Betonsanierung im Kriechkeller unter einer Turnhalle

Status
Offen
Angebotsfrist
03.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
Betonreparaturarbeiten (45262330)
Bekanntmachung
saarvpsl.vmstart.de
Bekanntmachungsnummer
761797-2026
Verfahrensnummer
85d228a5-4fc8-48cd-9bac-f4ac810550ee

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kreisstadt Neunkirchen schreibt Betonsanierungsarbeiten im Kriechkeller unterhalb des Untergeschosses der Turnhalle der FGTS GS Neunkirchen-Wellesweiler aus. Die Arbeiten finden in Neunkirchen im Saarland statt; Angebote sind bis zum 3. Dezember 2026 einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Betonsanierung im Kriechkeller unter Turnhalle

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · FGTS GS Neunkirchen-Wellesweiler - Betonsanierung im Kriechkeller unter Turnhalle

    Die Arbeiten umfassen die Betonsanierungsarbeiten im Kriechkeller unterhalb des Untergschosses.

    Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

siehe Vergabeunterlagen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · FGTS GS Neunkirchen-Wellesweiler - Betonsanierung im Kriechkeller unter Turnhalle

Zuschlagskriterium: Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

siehe Vergabeunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.