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Angebot
für den
Betrieb einer Übergabe-/Übernahmestelle für Altholz (Möbelholz) aus der Sperrmüllsammlung und dessen Verwertung
für den
Landkreis Freudenstadt
Europaweites Vergabeverfahren (Offenes Verfahren)
Ablauf der Angebotsfrist : 06.11.2026, 12:00 Uhr Ablauf der Zuschlagsfrist: 31.12.2026, 24:00 Uhr
Name und Anschrift des Bieters:
Name: ____________________________________________
Straße/Postfach:____________________________________________
Postleitzahl: ____________________________________________
Ort: ____________________________________________
Staat: ____________________________________________
Telefon: ____________________________________________
Telefax: ____________________________________________
E-Mail: ____________________________________________
Ansprechpartner:____________________________________________
(Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben des Bevollmächtigten einzutragen)
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite2von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Allgemeine Angaben................................................................................................................................4
1.1 Einzelunternehmer oder Bietergemeinschaft.....................................................................4 1.2 Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaften.........................................................................5 1.3 Unterbeauftragung.......................................................................................................................6 1.4 Weitere Unternehmensangaben des Bieters.......................................................................7
2 Nachweise der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.........................9
2.1 Allgemeines.....................................................................................................................................9 2.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/ Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung...........................................................................................................................10 2.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit..........................................................14 2.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit..................................................................15 2.5 Eignungsleihe................................................................................................................................17
3 Organisatorische und technische Angaben zur Leistungserbringung.................................18
3.1 Standorte........................................................................................................................................18 3.2 Verwertung....................................................................................................................................19
4 Entgelte / Preisanpassungen..............................................................................................................20
4.1 Allgemeines...................................................................................................................................20 4.2 Angebotene Entgelte..................................................................................................................20 4.2.1 Allgemeines.....................................................................................................................20 4.2.2 Angebot zeitraumabhängiger bzw. mengenabhängiger Entgelte...............20 4.2.3 Gründe für den Angebotsausschluss.....................................................................20 4.3 Preisanpassungen.......................................................................................................................21 4.3.1 Entgeltpositionen...........................................................................................................21 4.3.2 Entgelt für die Verwertung von Altholz.................................................................22
5 Weitere Erklärungen..............................................................................................................................24
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite3von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
Verzeichnis der Anhänge
Anhang 1 - Entgeltabfrage + Mengen und Gewichtungen zur Angebotsauswertung, Er- mittlungsgrundlagen für Entgelte
Anhang 2 - Abfrage Gewichtung Preisgleitklausel
Anhang 3 - Nachunternehmererklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
Anhang 4 - Verpflichtungserklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden- Württemberg (LTMG)
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite4von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
1 Allgemeine Angaben
1.1 Einzelunternehmer oder Bietergemeinschaft
Ich gebe/Wir geben mein/unser Angebot als
Einzelunternehmer ab:
Name/Rechtsform _______________________________________________
Adresse _______________________________________________________
Berufsgenossenschaft ____________________________________________
Bietergemeinschaft ab. Diese Bietergemeinschaft besteht aus folgenden Unternehmen:
- Name/Rechtsform _____________________________________________
Adresse _____________________________________________________
Berufsgenossenschaft __________________________________________
- Name/Rechtsform _____________________________________________
Adresse _____________________________________________________
Berufsgenossenschaft __________________________________________
- Name/Rechtsform ____________________________________________
Adresse _____________________________________________________
Berufsgenossenschaft __________________________________________
- Name/Rechtsform ____________________________________________
Adresse _____________________________________________________
Berufsgenossenschaft __________________________________________
Als bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft haben wir uns für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages auf das Unternehmen Nr. ___ geeinigt.
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner.
Hinweis: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bie- tergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen (Ziffer 3.4.1 des Verfahrensleitfadens).
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite5von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
1.2 Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaften
Falls Sie unter Ziffer 1.1 angegeben haben als Bietergemeinschaft anzubieten, ist die Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Unternehmen nachfolgend kurz zu beschreiben:
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite6von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
1.3 Unterbeauftragung
Ich beabsichtige/Wir beabsichtigen die nachfolgend aufgeführten (Teil-)leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen:
Leistungen für die eine Unterbeauftragung vorgesehen ist, sind anzuge- ben!
Die Unterauftragnehmer sind - sofern bereits bekannt - mit Namen, Rechtsform und Anschrift zu benennen.
(Teil-)leistung Name, Rechtsform und Anschrift vorgesehe- ner Unterauftragnehmer
Für die Angabe weiterer Unterauftragnehmer ist diese Seite des Angebotsformulars zu vervielfältigen, eindeutig zu kennzeichnen und dem Angebot beizulegen.
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite7von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
1.4 Weitere Unternehmensangaben des Bieters
Die im Folgenden abgefragten Angaben dienen nicht dem Zweck der Eignungsprü- fung, sondern sollen der Vergabestelle lediglich die Plausibilitätsprüfung weiterer Angaben aus dem Angebot oder dem Angebot beigefügten Unterlagen ermögli- chen.
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber seit dem 25. Oktober 2023 verpflich- tet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Auf- träge) die unter c) bis e) aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern zu veröf- fentlichen.
Die Angaben werden von der Vergabestelle gewünscht, sind jedoch nicht zwingend gefordert. Es steht dem Bieter somit frei die Angaben zu machen. Fehlen diese, beeinflusst dies die Angebotswertung nicht.
Sie werden beim Angebot einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern derselben erbeten. In diesem Falle ist diese Seite zu vervielfältigen und eindeutig mit dem Namen des jeweiligen Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu kennzeichnen.
a)Hauptgeschäftsfelder
b)Inhaber/Beteiligungsverhältnisse
Geben Sie je nach Rechtsform die Inhaber (Gesellschafter, Komplementäre, Kom- manditisten, Hauptaktionäre) und deren prozentuale Beteiligung an dem Unter- nehmen an.
c)Nationale Identifikationsnummer
Geben Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer an.
Sofern diese noch nicht vorliegt, ist eine andere eindeutige Identifikationsnum- mer einzutragen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z. B. DE123456789) oder den Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z. B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten „keine Angabe“ eingetragen werden.
Angabe der Nationalen Identifikationsnummer:
Nummer: ______________________________________________________
Art: ___________________________________________________________
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite8von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
d)Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Geben Sie die Größe des Wirtschaftsteilnehmers an.
Die Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:
Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis EUR 2 Millionen Umsatz
Kleines Unternehmen:bis 49 Beschäftigte und bis EUR 10 Millionen Umsatz und kein Kleinstunternehmen
Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis EUR 50 Millionen Umsatz und kein kleines Unternehmen
Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über EUR 50 Millionen Umsatz
Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers:
Kleinstunternehmen
Kleines Unternehmen
Mittleres Unternehmen
Großunternehmen
e)Nationalität des Eigentümers
Geben Sie die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens an, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.
Angaben zur Nationalität des Eigentümers
Das Unternehmen ist börsennotiert: ja nein
Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite9von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
2 Nachweise der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
2.1 Allgemeines
Die Eignungsprüfung erfolgt u. a. aufgrund von Unterlagen (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente) hinsichtlich
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
sowie
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Gliederungspunkte 2.2 bis 2.4 zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszu- füllen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Ka- pazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bieter/die Bietergemeinschaft bei- spielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unter- nehmens vorlegt.
Bitte beachten Sie:
Bieter und Bietergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. In diesem Fall müssen die nachfolgenden Angaben in diesem Teil nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Eu- ropäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungs- kriterien erfüllt werden („Globalvermerk“).
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite10von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
2.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/ Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Falls eine der nachfolgenden Erklärungen nicht abgegeben werden kann, ist diese zu streichen. Zudem sind nachfolgend die näheren Umstände hierzu zu erläutern.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
(1) Ich erkläre/wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 meinem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Geset- zes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigun- gen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
-
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an ei- ner solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzi- eller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
-
§ 261 StGB (Geldwäsche),
-
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europä- ischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver- kehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Be- stechung im Gesundheitswesen)
-
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
-
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
-
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit inter- nationalem Geschäftsverkehr),
10.den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232 b bis 233a StGB (Men- schenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Ar- beitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Ab- satzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite11von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unterneh- men zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unterneh- mens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwa- chung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbe- fugnissen in leitender Stellung.
(4) Darüber hinaus erkläre ich/erklären wir in Bezug auf mein/unser Unter- nehmen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Erläuterung bei Nichtabgabe der vorstehenden Erklärung: [nur bei Bedarf auszufüllen]
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Ich erkläre/Wir erklären, dass
-
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweis- lich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
-
das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Un- ternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
-
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unter- nehmens infrage gestellt wird,
-
das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getrof- fen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wett- bewerbs bezwecken oder bewirken,
-
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens be- steht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentli- chen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabever- fahrens beeinträchtigen könnte,
-
das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
-
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Be- endigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge ge- führt hat,
[Seite 12]
Anlage 1 – Angebotsformular Seite12von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
-
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und Auskünfte nicht zurück- hält und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
-
das Unternehmen
-
nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftrag- gebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
-
nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
-
nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheb- lich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Erläuterung bei Nichtabgabe der vorstehenden Erklärung: [nur bei Bedarf auszufüllen]
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Ich erkläre/ wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Erläuterung bei Nichtabgabe der vorstehenden Erklärung: [nur bei Bedarf auszufüllen]
Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Ich erkläre/ wir erklären, dass ich/wir im Berufs- oder Handelsregister nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU eingetragen sind bzw. über die dort ge- nannten Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung verfü- gen.
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite13von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Es wird erklärt, dass
- Der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine de- stabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Nie- derlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unter- nehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft,
gehört/gehören.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unterneh- men, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Un- ternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, eben- falls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit ei- nem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
-
Bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslauf- zeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, de- ren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungs- nachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Erläuterung bei Nichtabgabe der vorstehenden Erklärung: [nur bei Bedarf auszufüllen]
Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/werden wir innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachreichen:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozial- versicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäfts- führer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralre- gister für mein/unser Unternehmen,
die Gewerbeanmeldung.
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite14von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
2.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis meiner/unserer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gebe ich/geben wir folgende Erklärungen ab:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Jahr 2023 Jahr 2024 Jahr 2025
Gesamtunternehmen __________T€__________T€ ________T€
Bereich der ausgeschriebenen Leistungen
Eigenleistungen __________T€__________T€ ________T€
Fremdleistungen __________T€__________T€ ________T€
Bei „Gesamtunternehmen“ sind die Umsätze für das gesamte Unternehmen des Bieters (nicht zu verwechseln mit dem Konzern) in allen Bereichen (ausgeschriebene Leistungen und andere Leistungen) anzugeben. Bei „Eigenleistungen“ sind die Umsätze im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen anzugeben, die das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer erbringt, bei „Fremdleistungen“ dagegen die nicht durch das Unternehmen selbst, sondern durch Unterauftragnehmer erbrachten Leistungen im Be- reich der ausgeschriebenen Leistungen.
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversi- cherung sowie Umweltschadensversicherung
Ich erkläre/ wir erklären, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Ein- zelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird;
Ich erkläre/ wir erklären, dass eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird;
Ich erkläre/ wir erklären, dass eine Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten vor- liegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/werden wir innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachreichen:
die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2023, 2024 und 2025, in der für das Unterneh- men handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vor- geschrieben sind.
Unter einem Jahresabschlussbericht ist ein gemeinhin auch als Geschäftsbericht bezeichnetes Dokument zu verstehen, in dem mindestens die einzelnen Be- standteile des Jahresabschlusses, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers enthalten sind.
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechen- den Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
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Anlage 1 – Angebotsformular Seite15von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
2.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis meiner/unserer technischen Leistungsfähigkeit gebe ich/geben wir folgende Erklärungen ab:
a) Referenzen
Ich erkläre/ Wir erklären, dass mein/ unser Unternehmen über folgende Refe- renzen verfügt:
Mindestens eine Referenz über die Stellung und den Betrieb einer Über- gabe-/Übernahmestelle für Abfälle für einem zusammenhängenden Leis- tungszeitraum von mindestens 12 Monateninnerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.
Mindestens eine Referenz über den Transport und die Verwertung von Alt- holz (Kategorien A I bis A III) für einen zusammenhängenden Leistungs- zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg.
Der 12-monatige zusammenhängende Leistungszeitraum muss vollständig in- nerhalb des vorgenannten Zeitraums von 36 Monaten vor Abgabe des Ange- bots liegen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleis- tungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/ werden wir innerhalb einer gesetz- ten Frist, die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftrag- nehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsin- halts/ Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) be- nennen.
b) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Ich erkläre/Wir erklären, dass für unser/unsere Unternehmen, bzw. bei vorge- sehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers für den für die Übernahme der betreffenden Leistungen vorgesehenen Unterauftragnehmer, eine zum Zeit- punkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeiten„Befördern“,„Lagern“ sowie „Behandeln“ und/oder „Verwerten“ der leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den/die verbindlich ange- botenen Standort(e) vorliegt.
Sofern der Standort der Übergabe-/Übernahmestelle nicht als Entsorgungs- fachbetrieb zertifiziert ist, liegt für diesen Standort ersatzweise eine Genehmi- gung für den Umschlag von Abfällen vor.
Vom Bieter ist jedoch sicherzustellen, dass die geforderten Zertifizierungen für den/die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Stand- ort(e) bis zum Leistungsbeginn erteilt sind und vorliegen.
Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsor- gungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Transportgeneh- migung für die leistungsgegenständlichen Abfallarten vor.
Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/werden wir innerhalb einer gesetz- ten Frist das/die Zertifikate(e), die Genehmigung(en) – auch für bereits zerti- fizierte Standorte – nachreichen.
[Seite 16]
Anlage 1 – Angebotsformular Seite16von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
Der Nachweis für das Zertifikat / die Genehmigung für die Beförderung des Abfalls ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Beförderung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) / die Genehmigung für das La- gern des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für den Umschlag des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
Die Voraussetzungen für die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ergeben sich aus den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 75/442/EW vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. EG Nr. L 194, S. 47) in der durch die Änderungsricht- linie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (Abl. EG Nr. L 78 S. 32) ge- änderten Fassung, die durch die §§ 56, 57 KrWG und der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebsverordnung - EfbV) umge- setzt wurde.
[Seite 17]
Anlage 1 – Angebotsformular Seite17von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
2.5 Eignungsleihe
Angaben, zu Unternehmen auf das /die sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung stützt (sog. „Eignungsleihe“, vgl. § 47 VgV)
Im Rahmen der Eignungs- Eignungskriterien, zu deren Nachweis das leihe eingebundene(s) Unternehmen eingebunden wird Unternehmen
Hinweis:
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungs- fähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
[Seite 18]
Anlage 1 – Angebotsformular Seite18von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
3 Organisatorische und technische Angaben zur Leistungserbringung
Nachfolgend werden Sie aufgefordert, die von Ihnen vorgesehene organisatorische und technische Leistungsausführung zu beschreiben. Die Angaben dienen im Rah- men der Angebotsauswertung der Plausibilitätsprüfung. Fehlende oder unvollstän- dige Angaben sind nach Aufforderung der Vergabestelle fristgerecht zu ergänzen.
3.1 Standorte
Für die Leistungsausführung ist mein(e)/unser(e) Zentrale / Niederlassung in
vollständige Adresse
zuständig.
Der Standort der Übergabe-/ Übernahmestelle für Altholz ist verbindlich im An- hang 1 zu benennen.
Die Übergabe-/Übernahmestelle ist personell folgendermaßen besetzt:
_____ Personen mit insg. ________________ Stunden/Jahr
_____ Personen mit insg. ________________ Stunden/Jahr
Die Fläche der Übergabe-/Übernahmestelle beträgt: _____________ m²
Der Bieter ist
Eigentümer des verbindlich angebotenen Standorts der Übergabe-/ Übernah- mestelle
Pächter des verbindlich angebotenen Standorts der Übergabe-/ Übernahme- stelle
sonstiger dinglicher oder schuldrechtlicher Nutzungsberechtigter des angebo- tenen Standorts der Übergabe-/ Übernahmestelle
zur Zeit der Angebotsabgabe weder Eigentümer noch Nutzungsberechtigter; eine verbindliche Erklärung des Eigentümers/Nutzungsberechtigten, dass der Standort dem Bieter im Falle der Auftragserteilung zur Nutzung als Übergabe- /Übernahmestelle überlassen wird, ist dem Angebot beigefügt.
Darzulegen ist mit dem Angebot, dass der Bieter den angebotenen Standort im Falle der Auftragserteilung tatsächlich und rechtlich für die angebotene Leistung nutzen kann. Ist der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe weder Eigentümer noch Pächter des Standorts und steht ihm auch ansonsten kein dingliches oder schuldrechtliches Nutzungsrecht am Standort zu, hat der Bieter mit dem Angebot eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten des Standorts vorzulegen, dass der Standort dem Bie- ter im Falle der Beauftragung für den Betrieb der Übergabe-/Übernahmestelle überlassen wird. Der Auftraggeber behält sich eine Rückfrage beim Grundstücks- eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten zur Überlassung des Standorts an den Bieter im Falle der Auftragserteilung vor.
Die Übergabe-/Übernahmestelle ist personell folgendermaßen besetzt:
_____ Personen mit insg. ________________ Stunden/Jahr
_____ Personen mit insg. ________________ Stunden/Jahr
Die Fläche der Übergabe-/Übernahmestelle beträgt: _____________ m².
[Seite 19]
Anlage 1 – Angebotsformular Seite19von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
3.2 Verwertung
a) Anlagenstandort
Anlagenbezeichnung/-standort: _____________________________
Anlage ist in Betrieb seit ______________
b) Konzept zur Verwertung
Erläutern sie hier die Verwertungswege. Darzustellen sind die Verwertungsar- ten, Aufbereitungsschritte und Vermarktungswege. Die vorgesehenen End- verwerter/Abnehmer sind mit Nennung des Standorts anzugeben.
[Seite 20]
Anlage 1 – Angebotsformular Seite20von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
4 Entgelte / Preisanpassungen
4.1 Allgemeines
Die Abrechnung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist im Ver- tragsentwurf geregelt.
4.2 Angebotene Entgelte
4.2.1 Allgemeines
Die angebotenen Entgelte (vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlensind in den Anhang 1 zum Angebot, Spalte 3, einzutragen. Die Stellen, an denen Eintragungen vorgenommen werden können, sind unterstrichen (_______,__) dar- gestellt.
Die angebotenen Entgelte sind in Euro (EUR), ohne die gesetzliche Mehrwert- steuer, anzugeben. Wird für einzelne Positionen kein Entgelt verlangt, muss dies eindeutig im Angebot vermerkt werden, z. B. durch Eintragung von „0“, „0,00“ oder „---“. Fehlt eine entsprechende Angabe oder Eintragung, wird dies als feh- lende Preisangabe nach § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV behandelt.
Die Entgelte sind ohne Vorzeichen anzugeben.
Für die Angebotsauswertung gelten ausschließlich die genannten Angaben in dem Anhang 1, Spalte 3. Die in Spalte 7 ermittelbaren absoluten Beträge, können le- diglich als Hilfestellung für den Bieter dienen. Eintragungen in diese Spalte sind nicht erforderlich–sollten sie dennoch vorgenommen werden, unterliegen sie nicht der Angebotsauswertung.
Die Ermittlungsgrundlagen für die absoluten Entgelte sind in Spalte 8 dargestellt.
4.2.2 Angebot zeitraumabhängiger bzw. mengenabhängiger Entgelte
Für die Leistungen erhält der Bieter die Möglichkeit, ein zeitraumabhängiges Ent- gelt (pro Monat) sowie ein oder mehrere leistungsabhängige (z. B. mengenabhän- gige) Entgelte anzubieten. Nutzt der Bieter die Möglichkeit der Angabe eines zeit- raumabhängigen und eines oder mehrerer leistungsabhängigen Entgelte, so wer- den alle Entgeltangaben kumulativ (nicht alternativ!) gewertet.
Hinsichtlich der anzubietenden Entgelte werden folgende Vorgaben gemacht:
Der Anteil des zeitraumabhängigen Entgelts darf nicht mehr als 40 % vom ge- samten (absoluten) Entgelt der Position 1 betragen.
Maßgeblich dafür sind die in dem Anhang 1, Spalte 7 ermittelbaren Werte (Entgel- tangebot pro Mengeneinheit x Auswertungsmenge x Gewichtung).
Bei der Aufteilung/ Zuordnung der Gesamtentgelte auf die einzelnen Entgeltpositi- onen ist zu beachten, dass die Angebote auch bei deutlich unter/ über den Aus- wertungsmengen liegenden Ist-Mengen noch auskömmlich sein müssen.
Der Verzicht auf ein Angebot eines zeitraumabhängigen Entgeltes ist möglich.
4.2.3 Gründe für den Angebotsausschluss
Unvollständige Angaben zu Entgelten können zum Ausschluss des Angebotes füh- ren.
[Seite 21]
Anlage 1 – Angebotsformular Seite21von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
4.3 Preisanpassungen
4.3.1 Entgeltpositionen
Die angebotenen Entgelte werden jährlich zum 01.01. (erstmalig für das Jahr 2027) entsprechend der anzubietenden Preisgleitklausel angepasst.
Für die Anpassung werden feste Indizes vorgegeben, die Gewichtung kann dage- gen vom Bieter bestimmt und in den Anhang 2 eingetragen werden.
Die Angaben des Bieters zur Preisgleitung unterliegen der Angebotsauswertung.
Bei den Eintragungen zur Entgeltanpassung ist darauf zu achten, dass die Summe der Index-Gewichtungen stets 100 % ergibt. Verzichtet der Bieter auf eine Preisanpassung, so ist bei der Position „ohne Veränderung“ 100 % einzutragen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben zur Preisanpassung können zum Aus- schluss des Angebotes führen.
Die jährliche Anpassung der Entgelte muss vom Auftragnehmer bis zum 31. März des Folgejahres (erstmalig bis zum 31. März 2028) für das betreffende Jahr (erstmalig für das Jahr 2027) beim Auftraggeber angezeigt werden.
Zur Anpassung der Entgelte für das betreffende Jahr werden die Veränderungen der einzelnen Indizes wie folgt ermittelt:
P(n) D(n) TK(n) L(n) M(n) E(n)=E(a)x[G1+G2x +G3x +G4x +G5x +G6x ] P(a) D(a) TK(a) L(a) M(a)
E(n) = Entgelt für das betreffende Jahr E(a) = Entgelt lt. Angebot
P(n) = Personalkostenindex, Mittelwert der vier Quartalswerte des betreffenden Jahres (01.01. – 31.12.) P(a) = Personalkostenindex, Stand des II. Quartal 2026 (Basisquartal)
D(n) = Index Dieselkraftstoffkosten, Mittelwert des betreffenden Jahres (01.01. – 31.12.) D(a) = Index Dieselkraftstoffkosten, Stand Monat September 2026 (Basismo- nat)
TK(n) =Index Technische Kosten (Maschinenbaukosten), Mittelwert des betref- fenden Jahres (01.01. – 31.12.) TK(a) =Index Technische Kosten (Maschinenbaukosten), Stand Monat Septem- ber 2026 (Basismonat)
L (n) = Index Lastkraftwagen, Mittelwert des betreffenden Jahres (01.01. – 31.12.) L(a) = Index Lastkraftwagen, Stand Monat September 2026 (Basismonat)
M(n) = Mautsatz in Cent/km, Mittelwert des betreffenden Jahres(01.01.–31.12.) M(a) = Mautsatz in Cent/km, Stand Monat September 2026 (Basismonat)
G1 = Preisanteil (%) der keiner Anpassung unterliegt G2 = Preisanteil (%) der über den Personalkostenindex angepasst wird G3 = Preisanteil (%) der über den Index Dieselkraftstoffkosten angepasst wird G4 = Preisanteil (%) der über den Index Technische Kosten (Maschinenbaukos- ten) angepasst wird
[Seite 22]
Anlage 1 – Angebotsformular Seite22von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
G5 = Preisanteil (%) der über den Index LKW angepasst wird G6 = Preisanteil (%) der über den Index Maut angepasst wird
Hinweis:
für das 1. Jahr der Vertragslaufzeit gilt statt 01.01.-31.12.der 01.04.-31.12.
für das letzte Jahr der Vertragslaufzeit gilt statt 01.01.-31.12. der 01.01.- 31.03.
Beispiel:
Der Indexstand des betreffenden Jahres im Hinblick auf eine Anpassung für das Jahr 2027 (erstmalige Anpassung und Anzeige bis zum 31. März 2028) ermittelt sich somit auf der Grundlage der Mittelwerte der Indizes vom April 2027 bis De- zember 2027.
Im Fall von Revisionen durch das statistische Bundesamt sind für die Ermittlung der Indexstände des betreffenden Jahres und des Basismonats bzw. Basisquartals die revidierten (abrufbaren) Werte zum 31. März des Folgejahres maßgeblich.
Die neuen Entgelte sind kaufmännisch auf den vollen Cent-Betrag zu runden.
Ergibt sich eine Veränderung des jeweiligen Entgeltes von weniger als 2,0 % ge- genüber dem Vorjahr, so kommt die Preisgleitklausel nicht zur Anwendung, d.h. es gelten die Entgelte des Vorjahres (Bagatellklausel).
Der angebotene Zu- oder Abschlag auf die durchschnittliche Preisnotierung (Po- sition 2.1 des Anhangs 1) wird während der Vertragslaufzeit nicht ange- passt.
4.3.2 Entgelt für die Verwertung von Altholz
Der Auftragnehmer bzw. der Auftraggeber erhält für die Verwertung von Altholz A I bis A III neben der für die Verwertung von Altholz zu Grunde liegende durchschnittliche Preisnotierung für die Region Süd der Verwerter-Ankaufspreise für Altholz, Sorte behandeltes Altholz vorgebrochen 0 – 300 mm, nach EUWID, einen Zu- oder Abschlag auf die durchschnittliche Preisnotierung.
Die für die Verwertung von Altholz A I bis A III zu Grunde liegende jeweilige durch- schnittliche Preisnotierung, wird automatisch quartalsweise angepasst (erstmalig zum 01.04.2027), d.h. ohne dass es einer Anzeige von einem der Vertragspartner bedarf.
Der Zu- oder Abschlag auf die durchschnittliche Preisnotierung ist in Anhang 1 zum Angebot, Spalte 3, einzutragen.
Wird vom Bieter ein Zuschlag auf die durchschnittliche Preisnotierung angeboten, so ist bei dem einzutragenden Wert ein „+“ voranzustellen. Wird vom Bieter ein Abschlag auf die durchschnittliche Preisnotierung angeboten, so ist bei dem einzu- tragenden Wert ein „-“ voranzustellen. Erfolgt keine Angabe eines Vorzeichens, wird der Eintrag als Zuschlag gewertet.
Beispiel:
Die durchschnittliche Preisnotierung für die Region Süd der Verwerter-Ankaufs- preise für Altholz, Sorte behandeltes Altholz vorgebrochen 0 – 300 mm, nach EU- WID liegt zum Abrechnungszeitpunkt bei – 65,00 EUR pro Mg (Zuzahlung an den Verwerter).
Der Auftragnehmer erhält zum Zeitpunkt der Abrechnung demnach die durch- schnittliche Preisnotierung nach EUWID in Höhe von 65 € pro Mg. Wird ein Zuschlag in Höhe von + 15 € pro Mg angeboten, erhält der Auftragnehmer insgesamt 80 € pro Mg. Wird dagegen ein Abschlag in Höhe von – 15 € pro Mg angeboten, erhält der Auftragnehmer 50 € pro Mg.
[Seite 23]
Anlage 1 – Angebotsformular Seite23von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
Hinweis:
CO -Abgaben für die Einbeziehung der vertragsgegenständlichen Abfälle als Brenn- 2 stoff sind in der für die Verwertung von Altholz zu Grunde liegenden durchschnitt- lichen Preisnotierung nach EUWID bereits enthalten. Eine gesonderte bzw. weiter- gehende Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt daher nicht.
[Seite 24]
Anlage 1 – Angebotsformular Seite24von24 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
5 Weitere Erklärungen
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Entgelten verbindlich an.
Ich/wir erkläre(n) hiermit,
dass ich/wir die Vergabeunterlagen vollständig erhalten habe/n,
dass der Vertrag mit Zuschlagserteilung auf Grundlage des den Vergabeunter- lagen beigefügten Vertragsentwurfes zustande kommt und nachträglich ledig- lich schriftlich zu dokumentieren ist,
dass mein/unser Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist.
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zu- schlagsfrist am 31.12.2026 gebunden.
Mir/uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zum Ausschluss meines/unseres Unternehmens vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündi- gung eines etwaigen erteilten öffentlichen Auftrages wegen Verletzung einer ver- traglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Ort, Datum, Name der Person (die die Erklärung rechtsverbindlich für den Bieter abgibt)
[Seite 25]
Anhang 1 zum Angebot Seite 1 von 3
Entgeltabfrage, Mengen und Gewichtungen zur Angebotsauswertung Stellung und Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Altholz aus der Sperrmüllsammlung und Verwertung des erfassten Altholzes
| Pos. | Bezeichnung | Entgeltangebot (pro Mengeneinheit) [EUR/ME] | Auswertun gs- menge (pro Jahr) | Mengen- einheit | Gewich- tung | Entgelt (absolut) Sp. 3 x Sp. 4 x Sp. 6 [EUR/Jahr] | Ermittlungs- grundlage für Entgelt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| 1. | Stellung und Betrieb einer Übergabestelle für Altholz | ||||||
| DerAnteil des zeitraumabhängigen Entgelts darfnichtmehrals40% (Obergrenze) vom gesamten (absoluten) Entgelt der Position 1 betragen. | |||||||
| 1. 1. | zeitraumabhängiges Entgelt | _________, | 12 | Monate | 100% | ||
| 1. 2. | mengenabhängiges Entgelt pro erfasstem Mg Altholz A I bis A III | _________, | 2.000 | Mg | 100% | Maßgeblich für die Ermittlung des Entgelts sind die monatlichen Wiegestatistiken (Eingangsverwiegung) der Übergabe-/ Übernahmestellen. | |
| Insgesam | t 1. Stellung und Betrieb einer Übergabestelle für Altholz | ||||||
| 2. | Verwertung | ||||||
| Der Auftragnehmer bzw. der Auftraggeber erhält für die Verwertung von AltholzAIbisAIII neben derfürdieVerwertungvonAltholzzuGrunde liegendedurchschnittlichePreisnotierungfürdieRegionSüdderVerwerter- AnkaufspreisefürAltholz,SortebehandeltesAltholzvorgebrochen0–300 mm, nach EUWID, nachfolgenden Zu- oder Abschlag auf die durchschnittliche Preisnotierung. Wird vom Bieter ein Zuschlag auf die durchschnittliche Preisnotierung angeboten, so ist bei dem einzutragenden Wert ein „+“ voranzustellen. Wird vom Bieter ein Abschlag auf die durchschnittliche Preisnotierung angeboten, so ist bei dem einzutragenden Wert ein „-“ voranzustellen. Erfolgt keine Angabe eines Vorzeichens, wird der Eintrag als Zuschlag gewertet. | |||||||
| 2. 1. | mengenabhängiger Zuschlag pro verwertetem Mg Altholz A I bis A III (mit "+") bzw. Abschlag (mit "-") | _________, | 2.000 | Mg | 100% | Maßgeblich für die Ermittlung des Entgelts sind die monatlichen Wiegestatistiken (Eingangsverwiegung) der Übergabe-/ Übernahmestelle(n). | |
| Insgesam | t 2. Verwertung | ||||||
| Gesamt Nettoentgelt (Position 1 und Position 2) |
[Seite 26]
Anhang 1 zum Angebot Seite 2 von 3
Entgeltabfrage, Mengen und Gewichtungen zur Angebotsauswertung Stellung und Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Altholz aus der Sperrmüllsammlung und Verwertung des erfassten Altholzes
Mehrwertsteuer auf Nettoentgelte 19 %
Gesamt Bruttoentgelte (Position 1 und Position 2)
Hinweis: Es wird auf die Regelungen zur Preisanpassung (Ziffer 4.3 der Anlage 1) verwiesen, wonach das Angebot mit dem bekannten Preisniveau zu kalkulieren ist!
Standort der Übergabe-/Übernahmestelle für Altholz Die Angabe hat i. S. von § 53 Abs. 7 S. 2 VgV zwingend im Rahmen des Angebotes zu erfolgen. Ein Unterbleiben dieser Angabe führt gemäß § 57 Abs. 1 VgV zwingend zum Angebotsausschluss.
Die Übergabe-/Übernahmestelle befindet sich (verbindlich) an folgendem Standort:
Firma (falls vom Bieter abweichend) + vollständige Adresse
[Seite 27]
Anhang 1 zum Angebot Seite 3 von 3
Plausibilisierung Abrechnung für die Verwertung
Stellung und Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Altholz aus der Sperrmüllsammlung und Verwertung des erfassten Altholzes
Das nachfolgende Beispiel dient der Plausibilisierung der Angebotswertung. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis des jeweiligen EUWID-Wertes und der tatsächlichen Verwertungsmengen.
UnterBerücksichtigungdervorseitigenAngaben(Zuschlag/Abschlag)undeinerdurchschnittlichenPreisnotierungfürdieRegion SüdderVerwerter-AnkaufspreisefürAltholz,SortebehandeltesAltholzvorgebrochen0-300mmnachEUWIDerrechnensich beispielhaft für den Bieter folgende Erlöse bzw. Kosten für die Verwertung des Altholzes. Die Leerfelder sind vom Bieter auszufüllen. Maßgeblich für die Angebotsauswertung sind jedoch die vorseitigen Angaben.
| Durchschnittliche Preisnotierung für die Region Süd der Verwerter-Ankaufspreise für Altholz, SortebehandeltesAltholzvorgebrochen0-300mm,nachEUWIDinHöhevon-32,5EURjeMg (lt. "EUWID - Recycling und Entsorgung", Stand 30.07.2026 (-30 - -25 EUR je Mg)) Zuzahlungen an den Verwerter gemäß EUWID entsprechen einem vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlenden Entgelt und werden mit einem positiven Vorzeichen bei dieser Berechnung dargestellt. Eine Vergütung vom Verwerter gemäß EUWID entspricht einer an den Auftraggeber zu zahlenden Vergütung und wird mit einem negativen Vorzeichen bei dieser Berechnung dargestellt. | 27,50 EUR je Mg |
|---|---|
| zuzüglich vorseitig eingetragener Zuschlag (+) bzw. Abschlag (-) EinZuschlag(positivesVorzeichen)entsprichteinemvomAuftraggeberandenAuftragnehmerzu zahlendenEntgelt.EinAbschlag(negativesVorzeichen)entsprichteineranden Auftraggeberzu zahlenden Vergütung. | ______, EUR je Mg |
| = Gesamt (pro Mg) Ein Ergebnis mit negativen Vorzeichen entspricht einer an den Auftraggeber zu zahlenden Vergütung.EinpositivesVorzeichenentsprichteinemvomAuftraggeberandenAuftragnehmerzu zahlenden Entgelt. | ______, EUR je Mg |
| x Menge Altholz A I bis A III für das Quartal | 500,00 Mg |
| = Gesamt (absolut für das Quartal) Ein Ergebnis mit negativen Vorzeichen entspricht einer an den Auftraggeber zu zahlenden Vergütung.EinpositivesVorzeichenentsprichteinemvomAuftraggeberandenAuftragnehmerzu zahlenden Entgelt. | ______, EUR |
[Seite 28]
Anhang 2 zum Angebot
Angebotene Preisgleitklausel
Stellung und Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Altholz aus der Sperrmüllsammlung und Verwertung des erfassten Altholzes
Die im Anhang 1 angebotenen Entgelte der Position 1 werden nach folgender Preisgleitung angepasst:
| Pos. | Indexbezeichnung | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 |
| 1. | ohne Veränderung | ______, % |
| 2. | Personalkosten (Kostenindex lt. Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Index der Arbeitskosten je geleistete Stunde, Wirtschaftsbereich: Dienstleistungsbereich (WZ08-G-02), kalender- und saisonbereinigt (BV 4.1), Deutschland insgesamt, z.Zt. GENESIS-Datenbank, Tabelle 62421-0001) | ______, % |
| 3. | Dieselkraftstoffkosten (Preisindex lt.StatistischesBundesamtWiesbaden,IndexErzeugerpreise gewerblicherProdukte Deutschland insgesamt, Dieselkraftstoffe bei Abgabe an den Großverbraucher, z.Zt. GENESIS- Datenbank, Tabelle 61241-0004, GP19-19 20 26 00 52) | ______, % |
| 4. | Maschinenbauerzeugnisse (Preisindex lt.StatistischesBundesamtWiesbaden,IndexErzeugerpreise gewerblicherProdukte Deutschland insgesamt, Maschinenbauerzeugnisse, z.Zt. GENESIS-Datenbank, Tabelle 61241- 0004, GP19-28) | ______, % |
| 5. | Lastkraftwagen (Preisindex lt.StatistischesBundesamtWiesbaden,IndexErzeugerpreise gewerblicherProdukte Deutschland insgesamt, Lastkraftwagen mit Selbstzündung, z.Zt. GENESIS-Datenbank, Tabelle 61241-0004, GP19-29 10 41) | ______, % |
| 6. | Maut (Mautsatz lt. Bundesfernstraßenmautgesetz in Cent/km für CO₂-Emissionsklasse: 1, Achs- und Gewichtsklasse: >18 t ab 5 Achsen, EURO-Schadstoffklasse: EURO VI) | ______, % |
[Seite 29]
Anhang 3 zur Anlage 1 – Angebotsformular Seite1von2 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
Nachunternehmererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Falls eine der nachfolgenden Erklärungen nicht abgegeben werden kann, ist diese zu streichen. Zudem sind nachfolgend die näheren Umstände hierzu zu erläutern.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (1) Ich erkläre/wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 mei- nem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungs- widrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol- chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu ver- wendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi- schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Ge- sundheitswesen)
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Beste- chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge- schäftsverkehr),
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232 b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleich- baren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzu- rechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Darüber hinaus erkläre ich/erklären wir in Bezug auf mein/unser Unternehmen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB Ich erkläre/Wir erklären, dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
[Seite 30]
Anhang 3 zur Anlage 1 – Angebotsformular Seite2von2 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in- frage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwe- cken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tä- tigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezo- gen war,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und Auskünfte nicht zurückhält und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
- das Unternehmen
- nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzuläs- sige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Erläuterung bei Nichtabgabe der vorstehenden Erklärungen: [nur bei Bedarf auszufüllen]
(Ort, Datum) (Name der Person, die die Erklärungfür den Nachunternehmerrechtsverbindlichabgibt)
[Seite 31]
Anhang 4 zur Anlage 1 – Angebotsformular Seite1von3 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
Verpflichtungserklärung
für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären,
dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der je- weils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desje- nigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unter- fallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Ver- leihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtun- gen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhal- tung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzu- weisen,
mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
-
den Ausschluss meines / unseres Unternehmens oder die von mir / uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabever- fahren zur Folge hat,
-
mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunterneh- men und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlos- sen werden kann/können,
-
der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben,
[Seite 32]
Anhang 4 zur Anlage 1 – Angebotsformular Seite2von3 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
- der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahn- dung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung in- formiert.
Verpflichtungserklärung
zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienst- leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären, dass
meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausfüh- rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindest- lohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsver- ordnung entspricht oder
mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
ich mir / wir uns
von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleih- unternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auf- traggeber vorlege(n);
oder
von einem von mir / uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versiche- rung geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versiche- rung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
Zutreffendes bitte ankreuzen.
ich mich verpflichte / wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag aus- schließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausfüh- ren.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhal- tung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzu- weisen,
mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
[Seite 33]
Anhang 4 zur Anlage 1 – Angebotsformular Seite3von3 (Zur Abgabe an den Auftraggeber bestimmt!)
zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
-
den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabever- fahren zur Folge hat,
-
mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunterneh- men und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlos- sen werden kann/können,
-
der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
(Ort, Datum) (Name der Person (die die Erklärung für den Bieter rechtsverbindlich abgibt))