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VERGABEVERFAHREN VERSORGUNG MIT LABORDIAGNOSTIK (LABOROUTSOURCING) INKL. PATHOLOGIE | KREISKRANKENHAUS FREIBERG GGMBH
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Vergabeverfahren: Versorgung mit Labordiagnostik (Laborout-
sourcing) inkl. Pathologie
Europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß VgV
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH fordern wir Sie hiermit zur Abgabe eines Angebo- tes im oben genannten Vergabeverfahren auf. Das Verfahren wird als einstufiges offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen allen interessierten Unternehmen frei, unentgeltlich und ohne Registrierung über die Vergabeplattform zum Abruf zur Verfügung.
I. Angebotsabgabe
Falls Sie bereit sind, die ausgeschriebenen Leistungen auszuführen, werden Sie gebeten, das bereitgestellte Angebotsschreiben „KKF-LAB26 - A - Angebotsschreiben“ in Textform nebst den in „KKF-LAB26 - 1 - Anforderungen an das Angebot“ geforderten Unterlagen und Erklä- rungen elektronisch über den Bereich Angebotsabgabe des Projektraumes im Vergabeportal bis spätestens zum 28.09.2026, 10:00 Uhr (Einreichungstermin) einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen:
• KKF-LAB26 - A - Angebotsschreiben
• KKF-LAB26 - A - Leistungen und Kosten (ausgefülltes Preisblatt, die Gesamtkosten müssen mit den Angaben im Angebotsschreiben übereinstimmen)
• KKF-LAB26 - 1 - Leistungsbeschreibung (vollständig ausgefüllt)
• KKF-LAB26 - 1 - Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (einschließlich der dort geforder- ten Erklärungen, Nachweise und Anlagen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied gesondert einzureichen)
• KKF-LAB26 - 1 - Kontaktdaten
• KKF-LAB26 - 1 - Eingereichte Dokumente (Auflistung aller mit dem Angebot eingereichten Unterlagen)
• die Konzepte C bis F gemäß „KKF-LAB26 - 1 - Anforderungen an das Angebot“ einschließlich der zugehörigen Ausfüllhilfen: C Geräte- und Workflowkonzept (inkl. KKF-LAB26 - C -
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Leistungsdaten Geräte), D EDV und Logistikkonzept (inkl. KKF-LAB26 - D - Fahrten), E Ser- vicekonzept (inkl. KKF-LAB26 - E - Service), F Migrationskonzept (inkl. KKF-LAB26 - F - Schulungen)
• bei Bietergemeinschaften: KKF-LAB26 - 1 - Bietergemeinschaftserklärung (nur einmal je Bie- tergemeinschaft auszufüllen)
• bei Einsatz anderer Unternehmen (Nachunternehmer oder Eignungsleihe): „KKF-LAB26 - 1 - Formblatt 235 (Verzeichnis anderer Unternehmen)“, bei Eignungsleihe zusätzlich die Eig- nungsnachweise gemäß Auftragsbekanntmachung für diejenigen Eignungskriterien, für die Sie sich auf die Kapazitäten des betreffenden Unternehmens berufen.
Maßgeblich für Inhalt und Umfang der einzureichenden Unterlagen sind die Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und im Dokument „KKF-LAB26 - 1 - Anforderungen an das Angebot“.
II. Angebotserstellungskosten
Für die Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird keine Vergü- tung gewährt. Angebotsunterlagen und Angebotsmuster sind auf Ihre Kosten zuzustellen.
III. Allgemeine Informationen
Um eine Beantwortung der Bieterfragen vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes ein- halten zu können, bitten wir Sie, Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwa- ige Unklarheiten bis zum 17.09.2026 ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen.
Die Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen werden allen Bewerbern/Bietern in elektroni- scher Form zeitgleich über das Vergabeportal übermittelt.
Der Auftraggeber behält sich eine Berichtigung/Ergänzung der Vergabeunterlagen ausdrück- lich vor, wenn und soweit sich dies aufgrund von Hinweisen und Fragen der Bieter als zweck- mäßig oder als geboten erweist. Etwaige Änderungen werden allen Unternehmen zeitgleich über das Vergabeportal bekannt gegeben, erforderlichenfalls wird die Angebotsfrist entspre- chend verlängert.
III.A. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen des GWG und der VgV (Vergabeord- nung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) im Wege eines offenen Verfahrens.
IV. Bietergemeinschaften
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung:
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Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.
Für die Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung nach Maßgabe des beiliegenden Musters dem Angebot beizufügen.
V. Nebenangebote
Nebenangebote (Angebote, die von den vorgegebenen Vertragsbedingungen oder den An- forderungen der Aufgabenbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen nebst Anla- gen/ Anhängen abweichen) sind nicht zugelassen.
VI. Bindefrist
28.10.2026
VII. Nachunternehmerleistungen/Eignungsleihe
Werden im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genom- men (§ 47 VgV Eignungsleihe) und/oder ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Un- terauftragsvergabe an Dritte zu vergeben (§ 36 VgV Unterauftragnehmer) (nachfolgend auch „andere Unternehmen“), ist mit dem Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benen- nen, für welche sich Sie sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werden („KKF- LAB26 - 1 - Formblatt 235 (Verzeichnis anderer Unternehmen)“). Im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) ist bereits mit Angebotsabgabe zusätzlich nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten Sie für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen wollen, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt. Hierzu sind mit dem Angebot die beim jeweiligen Eignungskriterium angegebenen Nachweise für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen ist das Nichtvorliegen von Gründen für den Ausschluss der ande- ren Unternehmen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Eigenerklärungen der anderen Unternehmen (Erklärungsvordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) sowie durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes bzw. einer Bescheini- gung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Zudem ist auf gesondertes Verlangen durch eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Kapazitäten des/der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass im Falle der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe das eignungsverleihende Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
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gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haftet („KKF-LAB26 - 1 - Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)“).
Wird zum Nachweis der Eignung eine EEE vorgelegt, muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung des anderen Unternehmens erforderlich sind. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch genommen oder an das Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe wei- ter vergeben werden sollen, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss die- ses Unternehmen ersetzt werden.
Hinweis: Reine (Vor-)Lieferanten des Auftragnehmers sind keine Nachunternehmer im oben genannten Sinne.
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VIII. Nachforderung von Unterlagen
Nachforderungen sind nicht ausgeschlossen. Soweit nach § 56 VgV zulässig, wird der Auf- traggeber im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens entscheiden, ob und welche Unterla- gen er nachfordert.
IX. Zeitlicher Ablauf
Der nachfolgend aufgeführte vorläufige Zeitplan für das Vergabeverfahren gibt die derzeitige Terminplanung der Vergabestelle wieder. Änderungen sind daher möglich.
| AKTIVITÄT | geplante Dauer | Datum | Tag | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Veröffentlichung der Auftragsbe- | 26.08.2026 | MI | |||
| kanntmachung | |||||
| Einsendeschluss für Bieterfragen | 17.09.2026 | DO | |||
| Frist zur Abgabe des Angebotes (An- | 33 Tage | 28.09.2026, 10:00 Uhr | MO | ||
| gebotsfrist) | |||||
| Prüfung und Wertung der Angebote | Oktober 2026 | ||||
| Information der nichtberücksichtigten | voraussichtlich Mitte Oktober 2026 | ||||
| Bieter gem. § 134 GWB | |||||
| Zuschlagserteilung | voraussichtlich Ende Oktober 2026 | ||||
| Leistungsbeginn (Go-Live) | 01.02.2027 |
IX.A. Zuschlagserteilung
Es ist vorgesehen, den Auftrag über die ausgeschriebenen Leistungen voraussichtlich Ende Oktober 2026 zu vergeben, frühestens jedoch am 11. Kalendertag nach dem Tag des elektro- nischen Versands der Bieterinformation gemäß § 134 GWB.
X. Maßgebende Kriterien für den Zuschlag sind:
Das wirtschaftlichste Angebot erhält gemäß § 58 VgV, § 127 GWB den Zuschlag. Die Bewer- tung der eingereichten Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach den Kriterien der Anlage „KKF-LAB26 - 1 – Bewertungsmatrix“.
XI. Verwendung der Verdingungsunterlagen
Die Verdingungsunterlagen der Vergabestelle dürfen nur zur Erstellung des Angebots und zur Erfüllung des eventuellen Auftrages genutzt werden.
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XII. Vergabekammer
Offizielle Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig
Hinweis: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemach- ten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Verga- beverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagsertei- lung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe- entscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungs- verfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf- traggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, en- det die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ihrem Angebot sehen wir mit Interesse entgegen und möchten uns auch im Namen der Kreis- krankenhaus Freiberg gGmbH bereits jetzt schon für den mit der Erstellung des Angebots verbundenen Aufwand bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
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