- VORDRUCK -
Die Bieter haben ein tragfähiges und nachvollziehbares Betriebskonzept vorzulegen. Aus diesem muss hervorgehen, wie sichergestellt wird, dass sämtliche geforderten Leistungsbilder (Fahrpläne) der vom Auftragnehmer bedienten MVV-Regionalbuslinien zuverlässig und vollständig erbracht werden können. Dies umfasst sowohl die gegenständlichen Linien als auch weitere Linien, die der Bieter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bedienen wird.
1. Allgemeine Anforderungen an das Betriebskonzept
Das Betriebskonzept wird inhaltlich geprüft, fließt jedoch nicht als Zuschlagskriterium in die Wertung ein. Ohne ein plausibles, tragfähiges und nachvollziehbares Konzept kann das Angebot nicht zur Wertung zugelassen werden. Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind im Konzept vollständig zu beantworten.
Kann das vorgelegte Betriebskonzept zum Vertragsbeginn nicht wie beschrieben umgesetzt werden oder werden die Fahrpläne zu Vertragsbeginn bzw. während der Vertragslaufzeit nicht vollständig erbracht, behält sich die MVV GmbH vor, neben Vertragsstrafen nach § 13 des Verkehrsvertrages (Anlage A 04) auch Schadenersatzansprüche aufgrund entgangener Einnahmen zu prüfen und geltend zu machen.
2. Personalkonzept
| Wie viel Personal haben Sie für die gegenständliche Vergabe eingeplant? |
Wie viele der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fahrpersonale stehen bereits heute in einem Beschäftigungsverhältnis mit Ihrem Unternehmen?
Wie viel Personal wird bis zum Vertragsbeginn noch benötigt?
Sollte noch Personal benötigt werden, stellen Sie bitte die vorgesehenen Maßnahmen zur Personalgewinnung dar.
Bitte fügen Sie hierzu einen groben Zeitplan bei.
Bitte erläutern Sie, wie Sie mit kurzfristigen Personalmängeln, insbesondere bei Krankheitsfällen, umgehen werden.
3. Fahrzeugkonzept
Sollten Neufahrzeuge gefordert werden, ist dieser Anlage eine Bestätigung des angedachten Fahrzeugherstellers bzw. der angedachten Fahrzeughersteller über die Lieferzeit beizu
legen. Diese Bestätigung dient der Verifizierung der Angaben in Anlage B 16 „Erklärung zur Übergangsbedienung“.
Zutreffendes bitte ankreuzen:
- Für die gegenständliche Linie sind Neufahrzeuge zu beschaffen. Eine Bestätigung des angedachten Fahrzeugherstellers bzw. der angedachten Fahrzeughersteller über die Lieferzeit wurde dieser Anlage beigefügt.
- Für die gegenständliche Linie sind keine Neufahrzeuge zu beschaffen.
4. Standortbezogene Anforderungen
Sollte es an mindestens einem der in Anlage B 10 angegebenen Abstellstandorte für die gegenständliche Linie keine Möglichkeit zum Waschen, Reinigen und/oder Tanken geben, ist hierfür ein gesondertes Konzept beizulegen.