Die Bieter haben – wenn die Beschaffung und der Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge angeboten wird – ein plausibles und nachvollziehbares Betriebskonzept nachzuweisen.
Es ist dabei auf vorhandene oder geplante und noch zu errichtende Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände einzugehen, insbesondere sind Angaben zum benötigten Transformator, den Ladegeräten und Ladesäulen zu machen, die Anzahl der Ladepunkte auszuführen.
Ferner muss das Betriebskonzept die geplanten Fahrzeugumläufe mit jeweiliger Umlauflänge, inkl. Leerleistungen, beinhalten. Darüber hinaus ist ein Nachweis des Fahrzeugherstellers über den Fahrzeugenergiebedarf abzugeben. Dieser Nachweis muss die Nennung aller zugrunde gelegten Rahmenbedingungen/Annahmen aufführen, wie z.B. Energieverbrauchswerte pro km, unterstellte Brutto-/Netto-Batteriekapazität, genutzte Temperatur-Kennlinie, Nutzung einer Brennstoffzusatzheizung, gewähltes SORT-Profil, nutzbare Energie zu Vertragsbeginn (Begin of Life) und Vertragsende (End of Life).
Aus dem Ladekonzept müssen die geplanten Ladevorgänge und deren Dauer, sowohl während der Linienbedienung (Betriebszeit) als auch nachts, ersichtlich werden. Die unterstellten Ladeleistungen und der Standort der zur Nutzung geplanten Ladeinfrastruktur ist anzugeben.
Das vorzulegende Betriebskonzept wird inhaltlich geprüft, fließt jedoch nicht als Zuschlagskriterium in die Wertung ein. Ein Betriebskonzept, das nicht plausibel und nachvollziehbar ist, kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
n