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0_Leitfaden_Betrieb ÜST und Verwertung Altholz_2026-10-05.pdf

Betrieb einer Altholz-Übergabestelle und Verwertung von Möbelholz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 20:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Europaweite Vergabe

des

Betriebs einer Übergabe-/Übernahmestelle für Altholz (Möbelholz)

aus der Sperrmüllsammlung und dessen Verwertung

für den Landkreis Freudenstadt

im

Offenen Verfahren nach VgV

VERFAHRENSLEITFADEN

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Verfahrensleitfaden Seite 2 von 15 (Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot einreichen!)

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Vorbemerkungen ................................................................................................ 4

2 Leistungsübersicht und spezielle Ausführungsbedingungen ...................................... 6

2.1 Leistungsübersicht, Losgliederung .................................................................. 6 2.2 Entsorgungsgebiet ........................................................................................ 6 2.3 Leistungszeiträume ....................................................................................... 6 2.4 Hinterlegung der Kalkulation .......................................................................... 7 2.5 Sicherheiten, Bürgschaften ............................................................................ 8

3 Angebotsbedingungen ......................................................................................... 9

3.1 Vergabeverfahren ......................................................................................... 9 3.2 Form des Angebots ....................................................................................... 9 3.3 Haupt- und Nebenangebote ........................................................................... 9 3.4 Bietergemeinschaften, Eignungsleihe Unterbeauftragung ................................... 9 3.4.1 Bietergemeinschaften .......................................................................... 9 3.4.2 Eignungsleihe ................................................................................... 10 3.4.3 Unterbeauftragung ............................................................................ 10 3.5 Fristen ...................................................................................................... 11 3.5.1 Angebotsfrist.................................................................................... 11 3.5.2 Zuschlags- und Bindefrist .................................................................. 11 3.6 Einreichung des Angebotes .......................................................................... 11 3.7 Berichtigungen, Änderungen oder Zurückziehung des Angebotes ...................... 11 3.8 Kosten der Angebotserstellung ..................................................................... 11 3.9 Tariftreue und Mindestlohn .......................................................................... 11 3.10 Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ..................... 12 3.11 Nachforderung von Unterlagen .............................................................. 12

4 Berücksichtigung der Angebote und Zuschlagskriterien ......................................... 13

4.1 Berücksichtigung der Angebote .................................................................... 13 4.1.1 Ausschluss vom Verfahren ................................................................. 13 4.1.2 Eignung ........................................................................................... 13 4.2 Zuschlagskriterien ...................................................................................... 13

5 Mitteilungen und Bekanntmachungen .................................................................. 15

5.1 Mitteilungen über nicht berücksichtigte Angebote; § 134 GWB ......................... 15 5.2 Bekanntmachung der Auftragsvergabe, § 39 VgV ........................................... 15

6 Vergabekammer ............................................................................................... 15

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Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1 - Angebotsformular (Textteil und Anhänge)

Anlage 2 - Leistungsbeschreibung

Anlage 3 - Vertragsentwurf

Anlage 4 - Datenschutzhinweis nach DSGVO

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1 Vorbemerkungen

Der Landkreis Freudenstadt schreibt den

Betrieb einer Übergabe-/Übernahmestelle für Altholz (Möbelholz) aus der Sperrmüllsammlung und dessen Verwertung

aus.

Der vorliegende Verfahrensleitfaden stellt Ihnen zum einen die Formalitäten des Vergabeverfahrens vor, zum anderen gibt dieser Ihnen einen ersten Überblick über den Leistungsgegenstand und stellt Ihnen die Rahmenbedingungen der Angebots- auswertung dar.

Bitte lesen Sie den Verfahrensleitfaden sowie die weiteren Bestandteile der Verga- beunterlagen:

Anlage 1 - Angebotsformular (Textteil und Anhänge)

Anlage 2 - Leistungsbeschreibung

Anlage 3 - Vertragsentwurf

Anlage 4 - Datenschutzhinweis nach DSGVO

sorgfältig durch.

Darüber hinaus werden Sie gebeten, unmittelbar die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen. Die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen insgesamt ist zunächst auf Grundlage des Anlagenverzeichnisses auf Seite 3 dieses Verfahrensleitfadens zu prüfen. Die Vollständigkeit der einzelnen Dokumente der Vergabeunterlagen, einschließlich deren Anhänge, ist außerdem auf Grundlage der Inhaltsverzeichnisse und der Seitennummerierung (ab Seite 1 bzw. 2 oben rechts) zu prüfen. Unter Umständen fehlende Unterlagen sind unverzüglich über das elektronische Verga- beportal (hier: DTVP) nachzufordern.

Die Ihnen vorliegenden Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. Eine weitergehende anderweitige Nutzung – gleich welcher Art – ist an die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gebunden.

Der Landkreis Freudenstadt wird in diesem Vergabeverfahren gleichbedeutend auch als „Auftraggeber“ oder „Vergabestelle“ bezeichnet.

Der Schriftverkehr mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.

Die an diesem Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen werden in diesem Leitfaden sowie dessen Anlagen gleichbedeutend auch als „Auftragnehmer“ und für die Dauer des Vergabeverfahrens als „Bieter“ bezeichnet.

Auftraggeber und Auftragnehmer werden gemeinsam auch als „Vertragspartner“ bezeichnet.

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Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bieterfragen, zusätzliche Aus- künfte

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbe- sondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.

Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich auf- merksam zu machen.

Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegen- stand betreffende Fragen zu stellen.

Anfragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über das elektronische Vergabe- portal (hier: DTVP) unter Bezugnahme auf die jeweilige Anlage sowie unter Nen- nung des jeweiligen Kapitels bzw. des Paragraphen zu stellen.

Die Anfragen müssen bis zum 27.10.2026 bei dem Vergabeportal eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o.g. Zeitpunkt über das Vergabeportal bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorge- nannten Vorschrift.

Die Vergabestelle behält sich vor, ggf. auch noch zu einem späteren Zeitpunkt Bie- terfragen zu beantworten oder zusätzliche Auskünfte zu erteilen. Die Bieter haben hierauf keinen Anspruch. In diesen Fällen wird die Vergabestelle die Angebotsfrist angemessen verlängern.

Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und soweit möglich in regelmä- ßigem Turnus auf dem elektronischen Vergabeportal DTVP beantwortet.

Bitte beachten Sie:

Die zusätzlichen Auskünfte werden ausschließlich auf dem elektronischen Verga- beportal DTVP zur Verfügung gestellt.

Bieter, welche sich zur Anmeldung in dem elektronischen Vergabeportal freiwillig und kostenlos registrieren, werden automatisch über neue Informationen, Antwor- ten oder Bekanntmachungen der Vergabestelle informiert.

Die vor Ablauf der Angebotsfrist auf oben genannter Plattform veröffentlichten Ant- worten sind im Rahmen der Angebotserstellung und bei der Leistungserbringung zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13, 14 DSGVO wird auf die Datenschutzhinweise gem. Anlage 4 verwiesen.

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2 Leistungsübersicht und spezielle Ausführungsbedingungen

2.1 Leistungsübersicht, Losgliederung

Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los.

Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:

• Stellung und Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Altholz (Möbel- holz) der Kategorien A I bis A III aus der Sperrmüllsammlung

und

• Verwertung des erfassten Altholzes der Kategorien A I bis A III.

Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs ist der als Anlage 2 den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Anla- gen zu entnehmen.

2.2 Entsorgungsgebiet

Der Landkreis Freudenstadt ist ein Landkreis im Westen von Baden-Württem- berg umgeben von den Landkreisen (von Norden im Uhrzeigersinn) Raststatt, Calw, Tübingen, Zollernalbkreis, Rottweil und Ortenaukreis. Er gehört zum Regie- rungsbezirk Karlsruhe und ist hinsichtlich der Einwohnerzahl der zweit- kleinste Landkreis Baden-Württembergs.

Der Landkreis Freudenstadt umfasst eine Fläche von ca. 870,4 km². Bei 121.646 Einwohnern (Stand 31.12.2025) beträgt die Einwohnerdichte im Ent- sorgungsgebiet ca. 140 Einwohner pro km².

2.3 Leistungszeiträume

Die Leistungen sind im Zeitraum wie folgt zu erbringen:

01.04.2027 – 31.12.2028 Grundvertragslaufzeit (1 Jahr, 9 Monate)

01.01.2029 – 31.12.2029 1. Verlängerungszeitraum (1 Jahr)

01.01.2030 – 31.12.2030 2. Verlängerungszeitraum (1 Jahr)

Grundvertragslaufzeit: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und wird bis zum 31.12.2028 fest geschlossen.

  1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2029.

  2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und den Auftragneh- mer): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 31.12.2028 kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2030.

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2.4 Hinterlegung der Kalkulation

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrundeliegende Kalkula- tion (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ab- lauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag wie folgt einzureichen:

Der Umschlag ist außen mit dem Bieternamen, der Anschrift und der Angabe

„Urkalkulation zur Ausschreibung –Betrieb einer Übergabe-/Übernahme- stelle für Altholz (Möbelholz) aus der Sperrmüllsammlung und dessen Ver- wertung für den Landkreis Freudenstadt im Offenen Verfahren nach VgV – Nicht öffnen –“ zu kennzeichnen.

Die Urkalkulation ist in einem verschlossenen (z. B. verklebten), fensterlosen Um- schlag an die Vergabestelle zu richten:

Landratsamt Freudenstadt Eigenbetrieb Abfallwirtschaft z. Hd. Herrn Kalmbach

Herrenfelder Straße 14 72250 Freudenstadt

oder persönlich abzugeben:

Landratsamt Freudenstadt Eigenbetrieb Abfallwirtschaft z. Hd. Herrn Kalmbach

Marktplatz 30 72250 Freudenstadt.

Die Kalkulation muss betriebswirtschaftlich und technisch transparent und aussa- gefähig und mit dem Angebot abstimmbar sein. In inhaltlicher Hinsicht müssen sich aus der Urkalkulation mindestens folgende Informationen ergeben:

• Leistungsansätze (Stunden / Kapazitäten)

• Stundensatzermittlung für Fahrzeuge je Fahrzeugtyp einschließlich Kostenan- sätze für Verbräuche (Treibstoffe etc.), Instandhaltung, Versicherungen etc.

• Stundensatzermittlung für Personal je Qualifikation (Fahrer, Personal Übergabe- /Übernahmestelle, Personal Verwertungsanlage etc.)

• Anschaffungskosten, wirtschaftliche Nutzugsdauern und Restwerte von einge- setzten (Transport-)Fahrzeugen, Maschinen, Verwertungsanlagen sowie von der Übergabe-/Übernahmestelle,

• Sonstige Kosten/Erlöse (Infrastrukturkosten, Betrieb der Übergabe-/Übernah- mestelle, Verwertungskosten, Verwertungserlöse etc.)

• Kalkulatorische Zinsen

• Kalkulatorischer Gemeinkostenzuschlag

• Kalkulatorischer Gewinnzuschlag

• Abstimmbarkeit mit den Angaben im Angebotsformular

Bei den Leistungsansätzen hat der Bieter darauf zu achten, dass die Leistungsstun- den getrennt nach den logistischen Teilprozessen (z.B. Übernahme/Annahme inkl. Eingangsverwiegung, Verladung, Übergabe inkl. Ausgangsverwiegung) kalkuliert werden. Die Anzahl der für die Leistungserbringung erforderlichen Kapazitäten (Personal, Fahrzeuge/Maschinen) ist nachvollziehbar über die sich aus einer Nor- malbeschäftigung ergebenden Leistungsstunden je Kapazität abzuleiten.

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Die Vergabestelle ist berechtigt, bereits im Rahmen der Angebotsprüfung und wer- tung die Öffnung der Urkalkulation in Anwesenheit des Bieters zu fordern, etwa bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten (vgl. § 60 Abs. 1 VgV) oder bei ungewöhnlich hohen Angeboten.

Die Öffnung kann nur in Anwesenheit eines Bevollmächtigten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber durchgeführt werden. Die Unterlagen werden nach Ein- sichtnahme erneut versiegelt.

Soweit auf das Angebot eines Bieters nicht der Zuschlag erteilt wird, wird die Ur- kalkulation wieder zurückgegeben.

Die Urkalkulation der Bieter, auf deren Angebote ein Zuschlag erteilt wird, verblei- ben bei der Vergabestelle. Nach Vertragsende wird die Kalkulation dem Auftrag- nehmer ebenfalls wieder zurückgegeben.

Die Öffnung der Kalkulation nach Vertragsschluss erfolgt nur bei Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern.

2.5 Sicherheiten, Bürgschaften

Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen, von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spä- testens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme für die Grundver- tragslaufzeit.

Die Auftragssumme ergibt sich auf der Grundlage des Angebots des Auftragneh- mers aus den Brutto-Kosten für die Grundlaufzeit des Vertrags. Die Auftragssum- men werden anhand der in den Vergabeunterlagen dargestellten Mengengerüste ermittelt. Bei der Ermittlung der Auftragssumme werden die Entgelte und die Ver- gütungen nicht saldiert, sondern betragsmäßig addiert.

Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf geregelten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Grund- und Optionszeitraumes vom Bürgen übernommen werden.

Auf Verlangen des Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversiche- rer vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.

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3 Angebotsbedingungen

3.1 Vergabeverfahren

Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der Leistungen erfolgt die Ausschreibung europaweit im offenen Verfahren nach § 15 VgV, d. h. unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie 2014/24/EU, des GWB sowie der VgV.

3.2 Form des Angebots

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

Das Angebot ist mit Hilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabe- portal www.dtvp.de zu übermitteln.

Diese erfolgt über den Menüpunkt „Angebote“. Dort wird das kostenlose „Bie- tertool“ bereitgestellt, welches eine separate Installation erfordert. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter https://www.java.com/de/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools unter Umständen administ- rative Rechte erforderlich.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammen- hang finden Sie unter www.dtvp.de weitergehende Informationen. Die Vergabe- stelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

Zur Abgabe eines Angebotes ist das Angebotsformular (Anlage 1, ein- schließlich Anhängen) auszufüllen und über das Vergabeportal elektro- nisch einzureichen (vgl. hierzu Ziffer 3.6). Die Dateien müssen in dem Da- teiformat „PDF“ erstellt sein.

Die Angebotserstellung erfolgt durch Ausfüllen oder Ankreuzen der besonders ge- kennzeichneten Felder und Kästchen des Angebotsformulars, einschließlich seiner Anhänge.

Änderungen von Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Daneben sind entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen weitere Un- terlagen (Erklärungen und sonstige Nachweise) über das Vergabeportal einzu- reichen, die unter anderem der Beurteilung Ihrer Eignung dienen.

Die beizubringenden Dokumente sind im Angebotsformular aufgeführt.

Die Anlagen 2, 3 und 4 sowie der vorliegende Leitfaden verbleiben beim Bieter. Eine Einreichung dieser Dokumente über das Vergabeportal zusammen mit dem Angebot ist nicht erforderlich.

3.3 Haupt- und Nebenangebote

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

3.4 Bietergemeinschaften, Eignungsleihe Unterbeauftragung

3.4.1 Bietergemeinschaften

Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bie- tergemeinschaft spätestens nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzuge- ben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall

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organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bieterge- meinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmäch- tigte Vertreter zu benennen. Außerdem ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Ge- samtschuldner haften.

3.4.2 Eignungsleihe

Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unterneh- men in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen be- stehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nach- zuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung ste- hen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung die- ses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungs- nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).

Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle die Erklärungen über das Vorliegen von Aus- schlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforde- rungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unter- nehmen ersetzt.

Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in An- spruch nimmt, haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.

3.4.3 Unterbeauftragung

Ein Unterauftragnehmer im Sinne dieser Ausschreibung ist ein Unternehmen, wel- ches im Auftrag des zukünftigen Auftragnehmers die ausgeschriebenen Kernleis- tungen (hier: Stellung und Betrieb einer Übergabestelle und Verwertung) erbringen soll.

Beabsichtigt der zukünftige Auftragnehmer dagegen Leistungen, die er für die ord- nungs- und vertragsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Kernleistungen be- nötigt, von Dritten zu beziehen (z. B. Beschaffung oder Instandhaltung von Fahr- zeugen / technischen Einrichtungen, Einkauf von Kraftstoffen, Reinigung von Dienstkleidungen, Handwerkerleistungen etc.), so handelt es sich bei diesen Drit- ten nicht um Unterauftragnehmer.

Bereits im Angebot ist zu erklären, ob der Bieter sämtliche Leistungen selbst er- bringen oder Teilleistungen an andere Unternehmen vergeben will. Es sind daher Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen. Die Unterauftragnehmer sind im Rahmen des Angebotes – sofern bereits bekannt – namentlich zu benennen. Spätestens auf Verlangen der Verga- bestelle im Zuge der Angebotsauswertung hat der Bieter die Unterauftragnehmer zu benennen. Die Vergabestelle prüft, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauf- tragnehmers vorliegen, vgl. § 36 Abs. 5 VgV.

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Für alle Leistungen gilt, dass ein eventueller Unterauftragnehmer die ihm übertra- genen Leistungen in jedem Fall selbst erbringen muss. Eine Beauftragung der Leis- tungen an weitere Unternehmen durch den Unterauftragnehmer (Unterunterauf- tragnehmer) ist dabei nicht zulässig.

3.5 Fristen

3.5.1 Angebotsfrist

Das Angebot ist spätestens bis zum 06.11.2026, 12:00 Uhr einzureichen. Bis zum Ablauf dieser Frist kann ein abgegebenes Angebot geändert, berichtigt oder zurückgenommen werden.

3.5.2 Zuschlags- und Bindefrist

Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlagsfrist. Der Bieter ist bis zum 31.12.2026, 24:00 Uhr an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann während der Zuschlagsfrist nicht geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.

3.6 Einreichung des Angebotes

Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Anderweitig übermittelte Angebote, bspw. per Post oder mittels Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.

3.7 Berichtigungen, Änderungen oder Zurückziehung des Angebotes

Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots bzw. die Rücknahme des Angebots sind nur bis Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 3.5.1 möglich. Nach Abgabe eines Angebotes kann sich der Bieter im System des Vergabeportals eine Übersicht aller seiner für das jeweilige Verfahren eingereichten Angebote an- zeigen lassen. Ausgehend von dieser Übersicht können bis zum Ablauf der Ange- botsfrist auch Angebote elektronisch zurückgezogen werden mit der Folge, dass diese zwar nicht physisch gelöscht, allerdings der Vergabestelle mit Angebotsöff- nung nicht mehr vorgelegt werden. Neue bzw. geänderte Angebote sind ebenfalls wieder über das elektronische Vergabeportal einzureichen. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. Berichtigungen oder Änderun- gen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

3.8 Kosten der Angebotserstellung

Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird dem Bieter vom Auftraggeber keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.

3.9 Tariftreue und Mindestlohn

Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.

Bei der Angebotsabgabe ist eine Verpflichtungserklärung des Bieters gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristset-

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zung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Ver- pflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wer- tung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.

3.10 Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 883/2014 auf Grund des russischen An- griffskriegs gegen die Ukraine Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Aus- führung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellen- werte unmittelbar – also ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte – betref- fen. Auf Grund von Artikel 5k der Verordnung gilt einerseits seit dem 9. April 2022 ein Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren und anderer- seits das Verbot, bereits vergebene Aufträge ab 11. Oktober 2022 weiter zu erfül- len, soweit Personen oder Unternehmen, die nach der Vorschrift Russland zuzuord- nen sind, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder als Unterauftragneh- mer, Lieferant oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Eignungsnachwei- sen an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10 % des Auf- tragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen.

Für die Prüfung, ob demnach ein Zuschlagsverbot besteht, ist bei der Angebotsab- gabe eine Erklärung des Bieters abzugeben. Hierzu ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Für den Fall, dass diese Erklärung von Ihnen nicht wahrheitsgemäß abgegeben werden kann, bitten wir um Mitteilung, inwieweit Gründe vorliegen, die nach Artikel 5k der vorgenannten Verordnung ein Zuschlags- verbot begründen können.

3.11 Nachforderung von Unterlagen

Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zu- lässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbe- zogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

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4 Berücksichtigung der Angebote und Zuschlagskriterien

4.1 Berücksichtigung der Angebote

Nicht berücksichtigt werden Angebote, deren Bieter und/oder vorgesehene Unter- auftragnehmer nicht die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erfor- derliche Eignung besitzen (§ 42 VgV) bzw. nicht die in der EU-weiten Auftragsbe- kanntmachung geforderten Mindestbedingungen erfüllen.

4.1.1 Ausschluss vom Verfahren

Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin- gewiesen wird insbesondere auf Folgendes:

• Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht einge- gangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.

• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots.

Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

4.1.2 Eignung

Nicht berücksichtigt werden Angebote, wenn der Bieter nicht die für die Erbringung des Auftrags erforderliche Eignung besitzt (§§ 42 ff. VgV).

Die geforderten Eignungsnachweise sind in der EU-weiten Auftragsbekanntma- chung und im Angebotsformular dargestellt.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Eignung der Bieter während des ge- samten Vergabeverfahrens fortbestehen muss. Die Vergabestelle ist daher zur er- neuten Prüfung der Bietereignung verpflichtet, sofern der Auftraggeber von Sach- verhalten Kenntnis erlangt, die die Eignung des Bieters für die Erbringung der aus- geschriebenen Leistung in Frage stellen könnten.

Die Vergabestelle wird gemäß § 6 WRegG vor Erteilung eines Zuschlags eine Aus- kunft bei der Registerbehörde und / oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentral- register hinsichtlich der für den Zuschlag vorgesehenen Bieter einholen und die Auskünfte bei der Entscheidung über einen evtl. Ausschluss des / der betroffenen Bieter berücksichtigen.

4.2 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird, über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet, auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.

Für die preisliche Angebotswertung werden berücksichtigt:

• die gemäß dem Anhang 1 zum Angebotsformular ermittelbaren Entgelte (netto) und Vergütungen (netto) pro Jahr auf der Grundlage

− der angebotenen Entgelte und Vergütungen pro Mengeneinheit (Spalte 3),

− der dargestellten (Auswertungs-)mengen (Spalte 4),

− der dargestellten Gewichtungen (Spalte 6),

• die im Anhang 2 zum Angebotsformular angebotene bzw. vorgegebene Gewich- tung der Preisgleitklausel und die unten genannte Indexentwicklung zum Zwe- cke der Auswertung der angebotenen Entgelte bzw. Vergütungen über die ge- samte Vertragslaufzeit.

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• die Angebote werden mit entfernungsabhängigen Opportunitätskosten in Ab- hängigkeit des vom Bieter angebotenen Standorts der Übergabe-/Übernahme- stelle belegt:

Hinsichtlich der Sammlung von Altholz (Holsystem) wird die einfache Trans- portentfernung zwischen dem Einwohnerschwerpunkt des Leistungsgebietes (Kreuzung Ortsstraße / Glattalstraße, 72280 Dornstetten) und der vom Bieter angebotenen Übergabe-/Übernahmestelle (gewichtet mit der Maximalmenge der jeweiligen Übergabe-/Übernahmestelle) mit einem Tonnenkilometersatz in Höhe von 1,25 EUR (netto) pro Tonnenkilometer als Opportunitätskosten in der Angebotswertung berücksichtigt.

Die Opportunitätskosten werden in die Auswertung einbezogen, dagegen sind im Rahmen der Vertragsabwicklung für die Abrechnung der Leistungen nur die ange- botenen Entgelte relevant.

Der Bewertungszeitraum entspricht dem in Ziffer 2.3 angegebenen Leistungszeit- raum einschließlich der möglichen Vertragsverlängerungen. Dabei wird der Zeit- raum für die erste Vertragsverlängerung mit 50 % und für die zweite Vertragsver- längerung mit 25 % in der Angebotsauswertung gewichtet.

Für die Angebotsauswertung wird für die der Preisgleitung unterzogenen Indizes eine Entwicklung wie folgt unterstellt:

• Personal + 2,5 % p.a.

• Dieselkraftstoff – 5,0 % p.a.

• Maschinenbaukosten, Lastkraftwagen + 2,0 % p.a.

• Maut + 10,0 % p.a.

Die Opportunitätskosten (Preisstand 2027) werden mit einer jährlichen Preiserhö- hung von 2,0 % p.a. belegt.

Zum Zwecke des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (an- gebotenen) Entgelte und Vergütungen wird ein sogenannter Entscheidungsbar- wert, bezogen auf den 01.04.2027, ermittelt. Zur Abzinsung wird ein Diskontie- rungszinssatz von 2,0 % p.a. angesetzt. (Diese Methode beruht auf dem Ansatz, dass bei einer Ausgabe in nominell gleicher Höhe ein späterer Anfall der Kosten für den Auftraggeber günstiger ist als ein früherer Anfall).

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Verfahrensleitfaden Seite 15 von 15 (Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot einreichen!)

5 Mitteilungen und Bekanntmachungen

5.1 Mitteilungen über nicht berücksichtigte Angebote; § 134 GWB

Die Zuschlagserteilung erfolgt bis spätestens zum Ablauf der Zuschlagsfrist, sofern diese nicht einvernehmlich verlängert wird. Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor- gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeit- punkt des Vertragsschlusses. Die Information wird spätestens 15 Kalendertage vor dem Vertragsschluss an die Bieter versendet. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.

5.2 Bekanntmachung der Auftragsvergabe, § 39 VgV

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, unter den Voraussetzungen von § 39 VgV, sein Name bekannt gemacht wird. Sofern Gründe geltend gemacht wer- den, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.

6 Vergabekammer

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Baden-Würt- temberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karls- ruhe, Telefon 0721/926-8730, Telefax: 0721/926-3985, E-Mail vergabekam- mer@rpk.bwl.de.

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