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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main
Leistungsbeschreibung
zur
Maßnahme
Schleuse Obernau – Planieschäden des Trenndamms
unterer Vorhafen: Betoninstandsetzung
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Projekt: Schleuse Obernau – Planieschäden des Trenndamms unterer Vorhafen: Betoninstandsetzung
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistungen .................................................................................. 4
1.1 Auszuführende Leistungen ...................................................................................................... 4
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ......................................................................................................... 5
1.3 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten .......................................................................................... 5
2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ........................................................................................ 5
2.1 Lage, Zugänge und Zufahrt der Baustelle (Anlieferungsort) ................................................... 5
2.2 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen .................................................. 6
2.3 Lager und Arbeitsplätze ........................................................................................................... 7
2.4 Oberflächengewässer .............................................................................................................. 7
2.5 Boden- und Untergrundverhältnisse ....................................................................................... 8
2.6 Witterungsverhältnisse ........................................................................................................... 8
2.7 Zu Schützende Bereiche und Objekte ..................................................................................... 8
2.7.1 Immissionsschutz............................................................................................................. 8
2.7.2 Gewässerschutz ............................................................................................................... 9
2.7.3 Anlagen im Baugelände ................................................................................................... 9
2.8 Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle ....................................................................... 9
2.9 Sonstiges .................................................................................................................................. 9
3 Angaben zur Ausführung von Bauleistungen .................................................................................. 9
3.1 Ausführungsfristen .................................................................................................................. 9
3.2 Verkehrsführung, Verkehrssicherung.................................................................................... 10
3.3 Bauablauf ............................................................................................................................... 10
3.4 Baustelleneinrichtung ........................................................................................................... 10
3.5 Wasserhaltung ....................................................................................................................... 10
3.6 Baubehelfe Bauerschwernisse .............................................................................................. 11
3.7 Stoffe und Bauteile ................................................................................................................ 11
3.7.1 Allgemeines ................................................................................................................... 11
3.7.2 Abfälle – Entsorgung ..................................................................................................... 11
3.8 Winterbaumaßnahmen ......................................................................................................... 11
3.9 Beweissicherung .................................................................................................................... 12
3.10 Sicherungsmaßnahmen ......................................................................................................... 12
3.10.1 Betriebsordnung für Fremdfirmen ................................................................................ 12
3.11 Lastannahme ......................................................................................................................... 12
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3.12 Aufmaßverfahren .................................................................................................................. 12
3.13 Prüfungen und Nachweise .................................................................................................... 12
3.14 Sonstiges ................................................................................................................................ 13
4 Angaben zum Leistungsverzeichnis ............................................................................................... 13
4.1 Allgemeines ........................................................................................................................... 13
4.2 Technische Bearbeitung ........................................................................................................ 13
5 Ausführungsunterlagen ................................................................................................................. 13
5.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .................................................... 14
5.2 Vom AN zu erstellende Ausführungsunterlagen ................................................................... 14
6 Technische Vorschriften und Richtlinien ....................................................................................... 14
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Projekt: Schleuse Obernau – Planieschäden des Trenndamms unterer Vorhafen: Betoninstandsetzung
1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistungen
Die Ausführung der Bauleistungen ist ab dem 01.04.2027 vorgesehen.
Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung schadhafter Betonbereiche am Trenndamm.
Zur Durchführung der Arbeiten wird zunächst wehrseitig ein Konsolengerüst sowie schleusenseitig eine Absturzsicherung eingerichtet. Nach Herstellung der erforderlichen Zugänglichkeit werden die geschädigten Betonbereiche bis auf tragfähigen Untergrund (ca. 10cm) abgestemmt und das anfallende Abbruchmaterial abgefahren und ordnungsgemäß entsorgt.
Im Anschluss erfolgt die Reprofilierung der entstandenen Fehlstellen mit geeignetem Instandsetzungsmörtel. Abschließend werden vorhandene Risse im Beton mittels Injektionsverfahren dauerhaft verschlossen, um die Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der Konstruktion wiederherzustellen.
Folgende Randbedingungen sollen dabei berücksichtigt werden:
-
Geringer (möglichst kein) Eingriff in die vorhandene Bausubstanz
-
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung des instand zu setzenden Bauteils im Hinblick auf die Standsicherheit des Gesamtbauwerks sowie der begrenzten vorgesehenen Restnutzungsdauer von ca. 19 Jahren wird auf eine gesonderte, flächendeckende Voruntersuchung des vorhandenen Betonuntergrundes zur Ermittlung der Altbetonklasse verzichtet.
Die vorhandenen Betonflächen sind vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten durch den Auftragnehmer hinsichtlich ihres Zustandes und ihrer Eignung für das vorgesehene Instandsetzungsverfahren zu beurteilen und zu prüfen. Die Anforderungen der ZTV-W LB 219 hinsichtlich Untergrundvorbereitung, Verbund und Qualitätssicherung bleiben unberührt.
Werden im Zuge der Ausführung Untergrundverhältnisse festgestellt, die eine fachgerechte und dauerhafte Ausführung der vorgesehenen Instandsetzungsmaßnahme nicht zulassen, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und Bedenken anzumelden. Die weitere Vorgehensweise ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Auszuführende Leistungen
Die schadhaften Bereiche des Trenndamms sind fachgerecht zu sanieren. Die Arbeiten umfassen die Vorbereitung der Betonoberfläche, die Beseitigung geschädigter Betonbereiche sowie die Instandsetzung von Fehlstellen und Rissen.
Die Leistung umfasst:
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- Herstellung eines Arbeitsgerüstes zur Durchführung der Instandsetzungsarbeiten auf dem Trenndamm. (ca. 150m Konsolengerüst und 150m Seitenschutz)
- Reinigung der Betonoberfläche mittels Hochdruckwasserstrahlen als Vorbereitung für die Instandsetzungsarbeiten. (300m2)
- Abbruch bzw. Abstemmen der schadhaften Betonbereiche. (ca. 62m2)
- Reprofilierung der Betonfehlstellen mit geeignetem Instandsetzungsmörtel. (ca. 62m2)
- Nachschneiden bzw. Aufweiten der vorhandenen Risse zur Vorbereitung der Risssanierung. (ca. 100m)
- Vergießen der vorbereiteten Risse mit geeignetem Injektionsmaterial. (ca. 100m)
Ausgeführte Vorarbeiten
Im Baubereich befinden sich zwei Lichtmasten. Die erforderliche Demontage vor Beginn der Arbeiten sowie die Wiederaufstellung nach Abschluss der Arbeiten erfolgt durch den AG. Die erforderlichen Arbeiten sind so auszuführen, dass die Wiederaufstellung der Lichtmasten durch den AG ohne Behinderung möglich ist. Beschädigungen an den vorhandenen Anlagen sind zu vermeiden.
Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Keine besonderen Angaben
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Lage, Zugänge und Zufahrt der Baustelle (Anlieferungsort)
Die Schleusenanlage Obernau befindet sich am Main bei Main-km 92,909 auf der rechten Mainseite südlich von Aschaffenburg. Die Zufahrt zur Schleusenanlage erfolgt über die örtlichen Straßen im Bereich Aschaffenburg/Obernau. Die genaue Lage und Zufahrt zur Schleuse sind dem beiliegendem Straßenkartenausschnitt zu entnehmen. Die Anlieferung von Material und Geräten erfolgt über das Betriebsgelände der Schleusenanlage. Die genaue Lage sowie die Zufahrt zur Baustelle sind den beiliegenden Lage- und Übersichtsplänen zu entnehmen.
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Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Alle Ver- und Entsorgungsanlagen sind auf dem Betriebsgelände der Schleuse Obernau einzurichten.
Die sanitären Einrichtungen an der Schleusenanlage Obernau dürfen vom Personal des AN nicht benutzt werden. Für entsprechende sanitäre Anlagen hat der AN selbst zu sorgen. Versickerungen von Fäkalien im Untergrund sind nicht erlaubt. Die Leistungen sind in die Kosten für die Baustelleneinrichtung miteinzurechnen und mit der Baustelleneinrichtung abgegolten.
Die vorhandenen Anschlusswerte für elektrischen Strom sind begrenzt und können nur für Kleinverbrauch (z.B. Beleuchtung) bereitgestellt werden. Die Abgabe von elektrischer Energie für Kleinverbrauch erfolgt kostenlos. Die Summe der Anschlusswerte ist auf 6 kW, 230/240 V, 50 Hz begrenzt.
Die Beschaffung von elektrischer Energie für Schweißaggregate, Kompressoren, Lüfter oder Heizungsanlagen ist Sache des AN. Die Zuleitungen und Verteilungen von Anschlussstellen sind gemäß VDE-Vorschriften vom Auftragnehmer in der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Der AN hat rechtzeitig vor dem Einrichten der Baustelle an der Schleuse Obernau für sämtliche in seinem Auftrag vor Ort tätige Unternehmen, dem AG eine Geräteliste der eingesetzten Maschinen und Bauteile mit Angaben des Energie- und Platzbedarfes unaufgefordert abzugeben.
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Projekt: Schleuse Obernau – Planieschäden des Trenndamms unterer Vorhafen: Betoninstandsetzung
Lager und Arbeitsplätze
Für die Baustelleneinrichtung werden dem AN Flächen in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt. Die in Anspruch genommenen Flächen sind nach Beendigung der Baumaßnahme in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Beschaffung von zusätzlichen Lager- und Arbeitsplätzen ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet.
Die benötigten Stell- und Lagerplätze werden ebenfalls vom AG oder dessen Stellvertreter zugewiesen.
Unterkünfte, sanitäre Anlagen etc. dürfen nur nach Rücksprache mit dem Baubevollmächtigten oder dessen Stellvertreter an von ihm festgelegten Plätzen aufgestellt werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahme, jedoch spätestens mit der Schlussrechnung, hat der AN von allen Behörden, Versorgungsträgern oder Privaten eine Freistellungsbescheinigung vorzulegen.
Die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten unterliegt den Vorschriften der VLwF (Verordnung über die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten). Den Auflagen der betroffenen Behörden (Landrats-amt, Wasserwirtschaftsamt, Umweltschutzamt etc.) ist ohne besondere Vergütung nachzukommen.
Die Sicherungspflicht der Lager- und Arbeitsplätze obliegt dem AN. Der Betrieb und die Zugänglichkeit benachbarter Flächen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen sind in die Kosten der Baustelleneinrichtung einzurechnen und mit der Baustelleneinrichtung abgegolten.
Oberflächengewässer
Die Staustufe liegt im Hochwasserabflussgebiet. Es ist während der Bauzeit möglich, dass die Baustelle überflutet wird. Die Steiggeschwindigkeit des Wassers kann 0,20 m/h betragen. Es ist Aufgabe des AN, sich laufend über die Wasserstände, insbesondere bei Hochwasser, zu informieren.
Bei Hochwassergefahr ist auf Anweisung des AG die Arbeitsfläche unverzüglich und vollständig zu räumen.
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Es ist darauf zu achten, dass keinerlei wassergefährdende Stoffe in die Vorflut bzw. Kanalisation gelangen.
Die aktuellen Pegel können ebenfalls auf https://www.pegelonline.wsv.de/gast/karte/standard in Erfahrung gebracht werden.
Boden- und Untergrundverhältnisse
Keine besonderen Angaben
Witterungsverhältnisse
Es herrschen die regional üblichen Witterungsverhältnisse mit den Auswirkungen auf die Wasserstände, über die sich der Bieter im Hinblick auf die VOB/B § 6 Abs. 2 Satz 2 beim Deutschen Wetterdienst oder einem sonstigen Wetterdienst kundig zu machen hat.
Zu Schützende Bereiche und Objekte
Der Schleusen- und Wehrbetrieb ist während der Bauausführung uneingeschränkt aufrechtzuerhalten und darf durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Schäden an vorhandenen Anlagen im Bereich des Baufeldes sind zu vermeiden.
Die Schächte auf der Planie sind nicht befahrbar und für eine maximale Flächenlast von 2,5 kN/m² ausgelegt, ggf. muss mit Lastverteilungsvorrichtungen gearbeitet werden.
Immissionsschutz
Die Staustufen liegen in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten. Auf die Beachtung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), in ihrer aktuellen Fassung, wird besonders hingewiesen.
Gegen die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche sind Vorkehrungen zu treffen. Bei allen lärmverursachenden Arbeiten wird daher der Einsatz von Maschinen und Geräten mit geringer Lärmentwicklung gefordert.
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Gewässerschutz
Eine Verunreinigung des Mains ist auszuschließen.
Der AN ist verpflichtet, die Baustelle in einem sauberen Zustand zu erhalten. Müll ist vorschriftsmäßig zu beseitigen.
Die WC-Anlagen sind bei Bedarf nach den Vorschriften einzurichten und zu betreiben.
Für die Lagerung von Kraftstoffen und Ölen sind die gültigen Vorschriften einzuhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Wartungsplätzen für Maschinen und Geräte.
Anlagen im Baugelände
Die vorhandenen Anlagen dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Sie sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen wirksam zu schützen. Die Haftung für entstandene Schäden übernimmt der Verursacher. Weiterhin ist der AN verpflichtet, den Baustellenbereich in sauberen Zustand zu erhalten.
Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle
Der Anlieferungsbereich an den Schleusen ist frei von öffentlichem Straßenverkehr.
Der Schiffsverkehr an der Schiffsschleuse findet im 24-Stunden Betrieb statt.
Sonstiges
Keine besonderen Angaben
Angaben zur Ausführung von Bauleistungen
Ausführungsfristen
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Siehe Formblatt Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Keine besonderen Angaben
Bauablauf
Das auf dem Trenndamm erforderliche Gerüst ist abschnittsweise in Arbeitsrichtung so zu errichten, dass die Beschäftigten sowohl beim Hinweg als auch beim Rückweg auf dem Trenndamm jederzeit durch das bereits errichtete Gerüst gesichert sind. Eine Bewegung auf dem Trenndamm außerhalb des gesicherten Gerüstbereichs ist dabei soweit wie möglich zu vermeiden.
Baustelleneinrichtung
Nur Für die Herstellung und den Abbau des Gerüsts stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Arbeitsplattform mit den ungefähren Abmessungen 17m Länge, 5m Breite und einer Festhöhe bei Leertauchung von 2,6m über dem Wasserspiegel zur Verfügung.
Für die vollständige Errichtung des Gerüsts steht ein Zeitraum von 2 Wochen zur Verfügung. Nach Abschluss der übrigen Bauarbeiten ist das Gerüst innerhalb von 2 Wochen vollständig zurückzubauen und die Arbeitsplattform wieder freizugeben.
Der Einsatz des vom Auftraggeber bereitgestellten Wasserfahrzeuges bzw. der Arbeitsplattform ist von den jeweils vorliegenden Abflussverhältnissen abhängig und nur innerhalb eines für den sicheren Betrieb zulässigen Abflussbereichs möglich.
Sofern für die Transportarbeiten ein Hebemittel erforderlich ist, ist dieses vom AN bereitzustellen. Bei Einsatz eines Krans ist zu beachten, dass die Entfernung zwischen dem Kranstellplatz und dem Verladepunkt ca. 35 m beträgt. Der Kranstellplatz ist in Anlage 3 der Ausschreibungsunterlagen dargestellt.
Wasserhaltung
Keine besonderen Angaben
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Baubehelfe Bauerschwernisse
Alle Baubehelfe sind vom AN auszuführen. Hierzu gehören u.a. alle Sicherungsmaßnahmen und der Einsatz aller erforderlichen Arbeits- und Hebegeräte, in Absprache mit dem Außenbezirk Erlenbach. Die zugehörigen Kosten sind in die einschlägigen Positionen des LVs einzurechnen.
Baubehelfe haben den gültigen Vorschriften und Richtlinien zu entsprechen. Die Sicherheitsvorschriften sind unbedingt einzuhalten.
Den Anforderungen der BG ist stets vollumfänglich zu genügen.
Stoffe und Bauteile
Allgemeines
Alle zur Ausführung der Bauleistung benötigten Stoffe sind vom AN zu liefern und die Kosten hierfür in die entsprechenden Einheitspreise mit einzurechnen.
Der AN hat dem Auftragsgeber die Nachweise der Gütesicherung der Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden Normen unaufgefordert zu erbringen.
Alle verwendeten Baustoffe müssen den Regelanforderungen an Materialeigenschaften, Herstellung, Ausführung und Qualitätsanforderungen der entsprechenden ZTV erfüllen. Die erforderlichen Nachweise und Zulassungen für die Verwendbarkeit der Baustoffe sind dem AG spätestens mit den Ausführungsunterlagen zu übergeben.
Abfälle – Entsorgung
Alle Stoffe und Bauteile die bei der Ausführung der o.g. Arbeiten anfallen gehen in das Eigentum des AN über und sind einer geeigneten Verwendung, Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.
Die Erfüllung der Anforderung des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung obliegt dem AN.
Winterbaumaßnahmen
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Keine besonderen Angaben.
Beweissicherung
Vor Beginn der Arbeiten werden die Zufahrtswege sowie das Schleusengelände im Rahmen einer gemeinsamen Begehung auf vorhandene Schäden überprüft und dokumentiert. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine erneute gemeinsame Begehung zur Feststellung und Dokumentation neu entstandener Schäden.
Sicherungsmaßnahmen
Zur Durchführung der Arbeiten wird der Trenndamm vollständig umlaufend mit einem wehrseitigen Konsolengerüst sowie einem schleusenseitigen Seitenschutz gesichert.
Betriebsordnung für Fremdfirmen
Für die gesamte Maßnahme vor Ort ist die Betriebsordnung für Fremdfirmen anzuwenden. Siehe Anlage 8.
Lastannahme
Keine Besonderen Angaben
Aufmaßverfahren
Über die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben hinaus sind keine weiteren Informationen erforderlich.
Prüfungen und Nachweise
Über die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben hinaus sind keine weiteren Informationen erforderlich.
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Sonstiges
Keine besonderen Angaben.
Angaben zum Leistungsverzeichnis
Allgemeines
Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Angaben zugrunde:
-
Die Baubeschreibung ist zu beachten.
-
In die Angebotspreise sind die Kosten für alle Haupt- und Nebenleistungen, die zur bedingungsgemäßen Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind einzureichen.
-
Sollten beim Auftragnehmer Unklarheiten über die Abgrenzung der Hauptleistungen, Einbeziehung von Nebenleistungen, Aufmaß, Abrechnung, Örtlichkeiten usw. bestehen, so hat der diese möglichst schon vor Abgabe des Angebots zu klären, andernfalls aber die von ihm zugrunde gelegte Auffassung in einem besonderen Schriftsatz zum Angebot zu erläutern. Nachträgliche Einwendungen können nicht zum Gegenstand besonderer Forderungen gemacht werden.
Technische Bearbeitung
Die technische Bearbeitung umfasst:
• Örtliches Aufmaß nehmen. • Bauzeiten-, Bauablaufplan erstellen. • Koordination der Maßnahmen des AN zwischen allen an der Gesamtmaßnahme beteiligten.
Ausführungsunterlagen
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Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
• Baubeschreibung des AG • Lageplan für Kranstellplatz • Schadensaufnahme durch WSV Main
Alle baulichen Maße sind vor Ort zu überprüfen. Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Sollten vom AN maßliche Differenzen festgestellt werden, die Auswirkungen auf die Neuteile, deren Einbau und späteren Funktion haben, so ist der AG über die Bauüberwachung umgehend zu informieren.
Vom AN zu erstellende Ausführungsunterlagen
• Bauzeitenplan, Bauablaufplan. • Stück und Materiallisten.
Technische Vorschriften und Richtlinien
Es gilt das technische Regelwerk Wasserstraßen (TR-W) in der aktuellen Fassung. Das technische Regelwerk Wasserstraßen kann im Internet unter https://izw.baw.de/wsv/planen- bauen/tr-w abgerufen werden.
Bei Vertragsschluss gilt als gesamtheitliches Vertragswerk die VOB/B und C. Ergänzendende Regelungen im Bauvertrag, die zum Wiederspruch zur VOB/B und C führen gelten als nichtig.
Die Regelungen der VOB/B und C haben gegenüber ggf. widersprüchlichen ergänzenden Vereinbarungen des vorliegenden Bauvertrages Vorrang. Die jeweiligen DIN-Normen und Vorschriften gelten in ihrer zum Vertragsabschluss gültigen Version.
Forderungen aus gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sind, soweit zutreffend, zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und des Gemeindeunfallversicherungsverbandes.
Die Belange des Betriebs sowie der Unterhaltung sind mit dem AG abzustimmen und bei den Ausführungen des AN zwingend zu berücksichtigen.
Es sind unter anderem folgende technischen Vorschriften und Richtlinien in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung einschl. Änderungen und Ergänzungen zu beachten:
-ZTV-W LB 202 (Technische Bearbeitung)
-ZTV-W LB 215 (Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton)
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-ZTV-W LB219 (Schutz und Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken)
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