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| Vergabenummer: | 2026/045 |
|---|---|
| Maßnahme: | Straßenbeleuchtung in der Stadt Husum |
| Leistung: | Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (Betrieb mit Instandhaltung und Störungsmanagement sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen) |
Anlage: Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlusskriterien gem. § 123 u. 124 GWB
| Ich versichere mit meiner Unterschrift an Eidesstatt, dass folgende Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 | |||
|---|---|---|---|
| GWB gegen mich/uns nicht vorliegen (bitte ankreuzen): | |||
| § 123 (1) | Eine rechtskräftige Verurteilung oder eine rechtskräftige Festsetzung einer Geld- buße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen: | Liegt nicht vor | Liegt vor |
| § 123 (1) 1. | § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) | ||
| § 123 (1) 2. | § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat | ||
| § 123 (1) 3. | § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche) | ||
| § 123 (1) 4. | § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden | ||
| § 123 (1) 5. | § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden | ||
| § 123 (1) 6. | § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver- kehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) | ||
| § 123 (1) 7. | § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) | ||
| § 123 (1) 8. | den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) | ||
| § 123 (1) 9. | Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder | ||
| § 123 (1) 10. | den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) | ||
| § 123 (4) 1. | Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht erfüllt | ||
| § 124 | Weitere Ausschlussgründe | Liegt nicht vor | Liegt vor |
| § 124 (1) 1. | Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde gegen geltende umwelt-, sozial- oder ar- beitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. | ||
| § 124 (1) 2. | Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. Das Unterneh- men befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. | ||
| § 124 (1) 3. | Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung be- gangen. | ||
| § 124 (1) 8. | Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten. |
Ggf. Firmenname
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