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Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Version 27.04.2022 Seite 1 von 1
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Land Berlin SILB (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 1 0_ 1_7 8 _ _ B e r_lin_______________ (Ausschreibende Stelle)
(Ausschreibende Stelle) BI
| M Berliner Immobilienmanagemen t G m b H | |||
|---|---|---|---|
| Keibelstraße 36 | |||
| 10178 Berlin | |||
| Tel: (03003) 09/09106166 | 6 - 22 9 9 | ||
| Fax: + 4(093 300)9 9001166661 6166868 | |||
| einkauf@bim-berlin.de |
Berlin, 1 2 .1 0 . 20 2 6
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
| Es schreibt Ihnen: | |
|---|---|
| Lisa G e rl ac h |
Baumaßnahme B un d e sa llee 171 H er ri ch t ung genehmigter Zustand Angebot für: B et o n- u nd Stahlbetonarbeiten N 1 5 03 9 -3_0_4_7_4_0_0-0_0_1-3_3_2_-0_4___________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll
im Offenen Verfahren vergeben werden.
- Auftraggebende L a n d B erlin SILB (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Stelle: c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin
- Vergabeunterlagen : Alle maßgeblichen Vergabeunterlagen sind in dem beigefügten Vor- druck "Angebot" aufgeführt. Soweit einzelne dieser Unterlagen hier nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle einge- sehen /angefordert werden.
- Auskunft über Ver- B IM B erliner Immobilienmanagement GmbH gabeunterlagen, etwa- K e ib e l st ra ß e 3 6 10178 Berlin ige Ortsbesichti- Telefon: , Telefax: +49 30901662299 gungen, Anforderung E-Mail: E in k a u f@bim-berlin.de zusätzlicher Unter- werktags, außer Sonnabend, auf Terminvereinbarung lagen u. dergl.:
Version 18.10.2018 Seite 1 von 4
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- Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 2 9 .1 0 . 2 0 2 6 um 1 1 :3 0 Uhr vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä- rungen, elektronisch signiert oder in Textform auf die Vergabeplatt- form des Landes Berlin hoch zu laden. Bei elektronischer Angebots- übermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform) ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Ber- lin eingereicht werden, sind gemäß §16 EU i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!
Version 18.10.2018 Seite 2 von 4
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- Vorlage von Nachwei- Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und gegebenenfalls für sen zur Eignungsprü- Nachunternehmer seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuwei- fung: sen. Der Nachweis der Eignung kann entweder
- durch einen Eintrag im ULV und zusätzlich der Vorlage der voll- ständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der Eigenerklärung und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
geführt werden. Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
s ie h e B ekanntmachung
Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
- Aufteilung in Lose: nein
ja, Angebote können abgegeben werden für ein Los mehrere Lose alle Lose
- Nebenangebote: zugelassen nicht zugelassen ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol- che deutlich gekennzeichnet werden.
-
Bindefrist Die Bindefrist endet am 28.12.2026
-
Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen Ausführungsort (Bau- stelle), Ausführungs- zeit, Sicherheitsleis- tung, Zahlungsbedin- gungen
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- Kriterien für die Auf Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe tragserteilung bei von § 16 d EU Abs. 2 VOB/A erteilt, bzw. unter Berücksichtigung der Haupt- und Nebenan- nachfolgenden Kriterien erteilt:
geboten:
| Nr. | Kriterium | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1. | Preis | 100 |
-
Bei Vergabe nach Absendetag der Bekanntmachung: 1 2 .1 0 . 2026 EU-Richtlinien:
-
Bei Vergabe nach EU- Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe- Richtlinien stimmungen: Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wol- len, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künfti- ger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen i. A. Lisa Gerlach Einkauf
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
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Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen • Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis mit Preisen
• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Angaben zur Preisermittlung
• Eignungsbogen für Bewerber/Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Selbstauskunft Bewerber/Bieter
• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt)
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)
• Nebenangebote (falls zugelassen)
• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR netto)
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Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen: • Verzeichnis der Nachunternehmer
• Selbstauskunft der Nachunternehmer
• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Sonstige Nachweise:
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Bewerbungsbedingungen (BwB) für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Kommunikation
Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
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4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz ”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat als angeboten.
4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
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Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen (z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).
Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.
Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen Pauschalpreis.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen werden.
4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, – dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten, – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, einzureichen.
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8 Auftragnehmerwechsel
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren vorgenommen.
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Angebot (Bauleistungen)
Tel.: Fax: E-Mail: , den (Name und Anschrift des Bieters)
An Land Berlin SILB (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Ablauf der Bindefrist c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 am: 28.12.2026 10178 Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Baumaßnahme: Bundesallee 171 Herrichtung genehmigter Zustand Beton- und Stahlbetonarbeiten Angebot für: N15039-3047400-001-332-04
- Leistungsverzeichnis mit Preisen Anlagen:
- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter
- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
- Nebenangebote (falls zugelassen)
- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls gefordert)
- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000,- EUR netto)
- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen
Version 20.07.2026 Seite 1 von 6
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Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen- folge gelten:
- Auftragsschreiben bzw. Vertrag
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen
- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“
- Angebot samt Anlagen
- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
- Bautagesbericht
- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019
- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –, Ausgabe 2016
- „Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Russland-Sanktionen)“
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge- nommen und beachtet.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | € | % |
Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:
| Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes) | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % |
- Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange- botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver- bindlich anerkannt.
Version 20.07.2026 Seite 2 von 6
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Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.
Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach- name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge- ben.
Version 20.07.2026 Seite 3 von 6
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Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/ h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
(Summe 1.4 und 1.5)
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellenallgemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten | Gesamtzu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.
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Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
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Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.
Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü- gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter, 4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).
Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen), werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra- gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers
Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be- fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags- strafe führen.
Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu- stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever- fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots- preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga- nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits- preise die Abrechnungsgrundlage.
Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
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Baumaßnahme: Bundesallee 171 Herrichtung genehmigter Zustand
Beton- und Stahlbetonarbeiten Angebot für:
N15039-3047400-001-332-04
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
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- Objektüberwachung / Bauüberwachung
(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa- chung/Objektüberwachung:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36
10178 Berlin Tel.: +49 30901662299 (Name, Anschrift, Telefonnummer)
(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:
N.N. (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten Leistungen) unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages. gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung. an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh- rungsbeginn. am 30.11.2026 .
(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin) innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender Ziff. 2. Abs. (1). innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin. am 26.03.2027 .
(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs. 1 VOB/B:
Ereignis: Frist:
| Deckenstirn u. Attika großer Lichthof (Achse F9-16) Erdgeschoss Flachbau u. Pavillon Wasserstrahlarbeiten | 30.11.26 - 18.12.26 |
|---|---|
| Achse F10-F19/A-B; Achse 26-28/LA-LB): Deckenunterseiten Erdgeschoss Flachbau: | 30.11.26 - 08.01.27 |
| (Achse F9-F19): Deckenunterseiten EG Pavillon: 11.01.27 - 05.02.27 | 14.12.26 - 09.03.27 |
| Wandflächen und Stützen Obergeschosse Flachbau Wandflächen OG Pavillon: 14.12.27 – 12.01.27 | 30.11.26 - 26.03.27 |
| Kellergeschoss Decken (Bauteilfugen): Kellergeschoss Stützen und Wände: 22.03.27 – 09.04.2 | 01.02.27 - 19.03.27 7 |
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- Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
- Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um- satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach- träge) und für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33 % der Netto-Schlussrechnungssumme.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson- dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers, soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher- gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge- stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.
-
Vergütung Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
-
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche- rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten: 55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)
(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.
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Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
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- Leistungsverzeichnis
(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das Leistungsverzeichnis vor.
- Wahlpositionen, Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
- Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.
(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Hinterlegung der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung "Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx- xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,
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Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen, insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für auftragsbezogene Zwecke verwenden.
- Einheitspreise
Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
- Ausführung der Leistung
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen als ungültig zu kennzeichnen.
- Angaben bei Ausschreibung
Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr
Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift (keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.
Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen einzureichen bei
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin.
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(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen vorliegt. Dieses kann ungültig sein).
Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich, Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B. für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt insbesondere keine Behinderung dar.
Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:
"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL- Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann. Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.
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Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen, können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/ Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin gespeichert.“
- Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.
(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie „Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen, erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.
(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigen.
(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine Vertragsstrafe vereinbart.
(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist mitzuteilen.
(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis zum Auftraggeber sicherzustellen.
(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden, • für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt werden,
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• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach §§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind, • Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis, Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf der Baustelle mitführen.
(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen. Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten Werktag der Folgewoche zu erfolgen.
- Preisnachlässe
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
- Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den Abtretungsempfänger leisten.
- Versicherungspflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden, Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden, Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von Sachen und Schlüsseln abdecken.
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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder • durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige Versicherungsprämie
oder alternativ • durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis bestätigt,
nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen.
(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.
- Steuerabzug bei Bauleistungen
(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde. Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der
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Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
- Barrierefreies Bauen
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz (LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download - Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.
- Allgemeine Umweltschutzanforderungen
Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere • die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten, • bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und • bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen Umweltschutzanforderungen zu beachten.
- Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen
Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
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(2) Grundlagen • Rechtlicher Rahmen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.
Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.
Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin: • Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde“ • Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“ • Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ • Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“ • Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“
•
| Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung | |
|---|---|
| (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von | |
| Baumaßnahmen“ |
Baumaßnahmen“
Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden. Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
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http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/ • zu verwendende Formblätter Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen. • Beauftragung Dritter Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 VOB/B.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. • Kontaminationen bzw. Altlasten Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. • Verstöße Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
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(3) Nicht gefährliche Abfälle
Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende Leistungspositionen einzukalkulieren: • Sortieren des Abfalls • Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche • Aufschütten der Haufwerke • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container • Transport zur Annahmestelle • Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen • Verwertungs-, Entsorgungskosten
Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.
Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.
(4) Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.
Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche Abfälle einzukalkulieren: • Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge • Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen • Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage • Sämtliche Entsorgungskosten
Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die
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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung vorzuhalten.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig angedient (Andienungspflicht).
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
(5) Überschüssiges Baumaterial
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des Auftraggebers abgewichen werden.
Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
- Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen
(1) Grundlagen
Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.
Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.
Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest, KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf
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abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise, etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen- und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung, die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des Arbeitsbereichs.
Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.
Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen Vertreter weiterzugeben.
Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden, die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung verfügen.
Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519, TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf. aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.
(2) Rechtlicher Rahmen
Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521 Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.
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• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. • TRGS 521: Faserstäube. • TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen • Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie). • BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen. • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte. • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Handlungsanweisungen
Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten: • Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien Nov. 2007 • Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007 • Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007 • Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern (KMF) Apr.2002 • Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten Jan.2005 • Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009
(4) Umgang mit Feinstäuben
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.
Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein.
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung ist zu beachten.
(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete
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Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.
(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz für Mensch und Umwelt - Berlin.de.
- Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle
(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.
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- Abrechnung
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML Rechnung.
(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.
(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende Angaben an info.erv@bim-berlin.de: • Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“. • Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer. • Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an uns senden möchten.
Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.
Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:
| Auftraggeber | E-Mail-Adresse für Rechnungslegung |
|---|---|
| Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de |
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| BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de |
|---|---|
| Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de |
| Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de |
| BBF Berliner Bodenfonds GmbH | rechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de |
- Datenschutz
Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum Datenschutz verpflichtet zu haben.
- Schlussbestimmungen
(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von Vertragslücken.
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Maßnahme: Bundesallee 171 Herrichtung genehmigter Zustand Teilnahmeantrag/ Beton- und Stahlbetonarbeiten Angebot für:
N15039-3047400-001-332-04
Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A
Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen hat.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.
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In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB eingeräumt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/ Bewerber:
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Maßnahme: Bundesallee 171
Herrichtung genehmigter Zustand
Teilnahmeantrag/ Beton- und Stahlbetonarbeiten Angebot für:
N15039-3047400-001-332-04
SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter
- Allgemeine Angaben
Firmenname:
Vor- und Nachname des Inhabers: (nur bei Einzelunternehmen)
Anschrift:
E-Mail:
Rechtsform:
Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte
Hauptsitz (Anschrift):
Niederlassung (Anschrift):
Betriebsstätte (Anschrift):
Kaufmännische Daten
Zuständiges Finanzamt:
Steuernummer:
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):
Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
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- Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)
- Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.
Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:
| Inländisches Register | Ausländisches Register |
|---|---|
| Registergericht (sofern zutreffend): | registerführende Stelle (sofern zutreffend): |
| Register-Nr. (sofern zutreffend): | Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend): |
- Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis
Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachweisen können.
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| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: |
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Maßnahme: B un d e s allee 171 H e rr ic h tung genehmigter Zustand Beton- und Stahlbetonarbeiten Angebot für:
N 1 50 3 9 -3047400-001-332-04
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart (Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),
1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von 14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich: Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).
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1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag
a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder
b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
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Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
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Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:
Bauhauptgewerbe – Tarifentgelte ab 1. April 2026
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Maßnahme: B un d e s allee 171 H e rr ic h tung genehmigter Zustand Beton- und Stahlbetonarbeiten Angebot für:
N 1 50 3 9 -3047400-001-332-04
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil C der
Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B), zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B), zur Frauenförderung (BVB - Teil B), zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe- dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei- her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai- gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle
Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol- gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli- chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon- trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein- schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset- zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,
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§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be- treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest- stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).
1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge- setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver- einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe- schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor- mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern- arbeitsnorm (Teil B));
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));
1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh- rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B)).
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent- lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta- rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau- enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die- ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent- rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli- chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten- den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück- sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
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1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf- tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes- sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er- forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag- nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit- stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:
• Arbeitsverträgen, • Entgeltnachweisen, • Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter- lagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe, • den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei- hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer- kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen, • ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität), • qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis- tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
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• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer- scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions- mengen;
1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför- derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht, • Arbeitsverträgen, • ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen, • Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen, • ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi- schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla- gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge- heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver- leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit- stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten- schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf- tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-
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terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent- ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un- terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba- rung zu treffen.
- Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver- hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi- gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann- ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge- führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz- steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be- sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B) nach Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein- verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege- ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
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2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags- ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be- schäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver- einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be- schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor- mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe- rung;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver- langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan- forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar- ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge- führt wurden;
2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver- pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar- beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un- terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun- denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun- denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus- führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-
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barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf- tragnehmerkette);
2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol- len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun- gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla- gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg- loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver- pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh- mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag- nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über- schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an- gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadensersatz
2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver- trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver- langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B)).
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2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon- trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
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N15039-3047400-001-332-04
Bundesallee 171 Herrichtung genehmigter Zustand
B
B
B
B
170405 Metalle B
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N15039-3047400-001-332-04 Bundesallee 171 Herrichtung genehmigter Zustand
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Bautagesbericht
Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________
Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________
Name: _________________________________________ Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________
E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________
Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________
Wetter:
Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________
Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________
(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)
Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:
Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________
davon Hilfskräfte:_________________________
Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit
☐ ☐
☐ ☐
☐ ☐
Art und Umfang der geleisteten Arbeiten
Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt
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Bautagesbericht
Eingesetzte Großgeräte
Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel
Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)
Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer
Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe
Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)
Sonstige besondere Vorkommnisse
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Bautagesbericht
Notizen:
Unterschrift: ___________________________________________________
(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________
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Maßnahme: Bundesallee 171 Herrichtung genehmigter Zustand
Angebot für: Beton- und Stahlbetonarbeiten
N15039-3047400-001-332-04
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bezeichnung:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass
- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-
gemeinschaft gebildet wird,
-
nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.
-
der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
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- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Ende der Aufzählung
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass
-
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,
-
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
-
der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,
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- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
1Hinweis:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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Nachunternehmer:
Teilnahmeantrag/ Angebot des Bewerbers/Bieters:
Angebot für: Bundesallee 171 Herrichtung genehmigter Zustand N15039-3047400-001-332-04 Maßnahme: Beton- und Stahlbetonarbeiten
Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen
Selbstauskunft der Nachunternehmer
I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
Beschreibung der (Teil-) Leistungen/Gewerk:
II. Angaben zur Eignung
- Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis
Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.
Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 und III sind nur auszufüllen, wenn keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.
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- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | Ich bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet. |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | ja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet. |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: |
III. Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Nachunternehmer zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für die Vergabe von Bauleistungen im Oberschwellenbereich gemäß §§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU
Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Oberschwellenbereich Kapazitäten nicht präqualifizierter Nachunternehmer in Anspruch, sind auch die Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU). Zu diesem Zweck reicht der jeweilige Nachunternehmer die untenstehende Eigenerklärung ein. Darüber hinaus kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner Nachunternehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.
- Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A vorliegen:
- Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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[Seite 66]
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
- Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.
- Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 6 EU VOB/A vorliegen:
a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit nicht eingestellt,
c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
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d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen,
e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen,
g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
- Ich/Wir erkläre (n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB vorliegen. Ich bin/ wir sind:
a) in den letzten 3 Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),
- gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
- gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
- gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.
b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.
c) nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden.
- Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:
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IV. Abschließende Erklärung
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Nichterfüllung einer einschlägigen Eignungsanforderung durch den Nachunternehmer oder bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen, dass der Nachunternehmer ersetzt wird.
Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:
(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw. Firma bei juristischen Personen in Textform)
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Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Keibelstraße 36, 10178 Berlin
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz nord GmbH
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.
3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
- Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6 WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere
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Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.
Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.
Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.
Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter gegangen ist.
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union. Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht.
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren (Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
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- Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.
- Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt.
- Sonstiges
Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).
Version 14.03.2024 3
[Seite 72]
LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 1 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet insbesondere folgende Arbeiten: VOB/C - DIN 18 299 - Allg. Regeln für Bauarbeiten jeder Art VOB/C - DIN 18 331 - Betonarbeiten VOB/C - DIN 18 349 - Betonerhaltungsarbeiten VOB/C - DIN 18 459 - Abbruch- und Rückbauarbeiten und andere Gliederung der Leistungsbeschreibung Gliederung der Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung gliedert sich in folgende Teile: Vorbemerkungen Allgemein Vorbemerkung Betonsanierung Leistungsverzeichnis Betonsanierung Vorbemerkung allgemein Vorbemerkung allgemein Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung
Das Baustellengrundstück liegt an der Bundesallee 171 in 10715 Berlin- Wilmersdorf, innerhalb des S-Bahnrings und damit in der Umweltzone (grüne Plakette). Bei der Bundesallee handelt es sich im Bereich der Baustelle um eine 8- spurige asphaltierte Straße der Stufe II (übergeordnete Straßenverbindung). Unmittelbar vor dem Baugrundstück werden 4 Spuren durch einen Straßentunnel geführt. Die beiden Fahrspuren unmittelbar vor der Baustelle werden auf einen Fahrstreifen verengt. Die U-Bahnlinie U9 verläuft unter den Fahrspuren. Somit dürfen auf den Fahrspuren Kräne nur mit Einschränkungen und Lastbegrenzungen aufgestellt werden. Die Badensche Straße ist eine 2-spurige asphaltierte Straße der Stufe III (örtliche Straßenverbindung).
Das Baugrundstück hat eine Größe von 10066 m2. Auf dem Grundstück befindet sich ein Flachbau, ein Hochhaus, ein Pavillon und Freiflächen. Das Grundstück ist größtenteils unterkellert. Nur der kleine nördliche Innenhof im Flachbau ist nicht unterkellert. Nur der Flachbau und der Pavillon sind Teil dieser Baumaßnahme. Das Hochhaus ist vollständig belegt und in Nutzung, auch während der Bauzeit. Das Grundstück grenzt im Osten an ein Nachbargrundstück des Energieversorgers Stromnetz Berlin und das Wohnhaus Nr. 40 mit Zugang von der Badenschen Straße. Im Westen verläuft die Bundesallee, im Norden die Badensche Straße und im Süden die Waghäuseler Straße.
Das Baugrundstück wird an allen Seiten von einem Bauzaun umschlossen mit abschließbaren Toren an den Zufahrten / Zugängen. Der Bauzaun wird den jeweiligen Bauphasen entsprechend ergänzt und/oder zurückgebaut bzw. umgesetzt. Die Erstellung/Umsetzung liegt beim Gewerk Baustelleneinrichtung.
An der Baustelleneinfahrt (Badensche Straße) steht ein Wachschutzcontainer. Hier müssen sich alle anmelden, die die Baustelle betreten / befahren wollen. Ebenso müssen sich alle beim Verlassen der Baustelle hier abmelden (Zugangs- und Zufahrtskontrolle).
Gewerkespezifisch sind Prüfungen der Befahrbarkeit und Belastung der Zufahrtsstraßen bzw. Brücken, die auf dem Weg zur Baustelle befahren werden, durch den AN zu klären.
Auf dem Grundstück und im Bereich der Baustelle stehen 15 Bäume. Deren Schutz ist jederzeit zu gewährleisten, insbesondere bei Kranarbeiten und beim Rangieren von Fahrzeugen.
0.1.2 Besondere betriebliche Bedingungen
Während der Bauzeit am Flachbau wird das Hochhaus die gesamte Bauzeit der Baumaßnahme weiter genutzt.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, Anzahl und Höhe der Geschosse
Der Flachbau und der Pavillon bestehen aus einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen, die bisher vorrangig als Büroräume genutzt wurden. Nahezu das gesamte Grundstück ist unterkellert (Tiefgarage, Lager,
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 2 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Der Flachba | Einheit u und der Pavillon bestehen aus einem Erdgeschoss u | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| nd zwe | i EUR |
Nr.) Obergeschossen, die bisher vorrangig als Büroräume genutzt wurden. EUR EUR Nahezu das gesamte Grundstück ist unterkellert (Tiefgarage, Lager, Technikräume). Das Hochhaus "schiebt" sich im Grundriss in den Flachbau. Der Pavillon steht südöstlich des Hochhauses autark und ist im 1. Obergeschoss durch eine geschlossene Brücke mit dem Hochhaus verbunden.
Der Flachbau hat in den Obergeschossen eine Grundfläche von ca. 3100 m2. Im Flachbau befindet sich an der Nordseite ein kleiner, offener Lichthof mit einer Grundfläche von ca. 240 m2. Im mittleren Teil des Flachbaus befindet sich ein zweigeschossiger, mit zahlreichen Lichtkuppeln überdachter, Lichthof mit der Grundfläche von ca. 590 m2. Das Erdgeschoss des Flachbaus hat eine Geschosshöhe von ca. 4,25 m. Das
- OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,15 m und das 2. OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,10 m. Teile des Flachbaus sind als Luftgeschoss gebaut und im Erdgeschoss über Stützen abgefangen.
Der Pavillon hat im 1. OG eine Grundfläche von ca. 590 m2. Er steht mit seiner östlichen Außenwand auf der Grundstücksgrenze, angrenzend an das Grundstück des Energieversorgers Stromnetz Berlin. Das Erdgeschoss des Pavillons hat eine Geschosshöhe von ca. 4,10 m. Das
- OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,20 m und das 2. OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,60 m. Teile des Pavillons sind als Luftgeschoss gebaut und im Erdgeschoss über Stützen abgefangen.
Im Zuge der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen werden die Schadstoffe ausgebaut, die Fassaden des Flachbaus vollständig und die des Pavillons teilweise zurückgebaut und erneuert. Die Dächer werden komplett saniert. Der Innenausbau wird komplett zurückgebaut und neu errichtet. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen werden die Außenanlagen abgebrochen und wieder hergerichtet, Treppenanlagen bleiben bestehen.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Zufahrt auf die Baustelle für Baufirmen, Baufahrzeuge, Lieferanten etc. erfolgt ausschließlich von der Badenschen Straße, die im Norden des Baugrundstücks verläuft. Hier befindet sich eine Grundstückszufahrt. Es erfolgte eine Aussteifung der Decke über dem UG zum Beginn der Baumaßnahme. Diese wird nach Fertigstellung der Fassaden des Flachbaus und Pavillons zurückgebaut, ausgenommen die Baustelleneinrichtungsfläche nördlich des Flachbaus. Durch die geplante Aussteifung der Tiefgarage dürfen Fahrzeuge mit max. 20 to Gesamtgewicht bzw. 1,5 to/m2, also einschl. Ladung, auf die Baustelle fahren. Die Zufahrt in den kleinen Lichthof ist nur von Westen her zulässig, da der östliche und nördliche Bereich der Zufahrten in den kleinen Lichthof nicht ausgesteift werden kann (Decke Technikräume). Die Befahrbarkeit ohne die geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen des gesamten Grundstücks ist nur eingeschränkt möglich, da die befahrbaren Flächen im Norden, Osten, Süden und im Bereich des EG um den kleinen Lichthof vollständig unterkellert sind (Tiefgarage, Lager, Technikräume). Die Decke (UG) der Tiefgarage, Technikräume und Lager darf vor Erstellung, sowie nach Rückbau der Aussteifung nur mit max. 10 to befahren werden.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Verkehrsflächen auf dem Baugelände sind jederzeit freizuhalten. Insbesondere der Fahrweg entlang der Ostfassade des Flachbaus und des Hochhauses ist freizuhalten, da es sich hier um eine Zufahrt für die Feuerwehr handelt.
Das Parken von Privatfahrzeugen ist auf der Baustelle untersagt. Ausschließlich Firmenfahrzeuge dürfen, nach Abstimmung mit der Objektüberwachung, auf den dafür ausgewiesenen Flächen parken. In den auf dem Baugelände parkenden Fahrzeugen ist deutlich sichtbar eine Mobilfunknummer zu hinterlegen, damit der betreffende Fahrzeugführer schnell erreichbar ist. PKW mit einem hinterlegten Zettel, die keine Firmenwerbung / -anschrift an der Karosse haben, gelten als Privatfahrzeuge und dürfen auf der Baustelle nicht parken. Ansonsten gibt es Parkmöglichkeiten im Straßenraum der angrenzenden Nebenstraßen.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen
Die gesamten Außenanlagen haben befestigte Flächen (Asphalt, Pflaster, Plattenbelag) und können mit Scherenbühnen, Rollrüstungen, Teleskopstablern befahren werden. Achtung: Lastbeschränkungen beachten!
Es werden des Weiteren Bauaufzüge aufgestellt, die zwischenzeitlich ggf. kurzzeitig abgebaut und anschließend wieder aufgestellt werden.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Durch Gewerk Baustelleneinrichtung/Baustrom werden im Zuge der
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 3 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Anschlüssen | Einheit für Wasser, Energie und Abwasser | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Durch Gewerk Baustelleneinrichtung/Baustrom werden im Zuge der Aufstellung der Baustelleneinrichtung Baustrom- und Bauwasseranschlüsse hergestellt, die frei zur Verfügung stehen.
Baustromanschlussschrank 173 kVA 11 Baustromverteilungen á 44 kVA, gemäß angepassten BE-Plan (siehe Anlage 2023.02.16, BE Plan BV 13788 Bundesallee 171) 4 Baustromverteilungen Außenbereich rund um den Flachbau und 1 Baustromverteiler (EG) im Zufahrtsbereich Pavillon á 44 kVA, gemäß angepassten BE-Plan Flachbau (1 St im Bereich der Tiefgarage) 4 St je Etage 1. & 2 OG 2 St Dach mit 4 Schukosteckdosen und 2 CEE-Steckdosen 5x16A Pavillon 1 St je Etage 1. OG, 2 OG + Dach mit 4 Schukosteckdosen und 2 CEE-Steckdosen 5x16A
Bauwasseranschluss DN 20, bestehend aus Wasserzähler und 5 Zapfstellen (4x FB, 1x PA) im EG, OG1, OG2 mit je 1x Auslaufventil DN15 und 1x Schnellkupplung DN 20 (Storz-Kupplungen)
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitnutzung überlassenen Flächen und Räume
Ein Sanitätsraum befindet sich im EG des Hochhauses im Bereich der Objektüberwacher. Sanitärcontainer werden im Außenbereich in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt. Unterkunfts- und Materialcontainer der Firmen können im begrenzten Maße und in Abstimmung mit der Objektüberwachung in den Außenanlagen aufgestellt werden.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen Aufgrund dessen, dass die gesamte Fläche unterkellert ist, wurden keine Baugrunduntersuchungen vorgenommen. Für den Innenhof und die Gründung der Außentreppe wird über den AG ein Gründungsgutachten beauftragt.
0.1.10 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
Bei Verwendung von wassergefährdenden Stoffen (Treibstoffe, Öle oder andere Wassergefährdende Stoffe) darf der Untergrund und das Grundwasser nicht verunreinigt werden. Die Einleitung von Abwässern aller Art, sowie das Einbringen von Stoffen, die geeignet sind, eine Verunreinigung des Grundwassers herbeizuführen, sind untersagt.
0.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Werden Bäume, Baumschutzmaßnahmen oder Gebäudeteile auf dem Baugrundstück, angrenzenden Nachbargrundstücken oder im Straßenland sowie andere Einrichtungen beschädigt, so trägt der Verursacher die Kosten der vollen Wiederherstellung.
0.1.12 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
In Betrieb befindliche Leitungen außer den Trink-, Schmutz- und Regenwasserhausanschlüssen sind nach Kenntnisstand AG nicht vorhanden.
0.1.13 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
Es sind keine Hindernisse bekannt.
0.1.14 Bestätigung, dass die geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden siehe 0.1.13
0.1.15 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Den Weisungen der SIGEKO, als Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Es gilt der SiGe-Plan. Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und
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Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Es gilt der | Einheit SiGe-Plan. Diese Leistung entbindet den AN nicht v | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| on sei | nen EUR |
Nr.) Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen EUR EUR Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und der am Bau Beteiligten.
0.1.16 ökologische Baubegleitung
Vor Abriss der Vegetationsflächen und der Fassade erfolgte durch einen vom AG beauftragten Gutachter eine Prüfung auf Nistplätze etc.
0.1.17 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabeln etc.
Im Bereich des Geh- und Radweges, westlich des Flachbaus und Hochhauses liegen Leitungen verschiedenster Versorger im Untergrund. Schachtdeckel etc. dürfen nicht überbaut werden.
0.1.18 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Schadstoffe werden im Zuge der Teilabbruchmaßnahme zurückgebaut.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen
Es sind das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm und die neuesten ergangenen Verwaltungsvorschriften (z.B. Bundes-Immissionsschutzgesetz) besonders zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärm- und Staubbelästigung gegenüber den Nachbarn auf ein Mindestmaß zu beschränken. Lärmintensive Arbeiten sind an Arbeitstagen nur in den Zeiten von 07.00 - 18.00 Uhr auszuführen. An Samstagen sind lärmintensive Arbeiten grundsätzlich zu vermeiden. Ist dies nicht möglich sind entsprechende Arbeiten nur in den Zeiten von 08.00 - 13.00 Uhr auszuführen. Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen und durch die zuständigen Behörden genehmigen zu lassen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen
Die angrenzenden Straßen sind ständig freizuhalten. Das Parken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Vollsperrungen von Straßen sind nicht geplant. Durch den AG wurde über das Gewerk Baustelleneinrichtung eine Halteverbotszone für Anlieferverkehr in der Bundesallee realisiert. Sollten darüber hinaus Sperrungen notwendig sein, so sind diese so rechtzeitig mit der Objektüberwachung abzustimmen, dass der Bauablauf nicht behindert wird. Die Beantragung, Erwirkung und Durchführung von Sperrungen oder Nutzung von Straßenlandflächen über die vom AG zur Verfügung gestellten Flächen hinaus (z.B. für Container) inkl. der damit verbundenen Kosten liegen beim AN.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gem. Baustellenverordnung ergeben
Die Vorgaben des SiGe-Plans und die Anweisungen des SiGeKo während der Bauzeit sind zu beachten
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung
Die Vorgaben des SiGe-Plans, die Baustellenordnung und die Anweisungen des SiGeKo während der Bauzeit sind zu beachten
0.2.5 Mitnutzung fremder Gerüste, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
Mit Start der Baumaßnahme werden Sanitär-Container sowie ein umlaufender Bauzaun von Firma Baustelleneinrichtung zur freien Nutzung der am Bau beteiligten Firmen über die gesamte Bauzeit gestellt, vorgehalten und am Ende der Bauzeit wieder abgebaut. Sämtliche sonstigen Hilfsmittel sind durch den AN in die Positionen mit einzukalkulieren.
0.2.6 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs-und Gütenachweise und Dokumentationen
Alle verwendeten Baustoffe müssen amtlich zugelassen sein (güteüberwachte Erzeugnisse). Es sollen, so weit möglich, Materialien zur Verwendung kommen, die hinsichtlich ihrer Gewinnung, Verarbeitung und Funktion eine hohe Umweltfreundlichkeit aufweisen. Dem Auftragnehmer werden alle Pläne in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Gfs. benötigte Vervielfältigungen und Ausdrucke trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert - vortlaufend zur Leistung eine Schlussdokumentation mit vollständigen und
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 5 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Auftragnehm | Einheit er. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert -EUR EUR vortlaufend zur Leistung eine Schlussdokumentation mit vollständigen und lückenlosen Fabrikatsnachweisen über die von ihm eingebauten Materialien und Gegenstände, sowie den notwendigen Werk- und Montagezeichnungen einzureichen, hierzu gehören auch Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungserklärungen. Die Einreichung erfolgt als Datenträger, wobei die Dateiformate zuvor abzustimmen sind. Pläne sind als PDF und DWG zu übergeben. Alle sonstigen Unterlagen als PDF. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen von der Vorlage von Nachweisen abhängig zu machen.
0.2.7 Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten
Jeder AN ist für die Beseitigung von eigenem Abbruchmaterial, Bauschutt, Verpackungsmaterial, Müll usw. selbst verantwortlich. Kommt der AN einer schriftlichen Mahnung zu Aufräum- und Reinigungsarbeiten der Baustelle nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen nach, wird von der Objektüberwachung des AG eine Firma mit der Beseitigung zu Lasten des Verursachers beauftragt. Es sind Entsorgungsnachweise zu führen und mit den Formularen 14 Tage vor Abnahme einzureichen.
0.2.8 Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen
Bauseits werden keine Kräne gestellt, die notwendige Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der gesamte horizontale und vertikale Materialtransport bis zur Verwendungsstelle ist Sache des Bieters. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten zu informieren und Liefer- und Transportwege in Größe/Umfang und insbesondere bzgl. Wenderadien, Durchfahrtshöhen, Belastbarkeit Decke über TG entsprechend zu bewerten und in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren. Container für Schuttsorten können im unterkellerten Hofbereich an der Nordseite vor der Badenschen Straße aufgestellt werden. Dorthin sind die Materialien (Schutt) zu vertragen, neues Einbaumaterial kann im Rahmen bis zu einer Flächenlast von ca. 1,5 to/m² auf der Kellerdecke bis in die Nähe der Einbaustelle verfahren werden.
0.2.9 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Durch den AN ist bis zur Abnahme die erbrachte Leistung eigenverantwortlich zu schützen. Gleichfalls sind alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke entsprechend zu schützen. Verschmutzungen und Beschädigungen werden zu Lasten des Verursachers behoben.
0.2.10 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Mit den Arbeiten fortschreitend ist zusammen mit der Bauleitung ein Aufmaß zu erstellen. Abzureißende Bauteile sind rechtzeitig vor Demontage aufzumessen. Die Aufmaße sind der AG-Objektüberwachung baubegleitend vor Rechnungstellung zur Prüfung vorzulegen.
0.2.11 Baubesprechung, Bauschild, Baustellenbewachung
Bei Baubeginn ist ein qualifizierter Deutsch sprechender Firmen- Bauleiter bzw. -Vorarbeiter bei der Objektüberwachung zu benennen. Er muss für rechtsverbindliche Absprachen hinsichtlich dieser Baustelle berechtigt/bevollmächtigt sein. Der AN ist verpflichtet an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen mit einem befugten Firmenvertreter teilzunehmen, der Fragen zum Bauablauf, Terminen etc. beantworten kann. Das Aufstellen und Anbringen von eigenen Firmenreklameschildern ist verboten und wird kostenpflichtig entfernt. Es wird keine Baustellenbewachung durch den AG vorgesehen. Ausschließlich die Zugangskontrolle auf die Baustelle wird gewährleistet. Das vor Ort eingesetzte Material und Werkzeug ist durch den AN eigenverantwortlich gegen Diebstahl zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Diebstahl gegenüber dem AG besteht nicht. Räume für das Lagern von Werkzeug und Material stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Es dürfen auch eigenmächtig keine Räume durch den AN mit eigenen Bautüren o. ä. verschlossen werden. Vorbemerkung Betonsanierung Vorbemerkung Betonsanierung Diese Hinweise ergänzen die allgemeinen Vorbemerkungen
0.1 Angaben zur Baustelle:
siehe "Vorbemerkungen Allgemein"
0.2 Angaben zur Ausführung: Die Leistungen des Gewerks Betonsanierung beinhalten die Sanierung von
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 6 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) 0.2 Angaben zur Ausführung: EUR EUR Die Leistungen des Gewerks Betonsanierung beinhalten die Sanierung von defekten Betonüberdeckungen einschl. der Reinigung und des Rostschutzes der freigelegten Bewehrungseisen sowie die Reprofilierung und Wiederherstellung von ausreichenden Betonüberdeckungen. Um die Mindestanforderungen des Brandschutzes zu erreichen sind Überdeckungen der Bewehrung mit einer Mindeststärke von 15 mm gefordert. Der Bauabschnitt 2 beinhaltet räumlich den Flachbau im Bereich der Achsen A-F/F1-F19 einschl. dem großen Lichthof sowie den separaten Gebäudeteil Pavillon mit der geschlossenen Brücke zum Hochhaus. Im Leistungsabschnitt Stahlbetonarbeiten sind das Schließen der vorhandenen Durchbrüche in den Geschossdecken mit konstruktiven Anschlussbewehrungen und teilweise eingeklebten Bewehrungseisen in verschiedenen Größen enthalten.
0.3 Angaben zu Arbeitsabschnitten Der Leistungsumfang wird in folgende Bereiche aufgeteilt:
Deckenstirn großer Lichthof und Attika (Achse F9-16) Erdgeschoss Flachbau und Pavillon Wasserstrahlarbeiten (Achse F10-F19/A- B; Achse 26-28/LA-LB) Deckenunterseiten Erdgeschoss Flachbau (Achse F9-F19) Deckenunterseiten Erdgeschoss Pavillon (Achse 26-28/LA-LB) Wandflächen und Stützen Obergeschosse Flachbau Wandflächen und Stützen Obergeschosse Pavillon Kellergeschoss Decken (Bauteilfugen) Kellergeschoss Stützen und Wände
Die Betonsanierung im Bereich der Außenwände stehen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit Maurerarbeiten und der Montage der neuen Fassaden. 1 Betonsanierungsarbeiten
1.1 Baustelleneinrichtung und Arbeitsgerüste
1.1.10 Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, inkl. aller
- Geräte
- Materialien, sowie
- Lager- und Arbeitsplätze einschl. der Vorhaltung während der Dauer der Untergrundvorbereitung bis zum Abschluss der Betonsanierung/-Betonbeschichtung nach Rücksprache mit dem AG/der Bauleitung. Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
1,000 Psch 1.1.20 Baustelleneinrichtung, Verlängerungswoche Baustelleneinrichtung für Betoninstandsetzungsarbeiten einschl. aller
- Geräte
- Materialien, sowie
- Lager- und Arbeitsplätze über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen hinaus vorhalten.
12,000 StWo 1.1.30 Baustelleneinrichtung, räumen Baustelleneinrichtung wie vor beschrieben, räumen, einschl. Wiederherstellen der Flächen in ursprünglichen Zustand.
1,000 Psch 1.1.40 Standgerüst, fahrbar, LK3 Standgerüst als fahrbares Arbeitsgerüst aus Stahlrohren mit eingedeckter Arbeitslage, für Außenbereich und Innenbereich einsetzbar, liefern, aufbauen und rückbauen und abfahren. Gebrauchsüberlassung Grundeinsatzzeit: 4 Wochen Arbeitshöhe bis ca. 5m Länge: ca. 3,00 m Breitenklasse: W 06 Lastenklasse: 3
4,000 St 1.1.50 Standgerüst, fahrbar, Verlängerung Standgerüst, fahrbar, als Arbeitsgerüst, Stahlrohrgerüst, eine Arbeitslage eingedeckt wie in
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 7 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Standgerüst, fahrbar, als Arbeitsgerüst, EUR EUR Stahlrohrgerüst, eine Arbeitslage eingedeckt wie in Vorposition beschrieben. Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 4- wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
64,000 StWo
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 8 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2 Abbruch- und vorbereitende Arbeiten
2.1 Abbrucharbeiten
Hinweis: Ausbau von verbliebenen Deckendurchführungen Verbliebene Deckendurchführungen, wie z. B. Rohre und Kabel, ausbetoniert, sind vollständig einschließlich des Verfüllmaterials auszubrechen. Das Ausbruchgut ist zu trennen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Durchbrüche größer 10x10 cm sind temporär lagesicher von der Oberseite her gegen Hereintreten zu sichern. Bei Stemmarbeiten von der Oberseite der Decke sind im darunterliegenden Geschoss die Gefahrenbereiche gegen unbefugtes Betreten abzusichern, z. B. durch Sperrungen, Kennzeichnungen, Sperrtafeln oder eine Aufsichtsperson. 2.1.10 Freistemmen Rohrdurchbrüche Decke bis 10/10 cm Freistemmen von Rohrdurchführungen der Leitungen in Deckendurchbrüchen aus Stahlbeton bis 20 cm Stärke. Erschütterungsarm mit handgeführten Kleingeräten. Größe der Durchbrüche bis 10/10 cm. Rohrleitungen aus Asbestzement dürfen nicht ausgestemmt werden. Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße 8 bis 10 m³, auf der Baustelle bereitstellen, Abfall ist nicht gefährlich, Mengenermittlung nach Aufmaß, Transport und Entsorgung wird gesondert vergütet über Titel 7.2.
10,000 St 2.1.20 Freistemmen Rohrdurchbrüche Decke bis 20/20 cm Freistemmen von Rohrdurchführungen der Leitungen in Deckendurchbrüchen aus Stahlbeton bis 20 cm Stärke. Erschütterungsarm mit handgeführten Kleingeräten. Größe der Durchbrüche bis 20/20 cm. Rohrleitungen aus Asbestzement dürfen nicht ausgestemmt werden. Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße 8 bis 10 m³, auf der Baustelle bereitstellen, Abfall ist nicht gefährlich, Mengenermittlung nach Aufmaß, Transport und Entsorgung wird gesondert vergütet über Titel 7.2.
10,000 St 2.1.30 Freistemmen Rohrdurchbrüche Decke bis 30/30 cm Freistemmen von Rohrdurchführungen der Leitungen in Deckendurchbrüchen aus Stahlbeton bis 20 cm Stärke. Erschütterungsarm mit handgeführten Kleingeräten. Größe der Durchbrüche bis 30/30 cm. Rohrleitungen aus Asbestzement dürfen nicht ausgestemmt werden. Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße 8 bis 10 m3, auf der Baustelle bereitstellen,
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 9 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge sortieren, | Einheit sammeln, im Behälter des AN lagern, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Behältergröße 8 bis 10 m3, auf der Baustelle EUR EUR bereitstellen, Abfall ist nicht gefährlich, Mengenermittlung nach Aufmaß, Transport und Entsorgung wird gesondert vergütet über Titel 7.2.
5,000 St 2.1.40 Freistemmen Rohrdurchbrüche Decke bis 50/50 cm Freistemmen von Rohrdurchführungen der Leitungen in Deckendurchbrüchen aus Stahlbeton bis 20 cm Stärke. Erschütterungsarm mit handgeführten Kleingeräten. Größe der Durchbrüche bis 50/50 cm. Rohrleitungen aus Asbestzement dürfen nicht ausgestemmt werden. Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße 8 bis 10 m3, auf der Baustelle bereitstellen, Abfall ist nicht gefährlich, Mengenermittlung nach Aufmaß, Transport und Entsorgung wird gesondert vergütet über Titel 7.2.
2,000 St 2.1.50 Bodenöffnungen in Rohdecke prov. verschließen, bis 20 * 20 cm Bodenöffnungen in der Rohdecke bis 20 x 20 cm mit mindestens 3 cm starken Brettern oder Vollholztafeln lagesicher verschließen.
10,000 St 2.1.60 Bodenöffnungen in Rohdecke prov. verschließen, bis 50 * 50 cm Bodenöffnungen in der Rohdecke bis 50 x 50 cm mit mindestens 3 cm starken Brettern oder Vollholztafeln lagesicher verschließen.
5,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 10 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3 Wasser- und Sandstrahlarbeiten
3.1 Schutzmaßnahmen, Bodenwannen und Schutzwände
Hinweis: zu Schutzmaßnahmen, Bodenwannen und Schutzwände Bei den Hochdruckwasserstrahlarbeiten sowie den Sandstrahlarbeiten mit Feststoffen sind umfangreiche Schutzmaßnahmen vorzusehen, die die umgebenden Gebäudebereiche und die Außenbereiche, den Baustellenbetrieb und den öffentlichen Verkehr sowie die Nachbarn schützen sollen. Bei den Wasserstrahlarbeiten sind die eingesetzten Wassermengen wieder aufzufangen und nach Absetzung der gelösten Feststoffe in vorhandene Schmutzwasserleitungen einzuleiten. Wassernebel dürfen den weiteren Bereich nicht vernässen, z. B. darunterliegende Geschosse wie beispielsweise das Untergeschoss. Die anfallenden Wassermengen dürfen nicht in das Regenwassernetz eingespeist werden. Bei den Sandstrahlarbeiten dürfen weder Nachbarn noch der öffentliche und der Baustellenverkehr beeinträchtig werden. Extreme Verstaubungen sind zu unterbinden. 3.1.10 Bodenwannen ausbilden, Feststoffe aus Strahlwasser filtern Die Bodenflächen unterhalb der Wasserstrahlarbeiten sind wasserdicht auszubilden, um das Strahlwasser kontrolliert in bauseitige Schmutzwasserleitungen einzuführen, nachdem die Feststoffe isoliert wurden. Die Bodenwannen müssen eine Höhe von ca. 15 cm aufweisen und ggf. 1 bis 2 Sammel-/Absetzbecken im gleichen Geschoss oder darunter. Achtung, die Sammelbehälter im darunterliegenden Geschoss sollten in Unterzugsnähe aufgestellt werden. Die Aufkantungen der Folienwannen sowie die erforderlichen Pumpen sind in die Grundflächen einzukalkulieren. Unter der Abdichtungsfläche befinden sich einzelne Baustromkabel mit starkem Durchmesser sowie Entrauchungsöffnungen. Diese sind für die Arbeiten mit zu überdecken. Abgerechnet wird nach der Fläche der Deckenunterseite ohne beispielsweise Aufkantungen von Unterzügen, Untergrund waagerecht. Die Leistung beinhaltet den Aufbau, die Vorhaltung über die eigene Ausführungszeit sowie den Rückbau der Einrichtungen. Die Entsorgung der abgestrahlten Feststoffe erfolgt über separate Position. Ausführungsbereich: Flachbau AchseB-C/F14-F17
182,000 m2 3.1.20 Schutzabdeck. herstellen entfernen Hartfaserpl. Schutzabdeckung gegen herunterfallende Gegenstände, hier Wasser aus Wasserstrahlarbeiten herstellen und entfernen, aus OSB-Verlegeplatten 12 mm, auf waagerechten Flächen, auf Vertiefung Arbeitsgrube in der Werkstatt Pavillon, abgedeckt mit Gitterrosten. Grundvorhaltung: 4 Wochen
20,000 m2 3.1.30 Schutzabdeck. vorhalten Hartfaserpl. 4Wo Schutzabdeckung gegen herunterfallende Gegenstände vorhalten, aus OSB-Verlegeplatten 12 mm, auf waagerechten Flächen, vorhandener Raumgerüstkonstruktion, Oberlage aus gelochten Stahlböden, vorhalten über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen, verlängerte Vorhaltedauer 2 Wochen.
40,000 m²Wo 3.1.40 Schutzwand, Holz-UK, mit Folie Schutzwand als Spritzschutz aus einer Holzunterkonstruktion mit 0,5 mm Gewebeplane, zur Sicherung der Umgebung vor Verschmutzung und Beschädigung durch Strahlarbeiten, erstellen, für die eigenen Arbeiten vorhalten, rückbauen und entsorgen. Höhe der Schutzwände im Freien bis 4,50 m, Ausführungsort: Erdgeschoss Transport und Entsorgung wird gesondert vergütet über Titel 7.1.
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 11 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Transport u | Einheit nd Entsorgung wird gesondert vergütet über | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Titel EUR EUR 7.1.
400,000 m2 3.1.50 Schutz von Fensterflächen, Strahlarbeiten Schutz von Fensterflächen einschl. Rahmen sowie sonstiger Flächen während aller Arbeitsgänge, insbesondere bei Durchführung der Strahlarbeiten, mit eingepassten Hartfaserplatten oder glw., sowie Randabklebung/-befestigung; inkl. Vorhaltung aller erforderlichen Materialien, Rückbau und Entsorgung nach Abschluss der Arbeiten, in Einzelflächen von 1-3 m².
50,000 m2 3.1.60 Gerüstverplanung Schutz vor Beschmutzung und Beschädigung Gerüst im Bereich der Strahlarbeiten mit einer widerstandsfähigen, dichten Folie am Gerüst einhängen und windsicher befestigen. Nach Abschluss der Arbeiten, Folie wieder demontieren und einer fachgerechten Entsorgung zuführen. Abfall ist nicht gefährlich, Mengenermittlung nach Aufmaß, Ausführungsbereiche: Flachbau, Erker in Achse F/F7-F9; F/F15-F16 und Pavillon Giebelwände Transport und Entsorgung wird gesondert vergütet über Titel 7.1.
27,000 m2
Gesamtbetrag:
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 12 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.2 Wasserstrahlarbeiten
Hinweis: Wasserstrahlarbeiten An den Unterseiten der Geschossdecken über EG im Flachbau und Pavillon sind noch Reste von bauzeitig in den Deckenschalungen eingelegten Holzwolleleichbauplatten vorhanden. Diese müssen zum Auftrag einer Betonbeschichtung an der Deckenunterseite entfernt werden. Die Holzwolleleichtbauplatten wurden bereits großflächig abgestoßen, Reste sind mit dem Ortbeton allerdings gut verbunden und noch nicht entfernt. Für die Wasserstahlarbeiten sind bei den Berliner Wasserbetrieben die Einleitung von Strahlwasser in das bauseitige Schmutzwassersystem zu beantragen. Die Auflagen, wie Feststoffe zu isolieren (z. B. über Absetzbecken oder Vliese) und Wasser in das bauseitige System einzuleiten, z. B. über Pumpen, sowie anfallende Gebühren ist in die Einheitspreise einzurechnen. Für die Hochdruckwasserstrahlarbeiten sind geräuscharme Kompressoren einzusetzen. 3.2.10 Baustelle einrichten für Wasserstrahlarbeiten Baustelle für Wasserstrahlarbeiten, einrichten durch Anlieferung der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Personal, Einsatz von Strahllanzen. Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass geräuscharme Kompressoren einzusetzen sind. Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
1,000 St 3.2.20 Baustelleneinrichtung für Wasserstrahlarbeiten, verlängerte Vorhaltung Baustelleneinrichtung für Wasserstrahlarbeiten, einrichten durch Anlieferung der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Personal, Einsatz von Strahllanzen. Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass geräuscharme Kompressoren einzusetzen sind. verlängerte Vorhaltung über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen
6,000 Wo. 3.2.30 Baustelleneinrichtung für Wasserstrahlarbeiten rückbauen Baustelleneinrichtung für Wasserstrahlarbeiten nach Abschluss der Arbeiten vollständig rückbauen, einschließlich Wiederherstellen der Flächen in ursprünglichen Zustand.
1,000 St 3.2.40 Altbesch/minderf. Schichten entfernen D 9000-10000mymHochdruckwasserstrahlen Decke Normalbeton STLB-Bau 2024-04 081 4965 Altbeschichtungen und minderfeste Schichten entfernen, starr, mineralisch, Schichtdicke über 9000 bis 10000 mym, durch Hochdruckwasserstrahlen bis 80 MPa, Bauteil Decke, Fläche über Kopf, Normalbeton, ermittelte Druckfestigkeit über 10 bis 20 N/mm2, Oberfläche strukturiert, anfallende Stoffe nicht schadstoffbelastet, Entsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Zeichnung.
50,000 m2 3.2.50 Altbesch/minderf. Schichten entfernen HWL-Plattenreste DeckeHochdruckwasserstrahlen Decke Normalbeton Bauteilflächen vollflächig abstrahlen, Altbeschichtungen und minderfeste Schichten entfernen, starr, mineralisch, Reste von HWL-Platten bis Schichtdicke max 10 mm, durch Hochdruckwasserstrahlen bis 80 MPa, Bauteil Decke und Unterzug, Fläche über Kopf, Normalbeton, ermittelte Druckfestigkeit über 10 bis 20 N/mm2, Oberfläche strukturiert, anfallende Stoffe wie Holz- und Holzspahnrückstände sowie Betonteile sind nicht schadstoffbelastet, einsammeln und in Container bis zur Entsorgung lagern, Entsorgung erfolgt über den AG, der AN bietet in gesonderter Position den Transport dazu an, Ausführung gemäß Zeichnung. Abrechnung nach Abwicklung der Deckenuntersicht. Ausführungsorte: Flachbau, EG, Achse
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 13 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Position de | Einheit n Transport dazu an, Ausführung gemäß | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Zeichnung. Abrechnung nach Abwicklung der EUR EUR Deckenuntersicht. Ausführungsorte: Flachbau, EG, Achse F10-F19/A-B und F sowie Achse F19/C-F und Pavillon, Erdgeschoss
180,000 m2 3.2.60 Altbesch/minderf. Schichten entfernen HWL-Plattenreste UnterzugHochdruckwasserstrahlen Unterzug Normalbeton Bauteilflächen vollflächig abstrahlen, Altbeschichtungen und minderfeste Schichten entfernen, starr, mineralisch, Reste von HWL-Platten bis Schichtdicke max 10 mm, durch Hochdruckwasserstrahlen bis 80 MPa, Bauteil Unterzug, Fläche über Kopf, Normalbeton, ermittelte Druckfestigkeit über 10 bis 20 N/mm2, Oberfläche strukturiert, anfallende Stoffe wie Holz- und Holzspahnrückstände sowie Betonteile sind nicht schadstoffbelastet, einsammeln und in Container bis zur Entsorgung lagern, Entsorgung erfolgt über den AG, der AN bietet in gesonderter Position den Transport dazu an, Ausführung gemäß Zeichnung. Abrechnung nach Abwicklung der Unterzüge. Ausführungsorte: Flachbau, Erdgeschoss, Achse F10-F19/ A+B+F und F19/C-D sowie Unterzüge im Pavillon, Erdgeschoss
40,000 m2 3.2.70 Altbesch/minderf. Schichten entfernen D bis 5 mmHochdruckwasserstrahlen Wand Normalbeton Altbeschichtungen und minderfeste Schichten entfernen, starr, mineralisch, Schichtdicke bis 5 mm, durch Hochdruckwasserstrahlen bis 80 MPa, Bauteil Betonwand, Normalbeton, ermittelte Druckfestigkeit über 10 bis 20 N/mm2, Oberfläche strukturiert, anfallende Stoffe nicht schadstoffbelastet, Entsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Zeichnung. Ausführungsort: Flachbau, Stützen im Treppenhaus, alte Klinkerflächen
100,000 m2
Gesamtbetrag:
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 14 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.3 Sandstrahlarbeiten
Hinweis: Sandstrahlarbeiten Mit den hier beschriebenen Sandstrahlabeiten sind in allen Etagen die freiliegenden Bewehrungseisen zu entrosten bis zum Norm-Vorbereitungsgrad Sa 2 1/2 DIN EN ISO 12944-4, durch Trockenstrahlen mit festen Strahlmitteln. Stahlmittel sind nach Abschluss der Arbeiten einzusammeln und einer fachgerechten Entsorgung mit Nachweis zuzuführen. Bei den vollfllächigen Bauteil-Strahlarbeiten sind alle Fremdkörper und losen Bestandteile zu entfernen. Die Arbeiten sind teilweise von einem Rollgerüst des AN auszuführen, teilweise sind höher gehende Bauteile bauseits eingerüstet. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen wie Folien werden separat abgerechnet. 3.3.10 Baustelle einrichten für Sandstrahlarbeiten Baustelle für Sandstrahlarbeiten, einrichten durch Anlieferung der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Personal, Einsatz von Strahllanzen. Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass geräuscharme Kompressoren einzusetzen sind. Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
1,000 St 3.3.20 Baustelle einrichten für Sandstrahlarbeiten, verlängerte Vorhaltung Baustelle für Sandstrahlarbeiten, einrichten durch Anlieferung der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Personal, Einsatz von Strahllanzen. Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass geräuscharme Kompressoren einzusetzen sind. verlängerte Vorhaltung über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen
2,000 Wo. 3.3.30 Baustelleneinrichtung für Sandstrahlarbeiten rückbauen Baustelleneinrichtung für Sandstrahlarbeiten, nach Abschluss der Arbeiten vollständig rückbauen, einschließlich Wiederherstellen der Flächen in ursprünglichen Zustand.
1,000 St 3.3.40 Korrodierte Bewehrung freilegen Decke Durchm. bis 16mm Stemmen Sa 2 1/2 Trockenstrahlen T 10-20mm STLB-Bau 2024-04 081 4964 Freilegen und Entrosten korrodierter Bewehrung, Leistungszeitpunkt mit Beginn der Ausführung, Bauteil Decke, Fläche über Kopf, Normalbeton, ermittelte Druckfestigkeit bis 10 N/mm2, korrodierte Bewehrung teilweise freilegen, Durchmesser bis 16 mm, durch Stemmen, Entrosten bis zum Norm-Vorbereitungsgrad Sa 2 1/2 DIN EN ISO 12944-4, durch Trockenstrahlen mit festen Strahlmitteln, Bearbeitungstiefe über 10 bis 20 mm, Ausführung gemäß Zeichnung.
50,000 m 3.3.50 Korrodierte Bewehrung freilegen Decke entrosten bis Sa 2 1/2Trockenstrahlen T 10-20mm Freilegen und Entrosten korrodierter Bewehrung, Bauteile vollflächig sandstrahlen, Bauteil Decke und Unterzüge, Fläche über Kopf, Normalbeton, ermittelte Druckfestigkeit bis 10 N/mm2, korrodierte Bewehrung teilweise freilegen, Entrosten bis zum Norm- Vorbereitungsgrad Sa 2 1/2 DIN EN ISO 12944-4, durch Trockenstrahlen mit festen Strahlmitteln, Bearbeitungstiefe über 10 bis 20 mm, Ausführung gemäß Zeichnung. Abrechnung nach Abwicklung der Deckenflächen. Strahlgut und Abbruchgut vollstänidig einsammeln und in Container zwischenlagern. Entsorgung wird gesondert vergütet. Arbeitshöhe bis ca 5m, Ausführung mit Standgerüst fahrbar, Gerüste werden in separater Position abgerechnet, Staubschutzmaßnahmen und Schutzwände werden in separater Position abgerechnet.
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 15 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 220,000 m2 3.3.60 Korrodierte Bewehrung freilegen Wand/Stütze entrosten bis Sa 2 1/2Trockenstrahlen T 10-20mm Freilegen und Entrosten korrodierter Bewehrung, Bauteile vollflächig sandstrahlen, Bauteil Wand und Stütze, Arbeitshöhe im EG bis 4,30 m, Normalbeton, ermittelte Druckfestigkeit bis 10 N/mm2, korrodierte Bewehrung teilweise freilegen, Entrosten bis zum Norm- Vorbereitungsgrad Sa 2 1/2 DIN EN ISO 12944-4, durch Trockenstrahlen mit festen Strahlmitteln, Bearbeitungstiefe über 10 bis 20 mm, Ausführung gemäß Zeichnung. Abrechnung nach Abwicklung der Oberflächen. Arbeitshöhe bis ca 5m, Ausführung mit Standgerüst fahrbar, Gerüste werden in separater Position abgerechnet, Staubschutzmaßnahmen und Schutzwände werden in separater Position abgerechnet. Ausführungsorte: Pavillon: Stützen, Stützwand KG Ostseite
250,000 m2
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 16 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4 Betonsanierung / Betoninstandsetzung
4.1 Vorbereitung, allgemeine Untersuchungen
Hinweis: Standardbeschreibung Betonerhalt Prüfzeugnisse AN Prüfzeugnisse über die Stoffe und Stoffsysteme zu den Positionen der Betonsanierung und -instandsetzung werden vom AN dem AG/Bauleitung mindestens 14 Tage vor Ausführung der Arbeiten vorgelegt. 4.1.10 Baustelle einrichten für Betonsanierungs- und -instandsetzungsarbeiten Baustelle für Betonsanierungs- und Betoninstandsetzungs- und Betonerhaltungsarbeiten einrichten durch Anlieferung der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Personal. Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
1,000 St 4.1.20 Baustelleneinrichtung für Betonsanierungsarbeiten, verl. Vorhaltung Baustelle für Betonsanierungs- und Betoninstandsetzungs- und Betonerhaltungsarbeiten einrichten durch Anlieferung der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Personal. verlängerte Vorhaltung über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen
12,000 Wo. 4.1.30 Baustelleneinrichtung für Betonsanierungsarbeiten rückbauen Baustelle für Betonsanierungs- und Betoninstandsetzungs- und Betonerhaltungsarbeiten nach Abschluss der Arbeiten vollständig rückbauen, einschließlich Wiederherstellen der Flächen in ursprünglichen Zustand.
1,000 St 4.1.40 Aufbauen und Rückbau Bauheizer Aufbauen und Rückbau Bauheizer Aufbauen und Rückbau Bauheizer im Bereich der Winterbaumaßnahmen für die Betonsanierung. Bauheizer bis 9KW als Elektroheizer aufstellen und nach Abschluss der Maßnahmen wieder beräumen. Vorhaltung in gesonderter Position.
5,000 St 4.1.50 Vorhaltung Bauheizung/Winterbaumaßnahme Vorhaltung Bauheizung und Winterbaumaßnahmen für die Betonsanierungsmaßnahmen.
100,000 StWo 4.1.60 Oberflächenbeschaffenheit, Untersuchung; Höhe über 3,50 bis 5,00 m Betonoberflächen an Decken und Unterzügen auf Grundlage der Richtlinie des DAfStb, wie z. B.
- Kiesnester
- Hohlstellen
- einbetonierte Fremdkörper
- Abplatzungen
- Risse
- Oberflächendefekte
- mangelhafte Betondeckung bzw. freiliegende Bewehrung überprüfen und die Schadstellen markieren und dokumentieren. Untersuchungshöhe bis ca 5m, Ausführung mit Standgerüst fahrbar, Gerüste werden in separater Position abgerechnet, Ausführungsort: Erdgeschoss Flachbau Achse F15-F19 und Erdgeschoss Pavillon
500,000 m2 4.1.70 Oberflächenbeschaffenheit, Untersuchung; Höhe bis 3,50 m
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 17 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Betonoberflächen an Decken und Unterzügen auf Grundlage der Richtlinie des DAfStb, wie z. B.
- Kiesnester
- Hohlstellen
- einbetonierte Fremdkörper
- Abplatzungen
- Risse
- Oberflächendefekte
- mangelhafte Betondeckung bzw. freiliegende Bewehrung überprüfen und die Schadstellen markieren und dokumentiere, Untersuchungshöhe bis ca. 3,50 m. Ausführungsort: Untergeschoss und 2. Obergeschoss Flachbau und Obergeschosse im Pavillon.
900,000 m2 4.1.80 Prüfen Karbonatisierungstiefe Phenolphthaleinlösung Prüfen der Karbonatisierungstiefe, Bauteil flächenorientiert, durch Einsprühen in eine frisch aufgeschlagene Stelle mit Phenolphthaleinlösung, Protokollieren der Ergebnisse durch Eintragen in digitale Pläne, vom AG gestellt.
10,000 St 4.1.90 Bestimmung Chloridgehalt Bohrmehlentnahme Quantitative Bestimmung des Chloridgehaltes gemäß Heft 401 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton oder mit Verfahren gleicher Genauigkeit, Bauteil flächenorientiert, Bohrmehl entnehmen, je Untersuchungsstelle 3 Proben unterschiedlicher Tiefe, Protokollieren der Ergebnisse durch Eintragen in digitale Pläne, vom AG gestellt, Ausführung gemäß Zeichnung.
10,000 St 4.1.100 Prüfen Beschichtungsdicke und Bohrkernentnahme Prüfen der Dicke von Beschichtungen, Bauteil flächenorientiert, durch Entnahme von Bohrkernen, Durchmesser bis 50 mm, Messen der Schichtdicke an Mantelflächen mit Messlupe oder Mikroskop, Protokollieren der Ergebnisse durch Eintragen in digitale Pläne und Übergabe an AG, die digitalen Pläne werden vom AG gestellt.
10,000 St 4.1.110 Bohrkerne d=50 mm, t=200 mm entnehmen, auf Druckfestigkeit prüfen An ausgewählten Positionen Bohrkerne aus der Stahlbetondecke mit Durchmesser ca. 50 mm entnehmen und auf Druckfestigkeit gemäß DIN 1048 Teil 2 prüfen, inkl. aller Vorarbeiten zur Prüfung. Ergebnis in Prüfbericht mit Entnahmestelle dokumentieren.
10,000 St 4.1.120 Prüfen Oberflächenzugfestigkeit Prüfflächen begrenzen Prüfen der Oberflächenzugfestigkeit an Unterseiten von Stahlbetonteilen, wie Geschossdecke oder Unterzug, Bauteil flächenorientiert, Fläche über Kopf, an vorbereiteter Betonunterlage, Prüfflächen durch Ringnut begrenzen, Protokollieren der Ergebnisse durch tabellarische Auflistung und Übergabe an AG, die digitalen Pläne werden vom AG gestellt, Ausführung gemäß Zeichnung, Arbeitshöhe bis ca 5m, Ausführung mit Standgerüst fahrbar, Gerüste werden in separater Position abgerechnet
10,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 18 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.2 Betonsanierung / Betoninstandsetzung
Hinweis: Vorbereiten des Betons, Vorbehandlung der Bewehrung Bei den in diesem Titel beschriebenen Leistungen handelt es sich um zertifizierte Betonsanierungsarbeiten an statisch relevanten Bewehrungen. Die Arbeiten bestehen in der Regel aus dem Freilegen von verrosteten Bewehrungseisen, Entrostung, Korrosionsschicht und Behandlung mit Reparaturmörtel. Die Behandlung von Fremdmetallen wie Schalungsnägel, Metalldrähten und sonstigen nicht statisch relevanten Fremdmetallen an den Betonoberflächen zur Vermeidung von Rost-Durchblutungen im späteren Gipsputz werden im nachfolgenden Titel beschrieben.
Hinweis: Korrosionsschutz der Bewehrung Bei der Herstellung der Ortbetondecke über dem Erdgeschoss im Außenbereich wurden "Sauerkohlplatten" mit auf die Schalung gelegt und einbetoniert. Die untere Bewehrung wurde teilweise mit Bruchsteinen auf Abstand gebracht. Ganz offensichtlich wurde der eingebrachte Beton nicht ausreichend verdichtet, so dass die unteren Bewehrungseisen nicht vollständig mit Beton ummantelt wurden und jetzt nach Demontage der "Sauerkohlplatten" von unten zum Teil freiliegen. Die freiliegenden Bewehrungseisen müssen metallisch blank entrostet werden. Dabei darf die Bewehrung nicht beschädigt werden. Nach dem Reinigen wird das Schutz- und Instandsetzungssystem umgehend aufgebracht. Als Korrosionsschutz wird auf die entrostete Bewehrung nun eine Beschichtung aufgetragen, die die Bewehrung vor Korrosion schützt. Dabei müssen unterschiedliche Instandsetzungsprinzipien beachtet werden. Diese sind:
- Korrosionsschutz durch Wiederherstellung des alkalischen Milieus
- Korrosionsschutz durch Begrenzung des Wassergehalts im Beton
- Korrosionsschutz durch Beschichtung der Bewehrung
- Kathodischer Korrosionsschutz
- Die Vorbehandlung der Bewehrung zum Schutz vor Korrosion muss gemäß DIN EN 1504-7 erfolgen.
Hinweis: Betonersatzsystem aufbringen Um die fehlerhaften Stellen zu verfüllen oder Ausgleichsschichten herzustellen, werden Betonersatzsysteme verwendet. Diese bestehen wahlweise aus:
- Beton
- Spritzbeton
- Spritzmörtel/-beton mit Kunststoffzusatz (SPCC)
- Zementmörtel/-beton mit Kunststoffzusatz (PCC)
- Reaktionsharzmörtel/Reaktionsharzbeton (PC)
Für die Herstellung des Verbunds mit der vorbehandelten Bewehrung und dem tragfähigen Betonuntergrund müssen die Normen
- DIN EN 1504-3 für aufgetragenen Mörtel und Beton,
- DIN EN 1504-4 für die Verstärkung von Betontragwerken und
- DIN EN 1504-2 für Beschichtungen beachtet werden.
Wird Mörtel oder Beton von Hand aufgetragen und erfordert das System keine Grundierung, muss der Betonuntergrund mit Wasser befeuchtet werden. Das verwendete Wasser muss dabei der DIN EN 206 und DIN EN 1008 bezüglich der Reinheit entsprechen. Damit die Bewehrung gegen Korrosion geschützt ist, müssen Mörtel oder Beton ohne Lufteinschlüsse aufgetragen werden.
Beim Auftragen von Spritzmörtel oder -beton dürfen keine Hohlräume entstehen, da sonst weder die erforderliche Festigkeit gewährleistet werden kann noch die Bewehrung ausreichend gegen Korrosion geschützt ist. 4.2.10 Stützenfüße EG, Betonsanierung Fußbereiche der Stahlbetonstützen im Erdgeschoss des Flachbaus, vor allem im Außenbereich zwischen den Achsen A bis F von losen und geschädigten Betonresten befreien, die Bewehrungsstähle blank strahlen, grundieren und Korrosionsschutz auftragen, wenn
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 19 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Achsen A bi | Einheit s F von losen und geschädigten Betonresten | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) befreien, die Bewehrungsstähle blank strahlen, EUR EUR grundieren und Korrosionsschutz auftragen, wenn Betonüberdeckung durch Betonersatz nicht ausreichend stark aufgebracht werden kann, ausreichende Betonüberdeckung mit mindestens 15 mm Stärke einschl. Haftgrundverbesserung auftragen. Je Stützenecke bzw. - seite, Stützenabmessung 40 x 40 cm, schadhafter Bereich im Mittel bis ca. 50 cm Höhe, Bearbeitungstiefe bis ca. 30 mm. Die Abrechnung erfolgt je Stütze.
40,000 St 4.2.20 Ausbrüche an Stahlbetonunterzügen über Erdgeschoss Unterzüge, lose und geschädigte Betonreste an bereits vorhandenen Ausbrüchen entfernen, die Bewehrungsstähle blank strahlen, grundieren und die Betonüberdeckung bzw. Reprofilierung nach Haftgrundverbesserung auftragen. Größe der Ausbrüche an Unterzugsecken bis ca. 20/20 cm, Abrechnung je laufender Meter Unterzugskante (Einzellängen), Arbeitshöhe bis ca. 5 m, Ausführungsort: Erdgeschoss Flachbau und Pavillon, Einzellängen über 1,00 m, Bearbeitungstiefe bis ca. 30 mm.
20,000 m 4.2.30 Ausbrüche an Stahlbetonunterzügen über 1. / 2. OG Unterzüge, lose und geschädigte Betonreste an bereits vorhandenen Ausbrüchen entfernen, die Bewehrungsstähle blank strahlen, grundieren und die Betonüberdeckung bzw. Reprofilierung nach Haftgrundverbesserung auftragen. Größe der Ausbrüche an Unterzugsecken bis ca. 20/20 cm, Abrechnung je laufender Meter Unterzugskante (Einzellängen). Arbeitshöhe bis ca. 3,20 m, Ausführungsort: 1./2. Obergeschoss Flachbau und Pavillon, Einzellängen über 1,00 m, Bearbeitungstiefe bis ca. 30 mm.
40,000 m 4.2.40 freigelegte Bewehrung an Wänden, Kleinflächen von 0,1 bis 0,25 m² Lose und geschädigte Betonreste, an bereits vorhandenen Ausbrüchen bzw. sichtbaren Bewehrungen, entfernen, die Bewehrungsstähle blank strahlen, grundieren und die Betonüberdeckung bzw. Reprofilierung nach Haftgrundverbesserung auftragen. Größe der Ausbrüche in der Fläche von 0,10 bis 0,25 m², Abrechnung nach Stück der erfolgten Betonsanierung. Arbeitshöhe bis ca. 3,20 m, Ausführungsort: 1./2. Obergeschoss im Innen- und Außenbereich.
20,000 St 4.2.50 freigelegte Bewehrung an Wänden, Flächen über 0,25 bis 0,50 m² Lose und geschädigte Betonreste, an bereits vorhandenen Ausbrüchen bzw. sichtbaren Bewehrungen an Wandbauteilen und Stahlbetonstützen, entfernen, die Bewehrungsstähle blank strahlen, grundieren und die Betonüberdeckung bzw. Reprofilierung nach Haftgrundverbesserung auftragen. Größe der Ausbrüche in der Fläche über 0,25 bis 0,50 m², Abrechnung nach Stück der erfolgten Betonsanierung. Arbeitshöhe bis 3,50 m, Ausführungsort: 1./2. Obergeschoss im Innen- und Außenbereich.
15,000 St 4.2.60 freigelegte Bewehrung an Deckenunterseiten, Kleinflächen bis 0,25 m² Lose und geschädigte Betonreste, an bereits vorhandenen Ausbrüchen bzw. sichtbaren Bewehrungen an Deckenbauteilen, entfernen, die Bewehrungsstähle blank strahlen, grundieren und die Betonüberdeckung bzw. Reprofilierung nach Haftgrundverbesserung auftragen. Größe der Ausbrüche in der Fläche bis 0,25 m², Abrechnung nach Stück der erfolgten Betonsanierung. Arbeitshöhe bis ca. 3,50 m, Ausführungsort: 1./2. Obergeschoss
20,000 St 4.2.70 freigelegte Bewehrung an Deckenunterseiten, Flächen über 0,25-0,5 m² Lose und geschädigte Betonreste, an bereits vorhandenen Ausbrüchen bzw. sichtbaren Bewehrungen an Deckenbauteilen, entfernen, die Bewehrungsstähle blank
[Seite 91]
LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 20 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Lose und ge | Einheit schädigte Betonreste, an bereits vorhandenen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ausbrüchen bzw. sichtbaren Bewehrungen an EUR EUR Deckenbauteilen, entfernen, die Bewehrungsstähle blank strahlen, grundieren und die Betonüberdeckung bzw. Reprofilierung nach Haftgrundverbesserung auftragen. Größe der Ausbrüche in der Fläche über 0,25 - 0,50 m², Abrechnung nach Stück der erfolgten Betonsanierung. Arbeitshöhe bis ca. 3,50 m, Ausführungsort: 1./2. Obergeschoss, Flachbau und Pavillon
15,000 St 4.2.80 Feinschicht Spritzmörtel Decke D 10-20mm, Luftgeschoss Flachbau Auftragen einer Feinschicht, mit Spritzmörtel DIN 18551, Bauteil Decke, Untergrund Normalbeton, Einbaudicke über 10 bis 20 mm, Arbeitshöhe bis 4,50 m, Rollrüstung in separater Position, Ausführung im Luftgeschoss Flachbau EG, Achse F10-F19/A-C Oberfläche abreiben. m2
4.2.90 Betonsanierung Kleinflächen bis 1 m², Unterzüge waagerecht senkrecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer 2-lagigen Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben und PCC Betonersatzsystem als Überdeckung nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Decken und Unterzüge im 1. und 2. OG, Arbeitshöhe bis 3,50 m, Kleinflächen bis 1,00 m².
30,000 m2 4.2.100 Betonsanierung Flächen über 1 m², Unterzüge waagerecht senkrecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer 2-lagigen Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben und PCC Betonersatzsystem als Überdeckung bzw. Reprofilierung nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Decken und Unterzüge im 1. und 2. OG, Arbeitshöhe bis 3,50 m, Flächen über 1,00 m².
70,000 m2 4.2.110 Betonsanierung Flächen über 1 m², Unterzüge waagerecht senkrecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung als Überdeckung bzw. Reprofilierung unter Beachtung der Herstellervorgaben und PCC Betonersatzsystem nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Unterzüge im KG an den Gebäudetrennfugen, Arbeitshöhe bis 3,50 m, Flächen über 1,00 m².
100,000 m2 4.2.120 Betonsanierung Kleinflächen bis 1 m², Deckenunterseiten waagerecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben und PCC Betonersatzsystem nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Decken und Unterzüge im Erdgeschoss, Arbeitshöhe bis 5,00 m, Kleinflächen bis 1,00 m².
30,000 m2 4.2.130 Betonsanierung Flächen über 1 m², Deckenunterseiten waagerecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben und PCC Betonersatzsystem nach Vorgabe des Herstellers aufbringen.
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 21 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Auftragen e | Einheit iner Beschichtung unter Beachtung der | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Herstellervorgaben und PCC Betonersatzsystem nach EUR EUR Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Decken und Unterzüge im Erdgeschoss, Arbeitshöhe bis 5,00 m, Flächen über 1,00 m².
20,000 m2 4.2.140 Betonsanierung Kleinflächen bis 1 m², Deckenoberseiten waagerecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben und PCC Betonersatzsystem nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Oberseiten der Geschossdecken, Kleinflächen bis 1,00 m².
30,000 m2 4.2.150 Betonsanierung Flächen über 1 m², Deckenoberseiten waagerecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben und PCC Betonersatzsystem nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Oberseiten der Geschossdecken, Flächen über 1,00 m².
20,000 m2 4.2.160 Auffüllung von Vertiefungen auf Oberseite Geschossdecke bis 60 mm Bodenvertiefungen auf Oberseiten von Geschossdecken mit Tiefen bis zu 60 mm als Zulage zur Betonsanierung der Vorposition planeben ausgleichen. Dazu geeigneten Betonersatzstoff für den genannten Füllbereich ansetzen. Die Ausnehmungen in den Decken haben Breiten bis ca. 30 cm. Abrechnung nach ausgeführter Fläche.
30,000 m2 4.2.170 Betonsanierung Kleinflächen bis 1 m², Wandflächen senkrecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben und PCC Betonersatzsystem nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Wandflächen und Stützenfüße im Erdgeschoss, 1. und 2. OG, Arbeitshöhe bis 5,00 m, Kleinflächen bis 1,00 m².
30,000 m2 4.2.180 Betonsanierung Flächen über 1 m², Wandflächen senkrecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben, PCC Betonersatzsystem nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Wandflächen im Erdgeschoss, 1. und 2. OG, Arbeitshöhe bis 5,00 m, Flächen über 1,00 m².
70,000 m2 4.2.190 Betonsanierung Flächen über 1 m², Fußbodenglattrich waagerecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben, PCC Betonersatzsystem nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Fußböden im Randbereich der Geschossdecken im 2. OG großer Lichthof, Flächen über 1,00 m². Der Glattstrich mit einer Stärke bis 15 mm Betonüberdeckung (Aufbaustärke über Bewehrungseisen gemäß Brandschutz) ist mit einer Breite von ca. 30 cm
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 22 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge 1,00 m². De | Einheit r Glattstrich mit einer Stärke bis 15 mm | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Betonüberdeckung (Aufbaustärke über Bewehrungseisen EUR EUR gemäß Brandschutz) ist mit einer Breite von ca. 30 cm aufzutragen.
30,000 m2 4.2.200 Betonsanierung Kleinflächen bis 1 m², Deckenstirn senkrecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben und ein PCC Betonersatzsystem zur Reprofilierung und Betonüberdeckung nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Ausführungsort: Stirnseiten der Geschossdecken über EG,
- und 2. OG, Kleinflächen bis 1,00 m².
20,000 m2 4.2.210 Betonsanierung Flächen über 1 m², Deckenstirn senkrecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben, PCC Betonersatzsystem zur Reprofilierung und Betonüberdeckung nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Flächen über 1,00 m². Die Mindestüberdeckung des Bewehrungsstahl muss mindestens15 mm betragen.
30,000 m2 4.2.220 Betonsanierung von Schnittflächen bis 1 m², waagerecht und senkrecht Vorbereitung der Betonflächen, lose und nicht tragfähige Betonteile entfernen, Vorbehandlung der Bewehrung, schädliche Stoffe wie Rost, Mörtel und Staub entfernen, Korrosionsschutz der Bewehrung durch Auftragen einer Beschichtung unter Beachtung der Herstellervorgaben und ein PCC Betonersatzsystem zur Reprofilierung und Betonüberdeckung nach Vorgabe des Herstellers aufbringen. Kleinflächen bis 1,00 m².
15,000 m2 4.2.230 Geschädigten Beton abtragen Stütze rechteckig Stemmen T 10-20mm Abtragen des geschädigten Betons, vorwiegend hohlliegende Betonoberflächen, Bauteil Stütze, rechteckig, Fläche senkrecht, Stahlbeton, in Teilflächen, durch Stemmen, Bearbeitungstiefe über 10 bis 20 mm, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, bis zur verrosteten/geschädigten Bewehrung, Ausführungsort: Stützen und Stützwand Pavillon, KG bis EG.
25,000 m2 4.2.240 Korrodierte Bewehrung entrosten Stütze rechteckig Durchm. bis 18mmDruckluftstrahlen Sa 2 1/2 Trockenstrahlen T bis 10mm Entrosten korrodierter Bewehrung, Leistungszeitpunkt mit Beginn der Ausführung, Bauteil Stütze, rechteckig, Fläche senkrecht, Stahlbeton, korrodierte Bewehrung, Durchmesser bis 18 mm, Entrosten bis zum Norm- Vorbereitungsgrad Sa 2 1/2 DIN EN ISO 12944-4, durch Trockenstrahlen mit festen Strahlmitteln, Bearbeitungstiefe bis 20 mm, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Strahlmittel nach Abschluss der Arbeiten aufnehmen und entsorgen, Ausführungsort: Pavillon, Kelleraußenwand und Stahlbetonstützen im EG Luftgeschoss
80,000 m 4.2.250 Korrosionsschutz auftragen Deckenunterseite und PCC-ÜberdeckungKorrosionsschutz Unmittelbar nach dem Entrosten (hier Sandstrahlen), 2- lagigen zementären Korrosionsschutz auftragen, Bauteil Unterseite der Geschossdecke und vertikale Flächen der Unterzüge über EG, Fläche waagerecht/senkrecht und PCC Betonersatzsystem nach Vorgabe des Herstellers als Überdeckung aufbringen, Ausführungsort: Pavillon, alte Werkstatt und Flachbau, alte Schaltwarte
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 23 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 250,000 m2 4.2.260 Korrosionsschutz auftragen Stütze rechteckig Durchm. bis 18mmKorrosionsschutz Unmittelbar nach dem Entrosten, Korrosionsschutz auftragen, Bauteil Stütze, rechteckig, Fläche senkrecht, Durchmesser bis 18 mm, Korrosionsschutzbeschichtung mit kunststoffmodifizierter Zementschlämme als aktive Beschichtung DIN EN 1504-7, 2-schichtig, Erzeugnis im System geprüft und PCC Betonersatzsystem nach Vorgabe des Herstellers als Überdeckung aufbringen , Ausführungsort: Pavillon, Kelleraußenwand und Stahlbetonstützen im EG Luftgeschoss.
80,000 m 4.2.270 Haftbrücke auftragen Stütze rechteckig Zementschlämme kunststoffmodif. Auftragen einer Haftbrücke für RM-Reprofilierung, Bauteil Stütze, rechteckig, Fläche senkrecht, im Bereich der Ausbruchstellen mit freiliegender Bewehrung, aus kunststoffmodifizierter Zementschlämme, Erzeugnis im System geprüft, Ausführungsort: Pavillon, Kelleraußenwand und Stahlbetonstützen im EG Luftgeschoss.
25,000 m2 4.2.280 Reprofilieren RM/RC Handauftrag/Betonierverfahren XC4 XF1 WA XSTATWand D 10-15mm Reprofilieren mit Betonersatz aus RM/RC im Handauftrag/ Betonierverfahren, DAfStb-Instandsetzungsrichtlinie und TR Instandhaltung, Expositionsklasse XC4 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, wechselnd nass und trocken), Expositionsklasse XF1 (Frostangriff, mäßige Wassersättigung ohne Taumittel), Feuchtigkeitsklasse WA (Betonkorrosion, feuchte Umgebung, direkte Alkalizufuhr von außen), statisch mitwirkend XSTAT, Bauteil Wand, Altbetonklasse A1, Erzeugnis im System geprüft, Einbaudicke über 10 bis 15 mm, mehrlagig, Oberfläche abreiben, Ausführungsort: Pavillon, Kelleraußenwand und Stahlbetonstützen im EG Luftgeschoss.
30,000 m2 4.2.290 Aussparungen in Deckenplatte oberseitig säubern und ausbetonieren In den Geschossdecken aus Stahlbeton sind im Bereich außerhalb der Gebäudestützen teilweise unverfüllte Öffnungen mit einer Fläche von ca. 30 x 30 cm mit einer Tiefe von ca. 10 bis 15 cm vorhanden. Die Öffnungen (Taschen) sind von Fremdstoffen zu reinigen, die Flanken vorzubereiten evtl. offen liegende Bewehrung zu entrosten und mit Rostschutzgrundierung einzustreichen und ggf. mit Haftgrundverbesserung zu behandeln und oberflächenbündig, auszubetonieren, abgeriebene Oberfläche.
8,000 St 4.2.300 Fertigteildorntaschen säubern und ausbetonieren In den Geschossdecken aus Stahlbeton sind im Bereich an den außenseitigen Unterzügen Fertigteildorntaschen, teils gefüllt mit Styropor, teils bis zur Unterseite offen. Die Fertigteildorntaschen haben Größen bis zu 20 x 20 x 10 cm. Die Öffnungen sind von Fremdstoffen und Styropor zu reinigen, die Flanken vorzubereiten und ggf. mit Haftgrundverbesserung zu behandeln und oberflächenbündig mit der Oberfläche der Rohdecke, auszubetonieren.
10,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 24 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.3 Vorleistung an Betonuntergründen für Putzarbeiten mit Gipsputz
Behandlung v. nicht statisch relvanten Fremdmetallen an Betonoberfläch In diesem Titel werden die Maßnahmen zur Vermeidung von Rost-Durchblutungen durch nicht statisch relevante Fremdmetalle an Betonoberflächen der Stahlbetonwände und -stützen beschrieben zur Vermeidung von Vrfärbungen im späteren Gipsputz. 4.3.10 Vorbereitung Untergrund, Entfernen und Isolieren von Fremdmetallen Fachgerechtes Entfernen oder Isolieren von Schalungsnägeln, Metalldrähten und sonstigen nicht statisch relevanten Fremdmetallen an Betonoberflächen zur Vermeidung von Rost-Durchblutungen im späteren Gipsputz. Liefern aller erforderlichen Materialien, Geräte und Werkzeuge sowie Ausführen folgender Leistungen an den betroffenen Betonstützen und -wänden: Prüfen und Lokalisieren aller aus der Betonoberfläche hervorstehenden oder bündig sitzenden Schalungsnägel, Drahtstifte, Bindedrähte und sonstiger Montagehilfen aus Metall. Mechanisches Entfernen (Herausziehen) der Metallteile, sofern zerstörungsfrei für das Bauteil möglich. Alternativ: Tiefversenken der Metallstifte mittels Durchschlag/Splintentreiber auf eine Tiefe von mindestens 5 mm unter die Betonoberfläche. Ausbessern der Fehlstellen und Einschlaglöcher mit einem schwindfreien, kunststoffmodifizierten Zementspachtel/Reparaturmörtel, bündig zur Betonoberfläche abgezogen. Sollten Metallteile nicht tiefenversenkt werden können (z.B. bündige Profilteile), sind diese mechanisch zu entrosten und zweifach mit einer wasserunlöslichen, schnelltrocknenden Absperrgrundierung (z.B. auf Schellack-, Epoxidharz- oder Alkydharzbasis) als Fleckenblocker zu beschichten. Die nachfolgende Putzhaftung (Betonkontakt) darf durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Betonwandflächen mit ca. 6-8 Stück Fremdmetalle pro m², Arbeitshöhe bis 5,00 m in den Geschossen EG, 1. und 2. OG.
500,000 m2 4.3.20 Vorbereitung Untergrund, Entfernen und Isolieren von Fremdmetallen Fachgerechtes Entfernen oder Isolieren von Schalungsnägeln, Metalldrähten und sonstigen nicht statisch relevanten Fremdmetallen an Betonoberflächen zur Vermeidung von Rost-Durchblutungen im späteren Gipsputz. Liefern aller erforderlichen Materialien, Geräte und Werkzeuge sowie Ausführen folgender Leistungen an den betroffenen Betonstützen und -wänden: Prüfen und Lokalisieren aller aus der Betonoberfläche hervorstehenden oder bündig sitzenden Schalungsnägel, Drahtstifte, Bindedrähte und sonstiger Montagehilfen aus Metall. Mechanisches Entfernen (Herausziehen) der Metallteile, sofern zerstörungsfrei für das Bauteil möglich. Alternativ: Tiefversenken der Metallstifte mittels Durchschlag/Splintentreiber auf eine Tiefe von mindestens 5 mm unter die Betonoberfläche. Ausbessern der Fehlstellen und Einschlaglöcher mit einem schwindfreien, kunststoffmodifizierten Zementspachtel/Reparaturmörtel, bündig zur Betonoberfläche abgezogen. Sollten Metallteile nicht tiefenversenkt werden können (z.B. bündige Profilteile), sind diese mechanisch zu entrosten und zweifach mit einer wasserunlöslichen, schnelltrocknenden Absperrgrundierung (z.B. auf Schellack-, Epoxidharz- oder Alkydharzbasis) als Fleckenblocker zu beschichten. Die nachfolgende Putzhaftung (Betonkontakt) darf durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Betonwandflächen mit ca. 15-18 Stück Fremdmetalle pro m², Arbeitshöhe bis 5,00 m in den Geschossen EG, 1. und 2. OG.
400,000 m2
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 25 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.3.30 Nachprüfung, Behandlung von Fremdmetallen an Betonstützen Wie bereits in den Vorpositionen beschrieben sind Betonoberflächen für einen Gipsputz vorzubereiten gegen "Durchbluten" von Roststellen. In dieser Position handelt es sich um bereits sanierte Stahlbetonstützen mit Querschnitt ca. 50 x 25 cm. Nach Stichproben sind hier sehr wenige Störpunkte vorhanden, die vorhandenen sind gemäß der Beschreibung der Vorposition zu behandeln. Stahlbetonsützen mit Einzelhöhe bis 3,20 m, Arbeitshöhe bis 3,50 m in den Geschossen 1. und 2. OG.
225,000 St 4.3.40 Vorbereitung Untergrund, Entfernen und Isolieren von Fremdmetallen Fachgerechtes Entfernen oder Isolieren von Schalungsnägeln, Metalldrähten und sonstigen nicht statisch relevanten Fremdmetallen an Betonoberflächen zur Vermeidung von Rost-Durchblutungen im späteren Gipsputz. Liefern aller erforderlichen Materialien, Geräte und Werkzeuge sowie Ausführen folgender Leistungen an den betroffenen Betonstützen und -wänden: Prüfen und Lokalisieren aller aus der Betonoberfläche hervorstehenden oder bündig sitzenden Schalungsnägel, Drahtstifte, Bindedrähte und sonstiger Montagehilfen aus Metall. Mechanisches Entfernen (Herausziehen) der Metallteile, sofern zerstörungsfrei für das Bauteil möglich. Alternativ: Tiefversenken der Metallstifte mittels Durchschlag/Splintentreiber auf eine Tiefe von mindestens 5 mm unter die Betonoberfläche. Ausbessern der Fehlstellen und Einschlaglöcher mit einem schwindfreien, kunststoffmodifizierten Zementspachtel/Reparaturmörtel, bündig zur Betonoberfläche abgezogen. Sollten Metallteile nicht tiefenversenkt werden können (z.B. bündige Profilteile), sind diese mechanisch zu entrosten und zweifach mit einer wasserunlöslichen, schnelltrocknenden Absperrgrundierung (z.B. auf Schellack-, Epoxidharz- oder Alkydharzbasis) als Fleckenblocker zu beschichten. Die nachfolgende Putzhaftung (Betonkontakt) darf durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Betonwandflächen mit ca. 6-8 Stück Fremdmetalle pro m², Arbeitshöhe bis 5,00 m im EG.
250,000 m2 4.3.50 Vorbereitung Untergrund, Entfernen und Isolieren von Fremdmetallen Fachgerechtes Entfernen oder Isolieren von Schalungsnägeln, Metalldrähten und sonstigen nicht statisch relevanten Fremdmetallen an Betonoberflächen zur Vermeidung von Rost-Durchblutungen im späteren Gipsputz. Liefern aller erforderlichen Materialien, Geräte und Werkzeuge sowie Ausführen folgender Leistungen an den betroffenen Betonstützen und -wänden: Prüfen und Lokalisieren aller aus der Betonoberfläche hervorstehenden oder bündig sitzenden Schalungsnägel, Drahtstifte, Bindedrähte und sonstiger Montagehilfen aus Metall. Mechanisches Entfernen (Herausziehen) der Metallteile, sofern zerstörungsfrei für das Bauteil möglich. Alternativ: Tiefversenken der Metallstifte mittels Durchschlag/Splintentreiber auf eine Tiefe von mindestens 5 mm unter die Betonoberfläche. Ausbessern der Fehlstellen und Einschlaglöcher mit einem schwindfreien, kunststoffmodifizierten Zementspachtel/Reparaturmörtel, bündig zur Betonoberfläche abgezogen. Sollten Metallteile nicht tiefenversenkt werden können (z.B. bündige Profilteile), sind diese mechanisch zu entrosten und zweifach mit einer wasserunlöslichen, schnelltrocknenden Absperrgrundierung (z.B. auf Schellack-, Epoxidharz- oder Alkydharzbasis) als Fleckenblocker zu beschichten. Die nachfolgende Putzhaftung (Betonkontakt) darf durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Betonwandflächen mit ca. 15-18 Stück Fremdmetalle pro m², Arbeitshöhe bis 5,00 m im EG.
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 26 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 250,000 m2 4.3.60 Ausgleichsputzschicht MG III, 2-lagig bis 30 mm Stärke Ausgleichsputzschicht MG III, 2-lagig bis 30 mm Stärke im Außenbereich auf tragfähige Stahlbetonattika aufbringen als ebenen Untergrund für die Montage von Fassadenbekleidungsprofilen. Die Flächen müssen nicht vollständig vrputzt werden, es sind jedoch einzelen Ausbrüche und Fehlstellen in den Flächen zu ergänzen. Fassadenfläche im großen Lichthof ist eingerüstet.
50,000 m²
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 27 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5 Betonsanierung
5.1 Kassettendecken
Hinweis: Vorbereitende Maßnahmen Im Zuge der Abbrucharbeiten wurden teilweise freiliegende Bewehrungsstäbe in Stahlbetonbauteilen, hier der vorhandenen Kassettendecken festgestellt. Dabei handelt es sich um Fehlstellen der Betonüberdeckung, schlechte Verdichtungen, entmischte Betone oder andere Beschädigungen, Zugeisen liegen teilweise frei sichtbar. Bewehrungseisen sind fachgerecht nach DIN EN ISO 12944- 4 bis zum Reinheitsgrad Sa 2 1/2 zu entrosten. Unmittelbar nach dem Entrosten des Bewehrungsstahls erfolgt eine Beschichtung in zwei Arbeitsgängen. Anschließend ist eine Reprofilierung bzw. Ergänzung mit Reparaturbeton auf einer mineralischen Haftschlämme aufzutragen mit einer Mindestbetonüberdeckung von 15 mm. Die Arbeiten sind entsprechend den Technischen Merkblättern des Systemherstellers auszuführen. 5.1.10 Korrosionsschutz des Bewehrungsstahls Der freiliegende Bewehrungsstahl ist von allen Verunreinigungen und schädlichen Stoffen wie Rost, Mörtel, Staub und Fett zu befreien, der freigelegte Bewehrungsstahl muss metallisch blank entrostet werden. Nach DIN EN ISO 12944-4 ist der zu erreichende Reinheitsgrad Sa 2 1/2. Unmittelbar nach der Entrostung ist die Korrosionsschutzbeschichtung in mindestens 2 Durchgängen aufzutragen. Der Bewehrungsstahl ist mittels Pinsel lückenlos und gleichmäßig zu beschichten. Die Wartezeiten gemäß den Technischen Merkblättern des Systemherstellers zwischen den einzelnen Arbeitsgängen sind einzuhalten. Die Einzellängen der freiliegenden Stähle betragen bis ca. 0,50 m. Material: polymervegüteter zementgebundener Korrosionsschutz
20,000 m 5.1.20 Betonersatzsystem (PCC/RM) aufbringen Als Betonersatzmittel ist ein polymervergüteter zementgebundener Betonersatz (PCC / RM) oder ein kunststoffmodifizierter, zementgebundener Reparaturmörtel zu verwenden. Für die Herstellung des Verbunds mit der vorbehandelten Bewehrung und dem tragfähigen Betonuntergrund ist die DIN EN 1504-3 für den aufgetragenen Mörtel bzw. Beton zu beachten. Vor dem Auftragen des Mörtels ist der Betonuntergrund ausgiebig vorzunässen. Erstmalig sollte mit der Nässung 24 Std. vor dem Auftragen begonnen werden. Die Reprofilierung/Betonergänzung soll für eine Stärke von 6 bis 20 mm zugelassen sein. Die Form der Betonüberdeckung ist örtlich vor der Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Abrechnung erfolgt nach wieder hergestellter Außenfläche. Die Einzelflächen betragen ca. 0,1 m²
25,000 m2 5.1.30 freiliegende Bewehrung, Korrossionsschutz u. Betonüberdeckung Offene Bewehrungseisen bis Durchmesser 16 mm in der Deckenuntersicht bzw. nach Entfernen von losen Betonbestandteilen o.ä. freiliegende Bewehrungseisen entrosten, mit einer Rostschutzgrundierung herstellergerecht beschichten und im Anschluss mit einem geeigneten Betonersatzmaterial die erforderliche Betonüberdeckung von mind. 15 mm wieder herstellen. Teilweise sind offene Abschnitte mit nur 20 cm vorhanden. Arbeitsort: Flachbau, F16-F17/HA-HC, EG/1. OG/2. OG Arbeitshöhe: bis ca. 3,20 m Die Arbeiten sind von einer Rollrüstung aus auszuführen, Abrechnung Rollrüstung über gesonderte Position.
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 28 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 15,000 m 5.1.40 Rippen reprofilieren an Kassettendecke, EG Abgebrochene Rippen der Kassettendecken, Rippenausbrüche durch Verlegung von haustechnischen Leitungen o. ä., bis Höhe 120 mm, Dicke bis ca. 50 mm, Längen bis ca. 200 mm, Oberfläche säubern und vorbereiten, wenn erforderlich Flanken mit Haftgrundverbesserung bearbeiten, vorhandene Bewehrungseisen mit Rostschutzgrundierung einstreichen und Ersatzbeton auftragen und Rippe mit Normalabmessungen wieder profilieren, bei vorhandenem Bewehrungsstahl mit mind. 15 mm Betonüberdeckung. Arbeitsort: Flachbau, F16-F17/HA-HC, EG Arbeitshöhe: ca. 4,50 m Die Arbeiten sind von einer Rollrüstung aus auszuführen, Abrechnung Rollrüstung über gesonderte Position.
20,000 St 5.1.50 Rippen reprofilieren an Kassettendecke, OG Abgebrochene Rippen der Kassettendecken, Rippenausbrüche durch Verlegung von haustechnischen Leitungen o. ä., bis Höhe 120 mm, Dicke bis ca. 50 mm, Längen bis ca. 200 mm, Oberfläche säubern und vorbereiten, wenn erforderlich Flanken mit Haftgrundverbesserung bearbeiten, vorhandene Bewehrungseisen mit Rostschutzgrundierung einstreichen und Ersatzbeton auftragen und Rippe mit Normalabmessungen wieder profilieren, bei vorhandenem Bewehrungsstahl mit mind. 15 mm Betonüberdeckung. Arbeitsort: Flachbau, F16-F17/HA-HC, 1. OG/2. OG Arbeitshöhe: ca. 3,20 m Die Arbeiten sind von einer Rollrüstung aus auszuführen, Abrechnung Rollrüstung über gesonderte Position.
10,000 St
Hinweis: Reparaturen der Plattendecken Die vorhandenen Stahl-Kassettendecken weisen vereinzelt Löcher im Spiegelbereich auf. Diese sind fachgerecht mit einem Beton mit einer Festigkeit >C20/25 kraftschlüssig zu verschließen. Dazu sind die Vorbereitungen wie folgt vorzusehen: Entfernen aller losen Bestandteile, herstellen einer Rauigkeit, Vornässen der Anschlussränder, Einbauen einer geeigneten Schalung von unten, Einbringen eines Betons mit der o. g. Festigkeit. Die Größe der einzelnen Durchbruchstellen beträgt ca. 10 bis 15 cm im Durchmesser. 5.1.60 Betonverschluss der Schadstellen in Plattendecke Vorbereiten der Ausbruchkanten in der Betonplatte, dabei alle losen Betonteile entfernen und Oberfläche von Verschmutzungen säubern, Ausbruchkanten mit rauer Oberfläche reichlich vornässen, mit Beton der Festigkeitsklasse C20/25 kraftschlüssig verschließen. Stärke der Ergänzung bis ca. 80 mm, Größe der Schadstelle bis ca. 100 bis 150 mm Durchmesser. Reparaturstelle nach Einbringen von der Oberseite her mit einer Schutzabdeckung versehen. Abrechnung der Schalung in gesonderter Position.
10,000 St 5.1.70 Betonverschluss der ausgeschnittenen Deckenspiegel in Plattendecke Vorbereiten der Ausbruchkanten in der Betonplatte, dabei alle losen Betonteile entfernen und Oberfläche von Verschmutzungen säubern, Ausbruchkanten mit rauer Oberfläche reichlich vornässen, mit Beton der Festigkeitsklasse C20/25 kraftschlüssig verschließen. Stärke der Ergänzung bis ca. 80 mm, Größe der Schadstelle bis ca. 400 bis 450 mm Durchmesser. Reparaturstelle nach Einbringen von der Oberseite her mit einer Schutzabdeckung versehen. Abrechnung der Schalung in gesonderter Position.
5,000 St 5.1.80 Schalung für Betonverschluss in Plattendecke ein-/ausbauen Schalkörper bis Größe ca. 50 x 50 cm herstellen und an der Unterseite der Plattendecke innerhalb der
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 29 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Schalkörper bis Größe ca. 50 x 50 cm herstellen und an EUR EUR der Unterseite der Plattendecke innerhalb der Stahlbetonkassettendecke einbauen, nach Öffnung der Brandschutzdecke entsprechend der Vorposition. Der Schalkörper ist ausreichend stabil für das Einbringen des Beton von der Oberseite einzubauen und abzustützen. Der Schalkörper ist nach Erhärtung des eingebrachten Betons wieder vollständig ausbauen und entsorgen. Die Arbeiten werden erschwert durch vorhandene Medienleitungen unter der abgehängten Decke. Ausführung im Erdgeschoss. Arbeitshöhe bis ca. 4,50 m
5,000 St 5.1.90 Schalung für Betonverschluss in Plattendecke ein-/ausbauen Schalkörper bis Größe ca. 50 x 50 cm herstellen und an der Unterseite der Plattendecke innerhalb der Stahlbetonkassettendecke einbauen, nach Öffnung der Brandschutzdecke entsprechend der Vorposition. Der Schalkörper ist ausreichend stabil für das Einbringen des Beton von der Oberseite einzubauen und abzustützen. Der Schalkörper ist nach Erhärtung des eingebrachten Betons wieder vollständig ausbauen und entsorgen. Die Arbeiten werden erschwert durch vorhandene Medienleitungen unter der abgehängten Decke. Ausführung im 1. und 2. Obergeschoss. Arbeitshöhe bis ca. 3,50 m
5,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 101]
LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 30 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.2 Korrosionsschutz auf Bewehrungsanschnitten
5.2.10 Betonersatzsystem (PCC/RM) aufbringen - Leibungen Zum Schutz der angeschnittenen Stabbewehrung in den Leibungen der neuen Türausschnitte die vertikalen und horizontalen Schnittflächen entrosten und zeitnah mit einem Korrosionsschutz, 2-lagig behandeln. Anschließend mit einem Betonersatzmittel mit einer Stärke bis ca. 10 mm beschichten. Als Betonersatzmittel ist ein polymervergüteter zementgebundener Betonersatz (PCC / RM) zu verwenden. Die Grundfläche dazu aufrauen und vornässen. Die Breite der Leibung beträgt ca. 20 cm. Ausführung z.B. im Kellergeschoss F16-F17/C1-C2. Arbeitshöhe bis ca. 3,00 m. Abrechnung erfolgt nach beschichteter Leibungsfläche. Die Einzelflächen betragen bis ca. 0,5 m².
3,000 m2
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 102]
LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 31 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6 Stahlbetonarbeiten
6.1 Verschluss von Deckendurchbrüchen
Hinweis: vorhandene Deckendurchbrüche schließen Nicht mehr benötigte Deckendurchbrüche werden nach der Demontage von Installationsleitungen mit Beton verschlossen, einschl. der erforderlichen Schalung und dem Angleichen der Ränder an die vorhandene Plattenunter- und oberseite. Die Deckenkanten sind von Verschmutzungen zu befreien und, wenn nicht vorhanden, anzurauen durch Anstemmen der Oberfläche, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm in die vorhandene Decke einzusetzen. Bei Öffnungen ab 50/50 cm sind die Bewehrungseisen einzukleben und miteinander zu verbinden (verrödeln). Die Schalung kann durch Steifen von der unteren Geschossdecke abgestützt werden oder an der Decke selbst angedübelt werden. Die Positionen beinhalten die Vorbereitung der Anschlussflächen, den Einbau der Bewehrung und die Lieferung und den Einbau des Betons in Qualität C20/25. Die Abrechnung der Schalung und der Lieferung des Bewehrungsstahls erfolgt über separate Positionen. 6.1.10 Baustelle einrichten für Stahlbetonarbeiten Baustelle für Stahlbetonarbeiten, einrichten durch Anlieferung der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Personal, Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
1,000 St 6.1.20 Baustelleneinrichtung für Stahlbetonarbeiten, verlängerte Vorhaltung Baustelleneinrichtung für Stahlbetonarbeiten, einrichten durch Anlieferung der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Personal, verlängerte Vorhaltung über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen
12,000 Wo. 6.1.30 Baustelleneinrichtung für Stahlbetonarbeiten rückbauen Baustelleneinrichtung für Stahlbetonarbeiten nach Abschluss der Arbeiten vollständig rückbauen, einschließlich Wiederherstellen der Flächen in ursprünglichen Zustand.
1,000 St 6.1.40 DD, Stb, schließen, über 0,01-0,05 m², d = 20 cm, AH = 3,50 m Deckendurchbruch wie im Hinweistext beschrieben, nach der erfolgten Demontage von Installationsleitungen mit Beton (C20/25) verschließen, einschl. Entfernen loser Fremdkörper und Entrosten vorhandener Restbewehrung sowie der unterseitigen Schalung (Sicherung durch Stützen oder Verdübelung an der Decke selbst) und dem Angleichen der Ränder an die vorhandene Plattenunter- und -oberseite, entstehenden Bauschutt entsorgen. Größe: über 0,01 - 0,05 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 3,50 m (KG; 1./2. Obergeschoss)
20,000 St 6.1.50 DD, Stb, schließen, über 0,05-0,10 m², d = 20 cm, AH = 3,50m wie vor beschrieben, jedoch, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm tief in die vorhandene Decke einzukleben, Abstand ca. 150 mm (max. 16 Stück). Die Bewehrung muss ausreichend überlappen und ist miteinander zu verbinden. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Größe: über 0,05 - 0,10 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 3,50 m (KG; 1./2. Obergeschoss)
10,000 St
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 32 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6.1.60 DD, Stb, schließen, über 0,10-0,25 m², d = 20 cm, AH = 3,50m wie vor beschrieben, jedoch, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm tief in die vorhandene Decke einzukleben, Abstand ca. 150 mm (max. 16 Stück). Die Bewehrung muss ausreichend überlappen und ist miteinander zu verbinden. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Größe: über 0,10 - 0,25 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 3,50 m (KG; 1./2. Obergeschoss)
10,000 St 6.1.70 DD, Stb, schließen, über 0,25-0,50 m², d = 20 cm, AH = 3,50m wie vor beschrieben, jedoch, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm tief in die vorhandene Decke einzukleben, Abstand ca. 150 mm (max. 16 Stück). Die Bewehrung muss ausreichend überlappen und ist miteinander zu verbinden. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Größe: über 0,25 - 0,50 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 3,50 m (KG; 1./2. Obergeschoss)
10,000 St 6.1.80 DD, Stb, schließen, über 0,50-0,75 m², d = 20 cm, AH = 3,50m wie vor beschrieben, jedoch, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm tief in die vorhandene Decke einzukleben, Abstand ca. 150 mm (max. 16 Stück). Die Bewehrung muss ausreichend überlappen und ist miteinander zu verbinden. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Größe: über 0,50 - 0,75 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 3,50 m (KG; 1./2. Obergeschoss)
5,000 St 6.1.90 DD, Stb, schließen, über 0,75-1,00 m², d = 20 cm, AH = 3,50m wie vor beschrieben, jedoch, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm tief in die vorhandene Decke einzukleben, Abstand ca. 150 mm (max. 16 Stück). Die Bewehrung muss ausreichend überlappen und ist miteinander zu verbinden. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Größe: über 0,75 - 1,00 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 3,50 m (KG; 1./2. Obergeschoss)
5,000 St 6.1.100 DD, Stb, schließen, über 0,01-0,05 m², d = 20 cm, AH = 4,50 m Deckendurchbruch wie im Hinweistext beschrieben, nach der erfolgten Demontage von Installationsleitungen mit Beton (C20/25) verschließen, einschl. Entfernen loser Fremdkörper und Entrosten vorhandener Restbewehrung sowie der unterseitigen Schalung (Sicherung durch Stützen oder Verdübelung an der Decke selbst) und dem Angleichen der Ränder an die vorhandene Plattenunter- und -oberseite, entstehenden Bauschutt entsorgen. Größe: über 0,01 - 0,05 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 4,50 m (Erdgeschoss)
10,000 St 6.1.110 DD, Stb, schließen, über 0,05-0,10 m², d = 20 cm, AH = 4,50m wie vor beschrieben, jedoch, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm tief in die vorhandene Decke einzukleben, Abstand ca. 150 mm (max. 16 Stück). Die Bewehrung muss ausreichend überlappen und ist miteinander zu verbinden. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Größe: über 0,05 - 0,10 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 4,50 m (Erdgeschoss)
[Seite 104]
LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 33 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Deckendicke | Einheit : bis 20 cm | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Einbaumaterial: Beton C 20/25 EUR EUR Raumhöhe: bis 4,50 m (Erdgeschoss)
10,000 St 6.1.120 DD, Stb, schließen, über 0,10-0,25 m², d = 20 cm, AH = 4,50m wie vor beschrieben, jedoch, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm tief in die vorhandene Decke einzukleben, Abstand ca. 150 mm (max. 16 Stück). Die Bewehrung muss ausreichend überlappen und ist miteinander zu verbinden. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Größe: über 0,10 - 0,25 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 4,50 m (Erdgeschoss)
5,000 St 6.1.130 DD, Stb, schließen, über 0,25-0,50 m², d = 20 cm, AH = 4,50m wie vor beschrieben, jedoch, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm tief in die vorhandene Decke einzukleben, Abstand ca. 150 mm (max. 16 Stück). Die Bewehrung muss ausreichend überlappen und ist miteinander zu verbinden. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Größe: über 0,25 - 0,50 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 4,50 m (Erdgeschoss)
5,000 St 6.1.140 DD, Stb, schließen, über 0,50-0,75 m², d = 20 cm, AH = 4,50m wie vor beschrieben, jedoch, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm tief in die vorhandene Decke einzukleben, Abstand ca. 150 mm (max. 16 Stück). Die Bewehrung muss ausreichend überlappen und ist miteinander zu verbinden. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Größe: über 0,50 - 0,75 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 4,50 m (Erdgeschoss)
2,000 St 6.1.150 DD, Stb, schließen, über 0,75-1,00 m², d = 20 cm, AH = 4,50m wie vor beschrieben, jedoch, konstruktiv sind Bewehrungseisen Durchmesser 8 mm ca. 150 mm tief in die vorhandene Decke einzukleben, Abstand ca. 150 mm (max. 16 Stück). Die Bewehrung muss ausreichend überlappen und ist miteinander zu verbinden. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Größe: über 0,75 - 1,00 m² Deckendicke: bis 20 cm Einbaumaterial: Beton C 20/25 Raumhöhe: bis 4,50 m (Erdgeschoss)
2,000 St 6.1.160 Ortbeton Deckenpl. waagerecht Stahlbeton C20/25 SB1 D 18-25cm Ortbeton Deckenplatte, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 20/25 DIN EN 206, DIN 1045-2, Deckendicke über 18 bis 25 cm, einschl. Traggerüst Bemessungsklasse A, Größe der vorhandenen Aussparung/Durchbruchs > 1,00 m², einschl. vorbereiten Haftungsverbesserung der Flanken und Einkleben von Bewehrungseisen im Abstand von 25 cm, Abrechnung der Schalung und Flächenbewehrung in separater Position, einschl. Ausschalen und Entsorgen der Schalung, Ausführung gemäß Zeichnung.
10,000 m2 6.1.170 Deckenschalung Rauspund Nadelholz D 24mm B 120-200mm Deckenschalung aus Rauspund, Nadelholz, Dicke 24 mm, Breite von 120 bis 200 mm, oder vergleichbaren geeigneten Schaltafeln, Unterstützung durch Dachlatten oder Kanthölzer, herstellen, Abstützen auf der darunterliegenden Geschossdecke mit Drehsteifen, einschl. Ausschalen einschl. Entfernen von Verankerungen nach erfolgtem Abbinden, aufgenommene Stoffe sortieren und sammeln, im Behälter des AN
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 34 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge einschl. Au | Einheit sschalen einschl. Entfernen von | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Verankerungen nach erfolgtem Abbinden, aufgenommene EUR EUR Stoffe sortieren und sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße über 8 bis 10 m3, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Entsorgungskosten werden über separate Position vergütet.
50,000 m2 6.1.180 Betonstabstahl B500A Durchm. 6-12 mm Deckenverschlüsse Bewehrung aus Betonstabstahl B500A DIN 488-1, DIN 488- 2, Durchmesser über 6 bis 12 mm, Längen bis 15 m, für Deckenverschlüsse aus Ortbeton, liefern und einbauen.
1,000 t
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 35 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7 Entsorgung der Abfallstoffe
7.1 Transport und Entsorgung nicht gefährliche Abfälle
Hinweis: Entsorgung Beton- weitere Schuttfraktionen Mengenanfall durch Verschnitt, Bruch, Überschussmengen und Hilfskonstruktionen
Beton Strahlgut Holz A3 Eisen gemischt Folien Mischschutt 7.1.10 Abfall nicht gefährlich AVV170101 nicht schadstoffbelastet EBV 2023RC-3 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2024-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023, gemischter Bauschutt Klasse RC-3 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, auf Baustelle lagernd, in Behälter AG laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht bis 25 t, Behältergröße über 8 bis 10 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
10,000 t 7.1.20 Abfall nicht gefährlich AVV170201 nicht schadstoffbelastet LKW ANtransp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Bau-/ Abbruchabfall Holz, nicht schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht bis 25 t, Behältergröße über 8 bis 10 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
5,000 t 7.1.30 Abfall nicht gefährlich AVV170203 nicht schadstoffbelastet LKW ANtransp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2024-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau-/ Abbruchabfall, Kunststoff, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AG laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht bis 25 t, Behältergröße über 8 bis 10 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
0,500 t 7.1.40 Abfall nicht gefährlich AVV170405 nicht schadstoffbelastet LKW ANtransp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2023-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht bis 25 t, Behältergröße über 8 bis 10 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 36 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge bis 25 t, B | Einheit ehältergröße über 8 bis 10 m3, zur | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung EUR EUR der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
8,000 t 7.1.50 Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW ANtransp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2023-04 087 6106 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht bis 25 t, Behältergröße über 8 bis 10 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
10,000 t
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 108]
LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 37 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 8 Sonstige Leistungen
8.1 Stundenlohnarbeiten
Hinweis: Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungsätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen sowie Gemeinkostenanteile und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erscherniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern
- sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu §2 Nr. 10 VOB/B) 8.1.10 Vorarbeiter Stundenverrechnungssatz für einen Vorarbeiter.
15,000 h 8.1.20 Facharbeiter Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter.
50,000 h 8.1.30 Helfer Stundenverrechnungssatz für einen Helfer.
50,000 h
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: Betonsanierung / Stahlbetonarbeiten Seite: 38 Datum: 12.10.2026 LV-Datum: 23.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 Betonsanierungsarbeiten 1.1 Baustelleneinrichtung und Arbeitsgerüste 2 Abbruch- und vorbereitende Arbeiten 2.1 Abbrucharbeiten 3 Wasser- und Sandstrahlarbeiten 3.1 Schutzmaßnahmen, Bodenwannen und Schutzwände 3.2 Wasserstrahlarbeiten 3.3 Sandstrahlarbeiten 4 Betonsanierung / Betoninstandsetzung 4.1 Vorbereitung, allgemeine Untersuchungen 4.2 Betonsanierung / Betoninstandsetzung 4.3 Vorleistung an Betonuntergründen für Putzarbeiten mit Gipsputz 5 Betonsanierung 5.1 Kassettendecken 5.2 Korrosionsschutz auf Bewehrungsanschnitten 6 Stahlbetonarbeiten 6.1 Verschluss von Deckendurchbrüchen 7 Entsorgung der Abfallstoffe 7.1 Transport und Entsorgung nicht gefährliche Abfälle 8 Sonstige Leistungen 8.1 Stundenlohnarbeiten
Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.