- VORDRUCK -
- Die im Folgenden genannten Verkehrsunternehmen (VU) bilden im Rahmen der Vergabe der MVV-Regionalbuslinie 360 eine Bietergemeinschaft:
| 1.) | |
| Firma | |
| Straße, Hausnummer | |
| PLZ, Ort | |
| Telefon | |
| Vertreten durch |
| 2.) | |
| Firma | |
| Straße, Hausnummer | |
| PLZ, Ort | |
| Telefon | |
| Vertreten durch |
| 3.) | |
| Firma | |
| Straße, Hausnummer | |
| PLZ, Ort | |
| Telefon | |
| Vertreten durch |
| 4.) | |
| Firma | |
| Straße, Hausnummer | |
| PLZ, Ort | |
| Telefon | |
| Vertreten durch |
- Während des Vergabeverfahrens – und bei Zuschlagerteilung auch während der gesamten Vertragslaufzeit – fungiert als bevollmächtigter Vertreter die im Folgenden genannte Firma. Diese Firma ist alleiniger Vertreter der Bieter- bzw. anschließend der Arbeitsgemeinschaft gegenüber Aufgabenträger, MVV GmbH und Fahrgästen.
| Firma | |
| Straße, Hausnummer | |
| PLZ, Ort | |
| Telefon | |
| Vertreten durch |
- Die Bietergemeinschaft sichert zu, dass die Genehmigung nach § 42 PBefG von den Mitgliedern der späteren Arbeitsgemeinschaft gemeinsam unter Übertragung der Betriebsführung auf den bevollmächtigten Vertreter der späteren Arbeitsgemeinschaft unverzüglich nach Zuschlagserteilung beantragt wird.
- Die Bietergemeinschaft erklärt sich damit einverstanden, dass die MVV GmbH die Ausgleichszahlungen nach Art. 24 BayÖPNVG und §§ 228 ff. SGB IX entsprechend den Regelungen des § 19 des Verkehrsvertrages ausschließlich namens des bevollmächtigten Vertreters der späteren Arbeitsgemeinschaft bei den zuständigen Behörden beantragen wird.
- Die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der MVV GmbH bzw. des Aufgabenträgers sowie, in Fällen des § 1 Abs. 4 Verkehrsvertrag, von Fahrgästen gesamtschuldnerisch haften.
- Folgende Aufgabenverteilung ist vorgesehen:
- Folgende Gründe sind für die Bildung der Bietergemeinschaft ausschlaggebend (so dass nachvollziehbar ist, dass deren Bildung und Angebotsabgabe nicht gegen § 1 GWB verstößt)
Neben dieser Erklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine gesonderte Erklärung abzugeben (Erklärung Mitglied Bietergemeinschaft, Anlage B 03).
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