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MVV-Regionalbusverkehr – Vergabeunterlagen (Stand 2026)
AUSSTATTUNG MIT FAHRGAST-WLAN ANLAGE A 13
Soweit in Abschnitt 4.1.5. i.V.m. Abschnitt 5.2.6.17. der Leistungsbeschreibung und Anlage A 06 vorgegeben, sind die Fahrzeuge mit für Fahrgäste kostenlosem WLAN auszustatten.
Die Ausstattung der Fahrzeuge erfolgt mit BayernWLAN auf Grundlage eines bestehenden Rah- menvertrages des Freistaats Bayern mit einem Provider. Die MVV GmbH ist für diesen Rahmen- vertrag abrufberechtigt und übernimmt diese Aufgabe im Auftrage des Aufgabenträgers. Auf Abruf der MVV GmbH wird die erforderliche Hardware zum Einbau in die Neufahrzeuge bzw. zur Nachrüstung der Gebrauchtfahrzeuge bereitgestellt. Dabei handelt es sich um:
• WLAN/LTE-Router
• LTE-Antenne
• WLAN-Antenne
• erforderliches Zubehör (Kabelsätze, Einbauanleitung)
• Montagekit
• SIM-Karten Die Kosten für die Hardware trägt die MVV GmbH, sie ist Mieterin dieser Geräte. Der Einbau der Hardware, der Ausbau bei Störungen sowie der Ausbau nach Vertragsende (in- nerhalb eines Monats) oder bei Weiterverkauf des Fahrzeuges und die Rücksendung der komplet- ten Hardware (Router, Antenne, Kabelsätze) an die von der MVV GmbH genannten Adresse etc. erfolgt auf Kosten und in Verantwortung des Verkehrsunternehmens. Soweit der Ausbau pflicht- widrig unterbleibt, haftet das Verkehrsunternehmen und trägt den von BayernWLAN Zent- rum/Vodafone geltend gemachten Schaden. Die MVV GmbH gibt während des Einbaus vor, in welche Fahrzeuge der Einbau zu erfolgen hat. Hintergrund ist, dass aufgrund verschiedener Linien (unterschiedliche Laufzeiten) und Aufgabenträger eine genaue Zuordnung (der einzelnen Rou- ter/SIM-Karten) erfolgen muss. Erfolgt der Einbau nicht gemäß den Vorgaben der MVV GmbH, muss der Tausch der WLAN/LTE-Router, ggf. auch der LTE-Antenne, auf Kosten des Verkehrsun- ternehmens erfolgen. Das Verkehrsunternehmen muss in Form einer Liste die eingebauten Router den Fahrzeugen ge- nau zuordnen können. Diese Liste muss der MVV GmbH jederzeit auf Anfrage zur Verfügung ge- stellt werden. Die MVV GmbH übernimmt zudem die Kosten für den Datenverkehr und für den Betrieb der Hot- spots (Ausstrahlung BayernWLAN, Jugendschutzfilter etc.). Sollten von der MVV GmbH ausgestattete Fahrzeuge für Leistungen außerhalb des MVV- Regionalbusverkehrs genutzt werden, dann muss dies vor dem Einsatz von der MVV GmbH ge- nehmigt werden. Bei Zustimmung von Seiten der MVV GmbH müssen die Kosten anteilig getragen werden. Im Falle einer Störung nimmt das Verkehrsunternehmen eine erste Fehlerdiagnose und Störungs- beseitigung insbesondere in Bezug auf Stromversorgung und Antennenanschlüsse auf eigene Kosten vor. Weiter bestehende Störungen sind an den Freistaat (BayernWLAN Zentrum) zu melden. Kontakt BayernWLAN-Zentrum:
- Telefonnummer: 09421 929-3333
- E-Mail: wlan@baykom.bayern.de
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