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Aufforderung zur Bewerbung
im Rahmen der Ausschreibung
Betrieb Gigabit-Netz in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg
Cluster 1
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsge- setz) zu beachten.
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Aufforderung zur Bewerbung
| Aufforderung zur Bewerbung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bereitstellung am: | 20.05.2025 | ||||
| Vorhaben | Betrieb Gigabit-Netz in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg – Cluster 1 | ||||
| Vergabe-/Projektnummer | 1024/24 AZ | ||||
| Vergabestelle und Auftrag- geber | Vergabestelle und Auftrag- | Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Schwommengasse 2 88273 Fronreute | |||
| geber | |||||
| Ansprechpartner der Vergabestelle | Rechtsanwalt Achim Zimmermann iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB Panoramastraße 29 70174 Stuttgart Telefon: 0049-(0)711/2535939-0 E-Mail: zimmermann@iuscomm.de | ||||
| Verfahrensart | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | ||||
| Vorbehalt Vergabe auf Er- stangebot | Vorbehalt Vergabe auf Er- | Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlun- gen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise. | |||
| stangebot | |||||
| Teilnahmefrist: | 24.06.2025, 11.00 Uhr | ||||
| Aufforderung Erstange- | 02.07.2025 | ||||
| bot und Teilnahme am | |||||
| Verhandlungsverfahren | |||||
| EU-Bekanntmachung | Versand an EU-Amtsblatt vom 20.05.2025 | ||||
| Hinweis | Hinweis | Dieses Dokument Aufforderung zur Bewerbung ist zum Verbleib beim Bewerber bestimmt und muss daher nicht mit der Bewerbung eingereicht werden. | |||
| Anlagen | Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb Bewerbung Netzbetriebs- und Pachtvertrag Anlage Aufgabenbeschreibung Anlage Kundenpotenzial Anlage Trassenkonzepte Zuschlagskriterien Zuwendungsbescheide Veröffentlichte Vorleistungspreise BNetzA |
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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Aufforderung zur Bewerbung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Auftraggeber beabsichtigt, den
Betrieb Gigabit-Netz in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg – Cluster 1
zu vergeben.
Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers zunächst aus der Anlage Aufgabeschreibung, auf die insoweit verwiesen wird.
Für die ausgeschriebenen Leistungen kommt mit Zuschlagsteilung im betreffenden Los je ein Netzbetriebs- vertrag auf Grundlage der Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag zustande. Änderungen im Laufe des wei- teren Verfahrens durch den Auftraggeber bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Vertrag ist nur in Bezug auf die entsprechend markierten Passagen verhandelbar. Wenn der Zuschlag auf ein Erstangebot erteilt wird, kommt der betreffende Vertrag mit etwaigen Änderungen und/oder Ergänzungen des obsiegenden Bieters in ebendiesem bezuschlagten Angebot für das jeweils bezuschlagte Los zustande. Im Falle der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe kommt der Vertrag auf Grundlage der vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe vorgegebenen Version und den vom obsiegenden Bieter darin vorgenommenen Ergänzungen (nur an den zugelassenen Passagen – Änderungen sind ansonsten nicht mehr zugelassen!) zu- stande. Dies ggf. mit weiteren Änderungen, die vom Auftraggeber per Bieterrundschreiben verbindlich zu- gesagt werden.
Der Bund hat unter Beteiligung der Bundesnetzagentur die Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu geförderten Netzen gemäß Anlage Veröffentlichte Vorleistungspreise BNetzA – siehe auch unter
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.pdf?__blob=publicationFile
verbindlich festgelegt.
Im Einzelnen:
- Losaufteilung und Auftraggeber
Die Leistung ist wie folgt in Lose aufgeteilt.
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| Losezeichnung | Zuwendungsbescheide | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Los 1 Aitrach | Bund Gigabit-RL 2.0 vom 30.04.2024 | Az.: 832.6/10-24 07BW21603 | ||||||
| Land BW VwV Gigabit vom 05.05.2025 | Az.: 4-8433.6/85 | |||||||
| Los 2 Argenbühl | Bund Gigabit-RL vom 27.12.2022 | Az.: 832.6/10-22 01BW21917 | ||||||
| Land BW VwV Gigabit vom 10.09.2021 | Az.: 7-8433.5/96-838128101 | |||||||
| Bund Gigabit-RL 2.0 vom 30.04.2024 | Az: 832.6/10-24 07BW21604 | |||||||
| Land BW VwV Gigabit vom 05.05.2025 | Az.: 4-8433.6/90 | |||||||
| Los 3 Fronreute | Bund Gigabit-RL vom 27.12.2022 | Az.: 832.6/10-22 01BW21922 | ||||||
| Land BW VwV Gigabit vom 10.09.2021 | Az.: 7-8433.5/83-838139030 | |||||||
| Bund Gigabit-RL 2.0 vom 30.04.2024 | Az.: 832.6/10-24 07BW21532 | |||||||
| Land BW VwV Gigabit vom 05.05.2025 | Az.: 4-8433.6/91 | |||||||
| Los 4 Wolfegg | Bund Gigabit-RL vom 27.12.2022 | Az.: 832.6/10-22 01BW21923 | ||||||
| Land BW VwV Gigabit vom 10.09.2021 | Az.: 7-8433.5/104-838138258 | |||||||
| Bund Gigabit-RL 2.0 vom 30.04.2024 | Az.: 832.6/10-24 07BW21552 | |||||||
| Land BW VwV Gigabit vom 05.05.2025 | Az.: 4-8433.6/92 |
- Verfahrensbedingungen
Es gelten die Bedingungen gemäß Anlage Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb.
- Vorgaben der Förderung
Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.
Los 1 Aitrach:
☒ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
☒ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch- land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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Los 2 Argenbühl:
☒ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022
☒ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch- land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021
☒ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
☒ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch- land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023
Los 3 Fronreute:
☒ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022
☒ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch- land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021
☒ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
☒ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch- land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023
Los 4 Wolfegg:
☒ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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☒ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch- land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021
☒ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
☒ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch- land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs- bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlä- gigen Förderprogramme einzuhalten.
Im Einzelnen gelten sodann neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich zu- gehöriger Leitfäden insbesondere die Vorgaben folgender Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im zugehörigen Zuwendungsbescheid zum jeweiligen Los in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter
Bundesförderung: https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/
bzw. unter
Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w
zum Download und zur Einsicht bereitstehen:
▪ Zuwendungsbescheid/-e über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe gemäß Anlage Zuwendungsbe- scheide sowie sämtliche Vorgaben bzw. Änderungen im Rahmen der Festsetzung der Zuwendungs- höhe durch finale/-n Zuwendungsbescheid/-e nach der Richtlinie für die Förderung zur Unterstüt- zung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ Zuwendungsbescheid/-e des Landes Baden – Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des In- nenministeriums gemäß Anlage Zuwendungsbescheide nach der Verwaltungsvorschrift des Innen- ministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gi- gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfi- nanzierung) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
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▪ Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ Anlage zur Gigabit-Rahmenregelung - „Hinweise zur Festlegung des Abfragezeitraums im Rahmen des Markterkundungsverfahrens in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid und sofern im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen
▪ Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungs- bescheid
▪ Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführ- ten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwen- dungen des Bundes („BNBest-Gigabit“) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ GIS-Nebenbestimmungen in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rah- men des geförderten Breitbandausbaus in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
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- Verfahren mit Zeitplan, Zuschlagskriterien
Aufgrund der geschätzten Höhe des Auftragswertes werden die Leistungen europaweit ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte unter www.ted.europa.eu und https://portal.gigabit-pt.de/Oeffentliche- Verfahren.do. Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.deutsche-evergabe.de zum Download bereit.
Das Verfahren wird auf Grundlage der Vorgaben der Vorgaben der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gel- tenden Fassung (vgl. BGBl. 2016, S. 624, 683 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 4 V.v. 17.09.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 222), durchgeführt. Im Übrigen sind die Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) zu beachten.
Der zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:
| Zeitplan (Änderungen vorbehalten) | |||
|---|---|---|---|
| Veröffentlichung am | 20.05.2025 | ||
| Teilnahmefrist | 24.06.2025 | ||
| Aufforderung Erstangebote | 02.07.2025 | ||
| Angebotsfrist Erstangebot | 29.07.2025, 11:00 Uhr | ||
| Verhandlungsverfahren (nur falls keine Vergabe auf ein Er- stangebot erfolgt) | 01.08.2025 | ||
| Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) | 07.08.2025 | ||
| Angebotsfrist finales Angebot | 10.09.2025, 11:00 Uhr |
Die Bieter werden dazu aufgefordert, sich den Termin für das Verhandlungsgespräch freizuhalten. Eine Verlegung des Verhandlungstermins ist grundsätzlich nicht möglich. Sie werden rechtzeitig vorab über die Uhrzeit, Art und Weise der Durchführung (Präsenz oder digital) sowie bei Präsenz über die Örtlichkeit mit Adresse informiert.
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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Aufforderung zur Bewerbung
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweisen und Erklärungen. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschluss- gründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten An- gaben und Nachweise als geeignet betrachtet werden kann.
Stufe 2 – Erstangebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungs- verfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene Bewerber wer- den mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstange- botes aufgefordert.
Ziel des Verhandlungsgespräches ist (soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich) die Erörterung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen des Netzbetriebs nebst Aufbau der aktiven Technik, Erbringung von Endkundendiensten, Wartung, In- standhaltung, Dokumentation und sonstige zugehörige Themen einschließlich Pachtzahlung bzw. Pacht- höhe. Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leis- tungen und vertragliche Regelungen sollen geklärt und verhandelt werden. Dies mit dem Ziel einer Opti- mierung und Verbesserung der Erstangebote. Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auf- traggeber ohne Verhandlungsverfahren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.
Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggebern ausdrück- lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlich einzureichenden Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise.
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhandlungsverfah- rens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern Dies gilt nur in Bezug auf die Lose, für die zur finalen Angebotsabgabe aufgefordert wird und keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgte. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden, soweit von Ihnen kein nachgebessertes, finales Angebot abgegeben wird.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß Anlage Zuschlagskriterien, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird. Die Wertung erfolgt losweise.
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Aufforderung zur Bewerbung
- Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer, EEE und Präqualifizierung sowie Erklärungen zur Eignungsprüfung
Zur Durchführung der Eignungsprüfung sind die in der Bewerbung sowie nachfolgend aufgeführten Erklä- rungen vollständig und zwingend abzugeben.
Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzule- gen.
Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Be- werbergemeinschaft vorzulegen.
Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umstän- den an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftrag- nehmer anzugeben.
Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unterauftragneh- mer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung (fi- nanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachge- wiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungser- klärungen der für die Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungser- klärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakul- tativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung vor- zulegen. Ebenso die weiteren genannten Eignungsnachweise, die auch vom Bewerber vorzulegen sind.
Alternativ steht es den Bewerbern zur Erbringung der Nachweise zu den Eigenerklärungen frei, eine Ein- heitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechend § 50 VgV oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeich- nis.ihk.de) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtli- che Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht identischer Gegenstand der EEE oder des AVPQ, sind diese gesonderter unter Ver- wendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder be- nannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene Nachweise einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eigene Nachweise vorle- gen.
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Aufforderung zur Bewerbung
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Aus- schlussgründe:
a) Meldebescheinigung nach § 5 TKG
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
c) Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Geset- zes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLoG.
d) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Auf- träge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG.
e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
f) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Vorzulegende Nachweise in Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung:
g) Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und Eignung:
h) Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
i) Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Be- reich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Vergleichbar in diesem Sinne und damit dem Bereich der zu ver- gebenden Leistungen zuordenbar sind Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau
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Aufforderung zur Bewerbung
aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden.
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug Leis- tungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei ge- meinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Ge- schäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens folgenden Betrag erreicht haben: 6.000.000 Euro netto.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eig- nungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
j) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewer- bung zu verwenden.
k) Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Ge- schäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Form- blatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusam- menhang mit dem Aufbau und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlosse- nen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Anga- ben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Der Auftraggeber fordert die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch ein- schlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
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Aufforderung zur Bewerbung
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nach- weise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rah- men des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Ein sogenannter Globalvermerk in der Form, dass die festgelegten Eignungskriterien allesamt erfüllt wer- den, ist nicht ausreichend. Die Nichtvorlage nachgeforderter Unterlagen bzw. dabei festgestellte Abwei- chungen von den gemachten Angaben können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren bzw. von der Wertung führen.
- Nebenangebote und Alternativangebote
Nebenangebote sowie Alternativangebote sind nicht zugelassen.
- Einreichung der Bewerbung
Sie werden dazu aufgefordert, ihre Bewerbung unter Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen im Rahmen dieses Schreibens und der Verfahrensbedingungen sowie unter Einhaltung der in der Kopfzeile auf Seite 1 der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb genannten Frist, einzureihen. Zur Einreichung der Bewerbung sind beilliegende Anlagen und Formblätter auszufüllen und diese in Text- form ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de in der dort vorgesehenen und vorgegebenen Form einzureichen. Die Einreichung in anderer Form sowie verspätet eingereichte Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt und ausgeschlossen.
Mit Abgabe der Bewerbung gelten die der Bewerbung beigefügten und an den entsprechenden Stellen angekreuzten und ausgefüllten Formulare sowie die Bewerbung selbst als unterschreiben. Dies gilt aus- drücklich nicht für das Formblatt Eignungsleihe, welches von dem/den für die Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer/n zu unterzeichnen ist (Scan der Unterschrift ist ausreichend – siehe Unterschrif- tenfeld im Formblatt).
Bei der Bewerbung ist zudem für die Zuordnung der Bewerbung auch die sogenannte „Person des Erklä- renden“ zu benennen. Bei einer Bewerbung von Bewerbergemeinschaften muss die „Person des Erklä- renden“ für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft wie vorab beschrieben benannt werden.
Etwaige Erklärungen Dritter (z.B. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) sind von diesen unter- schrieben (gescannte Unterschrift ist ausreichend) der Bewerbung beizufügen. Hierzu können wahlweise die Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung, die Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder die Datei der E-Mail, mit der der Dritte seine Erklärung an den Be- werber übersandt hat, verwendet werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Originale anzufordern. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen der Bewerbung sind bis zum Ende der oben genannten Teil- nahmefrist in entsprechender Form wie die Bewerbung einzureichen.
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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Aufforderung zur Bewerbung
Bis zum Ende der Bewerbung kann diese in entsprechender Form wie die Einreichung zurückgezogen werden.
- DSGVO – Hinweise
Die Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezo- genen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verar- beitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.
| Verantwortlicher Ansprechpartner für die Datenverarbeitung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Name | Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis | ||||
| Ravensburg | |||||
| Verbandsvorsitzender Bürgermeister Oliver Spieß | |||||
| Telefon | +49 750295420 | ||||
| oliver.spiess@fronreute.de | |||||
| Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten | |||||
| Name | Komm.ONE AöR | ||||
| Telefon | +49 711810814444 | ||||
| datenschutzbeauftragte@komm.one |
Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe— und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unter- schwellenvergabeordnung (UVgO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO.
Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind. Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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Aufforderung zur Bewerbung
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Ver- fügung stellen. Das sind insbesondere:
• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprech- partnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie ein- gewilligt haben.
Wie verarbeiten wir diese Daten?
lhre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermitt- lung eingewilligt haben.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:
• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) oder § 19 Abs. 2 VOB/A über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind. • Bei der Vergabe öffentlicher Auftrage bei einer Auftragssumme ab 30.000,- Euro (ohne Umsatz- steuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen. • Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro bzw. 15.000,- Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf un- serer Internetseite informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauf- tragten Unternehmens. • Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekam- mer). • Gerichte im Falle von Klagen.
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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Aufforderung zur Bewerbung
• Beratende Ingenieurbüros und Rechtsanwälte bzw. Kanzleien.
Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Auf- bewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
Welche Rechte haben betroffene Personen?
| Recht auf Auskunft | Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Verga- | ||
|---|---|---|---|
| bestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. | |||
| Recht auf Berichtigung | Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die per- | ||
| sonenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht | |||
| (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten | |||
| kann - unter Berücksichtigung der Zwecke der Verar- | |||
| beitung - eine Vervollständigung verlangt werden. | |||
| Recht auf Löschung | Die betroffene Person kann die Löschung ihrer perso- | ||
| nenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt | |||
| jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung | |||
| der Aufgaben benötigt werden. | |||
| Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Die betroffene Person hat das Recht, die Einschrän- | ||
| kung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschrän- | |||
| kung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit | |||
| an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Inte- | |||
| resse besteht. | |||
| Recht auf Widerspruch | Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffe- | ||
| nen auf Grundlage von Art. 6Abs. 1 lit. e DSGVO verar- | |||
| beiten werden, hat die betroffene Person das Recht, | |||
| aus Grinden, die sich aus ihrer besonderen Situation | |||
| ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffen- | |||
| den Daten zu widersprechen, sofern nicht ein über- | |||
| wiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvor- | |||
| schrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenste- | |||
| hen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des | |||
| Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages | |||
| weiterhin erforderlich ist. | |||
| Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung | |||
| verantwortliche Person der Vergabestelle zu richten. |
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Aufforderung zur Bewerbung
| Recht auf Widerruf | Jede betroffene Person hat das Recht, sofern perso- | ||
|---|---|---|---|
| nenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilli- | |||
| gung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wir- | |||
| kung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßig- | |||
| keit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf | |||
| erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unbe- | |||
| rührt. | |||
| Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung ver- | |||
| antwortliche Person der Vergabestelle zu richten. | |||
| Recht auf Beschwerde | Jede betroffene Person kann sich unbeschadet an- | ||
| derweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an | |||
| den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die | |||
| Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffas- | |||
| sung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren | |||
| Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachge- | |||
| kommen ist. |
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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