Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb_ZV BV im LK Ravensburg_Netzbetrieb Cluster 1.pdf

Betrieb eines Gigabit-Glasfasernetzes (FTTB) in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 20:20 (Europe/Berlin)

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Anlage Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb

Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb
VorhabenVorhabenBetrieb Gigabit-Netz in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg – Cluster 1
Projektnummer1024/24 AZ
  1. Kommunikation

Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich hierauf hinzuweisen.

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber erfolgt über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Bieteranfragen sind über diese Vergabeplattform zu stellen.

Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.

Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen der Bewerber werden in Form von Bieterrundschrei- ben beantwortet. Die Bieterrundschreiben werden auf der Vergabeplattform www.deutsche- evergabe.de eingestellt.

Die Bewerber sind selbst dafür zuständig und haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass Sie sich über aktuelle Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten. Sie haben hierzu laufend die vorbenannte Vergabeplattform hinsichtlich etwaiger Aktualisierun- gen, Informationen und ggf. weiterer Unterlagen zu prüfen. Dies insbesondere kurzfristig vor Ab- lauf der Bewerbungsfrist. Ausschließlich im Falle einer (freiwilligen) Registrierung auf der Verga- beplattform www.deutsche-evergabe.de werden die Bewerber automatisch über die Einstellung von Bieterrundschreiben informiert.

  1. Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen

Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind unzulässig. Bewerber, die eine Einzelbewerbung einreichen und zugleich an einer Bewerbung einer Bewerbergemein- schaft/ARGE beteiligt sind oder Bewerber, die sich an mehreren Bewerbergemeinschaften als Be- werber beteiligen, werden als Einzelbewerber ausgeschlossen. Im Übrigen werden Bewerbungen von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, ausgeschlossen.

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlun- gen und Verabredungen mit anderen Bietern über:

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Anlage Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb

▪ Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, ▪ die zu fordernden Preise, ▪ Bindungen sonstiger Entgelte, ▪ Gewinnaufschläge, ▪ Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, ▪ Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflus- sen, ▪ Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, ▪ Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, ▪ sonstige Empfehlungen wettbewerbswidriger Natur,

es sei denn, dass sie nach § 22 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zulässig sind. Solchen Handlungen von Bewerbern selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die vom Bewerber beauftragt oder für ihn tätig sind.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirt- schaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bie- tergemeinschaften.

Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten oder für ihn tätigen Personen aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbe- schränkung darstellt, hat er als Schadensersatz 10 v. H. der Zuwendungssumme netto an den Auftraggeber zu bezahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe von ihm nachgewiesen wird. Die Zuwendungssumme aus dem bezuschlagten Angebot des Auftragnehmers zu ermitteln. Dies gilt auch, wenn der Vertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

  1. Bewerbung und Verfahren

▪ Die Bewerbung ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. ▪ Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. ▪ Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften. ▪ Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. ▪ Für die Bewerbung sind die von der Vergabestelle ausgegebenen Vordrucke/Formulare zu ver- wenden, die allein verbindlich sind. Die Verwendung selbst gefertigter Vervielfältigungen oder Abschriften ist zulässig. Für die Übereinstimmung selbst gefertigter Vervielfältigungen oder Abschriften mit den von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucken hat der Bewerber Sorge zu tragen. Bei Abweichungen haben die Vordrucke/Formulare der Vergabestelle Vorrang. ▪ Der Bewerbung liegen die von der Vergabestelle für das Verfahrensstadium vorgegebenen Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen zugrunde. Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Anlage Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb

▪ Informationen, Verlautbarungen oder Bekanntmachungen aus oder im Zusammenhang mit der Ausschreibung erfolgen ausschließlich durch die Vergabestelle. ▪ Der Bewerber hat in sämtlichen Unterlagen zu seiner Bewerbung bzw. bei der Bewerbung selbst deutlich kenntlich zu machen, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsge- heimnis zu betrachten sind und daher etwa im Falle eines Nachprüfungsverfahrens nicht im Rahmen der Akteneinsicht herausgegeben werden dürfen. ▪ Die Bewerbung muss sämtliche geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise bzw. Be- scheinigungen enthalten oder mittels zugelassener Präqualifizierung oder Einheitlicher Euro- päischer Eigenerklärung erfolgen. Unvollständige Bewerbungen werden, ggf. nach Nachforde- rung soweit zulässig, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. ▪ Werden die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann die Bewerbung aus- geschlossen werden. ▪ Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. ▪ Änderungen an den Bewerbungsunterlagen sind unzulässig. ▪ Eigene Bewerbungs- oder Vertragsbedingungen des Bewerbers dürfen der Bewerbung nicht zugrunde gelegt werden. Im Streitfalls haben die Bedingungen der Ausschreibung Vorrang.

  1. Mitteilung an nichtberücksichtigte Bewerber im Auswahlverfahren

Die Vergabestelle teilt den im Teilnahmewettbewerb nichtberücksichtigten Bewerbern die Nicht- berücksichtigung über die Vergabeplattform oder in Textform mit.

  1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Jede/-r Bewerber/-gemeinschaft hat mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bzw. auch im weiteren Verfahren alle Unterlagen deutlich zu kennzeichnen, die Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse enthalten und welche im Falle einer Auseinandersetzung der zuständigen Nachprü- fungsstelle durch Akteneinsicht nicht vorgelegt werden dürfen.

  1. Kostenerstattung

Es werden keine Kosten für die Bearbeitung der Bewerbungen erstattet.

  1. Förderrecht

Das Projekt wird nach dem/den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förder- programm/-en gefördert. Sämtliche dort genannten Vorgaben sowie die Vorgaben in den Förder- bescheiden sind von den Bewerbern einzuhalten. Der Auftraggeber wird aufgrund dieser Aus- schreibung nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Er ist auch nicht zur Zuschlagserteilung oder zum sonstigen Vertragsabschluss verpflichtet.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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