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360 2026 LB Anl B 04 Bietererklärung VOR 251022.docx

Betrieb der Regionalbuslinie 360 zwischen Rottach-Egern, Enterrottach und Moni Alm

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 23:11 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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- VORDRUCK -

Name des vorlegenden Unternehmens: (Mitglied einer Bietergemeinschaft)
Anerkennung der Vergabeunterlagen

Hiermit erkennen wir die Vergabeunterlagen zur Ausschreibung der MVV-Regionalbuslinie 360 als verbindlich an und akzeptieren die dort getroffenen Regelungen.

Auswirkungen von Falschangaben

Uns ist bekannt, dass Falschangaben subventionserheblich sind und strafrechtliche Folgen haben können. Falschangaben können auch zu einem Widerruf der Genehmigung führen und berechtigen den Aufgabenträger, ohne Einhaltung einer Frist, zur Kündigung aus wichtigem Grund.

Einhaltung der Bestimmungen zum Mindestlohn

Wir erklären, dass wir

  • unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen,
  • in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind,
  • einen ggf. beauftragten Leihunternehmer entsprechend verpflichten,
  • soweit Beschäftigte des Auftragnehmers oder von ihm beauftragter Subunternehmer oder Zeitarbeitsfirmen den Auftraggeber für den Zeitraum der Vertragslaufzeit aus dem MiLoG in Anspruch nehmen, dem Auftraggeber sämtliche hieraus entstehenden Kosten bzw. Schäden ersetzen.

Auf die Regelungen in § 19 MiLoG wird verwiesen.

Einhaltung der Tarifverträge

In unserem Unternehmen kommen folgende geltende Tarifverträge zur Anwendung:

Zutreffendes ankreuzen 🗷

🞏 Tarifvertrage für das private Omnibusgewerbe in Bayern (LBO/Ver.di)

🞏 Tarifvertrage für den Öffentlichen Dienst (genaue Bezeichnung)

🞏 Folgender sonstiger Tarifvertrag (genaue Bezeichnung)

Wir erklären, dass im Fall der Auftragserteilung die Entlohnung der in unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu keinen schlechteren Löhnen und Bedingungen erfolgt, als sie in den in unserem Unternehmen geltenden Tarifverträgen festgelegt sind.

🞏 Es findet kein Tarifvertrag Anwendung (Begründung)

Einsichtnahme in die Lohnabrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen

Auf Verlangen des Aufgabenträgers werden wir diesem unverzüglich die Lohnabrechnungen und die Arbeitszeitnachweise der von uns eingesetzten Arbeitnehmer vorlegen. Personenbezogene Daten sind dabei aus Gründen des Datenschutzes zu pseudonymisieren.

Wir sind damit einverstanden, dass der Aufgabenträger die Lohnabrechnungen und die Arbeitszeitaufzeichnungen auf Einhaltung der in unserem Unternehmen geltenden Tarifverträge, des MiLoG und der Lenk- und Ruhezeitenvorschriften hin überprüft. Das Einverständnis unserer eingesetzten Arbeitnehmer mit der Vorlage und Überprüfung der Lohnabrechnung und Arbeitszeitnachweise haben wir soweit nötig eingeholt.

Der Aufgabenträger kann sich dabei vom Gewerbeaufsichtsamt, den Arbeitgeberverbänden oder den Gewerkschaften beraten lassen.

Die Einhaltung des Datenschutzrechts wird dabei durch den Aufgabenträger bzw. die MVV GmbH sichergestellt.

Mindestzahl fest angestellter Fahrer/innen

In unserem Unternehmen wird entsprechend dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Mindestfahrerbesatzung für Kraftomnibusse in Bayern ab dem vierten und für jedes weitere Fahrzeug jeweils ein/e festangestellte/r Fahrer/in mit Fahrerlaubnis der Klasse D eingestellt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind On-Demand- und Ruftaxiverkehre mit acht und weniger Fahrgastplätzen.

Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

Die höchstzulässige Tageslenkzeit, die Lenkzeitunterbrechungen und die Wochenruhezeit nach der Fahrpersonalverordnung i.V.m. der Verordnung (EG) 561/2006 werden in meinem/unserem Unternehmen eingehalten. Die höchstzulässige Monatsarbeitszeit wird in meinem/unserem Unternehmen nicht überschritten.

Verpflichtung der Unterauftragsunternehmen/Subunternehmen

Einen Einsatz von Unterauftragsunternehmen/Subunternehmen machen wir davon abhängig, dass diese bezüglich Entlohnung und Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften ebenso verfahren, dies wird bestätigt (Erklärung Einsatz Subunternehmen gem. Anlage B 11).

Schutz von Echtzeitdaten

Die im Rahmen der Echtzeitdatenversorgung übermittelten Daten werden jeweils mandantenscharf erfasst, verarbeitet und weitergeleitet. Es ist systemseitig sichergestellt, dass schützenswerte Daten jeweils nur vom dafür vorgesehenen und freigeschalteten Benutzerkreis eingesehen werden können. Sollten uns versehentlich oder durch technische Fehler im Einzelfall dennoch Daten anderer Beteiligter zugänglich werden, verpflichten wir uns als dann unberechtigter Empfänger, dies sofort zu melden und diese Daten umgehend zu löschen.

Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit

Hiermit erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens gegen unser Unternehmen nicht beantragt worden ist und dass darüber hinaus keine Umstände vorliegen, welche die finanzielle Zuverlässigkeit unseres Unternehmens in Frage stellen könnten. (Soweit sich der Bieter in einem Insolvenzverfahren befindet oder die Eröffnung eines solchen beantragt wurde, ist er berechtigt nachvollziehbar darzulegen, warum er dennoch finanziell leistungsfähig und zuverlässig ist.)

Erklärung zur Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 GWB

Zutreffendes ankreuzen 🗷

🞏 Hiermit erklären wir, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Straftaten verurteilt ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG wegen eben dieser Straftaten rechtskräftig festgesetzt wurde. Auf Anforderung der Vergabestelle werden wir unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse für Personen i.S.d. § 123 Abs. 3 GWB vorlegen.

🞏 Hiermit erklären wir, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Straftaten verurteilt ist und gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG wegen eben dieser Straftaten rechtskräftig festgesetzt wurde. Es wurden jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen; diese haben wir auf gesonderter Beilage zu dieser Anlage dargelegt.

Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB

Zutreffendes ankreuzen 🗷

🞏 Hiermit erklären wir, dass für den Zeitraum der vergangenen drei Jahre keine der in § 124 GWB genannten fakultative Ausschlussgründe vorliegen.

🞏 Hiermit erklären wir, dass für den Zeitraum der vergangenen drei Jahre folgende der in § 124 GWB genannten fakultative Ausschlussgründe vorliegen:

Außerordentliche Kündigungen in den vergangenen drei Jahren

Zutreffendes ankreuzen 🗷

🞏 Hiermit erklären wir, dass in den letzten drei Jahren keines unserer Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurde.

🞏 In den letzten drei Jahren wurden Vertragsverhältnisse mit den nachfolgend aufgeführten öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber aus den nachfolgend benannten Gründen außerordentlich gekündigt:

Angabe des betreffenden Auftraggebers mit Ansprechpartner und der vom betreffenden Auftraggeber geltend gemachten Kündigungsgründe:

Nutzung Dienstleistungspakete ISE/EFM

In Anlage A 12 sind die Anforderungen an das Integrationssystem für Echtzeitdaten (ISE) und das elektronische Fahrgeldmanagementsystem (EFM) dargestellt. Die MVV GmbH bietet zu den dort genannten Konditionen zwei unterschiedliche Dienstleistungspakete an.

Für die Erbringung der gegenständlichen Leistung wünschen wir die Nutzung folgender Dienstleistungspakete zu den in Anlage A 12 benannten Konditionen:

Zutreffendes ankreuzen 🗷

🞏 Keines - die Funktionalitäten »Echtzeitdaten« und »Fahrgeldmanagement« werden in unseren eigenen bzw. von angemieteten Hintergrundsystemen durchgeführt (Konfiguration 1 - Eigenes RBL)

🞏 Paket »ISE« - die Funktionalität »Echtzeitdaten« wird im ISE-Hintergrundsystem der MVV GmbH durchgeführt. Die Funktionalität »Fahrgeldmanagement« wird hingegen in unserem eigenen bzw. einem angemieteten Hintergrundsystem durchgeführt (Konfiguration 2 - Eigenes Fahrgeldmanagement)

🞏 Paket »ISE und EFM« - die Funktionalitäten »Echtzeitdaten« und »Fahrgeldmanagement« werden im ISE/EFM-Hintergrundsystem der MVV GmbH durchgeführt (Konfiguration 3 - Nutzung ISE/EFM)

Welcher Fahrscheindruckerdienstleister soll für die Leistung verwendet werden:

Zutreffendes ankreuzen 🗷

🞏 IVU

🞏 INIT

🞏 TeleMATRIK

🞏 anderer Dienstleister (Nennung):

Ausgenommen von dieser Regelung/Nennung sind Flex und FlexLinien mit acht und weniger Fahrgastplätzen.◼

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung