Betrieb einer Kinderkrippe und eines Spielbereichs
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.058.893,05 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- PULA
- Erfüllungsregion
- ITG2F, Italy
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Vorschulunterricht (80110000)
- Bekanntmachung
- piattaforma.asmecomm.it
- Bekanntmachungsnummer
- 743797-2026
- Verfahrensnummer
- c32236b0-8c1c-4e99-aca0-ebc60959549d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Pula in Italien sucht einen Dienstleister für den Betrieb einer Kinderkrippe und eines Spielbereichs in den Jahren 2027 bis 2029. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,06 Millionen Euro.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gestione del servizio Asilo Nido-Spazio Gioco anni 2027/2029. Comune di Pula.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Procedura aperta per l’affidamento di contratti pubblici di servizi e forniture nei settori ordinari di importo superiore alle soglie europee con il criterio dell’offerta economicamente più vantaggiosa sulla base del miglior rapporto qualità/prezzo. Gestione del servizio Asilo Nido-Spazio Gioco anni 2027/2029.1.058.893,05 EUR
Gestione del servizio Asilo Nido-Spazio Gioco anni 2027/2029. Comune di Pula.
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.