerundet. Hieraus ergibt sich für jeden Bieter die Preispunktzahl (P).
6.2 Wertung Leistungskonzeptes
Die Wertung der Konzepte, wie sie in Nr. 5.2.1. gefordert sind, erfolgt im Wege der Punkt-
vergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 5 Punkten (sehr gut).
| Zuschlagskriterien | Gewichtung in % | Bewertungsmaßstab |
|---|---|---|
| Wertung des Leistungskonzeptes: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Leis- tungskonzept entsprechend des Leistungs- bildes einzureichen. Aus diesem muss her- vorgehen, wie die einzelnen Leistungen er- bracht werden können. Innerhalb des Kon- zeptes werden insbesondere die Kreativi- tät, die Innovation, die Authentizität sowie die Trendaktualität der Ausführungen be- wertet. | 30 | 5 Punkte = klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise, keine Fragen bleiben offen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts (auch im Bietervergleich). 4 Punkte = klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise, mit einigen offenen Fragestel- lungen, gute fachliche Qualität und Schlüssig- keit des Konzepts (auch im Bietervergleich). 3 Punkte = brauchbar strukturierte Vorgehens- weise, mit einigen offenen Fragestellungen, zu- friedenstellende fachliche Qualität und Schlüs- sigkeit des Konzepts (auch im Bietervergleich). 2 Punkte = brauchbar strukturierte Vorgehens- weise mit einigen Mängeln, mehrere Fragen bleiben offen, ausreichende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts (auch im Bieter- vergleich). 1 Punkt = einigermaßen strukturierte Vorge- hensweise, mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssig- keit des Konzepts (auch im Bietervergleich). 0 Punkte = unstrukturierte Vorgehensweise, mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Kon- zepts (auch im Bietervergleich). |
Die Bewertung der Konzeption erfolgt im Wege der Punktvergabe von 0 Punkten (ungenügend)
bis 5 Punkten (sehr gut) multipliziert mit der angegebenen Gewichtung des Unterkriteriums.
Die Gesamtsumme aus den je Unterkriterium erreichten Punkten ergibt sodann für jeden Bieter
die erreichte Leistungspunktzahl 1 (L 1).
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6.3 Wertung des Personalkonzeptes
Die Wertung der Konzepte, wie sie in Nr. 5.3 gefordert ist, erfolgt im Wege der Punktvergabe
von 0 Punkten (ungenügend) bis 5 Punkten (sehr gut).
| Zuschlagskriterien | Gewichtung in % | Bewertungsmaßstab |
|---|---|---|
| Wertung des Personalkonzeptes: Innerhalb des Personalkonzeptes ist eine Beschreibung derjenigen Personen einzu- reichen, die im Falle des Zuschlages das Projekt umsetzen (z. B. im Rahmen von Kurzlebensläufen) sowie deren Vertre- tungsregelungen. Hier soll insbesondere auf den Bereich Erfahrungen von Bil- dungscontent im Bereich Social Media mit dem Schwerpunkt auf TikTok und Er- fahrungen mit einer jungen Zielgruppe eingegangen werden. Es soll ferner darge- legt werden, in welchen Zei-ten die vorge- stellten Projektteammitglieder erreichbar sind, auf welchen Wegen die Kommuni- kation zwischen ihnen und der FES erfol- gen soll und wie schnell die Reaktionszei- ten sind. | 20 | 5 Punkte = klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise, keine Fragen bleiben offen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts (auch im Bietervergleich). 4 Punkte = klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise, mit einigen offenen Fragestel- lungen, gute fachliche Qualität und Schlüssig- keit des Konzepts (auch im Bietervergleich). 3 Punkte = brauchbar strukturierte Vorgehens- weise, mit einigen offenen Fragestellungen, zu- friedenstellende fachliche Qualität und Schlüs- sigkeit des Konzepts (auch im Bietervergleich). 2 Punkte = brauchbar strukturierte Vorgehens- weise mit einigen Mängeln, mehrere Fragen bleiben offen, ausreichende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts (auch im Bieter- vergleich). 1 Punkt = einigermaßen strukturierte Vorge- hensweise, mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssig- keit des Konzepts (auch im Bietervergleich). 0 Punkte = unstrukturierte Vorgehensweise, mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Kon- zepts (auch im Bietervergleich). |
Die Bewertung der Konzeption erfolgt im Wege der Punktvergabe von 0 Punkten (ungenügend)
bis 5 Punkten (sehr gut) multipliziert mit der angegebenen Gewichtung des Unterkriteriums.
Die Gesamtsumme aus den je Unterkriterium erreichten Punkten ergibt sodann für jeden Bieter
die erreichte Leistungspunktzahl 2 (L 2).
Gemäß der angegebenen Preis-Leistungs-Gewichtung werden die Preispunktzahl (P) mit der
Preisgewichtung und die jeweilige Leistungspunktzahl 1 bis 2 (L 1 bis L 2) mit der Leistungs-
gewichtung multipliziert. Die Addition der beiden Ergebnisse ergibt die Summenkennzahl (Z).
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Bei einer Preis-Leistungs-Gewichtung von 50 % : 30 % : 20 % wird zur Berechnung der Sum-
menkennzahl (Z) die folgende Formel angewandt:
Z = 0,50P + 0,30L1 + 0,20*L2
Die Summenkennzahl (Z) bestimmt die Reihenfolge der Angebote, das Angebot mit der höchs- ten Summenkennzahl erhält Rang 1 etc.
Im Falle des Verhandlungsverfahrens behält sich die FES vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen zu erteilen.
- Mit dem Angebot beizufügende Unterlagen
03 Angebot / Angebotsschreiben
07 Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen
08 Bietergemeinschafts-/ARGE-Erklärung
Kostenplan gem. Punkt 5.1
Leistungskonzept gem. Punkt 5.2
Personalkonzept gem. Punkt 5.3
ggf. Zustimmungserklärung Selbständigkeit
Anlagen
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