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Leistungsbeschreibung Obdachlosenhaus.pdf

Betreuung und Organisation der Unterbringung obdachloser Menschen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Leistungsbeschreibung

Organisation der Unterbringung und Unterstützung von Obdachlosen in der Stadt Hennigsdorf

Die Stadt Hennigsdorf beabsichtigt die Organisation der Unterbringung und Unterstützung von obdachlosen Einzelpersonen und Familien zu vergeben. Gesetzliche Grundlage für die Unterbringung ist der § 13 Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg (BbgOBG). Die Prüfung der Voraussetzungen für die Einweisung und die Einweisungsverfügung selbst obliegt dem Auftraggeber als örtliche Ordnungsbehörde. Ausgeschrieben wird die Dienstleistung zur Organisation der Unterbringung und Unterstützung von vier Obdachlosen Personen, beginnend mit der Bereitstellung von entsprechenden Räumlichkeiten inkl. kompletter Ausstattung für eine menschenwürdige Unterbringung dieser Personen. Die Zuweisung der Räumlichkeit bzw. der Unterbringung im Objekt sowie die Absicherung der sachgerechten Nutzung der Unterkunft obliegen dem Auftragnehmer. Die Vergütung für die Unterbringung von Obdachlosen, wird analog zur Vergütung des TVöD erhöht bzw. reduziert und wird zum Beginn eines Quartals angepasst, wenn eine Meldung durch den Auftragnehmer über die aktuelle Anpassung vorgelegt wird.

Zusätzlich soll über die Unterbringungsverpflichtung hinaus, jedem Obdachlosen eine angemessene Unterstützungsleistung angeboten werden. Diese soll nicht allein auf die kurzfristige Beseitigung der Obdachlosigkeit abzielen, sondern vielmehr eine nachhaltige Stabilisierung der persönlichen und sozialen Lebenssituation ermöglichen. Dabei soll insbesondere eine Unterstützung auf dem Weg zur Erlangung von eigenem und dauerhaftem gesichertem Wohnraum erfolgen. Voraussetzung dafür ist auch, den eigenen Lebensunterhalt und den Abfluss der Mietzahlungen langfristig zu sichern. Hier ist die Unterstützung auch im Umgang mit Behörden, insbesondere den sozialen Hilfeleistungsträgern zu leisten. Während des Aufenthalts in der Obdachlosenunterkunft soll die Person bei der Neuordnung ihrer Lebensverhältnisse unterstützt und vorhandene Ressourcen sollen gestärkt werden.

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Näheres zu den Anforderungen unter Punkt 5.

Die Unterbringung soll ab dem 01.03.2027 zur Verfügung stehen.

Die Obdachlosenunterkunft ist in der Stadt Hennigsdorf bereitzustellen.

Es ist sicherzustellen, dass eine Kommunikation in deutscher Schrift und Sprache erfolgt.

Anforderungen:

  1. Die Unterkunft hat folgende Kriterien zu erfüllen

Die zur Verfügung stehende Unterkunft (Zimmer) muss den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung entsprechen. Die Unterkunft (Zimmer) muss ausreichenden Schutz vor Witterungseinflüssen und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse bieten. Dementsprechend muss der Zugang zur Unterkunft zu jeder Tageszeit gewährleistet sein. Durch die Einweisung obdachloser Familien mit Kindern darf eine Gefährdung des Kindeswohls nicht eintreten. Für Familien mit Kindern sind mindestens zwei Räume zur Verfügung zu stellen. Andernfalls sind Möglichkeiten zu schaffen, die es ermöglichen, Raumeinheiten (schlafen und spielen) durch geeignete Möbel abzutrennen. Eine barrierearme Nutzungsmöglichkeit ist zu gewährleisten. Bei der Unterbringung soll auf die bis zum Eintritt der Obdachlosigkeit bestehende Haushaltsgemeinschaft Rücksicht genommen werden. Es besteht jedoch in der Regel kein Anspruch auf die Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern.

  1. Sicherheitstechnische Ausstattung

Die Gemeinschaftsunterkünfte müssen den bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen. Hausordnung, Brand- und Evakuierungsplan sind den Obdachlosen nachweislich zur Kenntnis zu geben. Die Gemeinschaftsunterkünfte müssen über technische Voraussetzungen verfügen, die eine schnellstmögliche Alarmierung der zuständigen Polizeidienststelle, der Feuerwehr, des Notarztes und des Auftragnehmers bzw. außerhalb der regulären Arbeitszeiten des Auftragsgebers ermöglichen. Zur Vermeidung von Gefahren ist sicherzustellen, dass sich ggf. vorhandene Kochstellen und Herde nach einem bestimmten Zeitablauf automatisch ausschalten. Rauchmelder sind in den Unterkünften in ausreichender Anzahl den gesetzlichen Vorgaben entsprechend vorzuhalten. Für den Ersatz von Einrichtungs- und Sicherheitstechnik ist der Auftragnehmer verantwortlich.

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  1. Grundausstattung eines Raumes (Mindestgrundausstattung)

Die Obdachlosenunterbringung muss den Anforderungen an eine Gemeinschaftsunterkunft entsprechen und hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: • Pro Obdachlose/n ist eine Wohn- und Schlafraumfläche von 10 m² nicht zu unterschreiten, • in einem Raum sind nicht mehr als 3 Personen unterzubringen • die Räume sind nach Geschlechtern zu trennen, sofern es sich nicht um eine vor der Einweisung in das Obdach bestehende Haushaltsgemeinschaft handelt, alle Obdachlosen mit einer gemeinsamen räumlichen Unterbringung einverstanden sind und keine wesentlichen Gründe (z. B. Gefährdung für die Obdachlosen selbst oder von Dritten) gegen eine gemeinsame Unterbringung sprechen, • die Räume sind abschließbar zu gestalten, • geeignete und separate Schlafgelegenheit (Bettgestell, Matratze mit desinfizierbarem Matratzenüberzug, Kopfkissen, Decken sowie Bettwäsche in ausreichender Anzahl), • Tischteil mit Sitzgelegenheit, • je Bett sind ein abschließbarer Schrank sowie entsprechende Sitzmöglichkeiten vorzusehen, • Kühleinrichtung, • Küchenutensilien zur Essenseinnahme, • Mülleimer, Reinigungsgeräte, • eine einfache Kücheneinrichtung mit Kochstelle, Kühlschrankfach, • Waschmaschinennutzung, • Sanitäre Anlagen mit einer Dusche sind den Obdachlosen ggf. als Gemeinschaftseinrichtung zur Verfügung zu stellen.

  1. Nachweispflichten der Vertragsparteien

4.1 Auftragnehmer:

• monatliche tabellarische Nachweisführung der tatsächlichen Nutzung (ggf. mit elektronischen Hilfssystemen) an den Auftraggeber, • Durchsetzung der Hausordnung und des Hygieneplans sowie Absicherung einer sachgerechten Nutzung der Einrichtung, • der Auftraggeber erhält zwei Schlüsselsätze

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4.2 Auftraggeber:

• Prüfung der Zuweisungsvoraussetzungen sowie schriftliche Einweisung des/der Obdachbegehrenden • Zuweisung des Zimmers und des Bettes außerhalb der regulären Arbeitszeit nur durch den Bereitschaftsdienst Fachdienst Ordnung und Sicherheit der Stadt Hennigsdorf • Reguläre Arbeitszeiten sind derzeit: -Montag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr -Dienstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr -Mittwoch von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr -Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr -Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Verändern sich diese erfolgt eine Mitteilung an den Auftragnehmer.

  1. Angebote für soziale Leistungen und Betreuungsangebote

• Hilfe und Unterstützung zur Erlangung von dauerhaft gesichertem Wohnraum • Unterstützung bei Behörden- und Dienstleistungsgängen • Hilfe bei der Bewältigung von Suchtproblematiken • Unterstützungsangebote im Umgang mit bestehenden Hygiene- und Gesundheitsproblemen sowie bei der Entwicklung und Festigung eines angemessenen Gesundheits- und Hygieneverhaltens • Unterstützungsangebote zur Strukturierung und Stabilisierung des alltäglichen Lebens und zur Festigung eines geregelten Tagesablaufes (zumutbare Tätigkeiten)

  1. Nachweise

Es ist zu versichern, dass der Bieter geeignetes erfahrenes Personal mit Referenzen und Fremdsprachenkenntnisse für die Angebote für soziale Leistungen und Betreuungsangebote vorhält.

Es ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass der Anbieter bereits Erfahrungen mit der Unterbringung von Obdachlosen aufweist und/oder dafür qualifiziert ist.

  1. Ausweisung des Preises

Es ist ein Angebot zu unterbreiten, dass einen jährlichen Bruttopreis und Nettopreis ausweisen. Das Angebot muss die Inhalte der Zusammensetzung des Preises vollständig und nachvollziehbar beinhalten.

Nicht in die Kalkulation einzubeziehen sind Gebühren für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hennigsdorf, die durch das Auslösen der Brandmeldeanlage in der Unterkunft, anfallen.

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Die Stadt Hennigsdorf trägt die Kosten für derartige gebührenpflichtige Einsätze vollumfänglich, wenn der Einsatz durch eine, durch den Auftraggeber in die Unterkunft eingewiesene, Person nachweisbar verursacht wurde.

Die Stadt Hennigsdorf trägt die Kosten für derartige gebührenpflichtige Einsätze der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hennigsdorf anteilig, wenn der Verursacher nicht eindeutig feststellbar ist. In diesem Fall, werden die Gebühren des Einsatzes anteilig übernommen.

Der Anteil berechnet sich wie folgt:

Kostenerstattung =

(Gebührenhöhe______ die konkrete Anzahl der insgesamt in der Unterkunft untergebrachten Personen )

x Anzahl der Personen, welche durch die Stadt Hennigsdorf eingewiesen worden sind.

  1. Vertragslaufzeit und Inhalt

Der Vertrag wird beginnend mit dem 01.03.2027 für 48 Monate geschlossen. Der vertragliche Inhalt entspricht der Leistungsbeschreibung.

Mit Ihrer Unterschrift sowie des Einreichens Ihres Angebotes bestätigen Sie die in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Inhalte zur Leistungserfüllung.

Ort, Datum: Unterschrift:


Zusätzlich einzureichende Dokumente:

  • Eine vollständige und nachvollziehbare Aufschlüsselung über die Zusammensetzung des Angebotspreises
  • Wenn vorhanden, leistungsbezogene Referenzen der letzten 3 Jahre
  • Nachweis über Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die Leistungen gemäß den Anforderungen erfüllt werden können
  • Nachweis darüber, dass der Anbieter bereits Erfahrungen mit der Unterbringung von Obdachlosen aufweist und/oder dafür qualifiziert ist

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