[Seite 1]
An die Interessenten des u. g. Vergabeverfahrens
Ihr Z eichen: | Ihre Nachricht vom: | Unser Zeichen/Durchwahl/Ansprechpartner: | Datum: R 61/-128/Frau Sivro-Pristavnik 21.09.2026 E-Mail: melisa.sivro-pristavnik@mvv-muenchen.de
Öffentliche Ausschreibung der Bedienung des Linienverkehrs MVV-Regionalbuslinie 352 nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Bieterinformation 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den Vergabeunterlagen der o.g. Ausschreibung geben wir folgende ergän- zende Information, die bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind.
- Anlage 352 2026 LB Anl A 13 Ausstattung WLAN 250811 wurde korrigiert und durch Anlage 352 2026 LB Anl A 13 Ausstattung WLAN 260918 ersetzt.
Anstatt:
„Weiter bestehende Störungen sind an den Freistaat (BayernWLAN Zentrum) zu melden. Kontakt BayernWLAN-Zentrum:
- Telefonnummer: 09421 929-3333
- E-Mail: wlan@baykom.bayern.de“
muss es heißen:
„Weiter bestehende Störungen sind an den Freistaat (BayernWLAN Zentrum) oder Vodafone zu melden.
Seite 1 von 2
[Seite 2]
Kontakt Vodafone:
- Telefonnummer: 0800 503 54 45
- E-Mail: SDE.WLAN@Vodafone.com Kontakt BayernWLAN-Zentrum:
- Telefonnummer: 09421 929 3333
- E-Mail: wlan@baykom.bayern.de“
Darüber hinaus wurden folgende Regelungen ergänzt:
„Werden Fahrzeuge der gegenständlichen Linie, die mit WLAN ausgestattet wurden, ausgemustert oder auf einer anderen Linie eingesetzt, ist dies zwin- gend unverzüglich der MVV GmbH mitzuteilen, da der WLAN-Vertrag gegebe- nenfalls gekündigt oder übertragen werden muss. Erfolgt die Mitteilung nicht oder verspätet und kann deshalb keine rechtzeitige Kündigung vorgenommen werden, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt (Stand 2026: ca. 30 Euro netto pro Monat und Fahrzeug).
Müssen neu eingesetzte Fahrzeuge aufgrund von Ausmusterungen oder Fahr- zeugwechseln mit WLAN ausgestattet werden, werden dem Auftragnehmer die dafür entstehenden Kosten in Rechnung gestellt (Stand 2026: 1.900 Euro netto pro Fahrzeug).
Steht aufgrund von nicht mitgeteilten Änderungen an der Linienbedienung für Fahrgäste vorübergehend kein WLAN zur Verfügung, so entspricht das Fahr- zeug nicht mehr den vertraglichen Anforderungen. Daher behalten wir uns vor, entsprechende Vertragsstrafen nach § 13 (1) Ziffer 15 des Verkehrsvertrags auszusprechen.“
Mit freundlichen Grüßen Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV)
gez. gez.
i. V. Denis Kirchner i. A. Melisa Sivro-Pristavnik Bereich Regionalbus Bereich Regionalbus
Seite 2 von 2